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AN/2632/2021

Schutz vor Luftschadstoffen – Leitlinien der WHO zum Maßstab nehmen!

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 02.12.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2021, TOP 3.1.12

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

4159 Zeichen

Fraktion DIE LINKE 
Fraktion DIE FRAKTION 
RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 
 
AN/2632/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Schutz vor Luftschadstoffen – Leitlinien der WHO zum Maßstab nehmen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Rates am 14.12. zu nehmen: 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die aktualisierten Leitlinien der WHO zur Qualität der 
Außenluft zur Kenntnis und strebt eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in 
Köln an. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und seinen Ausschüssen noch vor der 
Sommerpause 2022 geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vorzu-
legen. Dabei sollen die Maßnahmen berücksichtigt werden, die im Vorfeld der letzten 
Aktualisierungen der Luftreinhaltepläne untersucht wurden aber letztlich keinen Ein-
gang in den Luftreinhalteplan fanden. 
3. Die Stadt Köln wird neben den Landesmessstellen weitere einrichten, damit mindes-
tens in jedem Stadtbezirk die Luftbelastung gemessen werden kann. 
 
Begründung: 
Die WHO veröffentlichte im September 2021 eine Aktualisierung ihrer Leitlinien in Bezug auf 
die Qualität der Außenluft (https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/ambient-
(outdoor)-air-quality-and-health). In diesen empfiehlt die WHO deutlich niedrigere Grenzwer-
te, als sie derzeit im EU-Recht oder Bundesrecht festgeschrieben sind, z.B.: 
 Für Feinstaub (PM 2,5) empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 5 μg/m3 im Jahres-
mittel. Derzeit liegt der Jahresgrenzwert in Deutschland bei 25 μg/m3. 
 Für Feinstaub (PM 10) empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 15 μg/m3 im Jahres-
mittel. Derzeit liegt der Jahresgrenzwert in Deutschland bei 40 μg/m3.

- 2 - 
 
 Für NO2 empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 10 μg/m3 im Jahresmittel. Derzeit 
liegt der Jahresgrenzwert in Deutschland bei 40 μg/m3. 
Die neuen Leitlinien der WHO werden durch das Umweltbundesamtes und von Fachgesell-
schaften auf dem Gebiet der Öffentlichen Gesundheit unterstützt. Sie haben hierzu eine ge-
meinsame Stellungnahme herausgegeben: 
https://www.umweltbundesamt.de/themen/stellungnahme-who-luftqualitaetsleitlinien-2021 
Es ist davon auszugehen, dass die neuen Empfehlungen der WHO in zukünftige Überarbei-
tungen des EU-Rechtes und des Bundesrechtes einfließen werden. Diese Kodifizierung wird 
dann die öffentliche Hand dazu verpflichten, tätig zu werden, und gibt ihr weitergehende 
rechtliche Möglichkeiten an die Hand. 
Dennoch kann die Stadt Köln bereits jetzt tätig werden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten 
Maßnahmen zur Senkung der Schadstoff-Immissionen treffen. Die denkbaren Maßnahmen 
wurden mit den letzten Aktualisierungen des Luftreinhalteplanes keineswegs ausgeschöpft. 
Die Zielmarke des Luftreinhalteplanes ist immer die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. 
Es zeigt sich jedoch, dass ein wirksamer Schutz der Gesundheit der Bevölkerung weiterge-
hende Maßnahmen erfordert. Daher müssen der Rat und die Verwaltung der Stadt Köln tätig 
werden – ganz im Sinne des Ratsbeschlusses vom 6. Februar 2018: 
„Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusam-
menhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.“ 
Um ein umfassendes Bild der Luftbelastung in Köln zu erhalten und die Gesundheit der Be-
völkerung sichern zu können, sind weitere Messstellen notwendig. Derzeit gibt es in Köln nur 
vier Messstellen für Feinstaub (Clevischer Ring, Turiner Straße, Chorweiler, Rodenkirchen). 
In jedem Stadtbezirk sollte es wenigstens eine Luftmessstation geben. In sensiblen Berei-
chen, wie Merkenich zusätzliche. Es ist nicht erklärbar, warum zum Beispiel an der mit 
Wohnbebauung gesäumten Kalker Hauptstraße oder der Venloer Straße nicht gemessen 
wird. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE 
Michael Hock 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE FRAKTION 
Nicolin Gabrysch 
Einzelmandatsträgerin 
KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf (1)

14.12.2021 Rat
TOP 3.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Turiner Straße
  • Kalker Hauptstraße
  • Venloer Straße
  • Clevischer Ring

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Details

Aktenzeichen
AN/2632/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
02.12.2021
Erstellt
02.12.2021 11:09