AN/2632/2021
Schutz vor Luftschadstoffen – Leitlinien der WHO zum Maßstab nehmen!
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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
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Fraktion DIE LINKE Fraktion DIE FRAKTION RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2632/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Schutz vor Luftschadstoffen – Leitlinien der WHO zum Maßstab nehmen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerinnen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14.12. zu nehmen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln nimmt die aktualisierten Leitlinien der WHO zur Qualität der Außenluft zur Kenntnis und strebt eine deutliche Verbesserung der Luftqualität in Köln an. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat und seinen Ausschüssen noch vor der Sommerpause 2022 geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vorzu- legen. Dabei sollen die Maßnahmen berücksichtigt werden, die im Vorfeld der letzten Aktualisierungen der Luftreinhaltepläne untersucht wurden aber letztlich keinen Ein- gang in den Luftreinhalteplan fanden. 3. Die Stadt Köln wird neben den Landesmessstellen weitere einrichten, damit mindes- tens in jedem Stadtbezirk die Luftbelastung gemessen werden kann. Begründung: Die WHO veröffentlichte im September 2021 eine Aktualisierung ihrer Leitlinien in Bezug auf die Qualität der Außenluft (https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/ambient- (outdoor)-air-quality-and-health). In diesen empfiehlt die WHO deutlich niedrigere Grenzwer- te, als sie derzeit im EU-Recht oder Bundesrecht festgeschrieben sind, z.B.: Für Feinstaub (PM 2,5) empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 5 μg/m3 im Jahres- mittel. Derzeit liegt der Jahresgrenzwert in Deutschland bei 25 μg/m3. Für Feinstaub (PM 10) empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 15 μg/m3 im Jahres- mittel. Derzeit liegt der Jahresgrenzwert in Deutschland bei 40 μg/m3. - 2 - Für NO2 empfiehlt die WHO einen Grenzwert von 10 μg/m3 im Jahresmittel. Derzeit liegt der Jahresgrenzwert in Deutschland bei 40 μg/m3. Die neuen Leitlinien der WHO werden durch das Umweltbundesamtes und von Fachgesell- schaften auf dem Gebiet der Öffentlichen Gesundheit unterstützt. Sie haben hierzu eine ge- meinsame Stellungnahme herausgegeben: https://www.umweltbundesamt.de/themen/stellungnahme-who-luftqualitaetsleitlinien-2021 Es ist davon auszugehen, dass die neuen Empfehlungen der WHO in zukünftige Überarbei- tungen des EU-Rechtes und des Bundesrechtes einfließen werden. Diese Kodifizierung wird dann die öffentliche Hand dazu verpflichten, tätig zu werden, und gibt ihr weitergehende rechtliche Möglichkeiten an die Hand. Dennoch kann die Stadt Köln bereits jetzt tätig werden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zur Senkung der Schadstoff-Immissionen treffen. Die denkbaren Maßnahmen wurden mit den letzten Aktualisierungen des Luftreinhalteplanes keineswegs ausgeschöpft. Die Zielmarke des Luftreinhalteplanes ist immer die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Es zeigt sich jedoch, dass ein wirksamer Schutz der Gesundheit der Bevölkerung weiterge- hende Maßnahmen erfordert. Daher müssen der Rat und die Verwaltung der Stadt Köln tätig werden – ganz im Sinne des Ratsbeschlusses vom 6. Februar 2018: „Der Rat der Stadt Köln bekräftigt, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusam- menhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln.“ Um ein umfassendes Bild der Luftbelastung in Köln zu erhalten und die Gesundheit der Be- völkerung sichern zu können, sind weitere Messstellen notwendig. Derzeit gibt es in Köln nur vier Messstellen für Feinstaub (Clevischer Ring, Turiner Straße, Chorweiler, Rodenkirchen). In jedem Stadtbezirk sollte es wenigstens eine Luftmessstation geben. In sensiblen Berei- chen, wie Merkenich zusätzliche. Es ist nicht erklärbar, warum zum Beispiel an der mit Wohnbebauung gesäumten Kalker Hauptstraße oder der Venloer Straße nicht gemessen wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE Michael Hock Geschäftsführer Fraktion DIE FRAKTION Nicolin Gabrysch Einzelmandatsträgerin KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Turiner Straße
- Kalker Hauptstraße
- Venloer Straße
- Clevischer Ring
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Details
- Aktenzeichen
- AN/2632/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 02.12.2021 11:09