Mandari Insight

2023/0097

Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt)

Magistratsvorlage 15.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 7

104.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 9

29.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 6

91.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 10

27.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 8

18.8 KB · application/pdf

Ansehen

2023/0097

349.1 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 7

1349 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt:  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr.  
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff:  
 
Vorlage vom:  
 
Beschlussvorschlag : 
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Klimarelevanz des Vorhabens :    
Auswirkungen auf Stadtklima:  ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe :   
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen  festgelegt?  ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom

anlage 9

330 Zeichen

Punkt 16: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- 
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
 (V-Nr. 2023/0097) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD 
Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.

anlage 6

3241 Zeichen

Seite 1 
 
Anlage:  
Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau: 
Wesentliche Anforderungen des Kriterienkatalogs  
 
Der Kriterienkatalog enthält u.a. die folgenden wesentlichen Anforderungen aus Sofortprogramm 
Klimaschutz, Beschlussfassung zum KlimaEntscheid, Klimaschutzplan 2035  und der Leitlinie für den 
nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt: 
• Neubau kommunaler Gebäude: 
Klimaschutz 
o Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 (bei Nichtwohngebäuden) 
o Heizwärmebedarf ≤ 25 kWh / (m² a)  
o Ressourcenschonendes Bauen und vorwiegende Nutzung von recycelten 
Baustoffen sowie recyclingfähigen Baumaterialien sowie Nutzung von 
Rohstoffen wie bspw. Holz aus nachhaltigen Quellen (FSC) 
o Entwicklung eines Energie-/Wärmekonzeptes in Abstimmung mit dem Amt für 
Klimaschutz und Klimaanpassung 
o Ausschluss von fossilen Energieträgern und fester Biomasse zur 
Wärmeversorgung (bspw. Holz) 
o Umfassende Ausschöpfung lokaler Potentiale Erneuerbarer Energien bzw. 
Energiequellen: Nutzung von Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme oder 
unvermeidbarer Abwärme ggf. mittels Wärmepumpen.  
o Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen 
beruht, wird nachrangig betrachtet. 
o Umfassende Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung (vorrangig PV) 
auf Dachflächen  
Klimaanpassung 
o Umfassende Begrünung von Dachflächen  
o Begrünung der Fassadenflächen  
o Speicherung von Dachflächenwasser mittels Zisternen und Nutzung des 
Regenwassers als Brauchwasser 
o Prüfung der Grauwassernutzung 
o Umfangreiche Begrünung von Außenbereichen mittels klimaangepasster, 
idealerweise heimischer Baumarten und Sträuchern 
o Entwicklung der unbebauten Bereiche nach dem „Schwammstadtprinzip“ 
o Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen 
 
• Energetische Sanierung kommunaler Gebäude: 
Klimaschutz 
o Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzgebäude 55 (bei Nichtwohngebäuden) 
o Heizwärmebedarf ≤ 35 kWh / (m² a)  
o Ressourcenschonendes Bauen; Nutzung von vorhandener Bausubstanz (graue 
Energie), von recycelten Baustoffen sowie recyclingfähigen Baumaterialien  
o Entwicklung eines Energie-/Wärmekonzeptes in Abstimmung mit dem Amt für 
Klimaschutz und Klimaanpassung

Seite 2 
o Ausschluss von fossilen Energieträgern und fester Biomasse zur 
Wärmeversorgung (bspw. Holz), soweit möglich 
o Umfassende Ausschöpfung lokaler Potentiale Erneuerbarer Energien bzw. 
Energiequellen: Nutzung von Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme oder 
unvermeidbarer Abwärme ggf. mittels Wärmepumpen.  
o Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen 
beruht, wird nachrangig betrachtet. 
o Umfassende Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung (vorrangig PV) 
auf Dachflächen  
Klimaanpassung 
o Umfassende Begrünung von Dachflächen  
o Begrünung der Fassadenflächen  
o Speicherung von Dachflächenwasser mittels Zisternen und Nutzung des 
Regenwassers als Brauchwasser 
o Prüfung der Grauwassernutzung 
o Umfangreiche Begrünung von Außenbereichen mittels klimaangepasster, 
idealerweise heimischer Baumarten und Sträuchern 
o Entwicklung der unbebauten Bereiche nach dem „Schwammstadtprinzip“ 
o Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen

anlage 10

311 Zeichen

Punkt 11: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- 
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
 (V-Nr. 2023/0097) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD und Stadtv. Klett  
Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA/WGD und Stadtv e. Pingel (Die Partei)

anlage 8

397 Zeichen

Punkt 9: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- 
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
 (V-Nr. 2023/0097) 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: AfD-Fraktion  
Stimmenthaltung: SPD-Fraktion 
Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke.

2023/0097

14096 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.03.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI 
 
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung   
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0097 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau -, Umbau- 
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt)  
 
Vorlage vom: 15.03.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau wird zugestimmt.  
Werden kommunale Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben geplant, informiert das 
zuständige Fachamt/die Verwaltungsstelle, der Eigenbetrieb (bzw. das städtische 
Unternehmen) das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung möglichst frühzeitig  
(i.d.R. mit der Bedarfsermittlung). Ist das Vorhaben klimarelevant, erfolgt begleitend sowie 
bei wesentlichen Meilensteinen des Planungsprozesses eine Klimarelevanzprüfung unter 
Federführung des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung.  
 
2. Der Ergänzung „Auswirkungen auf die Klimaziele“ der Beschlussvorlagen im Bereich 
Hochbau wird zugestimmt:

- 2 - 
Klimarelevanz des Vorhabens :    
Auswirkungen auf das Stadtklima:  ja  nein 
Auswirkungen auf die THG-Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:   
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein; Kompensationsmaßnahmen  festgelegt?  ja  nein 
 1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Kriterienkatalog Klimavorbehalt Hochbau  
Anlage 2: MV Vordruck mit Klimarelevanz  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.03.2023 
 
Mit Beschluss des Antrags SV-Nr. 2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz –Weltklima in Not 
–Darmstadt handelt“ sowie mit Beschluss der Magistratsvorlage 2022/0219 „Klimaschutzplan 
2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ wurden die Zielsetzungen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im Bereich des Klimaschutzes fest und für jeden Handlungsbereich verbindlich 
verankert. 
 
Als ein wichtiger Baustein wurde darüber hinaus in Magistratsvorlage 2020/0252 „Prüfungen zu 
Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die  CO2-Bilanz – Klimavorbehalt“ 
beschlossen, dass zukünftige Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das 
Stadtklima und die Treibhausgas-Bilanz bewertet werden sollen. Zukünftig sollen alle 
klimarelevanten Beschlussvorlagen der Wissenschaftsstadt Darmstadt einer Klimarelevanz-
beurteilung unterzogen werden. Die Intention und Zielsetzung des Klimavorbehalts ist es bei 
notwendigen Vorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt stets die klimaverträglichste bzw. 
klimaoptimale Lösung umzusetzen. 
 
Die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Klimavorbehalts ergeben sich aus den o.g. 
Beschlusslagen, in welchen sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung klar zu den 
Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt haben. Klimaschutz und Klimaanpassung 
genießen gemäß der Beschlussfassung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt höchste Priorität. 
In den Bereichen, auf welche der Magistrat direkten Einfluss und Handlungsoptionen hat, sind 
die CO2-Emissionen gemäß Antrag SV-Nr. 2019/0043 bis zum Jahr 2035 auf Netto-Null zu 
senken. Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2035 wurde dies im Sinne der 
Beschlüsse von Paris auf alle Treibhausgase (THG) – u.a. Methan, Lachgas, CO2 – ausgeweitet.  
 
Die Treibhausgasneutralität ist somit das erklärte, übergeordnete Ziel der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Dies bedeutet die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen nicht vermeidbaren 
Treibhausgasemissionen und der Aufnahme dieser aus der Atmosphäre in natürlichen Senken 
bzw. Ökosystemen. Bestenfalls finden diese Ausgleiche vor Ort statt und müssen nicht in 
andere Räume verlagert werden. Handlungspriorität hat grundsätzlich immer die umfassende 
Reduktion der emittierten Treibhausgase. Ein Ausgleich über Kompensation soll nur als 
letztmögliche Option vorgesehen werden.  
 
Der Magistrat und die kommunale Verwaltung übernehmen mit der ambitionierten Zielsetzung 
der THG-Neutralität bis 2035 hierbei eine Vorbildfunktion und werden die kommunalrechtlich 
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die Weichen für eine 
Treibhausgasneutralität der Gesamtstadt zu stellen. Zur Erreichung der Zielsetzungen im 
direkten Einflussbereich sowie zur Erfüllung der hier genannten Vorbildfunktion ist der sog. 
Klimavorbehalt ein zentrales, wirkungsvolles Instrument, da dieser sicherstellt, dass bei 
relevanten negativen Auswirkungen von Vorhaben auf das Stadtklima oder die THG -Bilanz diese 
im Prozess vor Beschlussfassung unter Federführung des Amtes für Klimaschutz und 
Klimaanpassung durch die planenden Stellen anzupassen bzw. zu optimieren sind und positive 
Auswirkungen zu maximieren sind.

- 4 - 
1. Einführung des regulären Klimavorbehalt - Start im Bereich Hochbau  
(Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben) 
 
Um den Klimavorbehalt möglichst reibungslos und effizient hinsichtlich der personellen 
Ressourcen in der Verwaltung zu implementieren, soll dieser stufenweise eingeführt werden.  
In einer ersten Phase, welche im Anschluss an die Beschlussfassung beginnen soll, soll der 
Klimavorbehalt zunächst im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben) der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt regulär eingeführt werden. Eine Auswertung der 
Magistratsvorlagen in 2019 und 2020 zeigte, dass der kommunale Gebäudebereich mit etwa 
30 % der Beschlussvorlagen und Maßnahmen, die häufig große Klimarelevanz haben, eine 
bedeutende Rolle im Einflussbereich des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
einnimmt. Eine priorisierte Einführung in diesem gewichtigen Handlungsfeld ist daher aus 
Klimaschutzgründen folgerichtig. 
  
Die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen als Sondervermögen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei Maßnahmen im Hochbau 
ebenfalls in den Prozess des Klimavorbehalts einbezogen werden. Hier spielen die 
Betriebskommissionen eine zentrale Rolle: Diese überwachen die jeweilige Betriebsleitung und 
bereiten die nach dem Eigenbetriebsgesetz erforderlichen Beschlüsse der 
Stadtverordnetenversammlung vor. Da der Änderungsaufwand bei frühzeitiger Abstimmung am 
geringsten ist, soll das Verfahren des Klimavorbehalts daher auch auf Beschlussvorlagen der 
Betriebskommissionen angewendet werden. Der Magistrat kann das Verfahren und den 
Geschäftsgang der jeweiligen Betriebskommission durch eine entsprechende Geschäftsordnung 
regeln. Es sollte geprüft werden, ob die Einführung des Klimavorbehalts in den jeweiligen 
Geschäftsordnungen noch Anpassungen erfordert. 
 
Der Klimavorbehalt soll zunächst für alle Ämter/Verwaltungsstellen/Eigenbetriebe/städtische 
Unternehmen im Einflussbereich des Magistrats (Definition gemäß Klimaschutzplan 2035) 
welche über Liegenschaften verfügen, bzw. mit Hochbauaufgaben betraut sind, in Kraft treten. 
Diese sind unter anderem:  
Eigenbetrieb Kulturinstitute (42), Sportamt (52), Eigenbetrieb Bäder (529), Darmstädter 
Sportstätten (DSG), Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (519), 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA/65), Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD/70), Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE). 
 
Im Bereich des kommunalen Hochbaus ist folgender Ablauf für Klimarelevanzprüfungen 
vorgesehen und wird in nachfolgender Abbildung nochmals veranschaulicht: 
 Vorbereitende Maßnahmen zur Anwendung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau 
o Kriterienkatalog:  
Auf Grundlage der einschlägigen städtischen  Beschlusslagen für den kommunalen 
Gebäudebereich (SV 2019/0043, MagV 2020/0235) sowie der „Leitlinien für den 
nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (MagV 2022/0368) wurde 
ein Kriterienkatalog zu klimaoptimalen Lösungen für den Neubau sowie für 
energetische Modernisierungen erarbeitet.  
o Information betreffende Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe: 
Vor und nach Beschluss der Vorlage zur Einführung des Klimavorbehalts im Hochbau 
werden die betreffenden Verwaltungsstellen/Eigenbetriebe/städtische Unternehmen 
durch das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung informiert. Zusätzlich soll 
geprüft werden, ob über das Vorgehen mit einer Rundverfügung informiert und 
Aufgaben festgehalten werden sollten.

- 5 - 
 
 Ablauf der Klimarelevanzbeurteilung 
o Einbindung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung:  
Werden kommunale Baumaßnahmen im Bereich Neubau-, Umbau- und 
Sanierungsvorhaben geplant, informiert das zuständige Fachamt, der Eigenbetrieb 
bzw. das städtische Unternehmen möglichst frühzeitig (in der Regel mit der 
Bedarfsermittlung, erste Leistungsphase) das Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung. Eine Einbindung des Fachamts für Klimaschutz und 
Klimaanpassung ist zwingend erforderlich.  
Lediglich kleine, möglicherweise unbeheizte Einzelgebäude, wie z.B. öffentliche 
Toilettenanlagen (bis 150m²), Radabstellanlagen oder Garagen können vom 
Klimavorbehalts ausgenommen werden, sofern es sich nicht um vorgezogene 
Maßnahmen im Rahmen einer größeren Gesamtmaßnahme handelt.  
(Bei Gebäuden mit bis zu 150 m² sind jährliche Treibhausgas-Emissionen von unter 
10 t CO2-Äquivalent (CO2e) zu erwarten. Diese Maßnahmen werden daher nicht im 
Rahmen des Klimavorbehalts behandelt) 
o Klimarelevanzbeurteilung:  
Planungsbegleitend und bei relevanten Meilensteinen des Planungsprozesses 
(Leistungsphasen: Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung) erfolgt die 
Klimarelevanzprüfung, indem der Kriterienkatalog für klimaoptimierten 
Neubau/Sanierung angewendet wird und damit verbundene Berechnungen 
durchgeführt werden. Dabei wird die Prüfung anhand des Kriterienkatalogs durch die 
zuständigen Verwaltungsstellen / Eigenbetriebe bzw. städtische Unternehmen 
vorbereitet und die erforderlichen Planungsunterlagen entsprechend des 
Planungsfortschritts zeitnah zur Verfügung gestellt. 
Wird der Anforderungskatalog umfassend erfüllt, lässt das geplante Vorhaben eine 
klimaoptimale Lösung erwarten. Die Beschlussvorlage kann auf dieser Grundlage 
erstellt werden. 
Wird der Kriterienkatalog nicht umfassend erfüllt, werden in Abstimmung zwischen 
der zuständigen Verwaltungsstelle und dem federführenden Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung Alternativen bezüglich Klimaschutz und Klimaanpassung 
entwickelt. Bei nicht vollständiger Ausschöpfung der Optimierungspotentiale werden 
in Abstimmung geeignete Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. 
o Detailliertere Bilanzierung für Vorhaben mit hohen Treibhausgas-Emissionen:  
Bei umfangreichen Baumaßnahmen an/von größeren Gebäuden oder Gebäudeteilen 
mit mindestens 3.000 m² BGF sollen zusätzlich neben den Optimierungen anhand 
des Anforderungskatalogs und abschätzenden Berechnungen detaillierte 
Bilanzierungen der Treibhausgas-Emissionen erfolgen. Das Amt für Klimaschutz und 
Klimaanpassung führt die Berechnungen durch. Damit soll sichergestellt werden, 
dass Vorhaben mit möglichen jährlichen Treibhausgas-Emissionen von mehr als 
200 t CO2e zusätzlich einer detaillierten Bilanzierung unterzogen werden. 
o Bereitstellung der Planungsunterlagen: 
Entsprechend der jeweiligen Leistungsphase und soweit dies Bestandteil der Phase 
ist, sind folgende Unterlagen durch die planende Stelle bzw. das Planerteam zur 
Verfügung zu stellen: Plansätze, Massenermittlung (Bauteilflächen der Außen und 
Innenbauteile), Baukonstruktion (geplante Aufbauten), Unterlagen zu technischer 
Gebäudeausstattung, Energiekonzept, Nachweis und Energiebedarfsberechnung des 
jeweiligen Effizienzhaus-Standards, Auslegung der Photovoltaik-Anlage.

- 6 - 
 
 
 Beschlussvorlage zur Baufreigabe („Bauvorlage“): 
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung einer Beschlussvorlage zur Baufreigabe ist der Umfang der 
Klimarelevanz (in der Regel auf Grundlage der Genehmigungsplanung) überprüft.  
Die ermittelten Optimierungspotentiale wurden in die Umsetzungsplanung aufgenommen 
und sind im weiteren Verlauf umzusetzen. Falls mögliche Optimierungspotentiale nicht 
gehoben werden konnten, wurden konkrete Kompensationsmaßnahmen hierfür entwickelt 
und in der Vorlage verbindlich festgelegt.  
Sollte keine Einigung mit der planenden Stelle erzielt werden, erfolgt die weitere 
Beschlussabstimmung unter Hinzuziehung der betreffenden Dezernate. Mit der 
Beschlussvorlage erfolgt abhängig von der Art und des Umfangs des Vorhabens eine 
Gegenüberstellung der zentralen Anforderungen und der erzielten Ergebnisse 
(Effizienzhausstandard, Nutzwärmebedarf, graue Emission der Maßnahme, Nutzung von 
lokalen Potentialen erneuerbarer Energie / umfassende Solarenergienutzung, 
Regenwasserbewirtschaftung, Begrünung insbesondere der Dachflächen). 
Die Klimarelevanzprüfung wird anschließend bis zum Abschluss der Ausführungsplanung 
fortgeführt, um die vereinbarte Umsetzung im Rahmen der Planung zu begleiten . 
 
 
Abbildung 1: Ablauf einer Klimarelevanzbeurteilung 
 
 
 
Der reguläre Klimavorbehalt im Bereich Hochbau startet nach Beschlussfassung.

- 7 - 
Dezernat I Dezernat II  Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz  Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Bürgermeisterin  Stadtrat 
 
 
 
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg  Holger Klötzner  Paul Wandrey 
Stadtkämmerer  Stadtrat      Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 16
TOP 11
TOP 149

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0097
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.03.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00