Regionalrat Köln

V/0900/2012

Antrag der FDP Ratsfraktion A-R/0042/2012 - Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen: Platzsharing für KITA-Plätze prüfen

Vorlagen 10.01.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 06.02.2013, TOP 2.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4997 Zeichen

V/0900/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP Ratsfraktion A-R/0042/2012 -  
Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen: Platzsharing für KITA-Plätze prüfen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.02.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschluss: 
I. Sachentscheid: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der  u3-Rechtsanspruchsicherung zum 01.08.2013 
auch die Möglichkeit des Platzsharings zu prüfen und dem AKJF Ende 2013 darüber zu berich-
ten 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
Mit dieser Verfahrensvorlage sind keine Folgekosten verbunden. 
 
 
 
 
Begründung:  
 
1. Antragsanliegen:  
 
Die FDP Ratsfraktion beantragte mit dem Schreiben vom 23.10.2012 (Nr. A -R/0042/2012), dass 
der Rat beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Deutschen Städte-
tages sowie das Modell des Münsterschen Studentenwerkes („KiT a Zwergenstübchen“) aufgre i-
fend, die Möglichkeit eines „Platzsharings“ für städtische KiTa -Plätze zu prüfen. Die Ergebnisse 
sollen den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.“  
Als Grundlage des Antrags wird die bereits im Jahr 2007 erfolgte  Fachtagung der Stadt Münster 
hinzugezogen. 
Insbesondere die Teilung eines Ganztagsplatzes (45 Stunden wöchentliche Betreuung) wird als 
Möglichkeit für eine Bedarfsdeckung gesehen.  
 
2. Rahmenbedingungen „Platzsharing“ in Kindertageseinrichtung  
 
Das Modell des Platzsharings knüpft daran an, dass nicht alle Kinder und Eltern einen täglichen 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0900/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Jungkamp 
Ruf: 
492-5134 
E-Mail: 
JungkampL@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0900/2012 
Betreuungsbedarf aufweisen.  
Aus diesem Grund wurden beim Krippengipfel am 30.08.2012 Erprobungsmodelle empfohlen, die 
die Möglichkeiten der u3 -Rechtsanspruchsicherung, ab dem 01.08.2013, auch in Form des Platz -
sharings, berücksichtigen. Daraus geht hervor, dass ein Kitabetreuungsplatz für zwei Kinder geteilt 
werden kann.  
 
Voraussetzung dabei ist, dass die qualitativen Bedingungen des KiBiz zur frühen Bildungs - und 
Entwicklungsförderung eingehalten werden und dass die Erprobung in Abstimmung mit dem örtl i-
chen Jugendamt erfolgt. 
Eine Voraussetzung, das Platzsharing umzusetzen geht ausschließlich in Form von 2 x 25 Stu n-
den Plätzen, weil die KiBiz -Rahmenstrukturen eine maximale Betreuungszeit von 45 Stunden s o-
wie eine Mindestbetreuung von 25 Stunden  vorsehen. Für 2 x 25 Stunden ist demnach eine B e-
treuungszeit von 50 Stunden erforderlich. Für diese zusätzlich geleisteten Bereuungszeiten sind 
keine finanziellen Mittel vorhanden.  
Die pädagogischen und organisatorischen Abläufe im Sinne des Kindes und der Gesamteinric h-
tung, sind im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung vorrangig zu beachten.  
 
In diesem Zusammenhang ist ebenso darauf hinzuweisen, dass bei der Betre uungsform des 
Platzsharings dringend benötigte und vom Land kontingentierte 45 Stunden -Plätze wegfallen. Die 
Nachfrage nach 45 Stundenplätzen ist jedoch auch sehr hoch, da sehr viele Eltern einen Gan z-
tagsbetreuungsplatz benötigen, damit sie ihre Arbeit ode r ihre Ausbildung gut mit dem Familienl e-
ben vereinbaren können. Gleichzeitig gibt es voraussichtlich künftig mehr Bedarf für geringe B e-
treuungszeiten für Eltern, die ihr Kind frühzeitig stunden- oder tageweise betreuen lassen möchten, 
z.B. in Form von 25-Std. Plätzen in Kindertageseinrichtungen. 
 
Bei dem genannten Beispiel des „Zwergenstübchens“ handelt es sich um eine Kurzzeitbetreuung. 
Die Einrichtung befindet sich außerhalb des KiBiz und wird nicht mit öffentlichen Geldern refina n-
ziert. Für jede Stunde wird ein Beitrag von 3 Euro für Studierende und 4 Euro für Nicht-studierende 
erhoben.  
 
 
3. Umsetzungsvorschläge für die Stadt Münster 
 
Die dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen schränken die Möglichkeiten eines Platzsh a-
rings für Familien und für die Betreuung und Förderung der Kinder ein. Dennoch mag es in Einze l-
fällen für Eltern eine Möglichkeit sein, ihre speziellen Betreuungsbedarfe abzudecken. Ebenfalls 
muss dieses Angebot von Kitas gut geleistet werden können. 
Daher möchte die Stadt Münster das Platzsharing grundsätzlich möglich machen, wenn es Eltern 
wahrnehmen wollen und die Kita den Wünschen auch unter pädagogischen Gesichtspunkten auch 
entsprechen kann. 
Inwieweit das Angebot des Platzsharings angenommen wird, bleibt dennoch abzuwarten und 
hängt vom jeweiligen Bedarf der Eltern und von den Einrichtungen ab.  
 
Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob eine neue Gesetzgebung im Zusammenhang mit einer mög-
lichen KiBiz -Revision, in dem das Platzsharing eigenständig verankert ist, noch in diesem Jahr 
vom Land NRW verabschiedet wird. 
 
Die Verwaltung wird Ende des Jahres 2013 dem AKJF darüber berichten.  
 
 
I.V. 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

- 3 - 
V/0900/2012 
 
Anlage: 
 
FDP Antrag A-R/0042/2012

Beratungsverlauf (1)

06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0900/2012
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37