V/0853/2014
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
4621 Zeichen
V/0853/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Mitte
Beratungsfolge
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob e s im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwar tende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mob ilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragunge n, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma O2 (Telefónica Germany GmbH & Co. OHG) möchte im Stadtbezirk Münster -Mitte an
den Standorten Antoniuskirchplatz 11, Münzstr. 13, Wiener Str. 48 und Geiststr. 81 ihre vor-
handenen Anlagen durch eine LTE -Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung be finden
sich nur an der Münzstr. 13 sensible Einrichtungen. Durch die Prognose, die beim erstmaligen
Bau der Sendeanlage durchgeführt worden ist, und der zu erwartenden Steigerung der elektr i-
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0853/2014
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
31.10.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0853/2014
schen Feldstärke und Leistungsflussdichte durch LTE ist keine Über schreitung der „Schweizer
Anlagenwerte“ zu erwarten. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken für die
Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
Die Deutsche Telekom möchte ebenfalls im Stadtbezirk Münster -Mitte an den Standorten Stein-
furter Str. 71 -81, Hoher Heckenweg 36, Nevinghoff 40, Wolbecker Str. 72, Gartenstr. 217,
Engelstr. 39, Kolde -Ring 21, Oststr. 3, Kanalstr. 5, Weseler Str. 253, Ludgeristr. 11 -17,
Hammer Str. 89, Lippstädter Str. 10, Dahlweg 100 -102, Am Stadtgraben 10, Schmale Str.
26, Domplatz 6-7, Salzmannstr. 84 und Antoniuskirchplatz 11 die vorhandenen Mobilfunksen-
deanlagen durch eine LTE-Sendeanlage (2600 MHz) erweitern.
In der näheren Umgebung befinden sich nur an der Wolbecker Str. 72 und Am Stadtgraben 10
sensible Einrichtungen.
Durch die Prognose an der Wolbecker Str. 72, die für diese Anlage in Bezug auf die östlich gel e-
gene KITA und der nördlich gelegenen Schule durchgeführt wurde, und der zu erwartenden Ste i-
gerung der elektromagnetischen Felder durch LTE ist keine Überschreitung der „Schweizer Anla-
genwerte“ zu erwarten.
Für das Gymnasium Paulinum, welches angrenzend zur Sendeanlage Am Stadtgraben 10 liegt,
wurde ebenfalls eine Prognose für die Sendeanlagen angefertigt. Durch diese Progn ose in Ver-
bindung mit den zu erwartenden Steigerungen der elektrischen Feldstärke und Leistungsflus s-
dichte durch LTE ist keine Überschreitung der „Schweizer Anlagenwerte“ zu erwarten.
Somit bestehen seitens der Stadt Münster ke ine Bedenken für die Erricht ung der Sendeanlagen
und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Kartendarstellung der Mobilfunkanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (21)
- Münzstraße 13
- Wiener Straße 48
- Geiststraße 81
- Wolbecker Straße 72
- Gartenstraße 217
- Engelstraße 39
- Oststraße 3
- Kanalstraße 5
- Weseler Straße 253
- Ludgeristraße 11
- Hammer Straße 89
- Lippstädter Straße 10
- Salzmannstraße 84
- Hoher Heckenweg 36
- Dahlweg 100
- Antoniuskirchplatz 11
- Am Stadtgraben 10
- Schmale Straße 26
- Nevinghoff 40
- Kolde-Ring 21
- Domplatz 6
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0853/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37