A-R/0068/2019
Ausreisepflichtige Ausländer ausweisen
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a-r-0068-2019-Ausreisepflichtige Ausländer ausweisen
3380 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0068/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Ausreisepflichtige Ausländer ausweisen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Duldungspraxis für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer durch die Ausländerbehörde wird beendet. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird ab sofort beendet. Die Ausreisepflicht von Ausländern ohne Bleibeperspektive durch die Ausländerbehörde wird konsequent durchgesetzt. Die Ausländerbehörde schiebt die ausreisepflichtigen Ausländer in ihre Herkunftsländer ab. Begründung: In Münster leben gegenwärtig 1474 Personen, die aktuell ausreisepflichtig sind (Stand: Januar 2019). Diese Menschen sind zum Teil seit über zwei Jahrzehnten ausreisepflichtig. Doch die zuständige Ausländerbehörde weigert sich erkennbar, für eine Ausreise dieser Personen zu sorgen. Denn im Jahr 2018 sind Bei diesem Tempo würde es 55 Jahre dauern, bis allein die aktuell ausreisepflichtigen Ausländer abgeschoben werden. In den nächsten Jahren dürfte der Personenkreis der ausreisepflichtigen Personen stark ansteigen. Grund ist der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland seit dem Herbst 2015. Statt Ausreisen zu organisieren wird die Abschiebung durch fragwürdige Kettenduldungen von Seiten der Ausländerbehörde fortwährend verlängert. Die durch ein ordentliches deutsches Gericht festgestellte Pflicht zur Ausreise von Ausländern aus dem deutschen Staatsgebiet wird somit fortgesetzt unterlaufen. Geltendes Recht wird durch die Ausländerbehörde nicht umgesetzt, sondern vielmehr gebrochen. Eine schleichende Kultur der Rechtsbeugung hat sich offenbar bei der Ausländerbehörde eingeschlichen. Dies kann nicht so weitergehen. Denn es höhlt den Rechtsstaat und damit die Grundlagen der staatlichen Ordnung aus. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat errechnet, dass alle Kommunen in Deutschland etwa 55 Milliarden Euro für zugewanderte Migranten aufbringen müssen. In Münster verursachen abgelehnte Ausländer und Asylbewerber Kosten von 15 Millionen Euro pro Jahr. Dies in einer Stadt, die bereits mit gut 1 Milliarde Euro verschuldet ist. Deren Schulden laut mittelfristiger Finanzplanung in den nächsten Jahren um weitere 500 Millionen Euro steigen. Vor dem Hintergrund einer explodierenden Verschuldung und der Gefahr der Haushaltssicherung ist die weitere finanzielle Alimentierung von ausreisepflichtigen Ausländern auf Kosten der Stadt Münster nicht mehr tragbar. Eine kulturelle Fragmentierung des Gemeinwesens trägt zur gesellschaftlichen Destabilisierung bei. Die Allgemeinverbindlichkeit von Regeln und der Rechtsordnung werden unterlaufen. Dies führt zur Erosion des Rechtsstaates. Durch eine Politik der fortgesetzten Duldung wird dieser Zustand aufrechterhalten und weiter verstärkt. Aus finanziellen, kulturellen und rechtlichen Gründen ist die Praxis der illegalen Kettenduldungen daher sofort zu beenden. Ausreisepflichtige Ausländer sind aus Deutschland auszuweisen. gez. Martin Schiller Richard Mol
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Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0068/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37