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A-W/0003/2015

Unfallhäufigkeit an der Kreuzung Roxeler Straße / Ramertsweg

Antrag an die BV West 17.02.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 20.08.2015, TOP 9.6

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 14.07.2015

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Originalantrag

1214 Zeichen

SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
 
   Münster, 10.02.2015 
   
 
 
 
An die 
Bezirksvertretung Münster-West 
Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine 
 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Unfallhäufigkeit an der Kreuzung Roxeler Straße/Ramertsweg 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu berichten, 
 
wie viele und wie schwere Unfälle sich an der Kreuzung Roxeler Straße/Ramertsweg in den 
letzten Jahren ereignet haben als Grundlage für eine erneute Prüfung eines Tempolimits von 50 
km/h auf der Roxeler Straße im Kreuzungsbereich. 
 
 
Begründung:  
 
Vor einigen Jahren haben mehrere Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster -West bea n-
tragt, im Bereich der Kreuzung die zugelassene Geschwindigkeit auf der Roxeler Straße von 70 
auf  50 zu reduzieren. Bei einem Ortste rmin erklärte der Landesbetrieb Straßenbau, es gebe 
keine rechtliche Grundlage für ein Tempolimit, da keine Unfälle passiert seien. Aus der Presse 
und von den Bewohnern der Nachbarschaft konnte man erfahren, dass sich in der letzten Zeit 
mehrere Unfälle ereignet haben. Deshalb soll die Verwaltung diese Unfälle darstellen. 
 
 
gezeichnet: 
 
Kretzschmar 
Brinktrine 
Kraut-Kleinschmidt  
Köster 
Schmitz

Stellungnahme der Verwaltung vom 14.07.2015

1247 Zeichen

A-W [0037/2044

A-W [ Co©3/ 2045

32 2 7100/ BV-West 14.07.2015
Herr Pivi 32 92

An die
Bezirksvertretung

Münster-West
Des ezamıe ent | Fi ,

über
Herrn Stadtrat Heuer jr 17. JUL 208

SIT

über PA
33.24
Frau Remmers

Mit den vorgelegten Anträgen bitten sowohl die CDU-Fraktion als auch die SPD-Fraktion die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Roxeler Straße/ Ramertsweg von 70 km/h auf 50
km/h zu reduzieren. Die Anträge wurden umfassend geprüft.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Roxeler Straße wird dahingehend geändert,
dass in Fahrtrichtung Münster Innenstadt ab Haus Nummer 455 sowie in Fahrtrichtung Roxel
bis kurz hinter der Verkehrsinsel am Ramertsweg Tempo 50 km/h ausgewiesen wird.

Hierzu hatte ein bilaterales Gespräch zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als
zuständigem Straßenbaulastträger und der Stadt Münster stattgefunden. Das erzielte Resul-
tat ist das Ergebnis von Nachverhandlungen. Der Landesbetreib hat zu erkennen gegeben,
dass er noch weitergehenden Forderungen nicht zustimmen wird.

Damit gilt auf der Roxeler Straße von der Ortsausgangstafel (Münster) bis kurz hinter der
Einmündung Ramertsweg durchgängig in beide Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstge-
schwindigkeit von 50 km/h.

Gez.
Vechtel

Beratungsverlauf (1)

20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße
  • Ramertsweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0003/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
17.02.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37