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2022/0376

Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Magistratsvorlage 09.11.2022

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246 Zeichen

Punkt 52: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des 
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) 
 (V-Nr. 2022/0376) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.   
  
Stimmenthaltung: AfD

2022/0376

3065 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0376 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des  
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für  
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)  
 
Vorlage vom: 18 .10.2022 
 
Beschlussvorschlag : 
Gemäß § 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden 
Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen. 
 
Der Magistrat beschließt, der Stadtverordnetenversammlung folgende Empfehlung auszusprechen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des 
Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die Firma 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

- 2 - 
 
Anlagen: BK Beschluss Beauftragung WP 2022  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.10.2022 
 
Die Betriebskommission hat in Ihrer Sitzung vom 07.Oktober 2022 beschlossen, dem 
Magistrat vorzuschlagen, der Stadtverordnetenversammlung die Beschlussvorlage vorzulegen. 
 
Im Jahr 2021 wurde unter Federführung der HEAG Holding AG ein Auswahlverfahren 
durchgeführt. Hierzu wurde das Prüfungsvolumen folgender Stadtwirtschaftsunternehmen, 
zusammengefasst: 
 
HEAG                Einzel- und Konzernabschluss, und Töchter 
Entega               Einzel- und Konzernabschluss, und Töchter 
Bauverein   Einzel- und Konzernabschluss, und Töchter 
HEAG Mobilo     Einzelabschluss und Töchter 
EAD                   Einzelabschluss und Töchter 
Klinikum               Einzel- und Konzernabschluss und Töchter 
 
Insgesamt sechs Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden aufgefordert, Angebote für den 
Prüfungszeitraum 2022 bis 2026 abzugeben. 
 
Die vorgelegten Angebote wurden ausgewertet. Entschieden wurde sich für das in Sum me über 
alle Gesellschaften wirtschaftlichste Angebot der Fa. Baker Tilly  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 
 
Die Betriebsleitung schlägt aus diesem Grund vor, die Firma 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2022 zu 
beauftragen. 
 
 
 
 
Darmstadt, 18.10.2022 
 
 
 
Der Dezernent IV  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Punkt 46: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des 
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) 
 (V-Nr. 2022/0376) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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1123 Zeichen

1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Vorlagen-Nr.: EAD-2022/0019

Vorlage für die Betriebskommission des EAD
zur Sitzung am 07. Oktober 2022

Tagesordnungspunkt: 6

Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)

Vorlage vom 19. September 2022 zu beschließen:

Gemäß 8 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu
bestimmenden Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu
prüfen.

Unter Bezugnahme auf 8 7 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 05. Oktober 1994 wird die
Betriebskommission gebeten, als Abschlussprüfer die Firma

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzuschlagen.

Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 07.10.2022
Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig.

Darmstadt, 07. Oktober 2022

etriebsleiterin

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0376
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.11.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00