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V/0462/2025

FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH): Jahresabschluss 2024

Vorlagen 10.07.2025

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

777 Zeichen

Anlage A zur V/0462/2025 
Kurzüberblick 
 
Jahresabschluss 2024 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Zustimmung des Rates zur Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversamm-
lung der FMO GmbH und zur Entlastung des Aufsichtsrates sowie der Geschäftsführung. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage 1 Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

31161 Zeichen

ANLAGE 1
FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
A K T I V A
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 315.112,00
328.006,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 55.553.028,06 56.908.951,06
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.265.146,00 5.346.620,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.649.315,00 3.861.500,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.616.337,00
3.479.134,79
70.083.826,06 69.596.205,85
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 17.059.736,91 17.059.736,91
2. Beteiligungen 2,00
2,00
17.059.738,91 17.059.738,91
87.458.676,97 86.983.950,76
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 342.220,21 336.057,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.285.952,49 1.230.298,56
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.743.857,05 6.255.138,06
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 17.157,79
4. Sonstige Vermögensgegenstände 958.797,60
753.307,04
8.988.607,14 8.255.901,45
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 16.547.303,90 13.520.909,21
25.878.131,25 22.112.868,07
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 321.211,50 308.386,58
113.658.019,72 109.405.205,41
elektronische Kopie

ANLAGE 1
FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024
P A S S I V A
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 22.663.500,00 22.663.500,00
2. Nennbetrag eigener Anteile -471.700,00 -471.700,00
22.191.800,00 22.191.800,00
II. Kapitalrücklage 30.236.603,93 29.952.657,72
III. Jahresüberschuss 412.212,38 283.946,21
52.840.616,31 52.428.403,93
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.261.904,00 5.773.960,00
2. Sonstige Rückstellungen 6.810.074,20
7.438.827,21
13.071.978,20 13.212.787,21
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.773.155,38 10.220.694,44
2. Erhaltene Anzahlungen 410,00 27.285,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.413.571,49 2.597.207,04
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 426.686,35 493.717,16
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 34.898.844,82 29.765.607,30
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht 9.822,14 178,50
7. Sonstige Verbindlichkeiten 954.832,34
540.024,70
47.477.322,52 43.644.714,14
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 268.102,69 119.300,13
113.658.019,72 109.405.205,41
elektronische Kopie

ANLAGE 2
  FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
2024 2023
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 25.189.674,68 21.404.056,05
2. Gesamtleistung 25.189.674,68 21.404.056,05
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.621.242,96 4.915.918,07
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren -312.109,23 -257.889,29
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -5.864.475,48 -6.353.877,90
-6.176.584,71 -6.611.767,19
5. Rohergebnis 20.634.332,93 19.708.206,93
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -9.656.918,09 -8.885.337,28
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -3.288.084,05 -2.114.206,66
- davon für Altersversorgung: EUR 1.417.093,95
(Vorjahr: EUR 456.807,50)
-12.945.002,14 -10.999.543,94
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
a) Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen -3.860.651,70 -3.614.257,48
-3.860.651,70 -3.614.257,48
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.412.751,97 -9.401.174,23
9. Betriebsergebnis -6.584.072,88 -4.306.768,72
10. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 8.128.329,92 5.855.727,19
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 453.990,38 222.732,38
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -374.521,52 -412.788,66
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -918.665,40 -777.502,18
14. Finanzergebnis 7.289.133,38 4.888.168,73
15. Ergebnis nach Steuern 705.060,50 581.400,01
16. Sonstige Steuern -292.848,12 -297.453,80
17. Jahresüberschuss 412.212,38 283.946,21
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 1
Anhang
für das Geschäftsjahr 2024
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
I. Allgemeine Angaben
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH mit Sitz in Greven ist beim Handelsregister B des 
Amtsgerichts Steinfurt unter der Nummer HR B 1234 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum 
Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im S inne des 
§ 267 Abs. 2 HGB auf.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des 
Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit 
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. 
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und die der Gewinn- und Verlustrechnung nach 
§ 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen 
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke 
ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung 
anzubringen sind, teilweise im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um 
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wird mit Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. 
Erhaltene Zuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt.
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.
Bei dauernder Wertminderung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens wurden 
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für Zugänge von Vermögensgegenständen mit 
Anschaffungskosten von € 250,00 bis € 1.000,00 wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein 
Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird in jedem Geschäftsjahr mit einem Fünftel 
gewinnmindernd aufgelöst.
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 2
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit 
den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Beteiligungen werden ebenfalls grundsätzlich mit den 
Anschaffungskosten angesetzt; hier wurden jedoch außerplanmäßige Abschreibungen auf geringere 
beizulegende Werte vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich .
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen 
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem N ominalwert angesetzt. 
Einzelwertberichtigungen werden im n otwendigen Umfang vorgenommen. Zur Abdeckung des 
allgemeinen Ausfallrisikos hat die Gesellschaft eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die 
Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert .
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, 
soweit diese Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen .
Die Bewertung des Eigenkapitals erfolgt zum Nominalwert.
Die Pensionsrückstellungen werden zum 3 1. Dezember 2024 nach versicherungsmathematischen 
Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Methode) berechnet. 
Der aus der BilMoG-Neubewertung der Pensionsrückstellungen resultierende Unterschiedsbetrag wird 
ratierlich den Rückstellungen zugeführt. Die Abzinsung erfolgt mit dem v on der Deutschen 
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich 
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser 
Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Für die Bewertung wurden die Richttafeln 2018 G 
(Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten und 
Gehältern wurde ein Trend von 2 % angenommen. Fluktuationsabschläge wurden nicht berücksichtigt.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des 
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und 
dem A nsatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen 
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,96 %) beträgt zum 
31. Dezember 2024 T€ 50. Diesem Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen in ausreichender Höhe 
gegenüber. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB sowie nach 
§ 253 Abs. 6 HGB besteht somit nicht.
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 3
Die sonstigen Rückstellungen werden für erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. 
Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 
Für die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen wurden die Richttafeln 2018 G 
(Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Es wurden ein 
Rechnungszins von 1,49 % (Vorjahr 1,03 %) und ein Einkommenstrend von 2,50 % zugrunde gelegt. 
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem 
entsprechenden Deckungsvermögen saldiert. Das Deckungsvermögen wird mit den von der 
Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Aktivwerten bewertet.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert.
Latente Steuern resultieren im W esentlichen aus unterschiedlichen Ansatz- und 
Bewertungsvorschriften von Rückstellungen und Anlagevermögen in Handels - und Steuerbilanz sowie 
des bei der FMO GmbH bilanzierten Sonderbetriebsvermögens der WISAG FMO Cargo Service 
GmbH & Co. KG, Greven. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 
31,575 % zu Grunde gelegt. Auf eine Aktivierung wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im G eschäftsjahr 2024 ist in Form eines 
Bruttoanlagenspiegels gemäß § 284 Abs. 3 HGB dargestellt, der diesem Anhang beigefügt ist.
2. Umlaufvermögen
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben – wie im V orjahr – eine 
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 6.744 T€ (Vorjahr: 6.255 T€) 
beinhalten im W esentlichen Forderungen aus Steuererstattung (-26 T€), aus Lieferungen und 
Leistungen (242 T€) und die Forderungen aus der Ergebnisübernahme (6.528 T€).
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ANLAGE 3
Seite 4
3. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.
4. Rückstellungen
Zum 31. Dezember 2024 beträgt die Unterdeckung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 
Verpflichtungen aus der erstmaligen Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetzes (BilMoG) T€ 0 (Vorjahr T€ 25). Der Betrag der Unterdeckung wird jährlich in Höhe 
von T€ 25 abgebaut.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vertragsrisiken (T€ 4.707),
Personalverpflichtungen (T€ 679), ausstehende Rechnungen (T€ 411), Instandhaltungsrückstellungen 
(T€ 464) sowie drohende Verluste (T€ 488). 
Für Rückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 168) wurde von dem Beibehaltungswahlrecht nach 
Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht.
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 5
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit T€ 34.747 kapitalersetzende Darlehen. 
Im Übrigen handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 375 Verpflichtungen zur 
Verlustübernahme sowie mit T€ 52 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 143 (Vorjahr 
T€ 100) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 17 (Vorjahr T€ 15) 
enthalten.
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 6
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
  
              2024
               T€
              2023
               T€
Flughafengebühren u.  Zentrale 
Infrastrukturentgelte                13.300                  10.603   
Vermietung und Verpachtung                3.453                  3.255   
Provisionen / Konzessionen               3.933                 2.995   
Versorgungsleistungen                1.048                  1.023   
Sonstige Umsatzerlöse                3.456                 3.528  
             25.190              21.404
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von 
Rückstellungen (T€ 994) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Anlagevermögen (T€ 7). Darüber 
hinaus sind im W esentlichen Erlöse aus weiterberechneten Aufwendungen sowie Erträge aus 
Versicherungsleistungen für Schadensvorgänge enthalten. 
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen unter anderem mit T€ 25 die ratierliche 
Zuführung des Unterschiedsbetrages der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 
aus der erstmaligen Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 
(BilMoG). 
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge (T€ 454) betreffen mit T€ 0,6 (Vorjahr T€ 0,5) sonstige 
Vermögensgegenstände und mit T€ 453 (Vorjahr T€ 222) Tages- und Festgeldzinsen.
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen belaufen sich auf T€ 38 (Vorjahr 
T€ 76). Davon resultiert ein Teilbetrag von T€ 71 aus der Änderung des Rechnungszinssatzes. 
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 7
V. Sonstige Angaben
1. Konzernabschluss
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven stellt als Mutterunternehmen einen 
Konzernabschluss und -lagebericht gemäß §§ 290 ff. HGB sowohl für den größten als auch kleinsten 
Konsolidierungskreis auf. Konzernabschluss und -lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück 
GmbH, Greven, werden im Unternehmensregister veröffentlicht.
2. Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben zum H onorar des Abschlussprüfers erfolgen im K onzernabschluss der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
31.12.2024 Vorjahr
T€ T€
Verpflichtungen aus Leasingverträgen     133     136
Bestellobligo 5.822 3.616
5.955 3.752
4. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 145,5 Mitarbeiter (Vorjahr: 139,5)
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH ist Mitglied der kommunalen Zusatz-
versorgungskasse Westfalen-Lippe, Münster. Diese hat die Aufgabe, durch Versicherung der 
Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenen-
versorgung nach Maßgabe der Satzung und der dazu erlassenen Durchführungsvorschriften zu 
gewähren. Die in der Satzung festgelegten Voraussetzungen und Inhalte der Einzelversicherungs-
verhältnisse sowie die Versicherungsleistungen richten sich nach den Bestimmungen des 
Tarifvertrages über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen 
Dienstes/Altersvorsorge-TV (ATV-K). 
Die Umlage beträgt zurzeit 4,5 %. Hinzu kommt ein Sanierungsgeld von zurzeit 3,25 %. Eine 
zusätzliche Umlage von 9 % wird für den der ursprünglichen Vergütungsgruppe I BAT übersteigenden 
Betrag fällig.
Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter für das Jahr 2024 beträgt für die FMO Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH T€ 8.851 (Vorjahr: T€ 7.594). 
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ANLAGE 3
Seite 8
5. Anteilsbesitz
Ergebnis Eigenkapital
Anteil 2024 31.12.2024
in % T€ T€
Anteile an verbundenen Unternehmen
-  FMO Airport Services GmbH, Greven 100,00%         206            250   
  - FMO Parking Services GmbH, Greven 100,00%        5.370          16.510   
  - FMO Security Services GmbH, Greven 100,00%          2.553              300   
  - FMO Passenger Services GmbH, Greven 100,00%           -375              106  
Beteiligungen
  - WISAG FMO Cargo Service GmbH & Co. KG, Greven 33,33%         190                0   
  - WISAG FMO Cargo Service Beteiligungs GmbH, Greven 33,33%              2                54   
Mit den verbundenen Unternehmen bestehen Ergebnisabführungsverträge. Die für diese 
Gesellschaften angegebenen Ergebnisse beziehen sich auf die Ergebnisse vor Ergebnisabführung.
6. Aufsichtsrat
Mitglied    Gesellschafter
Dr. Martin Sommer Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
Landrat Kreis Steinfurt 1. Vorsitzender 
Markus Lewe Stadtwerke Münster GmbH
Oberbürgermeister Stadt Münster 1. Stellvertretender Vorsitzender 
Katharina Pötter OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und 
Oberbürgermeisterin Stadt Osnabrück Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
2. Stellvertretende Vorsitzende
Ratsherr Marius Herwig Stadtwerke Münster GmbH (bis 08/2024)
Angestellter
Ratsherr Philipp Hagemann Stadtwerke Münster GmbH (ab 09/2024)
Rechtsanwalt
Ratsherr Stefan Weber Stadtwerke Münster GmbH 
IT-Unternehmensberater
Ratsherr Carsten Peters Stadtwerke Münster GmbH
Geschäftsführer GEW NRW
elektronische Kopie

ANLAGE 3
Seite 9
Hendrik Grau Stadtwerke Münster GmbH
LL.M.
Geschäftsführer Grau Grundbesitz AG
Frank Henning OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und 
MdL Niedersachsen Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Ratsherr Michael Hagedorn OBG-Osnabrücker Beteiligungs- und
Rentenberater/freiberufl. Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH 
    
Wilfried Grunendahl Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
MdL NRW
Matthias Himmelreich Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
Wirtschaftsjurist LL.M
Referent Versicherungen
Jan-Philip Zimmermann Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
Leiter FBS Steinfurt (bis 02/2024)
Andreas Neumann Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH
Einzelhandelskaufmann (ab 03/2024)
Dietrich Aden Grevener Verkehrs GmbH
Bürgermeister Stadt Greven
Dr. Olaf Gericke Kreis Warendorf
Landrat Kreis Warendorf 
Anna Kebschull BEVOS Beteiligungs- und 
Landrätin Landkreis Osnabrück Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Landkreis Osnabrück 
Thorsten Tacke Luftfahrtvereinigung Greven e.V. (bis 12/2024)
Verkaufsleiter 
Oliver Brunsmann Luftfahrtvereinigung Greven e.V. 
Chief Technology Officer
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ANLAGE 3
Seite 10
Die Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. ihre Stellvertreter haben in 2024 die nachfolgend genannten 
Aufwandsentschädigungen erhalten:
Dr. Stefan Funke 190,00 €
Wilfried Grunendahl 285,00 €
Michael Hagedorn 380,00 €
Marius Herwig 190,00 €
Katharina Pötter 285,00 €
Anna Kebschull 190,00 € (Zahlung an den Landkreis Osnabrück)
Dr. Martin Sommer 380,00 € (Zahlung an den Kreis Steinfurt)
Thorsten Tacke   95,00 €
Stefan Weber 285,00 €
Matthias Himmelreich 190,00 €
Hendrik Grau 380,00 €
Dietrich Aden 380,00 € (Zahlung an Stadt Greven)
Carsten Peters   95,00 €
Oliver Brunsmann 380,00 €
Peter Middendorf   95,00 €
Florian Reichmuth   95,00 €
Andreas Neumann 380,00 €
Philipp Hagemann 190,00 €
7. Geschäftsführung
Prof. Dr. Rainer Schwarz, Münster 
Bezüge der Geschäftsführung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
Die Bezüge ergeben sich aus dem mit dem Geschäftsführer geschlossenen Anstellungsvertrag.
Die Gesamtbezüge für das Berichtsjahr 2024 betragen für den 
Geschäftsführer, Prof. Dr. Rainer Schwarz 314,450,96 €
Die Gesamtbezüge entsprechen dem jeweils zu versteuernden Bruttobetrag. Die Beträge beinhalten 
auch alle geldwerten Vorteile (z.B. private Nutzung des Dienstfahrzeuges, Unfallversicherung etc.).
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Bezüge ehemaliger Geschäftsführer
An ehemalige Geschäftsführer wurden im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von 248.285,95 € gezahlt. Für 
Pensionsansprüche von ehemaligen Geschäftsführern bestehen Rückstellungen in Höhe von 
6.261.904 €.
8. Gesellschafter
Stadtwerke Münster GmbH 
Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH 
OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH 
Grevener Verkehrs GmbH 
BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück 
Kreis Warendorf 
Kreis Borken 
Kreis Coesfeld 
Landkreis Grafschaft Bentheim 
Landkreis Emsland
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Handwerkskammer Münster
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
VI. Nachtragsbericht
Seit dem 1 . Januar 2025 bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine Vorgänge von 
besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage erwartet wird.
Ein Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses liegt noch nicht vor. 
Greven, den 30. April 2025
Prof. Dr. Schwarz
- Geschäftsführer -
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FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2024
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
1. Jan. 2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2024 1. Jan. 2024 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31. Dez. 2024 31. Dez. 2024 31. Dez. 2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und
Werten 2.091.718,24
186.870,96 8.227,80 3.776,00 2.283.041,00 1.763.712,24 207.992,76 0,00 3.776,00 1.967.929,00 315.112,00 328.006,00
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken 126.047.797,91 561.487,14 0,00 0,00 126.609.285,05 69.138.846,85 1.917.410,14 0,00 0,00 71.056.256,99 55.553.028,06 56.908.951,06
2. Technische Anlagen und Maschinen 25.537.903,68 1.585.016,21 2.317.729,19 714.036,30 28.726.612,78 20.191.283,68 984.219,40 0,00 714.036,30 20.461.466,78 8.265.146,00 5.346.620,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 20.681.331,37 549.992,40 0,00 2.513.641,52 18.717.682,25 16.819.831,37 751.029,40 0,00 2.502.493,52 15.068.367,25 3.649.315,00 3.861.500,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 10.143.551,87
1.463.159,20 -2.325.956,99 0,00 9.280.754,08 6.664.417,08 0,00 0,00 0,00 6.664.417,08 2.616.337,00 3.479.134,79
182.410.584,83 4.159.654,95 -8.227,80 3.227.677,82 183.334.334,16 112.814.378,98 3.652.658,94 0,00 3.216.529,82 113.250.508,10 70.083.826,06 69.596.205,85
III. FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen 17.141.635,91 0,00 0,00 0,00 17.141.635,91 81.899,00 0,00 0,00 0,00 81.899,00 17.059.736,91 17.059.736,91
2. Beteiligungen 628.324,42
0,00 0,00 0,00 628.324,42 628.322,42 0,00 0,00 0,00 628.322,42 2,00 2,00
17.769.960,33 0,00 0,00 0,00 17.769.960,33 710.221,42 0,00 0,00 0,00 710.221,42 17.059.738,91 17.059.738,91
202.272.263,40 4.346.525,91 0,00 3.231.453,82 203.387.335,49 115.288.312,64 3.860.651,70 0,00 3.220.305,82 115.928.658,52 87.458.676,97 86.983.950,76
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Lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
für das Geschäftsjahr 2024
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, deren Gesellschafter sich überwiegend aus den 
angrenzenden Städten und Landkreisen zusammensetzt, ist eine internationale 
Verkehrsflughafengesellschaft mit Fokus auf Linien- und Touristikverkehr. Ein Großteil der 
Umsatzerlöse kommt aus diesem Bereich. Die weiteren Erlöse kommen aus dem Non-Aviation-Geschäft. 
I. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Jahr 2024 war gesamtwirtschaftlich ein sehr herausforderndes Jahr für die deutsche Wirtschaft. 
Letztendlich ist das Bruttoinlandsprodukt abermals um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
Der dritte Rückgang dieser volkswirtschaftlich bedeutenden Kennzahl für die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit zeigt, dass sich Deutschland mittlerweile in einer anhaltenden Rezession befindet. 
Zwar betrug die Inflation lediglich 2,2 % und sank damit im Vergleich zum Vorjahr (5,9 %) spürbar, 
jedoch zeigt die seit 2022 stetig steigende Arbeitslosenquote, die mittlerweile bei 6 % bundesweit liegt, 
ebenfalls rezessive Tendenzen. Hohe Energiekosten sowie enorme regulative und bürokratische 
Herausforderungen belasten nicht nur die Luftverkehrsbranche.
Der Luftverkehr innerhalb des Bundesgebiets ist weiterhin auch noch von den Auswirkungen der 
„Corona-Maßnahmen“ beeinflusst. Zwar konnten zum Vorjahresvergleich 7,5% mehr Fluggäste an den 
Airports begrüßt werden, jedoch liegen die Passagierzahlen 2024 weiterhin 15 % unter den 
Rekordzahlen des Jahres 2019. Die Gründe dafür, dass die gesamte Branche noch weit hinter den „Vor-
Corona-Jahren“ liegt, sind sicherlich nicht nur durch die Folgewirkungen der Corona-Maßnahmen 
erklärbar. Steuern und hoheitliche Kosten belasten gerade den deutschen Luftverkehrsmarkt. Aufgrund 
der internationalen Konkurrenz um freie Luftfahrzeugkapazitäten werden Verkehre zunehmend ins 
Ausland verlagert.
II. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 
Das Geschäftsjahr 2024 verlief außergewöhnlich gut. Mit knapp 1,3 Mio. Passagieren erzielte der FMO 
das beste Ergebnis seit 13 Jahren. Während bundesweit der Luftverkehr um ca. 7,5 % wuchs, erzielte 
der FMO eine Steigerungsrate von 30 %. Schaut man in einzelne Verkehrssegmente, ergibt sich 
durchaus ein differenziertes Bild. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 lagen die Passagierzahlen 
nach München noch ca. 11 % unter dem damaligen Niveau. Touristikverkehre zu traditionell starken
Flugzielen des FMO wie Antalya und Mallorca sind im Gegenzug deutlich gewachsen. Im Vergleich zu 
den entsprechenden Langzeitprognosen aus den gutachterlichen Stellungnahmen zum FMO kann eine 
deutliche Steigerung gegenüber den Planzahlen registriert werden. Dass der FMO im größten 
Kundenbewertungsportal Google abermals die Spitzenposition erreicht, zeigt auch, dass die qualitative 
Performance sich in Form einer hohen Kundenzufriedenheit widerspiegelt. Wesentliche Investitionen 
in die Infrastruktur wie z. B. Toilettenanlagen, Parkplätze, E-Mobilität oder die Terminalvorfahrt 
werden eine weitere Erhöhung der Kundenzufriedenheit nach sich ziehen. 
Entsprechend der verkehrlichen Entwicklung hat sich auch die wirtschaftliche Entwicklung des FMO 
stabilisiert. Nach 2023 konnte der FMO auch in 2024 mit ca. 400 Tsd. € ein positives Jahresergebnis 
erzielen. Insbesondere durch das Verkehrswachstum auf über 25 Mio. € gestiegenen Umsatzerlöse sind 
Ursache für diese weitere Ergebnisverbesserung.
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Deutlich zeigt sich, dass die Effekte der langfristigen Finanzierungsstrategie ihre Wirkung entfalten. 
Von knapp 840 Tsd. € darlehensbedingten Zinsen entfallen auf Bankdarlehen lediglich knapp 50 Tsd. 
€. Die restlichen knapp 790 Tsd. € fallen für die Gesellschafterdarlehen an. Der Kapitaldienst für die
Gesellschafterdarlehen betrug in 2024 insgesamt knapp 2,6 Mio.€.
Neben diesen positiven finanziellen Entwicklungen aus den beschlossenen Finanzierungskonzepten 
sind auch deutliche Verbesserungen aus dem operativen Geschäft spürbar. Insbesondere gestiegene 
Landegebühren und PKW-Parkgebühren tragen zur neuerlichen Ergebnisverbesserung bei. 
Auch in 2024 wurden durch das FMO-Personal keinerlei Streikmaßnahmen am FMO durchgeführt. Dies
ist mittlerweile ein echter Wettbewerbsvorteil des FMO im Vergleich zu anderen Flughäfen. Die 
Bereitschaft des FMO, sogar Verkehre, die an anderen Flughäfen streikbedingt nicht abgefertigt wurden, 
am Standort Münster/Osnabrück abzufertigen, wird mittlerweile bundesweit registriert und honoriert. 
Bedingt durch den insgesamt positiven Trend in Bezug auf alle wesentlichen Leistungsindikatoren bleibt
die Eigenkapitalquote mit knapp 46,5 % leicht gesunken.
Mittelfristig bleibt abzuwarten, ob es nicht zwischenzeitlich zu einer gewissen Marktsättigung kommen 
wird. Die Geschäftsführung wird die Zielerreichung des Grundlagengutachtens, dass der mittelfristigen 
Flughafenfinanzierung als Grundlage dient, weiterhin einer revolvierenden Planung unterziehen, um 
sicherzustellen, dass es keine neuerlichen Gründe für eine externe Kapitalaufstockung geben wird. 
III. Prognosen, Chancen und Risiken
Das Geschäftsjahr 2025 birgt aktuell die üblichen Marktrisiken. Insbesondere etwaige politische 
Unruhen, z. B. in der Türkei sowie eine anhaltende Zurückhaltung der Nachfrage im 
Geschäftsreiseverkehr sind in diesem Zusammenhang zu beachten. Außerdem reagiert der Markt 
weiterhin sensibel auf Preissteigerungen. Die anhaltende Tendenz, die hoheitlichen Kosten der 
Flugreisen zu erhöhen, ist ein Problem des gesamten deutschen Marktes. Neben diesen Belastungen 
führen zunehmende behördliche Auflagen und bürokratische Verfahren mehr und mehr zur Störung von 
Dienstleistungsketten sowie teils massiven Kostenbelastungen. Diese Kostenbelastungen treffen 
kleinere Flughäfen besonders, da aufgrund der Kostendegressionseffekte die Belastungen pro Passagier 
erheblich höher sind als an Großflughäfen. Derartige Auflagen erschweren mittlerweile speziell die 
Wettbewerbsfähigkeit von kleineren Flughäfen. 
Der weiterhin grundsätzlich mögliche Nachtflug am FMO stellt einen deutlichen Wettbewerbsvorteil 
für den FMO dar. Auch die Tatsache, dass die FMO-Belegschaft bisher nicht an bundesweiten Streiks 
im Luftfahrtverkehr teilgenommen hat, ist ein enormer Wettbewerbsvorteil und zeigt die Verlässlichkeit 
des FMO als Airlinepartner. Somit sind diese Standortvorteile im relevanten Markt durchaus positiv und 
könnten zukünftig zu Verkehrsverlagerungen zum FMO führen.
Weitere Chancen für den Standort sind auch Aktivitäten im Non Aviation Bereich. Beispielhaft ist hier 
die Vermarktung von Photovoltaikflächen auf Grundstücken, die vormals für die Startbahnverlängerung 
gedacht waren.
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Im stark umkämpften Airportmarkt sind eine moderne Infrastruktur und kundenorientiert 
unkomplizierte Dienstleistungsketten ein spezieller Wettbewerbsvorteil des FMO. Strategisches Ziel 
des FMO ist es, diesen Wettbewerbsvorteil trotz stetig steigender behördlicher Eingriffe und Auflagen 
zu manifestieren.
IV. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH führt auf Basis des Gesellschaftsvertrags den Betrieb 
des Flughafens Münster/Osnabrück. Dazu gehören auch die Förderung der zivilen Luftfahrt sowie alle 
im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung stehenden Geschäfte einschließlich der 
Versorgung Dritter mit elektrischer Energie für den Bereich des Flughafens. Die Gesellschaft nimmt 
somit Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, die in hohem Maße einem öffentlichen Zweck entsprechen.
Greven, den 30. April 2025
Prof. Dr. Schwarz
- Geschäftsführer -
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Beschlussvorlage

5698 Zeichen

V/0462/2025 
V/0462/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH): Jahresabschluss 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Abweichend von der durch Ratsbeschluss vom 09.12.2020 auf den Ausschuss für Wohnen, Liegen-
schaften, Finanzen und Wirtschaft übertragenen Zuständigkeit für Beteiligungsangelegenheiten (Ziffer 
II (Zuständigkeiten der Ratsausschüsse), 2.2.2 5. Spiegelstrich) zieht der Rat diese Angelegenheiten 
an sich und beschließt: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster / die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschaf-
terversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH werden ermächtigt, fo lgende Ent-
scheidungen zu treffen: 
 
 
a) Der Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wurde für das Ge-
schäftsjahr 2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird, ab-
schließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 113.658.019,72 € 
 
sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung 
ausgewiesenen Jahresüberschuss von 412.212,38 € 
 
festgestellt. 
 
 
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 412.212,38 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
c) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
14.08.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0462/2025 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuständigkeiten der Ratsausschüsse sind mit Ratsbeschluss vom 09.12.2020 (Vorlage 
V/1003/2020), zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 14.06.2022, festgelegt worden. Das Rück-
holrecht durch einen Ratsbeschluss besteht, da die Delegation auf einem einfachen Ratsbeschluss 
beruht und § 19 Abs. 1 Satz 2 Hauptsatzung dies vorsieht. 
 
Die FMO GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Münster. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1984 
ist der Anteil der Stadt Münster an der FMO GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen 
worden. Auf der Grundlage des v.g. Ratsbeschlusses können die Vertretungen der Stadt Münster / 
Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung den im Beschlussvorschlag genannten 
Punkten erst nach Ermächtigung durch die Stadt Münster abschließend zustimmen. 
 
Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 über die im Be-
schluss genannten Punkte entsprechend der Empfehlung des Aufsichtsrates beraten. Dabei stand 
das Votum der Vertretung der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH unter Gremienvorbehalt. 
 
Die FMO GmbH schließt das Geschäftsjahr  2024 mit einer Bilanzsumme von 113,7 Mio. € ab (Vorjahr 
109,4 Mio. €). Das Geschäftsjahr 2024 war durch eine hohe Steigerung  des Flugbetriebes geprägt, in 
dem ein Anstieg der Passagiere um 18,8 % auf 1.286 (Vorjahr 991) Tausend verzeichnet werden konn-
te. In der Wirtschaftsplanung waren noch 947 Tausend Passagiere angenommen worden. Hierdurch 
steigen die Umsatzerlöse von 21,4 Mio. € im Jahr 2023  um 3,8 Mio. € auf 25,2 Mio. € im Jahr 2024 an. 
Der Materialaufwand sinkt von 6,6 Mio. € auf 6,2 Mio. €, im Wesentlichen auf Grund verminderter einge-
kaufter Leistungen für Dritte. Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken gegenüber dem Vorjahr von 4,9 
Mio. € auf 1,6 Mio. €. Darin sind Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,0 Mio. € 
(Vorjahr 3,1 Mio. €) enthalten. Der Personalaufwand stellt mit 12,9 Mio. € (Vorjahr 11,0 Mio. €) den be-
tragsmäßig bedeutendsten Aufwandsposten dar. Hier ist ein Anstieg um 17,7 % zu verzeichnen. Ursäch-
lich sind eine höhere Grundvergütung, eine Veränderung der Vergütung sstruktur bedingt durch einen 
höheren Anteil von Vollzeitkräften sowie auch eine insgesamt  höhere Mitarbeitendenzahl von 145,5 
(Vorjahr 139,5). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 9,4 Mio. € im Vorjahr auf 10 ,4 
Mio. € an. Dieser Anstieg um 10,8 % geht insbesondere auf die Steigerung der Werbungskosten (+1,1 
Mio. €) zurück. Im Berichtsjahr führen die positiven Entwicklungen im Flugbetrieb zu einem deutlich an-
gestiegenen Beteiligungsergebnis von 7,8 Mio. € gegenüber 5,4 Mio. € im Vorjahr. 
 
Insgesamt wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,41 Mio. € erwirtschaftet, eine Verbesserung gegen-
über dem Vorjahr um 0,13 Mio. €. 
Im vergangenen Jahr wurden der Gesellschaft Gesellschafterdarlehen i.H.v. 7 Mio. € zur Verfügung ge-
stellt. 
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024  sind der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrech-
nung, dem Anhang sowie dem Lagebe richt zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft INTECON GmbH, Münster, hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränk-
ten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss: 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON GmbH, 
Münster, haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine  Einwendungen gegen diesen 
oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jah-
resabschluss als insgesamt plausibel und ve rmittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage der FMO GmbH zum Bilanzstichtag.

- 3 - 
V/0462/2025 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

Beratungsverlauf (2)

03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 13.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grafschaft

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2025
Erstellt
10.07.2025 10:53