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Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0109/2026 der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.1.2026 betreffend "Winterdienst"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0654/2026 vom 11.05.2026

Stand: Am 18.06.2026 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 0654/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0109/2026 der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.01.2026 betreffend Winterdienst Laut Satzung der Stadt Köln, hier AWB, sind bestimmte Grundstückseigentümer zur Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnen verpflichtet. Die jeweilige Zuständigkeit ist in der Satzung der Stadt Köln geregelt, zu finden unter Abfrage Straßenreinigung - AWB Köln. Dazu gibt es auch jährlich mit der Versendung des Bescheides über Grundbesitzab- gaben eine allgemeine Mitteilung, aus der man aber nicht entnehmen kann, ob man zur Reinigung verpflichtet ist oder nicht. Auch fehlt der Hinweis auf das Verpflichten den Winterdienst in den betreffenden Stra- ßen. Beim Schneefall in der vorvorigen Woche ist aufgefallen, dass besonders Grund- stückseigentümer in Einfamilienhaus‐ oder kleinen Mehrfamilienhausbereichen dieser Verpflichtung gar nicht oder unzureichend nachgekommen sind. Wäre es möglich, diese Verpflichtung zum Winterdienst mit in das Beiblatt der AWB zum Grundsteuerbescheid aufzunehmen? Antwort der Verwaltung: Ein Beiblatt zum Grundsteuer-Gebührenbescheid mit abfallwirtschaftlichen Themen wird seit dem Jahr 2023 generell nicht mehr versandt. Hintergrund sind zum einen Ab- fallvermeidungs-/Nachhaltigkeitsgedanken sowie der Platzbedarf für eigene Informati- onspflichten des Steueramtes. Hinzu kommt, dass das Steueramt mit dem Ziel, Porto- kosten einzusparen, mehrere Bescheide an eine Eigentümerin oder Eigentümer in ei- nem Umschlag versendet, so dass für Zusatzinformationen nur begrenzt Platz zur Verfügung steht. Die Verwaltung prüft derzeit, wie Gebührenbescheide genutzt werden könnten, um Grundstückseigentümer*innen über Anliegerpflichten bei der Straßenreinigung und Winterdienst aufzuklären, indem ein kurzer Hinweis, bspw. als QR-Code, in den Ge- bührenbescheid selbst eingebettet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der begrenzt zur Verfügung stehende Platz ausreicht. Eine individuelle Prüfung wird mit dem Steu- eramt für den Gebührenbescheid 2027 im Laufe des Jahres erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 18.06.2026

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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