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2025/0258

"FlexHi - Projekt" Flexibles Hilfekonzept für wohnungslose Personen mit psychischen Beeinträchtigungen

Magistratsvorlage 24.09.2025

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.09.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0258 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122062 
Kostenstelle:  050-002-1010 Investitionsnummer:  ----- 
Kostenträger:  3154-10, 1220-62 Sachkonto: 6701000 
 
Betreff: "FlexHi - Projekt" Flexibles Hilfekonzept für wohnungslose Personen mit psychischen 
Beeinträchtigungen  
 
Vorlage vom: 24.09.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen das Konzept des 
„FlexHi“ – Projektes. 
2. Das Projekt wird im Projektzeitraum von 3 Jahren mit 6 Plätzen erprobt.  
 
 
Anlagen:  Konzeption FlexiHilfen final  "FlexHi - Projekt"; Flexible Hilfekonzept für 
wohnungslose Personen mit psychischen Beeinträ chtigungen 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2025 
 
 
Seit einigen Jahren beobachtet das Netzwerk Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt einen Anstieg an psychisch beeinträchtigten Menschen ohne Wohnung, zum Teil 
auch mit einer Suchtmittelabhängigkeit, die kaum oder keinen Zugang zum (gemeinde ) -
psychiatrischen Versorgungssystem finden und die von den gängigen Angeboten nicht erreicht 
werden, auch vor dem Hintergrund, dass für viele Angebote eine psychische Erkrankung 
gesichert diagnostiziert sein muss, was oftmals nicht der Fall ist. In der Konsequenz leben die 
Betroffenen sozialpsychiatrisch unversorgt in den Übernachtungseinrichtungen der 
Wohnungslosenhilfe oder auf der Straße, wodurch sich die individuelle Beeinträchtigung immer 
weiter und massiver verstärken kann. 
 
Um dieser Situation entgegen zu wirken, wird in einem gemeinsamen Projekt des Amtes für 
Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landeswohlfahrtsverband 
Hessen und der Regionalen Diakonie Darmstadt Dieburg das Flexible Hilfekonzept („FlexHi“) 
erprobt. Der Projektstart ist am 01.01.2026 vorgesehen.  Durch das Angebot der „FlexHi“ 
sollen wohnungslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, in Zuständigkeit der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, bedarfsgerechte Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, 
die neben einer Unterbringung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit 
und Ordnung (HSOG) und den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
nach dem SGB XII, auch Teilhabeleistungen nach dem SGB IX miteinander verbinden. Dies 
stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten 
dar. 
 
Die primäre Zielsetzung ist es, einer Verschlechterung der aktuellen Situation psychisch 
beeinträchtigter Wohnungsloser in Darmstadt entgegenzuwirken und die Bereitschaft zu 
erreichen, sich auf weitergehende Maßnahmen einzulassen. Das Angebot ist für die 
wohnungslosen Menschen stets freiwillig und umfasst ein ganzheitliches Setting. 
Übergeordnetes Ziel ist eine dauerhafte, nachhaltige Verbesserung einer multibelastet en 
Lebenslage und eine Anbindung an das bestehende Hilfesystem der Eingliederungshilfe nach 
dem SGB IX oder alternative Regelangebote. 
 
Das Angebot der „FlexHi“ richtet sich an volljährige Menschen im Zuständigkeitsbereich der 
Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die keine Wohnung haben, aufgrund 
von psychischen Beeinträchtigungen von Ausgrenzung betroffen sind und deren 
Beeinträchtigungen einer Normalisierung der Lebenslage und Teilhabe in der Gesellschaft 
entgegenstehen. Diese Voraussetzungen liegen beispielweise bei Wohnungslosen mit 
unbehandelten chronischen Psychosen oder herausforderndem Verhalten im öffentlichen Raum 
vor, die von bestehenden unterstützenden Angeboten nicht erreicht werden.  
 
Die „FlexHi“ umfasst vier Bausteine - Leithilfe, Ordnungsrechtliche Unterbringung, 
Sozialpädagogische Betreuung, Eingliederungshilfe - die einzeln oder nebeneinander infrage 
kommen. Insbesondere die individuelle sozialpädagogische Beziehungsarbeit, in der die 
wohnungslosen Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und ihrem jeweiligen 
Selbstverständnis im Fokus stehen, ist dabei herauszustellen. 
Ergänzt durch einzelfallbezogene unterschiedliche Angebotsbausteine und verbindliche 
Kooperationen soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine selbstbestimmte 
Lebensführung erreicht werden.

- 4 - 
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind 
wohnungslose Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowohl im öffentlichen Raum, 
als auch in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe identifiziert, so dass zunächst in einer 
bestehenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe in einem abgegrenzten Bereich die Angebote 
der „FlexHi“ erprobt werden sollen. Das Angebot steht grundsätzlich allen Personen der 
Zielgruppe offen, so dass die Erprobung im Rahmen des Projektes mit der Regionalen Diakonie 
Darmstadt -Dieburg in den Einrichtungen speziell für Frauen und Männer und entsprechenden 
Zugangsmöglichkeiten, als Kooperationspartnerin umgesetzt wird. Für den Projektzeitraum von 
drei Jahren werden insgesamt 6 Plätze zur Erprobung der „FlexHi“ zur Verfügung gestellt, die 
flexibel besetzt werden können. 
 
Die Finanzierung der ordnungsrechtlichen Unterbringung nach dem HSOG im Projekt „FlexHi“ 
erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zur Unterbringung von Obdachlosen 
verbunden mit Synergieeffekten bei Street-Work und sozialpädagogischer Betreuung in den 
Unterkünften der Wohnungslosenhilfe.  
 
Mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als Kostenträger der Hilfen zur Überwindung 
besonderer sozialen Schwierigkeiten nach dem SGB XII und Teilhabeleistungen nach dem  SGB 
IX für den sozialpädagogischen Clearingprozess als Kernelement der „FlexHi“  und der 
Regionalen Diakonie Darmstadt - Dieburg als Kooperationspartner*in ist es der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich, ein solches Projekt zu erproben, dessen Evaluation 
valide Aussagen verspricht.  
 
 
 
Darmstadt, 24.09.2025 
 
 
 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg 
Bürgermeisterin     Stadtkämmerer

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„FlexHi - Projekt“ 
Flexibles Hilfekonzept  
für wohnungslose Personen  
mit psychischen Beeinträchtigungen/  
auch in Verbindung mit 
Suchtmittelabhängigkeiten, 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

2 
 
 
 
 
1. Ausgangslage  
 
2. Zielsetzung 
 
3. Flexible Hilfen 
 
4. Personenkreis/Zielgruppe 
 
5. Aufnahmeverfahren 
 
6. Verbindliche Kooperationen und schwellenfreie Zugänge 
 
7. Finanzierung

3 
 
1. Ausgangslage 
Nicht die Menschen müssen sich dem System anpassen, sondern das System muss 
sich den Menschen anpassen. Das System ist in seinem Selbstzweck für die 
Menschen da – umgekehrt sind die Menschen nicht der Selbstzweck, sondern die 
Legitimation für das System. 
 
Das Netzwerk Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beobachtet 
seit Jahren einen Anstieg an psychisch beeinträchtigten Menschen ohne Wohnung, 
zum Teil auch mit einer Suchtmittelabhängigkeit. Es handelt sich hierbei um einen 
Personenkreis, welcher kaum oder keinen Zugang zum (gemeinde)psychiatrischen 
Versorgungssystem findet und von den gängigen Angeboten nicht erreicht wird, auch 
vor dem Hintergrund, dass für viele Angebote eine psychische Erkrankung gesichert 
diagnostiziert sein muss, was oftmals nicht der Fall ist.  
 
Aufgrund der offenen Ausrichtung werden die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, 
wie beispielsweise der Tagesaufenthalt der Teestube, aber auch die 
Übernachtungseinrichtungen nach dem HSOG, von psychisch beeinträchtigten 
Wohnungslosen zum Teil genutzt, aber die niedrigschwellige Unterstützung reicht 
nicht aus, um diesen Personenkreis zu erreichen und in die Regelsysteme einmünden 
zu lassen. In der Konsequenz leben die Menschen weiterhin (sozial)psychiatrisch 
unversorgt in den Übernachtungseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder auf der 
Straße, wodurch sich die individuelle Beeinträchtigung immer weiter - und massiver - 
verstärken kann. Eine zielführende Hilfe wird dadurch immer schwieriger, oder ist gar 
nicht mehr möglich.   
 
Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch beeinträchtigten, wohnungslosen Menschen 
beispielsweise in Mainz, Düsseldorf und Leipzig 1 zeigen, dass sich die Situation der 
Betroffenen durch gezielt ausgerichtete Übernachtungs – und Betreuungsangebote 
sowie verbindliche Kooperationen mit dem Netzwerk der medizinisch -psychiatrischen 
Versorgung deutlich verbessert.  
 
Das vorliegende Konzept beschreibt ein zielgerichtetes Angebot der Unterstützung für 
den beschriebenen Personenkreis in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Folgenden 
„Flexible Hilfen“ (FlexHi) genannt, und greift die Erkenntnisse aus bereits bestehenden 
Angeboten ebenso auf, wie die eigenen jahrzehntelangen Erfahrungen in den 
verschiedensten Arbeitsfeldern mit wohnungslosen, psychisch beeinträchtigten 
Menschen.   
 
1 Vgl. z. B. Unterkunft Plus, Stadt Mainz, DAS BOOT gGmbH Leipzig, Stadt Düsseldorf : Gesundheitsamt, mit den 
Angeboten Sektor Plus und Obdach Plus

4 
 
2. Zielsetzung 
In einem Projektzeitraum von drei Jahren soll in der kooperierenden Einrichtung der 
Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem 
Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Zielsetzung 
der „Flexiblen Hilfe“ erprobt und evaluiert werden. Die vorgenannten Institutionen sind 
gemeinsam Träger*in des Projektes. 
 
Die primäre Zielsetzung ist es, einer Verschlechterung der aktuellen Situation 
psychisch beeinträchtigter Wohnungslosen in Darmstadt entgegenzuwirken und die 
Bereitschaft zu erreichen, si ch auf weitergehende stabilisierende Maßnahmen 
einzulassen. 
 
Die übergeordnete Zielsetzung ist eine dauerhafte, nachhaltige Verbesserung einer 
multibelasteten Lebenslage von wohnungslosen Menschen in Darmstadt und eine 
Anbindung an das bestehende Hilfesystem der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder 
alternative Regelangebote.  
 
Durch kontinuierliche Hilfeprozesse werden Wohnungslosigkeit und soziale 
Schwierigkeiten überwunden sowie Zugänge zu psychiatrischer, auch 
therapeutischer, Versorgung und anderen Hilf en erschlossen. Die psychische 
Beeinträchtigung soll möglichst rehabilitiert oder zumindest gemildert werden, so dass 
ein Leben in eigenem Wohnraum möglich ist. Bestmögliches Ziel ist, die Teilhabe am 
gemeinschaftlichen Miteinander mit einer selbstbestimmt en, eigenverantwortlichen 
Lebensführung zu ermöglichen.  
 
Die spezifischen Ziele entwickeln sich aus den jeweiligen Bedarfen, Möglichkeiten, 
Ressourcen und Perspektiven. Nachfolgend werden einige beispielhaft genannt:  
 
• Die Wohnungslosigkeit ist abgewendet , die persönliche Situation stabilisiert 
sich,  
• Materielle Hilfen nach dem SGB II/SGB XII/ sonstige Leistungsansprüche 
werden in Anspruch genommen, 
• Die Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Hygiene und 
Gesundheitspflege wird in Anspruch genommen, 
• Die psychische Beeinträchtigung wird akzeptiert, Mitwirkungsbereitschaft ist 
vorhanden,  
• Offenheit, um weitere sonstige Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist hergestellt, 
• Ärztliche/psychiatrische und sonstige medizinische Versorgung wird 
beansprucht, 
• Motivation zum Bearbeiten einer Suchtproblematik ist vorhanden, Angebote der 
Suchthilfe, auch zur Suchtmittelreduktion, werden in Anspruch genommen,  
• Der Alltag wird eigenständig bewältigt, auch durch Tagesstruktur und 
Freizeitgestaltung, 
• Eine berufliche Tätigkeit wird (wieder) ausgeübt,

5 
 
• Leben in eigenem Wohnraum gelingt, die Integration in das soziale Umfeld ist 
erfolgt, bei Bedarf besteht Offenheit für weitere Hilfen in der Alltagsbewältigung, 
wie z. B. Leistungen in eigener Häuslichkeit  
 
3. Flexible Hilfen 
 
Die Flexiblen Hilfen sind als Projekt für drei Jahre konzipiert und umfassen, neben den 
Einzelfallleistungen, den Aufbau einer verbindlichen Kooperation mit den relevanten 
Institutionen der sozialpsychiatrischen Versorgung (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst, 
Psychiatrische Institutsambulanz des Elisabethenstifts) in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt.  
 
Durch einen niedrigschwelligen einzelfallbezogenen Hilfeansatz mit unterschiedlichen 
Angebotsbausteinen und verbindlichen Kooperationen zwischen den verschiedenen 
Institutionen soll die Versorgungssituation von psychisch beeinträchtigten, 
wohnungslosen Personen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbessert, sowie die 
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung 
ermöglicht werden.  
 
Das Angebot der Flexiblen Hilfen umfasst insbesondere die individuelle 
sozialpädagogische Beziehungsarbeit, in der die wohnungslosen Personen mit 
psychischen Beeinträchtigungen mit ihrem jeweiligen Selbstverständnis im Mittelpunkt 
stehen. Dieses Angebot ist stets freiwillig und berücksichtigt die Problemlagen der 
jeweiligen Personen. 
 
Das „FlexHi“ Konzept versteht sich als ein ganzheitliches Angebot mit Betreuung und 
einem „Zuhause “ auf Zeit, wo wohnungslose Menschen mit psychischen 
Beeinträchtigungen nach ihren Bedürfnissen und unter menschenwürdigen 
Umständen geschützt leben können. Hinzukommen die existenzsichernde 
Grundversorgung, weiterführende Unterstützung sowie Vermittlung i n alle 
erforderlichen Hilfesysteme, insbesondere in die Eingliederungshilfe, sowie die 
Vorbereitung auf ein Leben in eigenem Wohnraum. 
 
Der Zugang zu den Angeboten der Flexiblen Hilfen erfolgt durch eine Entscheidung 
der Träger des Projektes.

6 
 
Die vier Bausteine des Gesamthilfekonzept „FlexHi“  
Die vier Bausteine des „FlexHi“ Konzeptes bauen aufeinander auf, können aber auch 
einzeln in Anspruch genommen werden:  
 
a) (Aufsuchende) Leithilfen  
Mit dem niedrigschwelligen Baustein der Leithilfen des „FlexHi“ Konzeptes werden die 
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Lebenswelt aufgesucht und 
erreicht. Dies kann die „Platte“ sein oder der öffentliche Raum, der zum Verweilen 
genutzt wird, oder der Übernachtungsplatz in einer ordnungsrechtlichen Unterkunft, in 
der ein Großteil der psychisch auffälligen wohnungslosen Personen in Darmstadt 
bereits untergebracht ist. 
 
Die aufsuchende Sozialarbeit setzt als Leithilfe für Personen auf der Straße von 
Beginn an ein, um Maßnahmen zur Verbesserung d er prekären Lebenslage 
unverzüglich einzuleiten und die Menschen in weiterführende Versorgung/ 
Hilfesysteme oder aber in das Angebot der Flexiblen Hilfe überzuleiten. 
 
Diese Leithilfe wird im Rahmen des Projektes durch bestehende Streetwork - sowie 
niedrigschwellige Tagesaufenthalt – und Suchthilfeangebote wahrgenommen, da es 
bei der Zielgruppe regelhaft zu Überschneidungen der aktuell betreuten 
Personenkreise kommt und Synergien genutzt werden können. 
 
Für die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den 
Übernachtungseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe nach dem HSOG wird durch die 
jeweiligen Sozialdienste die Überleitung in das Angebot der Flexiblen Hilfe erbracht. 
 
b) Niedrigschwellige Unterbringung im Rahmen des Ordnungsrechtes 
Die niedrigschwellige Übernachtung der wohnungslosen Menschen mit psychischen 
Beeinträchtigungen, die das Angebot der „FlexHi“ in Anspruch nehmen, erfolgt mit 
Einweisung nach dem HSOG durch die kommunale Obdachlosenbehörde, in die 
kooperierende Einrichtung der Wohnungslosenhilfe in Absprache mit der Einrichtung. 
Um den Menschen die Sicherheit zu geben, sich im Rahmen der „FlexHi“ durch eine 
gesicherte Unterkunft auf das Angebot einzulassen, erfolgt eine Einweisung regelhaft 
bis zu vier Monaten. In Einzelfällen kann die Einweisung nach Abstimmung mit der 
Obdachlosenbehörde entsprechend verlängert werden, um den Erfolg der „FlexHi“ zu 
sichern. 
 
c) Individuelle Sozialpädagogische Betreuung / Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII 
Die einzelfallbezogene sozialpädagogische Betreuung der wohnungslosen Person mit 
psychischen Beeinträchtigungen wird ab dem ersten Tag der Aufnahme im Rahmen 
der Flexiblen Hilfe / Clearingverfahren durch die Fachkräfte des „FlexHi“ Konzeptes 
zunächst nach §§ 67 - 69 SGB XII erbr acht Damit sollen erste Maßnahmen zu einer 
fachgerechten Versorgung, auch medizinisch und Existenz sichernd, eingeleitet 
werden. Daneben wird die allgemeine soziale Betreuung der wohnungslosen 
Menschen in der kooperierenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, im Rahmen der

7 
 
bestehenden vertraglichen Verpflichtungen erbracht und ergänzt damit nahtlos die 
„FlexHi“. 
 
Durch Beziehungsarbeit wird eine vertrauensvolle Basis geschaffen, welche es den 
Menschen ermöglichen soll, fachgerechte Hilfen anzunehmen, regelh aft 
psychiatrische Versorgung und Leistungen der Eingliederungshilfe oder spezialisierte 
Leistungsangebote.  
 
Bereits in der Clearingphase soll auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum 
vorbereitet und der Übergang in diesen begleitet werden. 
 
Für die fachliche Ausgestaltung der Hilfen nach § 67 SGB XII wird im Übrigen auf die 
geeinte Konzeption Betreutes Wohnen Ambulante Wohnhilfen für Menschen in 
Wohnungsnot nach §§ 67 - 69 SGB XII verwiesen. 
 
d) Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX 
Mit den Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Assistenzleistungen in der 
eigenen Häuslichkeit der leistungsberechtigten Personen, knüpft die 
Eingliederungshilfe nahtlos an die Leistungen nach §67 SGB XII an. Die 
zielgerichteten und auf den personenzentrier ten integrierten Teilhabeplan 
abgestimmten Leistungen dienen dazu, die leistungsberechtigte Person zu einer 
selbstständigen Bewältigung des Alltags zu befähigen. Die Leistungen der 
Eingliederungshilfe werden nach erfolgter Feststellung der Zugehörigkeit zu m 
anspruchsberechtigten Personenkreis und Ermittlung des individuellen 
Unterstützungsbedarf gewährt. Für den Bereich der Leistungen nach dem SGB IX hat 
der Leistungserbringer in Abstimmung mit dem LWV Hessen eine eigenständige 
Konzeption erstellt.  
 
Durch die Hilfe aus einer Hand bleibt die Kontinuität in der Betreuung weiterhin 
gewährleistet und die vertrauensgeprägte Unterstützung, welche im Laufe des 
Betreuungsprozesses in der Flexiblen Hilfen aufgebaut wurde, kann nahtlos weiter 
erfolgen.  
 
4. Personenkreis/Zielgruppe 
Das Angebot „FlexHi“ wendet sich an volljährige Menschen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, die keine Wohnung haben und aufgrund von psychischen 
Beeinträchtigungen von Ausgrenzung betroffen sind und deren Beeinträchtigungen  
einer Normalisier ung der Lebenslage und Teilhabe in der Gemeinschaft 
entgegenstehen. Im Hinblick auf psychische Beeinträchtigungen und 
Wohnungslosigkeit müssen die folgenden Voraussetzungen für die Aufnahme in die 
„FlexHi“ entweder einzeln oder nebeneinander vorliegen:  
- Psychiatrische Beeinträchtigungen bestehen und Hilfen können aufgrund der 
individuellen Beeinträchtigung nicht angenommen werden,

8 
 
- Wohnungslose Menschen mit chronischen, unbehandelten 
Psychosen/psychischen Beeinträchtigungen leben isoliert und zurückgezogen 
auf der Straße oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, 
- Wohnungslose Menschen mit herausforderndem Verhalten im öffentlichen 
Raum aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen/Suchterkrankungen. 
 
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein: 
- Bereitschaft, sich auf das freiwillige Angebot der „FlexHi“ einzulassen 
- Akzeptieren der jeweiligen Hausordnung des kooperierenden Trägers der 
Wohnungslosenhilfe 
- Kein bestehendes Hausverbot in der kooperierenden Einrichtung. 
 
Ausschlusskriterium: Bei einer akuten Eigen - oder Fremdgefährdung ist eine 
Aufnahme in die „FlexHi“ nicht möglich. Eine Weitervermittlung an die zuständigen 
Behörden hinsichtlich der Maßnahmen nach dem PsychKHG ist unverzüglich 
einzuleiten. 
 
Die skizzierten Le benslagen haben alle gemeinsam, dass die Menschen nicht mit 
bestehenden Angeboten erreicht oder adäquater Hilfe versorgt werden, oder an 
keinem Hilfesystem angebunden sind. Übergeordnetes Ziel ist es daher, die 
Unterstützung so zu gestalten, dass die Mensc hen erreicht werden und sie die 
Angebote annehmen können.  
 
5. Aufnahmeverfahren/Flexible Hilfen 
Entscheidungsträger, hinsichtlich der Aufnahme, sind im Projektzeitraum die 
Projektträger*innen: 
- das Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
- der LWV Hessen, Funktionsbereich Leistungen nach § 67 SGB XII 
- sowie der kooperierende Träger der Wohnungslosenhilfe 
 
Die Aufnahme der Personen in die „FlexHi“ erfolgt zunächst mit der 
ordnungsrechtlichen Einweisung in die kooperierende Einrichtung der 
Wohnungslosenhilfe nach dem HSOG durch die Obdachlosenbehörde der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Absprache mit der Einrichtung.  
 
Mit der Aufnahme setzt die Unterstützung durch „FlexHi“ ein, die auch den Antrag zur 
Aufnahme in das Projekt „FlexHi“ bei de n Projektträger*innen zur Entscheidung 
anmeldet. Hierzu ist ein formloser Aufnahmeantrag mit Begründung der Zugehörigkeit 
zu dem unter Punkt 4 definierten Personenkreis bei der Obdachlosenbehörde und dem 
LWV Hessen, FuB 203.1 vorzulegen. Bis zur vorliegend en Entscheidung ist die 
Clearingphase der „FlexHi“ nach dem SGB XII vorläufig bewilligt, um die 
beschriebenen Maßnahmen einzuleiten.

9 
 
1. Antragstellung auf Aufnahme in das Projekt „Flexible Hilfe“ mit Clearingphase 
für die Dauer von bis zu 4 Monaten 2 durch „FlexHi“ in Absprache mit der 
Obdachlosenbehörde  
2. Bereitschaftserklärung der Person, freiwillig das Angebot der „FlexHi“ 
anzunehmen und  
3. Entscheidung/Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch die 
Projektträger*innen 
4. Gewährung von Leistungen im Rahmen des FlexHi – Projektes (HSOG 
Unterbringung, Clearing nach §§ 67 - 69 SGB XII, sozialpädagogische 
Begleitung in der Einrichtung) 
5. Clearingphase (bis zu 4 Monaten); gesicherte ärztliche Diagnose, Überleitung 
in die Eingliederungshilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen  
6. Ferner muss die Bereitschaft bestehen, sich auf die Hausordnung einzulassen 
und bei den, im Hilfeplan vereinbarten, Zielen mitzuwirken.  
 
Der Aufenthalt ist an die Bereitschaft gebunden, sich auf das Angebot einzulassen, 
notwendigen Hilfen (ärztlich-medizinische Versorgung, fachärztliche Untersuchungen) 
und weiterführende Leistungen (Eingliederungshilfe, Rehabilitation) perspektivisch 
anzunehmen. Der Aufenthalt wird beendet, wenn sich im Laufe der Clearingphase 
keine Mitwirkung abzeichnet und keine Bereitschaft vorhanden ist, Hilfen nach dem 
SGB IX anzunehmen.  
 
Beendigung 
Wird die Maßnahme aufgrund fehlender Mitwirkung oder einem erheblichen  Verstoß 
gegen die Hausordnung beendet, werden die bestehenden Möglichkeiten an anderen 
Hilfen aufgezeigt, wie z. B. die Unterbringung in einer ordnungsrechtlichen Unterkunft 
oder in einer Übergangseinrichtung für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit. Die 
Weitervermittlung wird eingeleitet und entsprechend begleitet. 
 
Die Maßnahme endet außerdem regulär bei Weitervermittlung in ein anderes 
Hilfesystem, bei Abbruch durch den Leistungsberechtigten sowie bei Tod des 
Leistungsberechtigten. 
  
 
2 Im Einzelfall ist eine Verlängerung begründet auf Antrag möglich.

10 
 
6. Verbindliche Kooperationen und schwellenfreie Zugänge  
Die, für die komplexen Problemlagen von wohnungslosen, psychisch beeinträchtigten 
Menschen zuständigen Hilfesysteme haben ihre eigenen Rechtsvorschriften, 
Zugangsvoraussetzungen und Handlungslogiken. So hat beispielsweis e die 
psychiatrische Versorgung den Auftrag eine seelische Beeinträchtigung zu kurieren, 
jedoch nicht, eine bestehende Wohnungslosigkeit und soziale Schwierigkeiten 
abzuwenden.  
 
Vereinzelte Maßnahmen der unterschiedlichen Systeme führen in der Regel nicht  zu 
einer Verbesserung der Lebenslage, auch, weil aufgrund formaler und gesetzlicher 
Rahmenbedingungen, die (oftmals komplexen) Multiproblematiken nicht umfassend 
berücksichtigt und bearbeitet werden können.  
 
Eine adäquate Unterstützung bei psychischen Pr oblemen in Verbindung mit 
Wohnungslosigkeit und sozialen Schwierigkeiten ist also nur möglich, wenn die 
Hilfesysteme von Wohnungslosenhilfe und Eingliederungshilfe miteinander 
kooperieren und Schnittstellen zwischen den Systemen implementiert werden. Diese  
rechtskreisübergreifende Kooperation ist gemeinsamer Wille der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als Trägerin der Obdachlosenbehörde, dem LWV Hessen als Träger der 
Teilhabeleistungen SGB IX und Leistungen nach SGB XII, , sowie des kooperierenden 
Trägers der Wohnungslosenhilfe. 
 
Des Weiteren müssen die Zugänge zu den jeweiligen Systemen der 
sozialpsychiatrischen Versorgung so niedrigschwellig wie möglich gestaltet sein.  
 
Es ist daher im Rahmen des Projektes notwendig und zielführend, insbesondere den 
Sozialpsychiatrischen Dienst und die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes 
einzubinden. Hierzu sind während des Projektzeitraumes entsprechende Strukturen 
zu schaffen, um die sozialpsychiatrische Versorgung künftig effizienter gewährleisten 
zu können.   
 
Für die psychiatrische Versorgung wird ebenso eine Vereinbarung mit der 
Psychiatrischen Institutsambulanz des Elisabethenstiftes Darmstadt angestrebt. Diese 
soll, neben Absprachen zur Zusammenarbeit, eine zeitnahe Terminvergabe für 
Klient*innen der Flexiblen Hilfe, regeln. 
 
Kooperierender Träger der Wohnungslosenhilfe 
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage, dass in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
die bisher identifizierten wohnungslosen Menschen mit psychischen 
Beeinträchtigungen bereits in einem signifikanten Umfang in den Einrichtungen der 
Wohnungslosenhilfe - zumindest zeitweise - untergebracht sind, sollten im Rahmen 
des Projektes diese Einzelpersonen in einer bestehenden Unterkunft untergebracht 
werden. Damit werden insbesondere die Voraussetzungen geschaffen, um die 
Maßnahmen der „FlexHi“ zu erproben.

11 
 
 
Das Angeb ot soll grundsätzlich allen Personen der Zielgruppe in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt offenstehen, so dass sich Einrichtungen speziell für 
Frauen oder Männer, die bereits über eine durchgehende Zugangsmöglichkeit 
verfügen, besonders eignen. 
 
In der Wisse nschaftsstadt Darmstadt verfügt d ie Regionale Diakonie Darmstadt -
Dieburg über vielfältige Einrichtungen für wohnungslose Personen. Die wesentlichen 
Tätigkeitsfelder liegen daneben in der Wohnungsnotfallhilfe, Gemeinwesenarbeit,  
Sucht- und Drogenhilfe, Straffälligenhilfe, in spezialisierten Beratungsangeboten sowie 
der Förderung von ehrenamtlichem Engagement.  
 
Von niedrigschwelligen Hilfen wie Streetwork, Tagesaufenthalt mit Fachberatung, 
(Not)Übernachtungen bis zu stationären Angeboten nach § 67 SGB XII s owie 
Unterstützung im eigenen Wohnraum bei drohendem Wohnungsverlust, bietet der 
Träger unterschiedlichste Maßnahmen an, um auf die komplexen und häufig 
multidimensionalen Problemlagen von Menschen in Wohnungsnot reagieren zu 
können. Dabei bildet der niedr igschwellige Ansatz konzeptionell die Basis für den 
Einstieg in weiterführende Maßnahmen.  
 
Aus den vorgenannten Gründen wird das Projekt der „Flexiblen Hilfen“ mit der 
Regionalen Diakonie Darmstadt -Dieburg als kooperierendem Träger gemeinsam mit 
der Wisse nschaftsstadt Darmstadt und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen 
umgesetzt. 
 
Im Projektzeitraum wird die Regionale Diakonie Darmstadt -Dieburg eine 
vorübergehende Anpassung der teilnehmenden Unterkünfte vornehmen, um die 
Flexiblen Hilfen erproben zu können. H ierzu werden 6 Plätze zur Verfügung gestellt, 
die, je nach Bedarf, von Frauen oder Männern genutzt werden können.

12 
 
Koordinierungsgruppe  
Zur Begleitung des Angebotes und für einen regelmäßigen, konstanten und zeitnahen 
Informationsaustausch wird eine Koordinierungsgruppe gegründet.  
 
Sie besteht aus den folgenden Beteiligten: 
Institution  Fachbereich/Abteilung 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  Amt für Soziales und Prävention - 
Obdachlosenbehörde 
LWV Hessen FB 203 und FB 207 
Regionale Diakonie Darmstadt-Dieburg Wohnungsnotfallhilfe  
 
Bei Bedarf können weitere sachkundige Personen hinzugezogen werden.  
 
Mit Hilfe dieser eng verzahnten Kooperation wird ein kontinuierlicher und verbindlicher 
Austausch zwischen den Beteiligten sichergestellt und di e Zusammenarbeit, auch 
aufgrund der bisher nicht vorhandenen Erfahrung mit einem Schnittstellenangebot und 
einer gemeinsamen Versorgung, gefördert. 
 
Die Koordinierungsgruppe trifft sich regelmäßig. Es werden beispielsweise Probleme, 
die in der operativen U msetzung von „FlexHi“ auftreten, besprochen und ggf . auch 
gemeinsam gelöst und es wird z. B. auch unterstützt beim Herstellen von Zugängen 
zu Hilfen, die bisher gar nicht oder kaum erreichbar sind, wie eine rasche 
Terminvergabe für die psychiatrische Versorgung.  
 
Sie ist weiterhin für die Weiterentwicklung der Konzeption zuständig und hat die 
Aufgabe das Modellprojekt FlexHi im Hilfesystem strukturell zu verankern. Sie wirkt 
daraufhin, dass die Übergänge gut gestaltet werden können. 
 
7. Finanzierung: 
• Die Finanzierung der Unterbringung im Rahmen der „FlexHi“ erfolgt nach dem 
HSOG durch die ordnungsrechtliche Einweisung der Obdachlosenbehörde der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention in die HSOG 
Einrichtung des kooperierenden Trägers, regelhaft bis zu vier Monaten. Auf 
begründeten Einzelantrag ist eine Verlängerung möglich 
• Die existenzsichernden Leistungen werden nach den Leistungsgesetzen SGB 
XII/SGB II durch die jeweilige Leistungsbehörde sichergestellt 
• Die Leithilfen werden im Projektzeitraum im Rahmen von Synergien durch die 
bestehenden Streetwork Kapazitäten und den sozialpädagogischen Diensten 
in den Obdachlosenunterkünften, finanziert durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, sowie der Fachberatungsste lle Teestube KONKRET, finanziert 
durch den LWV Hessen, sichergestellt. Die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII werden 
in der Clearingphase von bis zu 4 Monaten für die Projektlaufzeit durch den 
LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger im Umfang eines 
Personalschlüssels von 1:6 übernommen. Der vereinbarte Personalschlüssel

13 
 
wird in diesem Projekt nach § 17 des Hessischen Rahmenvertrages nach § 80 
SGB XII vereinbart wird: „Abweichende Vereinbarungen können getroffen 
werden, wenn diese zur Entwicklung neuer, in novativer Angebote erforderlich 
sind und diese Angebote mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbart wurden.“  
• Die sich anschließenden Leistungen zur sozialen Teilhabe nach dem SGB IX 
erfolgen durch den LWV Hessen als überörtlicher Eingliederungshilfeträger 
 
 
August 2025 
 
 
 
Verantwortlich für die Konzepterstellung3: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention  
Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger 
Regionale Diakonie Darmstadt-Dieburg 
 
 
 
3 Auf Basis des von der Regionalen Diakonie Darmstadt - Dieburg entwickelten Hilfekonzeptes

Beratungsverlauf (4)

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TOP 7
TOP 10
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0258
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.09.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00