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2017/0055

Neugestaltung Friedensplatz

Magistratsvorlage 09.03.2017

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2017/0055

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2017/0055

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
16.03.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0055 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 12 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  15066-6125 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Neugestaltung Friedensplatz  
 
Vorlage vom: 09.03.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Bericht zum Sachstand der Planung wird zur Kenntn is genommen.  
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09. März 2017  
 
Der Plan ungsprozess für die Umgestaltung des Friedensplatzes wurde im Jahre 2001 
eingeleitet. In der Folge wurden zunächst verschiedene Konzepte in den Gremien diskutiert, 
bevor im Jahre 2008 Beschlüsse des Magistrates und der Stadtverordnetenversammlung über 
einen Gestaltungsentwurf gefasst wurden. Dieser Entwurf sah bereits eine Neugestaltung der 
Platzoberfläche vor. Eine grundsätzliche Ertüchtigung der Funktionsbauteile wie dem 
Eingangsbauwerk und den brandschutztechnischen Einrichtungen der Tiefgarage waren in dem 
damaligen Entwurf allerdings nicht berücksichtigt. Kenntnisse über den Zustand und die 
statische Auslegung der Tiefgaragendecke lagen im Jahre 2008 noch nicht vor. So bezogen 
sich die in der damaligen Vorlage genannten Kosten von ca. 1,4 Mio EURO im We sentlichen auf 
die Neugestaltung der Platzoberfläche. 
 
Aufgrund verschiedener Einflüsse wurde das Projekt nicht wie geplant realisiert, sondern ab 
dem Jahre 2013 erneut planerisch bearbeitet. In Folge einer erneut breiten Beteiligung der 
Gremien (u.a. Gest altungsbeirat) und der veränderten Anforderungen wurden weitere 
Planungselemente aufgenommen. Dies waren im Wesentlichen: 
 
- die barrierefreie Erschließung aller Ebenen der Tiefgarage durch einen Aufzug und die 
entsprechende Gestaltung des Zugangsbauwerkes, 
- die Integration einer barrierefreien Toilettenanlage, 
- die Änderung des Zu- und Abluftsystems der Tiefgarage (Planungen von 2008 technisch 
nicht realisierbar) 
 
Im Ergebnis der Gremien - und der Öffentlichkeitsarbeit erging 2014 eine Berichtsvorlage an 
den Magistrat. Dieser Vorlage war bereits eine fortgeschrieben Kostenschätzung beigefügt, die 
nach damaligen Kenntnisstand Baukosten in Höhe von ca. 2,9 Mio € benennt. In dieser 
Berichtsvorlage wurde jedoch auch detailliert auf Kostenrisiken hingewiesen, die zum  
damaligen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden konnten, sondern erst jetzt mit Entwicklung 
des Bauentwurfes mit hinreichender Genauigkeit berechnet werden konnten.  
 
Im Rahmen der Fortsetzung des Planungsprozesses war zur Klärung offener Fragen und zur 
Definierung der bestehenden Schnittstellen zu der unter der Platzfläche liegenden 
Schloßgarage eine noch intensivere  Zusammenarbeit mit der Heag Holding erforderlich. 
Gegenstand dieser Zusammenarbeit war unter anderem die Auswertung von Bestandsplänen 
zur Tie fgarage, die bis zum Jahre 2014 keinen Eingang in die Planung finden konnten, weil 
diese den planenden Ämtern nur in Teilen vorlagen. Die Erweiterung der Planungen beinhaltet 
im Wesentlichen folgende Bestandteile: 
 
Technische Ertüchtigung 
Die frühzeitige Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt ergab, dass die Umsetzung des neu zu 
planenden, barrierefreien Zugangsbauwerks mit Aufzug und Behinderten -WC einen separaten 
Bauantrag erfordern würde. Im Rahmen des Bauantragsverfahrens wurde die Ertüchtigung der 
technischen Ausstattung der Tiefgarage, insbesondere mit Blick auf die Einbindung in das 
Brandschutzkonzept eingefordert. Bei der  Umgestaltung der Ausblasbauwerke bleibt der  
Bestandschutz der Lüftungsanlage erhalten. Es werden lediglich die oberirdischen Ba uwerke in 
die Platzfläche integriert.  
Eine rechnerische Überprüfung der Lüftungsanlage wurde durchgeführt.

- 3 - 
Barrierefreier Zugang 
Für die erforderliche Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Tiefgarage muss ein neues 
Aufzugsbauwerk in den Bestand der Tiefg arage integriert werden. Die statischen 
Untersuchungen ergaben, dass für die Gründung des Aufzugsbauwerks umfangreiche Eingriffe 
in die B estandsfundamente im Bereich der Bodenplatte und der Geschossdecken der 
Tiefgarage erforderlich werden. Diese sind neben den Deckendurchbrüchen unter anderem ein 
teilweiser Rüc kbau des Bestands fundamentes und die ersatzweise Herstellung eines neuen, 
statisch nachgewiesenen Betonbauteiles im Sohlbereich der Tiefgarage. 
Der Aufzug ermöglicht auch den Transport von Fahrrädern  in beide Ebenen der Tiefgarage. Auf 
diese Weise könnten perspektivisch auch Fahrradabstellplätze (z.B. Fahrradboxen) in der TG 
errichtet werden. 
 
Konstruktive Ausbildung der Baumbeete 
Die Auswertung der Bestandsunterlagen der Tiefgarage, die erst ab 2014 im Detail zur 
Verfügung standen, ergab, dass die bereits im ursprünglichen Gestaltungsentwurf für die neue 
Platzfläche enthaltenen Baumbeete nicht, wie ursprünglich geplant, auf der Tiefgaragendecke 
abgelastet werden können. Die Tragfähigkeit der Bestandsd ecke ist hierzu nicht ausreichend. 
Zur Umsetzung der maßgeblich gestalterischen Lösung müssen die Lasten aus den 
Baumbeeten unmittelbar in die Stützenpfeiler der Tiefgarage abgetragen werden. Konstruktiv 
ist dieses Problem nur durch die Anordnung einer Tra gplatte oberhalb der Tiefgaragendecke 
möglich, die ein e Belastung der Betondecke in den dafür nicht geeigneten Bereichen 
ausschließt und statt dessen den Lasteintrag nur an dafür geeigneten Stützpunkten 
gewährleistet. In Konsequenz dieser Planungen musste ebenfalls die Entwässerungsplanung 
der Platzfläche fortgeschrieben und an die Ergebnisse der aktuellen Zustandserfassung 
angepasst werden.  
 
Zusammenfassend lassen sich folgende Kernpunkte der Projektfortschreibung vom Jahre 2014 
bis heute definieren: 
 
- Integration eines barrierefreieren Zugangs zur Tiefgarage mit Aufzugsbauwerk 
- Ertüchtigung des Fundamentbereiches der Bodenplatte der bestehenden Tiefgarage  
- Ertüchtigung der Brandschutz- und Lüftungsanlage 
- Integration einer behindertengerechten Toilette 
- Festlegung auf Natursteinmaterial für die Gestaltung der Platzoberfläche 
- Konstruktive Lösung für die Anordnung der Baumbeete (Tragplatte) 
- Anpassung der Entwässerungsplanung und der weiterführenden Leitungen 
- Integration einer Versorgungsinfrastruktur der Platzflä che (Elektroversorgung für 
Marktbetrieb etc.) 
 
Der erreichte Planungsstand entspricht der HOAI -Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und 
erlaubt eine qualifizierte Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten und Planungskosten. 
Diese betragen gemäß Aufstellung des Fachplaners in Summe ca. 5,2 Mio. Euro. 
 
Projektkosten Neugestaltung Friedensplatz  Euro (brutto) 
 
Projektvorbereitung  
Bemusterungen, Erkundungen 70.000 
Baukosten 
Rückbau Friedensplatz (Tiefgarage) 245.000 
Rückbau Friedensplatz (Fahrbahn und Ostseite) 96.000 
Aufbau Friedensplatz 2.360.000

- 4 - 
Baumbeete und oberirdische Abluft 763.000 
Eingangsbauwerk Tiefgarage 559.000 
Fluchttreppenhäuser und Abluft Ostseite 142.000 
Sonstige Bauleistungen 70.000 
Planung / Bauüberwachung 
Bauüberwachung 110.000 
Planung und Beratung 630.000 
Projektsteuerung 120.000 
Projektkosten (Brutto) 5.165.000 
 
Zzgl.  Risikofaktor 10%: 516.000 
 
Gesamtkosten incl. Risikoabwägung: 5.681.000 
 
 
Die Projektkosten betragen gemäß Aufstellung der Fachplaner , incl. Risikoabwägung in Summe 
ca. 5,7 Mio. Euro. 
 
Eine Umsetzung der vom Magistrat vorgegebenen Planungsziele ist mit dem derzeit 
verfügbaren Budget nicht zu realisieren. 
 
In Konsequenz dieser Fortschreibung werden im Haushaltspl an des Jahres 2018 daher ca. 2,6 
Mio. Euro zusätzlich zu den bereits veranschlagten Mitteln erforderlich.  
 
Den Mehrkosten stehen insbesondere weitreichende Verbesserungen beim barrierefreien 
Zugang, der Tiefgaragenstatik und der Lüftungstechnik gegenüber, die so in der Vorplanung 
nicht enthalten waren. 
 
Die den vorgenan nten Aussagen zugrunde liegende Entwurfsplanung wird im April 2017 
abgeschlossen. Zu dieser Planungsstufe gehört die Kosten berechnung, die später Basis des 
Vergabeverfahrens wird. Weil schon jetzt der dem aktuellen Handlungsbedarf geschuldete 
Beschluss für die vorbereitenden Maßnahmen am Friedensplatz ansteht, wird im Vorgriff auf 
den baldigen Abschluss der Planungen über den aktuellen Planungsstand berichtet.  
 
Darmstadt, den 09.03.2017 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek       André Schellenberg  
Stadträtin       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 115 zur Kenntnis
TOP 23
TOP 33
TOP 5

Orte (1)

  • Friedensplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0055
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.03.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00