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Sachstand Instandsetzung des Bachbetts in der Abshofstraße in Köln-Merheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2132/2021 vom 08.06.2021

Stand: Am 10.06.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 2132/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Sachstand Instandsetzung der Abgrenzung des Bachbetts in der Abshofstraße in Köln- Merheim Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk vom 26.05.2021 (AN1167/2021) Frage 1: Wie ist der Sachstand bezüglich der Instandsetzung der Bachbegrenzungsmauer in der Abshofstraße in Köln-Merheim? Antwort der Verwaltung: Nachdem in 2020 eine Entscheidung über den weiteren Ausbau der Straße getroffen wurde, werden derzeit die Planungen überarbeitet und aktualisiert. Ziel ist es einen Baubeschluss noch in 2021 zu erwirken, so dass in 2022 die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme sowie der Baubeginn er- folgen kann. Da ein kleinteiliges Vorgehen erforderlich ist, um jederzeit die Anfahrbarkeit der Anlie- gergrundstücke bzw. auch Firmenzufahrten zu ermöglichen, ist mit einer Bauzeit von ca. 18 Monaten zu rechnen. Frage 2: Ist der Verwaltung die wachsende Unansehnlichkeit der gesamten Straße durch Ansammlung von Unrat und damit ein abnehmender Gesamteindruck des Quartiers bewusst? Antwort der Verwaltung: Es ist vorgesehen kurzfristig mit der AWB vor Ort Abstimmungen zu führen und zur Verbesserung der Situation bei Bedarf eine Sonderreinigung der Bereiche zwischen Bauzaun und Bachbett zu veran- lassen. Frage 3: Ist für den Zaun Miete oder ähnliches von Seiten der Stadt an den/die Eigentümer*in zu entrichten und wenn ja, auf welche Summe beläuft sich der Gesamtbetrag der vergangenen elf Jahre? Antwort der Verwaltung: Bei der Aufstellung des Zauns erfolgte eine Abwägung bezüglich Anmietung oder Ankauf. Der Zaun wurde angekauft, da dies bereits nach ca. 2 Jahren kostengünstiger ist. Die laufende Unterhaltung 2 bzw. Überprüfung erfolgt überwiegend durch eigenes Personal des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau.

Beratungsverlauf

  1. 10.06.2021

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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