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2014/0288

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Verbandsvorstand der 'Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH' (IVM GmbH)

Magistratsvorlage 22.07.2014

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2014/0288

2352 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.07.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle 
 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0288 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Verbandsvorstand der "Integriertes 
Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH" (IVM 
GmbH) 
 
Vorlage vom: 22.07.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat entsendet Frau Stadträtin Cornelia Zuschke als Vertreterin der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in den Aufsichtsrat der IVM GmbH. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.07.2014 
 
 
Bisher war die Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Frau Stadträtin a. D. Brigitte Lindscheid 
im Aufsichtsrat der GmbH vertreten. Da jedoch gemäß § 10 Absatz 3 des 
Gesellschaftsvertrages die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat an das Amt bzw. das Mandat der 
entsendenden Gebietskörperschaft gebunden ist, ist die Entsendung mit dem Ausscheiden 
aus dem Amt automatisch beendet. 
 
Um jedoch weiterhin die Rechte der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Aufsichtsrat der IVM 
GmbH zu wahren, ist die Nachfolge neu zu regeln. 
 
Frau Stadträtin Zuschke ist als Dezernentin für den öffentlichen Personennahverkehr fachlich 
zuständig und sollte daher mit der Vertretung im Aufsichtsrat beauftragt werden. 
 
Die Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages 
i.V.m. § 125 HGO geregelt. Hiernach vertritt der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt die Stadt in der Gesellschafterversammlung der IVM GmbH. Er kann sich durch 
schriftliche Vollmacht vertreten lassen. 
 
Darmstadt, 22.07.2014 
772/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0288
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00