3367/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, Az.: 114/24
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Anlage 2 ergänzend zur Eingabe und Antwortschreiben
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: michael.niegel@vafk-koeln.de <michael.niegel@vafk-koeln.de> Gesendet: Montag, 23. September 2024 22:48 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle- anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Vorstand <vorstand@vafk-koeln.de> Betreff: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, sehr geehrte Mitgliederinnen und Mitglieder des Ausschusses, wir hatten Sie unter dem 14.09.2024 zu oben genanntem Thema angeschrieben. Zur Vermeidung von Wiederholungen hängt das Schreiben hier erneut an. Heute möchten wir Sie über weitere Entwicklungen informieren. Am gleichen Tag hatten wir uns auch an die Ausschussvorsitzenden und stimmberechtigten Mitglieder gewandt. Hierauf haben wir bisher eine einzige Rückmeldung erhalten, in welcher die Rede von "durchaus kritischen Hinweisen" ist, die eingehend geprüft werden müssten. Zu Inhalt und Ursprung dieser Hinweise ist uns nichts bekannt und wir haben auch keine Vorstellung. Nachfolgendes bitten wir als weiteren Bestandteil unserer Beschwerdeeingabe nach § 24 GO NRW anzusehen: Das Schreiben an den Vorsitzenden des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, Herrn Rudolph, (siehe Anhang) blieb unbeantwortet, weshalb wir ihm heute eine Erinnerung geschrieben haben (siehe Anhang). Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herr Bauer-Dahm, hat unseren heutigen Antrag, in der kommenden 27. Sitzung des Ausschusses "unsere Arbeit präsentieren zu dürfen, bevor über unsere Förderung beraten und ein Beschluss getroffen wird.", (siehe Anhang) umgehend und ohne Begründung abgelehnt (siehe Anhang). Zitat: "Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herrn Bauer-Dahm teile ich Ihnen im Auftrag des Ausschussvorsitzenden mit, dass Ihnen im Rahmen der Sitzung keine Möglichkeit eingeräumt werden KANN, die Arbeit Ihres Vereins zu präsentieren." Mit Blick auf den anderslautenden Text von § 34 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Stadt Köln, ist diese Antwort für uns nur so zu verstehen, dass der Ausschutzvorsitzende uns diese Möglichkeit nicht einräumen MÖCHTE. Mit freundlichen Grüßen Niegel Von: Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de Betreff: Ihre Bitte um Teilnahme an der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Datum: 23. September 2024 um 13:42 An: michael.niegel@vafk-koeln.de Sehr geehrter Herr Niegel, vielen Dank für ihre Anfrage zur Teilnahme an der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 zur Präsentation der Arbeit Ihres Vereins. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herrn Bauer-Dahm teile ich Ihnen im Auftrag des Ausschussvorsitzenden mit, dass Ihnen im Rahmen der Sitzung keine Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Arbeit Ihres Vereins zu präsentieren. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Sitzung im Zuschauerbereich des Sitzungsraum bzw. über den angebotenen Live-Stream zu verfolgen. Sollten Sie Interesse haben, die Sitzung als Zuschauer im Sitzungsraum zu verfolgen, teilen Sei mir bitte die Anzahl der Personen mit. Ich werde dann entsprechende Plätze bereithalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Anrede: Herr/er) Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Kalk Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51013 Köln Telefon: 0221 221- Telefax: 0221 221- E-Mail:@stadt-koeln.de Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 https://social.cologne/@koeln -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: michael.niegel@vafk-koeln.de <michael.niegel@vafk-koeln.de> Gesendet: Montag, 23. September 2024 07:05 An: Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@STADT-KOELN.DE>; 50 - Ausschuss An: Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@STADT-KOELN.DE>; 50 - Ausschuss Soziales Seniorinnen und Senioren <Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de> Cc: Vorstand <vorstand@vafk-koeln.de> Betreff: 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm, auf der 26. Sitzung des Sozialausschusses vom 05.09.2024 wurde folgender Beschluss gefasst: „Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der Anlage 1, mit Ausnahme des unter Ziffer 6 Anlage 1 Förderungsübersicht aufgeführten Vereins, zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung der Schriftführung: Über eine Förderung des Vereins unter Anlage 1 Förderungsübersicht Ziffer 6 wird der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren in seiner Sitzung am 10.10.2024 beraten.“ Wir, als Vorstand des betroffenen Vereins, beantragen hiermit in der genannten Sitzung des Sozialausschuss am 10.10.2024 unsere Arbeit präsentieren zu dürfen, bevor über unsere Förderung beraten und ein Beschluss getroffen wird. Mit freundlichen Grüßen Niegel Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung mlnru bündnisvon ft MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. An den Vorsitzenden des Unterausschuss Selbsthilfegruppen Herrn Floris Rudolph Rathaus Spanischer Bau 50667 Köln Per Email: sozialamt.ausschuss@stadt-koeln.de Köln, 14.09.2024 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Änderungsantrag zu TOP N 2.2 - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 in nichtöffentlicher Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.2024, AN/1152/2024 (Anlage 1) - Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung am 05.09.2024 des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Vorlagen-Nummer 2071/2024 (Anlage 2) - Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen am 10.10.2024 Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Rudolph, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.09.2024. In der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln ist in § 2 Abs. 3 und 4 geregelt, welche Gegenstände auf die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen gesetzt werden können. Wir können der Geschäftsordnung keinen Grund entnehmen, weshalb die Beschlussvorlage 2071/2024, welche ausdrücklich zur Behandlung in öffentlicher Sitzung bestimmt ist sowie der entsprechende Änderungsantrag AN/1152/2024, Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung sein sollte. Wir bitten Sie daher, uns die Rechtsgrundlage dafür mitzuteilen, weshalb diese Beschlussvorlage nebst Änderungsantrag in der 4. Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen vom 5. September 2024 in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollte. AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de ^SR^ ^ILIu BÜNDNISVON ^QF BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Falls es hierzu eine schriftliche Entscheidung der Oberbürgermeisterin nach § 2 Abs. 3 der Satzung oder eine Ausnahme Entscheidung des Rates nach § 2 Abs. 4 Satz 2 gibt, so bitten wir um Übermittlung einer Kopie dieser Entscheidung. Darüber hinaus beantragen wir hiermit: 1. die oben genannte Beschlussvorlage nebst Änderungsantrag im Unterausschuss Selbsthilfegruppen und anderen Ausschüssen ausschließlich in öffentlicher Sitzung gemäß § 48 Absatz 2 GO NRW zu behandeln. • 2. alternativ uns die Rechtsgrundlage mitzuteilen, nach welcher dies in nichtöffentlicher Sitzung geschehen soll, sowie ggf. eine Kopie der Entscheidung über die Nichtöffentlichkeit bzw. der Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber gemäß § 48 Absatz 2 Satz 5, mindestens aber das entsprechende Aktenzeichen 3. schriftliche Mitteilung der Begründung für den oben genannten Antrag mit Gelegenheit zur Stellungnahme unsererseits vor Entscheidung über die Anträge 4. gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates in der Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen Gelegenheit zu erhalten, für unsere Förderungswürdigkeit zu werben .. Wir haben uns den 23.09.2024 zur Wiedervorlage notiert. . Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand Heilte Gerhards | Markus Koenen | Dr. Michael Niegel Allem Kindern beide Eltern. * ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Köln e.V. AG Köln, VR 13580 . Vereinssitz | Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@vafk-koeln.de www.vafk-koeln.de Von:michael.niegel@vafk-koeln.de Betreff:Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 Datum:23. September 2024 um 22:13 An:Sozialamt Ausschusssozialamt.ausschuss@stadt-koeln.de Kopie:Vorstandvorstand@vafk-koeln.de Sehr geehrter Herr Rudolph, wir hatten Sie unter dem 14.09.2024 angeschrieben und vier Anträge gestellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen finden Sie das Schreiben hier erneut im Anhang. Heute haben wir uns erneut mit der Angelegenheit befasst und festgestellt, dass uns bisher keine Antwort von Ihnen vorliegt. Von Ihrem Parteifreund, Ratskollegen und Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Bauer-Dahm, haben wir heute innerhalb weniger Stunden eine Antwort erhalten. Nun geht im hektischen Alltag schonmal etwas unter, weshalb wir Sie hiermit an unsere vier Anträge erinnern wollen. Wir können aber leider aus zeitlichen Gründen maximal bis zum 27.09.2024 warten. Wenn uns bis dahin keine Zustimmung zu unseren Anträgen oder eine rechtlich überzeugend begründete Ablehnung derselben vorliegt, wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, die Anträge gerichtlich klären zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Niegel 240914 AN:1152:2024 Anschreiben Vorsitzender… Unterausschuss Selbsthilfegruppen.pdf Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/1 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Eltern bleiben Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Frau Heike Gerhards Herrn Dr. Michael Niegel Herrn Markus Koenen per E-Mail: michael.niegel@vafk-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 114/24 30.09.2024 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, AZ 114/24 Sehr geehrte Frau Gerhards, sehr geehrter Herr Dr. Niegel, sehr geehrter Herr Koenen, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15.09.2024 und 23.09.2024. Da Ihr Anliegen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten wird, habe ich Ihre Eingabe gemäß den Bestimmungen des § 14 Absatz 4 Buchstabe g) an den Ausschuss weitergeleitet. Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden erhält Ihre Ein- gabe sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Gerne können Sie sich bei Fragen an Frau oder mich wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 28.10.2024 3367/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.11.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, Az.: 114/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 3 Schreiben und weiteres Antwortschreiben
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Von: Michael Niegel <michael.niegel@vafk-koeln.de> Gesendet: Freitag, 4. Oktober 2024 22:41 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Cc: Vorstand <vorstand@vafk-koeln.de> Betreff: Re: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, AZ 114/24 Sehr geehrte Frau , bitte beachten Sie unsere angehängte Rückantwort zu Ihrem Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen Niegel ^IIÄH BÜNDNISVON BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Köln, 04.10.2024 Ihr Schreiben vom 30.09.2024 Widerspruch zur Verweisung / Zurückweisung Eingabe nach § 24 GO NRW an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln Unsere Schreiben vom 15.09.2024 und 23.09.2024 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 Nachrichtlich an das Büro der Oberbürgermeisterin und den Rat der Stadt Köln AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de ELTERN BÜNDNISVON BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, sehr geehrte Ausschussmitglieder, sehr geehrter Herr Dr. Höver, vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 30.09.2024. Leider scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen, denn Sie teilen folgendes mit: „Da Ihr Anliegen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten wird, habe ich Ihre Eingabe gemäß den Bestimmungen des § 14 Absatz 4 Buchstabe g) an den Ausschuss weitergeleitet.^ Gemeint dürfte § 14 Absatz 4 Buchstabe g) der Hauptsatzung der Stadt Köln sein, der lautet: „(4) Eingaben werden von der Geschäftsstelle ohne Behandlung im Ausschuss zurückgewiesen, wenn g) sie eine Angelegenheit betreffen, mit der bereits ein Fachausschuss befasst ist.“ Ich behaupte, dass Ihre Auslegung dieses Satzungstextes unvereinbar ist mit § 24 der Gemeindeordnung NRW, deren 1. Absatz lautet: „... jeder Einwohner der Gemeinde ... hat das Recht, sich ... mit ... Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat ... zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von ... Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. ...“ AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de 1 www.eltern-bleiben-koeln.de n!"Inru BÜNDNISVON BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Vielmehr sind alle stimmberechtigten Mitglieder des „Unterausschusses Selbsthilfegruppen“, auf dessen Vorgehen sich unsere Beschwerde vom 15.09.2024 bezieht, von der Mitwirkung an der Bearbeitung dieser Beschwerde gemäß § 30 GO NRW i.V.rn. § 43 Absatz 2 GO NRW ausgeschlossen. Unsere Beschwerde bezieht sich eben nicht auf eine gebrochene Gehweg-Platte, deren Austausch bereits Thema im Ausschuss für Straßenbau ist, sondern wir beschweren uns über das Vorgehen des Unterausschusses Selbsthilfegruppen in seiner 4. Sitzung vom 05.09.2024 als solches. Über die Beschwerde gegen sein eigenes Vorgehen kann wohl kaum der Ausschuss selbst entscheiden, er ist damit auch entgegen Ihrer Mitteilung nicht für unsere Beschwerde zuständig. Wir erneuern und konkretisieren daher hiermit unsere Beschwerde und bitten um Befassung mit derselben: Der Unterausschuss Selbsthilfegruppen hat vor, entgegen der Beschlussvorlage des zuständigen Fachamtes, von 13 antragstellenden Selbsthilfegruppen allein unseren Antrag zurückzuweisen und zwar ohne die Möglichkeit einer Stellungnahme unsererseits und ohne uns eine Begründung mitzuteilen, damit wir ggf. für den in jedem Fall kommenden Antrag für das Jahr 2025 gegen uns stehende Entscheidungsgründe beseitigen können. Das kann so nicht im Sinne der Stadt Köln sein. Wir müssen mindestens eine nachvollziehbare schriftliche Begründung erhalten und die Möglichkeit einer Stellungnahme VOR Entscheidungsfindung. Dieses Schreiben geht in Kopie an den Rat der Stadt Köln, welchen wir mit gleicher Post bitten notfalls bezüglich dieser Beschwerde von seinem Rückholrecht nach § 6 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i.V.m. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Köln i.V.m. § 41 Absatz 2 und 3 der GO NRW Gebrauch zu machen. AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de www.eltern-bleiben-koeln.de mlnrii BÜNDNISVON BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand Heike Gerhards | Markus Koenen | Dr. Michael Niegel Allen Kindern beide Eltern. ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER Väteraufbruch.für Kinder - Kreisverein Köln e.V. AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Eltern bleiben Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Frau Heike Gerhards Herrn Dr. Michael Niegel Herrn Markus Koenen Per E-Mail: michael.niegel@vafk-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe 21.10.2024 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich, AZ 114/24 Sehr geehrte Frau Gerhards, sehr geehrter Herr Dr. Niegel, sehr geehrter Herr Koenen, vielen Dank für Ihr neuerliches Schreiben vom 04.10.2024. Dieses wurde der Vorlage 2830/24 - Förderung der Selbsthilfegruppe im Sozialbereich 2024 – als Anlage 03 beigefügt und lag den entsprechenden Gremien zu ihren Sitzun- gen vor: dem Unterausschuss Selbsthilfegruppen in seiner Sitzung vom 10.10.24 unter dem Tagesordnungspunkt 1.1 SessionNet | 1. Sondersitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen - 10.10.2024 - 14:31-14:35 (stadt-koeln.de) Niederschrift und dem Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 10.10.2024 unter dem Tagesord- nungspunkt 4.3. SessionNet | 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren - 10.10.2024 - 15:43-17:31 (stadt-koeln.de) Beschlussprotokoll Seite 2/2 Zudem gebe ich folgende Auskunft des Amtes der Oberbürgermeisterin / Abteilung Kommunalverfassungsrecht an Sie weiter: „Nach § 21 Absatz 1 Nr. 5 der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zuständigkeits- ordnung ist dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen die Entschei- dungsbefugnis zur Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthil- fegruppen im Sozialbereich übertragen. Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die im konkreten Einzelfall ein Abweichen von dieser Regelung und eine Ent- scheidung über den Fördermittelantrag durch den Rat rechtfertigen würden.“ Dieses Schreiben sowie Ihre Eingaben vom 14.09.2024, 23.09.2024 und 04.10.2024 erhält der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kennt- nis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Von: nnichael.niegel@vafk-koeln.de Gesendet: Sonntag, 15. September 2024 00:02 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Eingabe nach § 24 GO NRW - Förderung Selbsthilfegruppen Anlagen: 240914 AN11522024 Geschäftsstelle Anregungen Beschwerden .pdf Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung Kennzeichnungsstatus: Erledigt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das Anschreiben in der angehängten PDF-Datei. Mit freundlichen Grüßen Niegel 1 ELTERN BLEIBEN BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. An die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Köln, 14.09.2024 Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rates der Stadt Köln Hier: - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Änderungsantrag zu TOP N 2.2 - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 in nichtöffentlicher Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.2024, AN/1152/2024 (Anlage 1) - Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung am 05.09.2024 des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Vorlagen-Nummer 2071/2024 (Anlage 2) Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, sehr geehrte Ausschussmitglieder, wir wenden uns heute an Sie anläßlich eines Änderungsantrages an die 4. Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Rates der Stadt Köln am 05.09.2024. Darin wird folgender Beschluss beantragt: „Der in Anlage 6 der Beschlussvorlage aufgeführte Verein (Eltern bleiben - Bündnis von Müttern und Vätern - Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.) wird bei der Vergabe der Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 nicht berücksichtigt. Begründung: erfolgt mündlich“ AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de n.rmr.1 BÜNDNISVON BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Bisher scheint nicht geplant, uns über die Gründe in Kenntnis zu setzen. Unser Versuch mit dem unterzeichnenden Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Gespräch zu kommen, wurde abgelehnt mit dem Hinweis, der Referent werde sich bei uns melden. Der Vorsitzende des Unterausschusses, Flores Rudolph (Bündnis 90/Die Grünen), lehnte dann schriftlich ein Gespräch ab mit dem Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit der Angelegenheit (Anlage 4). Wir bekommen diese Förderung von 1.500 € für den Bereich der Selbsthilfe unseres Kölner Vereins seit 2020 über das Sozialamt der Stadt und zuvor viele Jahre über die Selbsthilfekontaktstelle. Die Verwendungsnachweise sind stets ordnungsgemäß geführt worden, bisher gab es keine Beanstandungen. Wir sind sehr überrascht über den Antrag, aber fast noch mehr über die Vorgehensweise. Drei Tage vor der Sitzung haben wir von diesem Vorgang erfahren und konnten immerhin erreichen, dass die Abstimmung über diesen Antrag vertagt wurde, auf wahrscheinlich den 10. Oktober 2024. Wir haben nach Kenntnisnahme des Antrages Telefonate geführt u.a. mit dem Leiter der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln des Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW, Christopher Bertges, sowie dem Organisator der Ausschusssitzung der Stadt Köln, Herrn Krämer, und von beiden die Aussage bekommen, das Vorgehen wundere sie auch. Die Förderung ist wichtig für uns, damit wir unsere Hilfe zur Selbsthilfe in Köln aufrechterhalten können. Wir leisten mit unserer Selbsthilfe einen wichtigen Beitrag bürgerschaftlichen Engagements für Väter, Mütter, Kinder, für ihre Familien, Großeltern und Freunde, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Im Fokus unserer rein ehrenamtlichen Arbeit steht dabei insbesondere die Aufrechterhaltung der Bindungen und Beziehungen der Kinder zu beiden Eltern und zu ihren jeweiligen Familien- und Freundeskreisen. Die Vorgehensweise der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion sehen wir als kritikwürdig an. Wir sind der Meinung, dass die Förderung zu bewilligen ist oder alternativ ein Austausch über die Gründe der Nicht-Bewilligung vor Abstimmung stattfinden muss. Bisher können wir über die Gründe des Antrages nur spekulieren. Wir beantragen daher: 1. vor einer Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1152/2024 über dessen Begründung informiert zu werden 2. vor einer Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1152/2024 Gehör zu gewährt zu bekommen 3. über den Änderungsantrag AN/1152/2024, wie in der Beschlussvorlage 2071/2024 vorgesehen, in öffentlicher Sitzung zu beraten AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de nm^rL BÜNDNISVON ^BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 4. Auskunft über den Grund des Ausschlusses der Öffentlichkeit nach § 2 Absatz 4 Satz 1 lit. a) bis i) der Geschäftsordnung des Rates oder Datum und Aktenzeichen der Ausnahmeentscheidung des Rates nach § 2 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates 5. zu rügen, dass dieser Antrag - entgegen § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung - eingereicht und auf die Tagesordnung genommen wurde . Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand HeikeVierhards 1 Markus Koenen | Dr. Michael Niegel Allen Kindern beide Eltern. ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Köln e.V. Anlagen:.• 1. AN/1152/2024 Änderungsantrag gern. § 13 GO des Rates zu TOP N 2.2 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 zur 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.2024 2. Dezernat V/503/01 Beschlussvorlage 2071 /2024 zur Behandlung in öffentlicher Sitzung, Betreff: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, Beschlussorgan: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Tabelle Fördervorschläge der Verwaltung, 3. Anlage 1 zur Beschlussvorlage: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Fördervorschläge der Verwaltung Selbsthilfegruppen Sozialbereich 2024 4. Email des Vorsitzenden im Unterausschuss Selbsthilfegruppen AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | ■ www.eltern-bleiben-koeln.de Anlage 1 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Unterausschusses Selbsthilfegruppen Herrn Floris Rudolph Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1152/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gern. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Unterausschuss Selbsthilfegruppen 05.09.2024 Änderungsantrag zu TOP N 2.2 - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 (Unterausschuss Selbsthilfegruppen) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Unterausschuss Selbst hilfegruppen am 05.09.2024 aufzunehmen: Beschluss: Der in Anlage 6 der Beschlussvorlage aufgeführte Verein (Eltern bleiben ^ Stadt Köln Anlage 2 Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 2071/2024 Dezernat, Dienststelle V/503/1 Beschlussvorlage Freigabedatum 24.07.2024 zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen □ Nein □ Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3 als der spätere Verwendungs nachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragsteller*in mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. 5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie an der Höhe des Kassenstandes. Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 37.593,00 Euro gem. Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegrup pen zur Verfügung zu stellen. Anlage 3 Anlage 1: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Fördervorschläge der Verwaltung Anlage Selbsthilfegruppe bzw. Verein (EUR) Zuschuss 2023 (EUR) Beantragter Zuschuss 2024 (EUR) Finanzie rungslücke it. Antrag (EUR) Miete oder Mietanteil (EUR) Fördervor schlag Sachkosten (EUR) Fördervor schlag Miete (EUR) Fördervor schlag 2024 insgesamt 2 Aktives Leben e.V. Junkersdorf 1.901,00 2.082,00 2.082,00 9.508,00 1.400,00 682,00 2.082,00 3 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.050,00 7.758,00 7.758,00 7.200,00 3.000,00 4.758,00 7.758,00 4 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 8.500,00 8.500,00 12.000,00 810,00 7.690,00 8.500,00 5 Deutscher Schwerhörigenbund DSB 8.970,00 8.970,00 11.281,95 5.650,00 4.000,00 4.970,00 8.970,00 6 Eltern bleiben- Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 2.697,04 477,47 1.500,00 0,00 1.500,00 7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 1.580,00 3.415,50 430,50 1.149,50 430,50 1.580,00 8 Pro Retina e.V. 0,00 4.820,00 4.820,00 1.320,00 3.500,00 1.320,00 4.820,00 9 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 3.000,00 4.870,50 430,50 2.569,50 430,50 3.000,00 10 Unter einem Dach in Köln e.V. 1.635,00 1.746,00 1.746,00 1.418,00 1.046,00 700,00 1.746,00 11 Verband binationäler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 4.740,00 4.740,00 1.400,00 3.340,00 1.400,00 4.740,00 12 Wir sind stark 2.500,00 2.500,00 2.500,00 1.500,00 1.100,00 1.400,00 2.500,00 13 Zurück in die Zukunft e.V. 7.711,00 7.711,00 7.711,00 36.000,00 911,00 6.800,00 7.711,00 Trauerdinner im Herz Jesu Stift * 2.556.00 0,00 Junge Alte e.V. ** 2.150,00 0,00 Initiative Dritte Lebensphase I.D.L. *** 1.000,00 0,00 Sozialverband e.V. SoVD**** 2.556,00 0,00 Summe 56.871,00 54.907,00 62.121,99 77.334,47 24.326,00 30.581,00 54.907,00 kein Antrag aus gesundheitlichen Gründen kein Antrag wegen Vereinsauflösung kein Antrag, da auskömmliche Mittel vorhanden kein Antrag wegen interner Umstrukturierung Haushaltsansatz 92.500,00 92.500,00 Fördervorschlag 56.871,00 54.907,00 Restsumme für Gruppen, die bei der Selbsthilfe- Knntaktstftllfi Zuschüsse beantraaen 35.629,00 37.593,00 Anlage 4 Von: vorstand@eltern-bleiben-koeln.de Betreff: Fwd: WG: 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen; AN/1152/2024 Datum: 4. September 2024 um 20:56 An: vorstand@vafk-koeln.de --------Originalnachricht ........... Betreff: WG: 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen; AN/1152/2024 Datum: 2024-09-04 16:07 Von: <Gruene-Fraktion@STADT-KOELN.DE> An: <vorstand@eltern-bleiben-koeln.de> Sehr geehrte Frau Gerhards, vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Rücksprache mit unseren Fachsprecher*innen und der Geschäftsstelle melde ich mich bei Ihnen zurück. Die Verhandlungen der nichtöffentlichen Sitzungen sind stets vertraulich. Dies ist in §9 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates [3] eindeutig so geregelt. Aus diesem Grund können wir keine Aussage zu Ihrer Anfrage tätigen. Auch darf im Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.24 keine Stellungnahme abgegeben werden. Die nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen sind für alle Ratsmitglieder und Mitarbeitende vertraulich zu behandeln. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Mitglied des Rates der Stadt Köln Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat Rathaus - Spanischer Bau Rathausplatz 1 50667 Köln Von: vorstand@eltern-bleiben-koeln.de <vorstand@eltern-bleiben-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 22:32 An: 50 - Ausschuss Soziales Seniorinnen und Senioren <Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de> Cc: CDU-Fraktion Poststelle <CDU-FraktionPoststelle@STADT-KOELN.DE>; Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@RTADT-KOELN.DE>; Sod-franktinn@ctaHt-knoin.de; •; ruF-Fraktion <t-UP-Fraktion@stadt-koeln.de>;. cvk@caritas-koeln.de Betreff; 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen; AN/1152/2024 Sehr geehrte Ausschussvorsilzende, sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrter Herr wir haben gestern überraschend Kenntnis darüber bekommen, dass ein Änderungsantrag zu TOP N 2.2. - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - der Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion für die 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.24 vorliegt. Im Beschluss steht, dass der in der Anlage 6 (s. Anhang) der Beschlussvorlage aufgeführte Verein (Eltern bleiben - Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.) bei der Vergabe der Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich nicht berücksichtigt wird. Dieser Antrag ist für uns unverständlich. Wir erhalten diese Förderung für den Bereich der Selbsthilfe unseres Kölner Vereins bereits seit 2020 über das Sozialamt und zuvor viele Jahre über die Selbsthilfekontaktstelle. Diese Förderung ist für uns wichtig. Wir leisten wertvolle, rein ehrenamtliche, Arbeit im Rahmen der Selbsthilfe für von Trennung / Scheidung betroffene - häufig Hochkonflikt- Eltern. Dabei liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit darauf, den betroffenen Kindern möglichst wichtige Bezugspersonen wie beide Ellernteile und die Großeltern u.a. zu erhalten. Hier arbeiten wir eng mit der Bundesinitiative Großeltern (BIGE) zusammen. Mit uns hat bisher niemand gesprochen und wir hätten gerne eine Information über die Hintergründe dieses Antrages. Weiterhin wüssten wir gerne, warum dieser Tagesordnungspunkt nicht öffentlich behandelt wird. Nach unserem Kenntnisstand sind prinzipiell alle Sitzungen gemäß Gemeindeordnung öffentlich, es sei denn, es geht z.B. um Personalangelegenheiten. Abschließend hätten wir gerne die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Wir werden am 05.09.24 ab 14:00 im Spanischen Bau vor Ort sein. Freundliche Grüße Heike Gerhards Mitglied des Vorstandes Eltern bleiben I Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. im Rahmen der Selbsthilfe gefördert von der Stadt Köln Gefördert vom Land NRW mit dem NRW Inklusionsscheck VORSTAND Heike Gerhards E-Mail Heike.Gerhards@vafk-koeln.de Mitglied im Frauennetzwerk des VAfK Väteraufbruch Köln im Internet E-Mail: kontakt@eltern-bleiben-koeln.de Mobil: Web Protected link [1] Twitter ©vafkkoeln Postanschrift: Postfach 51 10 47 50946 Köln Registergericht: AG Köln VR 13580 Spendenkonto: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn, IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 60, BIC COLSDE33XXX Der Väteraulbruch für Kinder e. V. betreibt eine eigene bundesweite Hotline. Sowohl für den schnellen Erstkontakt als auch bei speziellen Fragen ist die Hotline des Bundesvereins fast rund um die Uhr erreichbar. Hier kann Ihnen schnelle und unverbindliche Hilfe sowie Ratschläge in allen Fragen um das Thema Trennung, Scheidung und Vaterschaft angeboten werden und bei Bedarf an eine geeignete Beratungs- oder Hilfestelle in- oder außerhalb des Vereins weitervermittelt werden. Die Nummer der Bundeshotline lautet: 01805 - 120 120 (Anruf aus dem Festnetz 0,14 Cent/Minute, Tarife aus den Mobilfunknetzen bitte beim jeweiligen Netz-Betreiber erfragen) Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ist Kreisverein im Sinne der Bundessatzung. Väteraufbruch für Kinder e.V., Herzogstr. 1a, 60528 Frankfurt/Main Hotline für Erstberatung: 01805 - 120 120, E-Mail bgs@vafk.de, Twitter @VaeteraufbruchD Protected link [2] Registergericht: AG Frankfurt VR 14886. Geschäftsführer: Rüdiger Meyer-Speibrink Beitragskonto: Väteraufbruch für Kinder e. V., SozialbankHannover, IBAN DE49251205100008443600, BIC BFSWDE33HAN Diese Nachricht mit allen zugehörigen Anhängen enthält möglicherweise Informationen, die vertraulich sind, dem Urheberrecht • >^W^ unterliegen oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen und ist zum Verbleib beim Empfänger bestimmt. Jede andere Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Verviellältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail ist unzulässig. Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger dieser E-Mail sind, bitten wir Sie. sich mit unserem Vereinsvorstand in Verbindung zu setzen. This email and its attachments may contain confidental, copyright or business secret information and is meant to remain at its receipient. Any other kind of attention, publication, duplication, or forwarding of this email or its content is forbidden. If you are not the intended receipient of this email, we ask you to contact the executive committee of our association. 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Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3367/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.10.2024
- Erstellt
- 28.10.2024 11:37