2707/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Drogenproblematik in Köln - lizensierte Abgabe von Cannabis-Produkten (Az.: 02-1600-57/18)
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Eingabe_Petent
3802 Zeichen
11418 18:57 _— 000000000000 S.1
50969 Köln, 11.04.2018
meer
Eingang { 6. April 2018
Amt für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Bürgerbüro _
5:
i ! |
Die Oberbürgermeisterin
“ b per FAX
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln-Innenstadt
“ Betr.: Drogenpolitik der Stadt Köln, lizenzierten Abgabe von Cannabis-Produkten
hier: Antrag
1. Verbot des Konsum von Cannabisprodukten in der Öffentlichkeit
2. Aussetzung des Beschluss (Bezug)
Bezug: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 zur Antragstellung beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten
und lizensierten Abgabe von Cannabisprodukten.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
als in Köln geborener Bürger empfinde ich die derzeitige Drogenpolitik der Stadt Köln unerträglich.
Der Neumarkt, der Eberplatz sind nur die Spitze des Eisbergs einer verfehlten Drogenpolitik.
In meinem näherem Lebensumfeld Köln-Zollstock, Neustadt-Süd befinden sich zwei Parks.
Der Vorgebirgspark‘und der Volksgarten, in beiden Anlagen werden im Bereich von Spielplätzen und
Spielanlagen Drogen von Minderjährigen und junge Erwachsene konsumiert.
Viele Bürger fühlen sich durch den widerwertigen Geruch des dort verrauchten Cannabis belästigt.
Beim Flanieren durch die o.a. Parks kommt es teilweise zur Zwangsinhalation und zu einer
Geruchsherausforderung, der unangenehme Geruch des verrauchten Cannabis befällt die Kleidung,
. Haare usw..
Der Geruch setzt sich in unmittelbarer Nähe der Konsumenten ab oder zieht weiter, sodass man
diesen weiträumig in einem Umfeld, je nach Wind über 100 Metern riecht, ohne dass der Geruch
an Intensität verliert.
Das Nikotinrauchen wird geächtet und im öffentlichen Räumen und sogar im privaten Bereich
verboten bzw. eingeschränkt.
11418 18:57 — 000000000000 S.2
Die weiterführende Prüfung der Beamten der Stadtverwaltung bezüglich der Ausnahme-
genehmigung zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten ist als vorbildlich
anzusenen.
Die kontrollierte und lizenzierte Abgabe von Cannabisprodukten wird einen Dealer nicht hindern die
Zielgruppe der Minderjährigen zu beliefern. Die Belieferung der Konsumenten oder der Austausch
von Drogen in den beiden genannten Parks, findet fast täglich statt.
Die Dealer werden immer den Preis der verstaatlichen Abgabe von Betäubungsmittel unterbieten.
Eine Kontrolle über den Konsum von Cannabis durch Minderjährige kann durch den Staat nicht
gewährleistet werden, hier wird ein Tor geöffnet.
Ein kontrollierter Konsum kann nur in zertifizierten Räumlichkeiten der Stadt Köln erfolgen.
Aus meiner Sicht ist die Aussage des Bund Deutscher Kriminalbeamten, - Cannabis freizugeben-
kein Armutszeugnis sondern ein Hilfeschrei nach mehr Personal, dem sollte die Politik nachkommen.
Aufklärung und Prävention gegen Sucht muss das Mittel des Staates sein und nicht der Weg des
leichtesten Widerstands, legal Drogen freizugeben.
Dem Argument der gesellschaftlichen Minderheit der Drogenkonsumenten zu folgen und Cannabis
freizugeben, halte ich im Rahmen der Suchtprävention für unhaltbar.
Die angebliche Bereitschaft in der Bevölkerung den Konsum von Cannabis zu tolerieren ist um-
stritten, aus hiesiger Sicht sollte dieses Problem auf Bundesebene geklärt werden, ggf. mit einem
Volksentscheid.
Wie mit der in den Niederlanden praktizierte liberale Drogenpolitik bekommt die Stadtverwaltung/
Polizei das Drogenproblem nicht in den Griff, im Gegenteil die Drogenpolitik der Niederlande ist bei
weitem gescheitert.
Ich beantrage ein Rauchverbot von Cannabisprodukten aufgrund der Zwangsinhalation,
Geruchsbelästigung und der Infiltration von Kleidung im öffentlichen Raum, sowie einhergehend
die Aussetzung des Beschluss (Bezug).
Beschlussvorlage Ausschuss
2665 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 2707/2018 Freigabedatum 12.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Drogenproblematik in Köln - lizensierte Abgabe von Cannabis-Produkten (Az.: 02-1600-57/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und beschließt, den Vorschlägen des Peten- ten, ein Verbot von Cannabis im Kölner Stadtgebiet auf Grundlage der allgemeinen Gefahrenabwehr einzuführen, nicht zu folgen. Hinsichtlich des Vorschlags der Rücknahme des Beschlusses AN/0039/2018 aus der Sitzung der BV I vom 08.03.2018 (Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt) wird zuständigkeitshalber auf die aktuelle Beratung der Vorlage 0845/2018 im Gesundheitsausschuss verwiesen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In seiner Eingabe vom 11. April 2018 bittet der Petent die Stadt Köln den Konsum von Cannabis- Produkten in Köln zu verbieten. Zusätzlich wünscht er, dass der Beschluss der Bezirksvertretung In- nenstadt vom 08.03.2018 (AN/0039/2018) aufgehoben wird. Dieser Beschluss wird derzeit im zuständigen Gesundheitsausschuss behandelt. Eine Rücknahme des Beschlusses durch den Beschwerdeausschuss ist nicht zulässig. Zusätzlich führt er aus, dass der passive Konsum eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensquali- tät im Stadtgebiet, insbesondere im Vorgebirgspark und Volksgarten, nach sich zieht. Seiner Ansicht nach ist der Konsum von Cannabis-Produkten deutlich geruchsintensiver und belastender als der von Nikotin-Produkten. Der Konsum von Drogen auf und um Spiel- und Bolzplätze ist gemäß §25 Absatz 2 Buchstabe b der Kölner Stadtordnung bereits verboten. Der Ordnungsdienst und die Landespolizei kontrollieren im Rahmen der personellen Kapazitäten die Einhaltung der Regelung. Verstöße auf und in der Nähe von Spiel- und Bolzplätzen werden konsequent geahndet. Jedoch ist der Konsum generell als freiwillige Selbstschädigung straffrei. Zusätzlich zur fehlenden Durchsetzbarkeit und der straffreien Selbstschädigung wird der Besitz von geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf strafrechtlich nicht verfolgt. Eine entsprechende Änderung der Kölner Stadtordnung ist gerade im Blick auf die schon bestehenden Verbote in sensiblen Berei- chen nicht zielführend.
Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 27.11.18
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Kohlhof Telefon: (0221) 25651 Fax : (0221) E-Mail: Kathrin.Kohlhof@STADT-KOELN.DE Datum: 16.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Gesundheitsausschus ses vom 27.11.2018 öffentlich 5.1.1 TOP 5.1 Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.03.2018 zur An- tragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizensierten Abgabe von Cannabisprodukten, 0845/2018 AN/1321/2018 Die im Beschlussvorschlag der Verwaltung dargestellte Alternative (Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt) vom 08.03.2018 wird durch folgenden Beschluss er- setzt: 1. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zu ei- ner kontrollierten Abgabe von Cannabis unter medizinischen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten sowie unter Einhaltung des Jugendschutzes grundsätzlich in Deutschland ermög- licht wird. Hierzu werden die Bundesregierung und der Bundestag aufgefordert, die rechtli- chen Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungspro- jektes nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz zu vereinfachen. 2. Die Verwaltung wird nach der Änderung der Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber beauftragt zu prüfen, ob und wie ein entsprechendes wissenschaftliches Forschungsprojekt in Köln realisiert werden kann. 3. Die Verwaltung wird zudem gebeten, eine Fachkonferenz zum Thema ‘Verantwortungsvol- le Regulierung von Cannabis auf kommunaler Ebene unter Beteiligung aller relevanten Ak- teur/innen wie den Trägern der Drogen- und Suchthilfe, Expert/innen zum Thema Drogen und Sucht, Polizei und Ordnungsbehörde und den Fachpolitiker/innen der Ratsfraktionen durchzuführen, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert sind. 4. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, auf Ebene der kommunalen Spitzenver- bände die zukünftige Entwicklung und Bestrebungen zur Entkriminalisierung des Can- nabiskonsums zu begleiten und hieraus weitere Konsequenzen für Köln abzuleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2707/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 15.08.2018 11:28