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1638/2026

Beantwortung der AN/0856/2026: Nicht operativ tätige Beteiligungsgesellschaften

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 20.08.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.08.2026

Anlage 1 - Beantwortung von Nachfragen

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 - Beantwortung von Nachfragen

2092 Zeichen

Anlage 1 
Beantwortung der AN/0856/2026: Nicht operativ tätige Beteiligungsgesellschaften, 
hier: Beantwortung von Nachfragen  
 
Die Fraktion Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Köln hat gem. § 4 Abs. 7 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zwei Nachfragen zu der 
Beantwortung der Verwaltung unter der Vorlagen-Nr. 1638/2026.  
 
Nachfrage 1:  
Die Verwaltung führt aus, dass eine vollständige Abfrage der mittelbaren 
Mehrheitsbeteiligungen innerhalb von drei Werktagen nicht möglich gewesen sei. Bis 
wann ist mit einer vollständigen Beantwortung der ursprünglichen Anfrage hinsichtlich 
sämtlicher mittelbarer Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Köln zu rechnen?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Die Fraktion hat die Anfrage für die Sitzung des Hauptausschusses v. 08.06.2026 
gestellt. Die Verwaltung hat die Anfrage fristgerecht zur vorgenannten Sitzung im 
Rahmen der vorliegenden Kenntnisse beantwortet. Der Verwaltung liegen auch auf 
Nachfrage keine weitergehenden Informationen vor.  
 
Nachfrage 2: 
In der Beschlussvorlage 0791/2026 zur Liquidation der Westigo GmbH wird ausgeführt, 
dass die Gesellschaft seit Ende 2009 kein operatives Geschäft mehr betreibt und seit 
Anfang 2010 personallos gestellt ist. Wie ist diese Feststellung mit der Aussage der 
Verwaltung vereinbar, ihr seien „auch im Bereich der Beteiligungen zweiter Stufe keine 
derartigen Gesellschaften bekannt“? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Der Rat der Stadt Köln hat die Liquidation der Westigo GmbH in seiner Sitzung v. 
12.05.2026 beschlossen. Die AN/0856/2026 wurde durch die Fraktion am 02.06.2026 
gestellt und wird von der Fraktion wie folgt eingeleitet: „vor dem Hintergrund der 
Beschlussvorlage 0791/2026 zur Liquidation der Westigo GmbH 
Eisenbahnverkehrsunternehmen bitte ich um die Beantw ortung der folgenden Fragen: 
(…)“ Die Liquidation der Westigo GmbH war der anfragestellenden Fraktion durch die 
Beschlussvorlage bekannt und Anlass der Anfrage. Es handelte sich aufgrund des 
Liquidationsbeschlusses nicht mehr um eine sog. Mantelgesellschaft im Sinne der 
Anfrage.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

2617 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2026 
 1638/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 08.06.2026 
 
Beantwortung der AN/0856/2026: Nicht operativ tätige Beteiligungsgesellschaften 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/0856/2026 der AfD-Fraktion wie folgt:  
 
1. Welche Gesellschaften (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG oder vergleichbare Rechtsfor-
men), an denen die Stadt Köln oder ein der Stadt Köln zugehöriges Unternehmen wie 
die KVB mit Mehrheitsbeteiligung (≥ 51 %) beteiligt ist, sind derzeit nicht mehr opera-
tiv tätig (sogenannte „Gesellschaftshüllen“)? 
Die Stadt Köln verfügt über keine direkte Beteiligung, die eine bloße „Gesellschaftshülle“ 
darstellt. Der Verwaltung sind auch im Bereich der Beteiligungen zweiter Stufe keine derar-
tigen Gesellschaften bekannt. Eine vollständige Abfrage aller mittelbaren Mehrheitsbeteili-
gungen der Stadt Köln auf allen Ebenen, insb. des gesamten Stadtwerke Köln Konzerns, 
konnte innerhalb von drei Werktagen nicht durchgeführt werden. Sofern mittelbare Beteili-
gungen der Stadt Köln auf untergeordneter Ebene eine sog. Mantelgesellschaft vorhalten, 
handelt es sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung, die aus verschiedenen 
Gründen vorteilhaft sein kann. Insbesondere können Gründungskosten durch die Nutzung 
einer Mantelgesellschaft reduziert, eine Zeitersparnis bei der Gründung berücksichtigt so-
wie u.U. Verlustvorträge steuerlich genutzt werden. Davon unberührt ist die Beteiligung des 
Rates der Stadt Köln sowie ggfs. der Kommunalaufsicht, sofern eine sog. Mantelgesell-
schaft mit einem neuen Unternehmensgegenstand ausgestattet werden soll.  
 
2. Welche dieser Gesellschaften werden aktuell weiterhin vorgehalten, und aus wel-
chen Gründen ist bislang keine Liquidation erfolgt? 
Siehe Antwort zu Frage 1.  
 
3. Für welche dieser derzeit nicht operativ tätigen Gesellschaften bestehen konkrete 
Planungen zur Liquidation oder anderweitigen Nutzung? 
Siehe Antwort zu Frage 1. 
 
4. Welche Gesellschaften im Sinne der Frage 1 wurden seit dem 01.11.2020 aus ver-
gleichbaren Gründen (insbesondere Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs 
und Fortführung als Gesellschaftshülle) liquidiert? 
Der Rat der Stadt Köln hat unter der Vorlage-Nr. 2806/2023 die Liquidation der modernes 
köln Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH beschlossen. Die vom Rat der Stadt Köln im 
Übrigen beschlossenen Liquidationen betrafen Gesellschaften, die bis zu dieser Entschei-
dung mit einem operativen Geschäftsbetrieb ausgestattet waren.  
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

10.08.2026 Hauptausschuss
Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1638/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
20.08.2026
Erstellt
03.06.2026 07:45