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2012/0102

Magistratsvorlage zur Erhebung eines Benutzungsentgelts für die Nutzung des Melderegisters der Meldebehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Eigenbetriebe und andere kostenrechnende Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 20.03.2012

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2012/0102

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2012/0102

5038 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.06.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0102 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 122210 
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1222-11 Sachkonto: 5399000 
 
Betreff: Magistratsvorlage zur Erhebung eines Benutzungsentgelts für die Nutzung des Melde-
registers der Meldebehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Eigenbetriebe 
und andere kostenrechnende Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 20.03.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Eigenbetriebe sowie andere kostenrechnende Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die 
Gebühren/Entgelte von Dritten erheben, haben ab 2013 dem Bürger- und Ordnungsamt für die Nutzung 
des Melderegisters pro eingerichteten Fachamtszugriff ein Benutzungsentgelt in Höhe von jährlich 
270,00 € zu zahlen. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.03.2012  
 
 
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Meldebehörde Darmstadt ein Melderegister. Dieses Meldere-
gister wird jedoch nicht ausschließlich von der Meldebehörde, sondern auch von zahlreichen ande-
ren Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben zur Erledigung von Aufgaben genutzt. Alleine 
die Verarbeitungskosten für das Melderegister, zu zahlen beim Rechenzentrum (Ekom21), beliefen 
sich im Jahr 2011 auf 124.369,40 €. Personalkosten zur Pflege des Melderegisters durch die Mel-
debehörde nicht mit eingerechnet. 
 
Dieser Aufwand kann nicht alleine zu Lasten des Bürger- und Ordnungsamtes gehen. Kostenrech-
nende Einrichtungen und Eigenbetriebe sollten daher aus Gründen einer umfassenden Gebühren-
/Entgeltermittlung zu den Kosten herangezogen werden. 
 
Die städtischen Eigenbetriebe IDA und EAD verfügen im Rahmen der Rundverfügung Nr. 2/2009 
über einen automatisierten Zugriff auf die Daten des Melderegisters der Meldebehörde Darmstadt 
(Fachamtszugriff). IDA nutzt diese Daten zu Tätigkeiten u.a. im Rahmen der Vermietung und Ver-
pachtung, Wohnungsverwaltung der städtischen Wohnungen und Vollstreckung von Forderungen 
gegenüber Mietern und Pächtern. Derzeit verfügen fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen 
Fachamtszugriff. 
 
Der EAD verwendet den Fachamtszugriff zur Ermittlung des Mindestbehältervolumens der Abfallbe-
hälter durch Feststellung der Anzahl der gemeldeten Personen in einem Objekt, zur Prüfung neuer 
Anschriften für die Versendung von Schlussbescheiden an Verkäufer sowie für Vollstreckungsange-
legenheiten im Bereich Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Für den EAD sind aktuell sieben 
Fachamtszugriffe eingerichtet. Von anderen Eigenbetrieben oder kostenrechnenden Einrichtungen 
wurde seither kein Zugriff auf das Melderegister beantragt. 
 
Eine genaue Anzahl der automatisierten Abrufe durch die Eigenbetriebe lässt sich aus datenschutz-
rechtlichen Gründen nicht ermitteln. Aus den dem Bürger- und Ordnungsamt vorli egenden Begrün-
dungen, die zur Einrichtung eines Fachamtszugriffs gemäß Rundverfügung Nr. 2/2009 notwendig 
sind, ist jedoch zu entnehmen, dass regelmäßig Abrufe erfolgen, um die Aufgaben zu erledigen. 
Anderenfalls wäre auch ein Fachamtszugriff nicht notwendig und damit auch nicht einzurichten. 
 
Berechnung des Benutzungsentgelts
 
 
Zur Berechnung eines angemessenen Benutzungsentgelts wird das Verwaltungskostenverzeichnis 
als Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern 
und für Sport in analoger Anwendung herangezogen. Demnach sieht u.a. Nr. 4222 für eine automa-
tisierte Melderegisterauskunft oder automatisierte Datenübermittlung über einzelne oder eine Viel-
zahl namentlich bezeichneter Einwohner (auch aufgrund von automatisierten Abrufverfahren) je 
Einwohner eine Verwaltungsgebühr von 4,50 € vor.  
 
 
 
           .  .  .

- 4 - 
 
 
Bei einer regelmäßigen Nutzung kann von mindestens fünf Abrufen im Monat für jeden Zugriffsbe-
rechtigten ausgegangen werden. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: 
 
 
 
 
4,50 € pro Auskunft x 5 Abrufe monatlich pro Zugriffsberechtigten 
= 
22,50 € Benutzungsentgelt monatlich pro Zugriffsberechtigten 
 
 
 
22,50 Benutzungsentgelt monatlich pro Zugriffsberechtigten x 12 Monate 
= 
270,00 Benutzungsentgelt jährlich pro Zugriffsberechtigten
 
 
 
 
Darmstadt, 20.03.2012 
 
Dezernat II   Dezernat III   Dezernat IV 
 
 
 
        
Rafael Reißer   Brigitte Lindscheid  André Schellenberg 
Bürgermeister   Stadträtin   Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0102
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.03.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00