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Anfrage der Fraktion "Die FRAKTION" - CoronaCarnevalColonia-Where is my Wert! (AN/2677/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 4308/2021 vom 02.02.2022

Stand: Am 03.02.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 28.01.2022 4308/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.02.2022 Anfrage der Fraktion "Die FRAKTION" - CoronaCarnevalColonia-Where is my Wert! (AN/2677/2021) Die Fraktion „Die FRAKTION“ bittet mit der Anfrage vom 09.12.2021 um die Beantwortung mehrerer Fragen zum Infektionsgeschehen seit dem 11.11.2021. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Wurden die korrekten Inzidenz-Zahlen vom 24.11. und 25.11. bei der Einschätzung, die der Pressemitteilung vom 26.11. zugrunde liegt, berücksichtigt? Die korrekten Inzidenzzahlen wurden bei der Einschätzung für die Pressemitteilung vom 26.11.2021 berücksichtigt. 2. Wie lauten die korrekten Inzidenzwerte für den fraglichen Zeitraum? Die vom Landeszentrum für Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) korrigier- ten Inzidenzwerte für den 24.11.2021 lauten 336,2 und für den 25.11.2021 308,0. 3. Wie würde eine Einschätzung aussehen, wenn die korrekten Zahlen vom 24.11. und 25.11. zu- grunde gelegt werden? Die Einschätzung ist bei der Zugrundelegung der korrekten Zahlen für die genannten Tage gleichbleibend. 4. Wie sind die Fehler bei der Datenübermittlung zu erklären? Am 25.11.2021 meldete das Landeszentrum für Gesundheit die Invalidität eines Datensatzes des Kölner Gesundheitsamtes, so dass ein Import beim LZG und die prozessgemäße Weiterverarbei- tung bzw. Weiterleitung an das Robert Koch-Institut (RKI) nicht abgeschlossen werden konnten. In solchen Fällen ist eine Weiterleitung des korrupten Datensatzes durch das Landeszentrum für Gesundheit an das RKI (ohne eigenes Einlesen der Datei) möglich. Dort kann dann durch Datei- eingriff eine gezielte Korrektur vorgenommen werden. Im vorliegenden Fall wurden zwei unterschiedliche Fälle mit einer identischen Identifikations- nummer versehen, obwohl jedem Datensatz im Softwareprogramm SurvNet automatisiert eine eigene, eindeutige ID zugewiesen werden sollte. Bei der ID-Vergabe handelt es sich um einen 2 automatisierten Verarbeitungsprozess innerhalb von SurvNet. Die doppelt vergebene ID führte bei der Verarbeitung im Landeszentrum für Gesundheit aufgrund der Daten-Inkonsistenz zu ei- nem Fehler und folglich zum Abbruch. In der Folge wurde an diesem Tag auch kein Datensatz vom Landeszentrum für Gesundheit an das RKI übermittelt. Dieser Fehler ist nach Aussage des RKI’s in der Vergangenheit sporadisch auch schon bei ande- ren Gesundheitsämtern aufgetreten. Die Ursache für diese Fehlersituationen ist unklar. Das RKI hat für den vorliegenden Fall ein Einzelfall-Lösungsskript erstellt, welches den Fällen mit doppelt vergebenen ID’s eindeutige ID’s zuweist. Das Skript wurde durch das RKI bereitgestellt und anschließend durch das Amt für Informationsverarbeitung der Stadt Köln auf der entspre- chenden Datenbank ausgeführt. Eine anschließende neu initiierte Datenübertragung an das Lan- deszentrum für Gesundheit, sowie die Folgeverarbeitung verliefen dann fehlerfrei. Das RKI hat sich anschließend nochmals beim Landeszentrum für Gesundheit vergewissert, dass die Daten nun konsistent waren und konnte später die prozessgemäße Weiterverarbeitung bestätigen. Um derartige Situationen künftig zu vermeiden hat das städtische Amt für Informations- verarbeitung proaktiv beim RKI eine dauerhafte Problemlösung angefordert. Eine vorgeschlage- ne Möglichkeit ist, ein Lösungsskript seitens des RKI als Routine in SurvNet zu implementieren, mit dem der ID-Fehler künftig direkt und zeitnah vermieden bzw. (kundenseitig) behoben werden kann. Zudem wurde eine unmittelbare, automatisierte Alarm-Meldung an die absendende Stelle, sowie eine frühe Konsistenzprüfung im Erstellungs- und Übermittlungsprozess angeregt. Es wurde vorgeschlagen, beide Maßnahmen im Rahmen eines der nächsten Updates für SurvNet zu berücksichtigen. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 03.02.2022

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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