2023/0097
Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 7
1349 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr.
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff:
Vorlage vom:
Beschlussvorschlag :
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Klimarelevanz des Vorhabens :
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe :
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
anlage 9
330 Zeichen
Punkt 16: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) (V-Nr. 2023/0097) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.
anlage 6
3241 Zeichen
Seite 1 Anlage: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau: Wesentliche Anforderungen des Kriterienkatalogs Der Kriterienkatalog enthält u.a. die folgenden wesentlichen Anforderungen aus Sofortprogramm Klimaschutz, Beschlussfassung zum KlimaEntscheid, Klimaschutzplan 2035 und der Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt: • Neubau kommunaler Gebäude: Klimaschutz o Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 (bei Nichtwohngebäuden) o Heizwärmebedarf ≤ 25 kWh / (m² a) o Ressourcenschonendes Bauen und vorwiegende Nutzung von recycelten Baustoffen sowie recyclingfähigen Baumaterialien sowie Nutzung von Rohstoffen wie bspw. Holz aus nachhaltigen Quellen (FSC) o Entwicklung eines Energie-/Wärmekonzeptes in Abstimmung mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung o Ausschluss von fossilen Energieträgern und fester Biomasse zur Wärmeversorgung (bspw. Holz) o Umfassende Ausschöpfung lokaler Potentiale Erneuerbarer Energien bzw. Energiequellen: Nutzung von Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme oder unvermeidbarer Abwärme ggf. mittels Wärmepumpen. o Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen beruht, wird nachrangig betrachtet. o Umfassende Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung (vorrangig PV) auf Dachflächen Klimaanpassung o Umfassende Begrünung von Dachflächen o Begrünung der Fassadenflächen o Speicherung von Dachflächenwasser mittels Zisternen und Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser o Prüfung der Grauwassernutzung o Umfangreiche Begrünung von Außenbereichen mittels klimaangepasster, idealerweise heimischer Baumarten und Sträuchern o Entwicklung der unbebauten Bereiche nach dem „Schwammstadtprinzip“ o Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen • Energetische Sanierung kommunaler Gebäude: Klimaschutz o Effizienzhaus 55 bzw. Effizienzgebäude 55 (bei Nichtwohngebäuden) o Heizwärmebedarf ≤ 35 kWh / (m² a) o Ressourcenschonendes Bauen; Nutzung von vorhandener Bausubstanz (graue Energie), von recycelten Baustoffen sowie recyclingfähigen Baumaterialien o Entwicklung eines Energie-/Wärmekonzeptes in Abstimmung mit dem Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Seite 2 o Ausschluss von fossilen Energieträgern und fester Biomasse zur Wärmeversorgung (bspw. Holz), soweit möglich o Umfassende Ausschöpfung lokaler Potentiale Erneuerbarer Energien bzw. Energiequellen: Nutzung von Umweltwärme, Geothermie, Abwasserwärme oder unvermeidbarer Abwärme ggf. mittels Wärmepumpen. o Die Nutzung von Nahwärme/Fernwärme, welche auf fossilen Brennstoffen beruht, wird nachrangig betrachtet. o Umfassende Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung (vorrangig PV) auf Dachflächen Klimaanpassung o Umfassende Begrünung von Dachflächen o Begrünung der Fassadenflächen o Speicherung von Dachflächenwasser mittels Zisternen und Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser o Prüfung der Grauwassernutzung o Umfangreiche Begrünung von Außenbereichen mittels klimaangepasster, idealerweise heimischer Baumarten und Sträuchern o Entwicklung der unbebauten Bereiche nach dem „Schwammstadtprinzip“ o Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen
anlage 10
311 Zeichen
Punkt 11: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) (V-Nr. 2023/0097) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD und Stadtv. Klett Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA/WGD und Stadtv e. Pingel (Die Partei)
anlage 8
397 Zeichen
Punkt 9: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt) (V-Nr. 2023/0097) Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: AfD-Fraktion Stimmenthaltung: SPD-Fraktion Nichtbeteiligung der Fraktion Die Linke.
2023/0097
14096 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.03.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Dezernat VI
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0097
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Neubau -, Umbau-
und Sanierungsvorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt)
Vorlage vom: 15.03.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Einführung des regulären Klimavorbehalts im Bereich Hochbau wird zugestimmt.
Werden kommunale Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben geplant, informiert das
zuständige Fachamt/die Verwaltungsstelle, der Eigenbetrieb (bzw. das städtische
Unternehmen) das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung möglichst frühzeitig
(i.d.R. mit der Bedarfsermittlung). Ist das Vorhaben klimarelevant, erfolgt begleitend sowie
bei wesentlichen Meilensteinen des Planungsprozesses eine Klimarelevanzprüfung unter
Federführung des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung.
2. Der Ergänzung „Auswirkungen auf die Klimaziele“ der Beschlussvorlagen im Bereich
Hochbau wird zugestimmt:
- 2 -
Klimarelevanz des Vorhabens :
Auswirkungen auf das Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf die THG-Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein; Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Anlagen: Anlage 1: Kriterienkatalog Klimavorbehalt Hochbau
Anlage 2: MV Vordruck mit Klimarelevanz
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.03.2023
Mit Beschluss des Antrags SV-Nr. 2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz –Weltklima in Not
–Darmstadt handelt“ sowie mit Beschluss der Magistratsvorlage 2022/0219 „Klimaschutzplan
2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ wurden die Zielsetzungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Bereich des Klimaschutzes fest und für jeden Handlungsbereich verbindlich
verankert.
Als ein wichtiger Baustein wurde darüber hinaus in Magistratsvorlage 2020/0252 „Prüfungen zu
Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz – Klimavorbehalt“
beschlossen, dass zukünftige Magistratsvorlagen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das
Stadtklima und die Treibhausgas-Bilanz bewertet werden sollen. Zukünftig sollen alle
klimarelevanten Beschlussvorlagen der Wissenschaftsstadt Darmstadt einer Klimarelevanz-
beurteilung unterzogen werden. Die Intention und Zielsetzung des Klimavorbehalts ist es bei
notwendigen Vorhaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt stets die klimaverträglichste bzw.
klimaoptimale Lösung umzusetzen.
Die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Klimavorbehalts ergeben sich aus den o.g.
Beschlusslagen, in welchen sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung klar zu den
Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt haben. Klimaschutz und Klimaanpassung
genießen gemäß der Beschlussfassung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt höchste Priorität.
In den Bereichen, auf welche der Magistrat direkten Einfluss und Handlungsoptionen hat, sind
die CO2-Emissionen gemäß Antrag SV-Nr. 2019/0043 bis zum Jahr 2035 auf Netto-Null zu
senken. Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2035 wurde dies im Sinne der
Beschlüsse von Paris auf alle Treibhausgase (THG) – u.a. Methan, Lachgas, CO2 – ausgeweitet.
Die Treibhausgasneutralität ist somit das erklärte, übergeordnete Ziel der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Dies bedeutet die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen nicht vermeidbaren
Treibhausgasemissionen und der Aufnahme dieser aus der Atmosphäre in natürlichen Senken
bzw. Ökosystemen. Bestenfalls finden diese Ausgleiche vor Ort statt und müssen nicht in
andere Räume verlagert werden. Handlungspriorität hat grundsätzlich immer die umfassende
Reduktion der emittierten Treibhausgase. Ein Ausgleich über Kompensation soll nur als
letztmögliche Option vorgesehen werden.
Der Magistrat und die kommunale Verwaltung übernehmen mit der ambitionierten Zielsetzung
der THG-Neutralität bis 2035 hierbei eine Vorbildfunktion und werden die kommunalrechtlich
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die Weichen für eine
Treibhausgasneutralität der Gesamtstadt zu stellen. Zur Erreichung der Zielsetzungen im
direkten Einflussbereich sowie zur Erfüllung der hier genannten Vorbildfunktion ist der sog.
Klimavorbehalt ein zentrales, wirkungsvolles Instrument, da dieser sicherstellt, dass bei
relevanten negativen Auswirkungen von Vorhaben auf das Stadtklima oder die THG -Bilanz diese
im Prozess vor Beschlussfassung unter Federführung des Amtes für Klimaschutz und
Klimaanpassung durch die planenden Stellen anzupassen bzw. zu optimieren sind und positive
Auswirkungen zu maximieren sind.
- 4 -
1. Einführung des regulären Klimavorbehalt - Start im Bereich Hochbau
(Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben)
Um den Klimavorbehalt möglichst reibungslos und effizient hinsichtlich der personellen
Ressourcen in der Verwaltung zu implementieren, soll dieser stufenweise eingeführt werden.
In einer ersten Phase, welche im Anschluss an die Beschlussfassung beginnen soll, soll der
Klimavorbehalt zunächst im Bereich Hochbau (Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt regulär eingeführt werden. Eine Auswertung der
Magistratsvorlagen in 2019 und 2020 zeigte, dass der kommunale Gebäudebereich mit etwa
30 % der Beschlussvorlagen und Maßnahmen, die häufig große Klimarelevanz haben, eine
bedeutende Rolle im Einflussbereich des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt
einnimmt. Eine priorisierte Einführung in diesem gewichtigen Handlungsfeld ist daher aus
Klimaschutzgründen folgerichtig.
Die Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen als Sondervermögen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit bei Maßnahmen im Hochbau
ebenfalls in den Prozess des Klimavorbehalts einbezogen werden. Hier spielen die
Betriebskommissionen eine zentrale Rolle: Diese überwachen die jeweilige Betriebsleitung und
bereiten die nach dem Eigenbetriebsgesetz erforderlichen Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vor. Da der Änderungsaufwand bei frühzeitiger Abstimmung am
geringsten ist, soll das Verfahren des Klimavorbehalts daher auch auf Beschlussvorlagen der
Betriebskommissionen angewendet werden. Der Magistrat kann das Verfahren und den
Geschäftsgang der jeweiligen Betriebskommission durch eine entsprechende Geschäftsordnung
regeln. Es sollte geprüft werden, ob die Einführung des Klimavorbehalts in den jeweiligen
Geschäftsordnungen noch Anpassungen erfordert.
Der Klimavorbehalt soll zunächst für alle Ämter/Verwaltungsstellen/Eigenbetriebe/städtische
Unternehmen im Einflussbereich des Magistrats (Definition gemäß Klimaschutzplan 2035)
welche über Liegenschaften verfügen, bzw. mit Hochbauaufgaben betraut sind, in Kraft treten.
Diese sind unter anderem:
Eigenbetrieb Kulturinstitute (42), Sportamt (52), Eigenbetrieb Bäder (529), Darmstädter
Sportstätten (DSG), Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (519),
Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA/65), Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD/70), Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG (DSE).
Im Bereich des kommunalen Hochbaus ist folgender Ablauf für Klimarelevanzprüfungen
vorgesehen und wird in nachfolgender Abbildung nochmals veranschaulicht:
Vorbereitende Maßnahmen zur Anwendung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau
o Kriterienkatalog:
Auf Grundlage der einschlägigen städtischen Beschlusslagen für den kommunalen
Gebäudebereich (SV 2019/0043, MagV 2020/0235) sowie der „Leitlinien für den
nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (MagV 2022/0368) wurde
ein Kriterienkatalog zu klimaoptimalen Lösungen für den Neubau sowie für
energetische Modernisierungen erarbeitet.
o Information betreffende Verwaltungsstellen und Eigenbetriebe:
Vor und nach Beschluss der Vorlage zur Einführung des Klimavorbehalts im Hochbau
werden die betreffenden Verwaltungsstellen/Eigenbetriebe/städtische Unternehmen
durch das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung informiert. Zusätzlich soll
geprüft werden, ob über das Vorgehen mit einer Rundverfügung informiert und
Aufgaben festgehalten werden sollten.
- 5 -
Ablauf der Klimarelevanzbeurteilung
o Einbindung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung:
Werden kommunale Baumaßnahmen im Bereich Neubau-, Umbau- und
Sanierungsvorhaben geplant, informiert das zuständige Fachamt, der Eigenbetrieb
bzw. das städtische Unternehmen möglichst frühzeitig (in der Regel mit der
Bedarfsermittlung, erste Leistungsphase) das Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung. Eine Einbindung des Fachamts für Klimaschutz und
Klimaanpassung ist zwingend erforderlich.
Lediglich kleine, möglicherweise unbeheizte Einzelgebäude, wie z.B. öffentliche
Toilettenanlagen (bis 150m²), Radabstellanlagen oder Garagen können vom
Klimavorbehalts ausgenommen werden, sofern es sich nicht um vorgezogene
Maßnahmen im Rahmen einer größeren Gesamtmaßnahme handelt.
(Bei Gebäuden mit bis zu 150 m² sind jährliche Treibhausgas-Emissionen von unter
10 t CO2-Äquivalent (CO2e) zu erwarten. Diese Maßnahmen werden daher nicht im
Rahmen des Klimavorbehalts behandelt)
o Klimarelevanzbeurteilung:
Planungsbegleitend und bei relevanten Meilensteinen des Planungsprozesses
(Leistungsphasen: Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung) erfolgt die
Klimarelevanzprüfung, indem der Kriterienkatalog für klimaoptimierten
Neubau/Sanierung angewendet wird und damit verbundene Berechnungen
durchgeführt werden. Dabei wird die Prüfung anhand des Kriterienkatalogs durch die
zuständigen Verwaltungsstellen / Eigenbetriebe bzw. städtische Unternehmen
vorbereitet und die erforderlichen Planungsunterlagen entsprechend des
Planungsfortschritts zeitnah zur Verfügung gestellt.
Wird der Anforderungskatalog umfassend erfüllt, lässt das geplante Vorhaben eine
klimaoptimale Lösung erwarten. Die Beschlussvorlage kann auf dieser Grundlage
erstellt werden.
Wird der Kriterienkatalog nicht umfassend erfüllt, werden in Abstimmung zwischen
der zuständigen Verwaltungsstelle und dem federführenden Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung Alternativen bezüglich Klimaschutz und Klimaanpassung
entwickelt. Bei nicht vollständiger Ausschöpfung der Optimierungspotentiale werden
in Abstimmung geeignete Kompensationsmaßnahmen erarbeitet.
o Detailliertere Bilanzierung für Vorhaben mit hohen Treibhausgas-Emissionen:
Bei umfangreichen Baumaßnahmen an/von größeren Gebäuden oder Gebäudeteilen
mit mindestens 3.000 m² BGF sollen zusätzlich neben den Optimierungen anhand
des Anforderungskatalogs und abschätzenden Berechnungen detaillierte
Bilanzierungen der Treibhausgas-Emissionen erfolgen. Das Amt für Klimaschutz und
Klimaanpassung führt die Berechnungen durch. Damit soll sichergestellt werden,
dass Vorhaben mit möglichen jährlichen Treibhausgas-Emissionen von mehr als
200 t CO2e zusätzlich einer detaillierten Bilanzierung unterzogen werden.
o Bereitstellung der Planungsunterlagen:
Entsprechend der jeweiligen Leistungsphase und soweit dies Bestandteil der Phase
ist, sind folgende Unterlagen durch die planende Stelle bzw. das Planerteam zur
Verfügung zu stellen: Plansätze, Massenermittlung (Bauteilflächen der Außen und
Innenbauteile), Baukonstruktion (geplante Aufbauten), Unterlagen zu technischer
Gebäudeausstattung, Energiekonzept, Nachweis und Energiebedarfsberechnung des
jeweiligen Effizienzhaus-Standards, Auslegung der Photovoltaik-Anlage.
- 6 -
Beschlussvorlage zur Baufreigabe („Bauvorlage“):
Zum Zeitpunkt der Fertigstellung einer Beschlussvorlage zur Baufreigabe ist der Umfang der
Klimarelevanz (in der Regel auf Grundlage der Genehmigungsplanung) überprüft.
Die ermittelten Optimierungspotentiale wurden in die Umsetzungsplanung aufgenommen
und sind im weiteren Verlauf umzusetzen. Falls mögliche Optimierungspotentiale nicht
gehoben werden konnten, wurden konkrete Kompensationsmaßnahmen hierfür entwickelt
und in der Vorlage verbindlich festgelegt.
Sollte keine Einigung mit der planenden Stelle erzielt werden, erfolgt die weitere
Beschlussabstimmung unter Hinzuziehung der betreffenden Dezernate. Mit der
Beschlussvorlage erfolgt abhängig von der Art und des Umfangs des Vorhabens eine
Gegenüberstellung der zentralen Anforderungen und der erzielten Ergebnisse
(Effizienzhausstandard, Nutzwärmebedarf, graue Emission der Maßnahme, Nutzung von
lokalen Potentialen erneuerbarer Energie / umfassende Solarenergienutzung,
Regenwasserbewirtschaftung, Begrünung insbesondere der Dachflächen).
Die Klimarelevanzprüfung wird anschließend bis zum Abschluss der Ausführungsplanung
fortgeführt, um die vereinbarte Umsetzung im Rahmen der Planung zu begleiten .
Abbildung 1: Ablauf einer Klimarelevanzbeurteilung
Der reguläre Klimavorbehalt im Bereich Hochbau startet nach Beschlussfassung.
- 7 -
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
André Schellenberg Holger Klötzner Paul Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0097
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.03.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00