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Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten
Beschlussvorlage Ausschuss 1848/2021 vom 21.05.2021
Stand: Am 15.06.2021 im Ausschuss Kunst und Kultur ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 1848/2021 Freigabedatum 21.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Gewährung von Zuschüssen für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 10.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln. 1. 5.000 Euro für die Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, Denkmalnummer 866 2. 5.000 Euro für die Restaurierungsarbeiten an der Kartäuserkirche (Einfriedungsmauer im Be- reich Pfarrhaus) in Köln-Altstadt/Süd, Denkmalnummer 917 Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: zu 1. Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal Für die Restaurierung der Grabplatten auf dem Geusenfriedhof, Kerpen er Str. o.Nr., 50931 Köln, (Denkmal-Nr. 866, Eintragung am 14.12.1981) wird mit Schreiben vom 02.09.2020 für nachzuwei- sende zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 21.500 Euro von der Evangelischen Ge- meinde Köln ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus städtischen Mitteln beantragt. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro vor. zu 2. Restaurierungsarbeiten an der Kartäuserkirche (Einfriedungsmauer im Bereich Pfarr- haus) in Köln-Altstadt/Süd Für die Restaurierung der Kartäuserkirche -Einfriedungsmauer aus Backstein im Pfarrhausbereich, Kartäusergasse 7d, 50678 Köln, (Denkmal -Nr. 917, Eintragung am 18.01.1982) wird mit Schreiben vom 02.09.2020 für nachzuweisende zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 47.005 Euro von der Evangelischen Gemeinde Köln ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus städtischen Mitteln beantragt. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro vor. 3 Die benötigten Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 10.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Begründung der unaufschiebbaren sachlichen Notwendigkeit während der Corona-Krise: Die o.g. Restaurierungsmaßnahmen sind zur Erhaltung der Denkmäler erforderlich und notwendig. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen einer denkmalgerechten Erhaltung der Objekte und müssen somit kurzfristig durchgeführt werden. Die finanzielle Beteiligung der B ezirksregierung Köln an den o.g. Restaurierungskosten wird in diesem Jahr im Rahmen des Denkmalförderprogramms NRW ge- währleistet. Ein Verschieben der o.g. Restaurierungsarbeiten kann eine weitere Verschlechterung des Denkmälerzustandes verursachen. Dies ka nn wiederum zur Kostensteigerung der Restaurierungen beziehungsweise zum Scheitern der jeweiligen gesamten Maßnahme führen.
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