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V/0853/2014

Mobilfunksendeanlagen in Münster,

Vorlagen 07.11.2014

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 18.11.2014, TOP 6.3

Kartendarstellung der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

4621 Zeichen

V/0853/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunksendeanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der  sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob e s im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwar tende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird  mit der Stellungnahme der Stadt  an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mob ilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragunge n, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma O2 (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) möchte im Stadtbezirk Münster -Mitte an 
den Standorten Antoniuskirchplatz 11, Münzstr. 13, Wiener Str. 48 und Geiststr. 81 ihre vor-
handenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung be finden 
sich nur an der Münzstr. 13 sensible Einrichtungen. Durch die Prognose, die beim erstmaligen 
Bau der Sendeanlage durchgeführt worden ist, und der zu erwartenden Steigerung der elektr i-
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0853/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.10.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0853/2014 
 
schen Feldstärke und Leistungsflussdichte durch LTE ist keine Über schreitung der „Schweizer 
Anlagenwerte“ zu erwarten. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken für die 
Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.  
 
Die Deutsche Telekom möchte ebenfalls im Stadtbezirk Münster -Mitte an den Standorten Stein-
furter Str. 71 -81, Hoher Heckenweg 36, Nevinghoff 40, Wolbecker Str. 72, Gartenstr. 217, 
Engelstr. 39, Kolde -Ring 21, Oststr. 3, Kanalstr. 5, Weseler Str. 253, Ludgeristr. 11 -17, 
Hammer Str. 89, Lippstädter Str. 10, Dahlweg 100 -102, Am Stadtgraben 10, Schmale Str. 
26, Domplatz 6-7, Salzmannstr. 84 und Antoniuskirchplatz 11 die vorhandenen Mobilfunksen-
deanlagen durch eine LTE-Sendeanlage (2600 MHz) erweitern. 
In der näheren Umgebung befinden sich nur an der Wolbecker Str. 72 und Am Stadtgraben 10 
sensible Einrichtungen. 
Durch die Prognose an der Wolbecker Str. 72, die für diese Anlage in Bezug auf die östlich gel e-
gene KITA und der nördlich gelegenen Schule durchgeführt wurde, und der zu erwartenden Ste i-
gerung der elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung der „Schweizer Anla-
genwerte“ zu erwarten. 
Für das Gymnasium Paulinum, welches angrenzend zur Sendeanlage Am Stadtgraben 10 liegt, 
wurde ebenfalls eine Prognose für die Sendeanlagen angefertigt. Durch diese Progn ose in Ver-
bindung mit den zu erwartenden Steigerungen der elektrischen Feldstärke und Leistungsflus s-
dichte durch LTE ist keine Überschreitung der „Schweizer Anlagenwerte“ zu erwarten.  
Somit bestehen seitens der Stadt Münster ke ine Bedenken für die Erricht ung der Sendeanlagen 
und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Kartendarstellung der Mobilfunkanlagen

Beratungsverlauf (1)

18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (21)

  • Münzstraße 13
  • Wiener Straße 48
  • Geiststraße 81
  • Wolbecker Straße 72
  • Gartenstraße 217
  • Engelstraße 39
  • Oststraße 3
  • Kanalstraße 5
  • Weseler Straße 253
  • Ludgeristraße 11
  • Hammer Straße 89
  • Lippstädter Straße 10
  • Salzmannstraße 84
  • Hoher Heckenweg 36
  • Dahlweg 100
  • Antoniuskirchplatz 11
  • Am Stadtgraben 10
  • Schmale Straße 26
  • Nevinghoff 40
  • Kolde-Ring 21
  • Domplatz 6

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Details

Aktenzeichen
V/0853/2014
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37