V/0565/2006
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen", Antrag Nr.
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Beschlussvorlage
3567 Zeichen
V/0565/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Liegenschaften
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL "Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen",
Antrag Nr. A-R/0002/2006
Beratungsfolge
23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL A-R/0002/2006 „Keine Gentechnik auf
kommunalen Flächen“ wird nicht gefolgt.
Begründung:
Der Antrag A-R/0002/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Keine Gentechnik auf kom-
munalen Flächen“ vom 22.01.2006 umfasst 3 Beschlusspunkte:
„ 1) Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus, dass auf den Flächen, die sich im Ei-
gentum der Stadt befinden, keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut wer-
den.
2) Die Pächter kommunaler Flächen werden bei der Neuverpachtung und Verlängerung
von Pachtverträgen vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderter
Pflanzen zu verzichten.
3) Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) und im
Liegenschaftsausschuss. “
Den Antrag hat der Rat in der Sitzung am 15.02.2006 an den Hauptausschuss verwiesen.
Der Antrag entspricht im Wesentlichen den Anregungen gem. § 24 GO NW
- Nr. 68/2000 des Arbeitskreises Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung vom
04.05.2000 und
- Nr. 109/2001 des Arbeitskreises Gentechnik in Landwirtschaft und Ernährung und
des Frauenaktionsbündnis zur lokalen Agenda.
Vorlagen-Nr.:
V/0565/2006
Auskunft erteilt:
Herr Tschöpe
Ruf:
492 23 80
E-Mail:
Tschoep@stadt-muenster.de
Datum:
14.07.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0565/2006
Zu diesen Anregungen hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen mit dem Ergebnis, ih-
nen nicht zu folgen.
Auf Grund des nunmehr vorliegenden Antrages wurde der Sachverhalt erneut geprüft:
Die Stadt Münster ist Eigentümerin einer Vielzahl landwirtschaftlicher Nutzflächen. Diese werden
entweder für Entwicklungen, wie z.B. Wohnbauflächen / Gewerbegebiete / Infrastruktur benötigt
oder als strategisches Vermögen, wie z.B. als Tauschflächen, eingesetzt.
Da eine eigene Bewirtschaftung nicht erfolgt, wird eine Verpachtung an Landwirte vorgenommen.
Die städt. Pächter sind jedoch häufig gleichzeitig Geschäftspartner der Stadt Münster, mit denen
Grundstücksan- bzw. verkaufsverhandlungen zu führen sind. Jede zusätzliche Befrachtung der
Pachtverträge mit weiteren Regelungen belastet und erschwert die ohnehin schwierigen Verhand-
lungen, möglicherweise bis hin zu deren Scheitern.
Allein aus diesem Grunde ist eine entsprechende Regelung in Pachtverträgen nicht zweckdienlich.
Weiter wäre bei Vereinbarung einer solchen Verpflichtung eine Kontrolle und Sanktionierung erfor-
derlich. Es entstünde ein personell, technisch u nd finanziell außerordentlich hoher Aufwand, um-
fassende fachlich fundierte Kontrollen aller städt. Pachtflächen durchzuführen, um vermutete Ver-
stöße auch „gerichtsfest“ zu verfolgen.
Eine pachtvertragliche Regelung nur für städt. Grundstücke, die im Verhältnis zu allen anderen
landw. genutzten Flächen nur von geringer Bedeutung sind, erscheint wenig sinnvoll. Zudem regelt
das Gentechnikgesetz (aktuelle Fassung vom 17. März 2006) bundesweit das Inverkehrbringen
und den Anbau von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Aus vorstehenden Gründen schlägt die Verwaltung vor, die beantragten Regelungen nicht in die
abzuschließenden Pachtverträge aufzunehmen.
I. V.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0565/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 14.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37