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A-R/0068/2019

Ausreisepflichtige Ausländer ausweisen

Antrag an den Rat 01.10.2019

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a-r-0068-2019-Ausreisepflichtige Ausländer ausweisen

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a-r-0068-2019-Ausreisepflichtige Ausländer ausweisen

3380 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0068/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Ausreisepflichtige Ausländer 
ausweisen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Duldungspraxis für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer durch die 
Ausländerbehörde wird beendet. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird ab 
sofort beendet. Die Ausreisepflicht von Ausländern ohne Bleibeperspektive durch die 
Ausländerbehörde wird konsequent durchgesetzt. Die Ausländerbehörde schiebt die 
ausreisepflichtigen Ausländer in ihre Herkunftsländer ab. 
 
Begründung: 
In Münster leben gegenwärtig 1474 Personen, die aktuell ausreisepflichtig sind (Stand: 
Januar 2019). Diese Menschen sind zum Teil seit über zwei Jahrzehnten 
ausreisepflichtig. Doch die zuständige Ausländerbehörde weigert sich erkennbar, für 
eine Ausreise dieser Personen zu sorgen. Denn im Jahr 2018 sind  
Bei diesem Tempo würde es 55 Jahre dauern, bis allein die aktuell ausreisepflichtigen 
Ausländer abgeschoben werden. In den nächsten Jahren dürfte der Personenkreis der 
ausreisepflichtigen Personen stark ansteigen. Grund ist der Zustrom von Flüchtlingen 
nach Deutschland seit dem Herbst 2015. 
Statt Ausreisen zu organisieren wird die Abschiebung durch fragwürdige 
Kettenduldungen von Seiten der Ausländerbehörde fortwährend verlängert. Die durch 
ein ordentliches deutsches Gericht festgestellte Pflicht zur Ausreise von Ausländern aus 
dem deutschen Staatsgebiet wird somit fortgesetzt unterlaufen. Geltendes Recht wird 
durch die Ausländerbehörde nicht umgesetzt, sondern vielmehr gebrochen. 
Eine schleichende Kultur der Rechtsbeugung hat sich offenbar bei der 
Ausländerbehörde eingeschlichen. Dies kann nicht so weitergehen. Denn es höhlt den 
Rechtsstaat und damit die Grundlagen der staatlichen Ordnung aus. 
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat errechnet, dass alle 
Kommunen in Deutschland etwa 55 Milliarden Euro für zugewanderte Migranten 
aufbringen müssen. In Münster verursachen abgelehnte Ausländer und Asylbewerber 
Kosten von 15 Millionen Euro pro Jahr.

Dies in einer Stadt, die bereits mit gut 1 Milliarde Euro verschuldet ist. Deren Schulden 
laut mittelfristiger Finanzplanung in den nächsten Jahren um weitere 500 Millionen Euro 
steigen. 
Vor dem Hintergrund einer explodierenden Verschuldung und der Gefahr der 
Haushaltssicherung ist die weitere finanzielle Alimentierung von ausreisepflichtigen 
Ausländern auf Kosten der Stadt Münster nicht mehr tragbar. 
Eine kulturelle Fragmentierung des Gemeinwesens trägt zur gesellschaftlichen 
Destabilisierung bei. Die Allgemeinverbindlichkeit von Regeln und der Rechtsordnung 
werden unterlaufen. Dies führt zur Erosion des Rechtsstaates. Durch eine Politik der 
fortgesetzten Duldung wird dieser Zustand aufrechterhalten und weiter verstärkt. 
Aus finanziellen, kulturellen und rechtlichen Gründen ist die Praxis der illegalen 
Kettenduldungen daher sofort zu beenden. Ausreisepflichtige Ausländer sind aus 
Deutschland auszuweisen. 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

09.10.2019 Rat
TOP 43.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
A-R/0068/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37