A-W/0003/2015
Unfallhäufigkeit an der Kreuzung Roxeler Straße / Ramertsweg
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Originalantrag
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West Münster, 10.02.2015 An die Bezirksvertretung Münster-West Herrn Bezirksbürgermeister Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Unfallhäufigkeit an der Kreuzung Roxeler Straße/Ramertsweg Die Verwaltung wird beauftragt zu berichten, wie viele und wie schwere Unfälle sich an der Kreuzung Roxeler Straße/Ramertsweg in den letzten Jahren ereignet haben als Grundlage für eine erneute Prüfung eines Tempolimits von 50 km/h auf der Roxeler Straße im Kreuzungsbereich. Begründung: Vor einigen Jahren haben mehrere Fraktionen in der Bezirksvertretung Münster -West bea n- tragt, im Bereich der Kreuzung die zugelassene Geschwindigkeit auf der Roxeler Straße von 70 auf 50 zu reduzieren. Bei einem Ortste rmin erklärte der Landesbetrieb Straßenbau, es gebe keine rechtliche Grundlage für ein Tempolimit, da keine Unfälle passiert seien. Aus der Presse und von den Bewohnern der Nachbarschaft konnte man erfahren, dass sich in der letzten Zeit mehrere Unfälle ereignet haben. Deshalb soll die Verwaltung diese Unfälle darstellen. gezeichnet: Kretzschmar Brinktrine Kraut-Kleinschmidt Köster Schmitz
Stellungnahme der Verwaltung vom 14.07.2015
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A-W [0037/2044 A-W [ Co©3/ 2045 32 2 7100/ BV-West 14.07.2015 Herr Pivi 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-West Des ezamıe ent | Fi , über Herrn Stadtrat Heuer jr 17. JUL 208 SIT über PA 33.24 Frau Remmers Mit den vorgelegten Anträgen bitten sowohl die CDU-Fraktion als auch die SPD-Fraktion die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Roxeler Straße/ Ramertsweg von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren. Die Anträge wurden umfassend geprüft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Roxeler Straße wird dahingehend geändert, dass in Fahrtrichtung Münster Innenstadt ab Haus Nummer 455 sowie in Fahrtrichtung Roxel bis kurz hinter der Verkehrsinsel am Ramertsweg Tempo 50 km/h ausgewiesen wird. Hierzu hatte ein bilaterales Gespräch zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigem Straßenbaulastträger und der Stadt Münster stattgefunden. Das erzielte Resul- tat ist das Ergebnis von Nachverhandlungen. Der Landesbetreib hat zu erkennen gegeben, dass er noch weitergehenden Forderungen nicht zustimmen wird. Damit gilt auf der Roxeler Straße von der Ortsausgangstafel (Münster) bis kurz hinter der Einmündung Ramertsweg durchgängig in beide Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstge- schwindigkeit von 50 km/h. Gez. Vechtel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Ramertsweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0003/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37