1638/2026
Beantwortung der AN/0856/2026: Nicht operativ tätige Beteiligungsgesellschaften
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Anlage 1 - Beantwortung von Nachfragen
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Anlage 1 Beantwortung der AN/0856/2026: Nicht operativ tätige Beteiligungsgesellschaften, hier: Beantwortung von Nachfragen Die Fraktion Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Köln hat gem. § 4 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zwei Nachfragen zu der Beantwortung der Verwaltung unter der Vorlagen-Nr. 1638/2026. Nachfrage 1: Die Verwaltung führt aus, dass eine vollständige Abfrage der mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen innerhalb von drei Werktagen nicht möglich gewesen sei. Bis wann ist mit einer vollständigen Beantwortung der ursprünglichen Anfrage hinsichtlich sämtlicher mittelbarer Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Die Fraktion hat die Anfrage für die Sitzung des Hauptausschusses v. 08.06.2026 gestellt. Die Verwaltung hat die Anfrage fristgerecht zur vorgenannten Sitzung im Rahmen der vorliegenden Kenntnisse beantwortet. Der Verwaltung liegen auch auf Nachfrage keine weitergehenden Informationen vor. Nachfrage 2: In der Beschlussvorlage 0791/2026 zur Liquidation der Westigo GmbH wird ausgeführt, dass die Gesellschaft seit Ende 2009 kein operatives Geschäft mehr betreibt und seit Anfang 2010 personallos gestellt ist. Wie ist diese Feststellung mit der Aussage der Verwaltung vereinbar, ihr seien „auch im Bereich der Beteiligungen zweiter Stufe keine derartigen Gesellschaften bekannt“? Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Köln hat die Liquidation der Westigo GmbH in seiner Sitzung v. 12.05.2026 beschlossen. Die AN/0856/2026 wurde durch die Fraktion am 02.06.2026 gestellt und wird von der Fraktion wie folgt eingeleitet: „vor dem Hintergrund der Beschlussvorlage 0791/2026 zur Liquidation der Westigo GmbH Eisenbahnverkehrsunternehmen bitte ich um die Beantw ortung der folgenden Fragen: (…)“ Die Liquidation der Westigo GmbH war der anfragestellenden Fraktion durch die Beschlussvorlage bekannt und Anlass der Anfrage. Es handelte sich aufgrund des Liquidationsbeschlusses nicht mehr um eine sog. Mantelgesellschaft im Sinne der Anfrage.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 08.06.2026 1638/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 08.06.2026 Beantwortung der AN/0856/2026: Nicht operativ tätige Beteiligungsgesellschaften Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/0856/2026 der AfD-Fraktion wie folgt: 1. Welche Gesellschaften (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG oder vergleichbare Rechtsfor- men), an denen die Stadt Köln oder ein der Stadt Köln zugehöriges Unternehmen wie die KVB mit Mehrheitsbeteiligung (≥ 51 %) beteiligt ist, sind derzeit nicht mehr opera- tiv tätig (sogenannte „Gesellschaftshüllen“)? Die Stadt Köln verfügt über keine direkte Beteiligung, die eine bloße „Gesellschaftshülle“ darstellt. Der Verwaltung sind auch im Bereich der Beteiligungen zweiter Stufe keine derar- tigen Gesellschaften bekannt. Eine vollständige Abfrage aller mittelbaren Mehrheitsbeteili- gungen der Stadt Köln auf allen Ebenen, insb. des gesamten Stadtwerke Köln Konzerns, konnte innerhalb von drei Werktagen nicht durchgeführt werden. Sofern mittelbare Beteili- gungen der Stadt Köln auf untergeordneter Ebene eine sog. Mantelgesellschaft vorhalten, handelt es sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung, die aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein kann. Insbesondere können Gründungskosten durch die Nutzung einer Mantelgesellschaft reduziert, eine Zeitersparnis bei der Gründung berücksichtigt so- wie u.U. Verlustvorträge steuerlich genutzt werden. Davon unberührt ist die Beteiligung des Rates der Stadt Köln sowie ggfs. der Kommunalaufsicht, sofern eine sog. Mantelgesell- schaft mit einem neuen Unternehmensgegenstand ausgestattet werden soll. 2. Welche dieser Gesellschaften werden aktuell weiterhin vorgehalten, und aus wel- chen Gründen ist bislang keine Liquidation erfolgt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Für welche dieser derzeit nicht operativ tätigen Gesellschaften bestehen konkrete Planungen zur Liquidation oder anderweitigen Nutzung? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Welche Gesellschaften im Sinne der Frage 1 wurden seit dem 01.11.2020 aus ver- gleichbaren Gründen (insbesondere Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs und Fortführung als Gesellschaftshülle) liquidiert? Der Rat der Stadt Köln hat unter der Vorlage-Nr. 2806/2023 die Liquidation der modernes köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH beschlossen. Die vom Rat der Stadt Köln im Übrigen beschlossenen Liquidationen betrafen Gesellschaften, die bis zu dieser Entschei- dung mit einem operativen Geschäftsbetrieb ausgestattet waren. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1638/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 20.08.2026
- Erstellt
- 03.06.2026 07:45