1473/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage aus der Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 16.04.2026 betreffend "Fühlinger See Veranstaltungsplanung - Rückblick 2025 / Ausblick 2026"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522/1 Vorlagen-Nummer 1473/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage aus der Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 16.04.2026 betreffend "Fühlinger See Veranstaltungsplanung - Rückblick 2025 / Ausblick 2026" Bezirksvertreterin Frau Herrmann bittet um Ergänzung zu folgenden Punkten: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die der Stadt Köln im Zusammenhang mit den ein- zelnen Veranstaltungen am Fühlinger See entstehen – bitte aufgeschlüsselt nach Ver- anstaltung und Kostenart (z. B. Infrastruktur, Personal, Sicherheit, Reinigung, Geneh- migungen)? 2. Welche Kostenanteile werden, jeweils durch die Veranstalter übernommen, und auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgt diese Kostenverteilung? 3. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen (z. B. durch Pacht, Gebühren oder sonstige Entgelte)? 4. In welchem Umfang lassen sich darüberhinausgehende wirtschaftliche Effekte– etwa durch Gewerbesteuereinnahmen oder touristische Wertschöpfung – konkret beziffern und dem Standort Köln zurechnen? 5. Wer trägt im Einzelnen die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, Verkehrslenkung sowie die Wiederherstellung des Geländes, insbesondere im Hinblick auf Müllbeseitigung und die Aufbereitung des Naherholungsgebiets durch beispielsweise die AWB? 6. Erfolgt seitens der Stadt eine systematische Vollkostenrechnung bzw. eine Wirtschaft- lichkeitsanalyse dieser Veranstaltungen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bezirksvertreter Herr Kersten und Herr Schott weisen darauf hin, dass genau dafür der Runde Tisch Fühlinger See in der letzten Sitzung beschlossen wurde, bei dem diese Fragen alle ge- stellt werden können. Laut Bezirksvertreter Herrn Büschges sollen diese Fragen für die Öffentlichkeit transparent in der Sitzung angesprochen werden und nicht in nichtöffentlichen Arbeitskreisen Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Sport- und Erholungsanlage am Fühlinger See, entstanden aus einer ehemaligen Kies- 2 grube, wurde 1978 eröffnet. Die Anlage umfasst 200 Hektar. Sie bietet ein 19 Kilometer lan- ges Wegenetz mit großzügigen Freiflächen und insgesamt sieben Teilseen. Diese laden Erho- lungssuchende und Freizeitsportler*innen zu Outdoor-Aktivitäten, Sonnenbaden und Pickni- cken ein. In dafür kenntlich gemachten Bereichen können zahlreiche Wassersportarten aus- geübt werden. Vereine, Schulen, Hochschulen und Spitzensportler*innen nutzen die 2,3 Kilometer lange Re- gattabahn zum Training sowie Wettkampfbetrieb. Auf der Bahn finden ganzjährig hochkarätige nationale wie internationale Wettbewerbe statt. Darüber hinaus bietet die Anlage vielseitige Voraussetzungen für Musik- und Festival-Veran- staltungen. Alle Veranstaltungen sind laut Satzung betreffend die Benutzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See durch das Sportamt der Stadt Köln genehmigungspflichtig. Hieraus ergibt sich, dass im Rahmen der Veranstaltungen am Fühlinger See zu differenzieren und kategorisieren ist, ob es sich 1. um Sportveranstaltungen von eingetragenen Sportvereinen oder Sportverbänden, 2. um Sportveranstaltungen von Veranstaltern oder Agenturen mit kommerzieller Absicht oder 3. um Musik- oder Kulturveranstaltungen handelt. Die Veranstaltungen der Kategorie 1 (hierunter fielen beispielsweise im Jahr 2025 die Landes- meisterschaft im Kanu, die Juniorenregatta und die Deutsche Kanu-Rennsportmeisterschaft, im Jahr 2026 finden in dieser Kategorie der Internationale Kanu Colonia Cup und die Kölner Juniorenregatta statt) sind aufgrund der Gemeinnützigkeit jeweils kostenfrei zu genehmigen. Sollten Kosten für die Nutzung und Betreuung der Wassertechnik und der Müllentsorgung an- fallen, sind diese von der Stadt Köln zu übernehmen. Im Jahr 2025 betrugen die Kosten für die technische Begleitung rund 69.000 Euro und für die Reinigung (zusätzliche Müllentsorgung und Reinigung der sanitären Anlagen) rund 14.000 Euro. Da es sich bei den Kosten für Personal, Genehmigung und Infrastruktur um Eh-da-Kos- ten handelt, werden diese nicht separat erhoben. Die Veranstaltungen der Kategorie 2 (hierunter fallen beispielsweise die Veranstaltungen Fir- menlauf, Swim & Run, Drachenbootfestival, Cologne-Wakeboard-Masters, die Hindernisläufe wie der Hotfoot Run oder der Muddy-Angel-Run) werden kostenpflichtig genehmigt. Die Veranstaltungen der Kategorie 3 (hierunter fallen die Kultur- und Musikveranstaltungen wie beispielsweise das Mittelalter-Spectaculum, die Einzelkonzerte und das Summerjam Fes- tival) werden ebenfalls kostenpflichtig genehmigt. Hier trägt der Veranstalter sämtliche Kosten, die je nach Art der Veranstaltung notwendig sind wie beispielsweise die Verkehrslenkung samt entsprechendem Konzept und Beschilderung, die Wiederherstellung des Geländes, die Müllbeseitigung und Müllentsorgung, die Beauftragung des Sanitätsdienstes und auch der Wasserrettung sowie die Erstellung des Sicherheitskonzeptes und die sich hieraus ergebene Anzahl und Art des Sicherheitspersonals. Durch die Veranstaltungen der Kategorie 2 und 3 konnten im Jahr 2025 an Einnahmen für die Stadt Köln rund 180.000 Euro erzielt werden. Bei der Gesamtbetrachtung der städtischen Einnahmen im Veranstaltungsbereich darf zudem nicht außer Acht gelassen werden, dass seitens der Sportverwaltung vom Veranstalter nur das Nutzungsentgelt als Grundstückseigentümer vereinnahmt wird. Darüber hinaus erhalten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weitere städtische Dienst- stellen entsprechende Einnahmen; beispielsweise für die Baugenehmigung, verkehrliche An- ordnungen, ordnungsbehördliche Erlaubnisse, Festsetzungen, Ausschankerlaubnis etc.. 3 Neben den unmittelbaren städtischen Einnahmen stellt die Durchführung von hochkarätigen Musikveranstaltungen zudem einen erheblichen Wirtschaftsfaktor – nicht nur für die Gewerbe- treibenden im Kölner Norden dar (Beauftragung von Reinigungsdiensten und Sicherheitsun- ternehmen, Einnahmen für die städtische Stromversorgungstochter, die KVB, Lärmmessungs- unternehmen usw.). Hierzu erfolgt seitens der Sportverwaltung keine entsprechende Marktanalyse. So würde bei- spielsweise eine Impactstudie, die die Veranstaltungen auf der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See als Treiber regionalökonomischer und touristischer Effekte betrachtet, hohe Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe verursachen. Seit ihrer Entstehung hat sich die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See zu einer multi- funktional genutzten Anlage entwickelt, die mit ihrer nationalen und internationalen Stahlkraft für die Rheinmetropole ein wichtiger Regattastandort und zugleich Landesleistungsstützpunkt für den Rudersport und Kanu-Polo ist. Darüber hinaus ist der Fühlinger See im Konzept der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele als Austragungsort für die Sportart Ma- rathonschwimmen vorgesehen. Gez. Stolz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1473/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.06.2026
- Erstellt
- 18.05.2026 13:39