2025/0258
"FlexHi - Projekt" Flexibles Hilfekonzept für wohnungslose Personen mit psychischen Beeinträchtigungen
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2025/0258
7132 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
24.09.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0258
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122062
Kostenstelle: 050-002-1010 Investitionsnummer: -----
Kostenträger: 3154-10, 1220-62 Sachkonto: 6701000
Betreff: "FlexHi - Projekt" Flexibles Hilfekonzept für wohnungslose Personen mit psychischen
Beeinträchtigungen
Vorlage vom: 24.09.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen das Konzept des
„FlexHi“ – Projektes.
2. Das Projekt wird im Projektzeitraum von 3 Jahren mit 6 Plätzen erprobt.
Anlagen: Konzeption FlexiHilfen final "FlexHi - Projekt"; Flexible Hilfekonzept für
wohnungslose Personen mit psychischen Beeinträ chtigungen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.09.2025
Seit einigen Jahren beobachtet das Netzwerk Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt einen Anstieg an psychisch beeinträchtigten Menschen ohne Wohnung, zum Teil
auch mit einer Suchtmittelabhängigkeit, die kaum oder keinen Zugang zum (gemeinde ) -
psychiatrischen Versorgungssystem finden und die von den gängigen Angeboten nicht erreicht
werden, auch vor dem Hintergrund, dass für viele Angebote eine psychische Erkrankung
gesichert diagnostiziert sein muss, was oftmals nicht der Fall ist. In der Konsequenz leben die
Betroffenen sozialpsychiatrisch unversorgt in den Übernachtungseinrichtungen der
Wohnungslosenhilfe oder auf der Straße, wodurch sich die individuelle Beeinträchtigung immer
weiter und massiver verstärken kann.
Um dieser Situation entgegen zu wirken, wird in einem gemeinsamen Projekt des Amtes für
Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landeswohlfahrtsverband
Hessen und der Regionalen Diakonie Darmstadt Dieburg das Flexible Hilfekonzept („FlexHi“)
erprobt. Der Projektstart ist am 01.01.2026 vorgesehen. Durch das Angebot der „FlexHi“
sollen wohnungslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, in Zuständigkeit der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, bedarfsgerechte Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden,
die neben einer Unterbringung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit
und Ordnung (HSOG) und den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
nach dem SGB XII, auch Teilhabeleistungen nach dem SGB IX miteinander verbinden. Dies
stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten
dar.
Die primäre Zielsetzung ist es, einer Verschlechterung der aktuellen Situation psychisch
beeinträchtigter Wohnungsloser in Darmstadt entgegenzuwirken und die Bereitschaft zu
erreichen, sich auf weitergehende Maßnahmen einzulassen. Das Angebot ist für die
wohnungslosen Menschen stets freiwillig und umfasst ein ganzheitliches Setting.
Übergeordnetes Ziel ist eine dauerhafte, nachhaltige Verbesserung einer multibelastet en
Lebenslage und eine Anbindung an das bestehende Hilfesystem der Eingliederungshilfe nach
dem SGB IX oder alternative Regelangebote.
Das Angebot der „FlexHi“ richtet sich an volljährige Menschen im Zuständigkeitsbereich der
Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die keine Wohnung haben, aufgrund
von psychischen Beeinträchtigungen von Ausgrenzung betroffen sind und deren
Beeinträchtigungen einer Normalisierung der Lebenslage und Teilhabe in der Gesellschaft
entgegenstehen. Diese Voraussetzungen liegen beispielweise bei Wohnungslosen mit
unbehandelten chronischen Psychosen oder herausforderndem Verhalten im öffentlichen Raum
vor, die von bestehenden unterstützenden Angeboten nicht erreicht werden.
Die „FlexHi“ umfasst vier Bausteine - Leithilfe, Ordnungsrechtliche Unterbringung,
Sozialpädagogische Betreuung, Eingliederungshilfe - die einzeln oder nebeneinander infrage
kommen. Insbesondere die individuelle sozialpädagogische Beziehungsarbeit, in der die
wohnungslosen Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und ihrem jeweiligen
Selbstverständnis im Fokus stehen, ist dabei herauszustellen.
Ergänzt durch einzelfallbezogene unterschiedliche Angebotsbausteine und verbindliche
Kooperationen soll die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine selbstbestimmte
Lebensführung erreicht werden.
- 4 -
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind
wohnungslose Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen sowohl im öffentlichen Raum,
als auch in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe identifiziert, so dass zunächst in einer
bestehenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe in einem abgegrenzten Bereich die Angebote
der „FlexHi“ erprobt werden sollen. Das Angebot steht grundsätzlich allen Personen der
Zielgruppe offen, so dass die Erprobung im Rahmen des Projektes mit der Regionalen Diakonie
Darmstadt -Dieburg in den Einrichtungen speziell für Frauen und Männer und entsprechenden
Zugangsmöglichkeiten, als Kooperationspartnerin umgesetzt wird. Für den Projektzeitraum von
drei Jahren werden insgesamt 6 Plätze zur Erprobung der „FlexHi“ zur Verfügung gestellt, die
flexibel besetzt werden können.
Die Finanzierung der ordnungsrechtlichen Unterbringung nach dem HSOG im Projekt „FlexHi“
erfolgt im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zur Unterbringung von Obdachlosen
verbunden mit Synergieeffekten bei Street-Work und sozialpädagogischer Betreuung in den
Unterkünften der Wohnungslosenhilfe.
Mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen als Kostenträger der Hilfen zur Überwindung
besonderer sozialen Schwierigkeiten nach dem SGB XII und Teilhabeleistungen nach dem SGB
IX für den sozialpädagogischen Clearingprozess als Kernelement der „FlexHi“ und der
Regionalen Diakonie Darmstadt - Dieburg als Kooperationspartner*in ist es der
Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich, ein solches Projekt zu erproben, dessen Evaluation
valide Aussagen verspricht.
Darmstadt, 24.09.2025
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 1
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„FlexHi - Projekt“ Flexibles Hilfekonzept für wohnungslose Personen mit psychischen Beeinträchtigungen/ auch in Verbindung mit Suchtmittelabhängigkeiten, in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2 1. Ausgangslage 2. Zielsetzung 3. Flexible Hilfen 4. Personenkreis/Zielgruppe 5. Aufnahmeverfahren 6. Verbindliche Kooperationen und schwellenfreie Zugänge 7. Finanzierung 3 1. Ausgangslage Nicht die Menschen müssen sich dem System anpassen, sondern das System muss sich den Menschen anpassen. Das System ist in seinem Selbstzweck für die Menschen da – umgekehrt sind die Menschen nicht der Selbstzweck, sondern die Legitimation für das System. Das Netzwerk Wohnungslosenhilfe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt beobachtet seit Jahren einen Anstieg an psychisch beeinträchtigten Menschen ohne Wohnung, zum Teil auch mit einer Suchtmittelabhängigkeit. Es handelt sich hierbei um einen Personenkreis, welcher kaum oder keinen Zugang zum (gemeinde)psychiatrischen Versorgungssystem findet und von den gängigen Angeboten nicht erreicht wird, auch vor dem Hintergrund, dass für viele Angebote eine psychische Erkrankung gesichert diagnostiziert sein muss, was oftmals nicht der Fall ist. Aufgrund der offenen Ausrichtung werden die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, wie beispielsweise der Tagesaufenthalt der Teestube, aber auch die Übernachtungseinrichtungen nach dem HSOG, von psychisch beeinträchtigten Wohnungslosen zum Teil genutzt, aber die niedrigschwellige Unterstützung reicht nicht aus, um diesen Personenkreis zu erreichen und in die Regelsysteme einmünden zu lassen. In der Konsequenz leben die Menschen weiterhin (sozial)psychiatrisch unversorgt in den Übernachtungseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder auf der Straße, wodurch sich die individuelle Beeinträchtigung immer weiter - und massiver - verstärken kann. Eine zielführende Hilfe wird dadurch immer schwieriger, oder ist gar nicht mehr möglich. Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch beeinträchtigten, wohnungslosen Menschen beispielsweise in Mainz, Düsseldorf und Leipzig 1 zeigen, dass sich die Situation der Betroffenen durch gezielt ausgerichtete Übernachtungs – und Betreuungsangebote sowie verbindliche Kooperationen mit dem Netzwerk der medizinisch -psychiatrischen Versorgung deutlich verbessert. Das vorliegende Konzept beschreibt ein zielgerichtetes Angebot der Unterstützung für den beschriebenen Personenkreis in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, im Folgenden „Flexible Hilfen“ (FlexHi) genannt, und greift die Erkenntnisse aus bereits bestehenden Angeboten ebenso auf, wie die eigenen jahrzehntelangen Erfahrungen in den verschiedensten Arbeitsfeldern mit wohnungslosen, psychisch beeinträchtigten Menschen. 1 Vgl. z. B. Unterkunft Plus, Stadt Mainz, DAS BOOT gGmbH Leipzig, Stadt Düsseldorf : Gesundheitsamt, mit den Angeboten Sektor Plus und Obdach Plus 4 2. Zielsetzung In einem Projektzeitraum von drei Jahren soll in der kooperierenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Zielsetzung der „Flexiblen Hilfe“ erprobt und evaluiert werden. Die vorgenannten Institutionen sind gemeinsam Träger*in des Projektes. Die primäre Zielsetzung ist es, einer Verschlechterung der aktuellen Situation psychisch beeinträchtigter Wohnungslosen in Darmstadt entgegenzuwirken und die Bereitschaft zu erreichen, si ch auf weitergehende stabilisierende Maßnahmen einzulassen. Die übergeordnete Zielsetzung ist eine dauerhafte, nachhaltige Verbesserung einer multibelasteten Lebenslage von wohnungslosen Menschen in Darmstadt und eine Anbindung an das bestehende Hilfesystem der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder alternative Regelangebote. Durch kontinuierliche Hilfeprozesse werden Wohnungslosigkeit und soziale Schwierigkeiten überwunden sowie Zugänge zu psychiatrischer, auch therapeutischer, Versorgung und anderen Hilf en erschlossen. Die psychische Beeinträchtigung soll möglichst rehabilitiert oder zumindest gemildert werden, so dass ein Leben in eigenem Wohnraum möglich ist. Bestmögliches Ziel ist, die Teilhabe am gemeinschaftlichen Miteinander mit einer selbstbestimmt en, eigenverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Die spezifischen Ziele entwickeln sich aus den jeweiligen Bedarfen, Möglichkeiten, Ressourcen und Perspektiven. Nachfolgend werden einige beispielhaft genannt: • Die Wohnungslosigkeit ist abgewendet , die persönliche Situation stabilisiert sich, • Materielle Hilfen nach dem SGB II/SGB XII/ sonstige Leistungsansprüche werden in Anspruch genommen, • Die Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Hygiene und Gesundheitspflege wird in Anspruch genommen, • Die psychische Beeinträchtigung wird akzeptiert, Mitwirkungsbereitschaft ist vorhanden, • Offenheit, um weitere sonstige Hilfen in Anspruch zu nehmen, ist hergestellt, • Ärztliche/psychiatrische und sonstige medizinische Versorgung wird beansprucht, • Motivation zum Bearbeiten einer Suchtproblematik ist vorhanden, Angebote der Suchthilfe, auch zur Suchtmittelreduktion, werden in Anspruch genommen, • Der Alltag wird eigenständig bewältigt, auch durch Tagesstruktur und Freizeitgestaltung, • Eine berufliche Tätigkeit wird (wieder) ausgeübt, 5 • Leben in eigenem Wohnraum gelingt, die Integration in das soziale Umfeld ist erfolgt, bei Bedarf besteht Offenheit für weitere Hilfen in der Alltagsbewältigung, wie z. B. Leistungen in eigener Häuslichkeit 3. Flexible Hilfen Die Flexiblen Hilfen sind als Projekt für drei Jahre konzipiert und umfassen, neben den Einzelfallleistungen, den Aufbau einer verbindlichen Kooperation mit den relevanten Institutionen der sozialpsychiatrischen Versorgung (z.B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychiatrische Institutsambulanz des Elisabethenstifts) in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Durch einen niedrigschwelligen einzelfallbezogenen Hilfeansatz mit unterschiedlichen Angebotsbausteinen und verbindlichen Kooperationen zwischen den verschiedenen Institutionen soll die Versorgungssituation von psychisch beeinträchtigten, wohnungslosen Personen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt verbessert, sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Das Angebot der Flexiblen Hilfen umfasst insbesondere die individuelle sozialpädagogische Beziehungsarbeit, in der die wohnungslosen Personen mit psychischen Beeinträchtigungen mit ihrem jeweiligen Selbstverständnis im Mittelpunkt stehen. Dieses Angebot ist stets freiwillig und berücksichtigt die Problemlagen der jeweiligen Personen. Das „FlexHi“ Konzept versteht sich als ein ganzheitliches Angebot mit Betreuung und einem „Zuhause “ auf Zeit, wo wohnungslose Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nach ihren Bedürfnissen und unter menschenwürdigen Umständen geschützt leben können. Hinzukommen die existenzsichernde Grundversorgung, weiterführende Unterstützung sowie Vermittlung i n alle erforderlichen Hilfesysteme, insbesondere in die Eingliederungshilfe, sowie die Vorbereitung auf ein Leben in eigenem Wohnraum. Der Zugang zu den Angeboten der Flexiblen Hilfen erfolgt durch eine Entscheidung der Träger des Projektes. 6 Die vier Bausteine des Gesamthilfekonzept „FlexHi“ Die vier Bausteine des „FlexHi“ Konzeptes bauen aufeinander auf, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden: a) (Aufsuchende) Leithilfen Mit dem niedrigschwelligen Baustein der Leithilfen des „FlexHi“ Konzeptes werden die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in ihrer Lebenswelt aufgesucht und erreicht. Dies kann die „Platte“ sein oder der öffentliche Raum, der zum Verweilen genutzt wird, oder der Übernachtungsplatz in einer ordnungsrechtlichen Unterkunft, in der ein Großteil der psychisch auffälligen wohnungslosen Personen in Darmstadt bereits untergebracht ist. Die aufsuchende Sozialarbeit setzt als Leithilfe für Personen auf der Straße von Beginn an ein, um Maßnahmen zur Verbesserung d er prekären Lebenslage unverzüglich einzuleiten und die Menschen in weiterführende Versorgung/ Hilfesysteme oder aber in das Angebot der Flexiblen Hilfe überzuleiten. Diese Leithilfe wird im Rahmen des Projektes durch bestehende Streetwork - sowie niedrigschwellige Tagesaufenthalt – und Suchthilfeangebote wahrgenommen, da es bei der Zielgruppe regelhaft zu Überschneidungen der aktuell betreuten Personenkreise kommt und Synergien genutzt werden können. Für die Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in den Übernachtungseinrichtungen der Wohnungslosenhilfe nach dem HSOG wird durch die jeweiligen Sozialdienste die Überleitung in das Angebot der Flexiblen Hilfe erbracht. b) Niedrigschwellige Unterbringung im Rahmen des Ordnungsrechtes Die niedrigschwellige Übernachtung der wohnungslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die das Angebot der „FlexHi“ in Anspruch nehmen, erfolgt mit Einweisung nach dem HSOG durch die kommunale Obdachlosenbehörde, in die kooperierende Einrichtung der Wohnungslosenhilfe in Absprache mit der Einrichtung. Um den Menschen die Sicherheit zu geben, sich im Rahmen der „FlexHi“ durch eine gesicherte Unterkunft auf das Angebot einzulassen, erfolgt eine Einweisung regelhaft bis zu vier Monaten. In Einzelfällen kann die Einweisung nach Abstimmung mit der Obdachlosenbehörde entsprechend verlängert werden, um den Erfolg der „FlexHi“ zu sichern. c) Individuelle Sozialpädagogische Betreuung / Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII Die einzelfallbezogene sozialpädagogische Betreuung der wohnungslosen Person mit psychischen Beeinträchtigungen wird ab dem ersten Tag der Aufnahme im Rahmen der Flexiblen Hilfe / Clearingverfahren durch die Fachkräfte des „FlexHi“ Konzeptes zunächst nach §§ 67 - 69 SGB XII erbr acht Damit sollen erste Maßnahmen zu einer fachgerechten Versorgung, auch medizinisch und Existenz sichernd, eingeleitet werden. Daneben wird die allgemeine soziale Betreuung der wohnungslosen Menschen in der kooperierenden Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, im Rahmen der 7 bestehenden vertraglichen Verpflichtungen erbracht und ergänzt damit nahtlos die „FlexHi“. Durch Beziehungsarbeit wird eine vertrauensvolle Basis geschaffen, welche es den Menschen ermöglichen soll, fachgerechte Hilfen anzunehmen, regelh aft psychiatrische Versorgung und Leistungen der Eingliederungshilfe oder spezialisierte Leistungsangebote. Bereits in der Clearingphase soll auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum vorbereitet und der Übergang in diesen begleitet werden. Für die fachliche Ausgestaltung der Hilfen nach § 67 SGB XII wird im Übrigen auf die geeinte Konzeption Betreutes Wohnen Ambulante Wohnhilfen für Menschen in Wohnungsnot nach §§ 67 - 69 SGB XII verwiesen. d) Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX Mit den Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit der leistungsberechtigten Personen, knüpft die Eingliederungshilfe nahtlos an die Leistungen nach §67 SGB XII an. Die zielgerichteten und auf den personenzentrier ten integrierten Teilhabeplan abgestimmten Leistungen dienen dazu, die leistungsberechtigte Person zu einer selbstständigen Bewältigung des Alltags zu befähigen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nach erfolgter Feststellung der Zugehörigkeit zu m anspruchsberechtigten Personenkreis und Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarf gewährt. Für den Bereich der Leistungen nach dem SGB IX hat der Leistungserbringer in Abstimmung mit dem LWV Hessen eine eigenständige Konzeption erstellt. Durch die Hilfe aus einer Hand bleibt die Kontinuität in der Betreuung weiterhin gewährleistet und die vertrauensgeprägte Unterstützung, welche im Laufe des Betreuungsprozesses in der Flexiblen Hilfen aufgebaut wurde, kann nahtlos weiter erfolgen. 4. Personenkreis/Zielgruppe Das Angebot „FlexHi“ wendet sich an volljährige Menschen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die keine Wohnung haben und aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen von Ausgrenzung betroffen sind und deren Beeinträchtigungen einer Normalisier ung der Lebenslage und Teilhabe in der Gemeinschaft entgegenstehen. Im Hinblick auf psychische Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit müssen die folgenden Voraussetzungen für die Aufnahme in die „FlexHi“ entweder einzeln oder nebeneinander vorliegen: - Psychiatrische Beeinträchtigungen bestehen und Hilfen können aufgrund der individuellen Beeinträchtigung nicht angenommen werden, 8 - Wohnungslose Menschen mit chronischen, unbehandelten Psychosen/psychischen Beeinträchtigungen leben isoliert und zurückgezogen auf der Straße oder in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, - Wohnungslose Menschen mit herausforderndem Verhalten im öffentlichen Raum aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen/Suchterkrankungen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein: - Bereitschaft, sich auf das freiwillige Angebot der „FlexHi“ einzulassen - Akzeptieren der jeweiligen Hausordnung des kooperierenden Trägers der Wohnungslosenhilfe - Kein bestehendes Hausverbot in der kooperierenden Einrichtung. Ausschlusskriterium: Bei einer akuten Eigen - oder Fremdgefährdung ist eine Aufnahme in die „FlexHi“ nicht möglich. Eine Weitervermittlung an die zuständigen Behörden hinsichtlich der Maßnahmen nach dem PsychKHG ist unverzüglich einzuleiten. Die skizzierten Le benslagen haben alle gemeinsam, dass die Menschen nicht mit bestehenden Angeboten erreicht oder adäquater Hilfe versorgt werden, oder an keinem Hilfesystem angebunden sind. Übergeordnetes Ziel ist es daher, die Unterstützung so zu gestalten, dass die Mensc hen erreicht werden und sie die Angebote annehmen können. 5. Aufnahmeverfahren/Flexible Hilfen Entscheidungsträger, hinsichtlich der Aufnahme, sind im Projektzeitraum die Projektträger*innen: - das Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt Darmstadt - der LWV Hessen, Funktionsbereich Leistungen nach § 67 SGB XII - sowie der kooperierende Träger der Wohnungslosenhilfe Die Aufnahme der Personen in die „FlexHi“ erfolgt zunächst mit der ordnungsrechtlichen Einweisung in die kooperierende Einrichtung der Wohnungslosenhilfe nach dem HSOG durch die Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in Absprache mit der Einrichtung. Mit der Aufnahme setzt die Unterstützung durch „FlexHi“ ein, die auch den Antrag zur Aufnahme in das Projekt „FlexHi“ bei de n Projektträger*innen zur Entscheidung anmeldet. Hierzu ist ein formloser Aufnahmeantrag mit Begründung der Zugehörigkeit zu dem unter Punkt 4 definierten Personenkreis bei der Obdachlosenbehörde und dem LWV Hessen, FuB 203.1 vorzulegen. Bis zur vorliegend en Entscheidung ist die Clearingphase der „FlexHi“ nach dem SGB XII vorläufig bewilligt, um die beschriebenen Maßnahmen einzuleiten. 9 1. Antragstellung auf Aufnahme in das Projekt „Flexible Hilfe“ mit Clearingphase für die Dauer von bis zu 4 Monaten 2 durch „FlexHi“ in Absprache mit der Obdachlosenbehörde 2. Bereitschaftserklärung der Person, freiwillig das Angebot der „FlexHi“ anzunehmen und 3. Entscheidung/Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch die Projektträger*innen 4. Gewährung von Leistungen im Rahmen des FlexHi – Projektes (HSOG Unterbringung, Clearing nach §§ 67 - 69 SGB XII, sozialpädagogische Begleitung in der Einrichtung) 5. Clearingphase (bis zu 4 Monaten); gesicherte ärztliche Diagnose, Überleitung in die Eingliederungshilfe bei Vorliegen der Voraussetzungen 6. Ferner muss die Bereitschaft bestehen, sich auf die Hausordnung einzulassen und bei den, im Hilfeplan vereinbarten, Zielen mitzuwirken. Der Aufenthalt ist an die Bereitschaft gebunden, sich auf das Angebot einzulassen, notwendigen Hilfen (ärztlich-medizinische Versorgung, fachärztliche Untersuchungen) und weiterführende Leistungen (Eingliederungshilfe, Rehabilitation) perspektivisch anzunehmen. Der Aufenthalt wird beendet, wenn sich im Laufe der Clearingphase keine Mitwirkung abzeichnet und keine Bereitschaft vorhanden ist, Hilfen nach dem SGB IX anzunehmen. Beendigung Wird die Maßnahme aufgrund fehlender Mitwirkung oder einem erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung beendet, werden die bestehenden Möglichkeiten an anderen Hilfen aufgezeigt, wie z. B. die Unterbringung in einer ordnungsrechtlichen Unterkunft oder in einer Übergangseinrichtung für Menschen mit Suchtmittelabhängigkeit. Die Weitervermittlung wird eingeleitet und entsprechend begleitet. Die Maßnahme endet außerdem regulär bei Weitervermittlung in ein anderes Hilfesystem, bei Abbruch durch den Leistungsberechtigten sowie bei Tod des Leistungsberechtigten. 2 Im Einzelfall ist eine Verlängerung begründet auf Antrag möglich. 10 6. Verbindliche Kooperationen und schwellenfreie Zugänge Die, für die komplexen Problemlagen von wohnungslosen, psychisch beeinträchtigten Menschen zuständigen Hilfesysteme haben ihre eigenen Rechtsvorschriften, Zugangsvoraussetzungen und Handlungslogiken. So hat beispielsweis e die psychiatrische Versorgung den Auftrag eine seelische Beeinträchtigung zu kurieren, jedoch nicht, eine bestehende Wohnungslosigkeit und soziale Schwierigkeiten abzuwenden. Vereinzelte Maßnahmen der unterschiedlichen Systeme führen in der Regel nicht zu einer Verbesserung der Lebenslage, auch, weil aufgrund formaler und gesetzlicher Rahmenbedingungen, die (oftmals komplexen) Multiproblematiken nicht umfassend berücksichtigt und bearbeitet werden können. Eine adäquate Unterstützung bei psychischen Pr oblemen in Verbindung mit Wohnungslosigkeit und sozialen Schwierigkeiten ist also nur möglich, wenn die Hilfesysteme von Wohnungslosenhilfe und Eingliederungshilfe miteinander kooperieren und Schnittstellen zwischen den Systemen implementiert werden. Diese rechtskreisübergreifende Kooperation ist gemeinsamer Wille der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Trägerin der Obdachlosenbehörde, dem LWV Hessen als Träger der Teilhabeleistungen SGB IX und Leistungen nach SGB XII, , sowie des kooperierenden Trägers der Wohnungslosenhilfe. Des Weiteren müssen die Zugänge zu den jeweiligen Systemen der sozialpsychiatrischen Versorgung so niedrigschwellig wie möglich gestaltet sein. Es ist daher im Rahmen des Projektes notwendig und zielführend, insbesondere den Sozialpsychiatrischen Dienst und die Psychiatriekoordination des Gesundheitsamtes einzubinden. Hierzu sind während des Projektzeitraumes entsprechende Strukturen zu schaffen, um die sozialpsychiatrische Versorgung künftig effizienter gewährleisten zu können. Für die psychiatrische Versorgung wird ebenso eine Vereinbarung mit der Psychiatrischen Institutsambulanz des Elisabethenstiftes Darmstadt angestrebt. Diese soll, neben Absprachen zur Zusammenarbeit, eine zeitnahe Terminvergabe für Klient*innen der Flexiblen Hilfe, regeln. Kooperierender Träger der Wohnungslosenhilfe Unter Berücksichtigung der Ausgangslage, dass in der Wissenschaftsstadt Darmstadt die bisher identifizierten wohnungslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bereits in einem signifikanten Umfang in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe - zumindest zeitweise - untergebracht sind, sollten im Rahmen des Projektes diese Einzelpersonen in einer bestehenden Unterkunft untergebracht werden. Damit werden insbesondere die Voraussetzungen geschaffen, um die Maßnahmen der „FlexHi“ zu erproben. 11 Das Angeb ot soll grundsätzlich allen Personen der Zielgruppe in der Wissenschaftsstadt Darmstadt offenstehen, so dass sich Einrichtungen speziell für Frauen oder Männer, die bereits über eine durchgehende Zugangsmöglichkeit verfügen, besonders eignen. In der Wisse nschaftsstadt Darmstadt verfügt d ie Regionale Diakonie Darmstadt - Dieburg über vielfältige Einrichtungen für wohnungslose Personen. Die wesentlichen Tätigkeitsfelder liegen daneben in der Wohnungsnotfallhilfe, Gemeinwesenarbeit, Sucht- und Drogenhilfe, Straffälligenhilfe, in spezialisierten Beratungsangeboten sowie der Förderung von ehrenamtlichem Engagement. Von niedrigschwelligen Hilfen wie Streetwork, Tagesaufenthalt mit Fachberatung, (Not)Übernachtungen bis zu stationären Angeboten nach § 67 SGB XII s owie Unterstützung im eigenen Wohnraum bei drohendem Wohnungsverlust, bietet der Träger unterschiedlichste Maßnahmen an, um auf die komplexen und häufig multidimensionalen Problemlagen von Menschen in Wohnungsnot reagieren zu können. Dabei bildet der niedr igschwellige Ansatz konzeptionell die Basis für den Einstieg in weiterführende Maßnahmen. Aus den vorgenannten Gründen wird das Projekt der „Flexiblen Hilfen“ mit der Regionalen Diakonie Darmstadt -Dieburg als kooperierendem Träger gemeinsam mit der Wisse nschaftsstadt Darmstadt und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen umgesetzt. Im Projektzeitraum wird die Regionale Diakonie Darmstadt -Dieburg eine vorübergehende Anpassung der teilnehmenden Unterkünfte vornehmen, um die Flexiblen Hilfen erproben zu können. H ierzu werden 6 Plätze zur Verfügung gestellt, die, je nach Bedarf, von Frauen oder Männern genutzt werden können. 12 Koordinierungsgruppe Zur Begleitung des Angebotes und für einen regelmäßigen, konstanten und zeitnahen Informationsaustausch wird eine Koordinierungsgruppe gegründet. Sie besteht aus den folgenden Beteiligten: Institution Fachbereich/Abteilung Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Soziales und Prävention - Obdachlosenbehörde LWV Hessen FB 203 und FB 207 Regionale Diakonie Darmstadt-Dieburg Wohnungsnotfallhilfe Bei Bedarf können weitere sachkundige Personen hinzugezogen werden. Mit Hilfe dieser eng verzahnten Kooperation wird ein kontinuierlicher und verbindlicher Austausch zwischen den Beteiligten sichergestellt und di e Zusammenarbeit, auch aufgrund der bisher nicht vorhandenen Erfahrung mit einem Schnittstellenangebot und einer gemeinsamen Versorgung, gefördert. Die Koordinierungsgruppe trifft sich regelmäßig. Es werden beispielsweise Probleme, die in der operativen U msetzung von „FlexHi“ auftreten, besprochen und ggf . auch gemeinsam gelöst und es wird z. B. auch unterstützt beim Herstellen von Zugängen zu Hilfen, die bisher gar nicht oder kaum erreichbar sind, wie eine rasche Terminvergabe für die psychiatrische Versorgung. Sie ist weiterhin für die Weiterentwicklung der Konzeption zuständig und hat die Aufgabe das Modellprojekt FlexHi im Hilfesystem strukturell zu verankern. Sie wirkt daraufhin, dass die Übergänge gut gestaltet werden können. 7. Finanzierung: • Die Finanzierung der Unterbringung im Rahmen der „FlexHi“ erfolgt nach dem HSOG durch die ordnungsrechtliche Einweisung der Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention in die HSOG Einrichtung des kooperierenden Trägers, regelhaft bis zu vier Monaten. Auf begründeten Einzelantrag ist eine Verlängerung möglich • Die existenzsichernden Leistungen werden nach den Leistungsgesetzen SGB XII/SGB II durch die jeweilige Leistungsbehörde sichergestellt • Die Leithilfen werden im Projektzeitraum im Rahmen von Synergien durch die bestehenden Streetwork Kapazitäten und den sozialpädagogischen Diensten in den Obdachlosenunterkünften, finanziert durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, sowie der Fachberatungsste lle Teestube KONKRET, finanziert durch den LWV Hessen, sichergestellt. Die Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII werden in der Clearingphase von bis zu 4 Monaten für die Projektlaufzeit durch den LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger im Umfang eines Personalschlüssels von 1:6 übernommen. Der vereinbarte Personalschlüssel 13 wird in diesem Projekt nach § 17 des Hessischen Rahmenvertrages nach § 80 SGB XII vereinbart wird: „Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden, wenn diese zur Entwicklung neuer, in novativer Angebote erforderlich sind und diese Angebote mit dem Träger der Sozialhilfe vereinbart wurden.“ • Die sich anschließenden Leistungen zur sozialen Teilhabe nach dem SGB IX erfolgen durch den LWV Hessen als überörtlicher Eingliederungshilfeträger August 2025 Verantwortlich für die Konzepterstellung3: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Soziales und Prävention Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger Regionale Diakonie Darmstadt-Dieburg 3 Auf Basis des von der Regionalen Diakonie Darmstadt - Dieburg entwickelten Hilfekonzeptes
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0258
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.09.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00