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V/0249/2021

Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020)

Vorlagen 19.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.06.2021, TOP 2

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2779 Zeichen

V/0249/2021 
V/0249/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020) 
Bekenntnis zu Polizei und Bundeswehr als Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Antragsanliegen werden nicht aufgegriffen.  
2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0048/2020 vom 17.08.2020 ist damit erle-
digt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26.08.2020 eingebracht und an den Hauptausschuss ver-
wiesen. 
 
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat. Politik und 
Verwaltung unterliegen rechtsstaatlichen Verfahrensschranken, die eine willkürliche und 
rechtlose Gestaltung durch staatliche Organe verhindern. Polizeien, Bundeswehr und die 
kommunalen Ordnungsbehörden verfolgen in dem durch die Verfassungsordnung vorgegebe-
nen Rahmen unterschiedliche Aufgaben und Zweckbestimmungen . Sie arbeiten in Münster - 
öffentlich sichtbar - eng und vertrauensvoll zusammen, zusätzlic her Bekenntnisse von Seiten 
der Stadt bedarf es hierzu nicht.  
Zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch die Möglichkeit, Maßnahmen des Staates und somit auch der 
Sicherheitsbehörden kritisch zu hinterfragen. Meinungsfreiheit und das Recht auf freie politische R e-
de sind elementare Bestandteile des demokratischen Wettbewerbs, die allerdings ihre Grenzen in 
Ordnungsamt 
 
30.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Thomas 
Telefon: 492-3210 
Thomas@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0249/2021 
zahlreichen verfassungsgemäßen Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeits-
schutzes finden.   
 
2. Der Antrag der AfD -Ratsgruppe „Information der  Bundeswehr an städtischen Schulen aus-
bauen“ (A-R/0029/2019) wurde bereits durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in 
seiner Sitzung am 19.11.2019 nicht aufgegriffen (Anlage 2). Der Sachverhalt ist auch heute 
nicht anders zu beurteilen.   
 
3. In den vergangenen Jahren hat sich die Bundeswehr mit Aktionsflächen auf dem Stadtfest 
präsentiert. Die Organisation des Stadtfestes wurde im Rahmen einer europaweiten Aus-
schreibung an die Münster Mittendrin GmbH vergeben, die eigenverantwortlich die Auswahl 
der teilnehmenden Akteure steuert. Diese Entscheidungszuständigkeiten haben sich bewährt 
und sollten daher nicht verändert werden. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020) 
Anlage 2 Beschlussvorlage „Information der Bundeswehr an städtischen Schulen ausbauen“   
               (V/1059/2019)

Anlage 1

4249 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0249/2021 |

Antrag an den Rat A-R/0048/2020
Alternative.

für Br
Deutschland

I AlD-Ralsgruppe im Rot der Stadt Münster
n n n AfD-Rat :
Bekenntnis zu Polizei und en

Bundeswehr als Teil der staatlichen .... us
Sicherheitsarchitektur

48153 Münster

Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-
muenster.de

Antrag an den Rat der Stadt Münster

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Münster verurteilt die Kritik an Polizei und den Sicherheitsbehörden
aus dem politischen Raum in den vergangenen Wochen.

2. Der Rat bekennt sich zur gewachsenen Sicherheitsarchitektur in Münster. Hierzu
gehören in Münster Polizei, kommunaler Ordnungsdienst und die Bundeswehr. Durch sie
wird die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung in Deutschland geschützt.

3. Der Rat begrüßt es ausdrücklich, wenn Abgesandte von Polizei und Bundeswehr in

. schulischen Einrichtungen über ihre Arbeit informieren.

4. Ebenso spricht sich der Rat für eine aktive Teilnahme der Bundeswehr am Stadtfest in
Münster aus.

5;

Begründung:

Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Zur Staatlichkeit von Deutschland
gehört nach außen die Staatsgrenze und damit das Staatsgebiet. Ebenso ein auf dem
Staatsgebiet lebendes Staatsvolk. Und zuletzt eine über das Staatsgebiet regierende
Staatsgewalt. (Dreielemente-Lehre des Staates von Georg Jellinek).

Polizei und Bundeswehr sind integrale Bestandteile dieser staatlichen Ordnung. Die
Bundeswehr sichert den Erhalt der Staatsgrenzen gegenüber möglichen äußeren
Feinden von Deutschland. Polizei und weitere Ordnungsbehörden - wozu auch der
kommunale Ordnungsdienst gehören - sichern die staatliche Ordnung im inneren des
Staatsgebietes ab.

Bei Institutionen sind deshalb fundamental und unerlässlich für das Funktionieren eines
Staates. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass alle demokratischen Parteien in
Deutschland sich hinter Polizei und Bundeswehr stellen.

Denn eine parlamentarische Demokratie kann nur funktionieren, wenn der Staat über
effektive Sicherheitsorgane verfügt. Über viele Jahrzehnte war diese Sichtweise in allen
demokratischen Parteien eine Selbstverständlichkeit.

In den letzten Wochen und Monaten jedoch kam es durch verschiedene Politiker
wiederholt zu völlig unangebrachter Kritik an der Polizei. Die Kritik richtete sich dabei

AfD-Ratsgruppe Münster
Leostraße 16 B
48153 Münster

Mitglieder
Martin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol

) +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de

martin.schiller@afd-muenster.de

nicht gegen bestimmte Ordnungsmaßnahmen und deren Verhältnismäßigkeit. Im
Gegenteil der Polizei wurde mit generalisierten Vorurteilen auf das Übelste verleumdet.

Die Polizei muss sich aber sicher sein können, dass sie bei der Anwendung von
rechtlichen Vorschriften die Rückendeckung der Politik hat. Denn ansonsten kann sie
ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen. Weil sie fürchten muss, bei Anwendung des
geltenden Rechtes von der Politik hierfür verurteilt zu werden.

Dies hätte dann zur Folge, dass die Polizei Straftaten nicht mehr verfolgt und aufklärt.
Darunter leidet auf Dauer das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Ebenso stellt dies eine
elementare Gefahr für die Sicherheitslage in Deutschland dar.

Daher ist in der gegenwärtigen Situation ein klares Bekenntnis der Stadt Münster durch
den Rat als sein höchstes Gremium zur Polizei und der Bundeswehr erforderlich.

Deutschland ist ein demokratischer Staat. Daher vollzieht sich die Willensbildung der
Bevölkerung von unten nach oben. Vom Bürger hin zu Staat. Damit verbunden aber ist
auch die Aufgabe staatlicher Institutionen den Bürgern ihre Arbeit zu erklären und um
Sympathie und Unterstützung bei der Bevölkerung zu werben.

Hierfür ist es erforderlich, dass Polizei und Bundeswehr auch in der Öffentlichkeit
sichtbar sind und dort Präsenz zeigen. Damit sie sich und ihre Arbeit erklären können.
Dies geschieht seit langem durch Besuche der Bundeswehr in Schulen. Ebenso hat die
Bundeswehr über mehrere Jahre hin einen eigenen Stand auf dem Stadtfest von
Münster gehabt.

Diese Maßnahmen von Polizei und Bundeswehr haben sich bewährt. Der Rat spricht
sich deshalb für die Fortsetzung dieser vertrauensbildenden Maßnahmen aus.

gez.

Martin Schiller
Richard Mol

Anlage 2

4619 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0249/2021

DER OBERBÜRGERMEISTER

|| MÜNSTER

Amt für Schule und
Weiterbildung

Öffentliche Beschlussvorlage dE112078

11059/2019

Ihr/e Ansprechpartnerlin:
Frau Dr. Späker

Telefon: 492-4390,
Spaeker@stadt-muenster.de

Betrifft

"Information der Bundeswehr an städtischen Schulen ausbauen", Antrag der AfD-Ratsgruppe A-
R/0029/2019

Beratungsfolge

| 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung |

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung

1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Aktivitäten der Partner im Übergang
Schule-Beruf, der Schulen sowie des Amtes für Schule und Weiterbildung zur Unterstützung
der Schulen in Münster bei der Beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler zur
Kenntnis.

2. Der Antrag der AfD-Ratsgruppe „Information der Bundeswehr an städtischen Schulen aus-
bauen“ (A-R/0029/2019) wird darüber hinaus nicht aufgegriffen.

Il. Finanzielle Auswirkungen:
-keine-

Begründung:

Die Stadt Münster als Schulträgerin unterstützt die Schulen bei der Umsetzung ihres Auftrages zur
Umsetzung von Angeboten der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Seit 2014
geschieht dies zusätzlich im Rahmen des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“, das
die Einführung sog. „Standardelemente der beruflichen Orientierung“ ab der Klasse 8 verbindlich vor-
sieht. Die inhaltliche bzw. schulfachliche Gestaltung der verschiedenen Module obliegt, wie auch die
innerschulische Koordination aller Maßnahmen der Beruflichen Orientierung, den Schulen in Abstim-
mung mit der Schulaufsicht und wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet. Die
Stadt Münster als Schulträgerin und Kommunale Koordinierung im' Rahmen des Landesprogramms
übernimmt hier koordinierende und unterstützende Funktion. Zu den Maßnahmen im Rahmen der
KAoA-Standardelemente kommen spezifische, von den Schulen in Eigenverantwortung durchgeführte

11059/2019

Angebote (schulische Berufsmessen, direkte Kontakte zu Betrieben vor Ort, Einbindung von Alumni
etc.). ä

Zum neuen Schuljahr 2019/20 wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung eine Übersicht über die
in Münster stattfindenden Messen und Informationsveranstaltungen zur Beruflichen Orientierung er-
stellt. Enthalten sind die zum Zeitpunkt der Übersichtserstellung bekannten örtlichen, öffentlichen An-
gebote, die den Schülerinnen und Schülern Beratung und Information über mögliche Berufs- und
Ausbildungswege geben wollen. Die Bundeswehr wirkt z.T. als Aussteller bei diesen Angeboten mit.
‚Angebote wie etwa Tage der Offenen Tür in einzelnen Betrieben sind aus Gründen der Bevorteilung
bzw. Wettbewerbsverzerrung bewusst nicht aufgeführt. Eine Ergänzung und Aktualisierung dieser
Übersicht in regelmäßigen Abständen ist vorgesehen.

Für die Bereitstellung von Plätzen zur Berufsfelderkundung unterhält die Schulverwaltung ein Portal,
auf dem Betriebe und Unternehmen ihr Angebot einstellen können. Die Schülerinnen und Schüler
entscheiden sich — in Abstimmung mit ihrem Fachlehrer/ihrer Fachlehrerin — eigenverantwortlich für
eines dieser Angebote. Dieses Portal steht allen Anbietern - sofern sie ein für Schulen angemesse-
nes Angebot für eine eintägige Berufsfelderkundung offerieren - offen. Auch die Bundeswehr kann
hier Plätze für eintägige Berufsfelderkundungen einstellen.

Die Stadt Münster informiert die Schulen darüber hinaus über Angebote von Partnern des KAoA-
Akteurskreises (Kammern, Kreishandwerkerschaft, Hochschulen), die Schülerinnen und Schüler in
Kontakt zu Ausbildungsbetrieben bringen. Hierzu gehören etwa das IHK-Speed-Dating, die Hand-
werksmesse „Mach‘ dein Ding im Handwerk“ sowie das Angebot der Wirtschaftsförderung „Schule
und dann“,

Das Angebot zur beruflichen Orientierung im Rahmen dieser Standardelemente ist inzwischen sehr
umfassend. Nicht aufgeführt sind die zahllosen direkten Kooperationsbeziehungen von Schulen zu
Ausbildungsbetrieben.

. Eine Bewerbung einzelner Berufsfelder sowie deren Karrieremöglichkeiten wie auch eine Einladung
zu Informationsveranstaltungen in die Schule finden von Seiten der Verwaltung ausdrücklich nicht
statt. Die Auswahl einzelner Berufsfelder im Rahmen von Pilotprojekten des Amtes (wie etwa Metall,
Erziehung- und Pflege) erfolgt auf Grundlage ausbildungs- und arbeitsmarktbedingter Bedarfslagen in
Abstimmung mit den Schulen, der Schulaufsicht und den Kooperationspartnern im Übergang Schule-
Beruf, ggf. auch durch die Schwerpunktlegung Dritter (z.B. Fördergeber). 1

l.V.
Gez.

Thomas Paal
Stadtdirektor

Anlagen:

Anlage 1 Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat vom 13.05.2019 A-R/0029/2019

11059/2019

Anlage A

852 Zeichen

Anlage A zur V/0249/2021 
Kurzüberblick 
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020) 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bekenntnis zu Polizei und Bundeswehr als Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur 
 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16b

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Details

Aktenzeichen
V/0249/2021
Typ
Vorlagen
Datum
19.03.2021
Erstellt
19.03.2021 11:35