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3367/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, Az.: 114/24

Mitteilung Ausschuss 28.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 18.11.2024, TOP 7.2.1

Anlage 2 ergänzend zur Eingabe und Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 Schreiben und weiteres Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 ergänzend zur Eingabe und Antwortschreiben

11611 Zeichen

-----Ursprüngliche Nachricht----- 
Von: michael.niegel@vafk-koeln.de <michael.niegel@vafk-koeln.de>  
Gesendet: Montag, 23. September 2024 22:48 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-
anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: Vorstand <vorstand@vafk-koeln.de> 
Betreff: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, sehr geehrte 
Mitgliederinnen und Mitglieder des Ausschusses, 
wir hatten Sie unter dem 14.09.2024 zu oben genanntem Thema angeschrieben. Zur 
Vermeidung von Wiederholungen hängt das Schreiben hier erneut an. 
Heute möchten wir Sie über weitere Entwicklungen informieren. 
Am gleichen Tag hatten wir uns auch an die Ausschussvorsitzenden und 
stimmberechtigten Mitglieder gewandt. Hierauf haben wir bisher eine einzige 
Rückmeldung erhalten, in welcher die Rede von "durchaus kritischen Hinweisen" ist, 
die eingehend geprüft werden müssten. Zu Inhalt und Ursprung dieser Hinweise ist 
uns nichts bekannt und wir haben auch keine Vorstellung. 
Nachfolgendes bitten wir als weiteren Bestandteil unserer Beschwerdeeingabe nach 
§ 24 GO NRW anzusehen:
Das Schreiben an den Vorsitzenden des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, 
Herrn Rudolph, (siehe Anhang) blieb unbeantwortet, weshalb wir ihm heute eine 
Erinnerung geschrieben haben (siehe Anhang). 
Der Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Herr 
Bauer-Dahm, hat unseren heutigen Antrag, in der kommenden 27.  
Sitzung des Ausschusses "unsere Arbeit präsentieren zu dürfen, bevor über unsere 
Förderung beraten und ein Beschluss getroffen wird.", (siehe 
Anhang) umgehend und ohne Begründung abgelehnt (siehe Anhang). 
Zitat: "Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren, Herrn Bauer-Dahm teile ich Ihnen im Auftrag des 
Ausschussvorsitzenden mit, dass Ihnen im Rahmen der Sitzung keine Möglichkeit 
eingeräumt werden KANN, die Arbeit Ihres Vereins zu präsentieren." 
Mit Blick auf den anderslautenden Text von § 34 Absatz 4 der Geschäftsordnung der 
Stadt Köln, ist diese Antwort für uns nur so zu verstehen, dass der 
Ausschutzvorsitzende uns diese Möglichkeit nicht einräumen MÖCHTE. 
Mit freundlichen Grüßen 
Niegel

Von: Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de
Betreff: Ihre Bitte um Teilnahme an der 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Datum: 23. September 2024 um 13:42
An: michael.niegel@vafk-koeln.de
Sehr geehrter Herr Niegel,
vielen Dank für ihre Anfrage zur Teilnahme an der 28. Sitzung des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 zur Präsentation der 
Arbeit Ihres Vereins.
Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren, Herrn Bauer-Dahm teile ich Ihnen im Auftrag des 
Ausschussvorsitzenden mit, dass Ihnen im Rahmen der Sitzung keine 
Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Arbeit Ihres Vereins zu präsentieren.
Sie haben jedoch die Möglichkeit die Sitzung im Zuschauerbereich des 
Sitzungsraum bzw. über den angebotenen Live-Stream zu verfolgen.
Sollten Sie Interesse haben, die Sitzung als Zuschauer im Sitzungsraum zu 
verfolgen, teilen Sei mir bitte die Anzahl der Personen mit. Ich werde dann 
entsprechende Plätze bereithalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Anrede: Herr/er)
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen
Kalk Karree
Ottmar-Pohl-Platz 1
51013 Köln
Telefon: 0221 221-
Telefax: 0221 221-
E-Mail:@stadt-koeln.de
Internet: stadt.koeln
www.instagram.com/stadt.koeln
www.youtube.com/user/Koeln
www.facebook.com/stadt.koeln50
https://social.cologne/@koeln
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: michael.niegel@vafk-koeln.de <michael.niegel@vafk-koeln.de> 
Gesendet: Montag, 23. September 2024 07:05
An: Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@STADT-KOELN.DE>; 50 - Ausschuss

An: Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@STADT-KOELN.DE>; 50 - Ausschuss
Soziales Seniorinnen und Senioren <Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de>
Cc: Vorstand <vorstand@vafk-koeln.de>
Betreff: 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bauer-Dahm,
auf der 26. Sitzung des Sozialausschusses vom 05.09.2024 wurde folgender
Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt,
entsprechend der Empfehlung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, im
Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der Anlage
1, mit Ausnahme des unter Ziffer 6 Anlage 1 Förderungsübersicht aufgeführten
Vereins, zu fördern.
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht
direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln
gefördert werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung der Schriftführung: Über eine Förderung des Vereins unter Anlage 1
Förderungsübersicht Ziffer 6 wird der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und
Senioren in seiner Sitzung am 10.10.2024 beraten.“
Wir, als Vorstand des betroffenen Vereins, beantragen hiermit in der genannten
Sitzung des Sozialausschuss am 10.10.2024 unsere Arbeit präsentieren zu
dürfen, bevor über unsere Förderung beraten und ein Beschluss getroffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Niegel
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mlnru bündnisvon 
ft MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
An den Vorsitzenden des
Unterausschuss Selbsthilfegruppen
Herrn Floris Rudolph
Rathaus Spanischer Bau
50667 Köln
Per Email: sozialamt.ausschuss@stadt-koeln.de
Köln, 14.09.2024
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024
- Änderungsantrag zu TOP N 2.2 - Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2024 in nichtöffentlicher Sitzung des Unterausschuss 
Selbsthilfegruppen am 05.09.2024, AN/1152/2024 (Anlage 1)
- Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung am 05.09.2024 des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Vorlagen-Nummer 2071/2024 
(Anlage 2)
- Sitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen am 10.10.2024
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Rudolph,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.09.2024.
In der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Köln ist in § 2 Abs. 3 und 4 geregelt, 
welche Gegenstände auf die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen gesetzt 
werden können.
Wir können der Geschäftsordnung keinen Grund entnehmen, weshalb die 
Beschlussvorlage 2071/2024, welche ausdrücklich zur Behandlung in öffentlicher 
Sitzung bestimmt ist sowie der entsprechende Änderungsantrag 
AN/1152/2024, Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung sein sollte.
Wir bitten Sie daher, uns die Rechtsgrundlage dafür mitzuteilen, weshalb diese 
Beschlussvorlage nebst Änderungsantrag in der 4. Sitzung des Unterausschusses 
Selbsthilfegruppen vom 5. September 2024 in nichtöffentlicher Sitzung behandelt 
werden sollte.
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln 
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de

^SR^ ^ILIu BÜNDNISVON 
^QF BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Falls es hierzu eine schriftliche Entscheidung der Oberbürgermeisterin nach § 2 Abs. 
3 der Satzung oder eine Ausnahme Entscheidung des Rates nach § 2 Abs. 4 Satz 2 
gibt, so bitten wir um Übermittlung einer Kopie dieser Entscheidung.
Darüber hinaus beantragen wir hiermit:
1. die oben genannte Beschlussvorlage nebst Änderungsantrag im Unterausschuss 
Selbsthilfegruppen und anderen Ausschüssen ausschließlich in öffentlicher 
Sitzung gemäß § 48 Absatz 2 GO NRW zu behandeln. •
2. alternativ uns die Rechtsgrundlage mitzuteilen, nach welcher dies in 
nichtöffentlicher Sitzung geschehen soll, sowie ggf. eine Kopie der Entscheidung 
über die Nichtöffentlichkeit bzw. der Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber 
gemäß § 48 Absatz 2 Satz 5, mindestens aber das entsprechende Aktenzeichen
3. schriftliche Mitteilung der Begründung für den oben genannten Antrag mit 
Gelegenheit zur Stellungnahme unsererseits vor Entscheidung über die Anträge 
4. gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 der Geschäftsordnung des Rates in der Sitzung des 
Unterausschuss Selbsthilfegruppen Gelegenheit zu erhalten, für unsere 
Förderungswürdigkeit zu werben ..
Wir haben uns den 23.09.2024 zur Wiedervorlage notiert. .
Mit freundlichen Grüßen 
für den Vorstand
Heilte Gerhards | Markus Koenen | Dr. Michael Niegel 
Allem Kindern beide Eltern. * 
ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER 
Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Köln e.V.
AG Köln, VR 13580 . Vereinssitz | Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@vafk-koeln.de 
www.vafk-koeln.de

Von:michael.niegel@vafk-koeln.de
Betreff:Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024
Datum:23. September 2024 um 22:13
An:Sozialamt Ausschusssozialamt.ausschuss@stadt-koeln.de
Kopie:Vorstandvorstand@vafk-koeln.de
Sehr geehrter Herr Rudolph,
wir hatten Sie unter dem 14.09.2024 angeschrieben und vier Anträge gestellt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen finden Sie das Schreiben hier erneut im Anhang.
Heute haben wir uns erneut mit der Angelegenheit befasst und festgestellt, dass
uns bisher keine Antwort von Ihnen vorliegt.
Von Ihrem Parteifreund, Ratskollegen und Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Bauer-Dahm, haben
wir heute innerhalb weniger Stunden eine Antwort erhalten.
Nun geht im hektischen Alltag schonmal etwas unter, weshalb wir Sie hiermit an unsere vier Anträge erinnern wollen.
Wir können aber leider aus zeitlichen Gründen maximal bis zum 27.09.2024 warten.
Wenn uns bis dahin keine Zustimmung zu unseren Anträgen oder eine rechtlich überzeugend begründete Ablehnung derselben
vorliegt,
wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, die Anträge gerichtlich klären zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Niegel
240914 AN:1152:2024
Anschreiben Vorsitzender…
Unterausschuss
Selbsthilfegruppen.pdf

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/1 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Eltern bleiben 
Bündnis von Müttern und Vätern 
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 
Frau Heike Gerhards 
Herrn Dr. Michael Niegel 
Herrn Markus Koenen 
 
per E-Mail: michael.niegel@vafk-koeln.de 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 114/24 30.09.2024 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, AZ 114/24  
 
Sehr geehrte Frau Gerhards, 
sehr geehrter Herr Dr. Niegel, 
sehr geehrter Herr Koenen, 
 
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 15.09.2024 und 23.09.2024. 
Da Ihr Anliegen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten wird, 
habe ich Ihre Eingabe gemäß den Bestimmungen des § 14 Absatz 4 Buchstabe g) an 
den Ausschuss weitergeleitet. 
 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden erhält Ihre Ein-
gabe sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. 
Gerne können Sie sich bei Fragen an Frau   oder mich wenden. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleitung

Mitteilung Ausschuss

485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 28.10.2024 
 3367/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 18.11.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Förderung von Selbsthilfegruppen 
im Sozialbereich 2024, Az.: 114/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 3 Schreiben und weiteres Antwortschreiben

7916 Zeichen

Von: Michael Niegel <michael.niegel@vafk-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 4. Oktober 2024 22:41 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Cc: Vorstand <vorstand@vafk-koeln.de> 
Betreff: Re: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, AZ 114/24 
 
Sehr geehrte Frau    ,  
 
bitte beachten Sie unsere angehängte Rückantwort zu Ihrem Antwortschreiben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Niegel

^IIÄH BÜNDNISVON 
BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
An die
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Köln, 04.10.2024
Ihr Schreiben vom 30.09.2024
Widerspruch zur Verweisung / Zurückweisung
Eingabe nach § 24 GO NRW an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden des Rates der Stadt Köln
Unsere Schreiben vom 15.09.2024 und 23.09.2024
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024
Nachrichtlich an das Büro der Oberbürgermeisterin und den Rat der Stadt Köln
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de

ELTERN BÜNDNISVON 
BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler, 
sehr geehrte Ausschussmitglieder, 
sehr geehrter Herr Dr. Höver,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 30.09.2024.
Leider scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen, denn Sie teilen folgendes mit:
„Da Ihr Anliegen im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten 
wird, habe ich Ihre Eingabe gemäß den Bestimmungen des § 14 Absatz 4 
Buchstabe g) an den Ausschuss weitergeleitet.^
Gemeint dürfte § 14 Absatz 4 Buchstabe g) der Hauptsatzung der Stadt Köln sein, 
der lautet:
„(4) Eingaben werden von der Geschäftsstelle ohne Behandlung im Ausschuss 
zurückgewiesen, wenn
g) sie eine Angelegenheit betreffen, mit der bereits ein Fachausschuss befasst 
ist.“
Ich behaupte, dass Ihre Auslegung dieses Satzungstextes unvereinbar ist mit
§ 24 der Gemeindeordnung NRW, deren 1. Absatz lautet:
„... jeder Einwohner der Gemeinde ... hat das Recht, sich ... mit ... Beschwerden 
in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat ... zu wenden. Die Zuständigkeiten 
der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden 
hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von ... Beschwerden kann der Rat einem 
Ausschuss übertragen. ...“
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de 1 www.eltern-bleiben-koeln.de

n!"Inru BÜNDNISVON 
BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Vielmehr sind alle stimmberechtigten Mitglieder des „Unterausschusses 
Selbsthilfegruppen“, auf dessen Vorgehen sich unsere Beschwerde vom 15.09.2024 
bezieht, von der Mitwirkung an der Bearbeitung dieser Beschwerde gemäß § 30 GO 
NRW i.V.rn. § 43 Absatz 2 GO NRW ausgeschlossen.
Unsere Beschwerde bezieht sich eben nicht auf eine gebrochene Gehweg-Platte, 
deren Austausch bereits Thema im Ausschuss für Straßenbau ist, sondern wir 
beschweren uns über das Vorgehen des Unterausschusses Selbsthilfegruppen in 
seiner 4. Sitzung vom 05.09.2024 als solches.
Über die Beschwerde gegen sein eigenes Vorgehen kann wohl kaum der Ausschuss 
selbst entscheiden, er ist damit auch entgegen Ihrer Mitteilung nicht für unsere 
Beschwerde zuständig.
Wir erneuern und konkretisieren daher hiermit unsere Beschwerde und bitten um 
Befassung mit derselben:
Der Unterausschuss Selbsthilfegruppen hat vor, entgegen der Beschlussvorlage des 
zuständigen Fachamtes, von 13 antragstellenden Selbsthilfegruppen allein unseren 
Antrag zurückzuweisen und zwar ohne die Möglichkeit einer Stellungnahme 
unsererseits und ohne uns eine Begründung mitzuteilen, damit wir ggf. für den in 
jedem Fall kommenden Antrag für das Jahr 2025 gegen uns stehende 
Entscheidungsgründe beseitigen können.
Das kann so nicht im Sinne der Stadt Köln sein. Wir müssen mindestens eine 
nachvollziehbare schriftliche Begründung erhalten und die Möglichkeit einer 
Stellungnahme VOR Entscheidungsfindung.
Dieses Schreiben geht in Kopie an den Rat der Stadt Köln, welchen wir mit gleicher 
Post bitten notfalls bezüglich dieser Beschwerde von seinem Rückholrecht nach § 6 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i.V.m. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Köln 
i.V.m. § 41 Absatz 2 und 3 der GO NRW Gebrauch zu machen.
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de www.eltern-bleiben-koeln.de

mlnrii BÜNDNISVON 
BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Mit freundlichen Grüßen 
für den Vorstand
Heike Gerhards | Markus Koenen | Dr. Michael Niegel 
Allen Kindern beide Eltern.
ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER 
Väteraufbruch.für Kinder - Kreisverein Köln e.V.
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Eltern bleiben 
Bündnis von Müttern und Vätern 
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 
Frau Heike Gerhards 
Herrn Dr. Michael Niegel 
Herrn Markus Koenen 
 
Per E-Mail: michael.niegel@vafk-koeln.de 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 Pe 21.10.2024 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich, AZ 114/24 
Sehr geehrte Frau Gerhards, 
sehr geehrter Herr Dr. Niegel, 
sehr geehrter Herr Koenen, 
vielen Dank für Ihr neuerliches Schreiben vom 04.10.2024. 
Dieses wurde der Vorlage 2830/24 - Förderung der Selbsthilfegruppe im Sozialbereich 
2024 – als Anlage 03 beigefügt und lag den entsprechenden Gremien zu ihren Sitzun-
gen vor:  
dem Unterausschuss Selbsthilfegruppen in seiner Sitzung vom 10.10.24 unter dem 
Tagesordnungspunkt 1.1  
SessionNet | 1. Sondersitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen - 
10.10.2024 - 14:31-14:35 (stadt-koeln.de) 
Niederschrift 
und dem Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 10.10.2024 unter dem Tagesord-
nungspunkt 4.3. 
SessionNet | 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren - 
10.10.2024 - 15:43-17:31 (stadt-koeln.de) 
Beschlussprotokoll

Seite 2/2 
Zudem gebe ich folgende Auskunft des Amtes der Oberbürgermeisterin / Abteilung 
Kommunalverfassungsrecht an Sie weiter:  
„Nach § 21 Absatz 1 Nr. 5 der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Zuständigkeits-
ordnung ist dem Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen die Entschei-
dungsbefugnis zur Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) 
und Verteilung der Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthil-
fegruppen im Sozialbereich übertragen. Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Gründe 
vor, die im konkreten Einzelfall ein Abweichen von dieser Regelung und eine Ent-
scheidung über den Fördermittelantrag durch den Rat rechtfertigen würden.“ 
Dieses Schreiben sowie Ihre Eingaben vom 14.09.2024, 23.09.2024 und 04.10.2024 
erhält der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kennt-
nis. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

17876 Zeichen

02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Von: nnichael.niegel@vafk-koeln.de
Gesendet: Sonntag, 15. September 2024 00:02
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Eingabe nach § 24 GO NRW - Förderung Selbsthilfegruppen
Anlagen: 240914 AN11522024 Geschäftsstelle Anregungen Beschwerden .pdf
Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung
Kennzeichnungsstatus: Erledigt
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie das Anschreiben in der angehängten PDF-Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Niegel
1

ELTERN 
BLEIBEN
BÜNDNIS VON
MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
An die
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Per Email: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Köln, 14.09.2024
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an den 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden des Rates der 
Stadt Köln
Hier:
- Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024
- Änderungsantrag zu TOP N 2.2 - Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2024 in nichtöffentlicher Sitzung des Unterausschuss 
Selbsthilfegruppen am 05.09.2024, AN/1152/2024 (Anlage 1)
- Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung am 05.09.2024 des 
Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Vorlagen-Nummer 2071/2024 
(Anlage 2)
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Derichsweiler,
sehr geehrte Ausschussmitglieder,
wir wenden uns heute an Sie anläßlich eines Änderungsantrages an die 4. Sitzung 
des Unterausschusses Selbsthilfegruppen des Rates der Stadt Köln am 05.09.2024.
Darin wird folgender Beschluss beantragt:
„Der in Anlage 6 der Beschlussvorlage aufgeführte Verein (Eltern bleiben - 
Bündnis von Müttern und Vätern - Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln 
e.V.) wird bei der Vergabe der Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2024 nicht berücksichtigt.
Begründung: erfolgt mündlich“
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de

n.rmr.1 BÜNDNISVON 
BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Bisher scheint nicht geplant, uns über die Gründe in Kenntnis zu setzen. Unser 
Versuch mit dem unterzeichnenden Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen ins Gespräch zu kommen, wurde abgelehnt mit dem Hinweis, der 
Referent werde sich bei uns melden. Der Vorsitzende des Unterausschusses, Flores 
Rudolph (Bündnis 90/Die Grünen), lehnte dann schriftlich ein Gespräch ab mit dem 
Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit der Angelegenheit (Anlage 4).
Wir bekommen diese Förderung von 1.500 € für den Bereich der Selbsthilfe unseres 
Kölner Vereins seit 2020 über das Sozialamt der Stadt und zuvor viele Jahre über 
die Selbsthilfekontaktstelle. Die Verwendungsnachweise sind stets ordnungsgemäß 
geführt worden, bisher gab es keine Beanstandungen.
Wir sind sehr überrascht über den Antrag, aber fast noch mehr über die 
Vorgehensweise.
Drei Tage vor der Sitzung haben wir von diesem Vorgang erfahren und konnten 
immerhin erreichen, dass die Abstimmung über diesen Antrag vertagt wurde, auf 
wahrscheinlich den 10. Oktober 2024. Wir haben nach Kenntnisnahme des Antrages 
Telefonate geführt u.a. mit dem Leiter der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln des 
Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW, Christopher Bertges, sowie dem Organisator 
der Ausschusssitzung der Stadt Köln, Herrn Krämer, und von beiden die Aussage 
bekommen, das Vorgehen wundere sie auch.
Die Förderung ist wichtig für uns, damit wir unsere Hilfe zur Selbsthilfe in Köln 
aufrechterhalten können. Wir leisten mit unserer Selbsthilfe einen wichtigen 
Beitrag bürgerschaftlichen Engagements für Väter, Mütter, Kinder, für ihre Familien, 
Großeltern und Freunde, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Im Fokus 
unserer rein ehrenamtlichen Arbeit steht dabei insbesondere die Aufrechterhaltung 
der Bindungen und Beziehungen der Kinder zu beiden Eltern und zu ihren 
jeweiligen Familien- und Freundeskreisen.
Die Vorgehensweise der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und 
der Volt-Fraktion sehen wir als kritikwürdig an. Wir sind der Meinung, dass die 
Förderung zu bewilligen ist oder alternativ ein Austausch über die Gründe der 
Nicht-Bewilligung vor Abstimmung stattfinden muss.
Bisher können wir über die Gründe des Antrages nur spekulieren.
Wir beantragen daher:
1. vor einer Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1152/2024 über dessen 
Begründung informiert zu werden
2. vor einer Abstimmung über den Änderungsantrag AN/1152/2024 Gehör zu 
gewährt zu bekommen
3. über den Änderungsantrag AN/1152/2024, wie in der Beschlussvorlage
2071/2024 vorgesehen, in öffentlicher Sitzung zu beraten
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de

nm^rL BÜNDNISVON 
^BLEIBEN MÜTTERN UND VÄTERN
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
4. Auskunft über den Grund des Ausschlusses der Öffentlichkeit nach § 2 Absatz 4 
Satz 1 lit. a) bis i) der Geschäftsordnung des Rates oder Datum und 
Aktenzeichen der Ausnahmeentscheidung des Rates nach § 2 Absatz 4 Satz 2 der 
Geschäftsordnung des Rates
5. zu rügen, dass dieser Antrag - entgegen § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung - 
eingereicht und auf die Tagesordnung genommen wurde .
Mit freundlichen Grüßen 
für den Vorstand
HeikeVierhards 1 Markus Koenen | Dr. Michael Niegel 
Allen Kindern beide Eltern.
ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER
Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Köln e.V.
Anlagen:.•
1. AN/1152/2024 Änderungsantrag gern. § 13 GO des Rates zu TOP N 2.2 Förderung 
von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 zur 4. Sitzung des Unterausschuss 
Selbsthilfegruppen am 05.09.2024
2. Dezernat V/503/01 Beschlussvorlage 2071 /2024 zur Behandlung in öffentlicher 
Sitzung, Betreff: Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024, 
Beschlussorgan: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Tabelle 
Fördervorschläge der Verwaltung,
3. Anlage 1 zur Beschlussvorlage: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich 2024 - Fördervorschläge der Verwaltung Selbsthilfegruppen 
Sozialbereich 2024
4. Email des Vorsitzenden im Unterausschuss Selbsthilfegruppen
AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln
vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | ■ www.eltern-bleiben-koeln.de

Anlage 1
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
VOLT-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An die Vorsitzende des Rates
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
An den Vorsitzenden des Unterausschusses Selbsthilfegruppen
Herrn Floris Rudolph
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:
AN/1152/2024
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gern. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Unterausschuss Selbsthilfegruppen 05.09.2024
Änderungsantrag zu TOP N 2.2 - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich
2024 (Unterausschuss Selbsthilfegruppen)
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Unterausschuss Selbst­
hilfegruppen am 05.09.2024 aufzunehmen:
Beschluss:
Der in Anlage 6 der Beschlussvorlage aufgeführte Verein (Eltern bleiben

^ Stadt Köln Anlage 2
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
2071/2024
Dezernat, Dienststelle
V/503/1
Beschlussvorlage
Freigabedatum
24.07.2024
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024
Beschlussorgan
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Gremium Datum
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung 
des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im 
Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern.
Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der 
Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden.

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
□ Nein
□ Ja, investiv Investitionsauszahlungen

3
als der spätere Verwendungs nachweis belegen konnte.
4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragsteller*in 
mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten.
5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der 
Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie an der Höhe des Kassenstandes.
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 37.593,00 Euro gem. Anlage 
1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegrup­
pen zur Verfügung zu stellen.

Anlage 3
Anlage 1: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Fördervorschläge der Verwaltung
Anlage
Selbsthilfegruppe bzw. Verein
(EUR) 
Zuschuss 
2023
(EUR) 
Beantragter 
Zuschuss 
2024
(EUR) 
Finanzie­
rungslücke 
it. Antrag
(EUR) 
Miete oder 
Mietanteil
(EUR) 
Fördervor­
schlag 
Sachkosten
(EUR) 
Fördervor­
schlag 
Miete
(EUR) 
Fördervor­
schlag 2024 
insgesamt
2 Aktives Leben e.V. Junkersdorf 1.901,00 2.082,00 2.082,00 9.508,00 1.400,00 682,00 2.082,00
3 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.050,00 7.758,00 7.758,00 7.200,00 3.000,00 4.758,00 7.758,00
4 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 8.500,00 8.500,00 12.000,00 810,00 7.690,00 8.500,00
5 Deutscher Schwerhörigenbund DSB 8.970,00 8.970,00 11.281,95 5.650,00 4.000,00 4.970,00 8.970,00
6 Eltern bleiben- Bündnis von Müttern und Vätern 
Väteraufbruch für Kinder
1.500,00 1.500,00 2.697,04 477,47 1.500,00 0,00 1.500,00
7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 1.580,00 3.415,50 430,50 1.149,50 430,50 1.580,00
8 Pro Retina e.V. 0,00 4.820,00 4.820,00 1.320,00 3.500,00 1.320,00 4.820,00
9 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 3.000,00 4.870,50 430,50 2.569,50 430,50 3.000,00
10 Unter einem Dach in Köln e.V. 1.635,00 1.746,00 1.746,00 1.418,00 1.046,00 700,00 1.746,00
11 Verband binationäler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 4.740,00 4.740,00 1.400,00 3.340,00 1.400,00 4.740,00
12 Wir sind stark 2.500,00 2.500,00 2.500,00 1.500,00 1.100,00 1.400,00 2.500,00
13 Zurück in die Zukunft e.V. 7.711,00 7.711,00 7.711,00 36.000,00 911,00 6.800,00 7.711,00
Trauerdinner im Herz Jesu Stift * 2.556.00 0,00
Junge Alte e.V. ** 2.150,00 0,00
Initiative Dritte Lebensphase I.D.L. *** 1.000,00 0,00
Sozialverband e.V. SoVD**** 2.556,00 0,00
Summe 56.871,00 54.907,00 62.121,99 77.334,47 24.326,00 30.581,00 54.907,00
kein Antrag aus gesundheitlichen Gründen
kein Antrag wegen Vereinsauflösung
kein Antrag, da auskömmliche Mittel vorhanden
kein Antrag wegen interner Umstrukturierung
Haushaltsansatz 92.500,00 92.500,00
Fördervorschlag 56.871,00 54.907,00
Restsumme für Gruppen, die bei der Selbsthilfe- 
Knntaktstftllfi Zuschüsse beantraaen
35.629,00 37.593,00

Anlage 4
Von: vorstand@eltern-bleiben-koeln.de
Betreff: Fwd: WG: 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen; AN/1152/2024
Datum: 4. September 2024 um 20:56
An: vorstand@vafk-koeln.de
--------Originalnachricht ...........
Betreff: WG: 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen; AN/1152/2024
Datum: 2024-09-04 16:07
Von: <Gruene-Fraktion@STADT-KOELN.DE>
An: <vorstand@eltern-bleiben-koeln.de>
Sehr geehrte Frau Gerhards,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Rücksprache mit unseren Fachsprecher*innen und der 
Geschäftsstelle melde ich mich bei Ihnen zurück.
Die Verhandlungen der nichtöffentlichen Sitzungen sind stets 
vertraulich. Dies ist in §9 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates 
[3] eindeutig so geregelt.
Aus diesem Grund können wir keine Aussage zu Ihrer Anfrage tätigen.
Auch darf im Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.24 keine 
Stellungnahme abgegeben werden.
Die nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen sind für alle Ratsmitglieder 
und Mitarbeitende vertraulich zu behandeln.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied des Rates der Stadt Köln
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat
Rathaus - Spanischer Bau
Rathausplatz 1
50667 Köln
Von: vorstand@eltern-bleiben-koeln.de
<vorstand@eltern-bleiben-koeln.de>
Gesendet: Dienstag, 3. September 2024 22:32
An: 50 - Ausschuss Soziales Seniorinnen und Senioren
<Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de>
Cc: CDU-Fraktion Poststelle <CDU-FraktionPoststelle@STADT-KOELN.DE>;
Grüne Fraktion <Gruene-Fraktion@RTADT-KOELN.DE>;
Sod-franktinn@ctaHt-knoin.de;
•; ruF-Fraktion
<t-UP-Fraktion@stadt-koeln.de>;.
cvk@caritas-koeln.de
Betreff; 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen;
AN/1152/2024
Sehr geehrte Ausschussvorsilzende,
sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrter Herr
wir haben gestern überraschend Kenntnis darüber bekommen, dass ein 
Änderungsantrag zu TOP N 2.2. - Förderung von Selbsthilfegruppen im
Sozialbereich 2024 - der Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Volt-Fraktion für 
die 4. Sitzung des Unterausschuss Selbsthilfegruppen am 05.09.24 
vorliegt.
Im Beschluss steht, dass der in der Anlage 6 (s. Anhang) der
Beschlussvorlage aufgeführte Verein (Eltern bleiben - Bündnis von
Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln
e.V.) bei der Vergabe der Förderung von Selbsthilfegruppen im
Sozialbereich nicht berücksichtigt wird.
Dieser Antrag ist für uns unverständlich.
Wir erhalten diese Förderung für den Bereich der Selbsthilfe unseres
Kölner Vereins bereits seit 2020 über das Sozialamt und zuvor viele 
Jahre über die Selbsthilfekontaktstelle.
Diese Förderung ist für uns wichtig. Wir leisten wertvolle, rein 
ehrenamtliche, Arbeit im Rahmen der Selbsthilfe für von Trennung / 
Scheidung betroffene - häufig Hochkonflikt- Eltern. Dabei liegt der 
Schwerpunkt unserer Arbeit darauf, den betroffenen Kindern möglichst 
wichtige Bezugspersonen wie beide Ellernteile und die Großeltern u.a. 
zu erhalten. Hier arbeiten wir eng mit der Bundesinitiative 
Großeltern (BIGE) zusammen.
Mit uns hat bisher niemand gesprochen und wir hätten gerne eine 
Information über die Hintergründe dieses Antrages.
Weiterhin wüssten wir gerne, warum dieser Tagesordnungspunkt nicht 
öffentlich behandelt wird. Nach unserem Kenntnisstand sind

prinzipiell alle Sitzungen gemäß Gemeindeordnung öffentlich, es sei 
denn, es geht z.B. um Personalangelegenheiten.
Abschließend hätten wir gerne die Gelegenheit zu einer
Stellungnahme. Wir werden am 05.09.24 ab 14:00 im Spanischen Bau vor
Ort sein.
Freundliche Grüße
Heike Gerhards
Mitglied des Vorstandes
Eltern bleiben I Bündnis von Müttern und Vätern
Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 
im Rahmen der Selbsthilfe gefördert von der Stadt Köln
Gefördert vom Land NRW mit dem NRW Inklusionsscheck
VORSTAND
Heike Gerhards
E-Mail Heike.Gerhards@vafk-koeln.de
Mitglied im Frauennetzwerk des VAfK
Väteraufbruch Köln im Internet
E-Mail: kontakt@eltern-bleiben-koeln.de
Mobil:
Web Protected link [1]
Twitter ©vafkkoeln
Postanschrift:
Postfach 51 10 47
50946 Köln
Registergericht: AG Köln VR 13580
Spendenkonto:
VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn, IBAN DE95 3705 0198 1931 8812 
60, BIC COLSDE33XXX
Der Väteraulbruch für Kinder e. V. betreibt eine eigene bundesweite 
Hotline.
Sowohl für den schnellen Erstkontakt als auch bei speziellen Fragen 
ist die Hotline des Bundesvereins fast rund um die Uhr erreichbar. 
Hier kann Ihnen schnelle und unverbindliche Hilfe sowie Ratschläge in 
allen Fragen um das Thema Trennung, Scheidung und Vaterschaft 
angeboten werden
und bei Bedarf an eine geeignete Beratungs- oder Hilfestelle in- oder 
außerhalb des Vereins weitervermittelt werden.
Die Nummer der Bundeshotline lautet:
01805 - 120 120
(Anruf aus dem Festnetz 0,14 Cent/Minute,
Tarife aus den Mobilfunknetzen bitte beim jeweiligen Netz-Betreiber 
erfragen)
Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ist Kreisverein
im Sinne der Bundessatzung.
Väteraufbruch für Kinder e.V., Herzogstr. 1a, 60528 Frankfurt/Main
Hotline für Erstberatung: 01805 - 120 120, E-Mail bgs@vafk.de,
Twitter @VaeteraufbruchD
Protected link [2]
Registergericht: AG Frankfurt VR 14886. Geschäftsführer: Rüdiger
Meyer-Speibrink
Beitragskonto:
Väteraufbruch für Kinder e. V., SozialbankHannover, IBAN
DE49251205100008443600, BIC BFSWDE33HAN
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Empfänger dieser E-Mail sind, bitten wir Sie. sich mit unserem
Vereinsvorstand in Verbindung zu setzen.
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[2] https://drop.stadt-koeln.de/link?id=BAgAAADkeJHf0uH4Bn0AAAAfRxXFJGImpecak3M-_Ely28E8AU9TbXLEiD_dTqLL-l8- 
gUH2ndBFCPKL7V-N_YpwaDM2bMS6ajzEIPM7WrYpDTYI6gbrg_Ygah-JyjMyTIPcixWRIpTU51 ed-
7TGDqTN7tjcMHOvs9q6XaGbWDIQEPZ8H8mZhTJrpBkuA2
[3] https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/geschaeftsordnung-rat-und-bezirksvertretungen2020_07_01 .pdf

Beratungsverlauf (1)

18.11.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3367/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.10.2024
Erstellt
28.10.2024 11:37