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Änderungsantrag zu TOP 3.3 – „Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/1574/2024 vom 15.11.2024

Stand: Am 18.11.2024 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Teresa De Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2024 AN/1574/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 18.11.2024 Änderungsantrag zu TOP 3.3 – „Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024" - hier: Freigabe und Vergabe der Mittel Sehr geehrte Frau De Bellis-Olinger, wir bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.3 „Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern; hier: Freigabe und Vergabe von Mitteln“ (2629/2024)“ auf die Ta- gesordnung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern am 18. No- vember 2024 aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Projekte aus der von ihr zur Entschei- dung und Mittelfreigabe vorgelegten Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms zu streichen:  Projekt 11: Miteinander aktiv! 2. Mit dem durch die Streichung von Projekt 11 freigewordenen Mittel in Höhe von 12.000,- € soll das Projekt Nr. 14 „Gleiche Rechte, gleiche Chancen – ein Kunstwett- bewerb zum Weltfrauentag am 8. März“ finanziert werden. 3. Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt die Frei- gabe und Vergabe der Mittel aus dem Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur Förderung von Projekten für die Antragsphase 2024 für die in der Vorschlagsliste übrigen Projekte. Begründung: - 2 - Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt gemäß § 14 Abs. 2 Punkt 4 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Pro- jekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern über die Vergabe von Fördermitteln. Die Fachverwaltung hat daraufhin eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte erarbei- tet und dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vor Förderzusage zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. Gemäß Punkt 3.3 der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern können Projektformate wie Workshops, Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Vernetzungsveranstaltungen, Kampagnen, Wettbewerbe und andere innovative Methoden gefördert werden. Bei Projekt 11 „Miteinander aktiv“ ist sowohl das angestrebte Format als auch das Projektziel nicht näher definiert und für die Antragsteller nicht erkennbar. Daher ist dieses Projekt nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 18.11.2024

    Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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