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0654/2026

Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0109/2026 der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.1.2026 betreffend "Winterdienst"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 18.06.2026, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2287 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0654/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage AN/0109/2026 der CDU-Fraktion aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.01.2026 betreffend Winterdienst 
Laut Satzung der Stadt Köln, hier AWB, sind bestimmte Grundstückseigentümer zur 
Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnen verpflichtet. Die jeweilige Zuständigkeit ist 
in der Satzung der Stadt Köln geregelt, zu finden unter Abfrage Straßenreinigung - 
AWB Köln. 
 
Dazu gibt es auch jährlich mit der Versendung des Bescheides über Grundbesitzab-
gaben eine allgemeine Mitteilung, aus der man aber nicht entnehmen kann, ob man 
zur Reinigung verpflichtet ist oder nicht. 
Auch fehlt der Hinweis auf das Verpflichten den Winterdienst in den betreffenden Stra-
ßen. Beim Schneefall in der vorvorigen Woche ist aufgefallen, dass besonders Grund-
stückseigentümer in Einfamilienhaus‐ oder kleinen Mehrfamilienhausbereichen dieser 
Verpflichtung gar nicht oder unzureichend nachgekommen sind. 
Wäre es möglich, diese Verpflichtung zum Winterdienst mit in das Beiblatt der AWB 
zum Grundsteuerbescheid aufzunehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ein Beiblatt zum Grundsteuer-Gebührenbescheid mit abfallwirtschaftlichen Themen 
wird seit dem Jahr 2023 generell nicht mehr versandt. Hintergrund sind zum einen Ab-
fallvermeidungs-/Nachhaltigkeitsgedanken sowie der Platzbedarf für eigene Informati-
onspflichten des Steueramtes. Hinzu kommt, dass das Steueramt mit dem Ziel, Porto-
kosten einzusparen, mehrere Bescheide an eine Eigentümerin oder Eigentümer in ei-
nem Umschlag versendet, so dass für Zusatzinformationen nur begrenzt Platz zur 
Verfügung steht. 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, wie Gebührenbescheide genutzt werden könnten, um 
Grundstückseigentümer*innen über Anliegerpflichten bei der Straßenreinigung und 
Winterdienst aufzuklären, indem ein kurzer Hinweis, bspw. als QR-Code, in den Ge-
bührenbescheid selbst eingebettet wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der begrenzt 
zur Verfügung stehende Platz ausreicht. Eine individuelle Prüfung wird mit dem Steu-
eramt für den Gebührenbescheid 2027 im Laufe des Jahres erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0654/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.05.2026
Erstellt
04.03.2026 13:19