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3067/2019

Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke

Mitteilung Ausschuss 04.09.2019

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Anlage: Abgrenzungskatalog - Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage: Abgrenzungskatalog - Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

8756 Zeichen

Anlage  
1 
 
Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln (ZustO) 
Abgrenzungskatalog für Angelegenheiten von wesentlich über den Bezirk hinausgehender 
Bedeutung 
 
 
 
 
 
I. Zu § 2 Abs. 1 Ziffer 3 und 6 ZustO: Ordnungs- und Verkehrswesen und Bauwesen 
 
3.1 gilt bereits nach dem Wortlaut nur für (bezirkliche) Gemeindestraßen, die nicht über die 
Bezirksgrenzen hinausführen. 
 
3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7, 3.8, 6.5 und 7.2:  
Wesentlich über den Bezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. folgende 
Straßen: 
- Bundesstraßen, 
- Landesstraßen,  
- Kreisstraßen. 
Darüber hinaus haben folgende Gemeindestraßen eine überbezirkliche Bedeutung: 
- Innenstadt1: Am Klümpchenshof, Am Malzbüchel, Amsterdamer Straße, An der Malzmühle, 
Auenweg, Blaubach, Bonner Straße, Bonner Wall, Breslauer Platz, Christophstraße, 
Eifelstraße, Elsa-Brändström-Straße, Erftstraße, Frankenplatz, Gereonstraße, Goldgasse, 
Gummersbacher Straße, Heumarkt Südseite, Komödienstraße, Kyotostraße,  
Magnusstraße, Maximinen Straße, Mühlenbach, Neuköllner Straße, Nord-Süd-Fahrt, Riehler 
Straße, Subbelrather Straße, Tel-Aviv-Straße, Trankgasse, Tunisstraße, Turiner Straße, 
Ulrichgasse, Unter Sachsenhausen, Ursulastraße, Viktoriastraße, Vorgebirgsstraße, 
Zeughausstraße 
- Rodenkirchen: Vorgebirgsstraße, Pohligstraße, Am Eifeltor, Bischofsweg, Schönhauser 
Straße 
- Lindenthal: -- 
- Ehrenfeld: Äußere Kanalstraße 
- Nippes: Industriestraße 
- Chorweiler: Industriestraße, Merianstraße 
- Porz: Alter Deutzer Postweg 
- Kalk: -- 
- Mülheim: -- 
Hierunter fallen in der Regel auch Gemeindestraßen, an denen sich Einrichtungen befinden, 
von denen hohe bezirksübergreifende Ziel- oder Quellverkehre ausgehen (z.B. Kranken-
häuser, Feuerwehren, große Parkhäuser). 
Sofern Maßnahmen ausschließlich den straßenbegleitenden öffentlichen Raum betreffen 
(z.B. Stadtmobiliar, Bäume, Brunnen etc.) kommt eine bezirkliche Zuständigkeit in Betracht. 
Bei einer bezirklichen Bedeutung liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksvertretung. 
 
                                                 
1 MIV-Vorrangstraßen gemäß Radverkehrsgutachten Innenstadt

Anlage  
2 
 
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung haben in der Regel z. B. 
folgende Plätze: 
- Plätze lt. Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner 
Innenstadt: Roncalliplatz, Alter Markt, Heumarkt, Rheingarten, Neumarkt, Rudolfplatz, 
- Bahnhofsvorplatz, 
- Rheinufer linksrheinisch von Bastei bis Malakoffturm, 
- Rheinufer rechtsrheinisch von Hohenzollernbrücke bis Deutzer Brücke 
(„Rheinboulevard“), 
- Albertus-Magnus-Platz, 
- Ebertplatz, 
- Barbarossaplatz. 
 
 
II. Zu § 2 Abs. 1 Ziffer 4: Schul- und Kulturwesen 
4.1 Schulen 
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel die 
nachstehenden weiterführenden Schulen: 
- Gymnasien, 
- Gesamtschulen, 
- Förderschulen, 
- Berufsbildende Schulen/Berufskollegs, 
- Tages- und Abendschulen, 
- Schulen für Kranke. 
Ausschließlich bezirkliche Bedeutung besitzen in der Regel: 
- Grundschulen, 
- Realschulen, 
- Hauptschulen. 
Erläuterungen zu den Maßnahmen, die die Schulen betreffen:  
1. Grundlegende Entscheidungen für die Schulen sind stets überbezirklich. Da Schulen 
öffentliche Einrichtungen sind, ist für deren Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung der Rat zuständig, § 41 Abs. 1 lit. m GO. Darunter fallen 
insbesondere Neugründung und Schließung von Schulen, Umwandlung der Schulform, 
Einrichtung oder Aufhebung des Ganztagsbetriebes und Zügigkeitsveränderungen. 
Den Bezirksvertretungen ist bei diesen Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung 
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 2 Abs. 2 Ziff. 4.1 ZustO. 
2. Grundlegende Baumaßnahmen: Neubauten, Generalsanierungen und 
Erweiterungsbauten haben regelmäßig eine überbezirkliche Bedeutung. Dies umfasst 
Schulgebäude, dazugehörige Sporthallen und erforderliche Provisorien. Den 
Bezirksvertretungen ist bei diesen Maßnahmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, 
§ 2 Abs. 2 Ziff. 6.4 ZustO. 
3. Unterhaltung und Ausstattung der Schulen: Die Bezirksvertretungen sind für die 
Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen mit bezirklicher 
Bedeutung zuständig, § 37 Abs. 1 lit. a GO. Dies umfasst die Unterhaltung, Ausstattung 
(Erst- und Ersatzausstattung) und Instandsetzung einschließlich der hierfür erforderlichen 
Planungen aller im Stadtbezirk gelegenen Schulen von bezirklicher Bedeutung, bei 
Maßnahmen ab 50.000 €, § 2 Abs. 1 Ziff. 4.1. ZustO. Hierunter fällt die bauliche Unterhaltung 
und Instandsetzung der Gebäude, fest eingebauter Einrichtungen und der Außenanlagen, 
sofern dies nicht im Rahmen der Betreiberverantwortung von der Verwaltung umzusetzen ist.

Anlage  
3 
 
Ferner die Ausstattung mit Geräten, sowie weiteren für den laufenden Betrieb erforderlichen 
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen.  
4. Gestaltung der Schulhöfe aller Schulen im Stadtbezirk: Die Gestaltung der Schulhöfe aller 
Schulen fällt regelmäßig in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung, § 2 Abs. 1 Ziff. 4.1 
ZustO. 
 
 
4.4 Denkmäler, Kunstwerke und Brunnen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
- Denkmäler auf den Plätzen mit überbezirklicher Bedeutung sowie an der  
 Hohenzollernbrücke, 
- die mittelalterliche Stadtmauer mit ihren Toranlagen, 
- die Reste der römischen Stadtmauer, 
- Ubiermonument, 
- Praetorium 
- Mittelalterliche Synagoge und Ritualbad (Mikwe) 
- preußische Forts- und Verteidigungsanlagen, 
- Innerer und Äußerer Grüngürtel, 
- Rheinpark, 
- Römergrab in Köln-Weiden, 
- „Sportpark Müngersdorf“, 
- „Mahnmal Müngersdorf“ (in Planung), 
- Naturdenkmal Hangkante, 
- Flora (Gebäude), 
- Denkmalwerte Industriehallen (z.B. ehem. KHD-Hallen). 
Kulturelle Einrichtungen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
- Zentralbibliothek, 
- Philharmonie, 
- Spielstätten von Oper und Schauspiel (einschließlich Interimsspielstätten), 
- städtische Museen, 
- Historisches Archiv, 
- Rheinische Musikschule, 
- Simultanhalle und zugehöriges Gelände. 
 
IV. Zu § 2 Abs. 1 Ziffer 5 ZustO: Sozial- und Gesundheitswesen einschließlich 
Sportpflege 
5.1 Einrichtungen des Sozialwesens und des öffentlichen Gesundheitsdienstes 
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
- Methadonambulanzen, 
- Drogenkonsumräume,  
- sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens,  
- Unterkünfte für besonders in Notlage geratene Menschen, 
- Flüchtlingsunterkünfte. 
Bürgerzentren/bürgerschaftliche Einrichtungen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
(keine). Erläuterung: Die Bürgerzentren und bürgerschaftlichen Einrichtungen haben 
vorrangig eine bezirkliche Bedeutung.

Anlage  
4 
 
5.4 Sporteinrichtungen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
- Südstadion mit Bezirkssportanlage Süd, 
- Sportpark Müngersdorf,  
- Fühlinger See, Escher See, 
- Sportpark Höhenberg. 
- Sportanlage Stadion Merheim. 
 
V. Zu § 2 Abs. 1 Ziffer 6 ZustO: Bauwesen 
6.3  
Kinderspielplätze, Kindergärten, Jugendeinrichtungen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
- Familienpark im Rheinpark (Innenstadt und Mülheim), 
- Jugendpark im Rheinpark (Mülheim), 
- Kinder- und Jugendbüro (Innenstadt), 
- Wasserspielplatz im Inneren Grüngürtel (Innenstadt/Ehrenfeld, für 2019 geplant), 
- Abenteuerhalle Kalk. 
Grün- und Parkanlagen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel z. B. 
- Rheinpark, 
- Poller Wiesen,  
- Rheinauen (Chorweiler), 
- Botanischer Garten, 
- Forstbotanischer Garten, 
- Wahner Heide einschließlich Gut Leidenhausen, 
- Erholungsgebiet Stöckheimer Hof sowie vergleichbare, interkommunal betriebene  
 oder unterhaltene Grünflächen. 
- Innerer Grüngürtel (einschließlich Parkstadt Süd) und  
- Äußerer Grüngürtel (einschließlich Merheimer Heide). Das betrifft insbesondere die 
konzeptionelle und übergreifende Gestaltung der Grüngürtel einschließlich der Standorte 
von Nutzungsangeboten (z.B. Spielplätzen, Sport- und Bewegungsanlagen). 
Demgegenüber hat deren konkrete Ausgestaltung vor Ort in der Regel bezirkliche 
Bedeutung. 
Friedhöfe  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzt 
- Melaten. 
 
Sonstige überbezirkliche öffentliche Einrichtungen  
Wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung besitzen in der Regel 
- alle Verwaltungsgebäude der Stadt Köln mit Ausnahme der Bezirksrathäuser. 
 
VI. Inkrafttreten 
Diese Richtlinie tritt mit Verfügung der Oberbürgermeisterin vom 02.09.2019 in Kraft.

Mitteilung Ausschuss

6851 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 04.09.2019 
 3067/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
Wirtschaftsausschuss 05.09.2019 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 
Hauptausschuss 09.09.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
Sportausschuss 12.09.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 16.09.2019 
Bauausschuss 16.09.2019 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 
Gesundheitsausschuss 17.09.2019 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
Liegenschaftsausschuss 17.09.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 29.10.2019 
 
Bilanz der Kommission zur Stärkung der Bezirke 
Die Kommission zur Stärkung der Bezirke hat in ihrer Sitzung am 02.09.2019 eine Bilanz ihrer Arbeit 
gezogen, die den Bezirksvertretungen und Ausschüssen zur Kenntnis gegeben werden soll. 
 
Aktuell ist der Abgrenzungskatalog für Angelegenheiten von wesentlich über den Bezirk hinausge-
hender Bedeutung als Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Kraft getre-
ten (Anlage). Damit wurde bei der Stärkung der Kölner Stadtbezirke ein großer Fortschritt erreicht.  
 
Der Katalog wird die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Rat und seinen Ausschüssen 
und den Bezirksvertretungen weiter verbessern. Er bringt mit seinen konkreten Beispielen mehr Klar-
heit und Transparenz bei der Frage, ob eine Angelegenheit bezirkliche oder überbezirkliche Bedeu-
tung hat. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der Bezirke. Es werden keine neuen Zu-
ständigkeiten geschaffen, sondern die Auslegung und Anwendung wird mit Beispielen veranschau-
licht. Die Kommission hat vorgeschlagen, einen Hinweis auf den Katalog in die Zuständigkeitsord-
nung aufzunehmen (Vorlage 2064/2019). Alle Beteiligten werden in der Anwendung Erfahrungen 
sammeln und der Katalog wird bei Bedarf fortgeschrieben. 
 
Den Abgrenzungskatalog hat die Kommission zum Anlass genommen, eine Bilanz ihrer Arbeit zu 
ziehen: 
 
Durch Klarstellungen und Anpassungen wurden Kommunikation und Verfahren beschleunigt und 
Gremien entlastet. Die Kommission hat sich als wichtiges Forum für die Zusammenarbeit der Beteilig-
ten etabliert. Das 2018 vereinbarte Verfahren bei der Spielplatzbedarfsplanung ist dabei ein Best 
Practice Beispiel. Mehr Kommunikation ist auch der Schlüssel, um bei der Umsetzung von Straßen-
baumaßnahmen eine bessere Steuerung durch die Bezirksvertretungen zu erreichen.  
 
Die Kommission zur Stärkung der Bezirke hat Ende 2016 auf Initiative und unter dem Vorsitz der 
Oberbürgermeisterin ihre Arbeit aufgenommen und arbeitet seitdem konstruktiv und erfolgreich zu-
sammen. Mitglieder sind die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der im Hauptausschuss 
stimmberechtigten Fraktionen des Rates (SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke.Köln, FDP), 
die Sprecherin und Sprecher der Bezirksbürgermeisterin und der Bezirksbürgermeister, Vertreterin-
nen und Vertreter aus den Bezirksvertretungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. 
Besprochen und abgestimmt werden die Kompetenzverteilung durch die Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln, die Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Bezirksvertretungen und finanzielle Aspekte. 
 
Bereits die Einrichtung der Kommission und die Beratung verschiedener Themen unter enger Einbin-
dung der Verwaltung hat ein stärkeres Bewusstsein für die Bezirke und ihre Einbeziehung bewirkt. 
 
Zur Stärkung der Bezirke wurden bereits 2016 die Mittel annährend verdoppelt, über deren Verwen-
dung die Bezirksvertretungen allein entscheiden können, sogenannte „bezirksorientierten Mittel“. 
Gleichzeitig wurden die Mittel für die Arbeit der Bezirksfraktionen deutlich erhöht. 
 
Auf Anregung der Kommission wurde Mitte 2017 die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Be-
zirksvertretungen mit einer Überarbeitung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln optimiert (Vorla-
ge 0976/2017). Durch Klarstellungen und Anpassungen wurden die Kommunikation und die Verfah-
ren beschleunigt und die Gremien entlastet. Neben der Festlegung und Klarstellung einzelner Ent-

3 
 
scheidungszuständigkeiten wurde die Zusammenarbeit bei Baumaßnahmen optimiert. Darüber hin-
aus war für die Beteiligung der Bezirksvertretungen die Klarstellung wichtig, dass es bei bezirklichen 
Angelegenheiten - anders als bei den Ausschüssen - keine Wertobergrenze gibt, ab der der Rat zu-
ständig wäre. Über die Änderungen wurde Anfang 2019 ein Erfahrungsbericht vorlegt, der diese 
durchweg positiv bewertet (Vorlage 3430/2018). 
 
Die Kommission dient als wichtiges Forum für die Zusammenarbeit von Rat, Bezirksvertretungen und 
Verwaltung. Im 2018 vereinbarten Verfahren bei der Spielplatzbedarfsplanung wurden die Standards 
und die qualitative Versorgung nach „Spielwerten“ der Spielplätze in den Bezirken und den Aus-
schüssen vorberaten und vom Rat beschlossen. Die konkreten Maßnahmen zur Neugestaltung von 
Spielplätzen wurden für jeden Bezirk als Agenda von den Ausschüssen vorberaten und von der jewei-
ligen Bezirksvertretung beschlossen.  
 
Um bei der Umsetzung von bezirklichen Straßenbaumaßnahmen die Steuerungsmöglichkeit durch 
die Bezirksvertretungen zu erhöhen, wurde ein Verfahren erarbeitet, erprobt und ausgewertet. Die 
Bezirksvertretungen sollen über eine Priorisierung Einfluss nehmen können, welche Straßenbaumaß-
nahmen an bezirklichen Straßen, über akute Verkehrssicherungspflicht der Stadt hinaus, im jeweili-
gen Jahr umgesetzt werden. Hierzu ist eine enge Kommunikation mit der Verwaltung erforderlich. Die 
Mitglieder der Kommission sind sich einig, dass der Einstieg wichtig ist und das Verfahren weiterge-
führt werden soll. 
 
Die Kommission wird ihre Arbeit fortsetzen und insbesondere das Thema Haushalt betrachten. Im 
Rahmen der Budgethoheit des Rates sollen im Haushalt bezirkliche Budgets für die Aufgabenerfül-
lung nach § 37 Abs.1 GO NRW abgebildet werden. Dabei geht es nicht um zusätzliche Mittel. In Be-
tracht gezogen werden sollen dabei die Bereiche Sport, Straßen/Wege/Plätze, Kultur und Land-
schaftspflege.  
 
 
Gez. Reker 
 
 
 
Anlage 
Abgrenzungskatalog für Angelegenheiten von wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung 
(Verwaltungsrichtlinie zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln)

Beratungsverlauf (26)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.09.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.09.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.09.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.09.2019 Hauptausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Sportausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bauausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.09.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.09.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3067/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.09.2019
Erstellt
02.09.2019 18:43