2012/0102
Magistratsvorlage zur Erhebung eines Benutzungsentgelts für die Nutzung des Melderegisters der Meldebehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Eigenbetriebe und andere kostenrechnende Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2012/0102
5038 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
13.06.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II Dezernat IV
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0102
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 122210
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1222-11 Sachkonto: 5399000
Betreff: Magistratsvorlage zur Erhebung eines Benutzungsentgelts für die Nutzung des Melde-
registers der Meldebehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch Eigenbetriebe
und andere kostenrechnende Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 20.03.2012
Beschlussvorschlag:
Die Eigenbetriebe sowie andere kostenrechnende Einrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die
Gebühren/Entgelte von Dritten erheben, haben ab 2013 dem Bürger- und Ordnungsamt für die Nutzung
des Melderegisters pro eingerichteten Fachamtszugriff ein Benutzungsentgelt in Höhe von jährlich
270,00 € zu zahlen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.03.2012
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Meldebehörde Darmstadt ein Melderegister. Dieses Meldere-
gister wird jedoch nicht ausschließlich von der Meldebehörde, sondern auch von zahlreichen ande-
ren Ämtern, Verwaltungsstellen und Eigenbetrieben zur Erledigung von Aufgaben genutzt. Alleine
die Verarbeitungskosten für das Melderegister, zu zahlen beim Rechenzentrum (Ekom21), beliefen
sich im Jahr 2011 auf 124.369,40 €. Personalkosten zur Pflege des Melderegisters durch die Mel-
debehörde nicht mit eingerechnet.
Dieser Aufwand kann nicht alleine zu Lasten des Bürger- und Ordnungsamtes gehen. Kostenrech-
nende Einrichtungen und Eigenbetriebe sollten daher aus Gründen einer umfassenden Gebühren-
/Entgeltermittlung zu den Kosten herangezogen werden.
Die städtischen Eigenbetriebe IDA und EAD verfügen im Rahmen der Rundverfügung Nr. 2/2009
über einen automatisierten Zugriff auf die Daten des Melderegisters der Meldebehörde Darmstadt
(Fachamtszugriff). IDA nutzt diese Daten zu Tätigkeiten u.a. im Rahmen der Vermietung und Ver-
pachtung, Wohnungsverwaltung der städtischen Wohnungen und Vollstreckung von Forderungen
gegenüber Mietern und Pächtern. Derzeit verfügen fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen
Fachamtszugriff.
Der EAD verwendet den Fachamtszugriff zur Ermittlung des Mindestbehältervolumens der Abfallbe-
hälter durch Feststellung der Anzahl der gemeldeten Personen in einem Objekt, zur Prüfung neuer
Anschriften für die Versendung von Schlussbescheiden an Verkäufer sowie für Vollstreckungsange-
legenheiten im Bereich Abfall- und Straßenreinigungsgebühren. Für den EAD sind aktuell sieben
Fachamtszugriffe eingerichtet. Von anderen Eigenbetrieben oder kostenrechnenden Einrichtungen
wurde seither kein Zugriff auf das Melderegister beantragt.
Eine genaue Anzahl der automatisierten Abrufe durch die Eigenbetriebe lässt sich aus datenschutz-
rechtlichen Gründen nicht ermitteln. Aus den dem Bürger- und Ordnungsamt vorli egenden Begrün-
dungen, die zur Einrichtung eines Fachamtszugriffs gemäß Rundverfügung Nr. 2/2009 notwendig
sind, ist jedoch zu entnehmen, dass regelmäßig Abrufe erfolgen, um die Aufgaben zu erledigen.
Anderenfalls wäre auch ein Fachamtszugriff nicht notwendig und damit auch nicht einzurichten.
Berechnung des Benutzungsentgelts
Zur Berechnung eines angemessenen Benutzungsentgelts wird das Verwaltungskostenverzeichnis
als Anlage der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern
und für Sport in analoger Anwendung herangezogen. Demnach sieht u.a. Nr. 4222 für eine automa-
tisierte Melderegisterauskunft oder automatisierte Datenübermittlung über einzelne oder eine Viel-
zahl namentlich bezeichneter Einwohner (auch aufgrund von automatisierten Abrufverfahren) je
Einwohner eine Verwaltungsgebühr von 4,50 € vor.
. . .
- 4 -
Bei einer regelmäßigen Nutzung kann von mindestens fünf Abrufen im Monat für jeden Zugriffsbe-
rechtigten ausgegangen werden. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
4,50 € pro Auskunft x 5 Abrufe monatlich pro Zugriffsberechtigten
=
22,50 € Benutzungsentgelt monatlich pro Zugriffsberechtigten
22,50 Benutzungsentgelt monatlich pro Zugriffsberechtigten x 12 Monate
=
270,00 Benutzungsentgelt jährlich pro Zugriffsberechtigten
Darmstadt, 20.03.2012
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Rafael Reißer Brigitte Lindscheid André Schellenberg
Bürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0102
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.03.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00