BV10/082/2025
Anwohnerparken in der Emil-Barth-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/056/2025 vom 25.03.2025 -
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Informationsvorlage BV
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BV10/082/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Anwohnerparken in der Emil-Barth-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/056/2025 vom 25.03.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 25.03.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der öffentliche Bereich der Emil-Barth-Straße in Garath als Anwohnerparkgebiet ausgewiesen werden kann oder ob andere Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation möglich sind. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Grundsätzlich gilt für den öffentlichen Straßenraum der Gemeingebrauch. Gemäß VwV-StVO zu § 45 ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner eines städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung einen Parkplatz zu finden. Für die Bewertung, ob ein Anwohnerparkgebiet eingerichtet werden kann ist eine aufwändige Untersuchung erforderlich. Die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes muss – wie der Begriff schon sagt – ein gesamtes Gebiet und nicht nur einzelne Straßen umfassen. Somit ist die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes alleine auf der Emil-Barth- Straße nicht möglich. Aktuell wird durch die Verwaltung noch der Ratsbeschluss OVA/049/2020 mit den dort benannten 25 Bewohnerparkgebiete abgearbeitet, d.h., geprüft und ggfs. eingerichtet. Aktuell stehen noch 12 Gebiete aus. Ein neues Gebiet wird voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2025 eingerichtet. Sofern die Bezirksvertretung die Einrichtung eines Anwohnerparkgebietes über die Emil-Barth-Straße hinaus befürwortet, würde die Verwaltung dies in ihre Seite 2 Prioritätenliste aufnehmen, die nach Abarbeitung des o.g. Ratsbeschlusses nach Eingang abgearbeitet werden. Ein konkreter Zeitpunkt für die Untersuchung und Vorstellung des Ergebnisses in der Bezirksvertretung kann aktuell noch nicht benannt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/082/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 08.05.2025
- Erstellt
- 08.05.2025 13:42