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BV10/082/2025

Anwohnerparken in der Emil-Barth-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/056/2025 vom 25.03.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 08.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 27.05.2025, TOP 8.3

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2254 Zeichen

BV10/082/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Anwohnerparken in der Emil-Barth-Straße - Informationsvorlage zum Beschluss 
BV10/056/2025 vom 25.03.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 27.05.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 25.03.2025 folgenden 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung um Prüfung, ob der öffentliche 
Bereich der Emil-Barth-Straße in Garath als Anwohnerparkgebiet ausgewiesen 
werden kann oder ob andere Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation 
möglich sind. 
 
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: 
 
Grundsätzlich gilt für den öffentlichen Straßenraum der Gemeingebrauch. Gemäß 
VwV-StVO zu § 45 ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, 
wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen 
Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner eines städtischen Quartiers regelmäßig 
keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung 
einen Parkplatz zu finden.  
 
Für die Bewertung, ob ein Anwohnerparkgebiet eingerichtet werden kann ist eine 
aufwändige Untersuchung erforderlich. Die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes 
muss – wie der Begriff schon sagt – ein gesamtes Gebiet und nicht nur einzelne 
Straßen umfassen.  
Somit ist die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes alleine auf der Emil-Barth-
Straße nicht möglich. 
 
Aktuell wird durch die Verwaltung noch der Ratsbeschluss OVA/049/2020 mit den 
dort benannten 25 Bewohnerparkgebiete abgearbeitet, d.h., geprüft und ggfs. 
eingerichtet. Aktuell stehen noch 12 Gebiete aus. Ein neues Gebiet wird 
voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2025 eingerichtet. 
 
Sofern die Bezirksvertretung die Einrichtung eines Anwohnerparkgebietes über die 
Emil-Barth-Straße hinaus befürwortet, würde die Verwaltung dies in ihre

Seite 2 
Prioritätenliste aufnehmen, die nach Abarbeitung des o.g. Ratsbeschlusses nach 
Eingang abgearbeitet werden. 
Ein konkreter Zeitpunkt für die Untersuchung und Vorstellung des Ergebnisses in der 
Bezirksvertretung kann aktuell noch nicht benannt werden.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.3 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/082/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
08.05.2025
Erstellt
08.05.2025 13:42