V/0900/2012
Antrag der FDP Ratsfraktion A-R/0042/2012 - Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen: Platzsharing für KITA-Plätze prüfen
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Beschlussvorlage
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V/0900/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Antrag der FDP Ratsfraktion A-R/0042/2012 - Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen: Platzsharing für KITA-Plätze prüfen Beratungsfolge 06.02.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschluss: I. Sachentscheid: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der u3-Rechtsanspruchsicherung zum 01.08.2013 auch die Möglichkeit des Platzsharings zu prüfen und dem AKJF Ende 2013 darüber zu berich- ten II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dieser Verfahrensvorlage sind keine Folgekosten verbunden. Begründung: 1. Antragsanliegen: Die FDP Ratsfraktion beantragte mit dem Schreiben vom 23.10.2012 (Nr. A -R/0042/2012), dass der Rat beschließen möge: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Deutschen Städte- tages sowie das Modell des Münsterschen Studentenwerkes („KiT a Zwergenstübchen“) aufgre i- fend, die Möglichkeit eines „Platzsharings“ für städtische KiTa -Plätze zu prüfen. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.“ Als Grundlage des Antrags wird die bereits im Jahr 2007 erfolgte Fachtagung der Stadt Münster hinzugezogen. Insbesondere die Teilung eines Ganztagsplatzes (45 Stunden wöchentliche Betreuung) wird als Möglichkeit für eine Bedarfsdeckung gesehen. 2. Rahmenbedingungen „Platzsharing“ in Kindertageseinrichtung Das Modell des Platzsharings knüpft daran an, dass nicht alle Kinder und Eltern einen täglichen Vorlagen-Nr.: V/0900/2012 Auskunft erteilt: Frau Jungkamp Ruf: 492-5134 E-Mail: JungkampL@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0900/2012 Betreuungsbedarf aufweisen. Aus diesem Grund wurden beim Krippengipfel am 30.08.2012 Erprobungsmodelle empfohlen, die die Möglichkeiten der u3 -Rechtsanspruchsicherung, ab dem 01.08.2013, auch in Form des Platz - sharings, berücksichtigen. Daraus geht hervor, dass ein Kitabetreuungsplatz für zwei Kinder geteilt werden kann. Voraussetzung dabei ist, dass die qualitativen Bedingungen des KiBiz zur frühen Bildungs - und Entwicklungsförderung eingehalten werden und dass die Erprobung in Abstimmung mit dem örtl i- chen Jugendamt erfolgt. Eine Voraussetzung, das Platzsharing umzusetzen geht ausschließlich in Form von 2 x 25 Stu n- den Plätzen, weil die KiBiz -Rahmenstrukturen eine maximale Betreuungszeit von 45 Stunden s o- wie eine Mindestbetreuung von 25 Stunden vorsehen. Für 2 x 25 Stunden ist demnach eine B e- treuungszeit von 50 Stunden erforderlich. Für diese zusätzlich geleisteten Bereuungszeiten sind keine finanziellen Mittel vorhanden. Die pädagogischen und organisatorischen Abläufe im Sinne des Kindes und der Gesamteinric h- tung, sind im Hinblick auf die Qualität der frühkindlichen Bildung vorrangig zu beachten. In diesem Zusammenhang ist ebenso darauf hinzuweisen, dass bei der Betre uungsform des Platzsharings dringend benötigte und vom Land kontingentierte 45 Stunden -Plätze wegfallen. Die Nachfrage nach 45 Stundenplätzen ist jedoch auch sehr hoch, da sehr viele Eltern einen Gan z- tagsbetreuungsplatz benötigen, damit sie ihre Arbeit ode r ihre Ausbildung gut mit dem Familienl e- ben vereinbaren können. Gleichzeitig gibt es voraussichtlich künftig mehr Bedarf für geringe B e- treuungszeiten für Eltern, die ihr Kind frühzeitig stunden- oder tageweise betreuen lassen möchten, z.B. in Form von 25-Std. Plätzen in Kindertageseinrichtungen. Bei dem genannten Beispiel des „Zwergenstübchens“ handelt es sich um eine Kurzzeitbetreuung. Die Einrichtung befindet sich außerhalb des KiBiz und wird nicht mit öffentlichen Geldern refina n- ziert. Für jede Stunde wird ein Beitrag von 3 Euro für Studierende und 4 Euro für Nicht-studierende erhoben. 3. Umsetzungsvorschläge für die Stadt Münster Die dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen schränken die Möglichkeiten eines Platzsh a- rings für Familien und für die Betreuung und Förderung der Kinder ein. Dennoch mag es in Einze l- fällen für Eltern eine Möglichkeit sein, ihre speziellen Betreuungsbedarfe abzudecken. Ebenfalls muss dieses Angebot von Kitas gut geleistet werden können. Daher möchte die Stadt Münster das Platzsharing grundsätzlich möglich machen, wenn es Eltern wahrnehmen wollen und die Kita den Wünschen auch unter pädagogischen Gesichtspunkten auch entsprechen kann. Inwieweit das Angebot des Platzsharings angenommen wird, bleibt dennoch abzuwarten und hängt vom jeweiligen Bedarf der Eltern und von den Einrichtungen ab. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, ob eine neue Gesetzgebung im Zusammenhang mit einer mög- lichen KiBiz -Revision, in dem das Platzsharing eigenständig verankert ist, noch in diesem Jahr vom Land NRW verabschiedet wird. Die Verwaltung wird Ende des Jahres 2013 dem AKJF darüber berichten. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete - 3 - V/0900/2012 Anlage: FDP Antrag A-R/0042/2012
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0900/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37