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Wartezeiten bei der städtischen Zulassungsstelle

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/0021/2020 vom 13.01.2020

Stand: Am 27.01.2020 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.01.2020 AN/0021/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Wartezeiten bei der städtischen Zulassungsstelle Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 27. Januar 2020 zu nehmen: Die Zulassungsstelle war in der Vergangenheit immer wieder einmal wegen ihrer Warte- schlangen und den damit verbundenen langen Wartezeiten in den Schlagzeilen der Presse. Zuletzt vor wenigen Wochen nachdem für die Umstellung auf eine neue Software, die Zulas- sungsstelle ein paar Tage geschlossen war. Danach mussten laut Presse zehn zusätzliche Schalter eröffnet werden, um das angestaute Kundenaufkommen abarbeiten zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1) Wie lange sind die aktuellen Wartezeiten sowohl durchschnittlich als auch in den Spit- zenzeiten? 2) Ist durch Einführung der internetbasierten Beantragungsmöglichkeit von KFZ- Zulassungen ein Rückgang der vor-Ort-Beantragungen zu verzeichnen? Wenn ja, wirkt sich dies schon spürbar auf die Wartezeiten aus? 3) Wie sieht der aktuelle Bearbeitungsprozess von der Vorkontrolle bis zur abschließenden Vorgangssachbearbeitung aus? In diesem Zusammenhang sollte erläutert werden, aus welchen Gründen zu welchem Zeitpunkt eine Wartemarke vergeben wird. Außerdem soll- te dargestellt werden, ob es technisch möglich ist, eine Wartemarke für die Vorkontrolle zu ziehen und anschließend mit derselben Wartemarke auch in die konkrete Zulassung - 2 - bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu wechseln. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsges chäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 27.01.2020

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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