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A-R/0052/2010

Resolution an Landtag und Landesregierung - Für eine Neuausrichtung der NRW-Wohnungspolitik"

Antrag an den Rat 01.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.06.2010, TOP 23.1

Originalantrag A-R/0052/2010

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Originalantrag A-R/0052/2010

5064 Zeichen

Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
„Resolution an Landtag und Landesregierung - Für eine 
Neuausrichtung der NRW-Wohnungspolitik“ 
 
Der Rat möge beschließen: 
Resolution an Landtag und Landesregierung 
Für eine Neuausrichtung der NRW-Wohnungspolitik 
Der Rat der Stadt Münster erwartet von Landtag und 
Landesregierung in der 15. Wahlperiode eine Neuausrichtung der 
Wohnungspolitik, um den Kommunen zum einen die 
erforderlichen wohnungspolitischen Instrumente an die Hand zu 
geben zum anderen aber auch die Finanzausstattung im Bereich 
Wohnungspolitik sicherzustellen. 
Als wohnungspolitische Instrumente zum Bestandsschutz, 
Mieterschutz und zur Belegungssteuerung hält der Rat der Stadt 
Münster Regelungen wie 
• Kündigungssperrfristverordnung (unter Ausschöpfung des 
10-Jahres-Zeitraums) 
• Überlassungsverordnung gemäß § 5a WoBindG  
• Zweckentfremdungsverordnung 
für dringend geboten. 
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Münster die 
Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel,  
• um die jährlichen Wohnungsbauprogramme dauerhaft und 
verlässlich zu finanzieren; 
• um einen Fonds aufzulegen, der den Kommunen in NRW 
Maßnahmen gegen die zunehmenden Probleme mit 
Wohnungsbeständen in der Hand von Finanzinvestoren 
ermöglicht; 
• um mit der Förderung von Modellprojekten einen Anstoß 
zum Aufbau von Quartiersstützpunkten und 
Quartiersmanagement  zu geben, der dazu beiträgt, das 
bezahlbare Wohnen in attraktiven und sozial stabilen 
Wohnquartieren zu ermöglichen.  
• u m eine Landesstiftung "Wohnungs- und Städtebau NRW" 
einzurichten, durch die die sich wandelnden 
Entwicklungen im Städte- und Wohnungsbau für die 
Wohnungspolitik des Landes erfasst und eingebracht 
werden können. 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2010

Begründung: 
Auch die nordrhein-westfälischen Städte stehen in den kommenden Jahren weiterhin 
vor großen wohnungspolitischen Herausforderungen. Vor allem in den Städten wie 
Münster mit angespannten Wohnungsmärkten muss Ersatz für den rapide rückläufigen 
Bestand an Sozialwohnungen geschaffen werden, um die Versorgung 
einkommensschwächerer Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum dauerhaft zu 
gewährleisten. In allen Wohnungsmarktregionen sind Maßnahmen zum 
Bestandsumbau und zur Bestandssanierung erforderlich, um ein ausreichendes 
Wohnungsangebot an barrierefreiem und altengerechtem Wohnraum zu schaffen und 
die Wohnungsbestände energetisch zu sanieren. 
Durch den Wegfall der Kündigungssperrfristverordnung, der Überlassungsverordnung 
gemäß § 5a WoBindG sowie der Zweckentfremdungsverordnung sind in den 
vergangenen Jahren sämtliche wohnungspolitischen Instrumente zum Bestandsschutz, 
Mieterschutz und zur Belegungssteuerung verloren gegangen. Städte und 
MieterInnenvereine halten diese wohnungspolitischen Instrumente jedoch gerade auch 
angesichts des immer geringer werdenden Sozialwohnungsbestands für dringend 
geboten. 
Sofern die zum 1. Januar 2010 vollzogene Vollintegration des 
Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK aus rechtlichen Gründen nicht 
rückabgewickelt werden kann, muss eine Lösung gefunden werden, die eine 
dauerhafte und verlässliche finanzielle Ausstattung der Landes-
Wohnungsbauprogramme gewährleistet. 
Wie in vielen anderen Städten mehren sich auch in Münster die Probleme beim 
Umgang mit Wohnungsbeständen von Finanzinvestoren. Instandsetzungs- und 
Modernisierungsinvestitionen werden massiv zurückgefahren. Dies führt nicht nur zu 
Beeinträchtigungen für die betroffenen MieterInnen, sondern hat bei räumlicher 
Konzentration der betroffenen Wohnungsbestände auch negative Auswirkungen für die 
weitere Entwicklung des gesamten Wohnquartiers. 
In einigen Fällen kann es unumgänglich sein, vernachlässigte Wohnungsbestände 
anzukaufen, um sie nach der notwendigen Instandsetzung und Modernisierung in die 
Hände von nachhaltig wirtschaftenden Wohnungsunternehmen zu überführen. Die 
betroffenen Städte und ihre – sofern vorhanden - kommunalen Wohnungsunternehmen 
sind mit dem Ankauf und der Modernisierung dieser Bestände finanziell überfordert 
sind, erwarten die Städte von der neuen Landesregierung finanzielle Hilfen für den 
Ankauf und die Modernisierung der betroffenen Bestände. 
Im Rahmen von Förderprogrammen zur Sicherung bezahlbaren Wohnens in attraktiven 
und sozial stabilen Wohnquartieren sowie zur Anpassung der Bestände an die 
demografische Entwicklung hält der Rats der Stadt Münster eine Förderung von 
Modellprojekten zum Aufbau von Quartiersstützpunkten und Quartiersmanagement für 
sinnvoll: Um ein umfassendes Angebot an Wohn- und Pflegeformen zu schaffen, sind 
auch kommunalen Beratungs- und Projektentwicklungsangebote wichtig, mit denen der 
Ausbau “Neues Wohnen im Alter” vorangebracht werden kann. Dazu dient die 
Einrichtung von Projektberatungs- und Quartiersmanagementstellen, mit deren 
Unterstützung neue Wohnprojekte initiiert und das Wohnen mit Versorgungssicherheit 
ausgebaut werden sollen. 
gez. H: Klas 
GAL-Fraktion
gez. W. Heuer 
SPD-Fraktion
gez. G. Kersting 
Ratsgruppe UWG/ÖDP 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0052/2010

Beratungsverlauf (1)

09.06.2010 Rat
TOP 23.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0052/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37