Mandari Insight

V/0530/2020

KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2019, Feststellung des Jahresergebnisses, Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses und über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

Vorlagen 02.06.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2020, TOP 3.3

V_0530_2020_Anlage2_Bericht des Aufsichtsrates KonvOY_2019

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V_0530_2020_Anlage1_Lagebericht KonvOY_2019

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V_0530_2020_Anlage3_Jahresabschluss KonvOY_2019

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V_0530_2020_Anlage2_Bericht des Aufsichtsrates KonvOY_2019

7312 Zeichen

... 
DƺŶƐƚĞƌ͕ 28.04.2020 
Bericht des Aufsichtsrates der KonvOY GmbH 
ĞƌƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚŚĂƚĚŝĞŝŚŵŶĂĐŚ'ĞƐĞƚnj͕^ĂƚnjƵŶŐƵŶ Ě'ĞƐĐŚćĨƚƐŽƌĚŶƵŶŐŽďůŝĞŐĞŶĚĞŶƵĨŐĂďĞŶ 
ŝŵ'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌϮϬϭϵƉĨůŝĐŚƚŐĞŵćƘǁĂŚƌŐĞŶŽŵŵĞŶƵŶĚ ĚĂďĞŝĚŝĞ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐďĞŝĚĞƌ>Ğ i- 
ƚƵŶŐ ĚĞƐ hŶƚĞƌŶĞŚŵĞŶƐ ďĞƌĂƚĞŶ ƵŶĚ ĚĞƐƐĞŶ dćƚŝŐŬĞŝƚƺďĞƌǁĂĐŚƚ͘ /ŵ ZĂŚŵĞŶĚĞƌ ĞŝŶnjĞůŶĞŶ ^ŝ t- 
njƵŶŐĞŶǀĞƌŐůŝĐŚĚĞƌƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚĚŝĞ'ĞƐĐŚćĨƚƐƉůĂŶƵŶŐŵŝƚĚĞƌƚĂƚƐćĐŚůŝĐŚĞŶ'ĞƐĐŚćĨƚƐĞŶƚǁŝĐŬůƵ ng 
und setzte sich zudem mit der strategischen und ope rativen Entwicklung der KonvOY GmbH aus- 
ĞŝŶĂŶĚĞƌ͘/ŶĚĞŵƵƐĂŵŵĞŶŚĂŶŐǁƵƌĚĞŶĂƵĐŚĚŝĞ'ƌƺŶĚĞǀŽŶďǁĞŝĐŚƵŶŐĞŶƐŽǁŝĞĚĞƌĞŶŵƂŐů i- 
che Auswirkungen auf die kurz-, mittel- und langfristige Planung diskutiert. 
Neben den zustimmungspflichtigen Entscheidungen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats die 
jeweils aktuellen Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- ƵŶĚsĞƌŵƂŐĞŶƐůĂŐĞĚĞƌ<ŽŶǀKz'ŵď,ďĞƐƉƌ o- 
ĐŚĞŶ͘ ƵƘĞƌĚĞŵ ǁƵƌĚĞ ĚĞƌ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ ĚƵƌĐŚ ĚŝĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ƺďĞƌ weitere wichtige Vor- 
ŐćŶŐĞ ŝŶĨŽƌŵŝĞƌƚ͕ ǁŝĞ ďĞŝƐƉŝĞůƐǁĞŝƐĞ ĚŝĞ ĂŬƚƵĞůůĞŶ 'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬƐ - und Auftragsvergaben, die Ent- 
wicklung des Marktumfelds, die kurz- ƵŶĚ ůćŶŐĞƌĨƌŝƐƚŝŐĞ hŶƚĞƌŶĞŚŵĞŶƐƐƚƌĂƚĞŐŝĞ ƵŶĚ ŬƋƵŝƐŝƚŝ o- 
nen. 
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Ges ĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ 
ŝĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ƵŶƚĞƌƌŝĐŚƚĞƚĞ ĚĞŶ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ njĞŝƚŶĂŚ ƵŶĚ ƵŵĨĂƐƐĞŶĚ ƺďĞƌ ĂůůĞ ǁĞƐĞŶƚů i- 
ĐŚĞŶƵŶƚĞƌŶĞŚŵĞŶƐƌĞůĞǀĂŶƚĞŶ^ĂĐŚǀĞƌŚĂůƚĞ͘ƵĨ'ƌƵŶĚ ůĂŐĞĚĞƌǀŽŶĚĞƌ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐǀŽƌĂď 
ƺďĞƌƐĂŶĚƚĞŶ͕ĂƵƐĨƺŚƌůŝĐŚĞŶĞƌŝĐŚƚĞďĞƌĞŝƚĞƚĞŶƐŝĐŚ ĚŝĞ Mitglieder des Aufsichtsrats auf ihre Ent- 
ƐĐŚĞŝĚƵŶŐĞŶ ǀŽƌ͘ Dŝƚ ĚŝĞƐĞŶ sŽƌůĂŐĞŶ ŝŶĨŽƌŵŝĞƌƚĞ ĚŝĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ĚĞŶ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ ƋƵĂ r- 
ƚĂůƐǁĞŝƐĞƺďĞƌĚŝĞnjĞŶƚƌĂůĞŶǁŝƌƚƐĐŚĂĨƚůŝĐŚĞŶŶƚƐĐ ŚĞŝĚƵŶŐĞŶƵŶĚDĂƘŶĂŚŵĞŶĂƵĨĚĞŶ<ŽŶǀĞƌƐ i- 
ŽŶƐĨůćĐŚĞŶ͘ 
Wenn sich Abweichun ŐĞŶǀŽŶĚĞŶWůĂŶƵŶŐĞŶĞƌŐĂďĞŶ͕ĞƌůćƵƚĞƌƚĞĚŝĞ'ĞƐĐŚ ćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐĚĞŵƵ f- 
ƐŝĐŚƚƐƌĂƚĚŝĞƐĂƵƐĨƺŚƌůŝĐŚ͘ĞƌƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚƐǀŽƌƐŝƚ njĞŶĚĞƐƚĂŶĚĂƵƘĞƌĚĞŵŵŝƚĚĞŵ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌĞƌ 
ƵŶĚ ĚĞŵ ^ĐŚƌŝĨƚĨƺŚƌĞƌ ŝŶ ƌĞŐĞůŵćƘŝŐĞŵ <ŽŶƚĂŬƚ ƵŶĚ ŝŶĨŽƌŵŝĞƌƚĞ ƐŝĐŚ ƺďĞƌ ĚŝĞ ĂŬƚƵĞůůĞ Ŷƚǁŝ ck- 
ůƵŶŐĚĞƌ'ĞƐĐŚćĨƚƐůĂŐĞƵŶĚĚŝĞǁĞƐĞŶƚůŝĐŚĞŶ'ĞƐĐŚćĨƚƐǀŽƌĨćůůĞ͘ 
Aufsichtsrat der KonvOY GmbH 
Albersloher Weg 33 
භ 48155 DƺŶƐƚĞƌ Aufsichtsrat 
KonvOY GmbH 
Albersloher Weg 33 
48155 DƺŶƐƚĞƌ 
Telefon: 0251/ 492-70 33 
Fax: 0251 /4 92-78 34 
info@konvoy-muenster.de 
ŵƚƐŐĞƌŝĐŚƚDƺŶƐƚĞƌ 
HRB 16654 
.RQY2<*PE+$XIVLFKWVUDW 
9RUODJH1U 
$QODJH 
Anlage 2
zur Vorlage V/0530/2020

2
dŚĞŵĞŶĚĞƌƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚƐƚćƚŝŐŬĞŝƚŝŵ'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌϮϬϭϵ 
Ğƌ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ ŬĂŵ ŝŵ 'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌ ϮϬϭϵ njƵ ŝŶƐŐĞƐĂŵƚ ƐĞĐŚƐ ^ŝƚnjƵŶŐĞŶ njƵƐĂŵŵĞŶ͘ Ŷ ĚĞŶ 
Sitzungen und Beschlussfassungen haben jeweils alle  Mitglieder des Aufsichtsrats oder ihre Ver- 
ƚƌĞƚĞƌ ƚĞŝůŐĞŶŽŵŵĞŶ͘ /Ŷ sŽƌďĞƌĞŝƚƵŶŐ ĚĞƌ ^ŝƚnjƵŶŐĞŶƺďĞƌƐĂŶĚƚĞ ĚŝĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ǀŽƌĂď ĂŶ 
ĚĞŶƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚũĞǁĞŝůƐĂƵƐĨƺŚƌůŝĐŚĞĞƌŝĐŚƚĞ͘Ğŝ ĚĞƌtĂŚƌŶĞŚŵƵŶŐƐĞŝŶĞƌƵĨŐĂďĞŶƐƚƺƚnjƚĞĚĞƌ 
Aufsichtsrat si ĐŚĂƵĨĚŝĞƐĐŚƌŝĨƚůŝĐŚĞŶƵŶĚŵƺŶĚůŝĐŚĞŶ/ŶĨŽƌŵĂƚŝŽŶ ĞŶĚƵƌĐŚĚŝĞ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ 
sowie - ŵŝƚ ůŝĐŬ ĂƵĨ ĚŝĞ WƌƺĨƵŶŐ ĚĞƐ :ĂŚƌĞƐ - und Konzernabschlusses - auf die schriftlichen und 
ŵƺŶĚůŝĐŚĞŶ/ŶĨŽƌŵĂƚŝŽŶĞŶĚƵƌĐŚĚĞŶďƐĐŚůƵƐƐƉƌƺĨĞƌ͘ &ŽůŐĞŶĚĞ<ĞƌŶƚŚĞŵĞŶǁƵƌĚĞŶ in den Sit- 
zungen diskutiert: 
- Am 22.01.2019 fand die erste konstituierende Sitzun g des Aufsichtsrates statt. Neben der 
tĂŚůĚĞƐsŽƌƐŝƚnjĞŶĚĞŶƵŶĚĚĞƌ^ƚĞůůǀĞƌƚƌĞƚĞƌǁƵƌĚĞ ĚŝĞ'ĞƐĐŚćĨƚƐŽƌĚŶƵŶŐĨƺƌĚĞŶƵĨƐŝĐŚƚ s- 
ƌĂƚƵŶĚĚĞŶ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌĞƌďĞƐĐŚůŽƐƐĞŶ͘ĞƌůĂƵ fende Wirtschaftsplan 2019, der Sachstand 
ĚĞƌ<ŽŶǀĞƌƐŝŽŶ͕njĞŶƚƌĂůĞŝĞŶƐƚůĞŝƐƚƵŶŐƐǀĞƌƚƌćŐĞƵŶĚĚĞƌĞƌŝĐŚƚĚĞƌ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐǁƵƌĚĞ 
den Aufsichtsratsmitgliedern vorgestellt. 
- ŵ Ϭϳ͘Ϭϯ͘ϮϬϭϵ ďĞƌŝĐŚƚĞƚĞĚŝĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ƺďĞƌĚĞŶ ^ĂĐŚƐƚĂŶĚ njƵƌ <ŽŶǀĞƌƐŝŽŶ und die 
ŬƺŶĨƚŝŐĞŝŶďŝŶĚƵŶŐĚĞƌt/ŝŶĚŝĞ<ŽŶǀĞƌƐŝŽŶ͘ 
- ŵ ϬϮ͘Ϭϰ͘ϮϬϭϵ ǁƵƌĚĞ ĚŝĞ ǀĞƌćŶĚĞƌƚĞ WĞƌƐŽŶĂůŝĞ ĚĞƌ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ĚĞƌ <ŽŶǀKz Ăď :Ƶůŝ 
2019 beschlossen. 
- ŵϬϲ͘Ϭϲ͘ϮϬϭϵďĞƌŝĐŚƚĞƚĞĚŝĞ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐƺďĞƌĚĞŶ^ĂĐŚƐƚĂŶĚnjƵƌ<ŽŶǀĞƌƐŝŽŶ͘Ğƌtŝƌ t- 
schaftsp ƌƺĨĞƌ ƐƚĞůůƚĞ ĚĞŶ :ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐ ǀŽƌ ƵŶĚ ĞƌƂƌƚĞƌƚĚĞŶ WƌƺĨďĞƌŝĐŚƚ͘ Ğƌ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ 
ĞŵƉĨĂŚů ĚĞƐƐĞŶ &ĞƐƚƐƚĞůůƵŶŐ ƵŶĚ ĚŝĞ ŶƚůĂƐƚƵŶŐ ĚĞƌ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ Ĩƺƌ ĚĂƐ :ĂŚƌ ϮϬϭϴ ĚĞƌ 
'ĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚĞƌǀĞƌƐĂŵŵůƵŶŐ͘ƐǁƵƌĚĞŶĚŝĞ'ƌƵŶĚƐćƚnjĞ njƵĚĞŶ'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬƐǀĞƌŐĂďĞŶƵŶ d die 
WĞƌƐŽŶĂůŝĞŶĚĞƌŬĂƵĨŵćŶŶŝƐĐŚĞŶ>ĞŝƚƵŶŐƵŶĚĚĞƌ&ůćĐŚĞŶŬŽŽƌĚŝŶĂƚŝŽŶďĞƐĐŚůŽƐƐĞŶ͘ 
- ŵϭϬ͘ϭϬ͘ϮϬϭϵƐƚĞůůƚĞĚŝĞŶĞƵĞ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐĚĞŶ ^ƚĂƚƵƐďĞƌŝĐŚƚǀŽƌ͘ŝĞsĞƌŐĂďĞƉůĂŶƵŶŐ͕ 
ĚĞƌsĞƌŬĂƵĨĞŝŶĞƐ'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬƐĂŶĚŝĞĞǀĂŶŐĞůŝƐĐŚĞ< ŝƌĐŚĞƵŶĚĚŝĞ'ĞƐƉƌćĐŚĞŵŝƚ einem Kauf- 
ŝŶƚĞƌĞƐƐĞŶƚĞŶ ǁƵƌĚĞŶ ďĞƐĐŚůŽƐƐĞŶ͘ ŝĞ tĂŚů ĚĞƐ tŝƌƚ ƐĐŚĂĨƚƐƉƌƺĨĞƌƐ ǁƵƌĚĞ ĞďĞŶĨĂůůƐ ď e- 
stimmt. 
- ŵ ϭϬ͘ϭϮ͘ϮϬϭϵ ƐƚĞůůƚĞ ĚŝĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ĚĞŶ ĨŽƌƚŐĞƐĐŚƌŝĞďĞŶĞŶ ^ƚĂƚƵƐďĞƌŝĐŚƚ ǀŽƌ͘ Ğƌ 
tŝƌƚƐĐŚĂĨƚƐƉůĂŶ ϮϬϮϬ ǁƵƌĚĞ ďĞƐĐŚůŽƐƐĞŶ͕ ĚŝĞ ĂŬƚƵĞůůĞ 'ĞƐĐŚćĨƚƐůĂŐĞ vorgestellt und die ge- 
ƉůĂŶƚĞŶ'ƌƵŶĚƐƚƺĐŬƐǀĞƌŐĂďĞŶĚŝƐŬƵƚŝĞƌƚ͘ 
WƌƺĨƵŶŐĚĞƐ:ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐĞƐϮϬϭϵ 
ůƐ tŝƌƚƐĐŚĂĨƚƐƉƌƺĨĞƌ ǁƵƌĚĞ Ăŵ ϭϮ͘ϭϮ͘ϮϬϭϵ ĚŝĞ ĞƌĂƚƵŶŐƐ - ƵŶĚ WƌƺĨƵŶŐƐŐĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚ W' ĚƵƌĐŚ 
ĚŝĞ'ĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚĞƌǀĞƌƐĂŵŵůƵŶŐŐĞǁćŚůƚ͘ 
Ğƌ ďƐĐŚůƵƐƐƉƌƺĨĞƌ ŚĂƚ ĚĞŶ :ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐ ϮϬϭϵ ƐŽǁŝĞ ĚĞŶ >ĂŐĞďĞƌŝĐŚƚ ŐĞƉƌƺĨƚ ƵŶĚ ŵŝƚ ĚĞŵ 
ƵŶĞŝŶŐĞƐĐŚƌćŶŬƚĞŶ ĞƐƚćƚŝŐƵŶŐƐǀĞƌŵĞƌŬ ǀĞƌƐĞŚĞŶ͘ Ğƌ :ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐ ϮϬϭϵ ƐŽǁŝĞ ĚĞƌ >ĂŐĞď e- 
ƌŝĐŚƚ ŐĞŶĂƵƐŽ ǁŝĞ ĚŝĞ WƌƺĨƵŶŐƐďĞƌŝĐŚƚĞ ĚĞƐ ďƐĐŚůƵƐƐƉƌƺĨĞƌƐ ǁƵƌĚĞŶ ũĞĚĞŵ DŝƚŐůŝĞĚ ĚĞƐ Ƶ f- 
sichtsrats rechtzeitig vor der Aufsichtsratssitzung vom 14.05.2020 zugestellt. Per Umlaufverfahren 
ŚĂďĞŶƐŝĐŚĚŝĞƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚƐŵŝƚŐůŝĞĚĞƌĂďƐĐŚůŝĞƘĞŶ ĚŵŝƚĚĞŵ:ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐƐŽǁŝĞĚĞŵ>ĂŐĞď e- 
ƌŝĐŚƚ Ĩƺƌ ĚĂƐ 'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌ ϮϬϭϵ ďĞĨĂƐƐƚ ƵŶĚ ĚŝĞ sŽƌůĂŐĞŶ ŵŝƚ ĚĞŵ ďƐĐŚůƵƐƐƉƌƺĨĞƌ ƵŶĚ ĚĞƌ ' e-

3
ƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐ ĞƌƂƌƚĞƌƚ͘ Ğƌ ďƐĐŚůƵƐƐƉƌƺĨĞƌ ďĞƌŝĐŚƚĞƚĞ ƺďĞƌ ĚŝĞǁĞƐĞŶƚůŝĐŚĞŶƌŐĞďŶŝƐƐĞ ƐĞŝŶĞƌ 
WƌƺĨƵŶŐŵŝƚƚĞůƐĞŝŶĞƌƐĐŚƌŝĨƚůŝĐŚĞŶWƌćƐĞŶƚĂƚŝŽŶ͘ 
Ğƌ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ ŚĂƚ ĚĞŶ :ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐ ƐŽǁŝĞ ĚĞŶ>ĂŐĞďĞƌŝĐŚƚ ĞŝŶŐĞŚĞŶĚ ŐĞƉƌƺĨƚ͘ Ɛ ĞƌŐ aben 
sich keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss per 31.12.2019. 
ĂŵŝƚŝƐƚĚĞƌ:ĂŚƌĞƐĂďƐĐŚůƵƐƐŐĞŵćƘΑϭϳϮŬƚ'ĨĞƐƚŐĞƐƚĞůůƚ͘ 
ĞƌƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚƐĐŚůćŐƚĚĞƌ'ĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚĞƌǀĞƌƐĂŵŵůƵŶŐǀŽƌ͕ 
- den Jahresabschluss zum 31.12.2019 (Bila Ŷnj͕ 'Ƶs͕ ŶŚĂŶŐͿ ƵŶĚ ĚĞŶ >ĂŐĞďĞƌŝĐŚƚ Ĩƺƌ ĚĂƐ ' e- 
ƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌϮϬϭϵĨĞƐƚnjƵƐƚĞůůĞŶ͕ 
- ĚĞŶ:ĂŚƌĞƐĨĞŚůďĞƚƌĂŐƉĞƌϯϭ͘ϭϮ͘ϮϬϭϵŝŶ,ƂŚĞǀŽŶϭ͘ϮϮϭ͘Ϭϴϵ͕ϭϲhZǀŽƌnjƵƚƌĂŐĞŶƵŶĚ 
- ĚĞƌ'ĞƐĐŚćĨƚƐĨƺŚƌƵŶŐĨƺƌĚĂƐ'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌϮϬϭϵŶƚůĂƐƚƵŶŐnjƵĞƌƚĞŝůĞŶ͘ 
sĞƌćŶĚĞƌƵŶŐĞŶŝŵ Aufsichtsrat 
ĞƌƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚďĞƐƚĞŚƚĂƵƐϭϮǀŽŶĚĞƌ'ĞƐĞůůƐĐŚĂĨƚĞƌŝŶĞŶƚƐĂŶĚƚĞŶDŝƚŐůŝĞĚĞƌŶ͘/ŵ'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌ 
ϮϬϭϵŐĞŚƂƌƚĞŶĚĞŵƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚĂŶ͗ 
- Otto Reiners, Vorsitzender 
- Georg Fehlauer, Stellv. Vorsitzender (bis 21.01.2019) 
- Stephan Brinktrine, Stellv. Vorsitzender (ab 22.01.2019) 
- Karl-Heinz Beitelhoff 
- Andreas Nicklas 
- ŶŐĞůĂ^ƚćŚůĞƌ 
- Mathias Kersting 
- Richard-Michael Halberstadt 
- Marianne Koch 
- :ƂƌŐDƂůƚŐĞŶ 
- :ƺƌŐĞŶZĞƵƚĞƌ 
- ZƺĚŝŐĞƌ^ĂŐĞů 
- Alfons Reinkemeier (bis 31.12.2019) 
- Christine Zeller (ab 01.01.2020) 
Ğƌ ƵĨƐŝĐŚƚƐƌĂƚ ďĞĚĂŶŬƚ ƐŝĐŚ Ĩƺƌ ĚĞŶ ŐĞůĞŝƐƚĞƚĞŶ ŝŶƐĂƚnj ĚĞƌ DŝƚĂƌďĞŝƚĞƌ ĚĞƌ <ŽŶǀKz 'ŵď, ŝŵ 
'ĞƐĐŚćĨƚƐũĂŚƌϮϬϭϵ͘ 
DƺŶƐƚĞƌ͕ϭϰ͘DĂŝϮϬϮϬ 
Der Aufsichtsrat 
Otto Reiners 
Vorsitzender

V_0530_2020_Anlage1_Lagebericht KonvOY_2019

31976 Zeichen

Anlage IV/ 1 
 
Lagebericht KonvOY GmbH 
Zum Jahresabschluss per 31.12.2019 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
KONVERSION MÜNSTER 
Oxford und York

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/ 2 
 
 
INHALT 
 
1
 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 3  
a)  GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS 3  
b)  ZIELE UND STRATEGIEN 4 
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 4 
a)  Marktumfeld 4 
b)  Wirtschaftsplanung und Umsetzung 5  
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 5  
a)  Ertragslage 5 
b)  Vermögenslage 6 
c)  Finanzlage (Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) 7  
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 9  
a)  Prognosebericht 9 
b)  Chancen 9 
4.b.1  Markt 9 
4.b.2  Qualitäten 10  
4.b.3  Öffentlichkeit 10  
4.b.4  Förderung 10  
4.b.5  Verträge und Kosten 10  
4.b.6  Liquidität 10  
4.b.7  Fristen 11  
4.b.8  Mieterlöse 11  
c)  Risiken 11  
4.c.1  Markt 11  
4.c.2  Qualitäten 11  
4.c.3  Öffentlichkeit 11  
4.c.4  Förderung 11  
4.c.5  Verträge und Kosten 12  
4.c.6  Liquidität 12  
4.c.7  Fristen 12  
4.c.8  Vermietungen / Nutzungsüberlassungen 13  
4.c.9  Corona-Krise 13

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/ 3 
 
1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 
A)  GESCHÄFTSMODELL DES UNTERNEHMENS  
Die KonvOY GmbH (KonvOY) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Stadt Münster. 
Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung von geräumten und erschlossenen 
Baugrundstücken zur Bebauung mit Wohnraum, Mischnutzungen und sozialen Infrastrukturen.  
Die Kasernen Oxford und York in Münster wurden im Geschäftsjahr 2018 durch die Stadt Münster, 
die Wohn- und Stadtbau GmbH (W + S GmbH) und die KonvOY von der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BImA) erworben. Die KonvOY hat im Zuge des Ankaufs die für die 
Verwirklichung ihrs Geschäftszwecks erforderlichen Liegenschaften von der BImA erworben. Der 
Besitzübergang fand im Oktober 2018 statt. 
Auf Basis der städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Grundlagen werden auf den 
Liegenschaften der Oxford und York Kasernen rd. 3.000 Wohneinheiten entstehen. Auf den 
Flächen der KonvOY werden mit der Herrichtung und Baureifmachung die Voraussetzungen für rd. 
2.100 Wohneinheiten geschaffen. Die KonvOY übernimmt selbst keinen Hochbau, sondern 
entwickelt die Grundstücke nach Maßgabe der städtebaulichen Verträge und veräußert die 
baureifen Grundstücke zum Zweck der weiteren Bebauung durch Dritte. Hierzu kann die KonvOY 
sämtliche Geschäfte betreiben, die diesem Zwecke dienlich sind. Neben den eigenen Flächen 
übernimmt die KonvOY die Herrichtung und Erschließung für die Flächen der W + S GmbH auf den 
Kasernenflächen und für die Flächen der sozialen Infrastruktur im Eigentum der Stadt Münster. 
Das Geschäftsmodell der KonvOY ist auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit ausgelegt. Die für den 
Ankauf der zu entwickelnden Flächen eingesetzten Mittel werden durch die Rückflüsse aus der 
Grundstücksvermarktung gedeckt. Zusätzlich werden Rückflüsse aus der Vermarktung der Flächen 
mit einer Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals von mindestens 5 % angestrebt. Die 
Ausschüttungsregelungen sind im Managementkontrakt mit der Stadt Münster vereinbart. Über 
den Managementkontrakt bindet sich die KonvOY zudem an die Public Corporate Governance 
Kodex-Vorgaben des Stadtkonzerns 
Zur Umsetzung des Geschäftsmodells wurden ab Mitte 2019 Einstellungen getätigt. Insgesamt sind 
zum Stichtag 31. Dezember 2019 4 Mitarbeiter direkt bei KonvOY eingestellt: 
- Kaufmännische Leitung: 01.07.2019 
- Flächenkoordination / Vermarktung: 01.07.2019 
- Objektmanager: 01.09.2019 
- Team Assistenz: 01.10.2019 
Die neue Geschäftsführung wurde zum 01.07.2019 bestellt. Die Anstellung der Geschäftsführung 
erfolgt über die Stadt Münster aufgrund der Doppelfunktion als Konversionsmanager für das 
Dezernat III/2. Die Leistungen der Geschäftsführung für die KonvOY werden auf Stundenbasis 
durch die KonvOY gegenüber der Stadt Münster vergütet.  
Um den eigenen Betriebsapparat möglichst überschaubar und schlank zu halten, bedient sich die 
KonvOY GmbH bei Ihrer Tätigkeit dreier Dienstleister, die die KonvOY GmbH bei der Koordinierung

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/ 4 
 
und der operativen Steuerung der Entwicklungsarbeit unterstützen und das übergeordnete 
Projektcontrolling begleiten: 
· Die Leistungsbeziehungen im Stadtkonzern werden über einen Dienstleistungsvertrag 
geregelt. Dieser Dienstleistungsvertrag regelt u.a. die Erbringung der Leistungen für die 
Erschließungsplanung und -umsetzung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt 
Münster.  
· Für die operative Umsetzung der Herrichtung wurde ein Dienstleistungsvertrag mit 
NRW.URBAN (NU) abgeschlossen.  
· Für die Vermarktungsplanung und die strategische Budgetplanung besteht ein 
Dienstleistungsvertrag mit Drees & Sommer (D & S). 
Es besteht eine Beteiligung an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (Amtsgericht 
Düsseldorf, HR B 79640) in Höhe von 1.000 EUR. Dies entspricht einer Beteiligung von 1 % am 
Stammkapital der Gesellschaft.  
Die externen Einflussfaktoren werden mit ihren Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr im 
Chancen- und Risikobericht erörtert.  
B)  ZIELE UND STRATEGIEN 
Ziel der Gesellschaft ist die Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster. Die KonvOY 
GmbH hat den Auftrag die erworbenen Liegenschaften zu qualitativ hochwertigen und 
durchmischten Quartieren zu entwickeln, in denen ein breites Angebot an unterschiedlichen 
Wohnformen und Preisklassen angeboten werden soll. Die Vergabe der baureifen Grundstücke soll 
in transparenten Verfahren stattfinden. Es werden ausschließlich Konzeptvergaben durchgeführt. 
Ziel hierbei ist es eine ausgewogene Mischung im Quartier zu erreichen. Die Vorgaben der 
Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBoMü) in Form von 30 % gefördertem 
Wohnungsbau, 30 % förderfähigen und 40 % frei finanziertem Wohnungsbau werden bei den 
Vergaben an Investoren beachtet. Gleichzeitig soll über die Doppelfunktion der Geschäftsführung 
als Konversionsmanager die bauliche Qualität der Umsetzungen sichergestellt werden.  
2 WIRTSCHAFTSBERICHT 
A)  MARKTUMFELD 
Der Wohnimmobilienmarkt in Münster weist einen starken Nachfrageüberhang nach Wohnungen 
auf. Dieser Nachfrageüberhang wurde durch die hohen Zuzugsraten innerhalb des letzten 
Jahrzehnts begründet. Der geringe Wohnungsbau und die nicht vorhandenen Leerstandsreserven 
konnten diese Entwicklung nicht ausreichend abbremsen, sodass eine Nachfragelücke von 
mindestens 5.000 Wohnungen zum heutigen Zeitpunkt geschätzt wird. Weiterhin wird die 
Nachfrage nach Baugrundstücken durch die Zinsentwicklungen der vergangenen Jahre begünstigt. 
Der hohe Nachfrageüberhang begründet auch den starken Anstieg der Erstbezugsmieten im 
Zeitraum von 10 Jahren um fast 40 % und den hohen Anstieg der Grundstückspreise. Die KonvOY 
GmbH ist somit in Münster an einem hoch dynamischen und nachgefragten Immobilienmarkt 
tätig. Es wird auch weiterhin von einer hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken 
ausgegangen. Die Entwicklung der York- und Oxford Kasernen soll künftig zur Entspannung des 
Wohnungsmarktes beitragen: mindestens 30 % der Wohnfläche werden als öffentlich geförderter 
Wohnungsbau realisiert. Somit wird die KonvOY GmbH einen wesentlichen Beitrag dazu leisten,

KONVERSION MÜNSTER 
LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/ 5 
 
dass sich die Immobilienpreise und Mieten in Münster in Zukunft moderater entwickeln werden. 
Neben dem Wohnimmobilienmarkt sind auch die Nachfrage nach Büro- und Einzelhandelsflächen 
in Münster ungebrochen hoch. In diesen Segmenten besteht durch das knappe Angebot ebenfalls 
ein Nachfrageüberhang. Da die Flächennachfrage in sämtlichen auf den Konversionsflächen 
geplanten Nutzungssegmenten hoch ist, wird von einer schnellen und reibungslosen Vermarktung 
ausgegangen. (DZ-Hyp-Immobilienmarkt NRW 2019) 
Die KonvOY GmbH wird somit einen bedeutenden Beitrag zur Baulandentwicklung der Stadt 
Münster leisten. Die Umsetzung der geplanten Rückbau- und Erschließungsmaßnahmen soll zu 
einer schnellen Vermarktung der erschlossenen Baugrundstücke führen. 
Bei der anstehenden Vermarktung sind Baufelder in verschiedenen Größen möglich und geplant. 
Es können sowohl große Pakete mit einer voraussichtlich relativ einheitlichen Bebauung als auch 
kleinere ausgewählte Baufelder erworben werden, die besondere Projekte und Wohnformen 
möglich machen. 
B)  WIRTSCHAFTSPLANUNG UND UMSETZUNG 
Auf Basis der Businessplanung für beide Liegenschaften wurde in 2018 eine erste Wirtschafts-
planung mit dem Horizont 2018 bis 2022 gefertigt. Auf dieser Grundlage wurden die voraussicht-
lichen Liquiditätsbedarfe sowie die voraussichtliche Ergebnisentwicklung kalkuliert. Die 
Wirtschaftsplanung wurde im Jahr 2019 fortgeschrieben. Im Vergleich zur Ursprungsplanung sind 
leichte Verzögerungen der Erschließung erkennbar. Dies war bedingt durch die im Laufe des Jahres 
verschärften Anforderungen der Feuerwehr an die Kampfmittelerkundungen und durch 
Schadstofffunde bei abzubrechenden Gebäuden, die nun eine vorherige Sanierung erfahren. Die 
Zeitplanung der Erschließung wurde damit um 5 Monate verzögert. Die Auswirkungen wurden im 
Wirtschaftsplan entsprechend berücksichtigt. 
3 DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 
A)  ERTRAGSLAGE 
Das abgelaufene Wirtschaftsjahr ist für die KonvOY GmbH geprägt durch Tätigkeiten für die 
Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit mit dem Aufbau des Personalstamms und der 
Aufnahme der Entwicklungsmaßnahmen auf den Konversionsflächen.  
Durch die nachfolgende Baureifmachung erfolgt die Schaffung der Grundlagen für die künftigen 
Erlöse in Form des Abverkaufs von entwickelten Grundstücken. Die KonvOY GmbH bereitet derzeit 
die ersten Investorenauswahl- und Vergabeerfahren für die verschiedenen Baufelder vor. 
Im Jahr 2019 wurden Umsatzerlöse durch Mieterträge in Höhe von 682 TEUR (Vj.: 34 TEUR) erzielt. 
Aus der Auflösung einer Rückstellung resultieren sonstige betriebliche Erträge von 10 TEUR (Vj.: 
keine). 
Aus der Aktivierung von Bauvorbereitungskosten (5.593 TEUR, Vj.: 1.152 TEUR), 
Fremdkapitalzinsen (830 TEUR, Vj.: - TEUR) und angemessenen Teile der Gemeinkosten (124 TEUR; 
Vj.: - TEUR) resultieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse von 6.547 TEUR (Vj.: 
1.152 TEUR). 
Diesen stehen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Form von Energiekosten für 
vermietete Gebäude auf den Vorratsgrundstücken (84 TEUR, Vj.: 23 TEUR), Aufwendungen für

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LAGEBERICHT KONVOY GMBH  
Anlage IV/ 6 
 
bezogene Leistungen im Zuge der Baureifmachung der Vorratsgrundstücke (5.707 TEUR; Vj.: 
1.197 TEUR), Personalaufwendungen (157 TEUR; Vj.: keine) und sonstige betriebliche 
Aufwendungen (1.379 TEUR; Vj.: 147 TEUR) gegenüber, so dass per Saldo ein Ergebnis vor Zinsen 
und Steuern (EBIT) von - 88 TEUR (Vj.: - 181 TEUR) erwirtschaftet wurde. 
Nach Verrechnung des Zinsaufwandes (830 TEUR; Vj.: 180 TEUR) ergibt sich ein Ergebnis vor 
Steuern (EBT) von - 918 TEUR (Vj.: - 361 TEUR). 
Nach Abzug sonstiger Steuern (Grundsteuern für die Verkaufsgrundstücke) von 303 TEUR (Vj.: 77 
TEUR) verbleibt ein Jahresfehlbetrag von - 1.221 TEUR (Vj.: - 438 TEUR). 
B)  VERMÖGENSLAGE 
Die Kaufverträge für die Konversionsflächen York und Oxford wurden im April 2018 abgeschlossen. 
Die KonvOY GmbH ist damit Eigentümerin von ca. 618 Tm² Bruttobauland in den Liegenschaften 
York und Oxford geworden. Die bauplanungsrechtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Es besteht 
Baurecht. 
Für die im Jahr 2018 in das Eigentum der KonvOY GmbH übergegangenen Flächen wurden, 
inklusive der Bauvorbereitungskosten, Anschaffungskosten von 57.732 TEUR verausgabt. Der 
Kaufvertrag für eine weitere Teilfläche von 1.065 m² für einen Kaufpreis von 122.475 EUR wurde 
im Zusammenhang mit dem York-Quartier im Dezember 2019 notariell beurkundet. Die zur 
Entwicklung und Vermarktung durch die KonvOY GmbH erworbenen Flächen werden nicht 
langfristig dem Gesellschaftszweck dienen. Insofern sind diese dem (kurzfristigen) Umlaufvermö-
gen zuzuordnen. Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom Aktivierungswahlrecht 
des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert – neben den Bauvorbereitungskosten – Zinsen 
in den Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die 
Darlehensvereinbarungen mit der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen 
enthalten und die Zinsen ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines 
verkaufsfähigen Zustandes der Grundstücke angefallen sind. Zusätzlich werden ab dem 
Geschäftsjahr 2019 angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten aktiviert. Im 
Geschäftsjahr 2019 wurden Fremdkapitalzinsen von 830 TEUR sowie Gemeinkosten von 124 TEUR 
aktiviert. 
Die Forderungen der Gesellschaft enthalten Forderungen von 7.684 TEUR gegen die Stadt Münster 
aus dem Cash-Pooling sowie weitere Forderungen bezüglich noch zu leistender 
Nebenkostenzahlungen der Bezirksregierung und der Stadt in Höhe von TEUR 300. Diese 
Positionen wurden mit Verbindlichkeiten aus abgegrenzten Zinsen bezüglich der von der Stadt 
Münster aufgenommenen Darlehen (99 TEUR) und in Anspruch genommenen Dienstleistungen 
(717 TEUR) saldiert. Der Saldo wird als Forderungen gegen verbundene Unternehmen in der Bilanz 
ausgewiesen. 
Der Aktiva-Bestand wird insbesondere durch die bei Ankauf im Jahr 2018 aufgenommenen 
Investitionsdarlehen der Stadt Münster i.H.v. 65.000 TEUR finanziert. In 2019 fand keine 
zusätzliche Kreditaufnahme statt. Um den ausstehenden Besitzübergang der weiteren Flächen 
(Flächen auf York, heute als zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge genutzt) bilanziell 
abbilden zu können, werden für die noch auszuzahlenden Beträge in Höhe von 9 Mio. EUR 
Verbindlichkeiten ausgewiesen. 
Per 31.12.2019 werden Steuerrückstellungen für noch nicht veranlagte Grundsteuern von 282 
TEUR (Vj.: 77 TEUR) sowie sonstige Rückstellungen von 448 TEUR (Vj.: 92 TEUR) ausgewiesen.

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Anlage IV/ 7 
 
Diese enthalten im Wesentlichen Beträge für noch nicht abgerechnete Grundbesitzabgaben (289 
TEUR) sowie ausstehende Weiterbelastungen für überlassenes Personal seitens der Stadt Münster 
(117 TEUR). 
Die Gesellschaft hat für die Wohn + Stadtbau GmbH (W+S) die Baureifmachung von Grundstücken 
übernommen, die sich im Besitz der W+S befinden. Hierfür hat sie von der W+S im Geschäftsjahr 
2019 Anzahlungen von insgesamt 8.258 TEUR erhalten, die in der Bilanz als erhaltene Anzahlungen 
ausgewiesen werden. 
Als Entwicklungsgesellschaft muss die KonvOY GmbH in wesentlichem Ausmaße in Vorleistungen 
für den Ankauf und die Entwicklung der erworbenen Flächen gehen. Dabei entstehen laufende 
Belastungen (z.B. durch die Zinsansprüche für die Investitionsdarlehen), die insbesondere in den 
ersten Jahren nicht oder zumindest nur in Teilen durch Vermarktungserlöse gedeckt werden 
können. 
Die aktuelle Reduktion des Eigenkapitals aus dem Jahr 2018 hat sich daher im laufenden 
Geschäftsjahr fortgesetzt und zu einem vollständigen Verbrauch des Stammkapitals der 
Gesellschaft geführt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag steht im Einklang mit dem 
aktuellen Wirtschaftsplan und wird sich im Folgejahr noch erhöhen. Da die KonvOY GmbH als 
Tochtergesellschaft der Stadt Münster jedoch auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für 
die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der 
Entwicklungstätigkeit der KonvOY GmbH trotz dieser vorübergehenden bilanziellen Unterdeckung 
nicht gefährdet. 
Aus den vorgenannten Entwicklungen ergibt sich zum 31. Dezember 2019 ein nicht durch 
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von - 1.178 TEUR; am Bilanzstichtag des Vorjahres betrug das 
Eigenkapital 43 TEUR. 
C)  FINANZLAGE (KAPITALSTRUKTUR, INVESTITIONEN, LIQUIDITÄT) 
Bedingt durch den Bilanzverlust des Rumpfgeschäftsjahres 2017 und den Jahresfehlbetrag aus 
dem Jahre 2018 und die laufenden Maßnahmen der Baureifmachung ist das ursprüngliche 
Stammkapital von TEUR 500 im Jahr 2019 aufgezehrt. In der Gesellschafterversammlung vom 
28.02.2019 wurde der Verlust von mehr als des hälftigen Stammkapitals angezeigt. Der schnelle 
Verzehr des Stammkapitals ist typisch für Projekt- und Flächenentwicklungsgesellschaften. Da sich 
die KonvOY weiterhin im Rahmen des ursprünglich erstellten Wirtschaftsplans bewegt und die 
Liquidität gesichert ist, wurde eine positive Fortführungsprognose attestiert.  
Die Budgets der geplanten Kosten und Erlöse werden auf Jahresebene mit den involvierten 
Fachämtern und Dienstleistern abgestimmt. Auf dieser Basis erfolgt die Ableitung der Liquidität 
der Gesellschaft auf Jahres-, Monats- und Wochenebene. Hierin gehen die Finanzierungsbausteine 
aus den bisherigen Darlehensverträgen in Höhe von 65 Mio. EUR ein. Für die KonvOY wurde 
insgesamt ein Kreditrahmen von 90 Mio. EUR durch den Rat der Stadt Münster gebilligt. Insofern 
ist auch der künftige Finanzbedarf durch die noch nicht abgerufenen 25 Mio. EUR sichergestellt. 
Des Weiteren ist die KonvOY GmbH Teil des Cash-Pooling-Verbundes der Stadt Münster. Über den 
Cash Pool besteht für KonvOY die Möglichkeit, auf zusätzliche Mittel von bis zu 7,5 Mio. EUR 
zurückzugreifen. Die Liquiditätsplanung wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit dem 
Beteiligungsmanagement der Stadt Münster abgestimmt. Entsprechende Prozesse zur frühzeitigen 
Anmeldung von Mittelbedarfen und die gesetzlichen Anforderungen zur Vermeidung einer 
Insolvenz werden damit sichergestellt und durch die KonvOY selbst als auch durch das 
Beteiligungsmanagement der Stadt überwacht.

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Anlage IV/ 8 
 
Die Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019 weist per Saldo eine Verringerung des 
Finanzmittelfonds um 256 TEUR (Vj.: Erhöhung um 7.616 TEUR) aus: 
 
Obwohl im Jahr 2019 keine zusätzlichen Mittelaufnahmen stattfanden, wurde der 
Finanzmittelbestand jedoch durch die Kostenerstattungen der Wohn + Stadtbau in Höhe 
von  8.258 TEUR erhöht, sodass dieser einschließlich der jederzeit fälligen Mittelanlagen im Cash -
Pool der Stadt Münster zum Stichtag  7.684 TEUR umfasste.  
Die von der KonvOY GmbH erzielten Rückflüsse durch die Vermarktung der Flächen fließen in die 
Tilgung der mittel- bis langfristig zur Verfügung stehenden Darlehen ein. Dadurch werden 
gleichzeitig die Zinszahlungen sukzessive vermindert. Die KonvOY sieht den zügigen Verkauf der 
jeweiligen Grundstücke vor. Da Baurecht vorliegt, können wesentliche Anzahlungen der Kunden 
der KonvOY GmbH bereits zu einem frühen Zeitpunkt erfolgen und so zu einer weiteren 
Verbesserung der Finanzierung des Projektes dienen.

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Anlage IV/ 9 
 
4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 
A)  PROGNOSEBERICHT  
Auch im nächsten Jahr wird von unverändert hoher Nachfrage nach Grundstücken für den 
Wohnungsbau und den Einzelhandel ausgegangen. Um die Vermarktung und Baureifmachung 
noch zügiger voran zu bringen, werden im Jahr 2020 die Stellen von zwei Quartiersmanagern 
ausgeschrieben. Im Jahr 2020 wird deshalb mit gestiegenen Aufwendungen für Personal in Höhe 
von 438 TEUR kalkuliert. 
Die Erlösplanung der KonvOY GmbH orientiert sich an den jeweils geplanten 
Realisierungsabschnitten. Der Abschluss der ersten Verfahren wird im Geschäftsjahr 2020 
angestrebt, sodass mit ersten Vermarktungserlösen ab 2020 zu rechnen ist. Die KonvOY GmbH 
steht bereits in Verhandlungen mit einem Interessenten für den Erwerb einer 
Gemeinbedarfsfläche auf der Liegenschaft Oxford. Hier ist ebenfalls ein Abschluss im Geschäftsjahr 
2020 zu erwarten. Im Jahr 2020 werden Erlöse von bis zu 7.810 TEUR erwartet. Der Zeitpunkt der 
Erlösrealisierung hängt insbesondere von den zeitnahen Zustimmungen des Aufsichtsrats zu den 
geplanten Konzeptvergaben ab.  
Laut Planung ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Fehlbetrag von 3.628 TEUR. Unter 
Berücksichtigung der geplanten Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2021 bis 2024 wird mit der 
Wiederauffüllung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2022 gerechnet. 
Die geplanten Investitionen von 7,1 Mio. EUR im Jahr 2020 werden besonders von der 
vorangehenden Erschließung und dem Abbruch und der Herrichtung der folgenden Bauabschnitte 
geprägt sein. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist ab Mitte des Jahres ein weiterer Mittelabruf 
von 15 Mio. EUR geplant. 
Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Vermarktungserlöse wird der nicht durch 
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wieder ausgeglichen. Zum Ende des Gesamtprojektzeitraumes 
wird eine Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals inklusive Verzinsung mindestens in 
marktüblicher Höhe angenommen. 
Der Wirtschaftsplan berücksichtigt die Auswirkungen von COVID-19 nicht. Da diese Auswirkungen 
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts nicht sinnvoll prognostizierbar sind, wurde der 
Wirtschaftsplan dahingehend auch nicht angepasst. 
B)  CHANCEN  
4.B.1  MARKT 
Als Entwicklungsgesellschaft ist die KonvOY GmbH Ansprechpartner für die Vermarktung der 
Konversionsflächen in Münster. Somit steuert sie die Potentiale und Chancen der beiden 
Liegenschaften und ermöglicht in den kommenden Jahren attraktive Angebote für den 
Wohnungsbau in Münster. 
Aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen und regional guten wirtschaftlichen Lage und der 
sehr hohen Nachfrage nach Wohnraum in Münster besteht die Chance, ein sehr gutes 
Marktumfeld wahrzunehmen. Beide Standorte sind gut an die restliche Infrastruktur der Stadt 
Münster angeschlossen, befinden sich in integrierten Lagen der jeweiligen Stadtteile und sind

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Anlage IV/ 10 
 
damit überaus attraktiv für Familien und Berufstätige, die ihren Lebensmittelpunkt langfristig in 
Münster sehen. 
4.B.2  QUALITÄTEN  
Die KonvOY GmbH leistet mit der Konversion und der Umsetzung hoher städtebaulicher 
Qualitäten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass es in den Quartieren an beiden Standorten zu 
einer hohen Wohnqualität in Verbindung mit einer ausgewogenen Nutzerstruktur kommen wird. 
Dies sichert langfristig die Stabilität und Resilienz der neuen Quartiere. 
 
4.B.3  ÖFFENTLICHKEIT 
Die KonvOY GmbH wird einen transparenten Vergabeprozess der Grundstücke durchführen. 
Ebenso werden die Entwicklungen der beiden Quartiere mit Interessentennewslettern und 
Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert. Dies bietet die Chance einer hohen Akzeptanz der Projekte 
innerhalb des Mikroumfelds am Standort. Durch innovative städtebauliche Konzepte bieten die 
Quartiere die Chance, auch überregionale Beachtung zu finden.  
4.B.4  FÖRDERUNG 
Die innovativen Entwässerungskonzepte haben bei Oxford zudem die Chance auf Fördermittel 
eröffnet, die die Liquidität der KonvOY zusätzlich entlastet. 
4.B.5  VERTRÄGE UND KOSTEN 
Die durch Rückbau und Freilegung entstehenden Kosten sind in die Kaufpreisfindung mit der BImA 
eingeflossen. Soweit die Meldung und Abrechnung bis 2025 umgesetzt wird, besteht die Chance 
einer Nachberechnung von künftigen Mehrkosten gegenüber der BImA. Hierbei gilt eine 90 zu 10 –
Regelung. Das heißt von diesen Kosten trägt die BImA 90 % und 10% die KonvOY. Diese 
Vertragsregelung eröffnet somit auch die Chance, die Risiken für Gebäudeschadstoffsanierungen 
und Bodensanierungen und somit in der Folge für Kostenüberschreitungen zu mindern. 
Die KonvOY GmbH ist gemeinsam mit der Stadt Münster und der W+S GmbH im Rahmen der 
Kaufvertragsverhandlungen mit der BImA Eigentümerin von Flächen zu einem wirtschaftlich 
akzeptablen Kaufpreis geworden. Gegenüber den beiden Konversionspartnerinnen ist sie in 
Verpflichtungen eingetreten, da sie zuständig für die Baureifmachung auch der Flächen der Stadt 
Münster und der W+S GmbH ist. Letztere hat und wird der KonvOY GmbH für diese Dienstleistung 
entsprechende Vergütungen leisten. Im Geschäftsjahr 2019 hat dies die wirtschaftliche Lage der 
KonvOY bereits gestärkt. 
Sollten für die Entwicklung der jeweiligen Teilflächen Mehrkosten auftreten, besteht für die 
KonvOY GmbH die Chance, diese gegenüber der W+S GmbH geltend zu machen. 
4.B.6  LIQUIDITÄT 
Da Baurecht besteht, sind Vergaben von Grundstücken mit entsprechenden Anzahlungen möglich. 
Auf diese Weise besteht die Chance, die Vermarktung frühzeitig zu beginnen, sodass die 
gewonnene Liquidität schnell in den Kapitaldienst und das laufende Geschäft einfließen kann.

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Anlage IV/ 11 
 
4.B.7  FRISTEN  
Durch die Akquise von zwei zusätzlichen Mitarbeitern besteht die Chance, die 
Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Ein bestehendes Prozessmanagement wird kontinuierlich 
mit allen beteiligten Akteuren fortgeschrieben. 
4.B.8  MIETERLÖSE 
Zwischenvermietungen nicht benötigter Gebäude auf den Flächen bieten die Chance, sozialen 
Zwecken gerecht zu werden, die Gebäude durch laufende Nutzung zu erhalten und Mieterlöse 
über den Wirtschaftsplan hinaus zu erwirtschaften, die die Liquidität der Gesellschaft unterstützt. 
C)  RISIKEN 
4.C.1  MARKT 
Die günstige Immobilienmarktphase von Münster hält seit mehr als zehn Jahren an. Eine 
Stabilisierung des Marktes ist zu erwarten, zumal dies auch das Ziel der beiden 
Quartiersentwicklungen darstellt. Für die Wirtschaftlichkeit des Projekts besteht somit das Risiko, 
eine günstige Marktphase zu verpassen. Die durch die Einbeziehung vieler Interessentengruppen 
langwierigen Vergabeverfahren der Grundstücke können dieses Risiko zusätzlich verschärfen. Die 
zügige Vergabe der Flächen hat somit wirtschaftlich absolute Priorität. Durch die hohe Auslastung 
des Baugewerbes bestehen zudem Kosten- und Zeitrisiken. Diese werden durch frühzeitige und 
zeitlich abgestimmte Vergabeverfahren gemindert. 
4.C.2  QUALITÄTEN  
Bei der Grünflächen- und Erschließungsplanung wurden von der Stadt Münster besonders 
anspruchsvolle Konzepte anvisiert. Die höheren Kosten dieser im Vergleich zum Marktdurchschnitt 
üblichen Kostenbandbreiten muss die KonvOY durch die Vermarktung refinanzieren. Vor dem 
Hintergrund, dass auch wohnungspolitische Ziele bei der Quartiersentwicklung erfüllt werden 
müssen und die Preise damit nicht freiem Ermessen unterliegen, birgt dies das Risiko einer 
Gewinnabschmelzung im Vergleich zum Marktdurchschnitt von Flächenentwicklern.  
4.C.3  ÖFFENTLICHKEIT 
Die Einbindung und Interaktion mit der Öffentlichkeit und der Politik birgt das Risiko Prozesse der 
Entwicklung zu verlangsamen. Durch die Berücksichtigung pluraler Interessen kann es 
insbesondere bei der Vermarktung zu Zeitverzögerungen können. Dies hätte wieder 
Wechselwirkung mit der Liquidität und dem Ertrag der Gesellschaft.  
4.C.4  FÖRDERUNG 
Für die gewährten Fördermittel in Höhe von 1.653.954,40 EUR sind die jeweiligen 
Fördermittelrichtlinien zu beachten. Ein Verstoß birgt das Risiko der vollständigen Rückforderung 
dieser Mittel nebst Verzinsung. Um ein professionelles Fördermittelmanagement zu ermöglichen, 
wurde das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster beauftragt. Das Amt hat ebenfalls die 
Beantragung der Fördermittel begleitet und kann auf langjährige Erfahrungen im 
Fördermittelmanagement zurückblicken.

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Anlage IV/ 12 
 
4.C.5  VERTRÄGE UND KOSTEN 
Die KonvOY GmbH ist Verpflichtungen zur Bereitstellung fertiger Bauflächen eingegangen. Für die 
Konversionspartnerin W+S GmbH besteht die Pflicht innerhalb einer Frist von fünf Jahren die 
Fertigstellung von Wohnungen auf einzelnen Teilflächen zu realisieren. Sollte die Entwicklung und 
die Bereitstellung dieser Flächen sich verzögern, sind Kompensationen nicht auszuschließen. 
Als Entwicklungsträger bestehen Kosten- und Vergaberisiken allgemein aufgrund der Preisentwick-
lung. Die KonvOY GmbH wird die Preise bei der Vermarktung in Abhängigkeit von den 
Anforderungen der Grundstücksvergabe, Zielgruppen und Produkten anpassen. Die durch die 
KonvOY GmbH erstellten verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen samt der ggf. 
notwendig gewordenen Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im 
Vertragsgebiet werden nach Abschluss der Maßnahme der Stadt Münster unentgeltlich 
übertragen. Die KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der 
Vermarktung eine entsprechende Kompensation durch die Abnehmenden sicherstellt. Die 
Vertrags- und Preisrisiken sollen über ein entsprechend intensives Controlling stetig analysiert 
werden, um regelmäßig notwendig gewordene Anpassungen rechtzeitig umsetzen zu können. 
In Bezug auf die Rückzahlung der zusätzlichen Rückbau- und Freilegungskosten durch die BImA 
gemäß der vereinbarten 90 zu 10 –Regelung besteht das Risiko, dass die BImA einzelne 
Rückerstattungsansprüche nicht anerkennt bzw. der enge Zeitplan eine von den vertraglichen 
Regelungen abweichende Vorgehensweise notwendig macht. Die zusätzlich erwarteten Kosten 
dieser Positionen sind mit 20 % in der Wirtschaftsplanung eingepreist, um solche Fälle 
abzudecken.  
4.C.6  LIQUIDITÄT 
Die Risiken der Liquidität sind eng mit der zeitlichen Einhaltung der Vermarktungsplanung und den 
Risiken der Kostenüberschreitungen durch aufwendige Kampfmittelerkundungen, Gebäude- und 
Bodensanierungen verbunden. Eine zügige Vermarktung wird deshalb prioritär verfolgt. Durch 
weitere Mittelabrufe von Darlehen (25 Mio. EUR zum Berichtszeitpunkt) und die 
Partizipationsoption am Cash Pool der Stadt in Höhe von 7,5 Mio. EUR ist eine zusätzliche 
Liquidität von insgesamt 32,5 Mio. EUR sichergestellt. 
4.C.7  FRISTEN  
Terminrisiken können sich aus dem Bauablauf ergeben. Da es sich um Kasernengelände handelt, 
die über mehrere Jahrzehnte intensiv militärisch genutzt wurden, sind Bodenbelastungen und 
Kampfmittel auf dem Gelände wahrscheinlich. Deren Räumung kann zu Verzögerungen bei der 
Entwicklung und der Vermarktung der Flächen führen. Die KonvOY GmbH setzt sich aktuell sehr 
intensiv mit möglichen Risiken aus der Boden- und Flächenbeschaffenheit auseinander. Zum 
Berichtszeitpunkt sind aufgrund bereits eingetretener Kampfmittelfunde, Boden- und 
Gebäudebelastungen Verzögerungen in der Erschließung und damit Vermarktung von 5 Monaten 
eingetreten. Diese Verzögerungen wurden im Wirtschaftsplan bereits berücksichtigt. Damit die 
W+S GmbH ihren terminlichen Verpflichtungen bei der Bebauung der relevanten Flächen 
entsprechen kann, ist die KonvOY GmbH gehalten, die Übergabe der erschlossenen Flächen 
zeitgerecht zu realisieren. Diesbezüglich hat die KonvOY GmbH ein Baucontrolling aufgebaut, das 
die Einhaltung sämtlicher relevanter Fristen bei der Entwicklung sicherstellen soll. 
Weitere Terminrisiken können aus den aktuellen Zwischennutzungen und Vermietungen an das 
Land NRW auf dem Gelände York resultieren. Bezüglich der Nutzungsüberlassung bestehen

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Anlage IV/ 13 
 
Risiken, die nicht nur die Zeitplanung, sondern auch die Erschließungsplanung und die 
Vermarktung dieser Teilflächen betreffen. Mit der Stadt Münster wird eine Vereinbarung 
getroffen, damit die KonvOY nicht das Risiko aus Verzögerungen trägt, die sie selbst nicht zu 
verantworten hat. 
4.C.8  VERMIETUNGEN / NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN 
Die Zwischenvermietungen verursachen Verwaltungsaufwand und können die Entwicklung 
einzelner Teilbereiche der Quartiere behindern. Dienstleister sind deshalb mit dem 
Mietermanagement beauftragt. Kritische Bereiche werden zeitnah entmietet, um den Bauablauf 
nicht zu beeinträchtigen.  
4.C.9  CORONA-KRISE 
Es ist absehbar, dass die Auswirkungen von COVID-19 die Umsetzung der Planungen der 
Gesellschaft erheblich beeinträchtigen werden. Dabei geht es einerseits um potenzielle 
Verzögerungen bei der Baureifmachung der Konversionsflächen York und Oxford und andererseits 
um die potenzielle Veränderung des Immobilienmarktes nach der Corona-Krise. Eine 
Quantifizierung der einhergehenden Risiken ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 
 
Münster, den 6. März 2020 
 
…………………………..  
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

V_0530_2020_Anlage3_Jahresabschluss KonvOY_2019

26202 Zeichen

KonvOY GmbH 
Münster 
Bilanz zum 31. Dezember 2019 
A K T I V S E I T E 
31.12.2019 31.12.2018 
EUR TEUR 
A. ANLAGEVERMÖGEN 
I. Sachanlagen 
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 10.391,00 0
II. Finanzanlagen 
Beteiligungen 1.224,32 1
B. UMLAUFVERMÖGEN 
I. Vorräte 
Unfertige Erzeugnisse 73.278.841,69 66.732 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 3
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.168.448,32 7.829 
- davon gegen Gesellschafter: 
7.168.448,32  EUR  (Vorjahr 7.829  TEUR )
3. Sonstige Vermögensgegenstände 477,07 17 
7.168.925,39 7.849 
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 1.177.948,69 0
81.637.331,09 74.582 
Anlage I/1

P A S S I V S E I T E 
31.12.2019 31.12.2018 
EUR TEUR 
A. EIGENKAPITAL 
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500 
II. Verlustvortrag -456.859,53 -19 
III. Jahresfehlbetrag -1.221.089,16 -438 
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.177.948,69 0
0,00 43 
B. RÜCKSTELLUNGEN 
1. Steuerrückstellungen 282.100,00 77 
2. Sonstige Rückstellungen 448.350,00 92 
730.450,00 169 
C. VERBINDLICHKEITEN 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26,37 0
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 8.257.860,00 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.411.652,32 370 
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 62.172.614,64 65.000 
- davon gegenüber Gesellschafter 
62.100.000,00  EUR  (Vorjahr 65.000  TEUR )
5. Sonstige Verbindlichkeiten 9.000.000,00 9.000 
80.842.153,33 74.370 
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 64.727,76 0
81.637.331,09 74.582 
Anlage I/2

KonvOY GmbH 
Münster 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019 
2019 2018 
EUR TEUR 
1. Umsatzerlöse 682.367,43 34 
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an 
unfertigen Erzeugnissen 6.546.909,98 1.152 
3. Sonstige betriebliche Erträge 10.380,80 0
4. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 84.114,20 23 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.706.906,84 1.197 
5.791.021,04 1.220 
5. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 123.295,33 0
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und für Unterstützung 33.652,36 0
- davon aus Altersversorgung 
8.479,38  EUR  (Vorjahr 0 TEUR )
156.947,69 0
6. Abschreibungen auf immaterielle 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 135,19 0
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.379.255,34 147 
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 829.860,00 180 
- davon an verbundene Unternehmen 
829.860,00  EUR  (Vorjahr 180  TEUR )
9. Ergebnis nach Steuern -917.561,05 -361 
10. Sonstige Steuern 303.528,11 77 
11. Jahresfehlbetrag -1.221.089,16 -438 
Anlage II

Anlage III/ 1 
ANHANG KONV OY  GMB H 
ZUM JAHRESABSCHLUSS PER 31.12.2019 
 
Konversion Münster 
Oxford und York 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
I
nhalt 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .................................. ................................................... 2 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden .................................. .................................................... 2 
3 Erläuterungen zur Bilanz ........................................ ......................................................................... 3 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ............................... ........................................... 5 
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen .................................. ............................................................. 6 
6 Sonstige Angaben .......................................... .................................................................................. 6 
6.1 Zusammensetzung der Organe ......................................... ...................................................... 6 
6.2 Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates ................................. ...................... 7 
6.3 Arbeitnehmer ............................................ .............................................................................. 7 
6.4 Altersversorgung ............................................ ......................................................................... 7 
6.5 Honorar des Abschlussprüfers ......................................... ....................................................... 7 
6.6 Konzernzugehörigkeit ...................................... ........................................................................ 7 
6.7 Vorschlag zur Ergebnisverwendung ...................................... .................................................. 7 
6.8 Nachtragsbericht ......................................... ............................................................................ 8

Anlage III/ 2 
1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss  
Die KonvOY GmbH mit Sitz in Münster ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der 
Nummer HRB 16654 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verbesserung der 
Wohnraumversorgung in Münster durch Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale 
der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. 
Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft  im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Die Aufstellung 
des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung des § 108 Abs. 1 Ziffer 8 der Gemeindeordnung und 
aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag nach den für große Kapitalgesellschaften 
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die 
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Auf die 
Anwendung der Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen wird ab dem Geschäftsjahr 2019 
verzichtet, da es sich bei der KonvOY GmbH nicht um ein Wohnungsunternehmen handelt. 
Stattdessen sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den §§ 266 bzw. 275 HGB 
gegliedert. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die entsprechenden Ausweise in der 
Vorjahresspalte angepasst. 
 
2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte trotz des ausgewiesenen nicht durch Eigenkapital 
gedeckten Jahresfehlbetrages von 1.178 TEUR unter Zugrundelegung der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit, da der Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine entsprechend positive 
Unternehmensprognose ausweist. 
Die im Vorjahr angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethodik wird im Geschäftsjahr 2019 im 
Wesentlichen unverändert fortgesetzt. 
Abweichend zur Handhabung im Vorjahr werden ab dem Geschäftsjahr 2019 analog § 255 Abs. 2 Satz 
3 HGB angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie in Anwendung des 
Aktivierungswahlrechtes des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten 
der zum Verkauf bestimmten Grundstücke aktiviert. Die den Fremdkapitalzinsen zu Grunde 
liegenden Darlehensvereinbarungen sehen eine entsprechende Zweckbindung vor und die Zinsen 
entfallen auf den Zeitraum der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der Grundstücke. Im 
Geschäftsjahr 2019 wurden allgemeine Verwaltungskosten in Höhe von 124 TEUR sowie 
Fremdkapitalzinsen von 830 TEUR aktiviert.  
Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafterin 
Stadt Münster saldiert ausgewiesen, soweit sie fristenkongruent sind. Die Vorjahresspalte wurde 
analog angepasst, wodurch sich die Bilanzsumme des Vorjahres durch Saldierung von 
Verbindlichkeiten von 196 TEUR um diesen Betrag verringert hat. 
Die Umstellung auf das Gliederungsschema des HGB führt dazu, dass in der Gewinn- und 
Verlustrechnung ab dem Geschäftsjahr 2019 auf eine Bruttodarstellung von Aufwendungen zur 
Bauvorbereitung der Grundstücke übergegangen wurde. Sämtliche bezogenen Leistungen wie auch 
Eigenleistungen werden nunmehr in ihren originären Aufwandspositionen ausgewiesen; die 
Aktivierung dieser Leistungen als Herstellungskosten der Vorratsgrundstücke erfolgt über 
entsprechende Bestandsveränderungsbuchungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Durch die 
Umstellung werden in Abweichung zum Vorjahr im Materialaufwand als Aufwendungen aus 
bezogenen Leistungen Bauvorbereitungskosten betreffend Vorratsgrundstücke in Höhe von 5.593 
TEUR (Vj.: 1.152 TEUR) ausgewiesen. Diesen Aufwendungen steht – ebenfalls abweichend zum 
Geschäftsjahr 2018 – die Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen in gleicher Höhe 
gegenüber.

Anlage III/ 3 
Weitere Anpassungen betreffen die folgenden Positionen: 
· Aufwendungen für Energie und bauliche Instandhaltung von insgesamt 84 TEUR (Vj.: 23 
TEUR) werden im Materialaufwand als Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
ausgewiesen; der Vorjahresausweis erfolgte in der Position „Aufwendungen für bezogenen 
Lieferungen und Leistungen“.  
· Aufwendungen für Wachdienste von 114 TEUR (Vj.: 45 TEUR) werden in Abweichung zum 
Vorjahr im Materialaufwand als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen; der 
Vorjahresausweis erfolgte in der Position „Aufwendungen für bezogenen Lieferungen und 
Leistungen“.  
· Aufwendungen für Gartenpflege, Winterdienst, Gebäudeversicherungen und sonstige 
Betriebskosten von 76 TEUR (Vj.: 58 TEUR), die im Vorjahr als Aufwendungen für bezogene 
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen wurden, werden ab 2019 den sonstigen 
betrieblichen Aufwendungen zugeordnet, da sie keinen direkten Bezug zur Herstellung der 
Vorratsgrundstücke haben. 
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die 
bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden. 
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. 
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die durch die Gesellschaft erworbenen und zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude 
werden zu Anschaffungskosten im Umlaufvermögen bilanziert, da sie die Voraussetzungen des § 247 
Abs. 2 HGB nicht erfüllen. Bauvorbereitungskosten für diese Grundstücke werden zu Anschaffungs- 
bzw. Herstellungskosten bewertet und zusammen mit den Anschaffungskosten für die Grundstücke 
und Gebäude bilanziert. Um dem Prinzip der verlustfreien Bewertung Rechnung zu tragen, werden 
die im Umlaufvermögen gehaltenen Grundstücke ggf. auf einen niedrigeren Verkaufspreis 
abgewertet. Im Geschäftsjahr 2019 war eine solche Abwertung nicht erforderlich. 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Nicht oder 
nicht vollständig werthaltige Forderungen werden ggf. wertberichtigt. 
Die Forderungen aus dem Cash-Pooling gegen die Gesellschafterin Stadt Münster sind zusammen mit 
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverrechnungen unter den Forderungen gegen 
verbundene Unternehmen ausgewiesen. 
Vom Aktivierungswahlrecht bezüglich aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge wird 
kein Gebrauch gemacht. 
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages 
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Hierbei werden 
zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr 
als einem Jahr werden - soweit vorhanden - abgezinst. 
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die 
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge 
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 
3 Erläuterungen zur Bilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich unmittelbar aus dem Anlagenspiegel, der dem 
Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Die Gesellschaft hat sich im Jahre 2018 an der NRW.URBAN 
Kommunale Entwicklung GmbH (Düsseldorf) beteiligt. Ihr Anteil am Stammkapital beträgt 1%. Der 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der NRW.URBAN endet mit einem Eigenkapital von 83 TEUR 
(Vj.: 86 TEUR) und einem Jahresfehlbetrag von 3 TEUR (Vorjahr: Fehlbetrag 5 TEUR).

Anlage III/ 4 
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen von 10 TEUR getätigt; der 
Betrag entfällt vollständig auf Büromöbel. 
Im April 2018 sind die Grundstückskaufverträge hinsichtlich der ehemaligen York- und Oxford-
Kaserne beurkundet worden. Besitz, Gefahren, Nutzen und Lasten dieser zum Verkauf bestimmten 
Grundstücke gingen am 4. Oktober 2018 auf die KonvOY über. Es handelt sich sowohl um bebaute 
wie auch unbebaute Grundstücke, teilweise erschlossen, teilweise noch nicht erschlossen. Die 
Bauvorbereitungskosten betreffen alle den zu vermarktenden Grundstücken direkt zuzuordnende 
Kosten, die mit der Herstellung der Vermarktbarkeit einhergehen, z.B. Planungs-, Herrichtungs- und 
Erschließungskosten. Laufende Unterhalts- und Betriebskosten sind nicht aktiviert, sondern in der 
Gewinn- und Verlustrechnung im Aufwand ausgewiesen. Der Gesamtausweis hat sich im 
Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt: 
Quartier Quartier 
OXFORD YORK Gesamt 
TEUR TEUR TEUR 
Vortrag aus 2018 32.998          33.734          66.732          
Veränderungen 2019 
Aktivierte Bauvorbereitungskosten 2.004             3.554             5.558             
Aktivierte Schuldzinsen 325                505                830                
Aktivierte Gemeinkosten 49                  75                  124                
Erstattung Anschaffungskosten (Überzahlung) -                11 -                 11 -                 
Anschaffungsnebenkosten (Grundbucheinträge) 21                  25                  46                  
2.399             4.148             6.547             
35.397          37.882          73.279          
 
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als 
einem Jahr.  
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 7.168.448,32 EUR (Vj.: 7.829 TEUR) 
richten sich ausschließlich gegen die Gesellschafterin Stadt Münster. Sie betreffen Forderungen aus 
dem Cash-Pooling in Höhe von 7.683.566,85 EUR (Vj.: 7.940 TEUR), die mit saldierten Forderungen 
und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 515.118,53 EUR (Vj.: 111 TEUR) 
verrechnet wurden. 
Das Stammkapital ist voll eingezahlt. 
Die Steuerrückstellungen betreffen noch nicht veranlagte Grundsteuern für die Vorratsgrundstücke. 
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für bereits erhaltene, 
aber noch nicht abgerechnete Dienstleistungen (417 TEUR, Vj.: 78 TEUR), Personalrückstellungen  
(19 TEUR, Vj.: keine) sowie für Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zusammen. 
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergibt sich unmittelbar aus dem 
Verbindlichkeitenspiegel, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 62.172.614,64 EUR  
(Vj.: 65.000 TEUR) betreffen drei im Jahre 2018 von der Gesellschafterin Stadt Münster 
aufgenommene Darlehen in Höhe von 62.100.000,00 EUR (Vj.: 65.000 TEUR) sowie Verbindlichkeiten 
aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 72.614,64 EUR (Vj.: keine). Die Gesellschafterdarlehen 
mit einem Gesamtvolumen von (ursprünglich) 65.000 TEUR wurden im Geschäftsjahr planmäßig in 
Höhe von 2.900 TEUR getilgt.  
Zu Gunsten verbundener Unternehmen bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse gem. 
§ 251 HGB (Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen) in Form von gesamtschuldnerischen 
Haftungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen etc., zu denen auch auf die Ausführungen im 
Lagebericht verwiesen wird.

Anlage III/ 5 
Die Kaufverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beinhalten eine 
gesamtschuldnerische Haftung der jeweiligen Käuferinnen (Stadt Münster, KonvOY GmbH, 
Wohn+Stadtbau GmbH), die zwischen den Käuferinnen im Innenverhältnis entsprechend den 
jeweilen Eigentumsflächen aufgeteilt ist. Auf die Konversionspartnerinnen entfallen ca. 17% der 
Kasernengesamtflächen. Die Kaufverträge mit der BImA enthalten etliche bedingte und unbedingte 
Variablen in unterschiedlicher Hinsicht (z.B. Zeit, Raum, Bebauungsart etc.), die sich sowohl zu 
Gunsten der Käuferinnen wie auch zu ihren Lasten auswirken können; die gesamtschuldnerische 
Haftung wird auf einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt und entfällt im 
Wesentlichen auf die Konversionspartnerinnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der 
Konversionspartnerinnen wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. 
Zudem sind die durch die KonvOY zu erstellenden verkehrs- und entwässerungstechnischen Anlagen 
samt der ggf. notwendig werdenden Anpassungsmaßnahmen sowie der öffentlichen Grünflächen im 
Vertragsgebiet nach Abschluss der Maßnahme unentgeltlich auf die Stadt Münster zu übertragen. 
Die KonvOY GmbH ist daher darauf angewiesen, dass die Preisgestaltung bei der Vermarktung der 
Grundstücke einen entsprechenden Ausgleich dieser Kosten sicherstellt. 
4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2019 wie auch im Vorjahr ausschließlich im Inland aus der  
Vermietung von Bestandsgebäuden auf den Vorratsgrundstücken erzielt. 
Die Bestandserhöhung an unfertigen Erzeugnissen von 6.547 TEUR (Vj.: 1.152 TEUR) betrifft 
aktivierte Herstellungskosten in Bezug auf die Vorratsgrundstücke; zur Zusammensetzung des 
Betrages wird auf die Aufstellung auf Seite 4 verwiesen. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung einer Rückstellung 
aus dem Vorjahr. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Aufwendungen für vermietete 
Gebäude. Die von Dritten bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Baureifmachung der 
Vorratsgrundstücke sind als Aufwendungen für bezogene Leistungen ausgewiesen. 
Die Personalaufwendungen beinhalten die Gehälter der bei der KonvOY fest angestellten Mitarbeiter 
sowie die hierauf entfallenden Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen.  
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Anlage III/ 6 
Die Zinsaufwendungen des Geschäftsjahres betreffen ausschließlich Zinszahlungen (911 TEUR, Vj.: 
keine) und periodengerecht abgegrenzte Zinsen (- 81 TEUR, Vj.: 180 TEUR) auf die Darlehen von der 
Gesellschafterin Stadt Münster. Ab dem Geschäftsjahr 2019 macht die Gesellschaft vom 
Aktivierungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB Gebrauch und aktiviert diese Zinsen in den 
Herstellungskosten der zum Verkauf bestimmten Grundstücke, da die Darlehensvereinbarungen mit 
der Stadt Münster eine entsprechende Zweckbindung der Darlehen enthalten und die Zinsen 
ausschließlich während des Zeitpunktes der Herstellung eines verkaufsfähigen Zustandes der 
Grundstücke angefallen sind. Die Gegenbuchung ist in den Bestandsveränderungen enthalten. 
Unter den sonstigen Steuern sind die Grundsteuern auf die im Umlaufvermögen gehaltenen 
Grundstücke ausgewiesen. 
5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Sonstige, nicht unmittelbar aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abzuleitende 
finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der Verzinsung der von der Gesellschafterin Stadt Münster 
gewährten Darlehen. Die Zahllast aus diesen Zinsen beträgt: 
 
Zusätzlich bestehen aus dem Mietvertrag zwischen der KonvOY GmbH und der Stadt Münster in 
Bezug auf die von der KonvOY angemieteten Geschäftsräume finanzielle Verpflichtungen von 
32 TEUR p.a. Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 6 
Monaten jederzeit gekündigt werden. 
6 Sonstige Angaben 
6.1  Zusammensetzung der Organe 
Organe der Gesellschaft sind gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages 
· die Gesellschafterversammlung, 
· der Aufsichtsrat und 
· die Geschäftsführung. 
Zu alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr 2019 bestellt: 
 Siegfried Thielen, Senden (bis 30.6.2019) 
 Stephan Aumann, Münster (ab 1.7.2019) 
Die KonvOY GmbH hat einen Aufsichtsrat, bestehend aus 12 von der Gesellschafterin entsandten 
Mitgliedern. Dieser hat sich nach Änderung des Gesellschaftsvertrags der KonvOY zum 19.12.2018 in 
seiner ersten Sitzung am 22.1.2019 konstituiert. Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat 
an: 
 Otto Reiners, Referatsleiter, Vorsitzender 
 Georg Fehlauer, 1. Stellv. Vorsitzender (bis 25.1.2019) 
Karl-Heinz Beitelhoff, selbständiger Groß- und Außenhandelskaufmann 
Stephan Brinktrine, Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung, 2. Stellv. Vorsitzender 
Andreas Nicklas, Rechtsanwalt 
Angela Stähler, Hausfrau 
Richard-Michael Halberstadt, Rentner 
Mathias Kersting, Leitender Angestellter

Anlage III/ 7 
Marianne Koch, geschäftsführende Gesellschafterin, Unternehmerin 
Jörg Möltgen, EU-Referent 
Jürgen Reuter, Architekt 
Rüdiger Sagel, Dipl.-Ingenieur  
Alfons Reinkemeier, Stadtkämmerer (bis 31.12.2019) 
Christine Zeller, Stadtkämmerin (ab 1.1.2020) 
6.2  Vergütung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 
Weder der Geschäftsführer noch der Aufsichtsrat erhielten im Geschäftsjahr für ihre Tätigkeit eine 
Vergütung durch die Gesellschaft. 
6.3  Arbeitnehmer 
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 2 Angestellte (Vj.: keine). 
6.4  Altersversorgung 
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung nach den für die Angestellten des 
öffentlichen Dienstes geltenden Grundsätzen gewährt, die über Kommunale Versorgungskassen 
Westfalen-Lippe (kvw), Münster, abgewickelt wird. Auf eine Bilanzierung der daraus entstehenden 
mittelbaren Versorgungszusagen hat die Gesellschaft gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. 
Bei der Finanzierung der Leistungen der kvw ist nach dem umlagefinanzierten Abrechnungsverband I 
und dem kapitalgedeckten Abrechnungsverband II zu unterscheiden. Die Gesellschaft gehört mit 
sämtlichen Beschäftigten dem Abrechnungsverband I an.   
Im Abrechnungsverband I finanziert die kvw ihre Leistungen über ein modifiziertes Abschnitts-
deckungsverfahren (Umlageverfahren). Die Beiträge zur kvw werden für alle ständig Beschäftigten 
der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2019 auf 4,5 % (Vj.: 4,5 %) des 
zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Weiterhin wird seitens der kvw Sanierungsgeld in Höhe von 
3,25 % (Vj.: 3,25 %) des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Die Summe der der 
Beitragserhebung zugrundeliegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt für das Jahr 2019  
96.250,06 EUR (Vj.: keine). 
6.5  Honorar des Abschlussprüfers 
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honorar unseres Abschlussprüfers, der Beratungs- und 
Prüfungsgesellschaft BPG mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, einschließlich des 
Aufwands aufgrund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung beläuft sich auf 9 TEUR 
und betrifft ausschließlich Leistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. 
6.6  Konzernzugehörigkeit 
Die Gesellschaft ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster und wird in deren 
Konzernabschluss einbezogen. Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten und dem 
größten Konsolidierungskreis ist demnach Stadt Münster, Münster. 
6.7  Vorschlag zur Ergebnisverwendung 
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des 
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 1.221.089,16 EUR zusammen mit dem Verlustvortrag per  
31. Dezember 2018 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlage III/ 8 
6.8  Nachtragsbericht 
Seit Februar 2020 breitet sich in Deutschland die Viruserkrankung COVID-19 aus. Infolgedessen 
kommt es derzeit zu Beeinträchtigungen im Geschäftsablauf. Höchste Priorität haben der Schutz der 
Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs. Die Folgen der Pandemie auf die Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage der KonvOY im Jahr 2020 können zurzeit noch nicht hinreichend eingeschätzt 
werden. 
 
 
Münster, den 06. März 2020 
 
 
Stephan Aumann 
Geschäftsführer

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2019 
ENTWICKLUNG DER ANSCHAFFUNGSWERTE 
Anfangsstand Zugang Abgang Endstand 
Bilanzposten: 
1
EUR 
2
EUR 
3
EUR 
4
EUR 
5
A. Anlagevermögen 
I. Sachanlagen 
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 10.526,19 0,00 10.526,19 
0,00 10.526,19 0,00 10.526,19 
II. Finanzanlagen 
Beteiligungen 1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 
1.224,32 0,00 0,00 1.224,32 
1.224,32 10.526,19 0,00 11.750,51 
Anlage III /9

ENTWICKLUNG DER ABSCHREIBUNGEN 
Anfangsstand 
Abschreibungen 
des 
Geschäftsjahres 
Entnahme für 
Abgänge Endstand 
Restbuchwerte 
31.12.2019 
Restbuchwerte 
31.12.2018 
EUR 
6
EUR 
7
EUR 
8
EUR 
9
EUR 
10 
EUR 
11 
0,00 135,19 0,00 135,19 10.391,00 0,00 
0,00 135,19 0,00 135,19 10.391,00 0,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 
0,00 0,00 0,00 0,00 1.224,32 1.224,32 
0,00 135,19 0,00 135,19 11.615,32 1.224,32 
Anlage III /10

bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre 
€ € € €
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26,37                   26,37                   -                      -                       
(Vorjahr) 10,47                   10,47                   -                     -                      
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 8.257.860,00      -                       8.257.860,00     -                       
(Vorjahr) -                      -                      -                     -                      
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.411.652,32      1.411.652,32      -                      -                       
(Vorjahr) 369.768,50         369.768,50         -                     -                      
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 62.172.614,64    5.872.616,64      56.299.998,00   23.099.990,00    
(Vorjahr) 65.000.000,00   2.900.001,00      62.099.999,00  28.899.991,00   
5. Sonstige Verbindlichkeiten 9.000.000,00      -                       9.000.000,00     -                       
(Vorjahr) 9.000.000,00      -                      9.000.000,00     -                      
Gesamt 80.842.153,33    7.284.295,33      73.557.858,00   23.099.990,00    
(Vorjahr) 74.369.778,97   3.269.779,97     71.099.999,00  28.899.991,00   
KonvOY GmbH 
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019 
Total 
31.12.2019 
davon mit einer Restlaufzeit 
Anlage III/ 11

Anlage A

1655 Zeichen

Anlage A zur V/0530/2020 
Kurzüberblick 
Jahresabschluss 2019 der KonvOY GmbH inkl. der Ermächtigung des Vertreter 
in der Gesellschafterversammlung 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
Gemäß § 9.2 c) und e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung  
u. a. die Beschlussfassung über: 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung  
der KonvOY GmbH ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bekanntmachung der Ergebnisse des Jahresabschlusses 2019 der KonvOY GmbH, einer 
100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Münster und Ermächtigung des Vertreters der Stadt 
Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
HGB, GO NRW, Gesellschaftsvertrag 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

6094 Zeichen

V/0530/2020 
V/0530/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
KonvOY GmbH: Jahresabschluss 2019; Feststellung des Jahresergebnisses, Beschluss über die 
Verwendung des Jahresergebnisses und über die Entlastung der Geschäftsführung und des 
Aufsichtsrates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 1) sowie der Bericht 
des Aufsichtsrates (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der KonvOY GmbH für das 
Geschäftsjahr 201 9 durch den beauftragten Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
BPG mbH) am 06.03.2020 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der KonvOY  GmbH wird er-
mächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
a. Der Jahresabschluss der KonvOY GmbH zum 31.12.2019 wird festgestellt (Anlage 3) 
 
b. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der KonvOY GmbH wird für das Geschäft s-
jahr 2019 Entlastung erteilt. 
 
c. Der Jahresfehlbetrag von 1.221 T€ wird in den Verlustvortrag eingestellt und auf neue 
Rechnung vorgetragen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Entscheidung wird der Haushalt der Stadt Münster nicht berührt. 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
10.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0530/2020 
 
Begründung: 
 
Die KonvOY GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß § 9 lit c) und  
lit e) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung 
über: 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates 
 
Zu den wirtschaftlichen Entwicklungen der KonvOY GmbH im Geschäftsjahr 2019: 
 
Die KonvOY GmbH dient der Verbesserung der Wohnraumversorgung in Münster durch di e Entwick-
lung der Konversionsflächen der Grundstücksareale der ehemaligen York- und Oxford-Kasernen. Das 
abgelaufene Wirtschaftsjahr ist für die KonvOY GmbH geprägt durch die Aufnahme der eigentlichen 
Geschäftstätigkeit mit dem Aufbau des Personalstamms un d der Aufnahme der Entwicklungsma ß-
nahmen auf den Konversionsflächen. 
 
Die KonvOY GmbH schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme von 81.637  T€ 
(VJ 74.582 T€) ab. Die größten Veränderungen gab es bei den Vorräten (73.279 T€; VJ 66.732  T€) 
sowie a uf der Passivseite bei der Erhöhung  der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen  der 
W+S (8.258  T€; VJ 0  T€) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.412 T€;  
VJ 370 T€). Die Tilgung der für den Erwerb der Grundstücke bei der Stadt Münster aufgenommenen 
Darlehen in Höhe von 65.000  T€ führt zu einer Senkung der Verbindlichkeiten gegenüber der Ge-
sellschafterin um 2.900 T€. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 9.000  T€ werden 
die noch auszuzahlenden Beträge für den noch ausstehenden Besitzübergang der ZUE -Flächen ge-
bucht. 
 
Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag  von 
1.178 T€. Dieser steht im Einklang mit der aktuellen wirtschaftlichen Planung und wird sich im G e-
schäftsjahr 2020 weiter erhöhen. Da die KonvOY auf hinreichende Kreditschöpfungsspielräume für 
die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit zurückgreifen kann, ist die Fortführung der Entwicklungst ä-
tigkeit der KonvOY trotz der bilanziellen Unterdeckung nicht gefährdet. 
 
 
Gewinn- und Verlustrechnung 2019 2019 2018 Veränderung 2019/2018 
KonvOY GmbH T€ T€ T€ % 
Umsatzerlöse 682 34 648 1907,0% 
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 6.547 1.152 5.395 468,3% 
Sonstige betriebliche Erträge 10 0 10   
Summe betriebliche Erträge 7.240 1.186 6.054 510,4% 
Materialaufwand 5.791 1.220 4.571 374,7% 
Personalaufwand 157 0 157   
Abschreibungen 0 0 0   
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.379 147 1.232 838,3% 
Summe betriebliche Aufwendungen 7.327 1.367 5.960 436,0% 
Betriebsergebnis (EBIT) -88 -181 93 -51,6% 
Finanzergebnis -830 -180 -650 361,0% 
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -917 -361 -556 154,1% 
Sonstige Steuern 304 77 227 294,2% 
Jahresergebnis -1.221 -438 -783 178,8% 
 
Die KonvOY GmbH schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Fehlbetrag von 1.221 T€  
(VJ - 438 T€). Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

- 3 - 
V/0530/2020 
 
Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2019 Umsatzerlöse durch Mieterträge in Höhe von 682 T€  
(VJ 34  T€). Aus der Aktivierung der im Geschäftsjahr 2019 entstandenen Bauvorbereitungskosten 
(5.593 T€), Fremdkapitalzinsen (830 T€) und angemessener Teile der Gemeinkosten (124  T€) resul-
tieren Erhöhungen am Bestand unfertiger Erzeugnisse  in Höhe von 6.54 7 T€ (VJ 1.152  T€).  
Diesen gegenüber stehen vor allem die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zuge der Bau-
reifmachung der Vorratsgrundstüc ke in Höhe von 5.707  T€ (VJ 1.197  T€), erstmalig im Berichtsjahr 
angefallene Personalaufwendungen in Höhe von 157 T€, sonstige betriebliche Aufwendungen in 
Höhe von 1.379 T€ (VJ 147 T€), Darlehenszinsen von 830 T€ (VJ 180 T€) sowie Grundsteuern für 
die Verkaufsgrundstücke von 304 T€ (VJ 77 T€). 
 
Der Aufsichtsrat der KonvOY hat im schriftlichen Umlaufv erfahren der Gesellschafterversammlung 
einheitlich empfohlen, gemäß Ziffer I. 3 des o.a. Beschlussvorschlags zu entscheiden. 
 
 
Ausblick: 
 
Unter Berücksichtigung der steigenden Personalaufwendungen und der zu erwartenden Vermar k-
tungserlöse in Höhe von 7.810 T€ ergibt sich laut Planung für das Geschäftsjahr 2020 ein Fehlbetrag 
von 3.628 T€. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lagebericht der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2019 
Anlage 2: Berichts des Aufsichtsrates der KonvOY GmbH für das Geschäftsjahr 2019 
Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2019 der KonvOY GmbH 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Albersloher Weg 33

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Details

Aktenzeichen
V/0530/2020
Typ
Vorlagen
Datum
02.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37