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V/0565/2006

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen", Antrag Nr.

Vorlage 14.07.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.08.2006, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3567 Zeichen

V/0565/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Liegenschaften 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen", 
Antrag Nr. A-R/0002/2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL  A-R/0002/2006 „Keine Gentechnik auf 
kommunalen Flächen“ wird nicht gefolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag A-R/0002/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Keine Gentechnik auf kom-
munalen Flächen“ vom 22.01.2006 umfasst 3 Beschlusspunkte: 
 
„ 1)  Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus, dass auf den Flächen, die sich im Ei-
gentum der Stadt befinden, keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut wer-
den. 
      2) Die Pächter kommunaler Flächen werden bei der Neuverpachtung und Verlängerung 
von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderter 
Pflanzen zu verzichten. 
3) Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) und im 
Liegenschaftsausschuss. “ 
 
Den Antrag hat der Rat in der Sitzung am 15.02.2006 an den Hauptausschuss verwiesen. 
 
Der Antrag entspricht im Wesentlichen den Anregungen gem. § 24 GO NW 
- Nr. 68/2000 des Arbeitskreises Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung vom 
04.05.2000 und 
- Nr. 109/2001 des Arbeitskreises Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung und 
des Frauenaktionsbündnis zur lokalen Agenda. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0565/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Tschöpe 
Ruf: 
492 23 80 
E-Mail: 
Tschoep@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0565/2006 
Zu diesen Anregungen hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen mit dem Ergebnis, ih-
nen nicht zu folgen. 
 
Auf Grund des nunmehr vorliegenden Antrages wurde der Sachverhalt erneut geprüft: 
 
Die Stadt Münster ist Eigentümerin einer Vielzahl landwirtschaftlicher Nutzflächen. Diese werden 
entweder für Entwicklungen, wie z.B. Wohnbauflächen / Gewerbegebiete / Infrastruktur benötigt 
oder als strategisches Vermögen, wie z.B. als Tauschflächen, eingesetzt. 
 
Da eine eigene Bewirtschaftung nicht erfolgt, wird eine Verpachtung an Landwirte vorgenommen. 
Die städt. Pächter sind jedoch häufig gleichzeitig Geschäftspartner der Stadt Münster, mit denen 
Grundstücksan- bzw. verkaufsverhandlungen zu führen sind. Jede zusätzliche Befrachtung der 
Pachtverträge mit weiteren Regelungen belastet und erschwert die ohnehin schwierigen Verhand-
lungen, möglicherweise bis hin zu deren Scheitern.  
Allein aus diesem Grunde ist eine entsprechende Regelung in Pachtverträgen nicht zweckdienlich. 
 
Weiter wäre bei Vereinbarung einer solchen Verpflichtung eine Kontrolle und Sanktionierung erfor-
derlich. Es entstünde ein personell, technisch u nd finanziell außerordentlich hoher Aufwand, um-
fassende fachlich fundierte Kontrollen aller städt. Pachtflächen durchzuführen, um vermutete Ver-
stöße auch „gerichtsfest“ zu verfolgen. 
 
Eine pachtvertragliche Regelung nur für städt. Grundstücke, die im Verhältnis zu allen anderen 
landw. genutzten Flächen nur von geringer Bedeutung sind, erscheint wenig sinnvoll. Zudem regelt 
das Gentechnikgesetz (aktuelle Fassung vom 17. März 2006) bundesweit das Inverkehrbringen 
und den Anbau von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. 
 
Aus vorstehenden Gründen schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Regelungen nicht in die 
abzuschließenden Pachtverträge aufzunehmen. 
 
I. V. 
 
 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0565/2006
Typ
Vorlage
Datum
14.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37