2022/0376
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
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Punkt 52: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) (V-Nr. 2022/0376) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0376
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Vorlage vom: 18 .10.2022
Beschlussvorschlag :
Gemäß § 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden
Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen.
Der Magistrat beschließt, der Stadtverordnetenversammlung folgende Empfehlung auszusprechen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des
Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die Firma
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- 2 -
Anlagen: BK Beschluss Beauftragung WP 2022
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022
Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung vom 07.Oktober 2022 beschlossen, dem
Magistrat vorzuschlagen, der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage vorzulegen.
Im Jahr 2021 wurde unter Federführung der HEAG Holding AG ein Auswahlverfahren
durchgeführt. Hierzu wurde das Prüfungsvolumen folgender Stadtwirtschaftsunternehmen,
zusammengefasst:
HEAG Einzel- und Konzernabschluss, und Töchter
Entega Einzel- und Konzernabschluss, und Töchter
Bauverein Einzel- und Konzernabschluss, und Töchter
HEAG Mobilo Einzelabschluss und Töchter
EAD Einzelabschluss und Töchter
Klinikum Einzel- und Konzernabschluss und Töchter
Insgesamt sechs Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden aufgefordert, Angebote für den
Prüfungszeitraum 2022 bis 2026 abzugeben.
Die vorgelegten Angebote wurden ausgewertet. Entschieden wurde sich für das in Sum me über
alle Gesellschaften wirtschaftlichste Angebot der Fa. Baker Tilly
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Betriebsleitung schlägt aus diesem Grund vor, die Firma
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2022 zu
beauftragen.
Darmstadt, 18.10.2022
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Punkt 46: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) (V-Nr. 2022/0376) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlagen-Nr.: EAD-2022/0019 Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 07. Oktober 2022 Tagesordnungspunkt: 6 Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlage vom 19. September 2022 zu beschließen: Gemäß 8 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen. Unter Bezugnahme auf 8 7 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 05. Oktober 1994 wird die Betriebskommission gebeten, als Abschlussprüfer die Firma Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 07.10.2022 Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 07. Oktober 2022 etriebsleiterin
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0376
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00