V/0249/2021
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020)
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Beschlussvorlage
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V/0249/2021
V/0249/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020)
Bekenntnis zu Polizei und Bundeswehr als Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur
Beratungsfolge
11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
19.05.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Antragsanliegen werden nicht aufgegriffen.
2. Der Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat Nr. A-R/0048/2020 vom 17.08.2020 ist damit erle-
digt.
Begründung:
Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 26.08.2020 eingebracht und an den Hauptausschuss ver-
wiesen.
1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat. Politik und
Verwaltung unterliegen rechtsstaatlichen Verfahrensschranken, die eine willkürliche und
rechtlose Gestaltung durch staatliche Organe verhindern. Polizeien, Bundeswehr und die
kommunalen Ordnungsbehörden verfolgen in dem durch die Verfassungsordnung vorgegebe-
nen Rahmen unterschiedliche Aufgaben und Zweckbestimmungen . Sie arbeiten in Münster -
öffentlich sichtbar - eng und vertrauensvoll zusammen, zusätzlic her Bekenntnisse von Seiten
der Stadt bedarf es hierzu nicht.
Zur Rechtsstaatlichkeit gehört auch die Möglichkeit, Maßnahmen des Staates und somit auch der
Sicherheitsbehörden kritisch zu hinterfragen. Meinungsfreiheit und das Recht auf freie politische R e-
de sind elementare Bestandteile des demokratischen Wettbewerbs, die allerdings ihre Grenzen in
Ordnungsamt
30.04.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Thomas
Telefon: 492-3210
Thomas@stadt-muenster.de
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zahlreichen verfassungsgemäßen Normen des Strafrechts und des zivilrechtlichen Persönlichkeits-
schutzes finden.
2. Der Antrag der AfD -Ratsgruppe „Information der Bundeswehr an städtischen Schulen aus-
bauen“ (A-R/0029/2019) wurde bereits durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung in
seiner Sitzung am 19.11.2019 nicht aufgegriffen (Anlage 2). Der Sachverhalt ist auch heute
nicht anders zu beurteilen.
3. In den vergangenen Jahren hat sich die Bundeswehr mit Aktionsflächen auf dem Stadtfest
präsentiert. Die Organisation des Stadtfestes wurde im Rahmen einer europaweiten Aus-
schreibung an die Münster Mittendrin GmbH vergeben, die eigenverantwortlich die Auswahl
der teilnehmenden Akteure steuert. Diese Entscheidungszuständigkeiten haben sich bewährt
und sollten daher nicht verändert werden.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020)
Anlage 2 Beschlussvorlage „Information der Bundeswehr an städtischen Schulen ausbauen“
(V/1059/2019)
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0249/2021 | Antrag an den Rat A-R/0048/2020 Alternative. für Br Deutschland I AlD-Ralsgruppe im Rot der Stadt Münster n n n AfD-Rat : Bekenntnis zu Polizei und en Bundeswehr als Teil der staatlichen .... us Sicherheitsarchitektur 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd- muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat der Stadt Münster verurteilt die Kritik an Polizei und den Sicherheitsbehörden aus dem politischen Raum in den vergangenen Wochen. 2. Der Rat bekennt sich zur gewachsenen Sicherheitsarchitektur in Münster. Hierzu gehören in Münster Polizei, kommunaler Ordnungsdienst und die Bundeswehr. Durch sie wird die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung in Deutschland geschützt. 3. Der Rat begrüßt es ausdrücklich, wenn Abgesandte von Polizei und Bundeswehr in . schulischen Einrichtungen über ihre Arbeit informieren. 4. Ebenso spricht sich der Rat für eine aktive Teilnahme der Bundeswehr am Stadtfest in Münster aus. 5; Begründung: Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Zur Staatlichkeit von Deutschland gehört nach außen die Staatsgrenze und damit das Staatsgebiet. Ebenso ein auf dem Staatsgebiet lebendes Staatsvolk. Und zuletzt eine über das Staatsgebiet regierende Staatsgewalt. (Dreielemente-Lehre des Staates von Georg Jellinek). Polizei und Bundeswehr sind integrale Bestandteile dieser staatlichen Ordnung. Die Bundeswehr sichert den Erhalt der Staatsgrenzen gegenüber möglichen äußeren Feinden von Deutschland. Polizei und weitere Ordnungsbehörden - wozu auch der kommunale Ordnungsdienst gehören - sichern die staatliche Ordnung im inneren des Staatsgebietes ab. Bei Institutionen sind deshalb fundamental und unerlässlich für das Funktionieren eines Staates. Daher sollte es selbstverständlich sein, dass alle demokratischen Parteien in Deutschland sich hinter Polizei und Bundeswehr stellen. Denn eine parlamentarische Demokratie kann nur funktionieren, wenn der Staat über effektive Sicherheitsorgane verfügt. Über viele Jahrzehnte war diese Sichtweise in allen demokratischen Parteien eine Selbstverständlichkeit. In den letzten Wochen und Monaten jedoch kam es durch verschiedene Politiker wiederholt zu völlig unangebrachter Kritik an der Polizei. Die Kritik richtete sich dabei AfD-Ratsgruppe Münster Leostraße 16 B 48153 Münster Mitglieder Martin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol ) +49(251) 60688623 www.afd-muenster.de martin.schiller@afd-muenster.de nicht gegen bestimmte Ordnungsmaßnahmen und deren Verhältnismäßigkeit. Im Gegenteil der Polizei wurde mit generalisierten Vorurteilen auf das Übelste verleumdet. Die Polizei muss sich aber sicher sein können, dass sie bei der Anwendung von rechtlichen Vorschriften die Rückendeckung der Politik hat. Denn ansonsten kann sie ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen. Weil sie fürchten muss, bei Anwendung des geltenden Rechtes von der Politik hierfür verurteilt zu werden. Dies hätte dann zur Folge, dass die Polizei Straftaten nicht mehr verfolgt und aufklärt. Darunter leidet auf Dauer das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Ebenso stellt dies eine elementare Gefahr für die Sicherheitslage in Deutschland dar. Daher ist in der gegenwärtigen Situation ein klares Bekenntnis der Stadt Münster durch den Rat als sein höchstes Gremium zur Polizei und der Bundeswehr erforderlich. Deutschland ist ein demokratischer Staat. Daher vollzieht sich die Willensbildung der Bevölkerung von unten nach oben. Vom Bürger hin zu Staat. Damit verbunden aber ist auch die Aufgabe staatlicher Institutionen den Bürgern ihre Arbeit zu erklären und um Sympathie und Unterstützung bei der Bevölkerung zu werben. Hierfür ist es erforderlich, dass Polizei und Bundeswehr auch in der Öffentlichkeit sichtbar sind und dort Präsenz zeigen. Damit sie sich und ihre Arbeit erklären können. Dies geschieht seit langem durch Besuche der Bundeswehr in Schulen. Ebenso hat die Bundeswehr über mehrere Jahre hin einen eigenen Stand auf dem Stadtfest von Münster gehabt. Diese Maßnahmen von Polizei und Bundeswehr haben sich bewährt. Der Rat spricht sich deshalb für die Fortsetzung dieser vertrauensbildenden Maßnahmen aus. gez. Martin Schiller Richard Mol
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0249/2021 DER OBERBÜRGERMEISTER || MÜNSTER Amt für Schule und Weiterbildung Öffentliche Beschlussvorlage dE112078 11059/2019 Ihr/e Ansprechpartnerlin: Frau Dr. Späker Telefon: 492-4390, Spaeker@stadt-muenster.de Betrifft "Information der Bundeswehr an städtischen Schulen ausbauen", Antrag der AfD-Ratsgruppe A- R/0029/2019 Beratungsfolge | 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung | Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Aktivitäten der Partner im Übergang Schule-Beruf, der Schulen sowie des Amtes für Schule und Weiterbildung zur Unterstützung der Schulen in Münster bei der Beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis. 2. Der Antrag der AfD-Ratsgruppe „Information der Bundeswehr an städtischen Schulen aus- bauen“ (A-R/0029/2019) wird darüber hinaus nicht aufgegriffen. Il. Finanzielle Auswirkungen: -keine- Begründung: Die Stadt Münster als Schulträgerin unterstützt die Schulen bei der Umsetzung ihres Auftrages zur Umsetzung von Angeboten der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Seit 2014 geschieht dies zusätzlich im Rahmen des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“, das die Einführung sog. „Standardelemente der beruflichen Orientierung“ ab der Klasse 8 verbindlich vor- sieht. Die inhaltliche bzw. schulfachliche Gestaltung der verschiedenen Module obliegt, wie auch die innerschulische Koordination aller Maßnahmen der Beruflichen Orientierung, den Schulen in Abstim- mung mit der Schulaufsicht und wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter verantwortet. Die Stadt Münster als Schulträgerin und Kommunale Koordinierung im' Rahmen des Landesprogramms übernimmt hier koordinierende und unterstützende Funktion. Zu den Maßnahmen im Rahmen der KAoA-Standardelemente kommen spezifische, von den Schulen in Eigenverantwortung durchgeführte 11059/2019 Angebote (schulische Berufsmessen, direkte Kontakte zu Betrieben vor Ort, Einbindung von Alumni etc.). ä Zum neuen Schuljahr 2019/20 wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung eine Übersicht über die in Münster stattfindenden Messen und Informationsveranstaltungen zur Beruflichen Orientierung er- stellt. Enthalten sind die zum Zeitpunkt der Übersichtserstellung bekannten örtlichen, öffentlichen An- gebote, die den Schülerinnen und Schülern Beratung und Information über mögliche Berufs- und Ausbildungswege geben wollen. Die Bundeswehr wirkt z.T. als Aussteller bei diesen Angeboten mit. ‚Angebote wie etwa Tage der Offenen Tür in einzelnen Betrieben sind aus Gründen der Bevorteilung bzw. Wettbewerbsverzerrung bewusst nicht aufgeführt. Eine Ergänzung und Aktualisierung dieser Übersicht in regelmäßigen Abständen ist vorgesehen. Für die Bereitstellung von Plätzen zur Berufsfelderkundung unterhält die Schulverwaltung ein Portal, auf dem Betriebe und Unternehmen ihr Angebot einstellen können. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich — in Abstimmung mit ihrem Fachlehrer/ihrer Fachlehrerin — eigenverantwortlich für eines dieser Angebote. Dieses Portal steht allen Anbietern - sofern sie ein für Schulen angemesse- nes Angebot für eine eintägige Berufsfelderkundung offerieren - offen. Auch die Bundeswehr kann hier Plätze für eintägige Berufsfelderkundungen einstellen. Die Stadt Münster informiert die Schulen darüber hinaus über Angebote von Partnern des KAoA- Akteurskreises (Kammern, Kreishandwerkerschaft, Hochschulen), die Schülerinnen und Schüler in Kontakt zu Ausbildungsbetrieben bringen. Hierzu gehören etwa das IHK-Speed-Dating, die Hand- werksmesse „Mach‘ dein Ding im Handwerk“ sowie das Angebot der Wirtschaftsförderung „Schule und dann“, Das Angebot zur beruflichen Orientierung im Rahmen dieser Standardelemente ist inzwischen sehr umfassend. Nicht aufgeführt sind die zahllosen direkten Kooperationsbeziehungen von Schulen zu Ausbildungsbetrieben. . Eine Bewerbung einzelner Berufsfelder sowie deren Karrieremöglichkeiten wie auch eine Einladung zu Informationsveranstaltungen in die Schule finden von Seiten der Verwaltung ausdrücklich nicht statt. Die Auswahl einzelner Berufsfelder im Rahmen von Pilotprojekten des Amtes (wie etwa Metall, Erziehung- und Pflege) erfolgt auf Grundlage ausbildungs- und arbeitsmarktbedingter Bedarfslagen in Abstimmung mit den Schulen, der Schulaufsicht und den Kooperationspartnern im Übergang Schule- Beruf, ggf. auch durch die Schwerpunktlegung Dritter (z.B. Fördergeber). 1 l.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 Antrag der Ratsgruppe AfD an den Rat vom 13.05.2019 A-R/0029/2019 11059/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0249/2021 Kurzüberblick Antrag der Ratsgruppe AfD (Nr. A-R/0048/2020) Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bekenntnis zu Polizei und Bundeswehr als Teil der staatlichen Sicherheitsarchitektur Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16b
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Details
- Aktenzeichen
- V/0249/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.03.2021
- Erstellt
- 19.03.2021 11:35