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1225/2017

Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 zwischen K 6 und L361 mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen

Beschlussvorlage Ausschuss 11.05.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 06.07.2017, TOP 5.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7 - Detaillageplan L6

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 6 - Detaillageplan L5

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Anlage 8 - Detaillageplan L7

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Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017

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Anlage 4 - Detaillageplan L2

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Anlage 9 - Stellungnahme

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Anlage 5 - Detaillageplan L4

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Anlage 3 - Detaillageplan L1

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Beschlussvorlage Ausschuss

8079 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1225/2017 
Freigabedatum  11.05.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) zwischen K 6 
(Krankenhausstraße) und L 361 (Aachener Straße) mit Vollausbau der Anschlussstelle 
Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 183 
(Bonnstraße) und den Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord sowie den Verflechtungsstreifen 
der Autobahn A 4 die in der Anlage 9 beigefügte Stellungnahme abzugeben. 
 
Alternative: 
keine 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 
Verkehrsausschuss 27.06.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Vorhaben 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) plant den vierstreifigen Ausbau 
der L 183 (Bonnstraße) zwischen der K 6 (Krankenhausstraße) und der L 361 (Aachener Straße) mit 
einem Vollausbau der Anschlussstelle (AS) Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen auf der A 4. 
 
2005 wurde für die AS Frechen-Nord (A 4 / L 183) Baurecht geschaffen. Die Anschlussstelle wurde 
mit eingeschränkter Funktion geplant und errichtet. Eine Auffahrt auf die A 4 ist nur in Richtung Wes-
ten möglich, eine Abfahrt nur in Fahrtrichtung Osten. 
 
Um bestehenden Kapazitätsengpässen zu begegnen, beabsichtigt der Vorhabenträger:   
 
 Den Ausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord zu einer vollständigen Anschlussstelle, d. h. 
mit Auf- und Abfahrmöglichkeiten in beide Fahrtrichtungen. 
 
 den Bau von Verflechtungsstreifen auf der Autobahn A 4 zur Verbesserung des Verkehrsflus-
ses 
 
 den Ausbau der L 183 
 
Zusätzlich plant die Stadt Frechen einen parallel zur A 4 geplanten Tangentenanschluss von der Eu-
ropaallee zur L 183 in Verlängerung der südlichen Anschlussrampen. 
 
Die von dem Vorhabenträger bei der Bezirksregierung Köln zur Planfeststellung vorgelegten Unterla-
gen sehen im Einzelnen Folgendes vor:

3 
Der 4-streifige Ausbau der L 183 erfolgt zwischen der K 6 und der L 361. Die L 183 kreuzt die A 4 bei 
Bau-km 61+061.700 mit einem neuen Überführungsbauwerk. Vorgesehen ist für den Ausbau auf-
grund der sehr hohen Verkehrsbelastung ein Regelquerschnitt RQ 21, also ein zweibahniger, durch 
einen baulichen Mittelstreifen getrennter Querschnitt, der auf der westlichen Straßenseite durch einen 
2,50 m breiten Rad- und Gehweg ergänzt wird. Der seitliche Trennstreifen zur Fahrbahn beträgt 
1,75 m und das abschließende Bankett des Rad- und Gehweges ist 0,50 m breit. 
 
Für die Erweiterung der Teilanschlussstelle auf eine volle Anschlussstelle werden die nach Osten in 
Richtung Köln anzulegenden Rampen ergänzt. Vorgesehen sind einstreifige, mit Richtungstrennung 
trassierte Aus- und Einfahrrampen, die sich aus 4,50 m breiten Fahrstreifen, 2 x 0,75 m breiten Rand-
streifen und 2 x 1,50 m breiten Banketten zusammensetzen. Die Gegenrichtungsabschnitte sind 
durch einen 3,00 m breiten Richtungstrennstreifen getrennt. 
 
Die Komplettierung der Teilanschlussstelle zu einem Vollanschluss führt zu einer verkehrlichen Mehr-
belastung des etwa 2,0 km langen Abschnittes der A 4 zwischen dem AK Köln-West und der AS Fre-
chen-Nord aufgrund zunehmender Ein- und Abbiegefahrten durch Verkehrsverlagerungen. Die be-
stehenden Verflechtungsstrecken sind hierfür zu kurz. Aus diesem Grund wird die A 4 beidseitig mit 
einem zusätzlichen vierten durchgehenden Fahrstreifen, einem so genannten Verflechtungsstreifen 
ausgestattet. Diese jeweils etwa 1,1 km langen Lückenschlüsse sind die bauliche Fortsetzung der 
bestehenden Ein- und Ausfädelungsspuren. Sie überlagern die vorhandenen Seitenstreifen der A 4. 
 
An Lärmschutzmaßnahmen sind der Einsatz geräuschoptimierter Fahrbahnbeläge, sowie im An-
schluss an den bestehenden Lärmschutzwall auf der Nordseite der A 4 eine 1.155,0 m lange Wall-
/Wandkombination (5,0 m hoher Wall mit aufgesetzter 2,5 m hoher Lärmschutzwand) vorgesehen. 
Sofern darüber hinaus an einzelnen Immissionspunkten noch Grenzwertüberschreitungen prognosti-
ziert sind, sollen passive Lärmschutzmaßnahmen angeboten werden. 
 
Die Baumaßnahme ist auf dem Gebiet der Städte Frechen und Köln geplant. Dort und auf dem Ge-
biet der Städte Bergheim und Kerpen sind die Maßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Be-
gleitplan vorgesehen. 
 
Die Beschreibung des Vorhabens im Einzelnen ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht der Vorhaben-
trägerin, der als Anlage 2 beigefügt ist. Die Anlagen 3-8 zeigen die Straßenplanung im Detail. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens Straßen.NRW im März 2016 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung im Bezirksrathaus Köln-Lindenthal durchgeführt. 
 
Mit der Mitteilung 0454/2016 wurden die Bezirksvertretung 3, der Verkehrsausschuss sowie der 
Stadtentwicklungsausschuss über die Vorplanung informiert. 
 
Für sein Vorhaben hat Straßen.NRW nunmehr bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellung 
beantragt. Von der Bezirksregierung Köln wurden die Antragsunterlagen  mit der Aufforderung über-
sandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 19.04.2017 (Ende der Ein-
wendungsfrist) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren 
Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine 
vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen 
Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
06.03.2017 bis 05.04.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden.  
 
Stellungnahme 
 
Die Maßnahme ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen.  
 
Die Stellungnahme führt im Einzelnen aus, welche Punkte aus Sicht der Stadt Köln bei der Konzepti-

4 
on und Durchführung der Maßnahme zu beachten sind. 
 
Dies betrifft zunächst die Leistungsfähigkeit des westlich der L 183 vorgesehenen Geh- und Radwe-
ges, der zu gering dimensioniert ist. Zudem ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und zu 
beachten, dass Schleich- und Durchgangsverkehr über den Frechener Weg durch eine Busschleuse 
am Einmündungsbereich zur L 183 verhindert werden soll. Daneben ergeben sich im Wesentlichen 
Anforderungen aus den Bereichen des Umweltschutzes, der Bodendenkmalpflege und des Lärm-
schutzes. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von dem Landesbetrieb geplant 
und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregierung Köln. Die 
dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten 
Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan-
ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Übersichtslageplan 
Anlage 2 - Erläuterungsbericht 
Anlage 3 – Detaillageplan L1 
Anlage 4 – Detaillageplan L2 
Anlage 5 – Detaillageplan L4 
Anlage 6 – Detaillageplan L5 
Anlage 7 – Detaillageplan L6 
Anlage 8 – Detaillageplan L7 
Anlage 9 – Stellungnahme

Anlage 7 - Detaillageplan L6

5062 Zeichen

Y 2557325.267 If

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IT .uUUm = freizuhaltendes Sichtfeld
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— 1 Fahrbahn mit Achse
us / / 2 E Banket u — Lichtsignalanlage
Es IT S
SL [as ES Hg Rad- und Gehweg
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SZ Banket:
a Dammböschung
sel Sickergraben Regelungsverzeichnis
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|, 2. 31° : Entwässerun
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3” S lo eo DN 300B neuer Kanal mit Prüfschacht
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3 “ 3 = 5 >, > u & N R Sickermulde SH=Sohlhöhe
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LZ=10.00m
i=9.50m

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mit Rigol:
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> - ih >B-+- Straßenablauf mit Anschlußltg
LZ=27.008m . ; DN300B
iz=0.75m (12 Fläche wird — A —— vorh. Kanal mit Schacht

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Rheinenergie Stromkabel
sichern bzw. umlegen

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Sickermulde mit Rigole Verlegung

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Rheinenergie- Wasserleitung PVC 225 £ & s

(sfiligelegt) —d4— Gradiententiefpunkt _—_____ geschützter Landschaftsbestandteil
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(9) Naturdenkmal

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oo [ET] Wasserschutzzone
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4 3 Ss
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Wirkungsbereich W3

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4-streifiger Ausbau der L 183 nn \
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Sickermulde mit Rigole

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_ _mbeitssteeifen _—_ | , Sickermulde mit Rigole / in Wirkungsbereich W3
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Gemeinde:
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Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

268894 Zeichen

INHALTSVERZEICHNIS 
1 Darstellung des Vorhabens ............................................................... 1 
1.1  Planerische Beschreibung ......................................................................... 1 
1.2  Straßenbauliche Beschreibung ................................................................. 1 
1.3  Streckengestaltung ..................................................................................... 2 
2 Begründung des Vorhabens ............................................................. 3 
2.1  Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen 
und Verfahren .............................................................................................. 3 
2.2  Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ............................................... 4 
2.3  Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) ....... 4 
2.4  Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens ............. 4 
2.4.1  Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung ................................ 4 
2.4.1.1  Raumordnerische Entwicklungsziele .................................................................... ... 4 
2.4.1.2  Landesentwicklungsplan ............................................................................... .......... 4 
2.4.1.3  Gebietsentwicklungsplan .............................................................................. .......... 4 
2.4.1.4  Flächennutzungsplan .................................................................................. ............ 5 
2.4.1.5  Bebauungsplan ........................................................................................ ............... 5 
2.4.2  Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse ............................................ 5 
2.4.3  Verbesserung der Verkehrssicherheit .................................................................. ... 8 
2.5  Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ........................... 8 
2.6  Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ........... 8 
3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie .................................. 10  
3.1  Beschreibung des Untersuchungsgebietes ........................................... 10  
3.2  Beschreibung der untersuchten Varianten ............................................. 10  
3.3  Variantenvergleich .................................................................................... 12  
3.3.1  Raumstrukturelle Wirkungen ........................................................................... ...... 12  
3.3.2  Verkehrliche Beurteilung ............................................................................. .......... 12  
3.3.3  Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung .................................................. 12  
3.3.4  Umweltverträglichkeit ................................................................................ ............ 12  
3.3.5  Wirtschaftlichkeit ................................................................................... ................ 12  
3.3.5.1  Investitionskosten ................................................................................... .............. 13  
3.3.5.2  Wirtschaftlichkeitsbetrachtung........................................................................ ....... 13  
3.4  Gewählte Linie ........................................................................................... 13  
4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme .................................. 14  
4.1  Ausbaustandard ........................................................................................ 14  
4.1.1  Entwurfs- und Betriebsmerkmale ....................................................................... ... 14  
4.1.2  Vorgesehene Verkehrsqualität ......................................................................... ..... 14

4.1.3  Gewährleistung der Verkehrssicherheit ................................................................ . 15  
4.2  Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung ....................................... 15  
4.3  Linienführung ............................................................................................ 17  
4.3.1  Beschreibung des Trassenverlaufs ..................................................................... .. 17  
4.3.2  Zwangspunkte ......................................................................................... ............. 17  
4.3.3  Linienführung im Lageplan ............................................................................ ........ 17  
4.3.4  Linienführung im Höhenplan ........................................................................... ...... 18  
4.3.5  Räumliche Linienführung und Sichtweiten ............................................................ 18  
4.4  Querschnittsgestaltung ............................................................................ 19 
4.4.1  Querschnittselemente und Querschnittsbemessung ............................................. 19  
4.4.2  Fahrbahnbefestigung .................................................................................. .......... 20  
4.4.3  Böschungsgestaltung .................................................................................. .......... 22  
4.4.4  Hindernisse in Seitenräumen .......................................................................... ...... 22  
4.5  Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten .................................... 22  
4.5.1  Anordnung von Knotenpunkten .......................................................................... ... 22  
4.5.2  Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte ..................................................... 23  
4.5.3  Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, 
Zufahrten ............................................................................................ .................. 26  
4.6  Besondere Anlage ..................................................................................... 26  
4.7  Ingenieurbauwerke.................................................................................... 26  
4.8  Lärmschutzanlagen................................................................................... 26  
4.9  Öffentliche Verkehrsanlagen .................................................................... 27  
4.10  Leitungen ................................................................................................... 27  
4.11  Baugrund / Erdarbeiten ............................................................................ 29 
4.12  Entwässerung ............................................................................................ 30  
4.13  Straßenausstattung................................................................................... 35  
5 Angaben zu den Umweltauswirkungen ......................................... 36  
5.1  Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ...................... 37  
5.1.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 37  
5.1.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 38  
5.2  Naturhaushalt ............................................................................................ 38  
5.2.1  Lebensraumfunktion ................................................................................... .......... 38  
5.2.1.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 38  
5.2.1.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 44  
5.2.2  Boden ................................................................................................ ................... 45  
5.2.2.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 45  
5.2.2.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 46  
5.2.3  Wasser ............................................ ................................................... .................. 47  
5.2.3.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 47  
5.2.3.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 48

5.2.4  Klima / Luft ......................................................................................... ................... 48  
5.2.4.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 48  
5.2.4.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 49  
5.3  Landschaftsbild ......................................................................................... 50  
5.3.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 50  
5.3.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 51  
5.4  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ....................................................... 52  
5.5  Artenschutz ............................................................................................... 53  
5.5.1  Bestand ........................................... ................................................... .................. 53  
5.5.2  Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 56  
5.6  Natura 2000-Gebiete.................................................................................. 58  
5.7  Weitere Schutzgebiete .............................................................................. 58  
5.7.1  Auswirkungen auf die Schutzgebiete ................................................................... . 58  
5.7.2  Angaben zu Befreiungs- und Ausnahmegründen .................................................. 61  
5.8  Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der 
Angaben ..................................................................................................... 61  
5.9  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................... 61  
6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich 
erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen ........ 62  
6.1  Lärmschutzmaßnahmen ........................................................................... 62  
6.2  Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen ................................................ 63  
6.3  Maßnahmen zum Gewässerschutz .......................................................... 63  
6.4  Landschaftspflegerische Maßnahmen .................................................... 63  
6.4.1  Vermeidungsmaßnahmen ................................................................................. .... 64  
6.4.2  Schutzmaßnahmen ...................................................................................... ......... 64  
6.4.3  Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................. ...... 65  
6.4.4  Wiederherstellungsmaßnahmen .......................................................................... . 65  
6.4.5  Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ..................................................................... 66  
6.4.6  Maßnahmen des Artenschutzes .......................................................................... .. 72  
6.4.7  Maßnahmen des Natura-2000-Gebietsschutzes ................................................... 73 
6.5  Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete ................................... 73  
7 Kosten ............................................................................................... 74  
8 Verfahren ........................................................................................... 75  
9 Durchführung der Baumaßnahme .................................................. 76  
10  Ergänzende Informationen zur Landespflege ............................... 78  
10.1  Biotoptypen und deren Bewertung.......................................................... 78

10.2  Gehölzarten der potenziellen natürlichen Vegetation ............................ 79  
10.3  Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt ................................. 80  
Anhang: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................. 90  
 
ABBILDUNGEN 
Abbildung 1:  Untersuchungsgebiet südöstlich der A 4 mit angrenzenden Acker- 
und Gewerbegebietsflächen ....................................................................... 39  
Abbildung 2:  Untersuchungsgebiet südwestlich der A 4 mit angrenzenden Acker- 
und Siedlungsflächen .................................................................................  40  
Abbildung 3:  Baumreihe südwestlich angrenzend an die L 183 ..................................... 41  
Abbildung 4:  Landschaftsgliedernde Gehölzreihe zwischen zwei Ackerschlägen 
nordwestlich der A 4 ................................................................................. .. 41  
Abbildung 5:  Baumreihe auf dem Mittelstreifen der Aachener Straße ........................... 52  
Abbildung 6:  Abgrenzung des LSG 2.2-34 im Geltungsbereich des LP 8 des 
Rhein-Erft-Kreises ................................................................................... .... 59  
Abbildung 7:  Abgrenzung des LSG 17 im Geltungsbereich des LP Stadt Köln ............ 60  
 
TABELLEN 
Tabelle 1:  Prognoseverkehrsbelastungen 2025............................................................ 6 
Tabelle 2:  Prognoseverkehrsbelastungen 2030............................................................ 7 
Tabelle 3:  Schichtenfolge ....................................................................................... ...... 29  
Tabelle 4:  Bodenklassifizierung ................................................................................. .. 30  
Tabelle 5:  Durchlässigkeitsbeiwerte kf ....................................................................... 31 
Tabelle 6:  Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 5006 – Frechen 
und 5007 – Köln ...................................................................................... ..... 53  
Tabelle 7:  Schutzmaßnahmen ......................................................................................  64  
Tabelle 8:  Gestaltungsmaßnahmen ............................................................................. 65  
Tabelle 9:  Kompensationsmaßnahmen ....................................................................... 71

1
1 Darstellung des Vorhabens 
1.1 Planerische Beschreibung 
Bei der geplanten Baumaßnahme, die auf den Stadtgebieten von Köln und Frechen liegt, han- 
delt es sich um 
− den 4-streifigen Ausbau der L 183 (ehemals alte Bo nnstraße) zwischen der K 6 (Kran- 
kenhausstraße) und der L 361 (Aachener Straße, ehem. B 55) 
− den Vollausbau der „halben“ Anschlussstelle Freche n-Nord an die A 4 mit komplettie- 
renden Ein- und Ausfahrten in und aus Richtung Köln 
− die Erweiterungen des sechsstreifigen Querschnitts  der A 4 zwischen dem Autobahn- 
kreuz Köln-West und der Anschlussstelle Frechen-Nor d durch beidseitig angelegte, 
durchgehende Fahrspuren als Verflechtungsstreifen  
Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden 
− das Brückenbauwerk der L 183 über die A 4 erneuert  
− eine zusätzliche Anbindung an das Gewerbegebiet Eu ropaallee der Stadt Frechen an- 
gelegt 
− die vorhandenen Knotenpunktskonstruktionen des Tei lanschlusses auf den Vollausbau 
der AS erweitert 
− eine vorhandene, die L 183 kreuzende Rad-/ Geh-/ W irtschaftswegeverbindung mit dem 
Anschluss Clarenhof zusammengefasst und zu einem ge meinsamen Knotenpunkt 
umgebaut 
1.2 Straßenbauliche Beschreibung 
Die L 183 ist in der westlichen Ballungsrandzone vo n Köln eine Hauptverkehrsachse für den 
regionalen und überregionalen Verkehr. 
Im vorliegenden Abschnitt zwischen der Krankenhausstraße und der Aachener Straße handelt 
es sich bei der L 183 um einen zweistreifigen Querschnitt mit fahrbahnbegleitendem, getrennt 
geführtem einseitigen Rad- und Gehweg. In überwiege nden Teilen der Strecke ist sie durch 
eine zusätzliche Spur am westlichen Fahrbahnrand aufgeweitet, um die erforderlichen Abbie- 
gebeziehungen in den Knotenpunkten herzustellen. In den aufgeweiteten Bereichen schwankt 
die Kronenbreite zwischen 16,50 m und 21,50 m. 
Die Anschlussstelle Frechen-Nord ist ein symmetrisc her Teilanschluss an die A 4 mit aus- 
schließlich nach Westen in Richtung Aachen angelegt en Rampen, deren Einmündungsab- 
stand auf der L 183 ca. 450 m beträgt. Der Querschn itt der einstreifigen Rampen setzt sich 
aus einem 5,00 m breiten Fahrstreifen, 2 x 0,25 m breiten Randstreifen und 2 x 1,50 m breiten 
Banketten zusammen. Die Kronenbreite beträgt somit 8,50 m. 
Die Ein- und Ausfädelungsstreifen an der Hauptfahrb ahn der A 4 haben jeweils eine Länge 
von 250 m. 
Zwischen dem Autobahnkreuz Köln-West und der Anschlussstelle Frechen-Nord ist die A 4 6-
streifig ausgebaut. Die Kronenbreite beträgt 36,00 m. Darin enthalten sind je Richtungsfahr- 
bahn folgende Querschnittsteile: 12,00 m befestigte Fahrbahn, 2,50 m Standstreifen, 1,50 m 
Bankett und anteilig 2,00 m Mittelstreifen.

2
Im Bereich der Ein- und Ausfädelungsspuren vergröße rt sich die Kronenbreite auf 38,50 m. 
Darin enthalten sind 3,75 m Fahrstreifen abzüglich 2,50 m Standstreifen. 
1.3 Streckengestaltung 
Der 4-streifige Ausbau der L 183 erfolgt zwischen der K 6 (Krankenhausstraße) und der L 361 
(Aachener Straße). Die L 183 kreuzt die A 4 bei Bau -km 61+061.700 mit einem neuen Über- 
führungsbauwerk. 
Vorgesehen ist für den Ausbau aufgrund der sehr hoh en Verkehrsbelastung ein Regelquer- 
schnitt RQ 21, also ein zweibahniger, durch einen b aulichen Mittelstreifen getrennter Quer- 
schnitt, der auf der westlichen Straßenseite durch einen 2,50 m breiten Rad- und Gehweg 
ergänzt wird. Der seitliche Trennstreifen zur Fahrbahn beträgt 1,75m; das abschließende Ban- 
kett des Rad- und Gehweges ist 0,50 m breit. 
Für die Erweiterung der Teilanschlussstelle auf ein e volle Anschlussstelle werden die nach 
Osten in Richtung Köln anzulegenden Rampen ergänzt. Vorgesehen sind einstreifige mit Rich- 
tungstrennung trassierte Aus- und Einfahrrampen, die sich aus 4,50 m breiten Fahrstreifen, 2 
x 0,75 m breiten Randstreifen und 2 x 1,50 m breite n Banketten zusammensetzen. Die Ge- 
genrichtungsabschnitte sind durch einen 3,00 m breiten Richtungstrennstreifen getrennt. 
Die Komplettierung der Teilanschlussstelle zu einem  Vollanschluss führt zu einer verkehrli- 
chen Mehrbelastung des ca. 2,0 km langen Abschnittes der  A 4 zwischen dem AK Köln-West 
und der AS Frechen-Nord aufgrund zunehmender Ein- u nd Abbiegefahrten durch Verkehrs- 
verlagerungen. Die bestehenden Verflechtungsstrecken sind zu kurz. Aus diesem Grund wird 
die A 4 beidseitig mit einem zusätzlichen vierten d urchgehenden Fahrstreifen, einem so ge- 
nannten Verflechtungsstreifen ausgestattet. Diese jeweils ca. 1,1 km langen Lückenschlüsse 
sind die bauliche Fortsetzung der bestehenden Ein- und Ausfädelungsspuren. Sie überlagern 
die vorhandenen Seitenstreifen der A 4. Die zusätzl iche Anbaubreite zum vorhanden Quer- 
schnitt beträgt 3,75 m. Daraus resultiert eine Kron enbreite der A 4 für diesen Abschnitt von 
43,50 m.

3
2 Begründung des Vorhabens 
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Unte rsuchungen und 
Verfahren 
Erste Überlegungen, die L 183 mit der A 4 durch eine Anschlussstelle zu verknüpfen, stammen 
aus den 80er Jahren. Daraus hatte sich bei den Städten Köln, Frechen, Kerpen, Bergheim und 
dem Rhein-Erft-Kreis der Wunsch aus einer Notwendig keit ergeben, eine oder zwei zusätzli- 
che Anschlussstellen an der A 4 zwischen dem ca. 13 km langen Streckenabschnitt AK Köln-
West (A 1 / A 4) und dem AK Kerpen (A 4 / A 61) einzurichten. 
Durch diese beiden neuen zielgerichteten Anschlussstellen würden die regional und überregi- 
onal orientierten Verkehrspotenziale aus der Region mit den Städten Köln, Frechen, Bergheim, 
Rommerskirchen und Pulheim über die Landesstraße L 183 und über die zukünftige L 361n 
eine bessere Anbindung an das Autobahnnetz finden. 
In der Bund / Land-Planungsbesprechung am 07. Augus t 1997 in Köln, wurde die von den 
Beteiligten gewünschte Anschlussstellenkonzeption e rörtert und mit Schreiben vom 
21.08.1998 (StB21/40.25.78.004/121NW98) stimmte der  Bund dem vorgeschlagenen An- 
schlussstellen-Konzept mit zwei gerichteten „halben“ Anschlussstellen zu: 
1. Frechen-Nord (L 183) mit nur nach Westen ausgeri chteten Rampen 
2. Königsdorf (L 361n) mit nur nach Osten ausgerich teten Rampen 
Die Anschlussstelle Königsdorf ist im Bau.  
Für die Anschlussstelle Frechen-Nord (A 4 /  L 183)  wurden die Planfeststellungsunterlagen 
im Jahr 2004 eingereicht und das Baurecht durch Planfeststellungsbeschluss vom 11.07.2005, 
Az. III B 4-33-02/593, vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW erteilt. 
Im 2. Quartal 2006 wurde die neue Anschlussstelle mit zwei nach Aachen gerichteten Rampen 
und einer 730 m langen ausgebauten L 183 unter Betrieb genommen. Der Ausbau der L 183 
beinhaltete zunächst einen Zwischenausbauzustand mi t Aufweitungen auf 4 Fahrstreifen 
nördlich und 3 Fahrstreifen südlich der Autobahn. Kapazitätsengpässe dieser Lösung wurden 
akzeptiert. 
In einem weiteren Planungsschritt zwischen 2006 und 2008 wurde der v.g. Zwischenausbau- 
zustand für die L 183 planerisch fortgeschrieben. Damaliges Planungsziel war ein 4-streifiger 
Ausbau der Landstraße zwischen Krankenhausstraße und Aachener Straße und unveränder- 
ter AS-Situation; das hieß, Beibehaltung der „halbe n“ Anschlussstelle. Die auszubauende 
Trasse sollte sich streng nach dem westlichen Fahrbahnrand der teilaufgeweiteten L 183 aus- 
richten und alle Querschnittsveränderungen sollten am östlichen Querschnittsrand durchge- 
führt werden. 
Dieses isolierte Planungsziel wurde gegen Ende 2008 wieder aufgegeben, weil neue Untersu- 
chungen über die Verkehrsverhältnisse rund um das A K Köln-West vorlagen und übergrei- 
fende Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation diagnostiziert wurden (siehe 
hierzu: Verkehrsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West vom Ing.-Büro Dr. R. Trapp, 
Stand 05.11.2008). 
Ein Teil dieser gutachterlich festgestellten Verbesserungsmaßnahme ist der Ausbau der L 183 
mit einem Vollausbau der AS Frechen-Nord und anschl ießenden Verflechtungsstreifen bis 
zum AK Köln-West.

4
Diese Maßnahmen sind Gegenstand des vorliegenden Feststellungsentwurfes. Hinzu kommt 
noch ein parallel zur A 4 geplanter Tangentenanschl uss der Stadt Frechen von der Euro- 
paallee zur L 183 in Verlängerung der südlichen Anschlussrampen (siehe hierzu: Verkehrsun- 
tersuchung im Bereich der AS Frechen-Nord der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Ver- 
fahrensentwicklung IVV, Stand Oktober 2008). 
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung 
Der vorliegende Erläuterungsbericht beinhaltet alle Angaben nach § 6 UVPG. Ihm entspricht 
die Funktion einer allgemein verständlichen, nichtt echnischen Zusammenfassung im Sinne 
von § 6 Abs. 3 und 4 UVPG. 
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftra g (Bedarfsplan) 
Entfällt. 
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens 
2.4.1 Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bau leitplanung 
2.4.1.1 Raumordnerische Entwicklungsziele 
Die linksrheinische Erschließung im Raum Köln ist u.a. durch ein ringförmig um die Stadt Köln 
angelegtes Straßensystem gekennzeichnet. Als äußerer Ring zur Verbindung der Ortschaften 
in der Ballungsrandzone dient die L 183. Aufgrund ihrer regionalen Bedeutung ist die L 183 im 
Norden bei Worringen mit der A 57 und im Süden bei Brühl mit der A 553 verknüpft. Sie ist 
damit ein wichtiger Bestandteil des regionalen Straßennetzes. 
Der im Jahr 2006 eingerichtete Teilanschluss AS Frechen-Nord mit der A 4 hat eine günstige 
Erschließung der Gebiete im Westen Kölns bzw. für die Stadt Frechen bewirkt. 
Die Anschlussstelle liegt ca. 2,0 km westlich zum AK Köln-West entfernt. Geplant ist ein wei- 
terer Anschluss an die A 4 im Zuge der L 361 n in e inem Abstand von ca. 5,0 km zur AS 
Frechen-Nord. Der verbleibende Abstand zum AK Kerpe n reduziert sich danach auf 6,0 km. 
Mit dieser engen Verknüpfung ist eine günstige Erschließung dieses Raumes, bestehend aus 
den Ortslagen Hürth, Frechen, Lövenich, Königsdorf, Brauweiler und Pulheim verbunden. 
2.4.1.2 Landesentwicklungsplan 
Der Raum liegt nach dem LEP NRW unmittelbar am Ballungskern zu Köln zwischen den Ober- 
zentren Aachen und Köln. Die Stadt Frechen liegt al s Mittelzentrum an einer großräumigen 
Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung (Niede rlande – Ruhrgebiet – Köln – Kob- 
lenz). 
2.4.1.3 Gebietsentwicklungsplan 
Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, 
ist die A 4 als Straße für den vorwiegend großräumi gen Verkehr dargestellt; über eine An- 
schlussstelle im Kreuzungspunkt mit der L 183 wird der Anschluss an den überregionalen und 
regionalen Verkehr hergestellt.

5
Der Ortsteil Köln-Weiden ist in seiner bestehenden Ausdehnung als Wohnsiedlungsbereich 
dargestellt; die z. Zt. landwirtschaftlich genutzte n Flächen zwischen dem Siedlungsrand und 
der Autobahn sind östlich der gebündelten Freileitu ngen bis zum AK Köln-West und darüber 
hinaus als Regionaler Grünzug ausgewiesen.  
Der landwirtschaftlich genutzte Raum westlich des S iedlungsrandes ist als „Allgemeine Frei- 
raum- und Agrarbereich“ dargestellt. 
Die Flächen nördlich der A 4 sind darüber hinaus al s Bestandteile der Regionalen Grünzüge 
erfasst. 
Westlich und östlich der L 183 ist großflächig bis zum AK Köln-West ein Gewerbeansiedlungs- 
bereich ausgewiesen. 
2.4.1.4 Flächennutzungsplan 
Die Flächennutzungspläne (FNP) der Stadt Frechen bzw. der Stadt Köln stellen innerhalb des 
Untersuchungsraumes folgende Flächenausweisungen dar: 
Die im Umfeld der A 4 liegende Bebauung von Köln-We iden und Frechen-Buschbell ist mit 
einer geringfügigen Erweiterung des östlichen Siedlungsrandes von Buschbell als Wohnbau- 
fläche dargestellt. 
Südlich der A 4 östlich der L 183 ist bis zum AK Köln-West eine zusammenhängende gewerb- 
liche Baufläche ausgewiesen, die von einer etwa 100  m breiten Grünfläche von der Auto- 
bahntrasse getrennt wird. 
Zwischen A 4 und dem Siedlungsrand von Köln-Weiden ist die gesamte Fläche als Grünfläche 
mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung gekennzeichnet. 
Die restlichen Flächen, insbesondere westlich der L 183 beidseitig der Autobahn, sind als Flä- 
che für die Landwirtschaft dargestellt. 
2.4.1.5 Bebauungsplan 
Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Be bauungsplanes Nr. 60F NEU, Gemar- 
kung Frechen, Flur 8 umfasst einen Dreiecksbereich zwischen dem südlichen Rand der A 4, 
dem Junkersdorfer Weg und der L 183. Der geplante A nschluss der Stadt Frechen an die 
L 183 durch die Europaallee befindet sich innerhalb dieses Planungsgebietes am nordwestli- 
chen Rand. Diese Fläche ist für einen Vollanschluss  an die A 4 im Zuge des Ausbaues der 
L 183 freigehalten. 
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältn isse 
Die bestehenden und zu erwartenden Verkehrsverhältn isse für die vorliegende Maßnahme 
sind im Einzelnen in den drei Untersuchungen 
− Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West (Nov. 2008)  
− Verkehrsuntersuchung L 183 (Juli 2009) 
− Verkehrsuntersuchung L 183 (November 2015) 
des Ing. Büros Dr. R. Trapp erläutert. 
Zusammengefasst bedeutet dies: 
In einem ersten Schritt wurden auf Basis der Verkehrszahlen aus der „VU Köln-West“ (im Auf- 
trag der RNL Rhein-Berg, Köln) Verkehrszahlen für das Jahr 2025  für die L 183 fortgeschrie- 
ben.

6
Darin berücksichtigt sind:  
− der Ausbau der BAB A 4 auf 3 durchgehende Richtung sfahrstreifen und einen durchge- 
henden Verflechtungsstreifen zwischen der AS Frechen-Nord und AK Köln-West 
− die Anbindung des Kreisels Europaallee / DAF-Allee  an den südlichen Knoten der AS 
Frechen-Nord 
− der Vollausbau der AS Frechen-Nord, Aufweitung bei der Rampenanschlüsse für alle 
Fahrtbeziehungen. 
Die ermittelten Prognoseverkehrsbelastungen dieses 1. Schrittes betrugen für den Untersu- 
chungsbereich der L 183 sowie der A 4 einschl. der Rampen der AS Frechen-Nord: 
Tabelle 1: Prognoseverkehrsbelastungen 2025 
Prognose 2025 / L 183 Verkehrsbelastung 
Streckenabschnitt DTV 
[Kfz/24h] 
L 183: L 361 bis nördl. Rampe AS Fre- 
chen-Nord 
29.229 
L 183: nördl. bis südl. Rampe AS Fre- 
chen-Nord 
35.168 
L 183: südl. Rampe bis Krankenhaus- 
straße 
27.719 
 
Prognose 2025 / A 4  
(einschl. Rampen) Verkehrsbelastung 
Streckenabschnitt DTV 
[Kfz/24h] 
A 4: westlich AS Frechen-Nord 94.177 
A 4: östlich AS Frechen-Nord 94.106 
Nördliche Rampen AS Frechen-Nord 18.718 
Südliche Rampen AS Frechen-Nord 17.023 
 
Im Zuge der weiteren Planung stellte sich heraus, dass das bestehende Modell aus dem Gut- 
achten VU AK Köln-West den hier zu untersuchenden Raum nicht überall ausreichend detail- 
liert darstellt. 
Daraus resultiert eine Aktualisierung und Kalibrierung des Modells mit  
− ergänzenden Knotenstromzählungen 
− einem erweiterten Prognosezeitraum bis zum Jahr 2030  
− Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung durch  die Bauleitplanung der Städte 
Köln, Frechen und Pulheim 
− Berücksichtigung der Prognose der deutschlandweite n Verkehrsverflechtungen für den 
weiträumigen Personen- und Güterverkehr, der sich i nsbesondere auf die A 1 und A 4 
auswirken kann.

7
Zur Berechnung des Prognose-Nullfalls sind nachfolgende Veränderungen, die bis zum Jahr 
2030 im Straßennetz zu erwarten sind, berücksichtigt: 
− vierstreifiger Ausbau der A 4 zwischen AS Frechen- Nord und AK Köln-West 
− Umbau des AK Köln-West 
− vierstreifiger Ausbau der L 183 zwischen L 496 im Süden und der L 361 im Norden 
− Vollausbau der AS Frechen (Anbindung A 4 Richtung Osten) 
− Neubau AS Königsdorf als einseitiger Anschluss der  A 4 in und aus Richtung Osten 
− Beschränkte Befahrbarkeit der K 6, Frechener Weg, nur ÖPNV und Anlieger Hof (aus- 
schließlich rechts / links Ein- und Ausbieger) 
− Zusätzliche Erschließungsstraße im Gewerbegebiet F rechen als Verbindung zwischen 
südlicher Rampe der AS Frechen-Nord und dem bestehenden KVP am Ende der Euro- 
paallee 
− Der Neubau der K 25n als Ortsumgehung von Buschbel l und Hücheln in Frechen, der 
zu einer verkehrlichen Entlastung der L183 führt, wurde nur in der Unterlage 17.4 (Hin- 
weis s. Kap. 4.1 der Unterlage 17.4.1) berücksichti gt. Die geringeren Zahlenwerte sind 
daher nicht in der nachfolgenden Tabelle 2 berücksi chtigend dargestellt. Diese Werte 
sind dem Ergänzungsbericht K25n zu entnehmen, der s ich im Anhang der beigefügten 
Plan CD befindet. 
Die ermittelten Verkehrsmengen bis zum Jahr 2030 mi t den daraus resultierenden Gesamt- 
verkehrsstärken sowie den Verkehrsstärken des SV betragen für die L 183 sowie die A 4 ein- 
schließlich der Rampen: 
Tabelle 2: Prognoseverkehrsbelastungen 2030 
Prognose 2030 / L 183 Verkehrsbelastung  
Streckenabschnitt DTV w SV w 
[Kfz/WT] [Kfz/WT] 
L 183: L 361 bis nördl. Rampe AS Frechen-Nord 40.00 0 3.400 
L 183: nördl. bis südl. Rampe AS Frechen-Nord 37.00 0 3.250 
L 183: südl. Rampe bis Krankenhausstraße 31.500 2.3 50 
 
Prognose 2030 / A4 (einschl. Rampen) Verkehrsbelastung  
Streckenabschnitt 
DTV w SV w 
[Kfz/WT] [Kfz/WT] 
A 4: westlich AS Frechen-Nord 105.500 21.300 
A 4: östlich AS Frechen-Nord 109.000 22.000 
Nördliche Rampen AS Frechen-Nord 18.000 2.050 
Südliche Rampen AS Frechen-Nord 18.500 2.100 
 
Auf Basis der v.g. Prognoseverkehrszahlen für 2030 wurde die Planung der folgenden Kno- 
tenpunkte des vorliegenden Entwurfsabschnittes der L 183 durchgeführt: 
− Aachener Straße. L 361 
− AS Frechen, Rampe Nordseite / K 6, Frechener Weg

8
− AS Frechen, Rampe Südseite / Anschluss neue Europa allee 
− Krankenhausstraße K 8 / Anschluss vorh. Europaalle e 
Zielvorgabe war hierbei mit einer möglichst homogenen Umlaufzeit zu arbeiten. Diese ist durch 
die Knoten L 183 / L 496 (Holzstraße) und L 183 / L 361 (Aachener Straße) mit einer Spitzen- 
zeit Tu = 100 s begrenzt. 
Auf dieser Grundlage wurden die Geometrie und Fahrstreifenaufteilungen jedes Knotenpunk- 
tes nach HBS vorbemessen, geprüft und optimiert. Di ese Optimierung ergab für alle Knoten- 
punkte notwendige Aufweitungen in den jeweiligen Zufahrtsarmen zu den Knotenpunkten. 
Nähere Angaben zu den Verkehrszahlen oder den Empfe hlungen sind dem Schlussbericht 
“Verkehrsuntersuchung L 183“, Teil Erläuterungsberi cht, Stand November 2015, zu entneh- 
men. 
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit 
Die engere Verknüpfung des gesamten Raumes mit der A 4 durch den Vollausbau des AS 
Frechen-Nord und durch den geplanten Teilanschluss AS Königsdorf bewirken eine spürbare 
Verkehrsentzerrung und damit auch eine höhere Verkehrssicherheit im gesamten von dieser 
Maßnahme betroffenem Verkehrsnetz. 
Hinzu kommt eine erhebliche Verbesserung der Verkeh rssicherheit durch das Anlegen von 
durchgehenden Verflechtungsstreifen auf der A 4, die eine günstigere Verflechtungsmöglich- 
keit auf diesem durchgehenden Fahrsteifen herbeiführen. 
Die Minimallösung der „halben“ Anschlussstelle mit einem auf die beiden Rampenanschlüsse 
begrenzten und nur eingeschränkten Ausbau der L 183  ist nicht unbedingt der Garant für si- 
chere Fahrverläufe mit ausreichenden Haltesichtweit en und guten Radienrelationen. Vieles 
deutet an dieser Stelle optisch auf eine Änderung d er Streckencharakteristik hin, obwohl sie 
an dieser Stelle nicht gewünscht ist, weil sie nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt. 
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird im gesamten Ausbauabschnitt der L 183 allein 
schon durch die Wahl des Regelquerschnittes RQ 21, ein zweibahniger, durch einen baulichen 
Mittelstreifen getrennter Querschnitt, erzielt. Ein sicheres Begegnen und Überholen sind hier- 
durch zwangsläufig gegeben. Der Rad- und Fußgängerv erkehr ist vom Kraftfahrzeugverkehr 
getrennt und somit die Voraussetzung einer sicheren Nutzung durch die schwachen Verkehrs- 
teilnehmer erfüllt. 
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigung en 
Eine nennenswerte Verringerung der bestehenden Umwe ltbeeinträchtigungen z. B. Immissi- 
onsverringerungen durch Entlastung anderer Straßen kann nicht benannt werden. Die Entlas- 
tungen durch die neuen zusätzlichen Anschlussmöglichkeiten in der AS Frechen-Nord werden 
großflächig verteilt und in anderen Zubringern wegfallen. 
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen  Interesses 
Der im Jahr 2006 unter Betrieb genommene Teilanschluss der AS Frechen-Nord hat zu einer 
spürbaren Abdeckung der wesentlichen Verkehrsbeziehungen des Raumes zu dem Verkehrs- 
netz geführt, zu einer größeren Entlastung der AK K öln-West und Kerpen beigetragen und 
eine wesentliche Verkehrsentzerrung des gesamten Gebietes bewirkt. 
Mittlerweile hat sich aber nachweislich gezeigt, dass die Verkehrsbelastungen auf dem Kölner 
Ring und auf der Transitstrecke A 4 erheblich zugen ommen haben. Eine Entlastung bietet

9
hierzu – gutachterlich nachgewiesen – lediglich ein  Komplettausbau dieses gesamten Ver- 
knüpfungsbereiches in Form 
− eines vierstreifigen Ausbaues der L 183 
− eines Vollausbaues der bisherigen Teilanschlussste lle Frechen-Nord 
− ein Ausbau der A 4 zwischen dem AK und AS durch An bau von verbindenden durchge- 
henden Verflechtungsstreifen zwischen den beiden Knotenpunkten. 
Weitere Belastungssteigerungen wird es durch einen zusätzlichen städtischen Anschluss des 
Gewerbegebietes Europaallee geben, der im Bereich d er südlichen AS-Rampen anzubinden 
ist.

10 
3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie 
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes 
Mit den fachlichen Beteiligten wurde der Untersuchungsrahmen und das Plangebiet unter Be- 
achtung von vorhandenen Nutzungsstrukturen festgelegt. 
Das geplante Ausbaustück der L 183 sowie der A 4 li egt westlich von Köln zwischen der 
Aachener Str. (= L 361) und der Krankenhausstraße / Europaallee (= K 6) sowie zwischen der 
Anschlussstelle Frechen-Nord und dem Autobahnkreuz Köln-West. 
Naturräumlich gesehen liegt der Vorhabensbereich im  Westen der Köln-Bonner Rheinebene 
(551) in dessen Untereinheit Brauweiler Lößplatte (551.41). Den Untergrund des lößbedeckten 
Reliefs bilden die im letzten Eiszeitalter ausgeformten Mittelterrassenstufen des Rheins.1 
Die topografisch wenig bewegte Landschaft wird durch Baumreihen und Gehölzbestände ent- 
lang der Straßen sowie durch Ackerflächen, gewerbliche Bebauung und Freileitungen geglie- 
dert. Das Gut Neuenhof am südlichen Beginn und das Gut Clarenhof am nördlichen Ende des  
Vorhabens gliedern die Landschaft durch die z.T. älteren Gebäudekomplexe und die sie um- 
gebenden Gehölzbestände. Der Gehölzbewuchs an der A  4 wurde in den letzten Jahren im 
Zuge des Ausbaus entfernt, so dass die Böschung vor wiegend mit Gras und Gebüsch be- 
wachsen sind. Waldflächen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. 
Bei Wegfall der menschlichen Einflussnahme würde sich ein Maiglöckchen-Perlgras-Buchen-
wald, auf lehmigen Böden stellenweise durchsetzt durch einen Flattergras-Traubeneichen-Bu- 
chenwald, entwickeln.2 
Die Straßenrandzonen entlang der Landesstraßen und der Autobahn sind insbesondere den 
Einflüssen des Kfz-Verkehrs und den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten, aber auch ande- 
ren Nutzungen (z. B. der Landwirtschaft) unterworfen, wobei diese in unterschiedlicher Inten- 
sität einwirken können. 
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten 
Ein klassischer Variantenvergleich entfällt aus folgenden Gründen: 
L 183 
Bei der L 183 handelt es sich um eine Ausbaumaßnahm e einer bestehenden Straße, die in 
ihrer Linienführung durch vorhandene Zwänge, wie z.  B. die kreuzende A 4 mit ihren beiden 
Rampenanschlüssen, der Kreuzungspunkt des bestehenden Brückenbauwerkes über die A 4, 
die Anbindebedingungen am Beginn und Ende der Baustrecke mit der dortigen Knotenpunkt- 
sanpassung an die Krankenhausstraße und der Aachener Straße, weitgehend vorgegeben ist, 
so dass weitere Varianten zur Linienführung der L 183 nicht untersucht worden sind. 
Lediglich zur Lagebestimmung und zur baulichen Realisierung des Brückenbaues über die A 4 
wurden verschiedene Handlungsalternativen nach folgenden Kriterien untersucht: 
                                                
1  BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMO RDNUNG: Naturräumliche 
Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einhei ten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Bonn-
Bad Godesberg 1978 
2  BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE: Vege- 
tationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.0 00. Potentiell natürliche Vegetation. Blatt 
CC 5502 Köln. Bonn-Bad Godesberg 1991

11 
− ist das vorhandene Bauwerk zu erhalten und durch e inen Anbau für den verbreiterten 
Querschnitt zu ergänzen? 
− sind die Widerlager des Bauwerkes zu erhalten, der  Überbau abzutragen und durch ei- 
nen neuen, den gesamten verbreiterten Querschnitt überspannten zu ersetzen? 
− muss das vorhandene Bauwerk komplett aufgegeben un d durch ein neues ersetzt wer- 
den? 
Die Entscheidung hierzu lautete letztlich, das das vorhandene Bauwerk durch ein neues Bau- 
werk ersetzt wird. Hierfür sind folgende wesentlichen Argumente anzuführen: 
− Durch die  Verbreiterung  der  A  4  mit  3,75 m b reiten  Verflechtungsstreifen  zuzüglich 
0,50 m breiten Randstreifen und 2,50 m breiten Standstreifen für beide Fahrtrichtungen 
müssen die lichte Weite und somit auch die Spannweite des Überbaues neu festgelegt 
werden. 
Die lichte Weite des bestehenden Bauwerkes beträgt 2 x 18,75 m = 37,50 m. Der neue 
erweiterte Querschnitt der A 4 erfordert eine lichte Weite von 2 x 21,75 m = 43,50 m: die 
konstruktive Höhe des Überbaues erhöht sich dadurch von 1,05 m auf 1,30 m. 
− Der 4-streifige Ausbau der L 183 wird gemäß der ne uen RAL mit einem Regelquerschnitt 
RQ 21 ausgeführt. Dieser Querschnitt ermöglicht auch in der Zusammensetzung seiner 
einzelnen Querschnittsteile nicht den Erhalt des be stehenden Bauwerkes. Selbst kon- 
zessive auf den Bauwerksbereich beschränkte Quersch nittsanpassungen bieten keine 
akzeptable Lösung für den angestrebten notwendigen Ausbaustandard der L 183 und 
für die Bauwerksgeometrie. 
− Die Erneuerung des Bauwerkes erfolgt in zwei Ausba ustufen. Zunächst verbleibt eine 3-
streifige Verkehrsführung auf dem bestehenden Bauwe rk mit einseitig geführtem Rad- 
und Gehweg solange erhalten, bis das neue Teilbauwe rk im unmittelbaren Anschluss 
auf der westlichen Seite gebaut und für den Verkehr  auf der L 183 benutzbar ist. Die 
Verkehrsführung wechselt danach – auch wiederum in 3-streifiger Verkehrsführung mit 
einseitigem neuen Rad- und Gehweg – auf das neue Teilbauwerk. Das vorhandene Bau- 
werk wird nach diesem Umschluss abgebrochen und durch ein zweites Teilbauwerk er- 
setzt. 
Da der Ausbau der L 183 unter Verkehr durchgeführt werden muss und somit wechselnde 
Verkehrsführungen während des Bauens zu berücksicht igen sind, nehmen diese Zwänge 
auch entscheidenden Einfluss auf die Trassierung un d Geometrie der Trasse Kern- und An- 
schlussbereich. Die 4-streifige Aufweitung der L 183 ist im Kreuzungsbereich auf der A 4 bau- 
werksbedingt nach Westen ausgerichtet. Hierdurch we rden die beiden Einmündungstrichter 
der angeschlossenen Rampen teilweise überlagert. Si e sind lage- und höhenangepasst neu 
entwickelt und in die vierstreifige Ausbausituation eingebunden. Vorhandene Gas- und Was- 
serleitungen müssen in Teilbereichen aus dem Aufweitungsbereich der L 183 heraus an den 
neuen westseitigen Böschungsfuß verlegt werden. 
BAB 4 
Die Erweiterung der A 4 zwischen dem AK Köln-West u nd der AS Frechen-Nord ist das Er- 
gebnis der bereits erwähnten Verkehrsuntersuchung v om 05.11.2008 des Ing. Büros Dr. R. 
Trapp zu diesem Vorhaben.  
Das vorgesehene Anlegen von Verflechtungsstreifen i st lediglich eine Querschnittsverbreite- 
rung des bestehenden 6-streifigen Ausbauzustandes der A 4, zu der es einerseits keine bau- 
lichen Alternativen gibt und andererseits sich sonstige probate Verkehrslenkungsmaßnahmen 
nicht anbieten.

12 
Anschlussstelle / Rampen 
Für die beiden neuen nach Köln gerichteten Indirekt rampen ist die Geometrie innerhalb der 
Anschlussstelle durch die bestehenden nach Aachen g erichteten Direktrampen in Lage und 
Höhe vorgegeben, so dass alternative Abweichungen i n der Trassenführung der hinzukom- 
menden Rampen hierzu nicht möglich sind. 
3.3 Variantenvergleich 
Eine abwägende Beurteilung von Varianten entfällt, weil ein Variantenvergleich aus den be- 
reits erwähnten Gründen (Abschnitt 3.2) nicht durch geführt wurde. Eine Umweltverträglich- 
keitsstudie ist entbehrlich. Die folgenden in Kurzform gefassten Erläuterungen sind somit aus- 
schließlich Aussagen bezogen auf die gewählte Linienführung. 
3.3.1 Raumstrukturelle Wirkungen 
Eine Beurteilung der Ergebnisse vorausgegangener Un tersuchungen bzgl. raumstruktureller 
Wirkungen entfällt aus den vorab erwähnten Gründen. 
3.3.2 Verkehrliche Beurteilung 
Die verkehrliche Beurteilung wurde i. W. nach den Gesichtspunkten der Verkehrsentwicklung 
durchgeführt. Hierbei wurden die Kriterien der Be- und Entlastungswirkungen für die vorlie- 
genden Maßnahmenteile wie auch für das übrige bestehende Straßennetz aufgezeigt. Mit der 
Erweiterung auf eine Vollanschlussstelle ist zwangs läufig auch eine Mehrbelastung für die 
L 183 verbunden. Dieser Mehrbelastung wird durch de n vierstreifigen Ausbau der L 183 mit 
einem RQ 21 und diesem Querschnitt angepasster Knot enpunktskonstruktion angemessen 
Rechnung getragen. 
3.3.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilu ng 
Die an unverschiebbare  Zwangspunkte gebundene Lage - und Höhentrassierung ist für die 
L 183 mit einer angemessenen Entwurfsgeschwindigkeit von V E = 70 km/h vorgenommen wor- 
den, während der Rampenentwässerung die entsprechen de Rampengeschwindigkeit zu- 
grunde gelegt wird (siehe Abschnitt 4.1.3.). Das Anforderungsprofil bzgl. sicherer Fahrverläufe, 
ausreichender Sichtweiten, auskömmlicher Überholabschnitte, erkennbarer und begreifbarer 
Knotenpunktskonstruktionen mit hindernisfreien Seitenräumen wird mit dem vorliegenden Ent- 
wurf erfüllt. 
3.3.4 Umweltverträglichkeit 
Der Verlauf der Trasse ist insbesondere durch die Z wangspunkte weitestgehend festgelegt. 
Es wurden alle Möglichkeiten der Vermeidung und Minderung geprüft.  
Die Straße wird so in die Landschaft eingegliedert,  dass sie sich für den Naturhaushalt und 
das Landschaftsbild nicht belastender und störender auswirkt, als dies in verantwortlicher Ab- 
wägung aller Belange unvermeidbar ist. 
3.3.5 Wirtschaftlichkeit 
Da ein Vergleich mit im Ergebnis unterschiedlichen Investitionskosten entfällt, ist das Vorha- 
ben eine ausschließlich auf die baulichen und funkt ionalen Bedürfnisse beschränkte Maß- 
nahme.

13 
Die Straßennutzer-Kosten für die neue Anschlussstelle werden hinsichtlich der zu erwartenden 
Zeitgewinne spürbar gesenkt werden können. 
3.3.5.1 Investitionskosten 
Da keine Variantenuntersuchungen stattfinden musste n, liegen auch keine Ergebnisse aus 
unterschiedlichen Investitionskostenermittlungen vor. 
3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einem Vergleich von Baulastträgerkosten und Nutzen-
Kosten-Verhältnissen wurde aus den zuvor erwähnten Gründen nicht durchgeführt. 
3.4 Gewählte Linie 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent wicklung hat mit Schreiben vom 
21.08.1998 dem vorgeschlagenen Anschlussstellenkonz ept mit zwei gerichteten Anschluss- 
stellen an der A 4 zwischen dem AK Köln-West und AK Kerpen zugestimmt. 
Nach der Umsetzung der AS Frechen-Nord im Jahr 2006 und der nunmehr geplanten Erwei- 
terung dieser Teilanschlussstelle auf eine Vollanschlussstelle stellt diese Lösung eine logische 
Fortschreibung und Notwendigkeit dar, die eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund 
um das AK Köln-West ausgelöst hat. 
Die dem Entwurf letztlich zugrunde liegende Trassierung resultiert aus der Summe verschie- 
dener Zwänge in Lage und Höhe, wie 
− die Einhaltung der Anschlusssituationen am Beginn und Ende der jeweiligen Anschluss- 
strecken 
− die planfreien Kreuzungsparameter zwischen der A 4  und der L 183 
− die Anschlüsse bestehender Knotenpunkte einschl. h inzukommender Anschlüsse 
Mit den gewählten Linienführungen sind die Interessen aller Beteiligten sowie die erheblichen 
und funktionalen Voraussetzungen in ausreichendem Maß berücksichtigt und gewürdigt. 
Gemäß §25 VwVfG NRW wurde im Planungsverlauf eine f rühe Öffentlichkeitsbeteiligung in 
der Stadt Frechen am 04.03.2016 und beim Bezirksamt  Lindenthal der Stadt Köln am 
10.03.2016 durchgeführt, damit Anregungen und Einwände im Rahmen der weiteren Planung 
berücksichtigt werden konnten. 
Die Termine wurden ortsüblich bekannt gemacht und den Bürgerinnen und Bürgern wurde die 
Möglichkeit gegeben sich einen Monat lang bei der jeweiligen Kommune detaillierte Pläne und 
Unterlagen anzusehen. Auf diese Möglichkeit wurde i n entsprechenden Bekanntmachungen 
hingewiesen. 
Die Bereitstellung der Ergebnisse der durchgeführte n Öffentlichkeitsbeteiligung wurden orts- 
üblich bekannt gegeben und im Internet zur Einsicht bereit gestellt. 
Die Niederschriften mit den Ergebnissen zu den Bürgerinformationsterminen befinden sich im 
Anhang zu dieser Unterlage. 
Zu den Niederschriften gab es im Nachgang keine weiteren Rückmeldungen seitens der Bür- 
ger und der politischen Gremien.

14 
4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme 
4.1 Ausbaustandard 
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale 
Planerische Grundlagen des vorliegenden Vorentwurfes sind die 
− RAA – Richtlinien für die Anlage von Autobahnen 
Ausgabe 2008 
− RAL – Richtlinien für die Anlage von Landstraße 
Ausgabe 2012 
In Anlehnung an die RIN – Richtlinien für integrierte Netzgestaltung – ist die Autobahn A 4 der 
Straßenkategoriengruppe AS I (großräumig) und die Landstraße L 183 der Kategoriengruppe 
LS II (überregional) zuzuordnen. Die entsprechenden  Entwurfsklassen sind bei der A 4 die 
EKA 1A und bei der L 183 aufgrund des gewählten Querschnittes RQ 21 die EKL 2. 
Da bei der A 4 nur eine Querschnittserweiterung durch einen zusätzlichen Fahrstreifen vorge- 
nommen wird, können die üblichen Trassierungs- und Gestaltungsmerkmale hierzu unerwähnt 
bleiben. Für die L 183 sind die grundsätzlichen Gestaltungsmerkmale für die EKL 2 zu benen- 
nen und einzuhalten. 
Im Einzelnen sind dies: 
− Geschwindigkeit: < 100 km/h (hier 70 km/h) 
− Betriebsform: allgemeiner Verkehr 
− Regelquerschnitt: RQ 21 (wegen hoher Verkehrsbelas tung) 
− gesicherte Überholabschnitte:  > 20 % 
− Radverkehrsführung: fahrbahnbegleitend 
− Linienführung: gestreckt 
− Radienbereich: > R = 1500 m 
− max. Längsneigung (max s): 3,0 % < 5,5 % 
− Kuppenhalbmesser: HK 4500 < 6000 m (Begründg. Absc h. 4.3.4) 
− Knotenpunkte:  planfrei mit Abbiegespuren 
− Führung im Teilknotenpunkt: Ein-/ Abbiegen mit LSA  
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität 
Die Einflussmöglichkeiten, eine angemessene Verkehrsqualität für das Vorhaben zu erzielen, 
wurden durch die angesetzten Planungsparameter genutzt und umgesetzt. 
− Der für die L 183 gewählte RQ 21 ist der aufgrund der hohen Verkehrsbelastung geeig- 
nete Querschnitt, mit seinen zwei Fahrstreifen je R ichtung und einem baulichen Mittel- 
streifen als Richtungstrennung die Strecke durchgän gig und leistungsfähig anzulegen. 
Ausreichende Überholmöglichkeiten sind dadurch geschaffen. 
− Die gestreckte Linienführung, das separate Wegenet z für den Wirtschaftswegeverkehr, 
die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr mit direkten Wegeführungen 
und bedarfsgerechten Überquerungsmöglichkeiten innerhalb der Knotenpunkte sind die 
bedeutenden Faktoren zu der gewünschten Verkehrsqualität.

15 
− Die Anzahl der aus Gründen der Leistungsfähigkeits berechnungen erforderlichen Kno- 
tenpunkte ist mit drei Kreuzungen durch Zusammenfassungen und Bündelungen (siehe 
Abschnitt 4.5.1) optimiert. 
− Die Gestaltung der Knotenpunkte (siehe Abschnitt 4 .5.2) ist im Wesentlichen durch die 
notwendige Signalisierung beeinflusst. Innerhalb der Voruntersuchung wurden die Kno- 
tenpunktsgeometrie, die Fahrstreifenaufteilungen und die Aufstelllängen vorbemessen, 
geprüft und optimiert. 
− Der vorliegende Abschnitt der L 183 wird von den B uslinien 145 (Bocklemünd-Bachem) 
und 965 (Frechen-Weiden) befahren. Damit verbunden ist somit auch eine verbesserte 
Beförderungsqualität im ÖPNV. 
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit 
Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und somit die Verkehrssicherheit werden bei Straßen 
u.a. auch spürbar durch die Entwurfs- und Betriebsmerkmale beeinflusst. 
Bei der L 183 wird die Verkehrssicherheit durch die  gewählte Entwurfsgeschwindigkeit, ihre 
standardisierte Abschnittsausbildung wie auch die angepasste einheitliche Ausbildung der An- 
schlussstrecken gewährleistet. Durch die planerisch berücksichtigte Einhaltung ausreichender 
Sichtweiten und -felder, durch die frühere Erkennbarkeit und übersichtliche Ausgestaltung der 
Knotenpunktskerne und Freihaltung der Seitenräume von diversen Hindernissen wird das an- 
gestrebte Sicherheitsniveau erreicht, zumal auch we gen der hohen Verkehrsstärken die 
schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge) vom 
Kraftfahrzeugverkehr getrennt sind. 
Die beiden neu hinzukommenden indirekten Verbindung srampen innerhalb der Anschluss- 
stelle sind mit Ein- und Ausfahrradien von R = 50 m  bzw. R = 80 m trassiert. Das entspricht 
bei diesen Entwurfselementen Rampengeschwindigkeiten von V = 40 bzw. 50 km/h. Mit diesen 
reduzierten Geschwindigkeiten ist die Erkennbarkeit der kleineren Entwurfselemente und der 
Inselspitze ausreichend gegeben, weil auch die Ausl enkung mit einem ausreichendem Ab- 
gangswinkel (> 12 gon) berücksichtigt ist. Das gleiche trifft auch für alle übrigen Trassierungs- 
grenzwerte zu, so dass sichere Fahrverläufe gewahrt sind. 
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der A 4 zwischen den beiden Knotenpunkten 
AK Köln-West und der AS Frechen-Nord wird durch das  Anlegen der beidseitigen Verflech- 
tungsspuren erzielt. Diese vierte zusätzliche Spur vergrößert die vorhandenen Verflechtungs- 
längen um mehr als 1100 m auf insgesamt ca. 1600 m.  Durch diese Anordnung bleibt der 
durchgehende Strom der Hauptfahrbahn von der Verflechtung unbeeinflusst und erfährt eine 
zusätzliche Entlastung. Hierdurch wird der Abschnitt zwischen den beiden Knotenpunkten er- 
heblich konfliktfreier und damit auch verkehrssicherer. 
4.2 Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung 
Vorhandene Kreuzungen mit der L 183 
− Bau-km 0-030,000 (vor Beginn der Baustrecke L 183)  
Krankenhausstraße (K 6) / Europaallee 
Anschluss Frechen-Hücheln und -Buschbell / Anschluss Gewerbegebiet östl. der L 183 
/ südl. der A 4 
− Bau-km 0+500,000  
Ausfahrrampe von A 4 
Anschluss aus Richtung Aachen

16 
− Bau-km 0+940,000  
Einfahrrampe zur A 4 / Frechener Weg (K 6) 
Anschluss in Richtung Aachen / Anschluss Köln-Weiden 
− Bau-km 1+400,000  
Kreuzender Rad-, Geh- und Wirtschaftsweg 
Verbindung Frechen-Königsdorf / Köln-Weiden (insbes. Radfahrer und Fußgänger) und 
Anschluss an das vorhandene Straßennetz für den Wirtschaftsverkehr 
− Bau-km 1+550,000  
Anbindung Clarenhof mit dem 
Anschluss des Golfplatzes Gut Clarenhof 
− Bau-km 1+700,000 (Ende der Ausbaustrecke der L 183 ) 
Kreuzung Aachener Straße (L 361) 
Achsiale Verbindung Rhein-Erft-Kreis / Köln-Zentrum 
Kreuzungsergänzung 
− Bau-km 0+500,000  
Tangentenschluss Europaallee als zweiter Anschluss an die L 183 in Verlängerung der 
Ausfahrrampe aus Aachen 
Kreuzungsänderung 
− Bau-km 1+400,000  
Anbindung Clarenhof in Bau-km 1+550,000 wird aus Gr ünden der Verkehrssicherheit 
und Leistungsfähigkeit aufgegeben und mit der Rad-,  Geh-, Wirtschaftswegekreuzung 
in unmittelbarer Nähe zusammengefasst. 
Wirtschaftswegeverlegungen 
− Bau-km 0+325,000 bis ca. 0+500,000 
Der am Böschungsfuß des südlichen Rampenanschlusses an die L 183 befindliche Wirt- 
schaftsweg wird durch die Aufweitung der Rampe und durch die Querschnittsverbreite- 
rung der L 183 nach außen gedrückt und mit bleibend em Ausbaustandard auf einer 
Länge von 277,00 m neu verlegt. Der neue Querschnitt entspricht mit 3,50 m befestigter 
Wegebreite und 2 x 0,75 m breiten Banketten dem aufgegebenen Wegequerschnitt und 
wird anpassend in gleicher Querschnittsbreite neu hergestellt. 
− Bau-km 0+700,000 bis ca. 0+935,000 
Die im nordwestlichen Anschlussstellenohr liegende Wirtschaftsweg wird aufgehoben, 
weil der bestehende Anschluss über die nördliche Ra mpe durch die hinzukommende 
Indirektrampe nicht mehr gehalten werden kann. Der neue Anschluss zur Erschließung 
der Flächen für den Betriebsdienst wird bei Bau-km 61+000 an die neue Randfahrbahn 
der A 4 verlegt. 
− Bau-km 0+950,000 bis ca. 1+400,000 
Der in diesem Abschnitt parallel zur L 183 am westseitigen Böschungsfuß geführte Wirt- 
schaftsweg kann aufgrund der dortigen Knotenpunktsaufweitung im Zuge der L 183, der 
Verbreiterung der L 183 zu einem RQ 21 nicht in vorhandener Lage erhalten bleiben und 
wird deshalb in diesem Abschnitt um ca. 2,0 bis 5,0  m nach Westen verschoben. Die 
Querschnittsbreite des neuen Teilstückes wird entsp rechend dem vorhandenen Quer- 
schnitt mit 3,00 m breiter befestigter Wegefläche und 2x0,75 m breiten Banketten wieder 
hergestellt.

17 
− Bau-km 1+400,000 bis ca. 1+550,000 
Mit dieser Wegetrasse wird der aufgegebene derzeitige Anschluss des Clarenhofes an 
die L 183 bei Bau-km 1+550 durch einen neuen zweist reifigen Parallelweg ersetzt, der 
mit dem kreuzenden v.b. Wirtschaftswegeanschluss be i Bau-km 1+400 zu einem ge- 
meinsamen Anschluss gebündelt wird. Innerhalb von 3 00 m Streckenlänge der L 183 
entfällt somit ein Anschluss. 
Die Kronenbreite des Parallelweges beträgt 7,50 m und setzt sich aus 5,50 m befestigter 
Fahrbahnbreite und 2 x 1,00 m breiten Banketten zusammen. Der 3,50 m große Abstand 
zur L 183 besteht aus einer 1,50 m breiten Mulde und einem 2,00 m breiten Trennstrei- 
fen. 
− Bau-km 0+060,000 
Die vorhandene Grundstückszufahrt zum Gut Neuenhof wird entsprechend ihres derzei- 
tigen Zustandes angepasst wieder hergestellt. Die b estehende Verkehrssituation bleibt 
dabei unverändert. 
4.3 Linienführung 
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs  
Der gewählte Trassenverlauf ist in erster Linie im Wesentlichen eng gebunden an die vorhan- 
dene Lage der L 183 mit den topographischen Zwängen  der vorgegebenen Einmündungs- 
punkte der beiden direkten Rampen aus und in Richtung Aachen. 
4.3.2 Zwangspunkte  
Zwangspunkte der Trassierung sind: 
− die vorhandene Trasse der L 183 in Lage und Höhe, die nur geringe Abweichung zulässt 
− die unveränderbare Anbindung an die Nahtstellen de r beiden Anschlussabschnitte der 
L 183 am Beginn und Ende der Baustrecke 
− die Anschlusspunkte der beiden Rampen in Lage wie auch in der Höhe sowie ihr ge- 
samter weiterer Trassenverlauf 
− der Anschluss des Frechener Weges (K 6) 
− der neue Anschluss der Europaallee an die L 183 mi t der unmittelbar im Einmündungs- 
bereich befindlichen Gasentspannungsstation 
− das neue Überführungsbauwerk der L 183 über die A 4 mit größerer Spannweite und 
größerer Konstruktionshöhe 
4.3.3 Linienführung im Lageplan 
Der Trassierung liegt eine Entwurfsgeschwindigkeit von <100 km/h  (hier 70 km/h) zugrunde. 
Die gewählten Radien der L 183 betragen in Kilometrierungsrichtung R = 1500 m, R = 4000 m 
und R = 2000 m. Sie werden untereinander mit Gerade n verbunden. Das Verhältnis der an- 
grenzenden Radien zur Länge der Geraden ist wie auc h das Verhältnis der aufeinander fol- 
genden Radien ausgewogen. Durch die Wahl der größer en Radien wird den örtlichen Gege- 
benheiten und den Zwängen in der Lage besser entsprochen und eine insgesamt harmonische 
gestreckte Linienführung erzielt. Auf die Einschaltung von Übergangsbögen wird aufgrund der

18 
sehr geringen Krümmungsunterschiede zwischen den El ementen und den gewählten Über- 
gängen von einer Geraden zu Radien von R = 1500 m –  R = 4000m gemäß RAL 2012 ver- 
zichtet. 
Das Gebot zwischen gleichsinnig gekrümmten Radien G eraden zu vermeiden, wird bei Bau-
km 0+588 und 0+689 nicht erfüllt, weil hier zu Gunsten des dortigen neuen Überführungsbau- 
werkes die gesamte Brückenkonstruktion in einer Gerade verlegt worden ist. 
Bei den beiden neuen hinzukommenden Rampen handelt es sich um eine angepasste Linien- 
führung. Die gewählten Mindestradien R = 50 m und R = 80 m sind in Anlehnung an die RAA 
und unter Berücksichtigung der topographischen Zwän ge, die sich aus der Lage der bereits 
bestehenden Direktrampen ergeben, zugrunde gelegt worden. 
4.3.4 Linienführung im Höhenplan 
Die vorgegebenen Zwänge aus den Kreuzungsbedingunge n des neuen Brückenbauwerkes 
A 4 / L 183 mit erforderlicher lichter Höhe und Kon struktionshöhe, die Anbindebedingungen 
der einmündenden Anschlussstellenrampen sowie die über längere Streckenabschnitte erfor- 
derliche Anpassung an die übrigen topographischen Gegebenheiten sind maßgebend für die 
n.g. Trassierungselemente des Höhenplanes der L 183. 
Sie betragen: 
− S max = 3,0 % 
− S min = 0,6 % 
− HK min = 4500 m 
− HW min = 6000 m 
Aufgrund der höhenmäßigen Anpassung der L 183 am Be ginn der Baustrecke reduziert sich 
auf den ersten 84,0 m die Längsneigung auf das vorh andene Längsgefälle von 0,2 % der An- 
schlussstrecke. Der dort mit Borden eingefasste ein seitig geneigte Anpassungsbereich erhält 
am tieferen ostseitigen Fahrbahnrand der L 183 eine Pendelrinne von 210,00 m Länge. 
Die Höhengestaltung der beiden neuen Rampen richtet sich streng nach ihren Anbindezwängen 
an der L 183 und den Randfahrbahnen der A 4. Innerhalb der nur sehr kurzen dazwischen lie- 
genden Entwicklungsmöglichkeiten auf den „freien“ Streckenabschnitten – hier auch wiederum 
unter Berücksichtigung der vorhandenen Parallelrampen – bestehen keine größeren Variations- 
möglichkeiten in der Höhengestaltung für die Gradienten der Rampen. Die sehr flachen Längs- 
neigungen liegen zwischen 0,9 und 2,5 %. Der Anbau der beiden Verflechtungsstreifen erfolgt 
im Längsgefälle der A 4 mit einer mittleren Neigung von 0,20 %. 
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten 
Die Überprüfung der räumlichen Linienführung hat ge zeigt, dass der Trassenabschnitt der 
L 183 im Wesentlichen den Standardraumelementen ent spricht. Abweichungen von der ge- 
wählten Entwurfsgeometrie sind bedingt durch die Zw änge in Lage, Höhe und Querschnitt 
nicht möglich. Gestalterische Defizite sind durch die Wahl der Entwurfselemente ausgeschal- 
tet. 
Ergebnisse der Sichtweitenanalyse: 
− die Haltesichtweiten sind auf der gesamten Strecke  der L 183 sowie im Bereich der Ram- 
pen uneingeschränkt vorhanden 
− die vorhandene Sichtweite ist an allen Stellen grö ßer als die erforderliche Sicht.

19 
Auch die übrigen Kriterien der Sichtweitenanalyse sowie die Forderungen nach den Gesichts- 
punkten für eine gute räumliche Linienführung sind erfüllt. 
4.4 Querschnittsgestaltung 
4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessun g 
L 183  
Die L 183 erhält gemäß RAL einen Regelquerschnitt R Q 21 mit einseitigem, in beiden Rich- 
tungen befahrbarem, gemeinsamen Rad- und Gehweg. 
Er besteht i. e. aus folgenden Querschnittsteilen: 
2 x 3,50 m = 7,00 m äußere Fahrstreifen 
2 x 3,25 m = 6,50 m innere Fahrstreifen 
4 x 0,50 m = 2,00 m Randstreifen 
1 x 2,50 m = 2,50 m Rad- und Gehweg 
1 x 1,75 m = 1,75 m Trennstreifen 
1 x 1,50 m = 1,50 m Bankett (an Fahrbahn) 
1 x 0,50 m = 0,50 m Bankett (an R+G) 
1 x 2,50 m = 2,50 m Mittelstreifen  
24,25 m  Gesamtbreite 
Bei Aufweitungen im Zuge von Links- oder Rechtsabbiegespuren erhöht sich die Gesamtbreite 
um 3,25 m oder 3,50 m. 
Bei den engeren Knotenpunktsabständen findet keine Rückverziehung der Linksabbiegespu- 
ren statt. Hier ist der Mittelstreifen in einer Breite von 5,25 m durchtrassiert. 
Die vierstreifige Ausbaustrecke wird mit einem Dachprofil und einer Querneigung von q = -2,5 
% ausgestattet. Diese ansonsten nicht übliche Quern eigungsform der zweibahnigen Straße 
hat den großen Vorteil, dass das anfallende Oberflächenwasser der L 183 nach beiden Seiten 
über die Bankette und Böschungen großflächig zur Versickerung in den Untergrund eingeleitet 
werden kann und somit der Bau von Transportleitungen entbehrlich ist. 
Als Bedingung einer solchen Querneigungsausbildung gibt die RAL 2012 einen Mindestradius 
von R = 3000 m an, die bei der vorliegenden Maßnahme nicht eingehalten werden kann. Die 
vorbeschriebene Form der Niederschlagsbeseitigung i st nach Abwägung jedoch zugunsten 
einer negativen Querneigung auf der kurvenäußeren Richtungsquerbahn höher zu bewerten. 
Trennstreifen werden mit q = 4,0 %, Bankette mit q = 12,0 % nach außen geneigt, wenn über 
sie die Fahrbahn mit entwässert wird, andernfalls mit q = 6,0 %. 
Rampen 
Die hinzukommenden Rampen erhalten gemäß RAA einen Rampenquerschnitt Q1. 
Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 
1 x 4,50 m = 4,50 m Fahrbahn 
2 x 0,75 m = 1,50 m Randstreifen 
2 x 1,50 m = 3,00 m Bankett  
9,00 m Gesamtbreite

20 
In Parallellagen mit den bestehenden Direktrampen wird ein Richtungstrennstreifen von 3,00 
m Breite angelegt. 
Im Aufweitungsbereich der Einmündungen in die L 183 weitet sich der Einbahnquerschnitt mit 
den Abbiegestreifen folgendermaßen auf: 
1 x 3,50 m = 3,50 m Geradeausfahrbahn 
1 x 3,50 m = 3,50 m Rechtsabbiegestreifen 
1 x 3,25 m = 3,25 m Linksabbiegestreifen 
2 x 0,50 m = 1,00 m Randstreifen  
11,25 m  befestigte Fahrbahnbreite 
Die Mittelstreifen werden mit Borden F 20/25 eingef asst: Aufgrund der nach innen geneigten 
Querneigung erfolgt in verschiedenen Abschnitten eine Wasserfassung über Straßeneinläufe 
mit Anschluss an einen neuen Transportkanal DN 300 B, der letztlich in das vorhandenen 
Regenrückhaltebecken im südlichen Anschlussstellenohr einmündet. 
A 4 im Bereich Verflechtungsstreifen 
Die vorhandene befestigte Richtungsfahrbahn der A 4 von 14,50 m Breite wird sich durch den 
hinzukommenden Verflechtungsstreifen um 3,75 m verg rößern. Das bedeutet eine Kronen- 
breite von 43,50 m (vorher 38,50 m) mit folgender Querschnittsaufteilung: 
4 x 3,50 m = 14,00 m innere Fahrstreifen 
4 x 3,75 m = 15,00 m äußere Fahrstreifen 
2 x 0,75 m =   1,50 m innere Randstreifen 
2 x 0,50 m =   1,00 m äußere Randstreifen 
2 x 2,50 m =   5,00 m Seitenstreifen 
2 x 1,50 m =   3,00 m Bankett  
1 x 4,00 m =   4,00 m Mittelstreifen  
43,50 m Gesamtbreite 
Die Lage der Anbaunaht des hinzukommenden Verflechtungsstreifens befindet sich unmittel- 
bar an der Außenkante des bestehenden Standstreifen s. Ab hier wird die Querneigung der 
Zusatzstreifen und Seitenstreifen der jeweils vorhandenen Neigung fortsetzend angepasst. 
Anschluss Europaallee 
Für die Europaallee wurde in Abstimmung mit der Sta dt Frechen folgender Querschnitt fest- 
gelegt: 
2 x 3,75 m = 7,50 m Fahrbahn 
1 x 3,00 m = 3,00 m Rad- u. Gehweg 
1 x 1,50 m = 1,50 m Bankett (Fahrbahn) 
1 x 0,50 m = 0,50 m Bankett (R+G)  
12,50 m Gesamtbreite  
4.4.2 Fahrbahnbefestigung 
Für die Streckenteile dieses Vorhabens ergeben sich gemäß RStO 12 (Tafel 1) durch die Er- 
mittlung der bemessungsrelevanten Beanspruchung 3 und der Bestimmung aus DTV bei kon- 
stanten Faktoren folgende Belastungsklassen: 
L 183: Belastungsklasse Bk 100 
mit folgendem frostsicherem Oberbau:

21 
−   3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S) 
−   8,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS) 
− 22,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS) 
− 36,0 cm Frostschutzschicht 
− 70,0 cm Gesamtdicke 
Rampen: Belastungsklasse Bk 100 
Aufbau wie L 183 
Verflechtungsstreifen A 4: Belastungsklasse Bk 100 
in Anlehnung und Anpassung an vorh. Aufbau der A 4 
−        26,0 cm Betondecke 
−        10,0 cm Ausgleichsschicht aus Asphalt 
− ca. 120,0 cm Frostschutzschicht  
− ca. 156,0 cm Gesamtdicke 
Anschluss Europaallee: Belastungsklasse Bk 32 
−   3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S) 
−   8,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS) 
− 18,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS) 
− 40,0 cm Frostschutzschicht 
− 70,0 cm Gesamtdicke 
Frechener Weg: Belastungsklasse Bk 3.2  
−   3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S) 
−   6,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS) 
− 12,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS) 
− 48,0 cm Frostschutzschicht 
− 70,0 cm Gesamtdicke 
Zufahrt Clarenhof: Belastungsklasse Bk 3.2, Zeile 1  
mit folgendem Aufbau: 
−   3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S) 
−   6,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS) 
− 12,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS) 
− 48,0 cm Frostschutzschicht 
− 70,0 cm Gesamtdicke 
Wirtschaftswege: wie Belastungsklasse Bk 0.3, Zeile  1 
Jedoch gem. RLW 2,5 cm Asphaltbeton 
−   2,5 cm Asphaltbeton (AC 5 DL) 
− 8,0 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN) 
− 49,5 cm Frostschutzschicht 
− 60,0 cm Gesamtdicke

22 
Rad- und Gehweg: mit folgendem Aufbau: 
−      2,5 cm Asphaltbeton (AC 5 DL) 
−      8,0 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN) 
− 39,5 cm Frostschutzschicht 
−  50,0 cm Gesamtdicke 
4.4.3 Böschungsgestaltung 
Die Böschungsgestaltung erfolgt in Anlehnung an die RAS-Q 96, Bild 2. Das bedeutet im We- 
sentlichen für den vorliegenden Entwurf folgende Böschungsmaße: 
− Böschungsneigung Damm bei h ≥ 2,00 m: n = 1:2 
− Tangentenlänge der Ausrundung: T = 3,00 m 
− Böschungsbreite bei h< 2,00 m: b = 2 x n 
− Tangentenlänge der Ausrundung: T = 1,5 x h 
Bei sehr niedrigen Böschungen erfolgt jeweils eine Anpassung an die örtlichen Gegebenhei- 
ten. 
Sonstige grundsätzliche landschaftspflegerische Gestaltungen: siehe Abschnitt 6.4.2: Gestal- 
tungsmaßnahmen. 
4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen 
Der seitliche und obere Sicherheitsraum ist für die  Fahrbahnen wie auch für die Rad- und 
Gehwege von festen Hindernissen freigehalten. Ausnahmen sind Verkehrsschilder, Verkehrs- 
zeichen und –brücken, die jedoch mindestens 50-150 cm (je nach Art) außerhalb des Ver- 
kehrsraumes stehen. 
Zur Unterstützung der räumlichen Linienführung sind  punktuell Gehölzpflanzungen im Stra- 
ßenseitenraum möglich. Die erforderlichen Haltesich tweiten werden dadurch nicht einge- 
schränkt und die Belange der Verkehrssicherheit erfüllt. 
Strauchpflanzungen haben einen Sicherheitsabstand zum Rand der befestigten Fahrbahn von 
mind. 3,00 m. Das gleiche gilt für den Standort neu er Bäume, die dort gepflanzt werden, wo 
sie von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können, d.h. z. B. hinter Fahrzeug-
Rückhaltesystemen oder auf Einschnittsböschungen. D er Sicherheitsabstand beträgt auch 
hierbei mind. 3,00 m zum Rand der befestigten Fahrbahn. 
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten 
4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten 
Der Verknüpfung der kreuzenden Straßen und Wege mit  der L 183 liegt folgende bauliche 
Grundform zugrunde: 
L 183 / A 4 (Bau-km: 0+631,168) 
Teilplanfreier Knotenpunkt mit Ein- und Ausfädeln i n der übergeordneten sowie Ein- und Ab- 
biegen und Kreuzen in der untergeordneten Straße als plangleiche Knoten in der Betriebsform 
Vorfahrtsregelung mit Lichtsignalanlage.

23 
L 183 / Wirtschaftsweg mit Zufahrt Clarenhof (Bau-km: 1+397,962) 
Plangleicher Knoten als Kreuzung mit Ein- und Abbiegen und Kreuzen in der über- und unter- 
geordneten Straße. 
Es gilt die Betriebsform Vorfahrtsregelung mit Lichtsignalanlage. 
Die Knotenpunktsabstände auf der L 183 betragen 
ca. 550 m zwischen Krankenhausstraße / Anschluss Eu ropaallee und Anschluss südl. 
Rampen / Europaallee 
ca. 420 m zwischen Anschluss südl. Rampen / Anschlu ss Europaallee und Anschluss 
nördl. Rampen / Frechener Weg 
ca. 480 m zwischen Anschluss nördl. Rampen / Freche ner Weg und Kreuzung Wirt- 
schaftsweg mit Anschluss Clarenhof 
ca. 300 m zwischen Kreuzung Wirtschaftsweg / Claren hof und Aachener Straße (L 361) 
Trotz der kleineren Knotenpunktsabstände wird eine angemessene raumordnerische Reise- 
geschwindigkeit erzielt. 
4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte 
Sämtliche Knotenpunkte sind unter Berücksichtigung topographischer Zwänge und fahrgeo- 
metrischer Notwendigkeiten in Anlehnung an die RAA und  RAL  gestaltet  worden. Hinzu  
kommt eine Verkehrsuntersuchung zur L 183 mit einer Bewertung der Leistungsfähigkeit und 
Optimierung der Signalplanung sowie der Fahrstreifendimensionierung und -aufteilung inner- 
halb der Knotenpunkte (Untersuchung aus November 20 15 durch Ing. Büro Dr. R. Trapp als 
Fortschreibung einer Untersuchung aus Juli 2009 
). 
Unter Berücksichtigung der v.g. Verkehrsuntersuchung und der RAL 2012 sind folgende Auf- 
teilungen und geometrischen Festlegungen bei der Di mensionierung der Fahrstreifen inner- 
halb der jeweiligen Knotenpunkte getroffen worden. 
Sämtliche Knotenpunkte werden auf der L 183 mit Linksabbiegespuren ausgestattet. Zusätz- 
liche Rechtsabbiegespuren erhalten die Abbieger mit Fahrtrichtung in die nördliche und südli- 
che Rampe und der Abbieger von der L 183 in die L 3 61 nach Köln. Bei den anzubindenden 
Straßen müssen die Rampeneinmündungen im Ausfahrber eich jeweils 3-streifig, d.h. mit 
Links-, Rechts- und Geradeausstreifen ausgebildet werden. Lediglich beim Anschluss des Fre- 
chener Weges entfallen die separaten Rechtsabbiegestreifen und Geradeausspuren. Im Kno- 
tenpunkt der L 183 / Wirtschaftsweg sind keine zusä tzlichen Einbiegestreifen in der unterge- 
ordneten Straße erforderlich. 
Mit der vorbeschriebenen Fahrstreifenanordnung sind  alle Fahrbeziehungen innerhalb der 
Knotenpunkte – mit Ausnahme des Frechener Weges – uneingeschränkt möglich. 
Die Maßnahmen im Einzelnen: 
L183 / Krankenhausstraße (K 6) / Europaallee 
− Die HBS-Rückstaulänge des Linksabbiegers ist mit 3 8 m (gerundet 40 m) bemessen. 
Hinzu kommen nach RAL beim Linksabbiegetyp „LA 1“ 40 m (Verzögerungsstrecke (Lv) 
und 70 m Verziehungsstrecke (Lz). Das entspricht einer Gesamtlänge von 150 m. 
Der Entwurf weist lage- und situationsbedingt eine Gesamtlänge von ca. 170 m aus.

24 
L 183 / Südliche Rampe / Europaallee 
− Im südlichen Ast der L 183 ist der Linksabbieger n ach HBS auf 90 m festgelegt; zzgl. Lv 
= 40 m und Lz = 70 m beträgt die Gesamtlänge des Abbiegestreifens 200 m. 
− Im nördlichen Ast der L 183 ist der Rechtsabbieger  in die südliche Rampe als zusätzli- 
cher Fahrstreifen (Mindestrückstaulänge nach HBS = 114 m) bis über das Brückenbau- 
werk A 4 / L 183 erforderlich (Gesamtlänge = 190 m) . Die anschließende Verziehung 
beginnt hinter dem Widerlagerflügel und beträgt gem äß RAL (Rechtsabbiegetyp RA 1) 
30 m. 
− Der Linksabbieger in die neue Europaallee im nördl ichen Ast der L 183 in Fahrtrichtung 
Europaallee beginnt stationsgleich mit dem v.g. Rechtsabbieger. 
Die HBS-Länge von nur 41 m Aufstellstrecke wird dam it deutlich verlängert, so dass 
auch die erforderlichen HBS-Aufstelllängen der Geradeausspuren eingehalten sind. 
− Bei dem südlichen Rampenanschluss ist die erforder liche HBS-Länge des Rechtsabbie- 
gerstreifens mit La = 35 m und Lv = 40 m zzgl. 40 m  Rückverziehung maßgebend. Mit 
dieser Festlegung sind auch die notwendigen Bemessu ngslängen des Geradeaus-/ 
Linksabbiegestreifens von 14 m und des inneren Linksabbiegestreifens von 54 m abge- 
deckt. 
− Die Fahrstreifengeometrie für den neuen Anschluss der Europaallee sieht einen Links- 
abbieger von 84m und einen kombinierten Geradeaus-/ Rechtsabbieger von 21 m Rück- 
staulänge vor. Der längere Linksabbieger ist maßgeb end für die Bemessung beider 
Fahrstreifen. Die Gesamtlänge von La, Lv und Lz beträgt 85m + 20 m + 50 m = 155 m. 
L 183 / nördliche Rampe / Frechener Weg (K 6) 
− Im südlichen Ast der L 183 ist der Linksabbieger i n die nördliche Rampe nach HBS mit 
90 m + 40 m +70 m = 200 m bemessen. 
− Der im nördlichen Ast der L 183 verbleibende Links abbieger in den Frechener Weg ist 
nur noch dem Busverkehr vorbehalten und somit auf e ine auskömmliche Gesamtlänge 
von 20 m + 20 m + 70 m = 110 m reduziert. 
− Die Länge des Rechtsabbiegers zur nördlichen Rampe  beträgt an Fahrbahnen mit zwei- 
streifigen Richtungsverkehr 200 m einschl. 30 m Ver ziehungsstrecke. Mit dieser Länge 
sind auch die 94 m Aufstellstrecke der Geradeausspuren zzgl. Verzögerungsstrecke ein- 
gehalten. 
− Die nördliche Rampe in Fahrtrichtung zur L 183 bed arf für den Rechts- und zwei Links- 
abbieger gemäß HBS einer Rückstaulänge von 70m. Der Entwurf sieht eine Aufstellstre- 
cke La von 20 m und eine Verzögerungsstrecke Lv von  56 m zzgl. Lz = 30 m Verzie- 
hungslänge vor. Es entfällt die Geradeausverbindung zum Frechener Weg. 
− Der nördliche Rampenanschluss ist in Einfahrtricht ung zur L 183 für den Rechts- und 
zwei Linksabbieger mit La = 20 m, Lv = 56 m und Lz = 30 m bemessen. 
− Im Anschlussast des Frechener Weges (K 6) entfällt  ebenfalls die Geradeausspur. Die 
Links- und Rechtsabbieger sind mit Mindestlängen von La = 20 m, Lv = 20 m und Lz = 
50 m bemessen. 
L 183 / ostseitiger Wirtschaftsweg / Zufahrt Clarenhof 
− Für den süd- und nördlichen Linksabbieger auf der L 183 sind Mindestlängen für die 
Aufstell- und Verzögerungsstrecken mit 20 m + 20 m geplant. Die Verziehungslängen 
betragen jeweils 70 m.

25 
Der Knotenpunkt ist nicht nach HBS bemessen. 
L 183 / Aachener Straße (L 361) 
− Da der Knotenpunkt L 183 / L 361 erst im Jahr 2004  ausgebaut worden ist, war zunächst 
ein weiterer Aus- bzw. Umbau im Vorentwurf nicht vorgesehen. Durch die nachträglichen 
Einschränkungen der Fahrbeziehungen am Knoten der n ördlichen Rampen der A 4 / 
L 183 / K 6 (Frechener Weg) wurden aber Auswirkungen auf den v.g. Knoten vermutet. 
Somit schien ein umfangreicher Umbau unumgänglich. 
− Der Knotenpunkt sah deshalb zunächst in der planer ischen Zielsetzung einen zweistrei- 
figen Linksabbieger auf der Aachener Straße in Rich tung L 183 vor. Nach HBS bedarf 
es jedoch nur eines verlängerten Linksabbiegestreif ens von La = 75 m, Lv = 40 m und 
Lz = 50 m. Der vorh. Mittelstreifen in der L 361 is t hierdurch in geringerem Umfang zu 
verschlanken. 
Damit bleibt es bei einem Ausbau mit kleineren baulichen Aufwendungen. 
− Für den südlichen Ast der L 183 ist gemäß HBS die Gesamtlänge des Linksabbiegers in 
Richtung Königsdorf zu vergrößern. Hierbei sind dies in der Zusammensetzung 75 m La, 
40 m Lv und 70 m Lz. 
− Der notwendige Einfädelungsstreifen von der L 361 kommend kann auf der L 183 nicht 
entsprechend der RAL mit 200 m Länge ausgebildet we rden. Er wird auf ca. 150 m re- 
duziert; hierdurch bedarf es keiner weiteren seitlichen Verschiebung und Abrückung der 
parallelen Zufahrtsstraße zum Clarenhof. 
Die plangleichen Knotenpunkte im Zuge der L 183 werden alle signalisiert. Es wurde im Zuge 
der v.g. Verkehrsuntersuchung aus November 2015 eine Vorbemessung nach HBS durchge- 
führt. Ziel war es u.a., eine möglichst homogene Umlaufzeit für alle Knotenpunkte vorzugeben, 
die in den Spitzenzeiten 100 s beträgt. 
Der Einfluss von Fußgängern und Radfahrern wurde pauschal mit 100 Fußgängern bzw. Rad- 
fahrern pro Stunde und Querung in den HBS-Nachweisen vereinfacht berücksichtigt. 
Der signaltechnische Entwurf wird nach den Kriterien der RiLSA im Zuge der fortzuschreiben- 
den Planung durchgeführt. Die grundlegenden Angaben  zur Signalplanung sind im Entwurf 
nachrichtlich dargestellt. 
Bei der geometrischen Festlegung der zu verknüpfenden Straßenachsen wurde ein kreuzen- 
der Winkelbereich zwischen 80 und 120 gon eingehalt en: der klassische rechte Kreuzungs- 
winkel ist aus lagegeometrischen Zwängen nicht möglich. Alle untergeordneten Straßenanbin- 
dungen sind mit Ausnahme der Europaallee nur leicht gekröpft angeschlossen.  
Bei der Europaallee ist aufgrund des Gebäudezwangsp unktes der Gasentspannungsstation 
im südöstlichen Anbindequadranten eine deutlich stä rkere Abkröpfung mit anschließender 
Wendelinie in der Radienfolge R = 76,5 m/R = 70,0 m erforderlich. 
Alle untergeordneten Straßen schließen tangential an die Querneigung der L 183 in Längsnei- 
gungsbereichen von kleiner 3,0 % an. 
Die Straßenoberflächen innerhalb der Knotenpunkte s ind so gestaltet, dass der Abfluss des 
Oberflächenwassers auf kurzem Weg möglich ist. Mind estschrägneigungen von 2,0 % sind 
weitestgehend erreicht.

26 
4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten  und Querungsstellen, Zu- 
fahrten 
Der landwirtschaftliche Verkehr sowie nennenswerter Rad- und Fußgängerverkehr kreuzen in 
Bau-km 1+397 die L 183. Für den landwirtschaftliche n Verkehr sind in diesem Knotenpunkt 
alle Ein- und Abbiegefahrten in die L 183 möglich. Sonstige zusätzliche Anschlüsse an die 
L 183 sind nicht eingeplant. 
Die Führung und Querung der Radfahrer und Fußgänger  innerhalb der einzelnen Knoten- 
punkte ist durch die Signalisierung geregelt. Bei a llen Querungen steht mit Ausnahme der 
Wirtschaftswegequerung bei Bau-km 1+397 eine oder m ehrere Querungshilfen in Form von 
Fahrbahnteilern, Mittelstreifen und Dreiecksinseln zur Verfügung. Dreistreifige Ausfahrten aus 
den untergeordneten Straßen erhalten keinen zusätzlichen Fahrbahnteiler. 
Das Einrichten neuer Haltestellen für den ÖPNV innerhalb der L 183 ist nicht vorgesehen. 
4.6 Besondere Anlage 
Nebenanlagen und Nebenbetriebe sowie Anlagen des ruhenden Verkehrs sind nicht geplant. 
4.7 Ingenieurbauwerke 
Die Kreuzung der A 4 mit der L 183 erhält ein neues Brückenbauwerk. Das vorhandene Bau- 
werk, eine einstegige Zwei-Feld-Plattenbrücke, Teil-BW 5006602 0 in km 061,067 wird abge- 
brochen und durch ein neues Brückenbauwerk mit folg enden Parametern und Kennwerten 
ersetzt: 
Bauwerk Nr. 1 
Lichte Weite = 43,50 m 
Lichte Höhe ≥   4,70 m 
Konstruktionshöhe =   1.30 m 
Breite zw. Geländern = 31,00 m 
Das Bauwerk wird aufgrund der Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der L 183 in zwei Bauab- 
schnitten hergestellt.  
Begonnen wird mit dem westlichen Teil neben der vor handenen Fahrbahn der L 183 die in- 
nerhalb dieses Bauabschnittes weiter dreistreifig unter Verkehr verbleibt. Nach der Fertigstel- 
lung des westlichen Teilbauwerkes wird der Verkehr auf diesen neuen Bauwerksteil auch wie- 
der dreistreifig umgelegt, das vorhandene ostseitig e Bauwerk abgebrochen und durch ein 
neues den westlichen Bauwerksteil ergänzendes Bauwerk ersetzt. Danach folgt die richtungs- 
gebundene Verteilung des Verkehrs auf das Gesamtbauwerk. 
Der Verkehr auf der A 4 bleibt während der gesamten Bauzeit von dem Neubau des Brücken- 
bauwerkes weitestgehend unberührt. 
4.8 Lärmschutzanlagen 
Für die vorliegende Ausbaumaßnahme wurde vom Büro I BK Schallimmissionsschutz eine 
lärmtechnische Untersuchung (siehe Unterlage 17) durchgeführt. 
Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass zurzeit im A usbaubereich der A 4 und der L 183 ein- 
schl. der vorhandenen Rampen keine Abschirmeinricht ung in Form von Lärmschutzwänden 
oder -wällen vorhanden sind und die Verkehrsgeräusc hemissionen ungehindert auf die vor- 
handenen Wohngebäude insbesondere in Köln-Weiden ei nwirken können. Ein vorhandener

27 
Wall schützt lediglich den östlichen Bereich der Ortslage Köln-Weiden. Aus diesem Grund sind 
für den verbleibenden westlichen Bereich mit der zu sammenhängenden Wohnbebauung ak- 
tive Lärmschutzmaßnahmen auf der Nordseite der A 4 vorgesehen, zumal auch der Anspruch 
auf Lärmschutz nach der 16. Blm SchV gegeben ist. Für zusätzliche Maßnahmen in passiver 
oder aktiver Form entlang der L 183 mit einigen tan gierenden Einzelgebäuden lassen sich 
keine Ansprüche auf zusätzlichen passiven Lärmschutz ableiten. 
Zur Verbesserung der Immissionssituation ist auf der Nordseite der A 4 – im Abstand von 3,00 
m zum Rand des geplanten Standstreifens neben dem Verflechtungsstreifen – eine Kombina- 
tion aus einem 5,00 m hohem Lärmschutzwall und eine r 2,50 m hohen aufgesetzten Lärm- 
schutzwand geplant. Die Anlage beginnt an dem beste henden, auch ca. 5,00 m hohem LS-
Wall, bei Bau-km 62+210,000 und endet bei Bau-km 61+056,500 am geplanten Überführungs- 
bauwerk der L 183 und ist somit 1155 m lang. 
Der Erdwall wird beidseitig mit einer Böschungsneigung von 1:1,5 und einer Kronenbreite von 
2,00 m angelegt. Daraus resultiert eine, vom rückwä rtigen Geländeniveau abhängige Wall- 
breite von 18,00 – 22,00 m. Am anwohner- und fahrerseitigem Böschungsfuß des Walles sind 
aus entwässerungstechnischen Gründen (Unterbrechung der natürlichen Vorflut) 1,50 m breite 
Sickermulden mit Rigolen vorgesehen. Eine Tangentenausrundung entfällt hier. 
Die Lärmschutzwand auf dem Wall muss zur Vermeidung nachteiliger Reflexionen autobahn- 
seitig hoch absorbierend ausgebildet werden. 
Für die letztgültige Festlegung der gewählten Lärmschutzeinrichtung waren landschaftsplane- 
rische, städtebauliche, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte (Optimierungskriterien) 
und die Beachtung der Kosten nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz maßgebend. 
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen 
Außer der Buslinie 145 (Bocklemünd – Bachem: Route Krankenhausstraße / L 183 / Weiden 
West) verkehrt keine weitere Linie auf der L 183. Zusätzliche Haltestellen sind nicht geplant. 
4.10 Leitungen 
Im Ausbaubereich der Gesamtmaßnahme befinden sich d iverse Leitungen der öffentlichen 
Versorgung und Telekommunikationslinien, die soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen 
angepasst, gesichert oder verlegt werden müssen. 
Im Einzelnen sind dies: 
− Wingas - Leitung DN 400 
nord- und südseitig parallel zur A 4 und bei Bau-km  0+690 die L 183 und bei Bau-km 
61+135 die A 4 querend 
− ARG Ferngasleitung DN 250 
nordseitig parallel zur A 4, die L 83 querend bei B au-km 0+765 und danach Richtung 
Norden abschwenkend 
− GVG Gasleitung DN 250 
westseitig parallel am Böschungsfuß der L 183; Verlegung in Teilbereichen erforderlich 
− Thyssengas Gasleitung DN 600 
Verlauf wie Wingas – Leitung 
− Mineralölfernleitung Venlo-Wesseling 24“ DN 600 de r RRP 
(Rotterdam – Rijn Pijpleiding)

28 
Die Leitung liegt nördlich parallel zum geplanten Lärmschutzwall an der A 4 im Abstand 
von 10,00 m zum Böschungsfuß. Die Schutzstreifenbreite beträgt beidseitig 5,00 m, so 
dass durch die geplante Verbreiterung der A 4 einschl. des Lärmschutzwalles kein Ein- 
griff in diese Schutzzone erfolgt. Lediglich an der  Nahtstelle des vorhandenen mit dem 
neuen LS-Wall findet auf einem kurzen Stück eine Üb erschüttung der Leitung statt. Im 
vorhandenen Wallbereich liegt sie unmittelbar unter dem Wall. 
− Diverse Telekomleitungen 
− Rhein Energie Wasserleitung DN 250 und DN 400 
am westseitigen Böschungsfuß der L 183, Verlegung in Teilbereich erforderlich  
Amprion Hochspannungsfreileitungen 
 380-kV-Hochspannungsfreileitung Brauweiler-Knapsac k, 
Bl. 4189 (Maste 13 bis 14), A 4 Bau-km 61+355 
 220-/ 380-kV-Hochspannungsfreileitung Brauweiler-P kt. Neuenahr, 
Bl. 4501 (Maste 17 bis 18), A 4 Bau-km 61+450, Leitung wird demontiert 
 380-kV-Hochspannungsfreileitung Brauweiler-Koblenz , 
Bl. 4511 (Maste 15 bis 16), A 4 Bau-km 61+500 
 geplante 110-/ 380-kV-Hochspannungsfreileitung Rom merskirchen-Sechtem, 
Bl. 4215 
− RWE – Freileitung 
 220-KV-Hochspannungsleitung (110 kV-Betrieb) Brauw eiler-Goldenbergwerk, 
Bl. 2351 (Maste 16 bis 17), A 4 Bau-km 61+395, Leitung wird demontiert 
Die drei v.g. bestehenden Hochspannungsfreileitungen der Amprion GmbH sowie die parallel 
verlaufende 220-kV-Hochspannungsfreileitung (110-kV-Betrieb) der RWE Rhein-Ruhr Vertei- 
lernetz GmbH kreuzen u.a. die geplante Lärmschutzanlage auf der Nordseite der A 4. 
Da die verbleibenden Abstände zwischen der Oberkante der geplanten Lärmschutzkombina- 
tion und den Unterseiten gemäß den gültigen VDE-Bes timmungen nicht ausreichend sind, 
müssen folgende Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden: 
 Bl. 4189 Mast 14: 
Die vorhandenen Isolatoren an den Traversen des v.g. Mastes werden durch neue kür- 
zere Kunststoffisolatoren ersetzt. 
 Bl. 4511 Mast 15: 
Der vorhandene Mast wird durch Neubau eines höheren Mastes ersetzt. 
 Geplante Bl. 4215: 
Die Höhe der neuen Maste wird im eigenständigen Pla nfeststellungsverfahren an die 
Straßenplanung angepasst. 
Eine Demontage der Amprion - Freileitung Bl. 4501 s owie der parallel verlaufenden RWE-
Leitung Bl. 2351 kann erst nach Fertigstellung der neuen Leitung Bl. 4215 erfolgen. Gemäß 
Auskunft der Bezirksregierung Köln wird der Planfes tstellungsbeschluss im IV. Quartal 2016 
ergehen, so dass die Bauausführung im Jahr 2017 beginnen kann. Die erforderliche Höherle- 
gung der Leitung wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Leitung Bl. 4215 bereits 
berücksichtigt. 
Auf der Grundlage des §11 (Folgepflicht und Folgeko sten) des Rahmenvertrages mit der 
Amprion GmbH wurde die Amprion GmbH mit Schreiben vom 20.10.2016 durch die Straßen- 
bauverwaltung Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel unverzüglich aufgefordert die 
entsprechenden Planungsunterlagen für die Änderungsmaßnahmen zur Höherlegung der zu-

29 
vor genannten Leitungen des Bl. 4189 Mast 14 und de r Bl. 4511 Mast 15 in eigener Zustän- 
digkeit zu erarbeiten. Die Kostenregelung erfolgt gemäß §11 des Rahmenvertrages außerhalb 
des Feststellungsverfahrens. 
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass Leitungsve rlegungen nur im notwendigen Umfang 
durchgeführt werden. Aktuelle Abfragen bei den Leitungsträgern erfolgen regelmäßig und die 
gelieferten Leitungspläne werden in der Bauausführung berücksichtigt. Bei den erforderlichen 
Leitungsanpassungsarbeiten werden im Rahmen der Ausführungsplanung und vor Durchfüh- 
rung der Baumaßnahme in jedem Einzelfall die besteh enden Rechtsverhältnisse im Hinblick 
auf Folgekostenregelung geprüft. 
Die Folgekosten bei der Änderung von Telekommunikationslinien ergeben sich aus § 72 des 
Telekommunikationsgesetzes (TKG). 
4.11 Baugrund / Erdarbeiten 
Für die vorliegende Maßnahme ist im April 2013 ein geotechnisches Gutachten über die „Ver- 
sickerung von Niederschlagswasser“ vom Büro Grüning Consulting GmbH erstellt worden. Die 
Felduntersuchungen zu dem Gutachten wurden seitlich  der Trassen der A 4 und der L 183 
durchgeführt. 
Daraus sind folgende Untersuchungsergebnisse entnommen: 
Tabelle 3: Schichtenfolge 
Bodenart Schichtunterkante 
(m unter GOK) 
Lagerungsdichte 
bzw. Konsistenz 
Mutterboden 
stark sandig, Pflanzenreste 0,2 – 1,0 locker 
Auffüllung 
Mutterboden, sandig, steinig 0,6 – 1,0 locker 
Auffüllung 
Schluff, stark, sandig, steinig, kiesig 1,6 – 2,0 steif 
Lösslehm 
Schluff feinsandig, tonig 1,6 - > 3,0 steif 
Löss 
Schluff, feinsandig, tonig >7,0 steif

30 
Tabelle 4: Bodenklassifizierung 
Bodenart Bezeich- 
nung 
nach 
DIN 4022 
Bodengrup- 
pen 
nach 
DIN 18 196 
Bodenklas- 
sen 
nach 
DIN 18 300 
Bezeichnung 
nach 
DIN 18 300 
Mutterboden 
sandig, Pflanzenreste Mu OH 1 Oberboden 
Auffüllung 
Mutterboden, sandig, steinig A (Mu) OH 1 Oberboden 
Auffüllung 
Schluff, stark, sandig, stei- 
nig, kiesig 
A UL 4 
mittelschwer lös- 
bare 
Bodenarten 
Lösslehm 
Schluff feinsandig, tonig  U,fs. t UL 4 
mittelschwer lös- 
bare 
Bodenarten 
Löss 
Schluff feinsandig, tonig U, fs. t UL 4 
mittelschwer lös- 
bare 
Bodenarten 
Grundwasser 
Die amtlichen Grundwassergleichkarten geben für den Untersuchungsbereich aus Messungen 
vom Oktober 1973 die Lage der Grundwasseroberfläche bei ca. 45 m NN und aus Messungen 
vom April 1988 bei ca. 46 m NN an. 
Im Rahmen der Bohrarbeiten wurde kein Grundwasserzufluss beobachtet; die mittlere untere 
Geländeoberkante (GOK) beträgt 62 m NN. 
Massenbilanz 
Für die gesamte Ausbauerweiterung der A 4 einschlie ßlich des nordseitigen Lärmschutzwal- 
les, des südseitigen Erdwalles und dem 4-streifigen Ausbau der L 183 sowie zwei zusätzlicher 
Rampen ist ein Erdmassenbedarf an Dammbaumaterialien von ca. 147 000 m³ gegeben. Ver- 
wendbarer einbaufähiger Aushubboden steht aufgrund der allgemeinen Querschnittsgeomet- 
rie (Dammstrecken – Erweiterung und LS - Wall) nur im geringen Umfang von ca. 20 000 m³ 
zur Verfügung. 
Das bedeutet letztlich ein Einbaudefizit von ca.127 000 m³, die sich auf Lieferanteile von 89000 
m³ zzgl. 15000 m³ für Dammbaumaterialien im Knotenp unkt der A 4 / L 183 und dem An- 
schluss der Europaallee verteilen; hinzu kommen 43000 m³ Lieferanteile für den LS-Wall (incl. 
20000m³ Wiedereinbaumengen aus diversem Aushub). Für den Erdwall zwischen der A 4 und 
der geplanten trassenparallelen Europaallee werden noch ca. 4 000 m³ Dammbaumaterialien 
benötigt. Ca. 3500 m³ sind als nicht einbaufähiger Boden deklariert worden und müssen be- 
seitigt werden. 
4.12 Entwässerung 
Für die Ableitung des Oberflächenwassers aus dieser  Ausbaumaßnahme kommen unter- 
schiedliche Lösungen als Vorfluteinrichtung zur Ausführung. 
Entsprechend den jeweiligen Rahmenbedingungen sind dies: 
a) Unterschiedliche Anlagen zur Versickerung 
− Mulden-Rigolen-Versickerung

31 
− Muldenversickerung 
− Flächenversickerung 
Zur Erkundung der hydrogeologischen Gegebenheiten f ür die Eignung und für die hydrauli- 
schen Bemessungen der Versickerungsanlagen wurden d ie erforderlichen Bodenuntersu- 
chungen im Rahmen des unter Kapitel 4.11 genannten Gutachtens über die „Versickerung von 
Niederschlagswasser“ durchgeführt. 
Die Berechnung des mittleren Durchlässigkeitsbeiwertes k 
f erfolgte aus den aufgezeichneten 
Felddaten von 14 Versickerungsversuchen in abgeteuften Kleinrammbohrungen mit Hilfe der 
Formel für den näherungsweise zylinderförmigen Strö mungsbereich nach USBR Earth Ma- 
nual. 
Hierbei ergaben sich folgende mittlere Durchlässigkeitsbeiwertes k 
f: 
Tabelle 5: Durchlässigkeitsbeiwerte kf 
Bohrung Nr. * Bohrtiefe 
(m) 
Testlänge 
(m) 
Erfasste 
Bodenschichten 
Durchlässigkeits- 
beiwert k f 
(M/s) 
BS 1 3,0 0,3 Löss 1,1 x 10 -7 
BS 2 4,8 0,8 Löss 3,3 x 10 -8 
BS 3 3,0 0,3 Löss 7,5 x 10 -8 
BS 4 4,2 0,2 Löss 7,1 x 10 -8 
BS 5 3,0 0,3 Löss 8,4 x 10 -8 
BS 6 4,5 0,3 Löss 4,9 x 10 -8 
BS 7 3,0 0,3 Löss 1,2 x 10 -7 
BS 8 4,2 0,3 Löss 6,1 x 10 -8 
BS 9 3,0 0,3 Löss 1,0 x 10 -7 
BS 10 3,0 0,3 Löss 9,1 x 10 -8 
BS 11 3,0 0,3 Lösslehm 7,5 x 10 -8 
BS 12 7,0 0,9 Löss 2,5 x 10 -7 
BS 13 3,0 1,0 Löss 4,2 x 10 -8 
BS 14 3,0 0,3 Löss 8,8 x 10 -8 
*siehe Ü-Plan zu den wassertechnischen Untersuchungen (Unterlage 18.2) 
Die Auswertung der Versickerungsversuche hat somit durchschnittliche Durchlässigkeitsbei- 
werte zwischen 
Kf = 3,3 x 10 -8 m/s und K f = 2,5 x 10 -7 m/s. 
Gemäß DIN 18 130, Teil 1m, ist der Boden damit als „schwach durchlässig“ einzustufen. 
Nach den Vorgaben des DWA-Regelwerks (DWA-A 138) liegt der Grenzbereich der Durchläs- 
sigkeitsbeiwerte für Böden, in denen eine Versicker ung ohne Überlauf möglich ist, zwischen 
Kf = 1,0 x 10 -6 m/s und 5 x 10 -3 m/s. Die für die anstehenden Böden ermittelten durchschnittli- 
chen Durchlässigkeitsbeiwerte liegen unterhalb des Intervalls. 
Gemäß DWA-A 138 können jedoch entsprechend dimensio nierte Anlagen (Mulden-Rigolen-
Elemente) errichtet werden, die mit auskömmlichen Ableitmöglichkeiten versehen sind. 
b) Unterschiedliche Anlagen zur Wasserableitung 
− Verlängerung bestehender noch aufnahmefreier Rohrl eitungen 
− Ersatzlage verdrängter Rohrleitungen durch neue Ro hrtrassen

32 
Dort wo aus topographischen Gründen und / oder aus baulichen Zwängen durch die Ausbau- 
geometrie eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich ist, werden vorhandene 
Kanalrohrleitungen als Vorfluteinrichtungen genutzt und bei Erfordernis durch neue Leitungen 
verlängernd ergänzt oder ersetzt. 
Die Lösungen und Regelungen: 
L 183 
Das anfallende Fahrbahnoberflächenwasser der L 183 (zwischen Bau-km 0+190 und 1+700) 
wird aufgrund der gewählten Dachprofilneigung großf lächig über die Trennstreifen, Bankette 
und Böschungsschultern durch Versickerung in den Un tergrund eingeleitet. Diese Vorflutlö- 
sung muss durch Mulden-Rigolen-Elemente an den Böschungsfüßen erweitert werden, um die 
geringe Versickerungsrate durch ein größeres Speichervolumen auszugleichen. 
Die Mulden haben gemäß RAS-Ew Abmessungen von 1,50 m Breite und 0,20 – 0,30 m Tiefe; 
die Rigolen sind mit Mindestbreiten von 1,00 m und Mindesttiefen von 1,50 m bemessen. Maß- 
gebend ist bei den Tiefen jedoch u.a. auch die jeweilige spezielle örtliche Situation der anste- 
henden Schichtdicken. 
Abschnitt: Bau-km ca. 0+000 bis 0+200 
Außerhalb des v.b. Versickerungsabschnittes wird am Beginn der Ausbaustrecke auf den ers- 
ten ca. 200 m der L 183 ein bestehender Kanal DN 300 B, der in einen städtischen Vorflutkanal 
einmündet, weitergenutzt und um 135,00 m verlängert (Anschluss Nr. 1). Anlass dieser Kanal- 
verlängerung ist ein Wechsel der Querneigung vom Dachprofil der gesamten übrigen Strecke 
der L 183 auf eine Einseitneigung mit einfassenden Borden am Rand des beginnenden Mittel- 
streifens und des unteren Fahrbahnrandes. Da die Vorflut durch die Borde unterbrochen wird, 
muss das anfallende Straßenoberflächenwasser in 14 neuen Straßeneinläufen am Fahrbahn- 
rand und 3 neuen am Fahrbahnkopf des Mittelstreifens gesammelt und in den vor benannten 
Kanal eingeleitet werden. 
Der Einbau der Straßeneinläufe am Fahrbahnrand ist u.a. auch des zur Querschnittsverbrei- 
terung um 50 cm nach außen verschobenen Randes geschuldet. 
Aufgrund des geringen Längsgefälles von 0,2 % innerhalb dieses Ausbauabschnittes werden 
die Einläufe in einer Pendelrinne angeordnet. 
Die Einleitungsmenge für den vorhandenen Kanal erhöht sich hierdurch nur unwesentlich und 
ist hydraulisch zu vernachlässigen, weil der fläche nmäßige Ausbauzustand der L 183 in die- 
sem Abschnitt im Vergleich der bestehenden Situation annähernd quantitativ gleich bleibt. 
Abschnitt Brückenbauwerk A 4 / L 183: Bau-km ca. 0+580 bis 0+680 
Innerhalb des Brückenbauwerkes wird das anfallende Niederschlagswasser der L 183 von ins- 
gesamt sechs im Überbau positionierten Brückeneinläufen und vier an den jeweiligen Flügel- 
ende angeordneten Straßeneinläufen gesammelt.  
Sämtliche Einläufe werden an längsverlaufende Transportleitungen, die im Zuge des Brücken- 
baues unter den Überbau montiert werden (siehe späteren Brückenentwurf) vernetzt und über 
zwei neue tiefe Absturzschächte (Anschluss Nr. 2+3) an eine bestehende die L 183 in Bau-km 
0+575 kreuzende Betonrohrleitung DN 500 angeschlossen. 
Diese im südlichen Bankett der A 4 liegende Leitung ist der Vorflutkanal für die A 4 mit Zulauf 
aus deren Mittelstreifen (siehe weitere Erläuterungen zu diesem Abschnitt in Kapitel A 4). Sie 
mündet letztlich in das bestehende Regenrückhalte-/  Sickerbecken im südlichen Anschluss- 
stellenohr der AS Frechen-Nord.

33 
Abschnitt: Bau-km 1+500 bis 1+700 
Am Ende der Ausbaustrecke der L 183 im Bereich des Knotenpunktes mit der L 361 (Aachener 
Straße) wird die Querneigung der L 183 an die Längs neigung der L 361 angepasst; d.h. das 
Dachprofil der L 183 wird vor dem Anschluss an die L 361 bei Bau-km 1+675 aufgegeben.  
Ein vorhandener, im ostseitigen Bankett dieses derzeitig noch nicht ausgebauten Streckenab- 
schnittes der L 183 liegender Anschlusskanal DN 400  B des Landesbetriebes wird aufgrund 
der geplanten Mulden-Rigolen-Lösung in diesem Abschnitt nicht mehr benötigt und auf ca. 185 
m Länge aufgehoben. Das Sammeln des Oberflächenwassers aus dem noch auszubauenden 
restlichen Anschlussstück der L 183 an die L 361 sowie aus dem gesamten Knotenpunktsbe- 
reich erfolgt unverändert punktuell über bestehende  oder lage- und höhenangepasste Stra- 
ßeneinläufe mit Vorflut an den verbleibenden weiterführenden Transportkanal DN 400 B ent- 
lang der L 183. Dieser Kanal mündet in ein bestehen des Versickerungsbecken, das sich un- 
mittelbar neben der L 183 und ca. 100 m nördlich der DB-Strecke Köln-Aachen befindet. 
Durch die Aufgabe des vor benannten Kanalabschnittes und dem Ersatz der Mulden-Rigolen-
Lösung reduziert sich spürbar die Einleitungsmenge (ca. 65 l/s)in das Sickerbecken. Die ge- 
ringfügig durch den Ausbau der L 183 vergrößerte Kn otenpunktsfläche wirkt sich quantitativ 
nicht aus. 
Südliche und nördliche Rampen der Anschlussstelle 
Bei den neuen Rampen wird das anfallende Fahrbahnoberflächenwasser – wie bei der L 183 
– in den überwiegenden Bereichen ebenfalls großfläc hig über die Bankette und Böschungs- 
schultern und über Versickerungsmulden in den Untergrund – durch Rigole unterstützt – ein- 
geleitet. 
In kurzen Abschnitten der entstehenden Parallellagen der nördlichen und südlichen Rampen 
wird die natürliche Vorflut teilweise querneigungsbedingt durch die Richtungstrennstreifen un- 
terbrochen; d.h. das großflächige Ableiten des Nied erschlagswassers über die Böschungs- 
schultern ins Gelände entfällt. Deshalb erfolgt das  Sammeln und Ableiten des Oberflächen- 
wassers in diesem Bereich über Borde mit neuen Stra ßenabläufen und Anschluss an ergän- 
zende Transportkanäle DN 300 aus Betonrohren. Diese neuen Kanäle werden 
− im südlichen Anschlussstellenohr an einen bestehen den Zuflusskanal DN 500 B vor dem 
Regenrückhalte-/ Versickerungsbecken mit einem 95 m  langen Anschlusskanal (An- 
schluss Nr. 4) 
− im nördlichen Anschlussstellenrohr an einen besteh enden Kanal DN 400 B neben der 
A 4 (Fahrtrichtung Aachen) bei ca. Bau-km 60+875 mit einem 240 m langen Anschluss- 
kanal (Anschluss Nr. 5) 
angeschlossen. 
Vorflut erhalten die in beiden Rampenbereichen gesammelten Niederschläge im bestehenden 
Regenrückhalte-/ Sickerbecken im südlichen Anschlussstellenohr. 
A 4 
Innerhalb der durch die beiden Verflechtungsstreifen verbreiterten A 4 zwischen dem Brücken- 
bauwerk mit der L 183 bei Bau-km 61+060 und dem Fes tstellungsende bei Bau-km 62+210 
befinden sich eine Transportleitung DN 500 im Mittelstreifen und eine Transportleitung DN 400 
bis DN 500 im Bankett des südseitigen Fahrbahnrandes. Die Querneigung beider Richtungs- 
fahrbahnen ist am Süden zur Kurveninnenseite gerichtet. Sie wird auf den beiden neuen Ver- 
flechtungsstreifen gleich gerichtet fortgesetzt; di e Fahrbahnoberflächenentwässerung erfolgt 
damit auch nach innen zu den dortigen Transportleitungen.

34 
Für die nordseitige Richtungsfahrbahn ist damit keine Veränderung der Leitung im Mittelstrei- 
fen verbunden. Durch den neuen LS-Wall auf dieser Fahrbahnseite wird die natürliche Vorflut 
unterbrochen. Das bedeutet, zwischen dem Bankett der A 4 und dem LS-Wall wird als weitere 
Vorfluteinrichtung zur Versickerung ein Mulden-Rigolen-Element mit einer 2,00 m breiten und 
0,30 m tiefen Mulde und darunter liegender Rigole v on 1,00 m Breite und ca. 2,00 m Höhe 
(siehe Bemessung) angelegt. Die Mulde erhält eine Andeckung aus einer 30 cm dicken beleb- 
ten Bodenzone. 
Von der straßenabgewandten LS-Wall-Böschung wird da s anfallende Niederschlagswasser 
direkt in den Untergrund des vorhandenen Geländes eingeleitet (Prinzip der Flächenversicke- 
rung) Unterstützt wird diese Einleitung durch eine am Böschungsfuß angeordnete 1,50 m 
breite und 0,20 – bis 0,30 m tiefe Versickerungsmul de ohne Rigole, jedoch mit einer 30 cm 
dicken belebten Bodenzonen-Andeckung versehen. 
In der südseitigen Richtungsfahrbahn verläuft im nicht ausgebauten Streckenabschnitt der vor- 
handene Transportkanal im Bankett und im Böschungsa nschnitt der A 4. Durch den hinzu- 
kommenden Verflechtungsstreifen würde der Kanal durch den neuen Fahrstreifen überlagert 
und läge nicht mehr an der richtigen Querschnittsst elle. Des Weiteren liegt er im Bereich der 
Rohrleitung des DN 400 ab ca. Bau-km 61+508 bis 61+780 der A 4 zu hoch, d.h. teilweise mit 
dem Rohrscheitel erheblich über der neuen Planumshöhe der Verbreiterung. Der Kanal wäre 
hiermit unwirksam und wird deshalb durch eine neue Leitung ausgetauscht. 
Diese Kanalbestandssituation erfordert den Abbruch des vorhandenen Kanals zwischen Bau-
km 61+235 bis 61+780 und ersatzweise den Neubau ein er neuen Leitung in durchgehender 
Rohrdimension DN 500 B. Lediglich die letzten beiden Anfangshaltungen werden – weil hyd- 
raulisch auskömmlich – auf DN 400 reduziert. 
Der Anschluss an die bestehende Transportleitung DN 500 B erfolgt mit einem neuen Schacht- 
bauwerk in Bau-km 61+235 der A 4. 
Vorflut für das in dem verbreiterten Autobahnabschnitt anfallende Niederschlagswasser bietet 
das – wie bei der Anschlussstellenentwässerung besc hrieben – Regenrückhalte-/ Sickerb- 
ecken. 
Zusammenfassung 
Ziel der entwässerungstechnischen Einordnung für das Gesamtvorhaben ist, die sich neu ent- 
wickelten Entwässerungsflächen nicht an dafür neu z u bauende Kanalnetze anzuschließen, 
sondern sie von vornherein zu vermeiden und durch e ine Versickerung des Niederschlags- 
wassers zu lösen. 
Diese Zielsetzung ist sowohl für den Ausbau der L 1 83 wie auch für den Verbreiterungsab- 
schnitt der A 4 weitestgehend erreicht worden. 
Lediglich auf den ersten ca. 200 m der L 183 sowie in den um jeweils eine Richtungsfahrbahn 
ergänzten Anschlussohren sind vorflutbedingte bauli che Ergänzungen am bestehenden Ka- 
nalnetz erforderlich. An der südlichen Richtungsfahrbahn der A 4 sind lagebedingte Verlegun- 
gen der dortigen Kanaltrasse mit zwei Haltungsverlängerungen unumgänglich. 
In den v. b. Kanalnetzergänzungen vergrößert sich d ie hydraulische Einleitungsmenge nur 
unwesentlich, so dass an den Rohrdimensionen der verbleibenden Kanäle keine Veränderun- 
gen vorgenommen werden müssen. Die Kanalverlängerun gen werden dimensionsgleich an- 
geschlossen. 
Entscheidend ist jedoch für das gewählte Entwässerungskonzept auch die Aufnahmekapazität 
des Regenrückhalte-/ Sickerbeckens im südlichen Ans chlussstellenohr. Diese Anlage wurde

35 
im Jahr 2006 im Zuge des Teilausbaues der Anschluss stelle Frechen-Nord errichtet. Dimen- 
sioniert wurde sie zum damaligen Zeitpunkt bereits für einen Vollausbau der Anschlussstelle 
mit erheblich größeren Entwässerungsflächen. 
Diese verbliebenen freien Kapazitäten der Anlage werden jedoch aufgrund der gewählten Vor- 
flutregelung (Einleiten durch Versickerung in den U ntergrund) bei der L 183 – möglich durch 
die geplante Dachprofilneigung – nicht ausgenutzt. 
Zusätzlich anfallendes Oberflächenwasser aus hinzuk ommenden Rampenfahrbahnen und 
Verflechtungsstreifen der A 4 kompensieren hier ger ingfügig die nicht genutzten Einleitungs- 
reserven. Die Beckenkapazität ist in der vorliegenden Größe damit nicht in Frage gestellt. 
Die Aufnahmekapazität für anfallendes Oberflächenwa sser aus der gesamten Ausbaumaß- 
nahme der L 183 mit Vollanschluss und Verflechtungsstreifen an der A 4 wäre allerdings nicht 
auskömmlich und eine Vergrößerung der Anlage in ihrer derzeitigen Lage nicht realisierbar. 
4.13 Straßenausstattung 
Die L 183, die Anschlussstelle sowie die A 4 erhalt en die Grundausstattung mit Markierung, 
Leiteinrichtungen und Beschilderungen nach den dafür gültigen Richtlinien und Merkblättern. 
Als wesentliche Grundausstattungselemente sind zu nennen: 
− die drei neuen über vier Fahrstreifen reichenden V erkehrszeichenbrücken über die A 4 
(2 in Richtung Köln, 1 in Richtung Aachen) als Ersa tz für die vorhandenen Verkehrs- 
zeichenbrücken über 3 Fahrstreifen; 
− die umfangreichen abweisenden Schutzeinrichtungen in Form von einfachen und dop- 
pelten Distanzschutzplanken entlang der L 183, der A 4 und den Rampen.

36 
5 Angaben zu den Umweltauswirkungen 
Die Benennung der Umweltauswirkungen erfolgt für alle Schutzgüter nach UVPG (Gesetz über 
die Umweltverträglichkeitsprüfung). 
ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG 
Hinsichtlich der eingriffsrelevanten Schutzgüter be inhaltet die Konfliktanalyse die Prognose 
und Bewertung der im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG zu ermit- 
telnden Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des 
Landschaftsbildes einschließlich der Einschätzung i hrer Vermeidbarkeit und Erheblichkeit. 
Dies setzt eine eingehende Bestandserfassung und -bewertung von Wert- und Funktionsele- 
menten sowie die Kenntnis der vorhabenbedingten Wirkungen voraus. 
Dem methodischen Vorgehen bei der Ermittlung des Ei ngriffs liegen neben einschlägigen 
rechtlichen Vorgaben und fachlichen Maßstäben die Vorgaben des Einführungserlass es zum 
Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) 
3 zugrunde.  
Hinsichtlich der qualitativen Einstufung von Wert- und Funktionselementen der Lebensraum- 
funktion, der Abiotik (Boden, Wasser, Klima / Luft)  und des Landschaftsbildes / der land- 
schaftsgebundenen Erholung werden die Kriterien der  ELES-Arbeitshilfe  4 AH 1.2 herange- 
zogen.  
Das Vorgehen nach ELES schließt eine Biotoptypenbewertung gemäß LANUV-Modell  
5 ein. 
Neben erheblichen Beeinträchtigungen, die in der Re gel bei jedem Straßenbauvorhaben zu 
erwarten sind (z.B. Biotop-/ Lebensraumverluste dur ch den Straßenkörper), können Funktio- 
nen mit besonderer Bedeutung und Empfindlichkeit od er Ausprägung des Vorhabens erheb- 
lich beeinträchtigt werden. In diesem Fall wird eine Einzelfallbetrachtung  vorgenommen. 
Die nach § 15 Abs. 1 BNatSchG bestehende Verpflicht ung der Verursacher von Eingriffen, 
„vermeidbare Beeinträchtigungen  von Natur und Landschaft zu unterlassen“, bezieht alle 
planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die  ohne Infragestellung der Vorhabenziele 
machbar sind.  
Dokumentiert werden in der kartographischen Darstellung (Unterlage 19.1.2) jene Beeinträch- 
tigungen, die unvermeidbar und erheblich sind. 
Erläuterung zur Konfliktanalyse 
Die Konfliktanalyse beinhaltet die Prognose der im Rahmen der Eingriffsregelung  gemäß 
§ 14 Abs. 1 BNatSchG zu ermittelnden Beeinträchtigu ngen der Leistungs- und Funktionsfä- 
higkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.  
                                                
3  MINISTERIUM FÜR BAUEN UND VERKEHR DES LANDES NORD RHEIN-WESTFALEN UND MI- 
NISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAF T UND VERBRAUCHER- 
SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Einführungse rlass zum Landschaftsgesetz für 
Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Ba ulast des Bundes oder des Landes NRW. 
Stand: 06. März 2009 
4  LANDESBETRIEB STRASSENBAU NORDRHEIN-WESTFALEN: Ar beitshilfen zum „Einführungser- 
lass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bun- 
des oder des Landes NRW“. Oktober 2012 
5  LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ  (LANUV): Numerische Be- 
wertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV-Modell). Recklinghausen Septem- 
ber 2008

37 
Des Weiteren wird die Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten  vor dem Hinter- 
grund der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zusamme nfassend dargelegt - und im Arten- 
schutzbeitrag detailliert erläutert. 
Gemäß Einführungserlass wird zwischen direkten und indirekten Projektwirkungen unterschie- 
den: 
direkte Projektwirkungen 
Hierzu zählen anlagen- und baubedingte Flächeninanspruchnahmen, die zu Beeinträchtigun- 
gen führen, welche im Regelfall zu betrachten sind: 
baubedingte vorübergehende Flächeninanspruchnahme 
• Arbeitsstreifen, Lagerflächen etc. 
anlagenbedingte dauerhafte Flächeninanspruchnahme 
• versiegelte Flächen, wie Fahrbahn und Wege  
• sonstige überbaute Flächen, wie Sickermulden, Damm böschungen und Lärmschutzwall 
(Anmerkung: Lärmschutzwälle sind laut Landschaftsge setz Nordrhein-Westfalen in der 
Regel nicht eingriffsrelevant.) 
indirekte Projektwirkungen 
Diese vorhabenbedingten Wirkungen gehen über den direkten Flächenverlust hinaus. Ihr Ent- 
stehen lässt sich nicht nur auf betriebs- sondern auch auf bau- und anlagenbedingte Ursachen 
zurückführen: 
• Wirkungen während der Bauphase wie Lärm- und Schad stoffemissionen, Fahrzeugver- 
kehr 
• Wirkungen, die anlagenbedingte Ursachen haben, wie  Zerschneidung, Barriere 
• Wirkungen, die betriebsbedingte Ursachen haben, wi e Lärm- und Schadstoffemissionen, 
Fahrzeugverkehr 
Beeinträchtigungen, die auf zusätzliche Wirkungen des Kfz-Verkehrs auf Grund von erhöhten 
Verkehrsbelastungen zurückzuführen sind, werden im vorliegenden Fall entsprechend ELES 
dadurch berücksichtigt, dass an den Baukörper angre nzende Belastungszonen in die Kom- 
pensationsberechnung mit einfließen. 
Die darauf basierende rechnerische Bilanzierung von  Eingriff und Kompensation erfolgt auf 
der Grundlage der betroffenen Lebensraumfunktionen (siehe Kap. 10.3). 
5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesund heit 
Bei der Betrachtung dieses Schutzgutes stehen vor allem Leben, Gesundheit und Wohlbefin- 
den des Menschen im Vordergrund. Unter dem Aspekt der Sicherung gesunder Lebensbedin- 
gungen werden die Grunddaseinsfunktionen des Mensch en Wohnen, Arbeiten, sich versor- 
gen, sich binden, in Gemeinschaft leben, sich erholen im Hinblick auf die Möglichkeit der Be- 
einträchtigung durch das Vorhaben erfasst.  
5.1.1 Bestand 
Im Nordosten, Süden und Südwesten schließen sich an das Planungsgebiet städtische Sied- 
lungen an (Köln Weiden, Frechen). Arbeitsstättenfun ktion besitzen die Gewerbegebiete, die 
von Südosten bis an die A 4 und L 183 heranragen. Die Siedlungen sowie die Gewerbegebiete 
werden größtenteils durch die heute schon sechsspur ige Autobahn A 4 sowie die L 183 zer- 
schnitten sowie optisch, akustisch und olfaktorisch erheblich beeinträchtigt.

38 
Freizeit- und Erholungsangebote befinden sich westl ich der L 183 und südlich der Aachener 
Straße; erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang z um Beispiel der Golf- und der Mini- 
golfplatz sowie das Gut Clarenhof. 
5.1.2 Umweltauswirkungen 
Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen h aben ergeben, dass entlang der A 4 
Lärmschutzmaßnahmen von Nöten sind (Kapitel 6.1). W eitere Auswirkungen auf die sied- 
lungs- und freiraumbezogenen Erholungsflächen finden nicht statt.  
5.2 Naturhaushalt 
Die Ermittlung der Eingriffswirkung basiert auf der  Gesamtausstattung des Naturhaushaltes. 
Da der Naturhaushalt und dessen Leistungsfähigkeit nicht als Ganzes ermittelt werden kön- 
nen, werden diese anhand einzelner Faktoren erfasst und beschrieben. 
5.2.1 Lebensraumfunktion 
Die Tier- und Pflanzenwelt ist wesentliche Grundlag e für den Arten- und Biotopschutz. Sie 
steht zudem in Wechselwirkung mit den abiotischen Bestandteilen des Naturhaushaltes. 
Die Darstellung der biotischen Situation basiert, w ie fachlich bei Abstimmung der Untersu- 
chungsinhalte festgelegt, auf der Auswertung vorliegender Informationen und einer durch die 
Bearbeiter vorgenommene Biotoptypenkartierung, die im Sommer 2009 durchgeführt und im 
Frühjahr 2014 aktualisiert wurde. Hinsichtlich vorh andener Daten wurden die Angaben der 
Naturschutz-Fachinformationssysteme des LANUV genutzt.  
Die im Gebiet real vorkommenden Biotoptypen, denen der im so genannten „LANUV-Modell“ 
benannte Biotoptypenkatalog zugrunde liegt, werden im Kap. 10.1 aufgelistet und beschrie- 
ben. 
Die zeichnerische Darstellung der im Planungsgebiet  vorkommenden Biotoptypen erfolgt in 
der Plandarstellung der Unterlage 19.1.2. Diese gib t Auskunft über Art, Lage und Verteilung 
der verschiedenartigen Biotoptypen, welche den vorliegenden Landschaftsraum charakterisie- 
ren. 
5.2.1.1 Bestand 
BESTANDSERFASSUNG 
Der südöstlich der Autobahn liegende Teil des Untersuchungsgebietes wird durch die zuneh- 
mende gewerbliche Bebauung nördlich von Frechen gep rägt. Auf den ehemals ackerbaulich 
genutzten Flächen sind in den letzten Jahren großflächige Lagerhallen und Bürogebäude so- 
wie Parkplätze und sonstige versiegelte Flächen ent standen. Insbesondere östlich der L 183 
sind nur noch kleinere Freiflächen in Form von Äcke rn vorhanden, u.a. ein schmaler Streifen 
direkt an der A 4 und der L 183 (siehe folgende Abbildung).

39 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet südöstlich der A 4  mit angrenzenden Acker- und 
Gewerbegebietsflächen 
 
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014 
Im Südwesten der A 4 sind noch großflächigere Acker flächen vorhanden, an die weiter im 
Süden und Westen die Siedlungsflächen von Frechen-B uschbell und Frechen-Hücheln an- 
grenzen.  
Weitere Gewerbegebietsflächen sind südwestlich der Anschlussstelle L 183 / A 4 in den bau- 
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplan es Nr. 60F, neu, der Stadt Frechen 
ausgewiesen. 
Nördlich der Autobahn finden sich noch großflächige, für die Lößbörde typische, Ackerflächen 
mit Zuckerrüben-, Getreide- und Maisanbau. Nur vere inzelt sind noch kleinere Feldgehölze 
wie an der K 6 (Frechener Weg) südwestlich von Köln-Weiden vorhanden (siehe folgende Ab- 
bildung).

40 
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet südwestlich der A 4 mit angrenzenden Acker- und 
Siedlungsflächen 
 
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014 
Die gering reliefierte, vorwiegend ackerbaulich gen utzte Landschaft wird zudem gegliedert 
durch Baumreihen und Gehölzbestände entlang der Straßen.  
Zu erwähnen ist in diesen Zusammenhang der Gehölzbestand auf der östlichen Böschung der 
über die A 4 führenden L 183, der größtenteils aus Bergahorn und Kirsche mit mittlerem Baum- 
holz besteht. Der Unterwuchs setzt sich aus einer typischen Gras- und Krautflur zusammen.  
Westlich der L 183 im Bereich Clarenhof befinden si ch lineare Gehölzbestände, die u.a. aus 
Eichen (Quercus robur) mit starkem Baumholz besteht, weitere Gehölzbestände sowohl süd- 
lich als auch nördlich der Autobahnüberführung an d er L 183 und an der K 6 Richtung Köln-
Weiden.

41 
Abbildung 3: Baumreihe südwestlich angrenzend an die L 183 
 
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014 
Abbildung 4: Landschaftsgliedernde Gehölzreihe zwis chen zwei Ackerschlägen nord- 
westlich der A 4 
 
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014 
Hervorzuheben ist der Altbaumbestand am Gut Neuenhof, der den Schutzstatus geschützter 
Landschaftsbestandteil besitzt.  
Weitere Gehölzflächen finden sich innerhalb der Autobahnauffahrt zur A 4 in Richtung Aachen 
(junge Eschenreihen und standortgerechte Sträucher). Der Gehölzbewuchs an der A 4 wurde 
in den letzten Jahren im Zuge des Ausbaus entfernt, so dass die Böschungen vorwiegend mit 
Gras und jungem Gebüsch bewachsen sind. Zwischen der Autobahn und den südlich liegen-

42 
den Gewerbegebietsflächen sind in den letzten Jahre n Ausgleichsflächen mit standorttypi- 
schen Strauch- und Baumbepflanzungen entstanden. An den Rändern sind noch offene, meist 
grasige Flächen anzutreffen.  
Waldflächen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. 
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für das Planungsgebiet das Bild eines anthropogen mehr 
oder weniger stark beeinflussten Landschaftsraumes, der nur kleinflächig über weniger inten- 
siv beeinflusste bzw. genutzte Landschaftsteile verfügt. 
Fauna und faunistische Funktionsräume 
Neben der einmaligen Erfassung von Vorkommen von Vögeln im Zuge der Biotoptypenkartie- 
rung im Sommer 2009 erfolgte zudem eine systematische avifaunistische Kartierung im Früh- 
jahr / Sommer 2011 zur Ermittlung planungsrelevanter Arten. Die Ergebnisse dieser Kartierung 
sind in Kapitel 5.5 dargestellt. 
Das Untersuchungsgebiet weist vorwiegend Lebensräum e für Arten offener und halboffener 
Kulturlandschaften auf. Durch die hohe Lärmbelastung in Folge des Straßenverkehrs auf der 
Autobahn sind die Randlagen deutlich geringer besiedelt. Wie im Zuge der Erfassung der Bi- 
otoptypen und der faunistischen Kartierung festgestellt wurde, kommen im Untersuchungsge- 
biet auf den Ackerflächen Feldlerchen (Brutverdacht), vereinzelt auch Kiebitze als Durchzügler 
vor.  
In den wenigen Gehölzbeständen am Rand der gewerblichen Bebauung südöstlich der L 183 
wurden typische und weit verbreitete Vogelarten, wi e Mönchs 
- und Dorngrasmücke, Amsel, 
Rotkehlchen, Zaunkönig und Heckenbraunelle angetroffen. In den Weg begleitenden Strauch- 
beständen westlich der L 183 brütet der Feldsperlin g; im östlichen Umfeld nördlich der Auto- 
bahn an der Straße Am Rapohl besteht ein Brutverdacht.  
Im Umfeld der gewerblichen Bebauung wurden Hausrotschwanz und Bachstelze als Brutvögel 
festgestellt. Die Baumreihe an der L 183 ist nur für wenige Arten als Brutlebensraum geeignet. 
Neben Ringeltaube konnte die Elster und Rabenkrähe festgestellt werden. Als planungsrele- 
vante Arten wurden der Bluthänfling und der Gelbspötter (für beide Arten Brutzeitfeststellung) 
westlich der L 183 festgestellt.   
Das gesamte Untersuchungsgebiet wird von Mauersegle r und Mäusebussard als Nahrungs- 
lebensraum genutzt. Die Brutstandorte für die Mauer segler befinden sich wahrscheinlich in 
größeren Gebäuden der angrenzenden Ortslagen. 
Biotopverbund 
Die Biotopverbundflächen, die vom LANUV erarbeitet werden, enthalten neben bereits beste- 
henden Schutzgebieten auch potenzielle Entwicklungs flächen. Die so abgegrenzten und in 
sich abgestuften Biotopverbundflächen bilden den na ch naturschutzfachlichen Kriterien be- 
gründeten Handlungsrahmen. Die Verbundflächen sind durch Ausweisung geeigneter Ge- 
biete, durch planungsrechtliche Festsetzungen, durc h langfristige Vereinbarungen oder an- 
dere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um e inen Biotopverbund dauerhaft zu ge- 
währleisten.  
Die Biotopverbundfläche „Kulturlandschaftsrelikte südlich von Weiden und Junkersdorf“ (VB-
K-5006-011) liegt zwischen Köln-Weiden und dem Grün gürtel bei Junkersdorf und erstreckt 
sich in Ost-West-Richtung in einem 300-600 Meter breiten überwiegend ackerbaulich genutz- 
tem Gebiet, das sich durch Reste der ehemaligen, strukturreichen Kulturlandschaft auszeich- 
net. Nach Westen direkt an diese Fläche angrenzend, ebenfalls in einer 300-500 Meter breiten 
unverbauten Ost-West-Schneise, liegt die Biotopverbundfläche „Rest unverbauter Landschaft 
östlich von Neubuschbell“ (VB-K-5006-007). Diese Flächen sind im Biotopverbund der Stufe 2

43 
zugeordnet und haben damit eine besondere Bedeutung  für das Biotopverbundsystem. Eine 
Biotopverbundfläche der Stufe 1 ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.  
Vorbelastung 
Bestehende Beeinträchtigungen von Pflanzenstandorte n, Tierlebens- und Funktionsräumen 
rühren nicht nur aus den nutzungsbedingten und sich  z. T. bereits in den ökologischen Wer- 
tigkeiten bestimmter Biotoptypen niederschlagenden Belastungen her (z. B. bei intensiv ge- 
nutzten landwirtschaftlichen Flächen, Grünanlagen o . a.). Derartige Einflüsse wirken ebenso 
von außen qualitätsmindernd ein, wobei hierbei verk ehrsbedingte Faktoren im Vordergrund 
stehen (Schall- und Schadstofffreisetzung, Fahrzeugbewegungen). 
BEWERTUNG DES BESTANDES 
Für die Lebensraumfunktion gibt die ELES-Arbeitshil fe AH 1.2 zur Einstufung von Wert- und 
Funktionselementen einen Wertekatalog vor, der bei der Beurteilung als Mindeststandard her- 
anzuziehen ist. Besondere Qualitäten werden z. B. Biotoptypen mit langen Entwicklungszeiten 
(über 100 Jahre) auf Sonderstandorten und gesetzlic h geschützten Biotopen zugewiesen. 
Darüber hinaus stellen Landschaftsteile, die Fortpf lanzungs- und Ruhestätten artenschutz- 
rechtlich relevanter Tierarten aufweisen oder inner halb derer solche Lebensraumfunktionen 
zu erwarten sind, ebenso Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung dar. 
Solche Wert- und Funktionselemente sind, allerdings  in wenigen Fällen, auch für das Pla- 
nungsgebiet zugrundezulegen. Zu berücksichtigen ist der Altbaumbestand am Neuenhof, wel- 
cher dem Schutz als geschützter Landschaftsbestandt eil sowie als Naturdenkmal unterliegt. 
Gleiches gilt für die gesetzlich und als Naturdenkmal geschützte Ahorn-Allee an der Aachener 
Straße. Ausgenommen ist hingegen die ältere Baumrei he im Mittelstreifen der Aachener 
Straße östlich der Anbindung der Bonnstraße, die weder geschützt ist noch sonst die Kriterien 
eines Wert- und Funktionselementes besonderer Bedeutung hinsichtlich der Lebensraumfunk- 
tion erfüllt. 
Die zwischen der Aachener Straße und der Zufahrt zum Clarenhof westlich der L 183 stehende 
Baumreihe besitzt wegen des z.T. hohen Baumalters der heimischen Baumarten einen hohen 
Biotopwert. Die Voraussetzungen für eine Einstufung als Wert- und Funktionselement beson- 
derer Bedeutung werden diesbezüglich jedoch nicht e rfüllt; dies gilt auch im Hinblick auf die 
Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für be stimmte artenschutzrechtlich relevante 
Tierarten. 
Den restlichen, hauptsächlich straßenbegleitenden Gehölzpflanzungen fällt wegen des gerin- 
gen Alters und / oder stark nutzungsbedingten Einflusses (Straßenverkehr, Landwirtschaft) in 
der Regel kein besonderer Biotopwert zu. Dies gilt ferner für die Flächen des Regenrückhal- 
tebeckens. Die Nutzung als Teil-/ Lebensraum verbreiteter oder wenig störungssensibler Arten 
ist hierbei dennoch gegeben. Die Wertigkeit steigt dann, so auch im vorliegenden Fall, wenn 
der Vegetationsbestand Habitat einer planungsrelevanten Vogelart (hier: Bruthabitat Feldsper- 
ling) ist (siehe auch Kap. 5.5). 
Übrige bebaute, intensiver genutzte oder verhältnismäßig strukturarme Bereiche weisen viel- 
fach keine besonderen Lebensraumfunktionen auf. Aus nahmen stellen aber z. B. jene land- 
wirtschaftlich genutzten Bereiche des Planungsgebietes dar, die als Bruthabitate für die Offen- 
landart Feldlerche fungieren (Angaben zu weiteren Arten siehe auch Kap. 5.5).  
Ansonsten handelt es sich bei den verbleibenden Are alen um orts- und landschaftstypische 
Ausprägungen von Freiflächen und Siedlungsteilen, d ie in der Regel weder selten noch be- 
sonders vielfältig und artenreich oder in besonderem Maße zu schützen sind. 
Vollkommen unbeeinflusste Landschaftsteile mit natü rlichen oder naturnahen Biotopkomple- 
xen, denen ein herausragender Wert beizumessen ist, sind nicht vorhanden.

44 
5.2.1.2 Umweltauswirkungen 
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
Innerhalb vorübergehend baubedingt beanspruchter Flächen, die sich außerhalb des eigentli- 
chen Baufeldes befinden, wird die bisherige Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wie- 
derhergestellt.  
Dabei liegen derartige zeitweilig in Anspruch genom mene Flächen innerhalb von ökologisch 
geringwertigen Randzonen mit Biotoptypen, die in ei nem Zeitraum von ≤ 30 Jahren wieder- 
hergestellt werden können. Höherwertige Bereiche bleiben ausgespart und werden, bei unmit- 
telbarer Nachbarschaft, aktiv geschützt werden (siehe Kap. 6.4.2). 
An die Baumaßnahme angrenzende Gehölzbereiche und Einzelbäume werden bei Bedarf ge- 
mäß den einschlägigen Regelwerken gegen baubedingte Beschädigungen geschützt. 
BEWERTUNG DES EINGRIFFS 
Beim Ausbau werden Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind 
überwiegend Offenlandbereiche und linear ausgeprägte Gehölzstandorte betroffen (Konflikte 
K
FL 1-3). 
Insbesondere die Zwangspunkte der technischen Planu ng waren dafür entscheidend, dass 
der Gehölzbestand auf den Böschungen zwischen den w estlich der L 183 parallel verlaufen- 
den Wirtschaftswegen nördlich und südlich der A 4 nicht erhalten werden kann. 
Die aufgrund ihres Alters höherwertige, westlich der L 183 zwischen der Aachener Straße und 
der Zufahrt zum Clarenhof stehende Baumreihe geht d auerhaft verloren. Des Weiteren sind 
sowohl ein älterer Einzelbaum bei Bau-km 1+540 sowie mehrere Linden im Mittelstreifen der 
Aachener Straße östlich des Kreuzungsbereiches – hier aufgrund der Verlängerung der Links- 
abbiegespur - betroffen.  
Weitere, als besonders hochwertig einzustufende Biotoptypen werden nicht überbaut.  
Veränderungen von angrenzenden Biotopen auf verblei benden Vegetationsflächen werden 
unterschiedlich eingestuft. Zwischen der Aachener S traße und der Anschlussstelle Frechen-
Nord werden durch die Zunahme der Verkehrsbelastung en Auswirkungen auf angrenzende 
Vegetationsflächen eintreten.  
Südlich der Anschlussstelle Frechen-Nord werden, be zogen auf den Knotenpunkt Kranken- 
hausstraße / Europaallee / L 183 gegenüber der Gesamtverkehrsstärke Analyse 2013 nur ge- 
ringfügig erhöhte Verkehrsstärken prognostiziert. M ögliche Änderungen der Standortbedin- 
gungen werden sich aus diesem Grund nur innerhalb e ines schmalen Randstreifens entlang 
der Fahrbahnen einstellen. 
Die Verbreiterung der Straße als auch die Zunahme der verkehrlichen Belastungen tragen zur 
Aufrechterhaltung der schon jetzt starken Trennwirkungen (z. B. bezüglich bodengebundener 
Tierarten) bei.  
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION 
Verbleibende Beeinträchtigungen der durch direkte u nd indirekte Projektwirkungen betroffe- 
nen Gehölz- und Offenlandlebensräume (Lebensraumfunktion) können durch Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen (vgl. Kap. 6.4.5) ausgeglichen bzw. ersetzt werden. 
Nunmehr funktionslose Abschnitte bestehender und ve rsiegelter Wegeflächen (z. B. Wirt- 
schaftsweg westlich parallel zur L 183) werden renaturiert. Zudem ist der Rückbau des parallel 
zur L 361 verlaufenden Radweges zwischen Kerpen-Horrem und Frechen-Königsdorf geplant 
(siehe Maßnahme A 6 in Kap. 6.4.5).

45 
5.2.2 Boden 
Als Naturgut an sich (belebtes Substrat und Bodentyp) übernimmt der Boden eine wesentliche 
Rolle im gesamten Naturhaushalt (Bestandteil insbesondere der Wasser- und Nährstoffkreis- 
läufe). Er ist zugleich Träger für bodenabhängige Nutzungen (z.B. Landwirtschaft) und Funk- 
tionen (z.B. Retention, Filterung, Pufferung und Stoffumwandlung). 
5.2.2.1 Bestand 
BESTANDSERFASSUNG 
Laut Bodenkarte 
6 sind im Umfeld der Anschlussstelle Frechen-Nord großflächig der Bodentyp 
L3 1 sowie L3 2 vorzufinden. Es handelt sich dabei um Parabraunerden, die durch die Bodenart 
schluffiger Lehmboden geprägt sind. Die Bodenwertzahl liegt bei 70 – 90. Der Ertrag des Bo- 
dentyps wird als sehr ertragreich angenommen, wobei Bearbeitungsschwierigkeiten nur nach 
starken Niederschlägen entstehen. Die Sorptionsfähi gkeit für Nährstoffe und nutzbare Was- 
serkapazität gelten als hoch, und die Wasserdurchlässigkeit gilt als mittel.  
Von Nordosten in Richtung Südwesten kreuzt ein schm ales Band mit Kolluvium (Bodentyp 
K3), der z.T. pseudovergleyt oder vergleyt ist. Der  Ertrag wird auch bei diesem Bodentyp als 
hoch eingestuft. Die Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und nutzbare Wasserkapazität gelten als 
mittel bis hoch. Das Grundwasser liegt tiefer als 20 dm unter Flur.  
Die natürlich anstehenden Böden unterliegen insbeso ndere den intensiven landwirtschaftli- 
chen Nutzungseinflüssen. An weiten Bereichen nördlich der A 4 liegen ungestörte Bodenpro- 
file vor. Südlich der A 4 sind insbesondere im östl ichen Teil des Untersuchungsgebietes und 
im Bereich des Regenrückhaltebeckens die natürliche n Böden gestört und z. T. großflächig 
überformt. 
Die näheren Randbereiche der stark befahrenen Autobahn sowie der Landstraße sind zusätz- 
lichen Belastungen durch Schadstoffeintrag unterworfen. 
BEWERTUNG DES BESTANDES 
Grundsätzlich unterliegen die Böden des Planungsgebietes nutzungsbedingten Einflüssen. Im 
Bereich der bebauten und verkehrlich genutzten Flächen ist von vollkommen veränderten Bo- 
denverhältnissen auszugehen.  
Die laut Bodenkarte natürlicherweise vorhandenen Bo dentypen (Parabraunerde, Kolluvium) 
zeichnen sich durch charakteristische Merkmale aus, welche die Leistungs- und Funktionsfä- 
higkeit im Naturhaushalt bestimmen und durchaus – je nach Bodentyp – unterschiedlich aus- 
geprägt sein können.  
So ist das Vermögen der Böden, Schadstoffe zu filte rn, zu puffern und umzuwandeln (Filter- 
und Pufferfunktion) oder regulierend in den Wasser- und Nährstoffkreislauf einzugreifen (Spei- 
cher- und Reglerfunktion) bei den Parabraunerden und Kolluvien vergleichsweise hoch.  
Diese Wertigkeit spiegelt sich auch in der Karte de r schutzwürdigen Böden in NRW wider 
7. 
Dort wird den oben benannten Böden im Hinblick auf die Bodenfruchtbarkeit eine besondere 
                                                
6  GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Boden karte von NRW 1:50.000. Blatt 
L 5106 Köln. Krefeld 1972 
7  GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN – LANDESB ETRIEB: Auskunftssystem 
BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld 2004

46 
Schutzwürdigkeit zugesprochen, wodurch sie gleichzeitig als Vorrangflächen für die Landwirt- 
schaft zu betrachten sind. Die Böden sind im betrof fenen Landschaftsraum relativ häufig an- 
zutreffen.  
Gemäß ELES-Arbeitshilfe AH 1.2 stellen die bezeichneten Böden keine Wert- und Funktions- 
elemente besonderer Bedeutung dar. 
5.2.2.2 Umweltauswirkungen 
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
Zur Begrenzung des baubedingten Flächenverbrauchs w erden erforderliche Baustellenein- 
richtungsflächen, Lagerflächen oder Baustraßen soweit wie möglich innerhalb des geplanten 
Trassenbereiches angelegt. 
Die vorübergehend beanspruchten Arbeitsstreifen wer den zügig wiederhergestellt und – so- 
fern erforderlich – neu bepflanzt oder eingesät.  
Bei vorübergehendem Abtrag des Ober- und Unterbodens erfolgt eine getrennte und sachge- 
rechte Lagerung in Mieten gemäß DIN 18915. Hierbei werden Flächen mit besonderen 
Standortqualitäten bzw. -funktionen oder wertvollen  Vegetationsstrukturen gemieden. Die 
Wiedereinbringung des Oberbodens auf bauzeitlich in  Anspruch genommene Flächen wird 
nach Abschluss aller Arbeiten vorgenommen. 
Die Inanspruchnahme des Bodens wird durch den Verzi cht auf ein flächenintensives Anglei- 
chen von Böschungen an das bestehende Gelände vermindert. 
Im Zuge von Entsiegelungs- und Renaturierungs-/Reku ltivierungsmaßnahmen können Flä- 
chen für die Wahrnehmung natürlicher Funktionen im Bodenhaushalt wiederhergestellt wer- 
den. 
BEWERTUNG DES EINGRIFFS 
Anlagenbedingt kommt es zu einer Neuversiegelung von Böden. Hierdurch wird ein dauerhaf- 
ter und vollständiger Verlust der Bodenfunktionen verursacht.  
Von nachhaltiger Wirkung auf den Boden ist auch die  Überlagerung durch Schüttmaterial im 
Bereich von Dämmen oder das Entfernen von Oberboden , wodurch belebte Bodenschichten 
und die mit dem Bodensubstrat verbundenen Funktionen beeinträchtigt werden oder verloren 
gehen. 
Die an die L 183 bzw. A 4 angrenzenden Böden werden durch den Eintrag von Schmutz- und 
Schadstoffen belastet. Das Ausmaß der Beeinträchtig ung ist im Wesentlichen abhängig von 
der Wirkintensität, der Vorbelastung der betroffenen Flächen sowie der Sorptionsfähigkeit der 
Böden. Letzteres ist im Plangebiet überwiegend als mittel bis hoch einzustufen. 
Von den vorgenannten Beeinträchtigungen sind verbre itete, weitgehend anthropogen beein- 
flusste Böden und keine Wert- und Funktionselemente  besonderer Bedeutung betroffen. Auf 
eine Plandarstellung wird daher verzichtet. 
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION 
Im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Boden wird davon ausgegangen, dass Beeinträchtigun- 
gen komplementär im Rahmen der Maßnahmen zur Kompen sation von Beeinträchtigungen 
der Lebensraumfunktion ausgeglichen werden können. Vorgesehene Entsiegelungsmaßnah- 
men wirken hierbei vor allem in positiver Weise.

47 
5.2.3 Wasser 
Wasser wird als Grund- und Oberflächenwasser betrachtet. Hierbei ist die Bedeutung als Na- 
turgut, dessen nachhaltige Nutzbarkeit, die Retenti ons- und Regulationsfunktion wie auch 
seine Lebensraum bestimmende Funktion für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen. 
5.2.3.1 Bestand 
BESTANDSERFASSUNG 
Grundwasser 
Die Grundwasserverhältnisse sind überprägt durch di e bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der 
benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der Vorhabenbereich innerhalb eines Gebietes mit mäßig 
ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen 
8. Durch die mit dem Braunkohleabbau 
einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwas serverhältnisse jedoch großräu- 
mig und grundlegend verändert worden. Auf lange Sic ht ist von einer Wiederherstellung der 
ursprünglichen Bedingungen auszugehen. 
Es herrschen Bodenbereiche mit guter Filterwirkung vor. Verschmutzungen können schnell 
eindringen, breiten sich aber nur langsam aus. Verschmutztes Grundwasser unterliegt deswe-
gen weitestgehend der Selbstreinigung 
9. 
Der nördliche Teilbereich des Planungsgebiets liegt in der Zone III B des Trinkwasserschutz- 
gebietes „Weiler“ (4906-16). 
Potenzielle Belastungen durch Schmutz- und Schadsto ffeinträge sind grundsätzlich dort an- 
zunehmen, wo entsprechende Substanzen freigesetzt u nd über das Bodenwasser verlagert 
werden können. Dies gilt z. B. für eine trassennahe Zone im Verlauf der A 4 und L 183. 
Ob Belastungen tatsächlich wirksam werden, ist allerdings von unterschiedlichen Parametern 
abhängig (z.B. Beschaffenheit von Oberboden und Untergrund, Länge der Sickerstrecke). Die 
Wahrscheinlichkeit des Eintrags in das Grundwasser ist aufgrund der vorliegenden Böden und 
der Filtereigenschaften des Untergrundes gering.  
Oberflächenwasser 
Nördlich der Gewerbeflächen und südlich der A 4 befinden sich zwei mit Gehölzen gesäumte 
Regenrückhaltebecken. Ein weiteres Regenrückhaltebecken befindet sich innerhalb der Auto- 
bahnausfahrt Richtung L 183. Natürliche Gewässer liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor.  
BEWERTUNG DES BESTANDES 
Hinsichtlich der Grundwassersituation bestehen die für den Landschaftsraum charakteristi- 
schen und verbreiteten Verhältnisse.  
Geländeabschnitte, die mehr oder weniger ganzjährig einem Grundwassereinfluss unterliegen 
oder einen geringen Flurabstand und somit über besondere Standortbedingungen bzw. Emp- 
findlichkeiten verfügen, sind auszuschließen.  
                                                
8  GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Karte der Grundwasserlandschaften in 
NRW. Krefeld 1980 
9  GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Karte der Verschmutzungsgefährdung 
von Grundwasservorkommen in NRW. Krefeld 1980

48 
Die künstlichen Gewässer (RRB) haben zwar einen gewissen Wert als lokal bedeutsame Bio- 
tope. Aufgrund der „technischen“ Funktion für die R egenrückhaltung, der durch die Nährstof- 
feinträge belasteten Wasserqualität, bestehender Nutzungseinflüsse und der Einzäunung wer- 
den die Gewässer aber lediglich als Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung und 
relativ geringen Wert eingestuft. 
5.2.3.2 Umweltauswirkungen 
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
Um die Störung der Grundwasserneubildung durch Verl ust an Grundwasserspende zu ver- 
mindern, wird das Niederschlagswasser außerhalb der  Zone III B des Trinkwasserschutzge- 
bietes „Weiler“ überwiegend vor Ort im Seitenraum b zw. in seitlichen Entwässerungsmulden 
über die belebte Bodenzone versickert oder überschüssiges Oberflächenwasser im vorhande- 
nen RRB zurückgehalten und nur dosiert ins Grundwasser eingespeist.  
Das Abführen des Niederschlagswassers innerhalb der bestehenden Zone III B des Trinkwas- 
serschutzgebietes „Weiler“ erfolgt über eine vorhandene Rohrleitung. 
Die Entwässerung erfolgt vollständig gemäß dem gängigen Stand der Technik. 
BEWERTUNG DES EINGRIFFS  
Es sind keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen. 
Grundwasser 
Eine schwerwiegende Störung des Wasserhaushaltes du rch die Flächenneuversiegelung ist 
nicht gegeben, da die Versickerung von Niederschlagswasser beiderseits der Straße, zumin- 
dest über größere Abschnitte, auch weiterhin möglich ist. Somit liegt eine deutliche Verminde- 
rung der Neubildungsrate nicht vor. 
Wegen der gebietstypischen Grundwasserverhältnisse und der in der Regel hohen Sorptions- 
fähigkeit der Böden wird ein Eintrag von Schmutz- und Schadstoffen in das Grundwasser als 
vernachlässigbar eingeschätzt. 
Oberflächengewässer 
Eine Beeinträchtigung natürlicher Oberflächengewässer bestehen nicht. 
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION 
Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen von Funk tionen des Grundwassers und der 
Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten. Maßnahm en zu Kompensation sind für das 
Schutzgut Wasser nicht erforderlich. 
5.2.4 Klima / Luft 
Relevant sind vor allem lokalklimatische Gegebenheiten, die das Wohlbefinden des Menschen 
(Bioklima) beeinflussen und durch das Straßenbauvorhaben verändert werden können. 
5.2.4.1 Bestand 
BESTANDSERFASSUNG 
Allgemeine Klimadaten finden nur insoweit Beachtung, wie sie für die Darstellung der örtlichen 
klimatischen Rahmenbedingungen erforderlich sind. Das Klima ist geprägt durch die Leelage

49 
zur Eifel im Süden und der Ardennen im Westen. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 9,5°C, 
die durchschnittliche Niederschlagsmenge rund 700 mm pro Jahr. Die vorherrschende Wind- 
richtung schwankt zwischen Südwest und Südost. 
Frischluftproduzenten in Gestalt von Wäldern sind i n der Nähe des Vorhabens nicht vorhan- 
den. Begleitende Gehölzbestände entlang der A 4 und  L 183 begünstigen Lufthygiene und 
Lokalklima. 
Als Kaltluftentstehungsgebiete sind die weiträumigen Ackerflächen südwestlich und nordwest- 
lich der AS A 4 Frechen-Nord herauszuheben. Im Bereich des Ville-Osthanges haben sie we- 
gen des Kaltluftabflusses Auswirkungen auf das lokale Klima von Frechen-Buschbell und Fre- 
chen (vgl. Schutzzweck des LSG „Buschbell- Baumannshof – Neuenhof“).  
Die Verkehrsbelastungen der A 4 und der L 183 wirke n sich vorbelastend auf die lufthygieni- 
schen und klimatischen Gegebenheiten aus. 
BEWERTUNG DES BESTANDES 
Von hoher Bedeutung sind generell die klimatisch au sgleichende Wirkung und lufthygienisch 
positive Einflussnahme von größeren Gehölzbeständen  oder Wäldern, insbesondere dann, 
wenn sich diese im Nahbereich von belasteten Ortslagen befinden, sowie von Luftaustausch- 
bahnen, sofern sich solche aufgrund von ausgeprägten Geländeneigungen bilden können und 
ebenso einen Siedlungsbezug haben. 
Die weiträumigen Ackerflächen südwestlich und nordw estlich der AS A 4 Frechen-Nord wer- 
den als Kaltluftentstehungsgebiete angesehen. Im Bereich des Ville-Osthanges haben sie we- 
gen des Kaltluftabflusses Auswirkungen vor allem auf das lokale Klima von Frechen-Buschbell 
und Frechen. Hier gelten sie als Wert- und Funktionselement von besonderer Bedeutung.  
Derartige Flächen liegen aber nur zu einem sehr ger ingen Teil im Untersuchungsgebiet und 
außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens. Bei den Ackerflächen nördlich der A 4 han- 
delt es sich ebenfalls um Kaltluftentstehungsgebiete, die jedoch wegen der nicht vorhandenen 
Geländeneigung keinerlei Siedlungsbezug besitzen, w egen der Vorbelastung durch die A 4 
von untergeordneter Bedeutung sind und damit ledigl ich als Wert- und Funktionselement all- 
gemeiner Bedeutung gelten.  
Das Begleitgrün entlang der A 4 und der L 183 ist h insichtlich der immissionsmindernden 
Funktion nicht von besonderem Wert. 
5.2.4.2 Umweltauswirkungen 
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
Beim Ausbau wird vermieden, in Flächen mit hoher kl imatischer Ausgleichsfunktion wie Kalt- 
luftentstehungsgebiete einzugreifen. Möglichkeiten, die der lufthygienischen Ausgleichsfunk- 
tion dienenden straßenbegleitenden Gehölzbestände entlang der L 183 zu erhalten, ergaben 
sich aufgrund der Zwangspunkte nicht. 
BEWERTUNG DES EINGRIFFS  
Trotz der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme und Versiegelung wird eine spürbare 
Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse im Planungsgebiet ausgeschlossen. 
Von der Trassierung sind Bereiche mit grundlegenden Funktionen (wie Ausgleich von Tempe- 
raturextremen, Filterung) und allgemeiner Bedeutung betroffen.

50 
Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsbereiche durch negative Veränderungen der Luftqua- 
lität und klimatischen Verhältnisse infolge der anlagebedingten Wirkungen sind nicht zu erwar- 
ten.  
Störungen durch die Flächenneuversiegelung (Aufhitz ung, geringere Luftfeuchte) sind nur 
kleinräumig und unerheblich wirksam. 
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung werden nicht beeinträchtigt. 
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION 
Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen von Funktionen des Klimas und der Lufthygiene 
sind nicht zu erwarten. Maßnahmen zu Kompensation sind für das Schutzgut Klima / Luft nicht 
erforderlich. 
5.3 Landschaftsbild 
In die Bewertung des Landschaftsbildes fließt der Zustand der wahrnehmbaren Ausprägungen 
der Landschaft und die damit verbundenen Voraussetzungen für die Erholung des Menschen 
ein. 
5.3.1 Bestand 
BESTANDSERFASSUNG 
Das Plangebiet grenzt an städtisch geprägte Siedlun gsbereiche mit den Stadtteilen Weiden 
im Nordosten und Frechen im Süden an. Ein Gewerbegebiet ragt von Südosten bis an die A 4 
und L 183 heran. Unterbrochen werden die Siedlungen durch großflächige landwirtschaftliche 
Flächen, die sich nördlich und südwestlich der A 4 befinden.  
Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Bäumen und Gehölzstreifen sind 
in dieser Landschaft nur noch an Straßen (L 183) un d Wegen erhalten. Ein besonders mar- 
kanter Altbaumbestand am Gut Neuenhof genießt als g eschützter Landschaftsbestandteil ei- 
nen besonderen Schutz.  
Positive Elemente in Form von natürlichen Gewässern  fehlen. Ansonsten ist der Raum mit 
einem guten Wegenetz ausgestattet. Eine ausgewiesene, erholungsrelevante Ost-West Rad-
Wegeverbindung kreuzt die L 183 südlich des Gutes Clarenhof 
10 . 
Dominierend für das Landschaftserlebnis und die Erholung sind die Verkehre auf der A 4, der 
L 183 sowie der Aachener Straße. Dies führt dazu, d ass alle Flächen des Plangebietes, so 
wie die sich anschließenden Freiräume, durch Lärm vorbelastet sind. Eine weitere Beeinträch- 
tigung des Landschaftsbildes stellt die massive Freileitung östlich der L 183 dar.  
BEWERTUNG DES BESTANDES 
Das Planungsgebiet verfügt mit seinem Relief und seiner nutzungsbedingten Gestalt über eine 
landschaftsraumtypische Eigenart.  
Den Gehölzstreifen und Baumbeständen entlang der St raßen und Wege kommt wegen ihrer 
gliedernden, belebenden und abschirmenden Funktion eine gewisse Bedeutung zu. Sie wer- 
den allerdings wegen ihres teilweise relativ geringen Alters und der fehlenden prägenden Wir- 
kung nur als Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung eingestuft.  
                                                
10  MINISTERIUM FÜR BAUEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Radrouten 
Planer NRW. http://www.radroutenplaner.nrw.de

51 
Herauszuheben sind hingegen die älteren Baumbeständ e am Gut Neuenhof, an der L 183 
östlich von Gut Clarenhof und an der Aachener Straße (teilweise geschützt), welche als Wert- 
und Funktionselemente besonderer Bedeutung eingestuft werden. 
Ansonsten ist der Raum strukturarm. Er wird durch störende, unmaßstäbliche technisch-kon- 
struktive Elemente überprägt wie z.B. Fernleitungen, Gewerbegebiet und stark befahrene Stra- 
ßen.  
Gleichsam ist das Planungsgebiet zumindest für die wohnungsnahe Erholung von Bedeutung. 
Es bestehen Wegeführungen (auch entlang der L 183),  die das Gebiet erschließen wie auch 
die Verknüpfung zu attraktiven Bereichen im weiteren Umfeld ermöglichen. Die die L 183 kreu- 
zende Ost-West Rad-Wegeverbindung südlich des Gutes  Clarenhof besitzt eine überörtliche 
Verbindungsfunktion und wird als Funktionselement mit besonderer Bedeutung eingestuft. 
5.3.2 Umweltauswirkungen 
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN 
Der Ausbau der L 183 nimmt den bestehenden Verlauf der Straße auf und vermeidet den Ein- 
griff in die höherwertigen Landschaftsbestandteile wie die Gehölzbestände am Gut Neuenhof.  
Insbesondere die Zwangspunkte der technischen Planung (vorhandene Autobahnbrücke, An- 
schlussstelle, Anbindung des Clarenhofs, Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen) wa- 
ren dafür entscheidend, dass der Gehölzbestand auf den Böschungen zwischen Wirtschafts- 
weg im Westen und der vorhandenen L 183 nicht erhalten werden kann.  
Bezüglich der erholungsrelevanten Bereiche im Umfel d der L 183 gewährleisten der parallel 
geführte kombinierte Rad-/ Gehweg und die hieran geknüpften Querungsmöglichkeiten im Be- 
reich der Anbindungen Krankenhausstraße (Europaalle e), Frechener Weg, Wirtschaftsweg 
bzw. Gertrudisstraße sowie Aachener Str. / L 183, d ass auch künftig die Erreichbarkeit von 
ortsnahen freizeit- und erholungsrelevanten Bereichen gegeben ist.  
BEWERTUNG DES EINGRIFFS  
Die unvermeidbare Störung des Landschaftsbildes res ultiert im Wesentlichen aus den anla- 
genbedingten Wirkungen der Ausbaumaßnahmen. Verursacht werden ansonsten Flächenver- 
luste, visuelle Überformungen sowie Schall- und Schadstoffimmissionen innerhalb eines aller- 
dings insbesondere verkehrlich vorbelasteten Umfeldes.  
Entlang der L 183 wie auch unter anderem im Bereich der geplanten Rampen zur A 4 wird es 
zu einem Verlust von straßenbegleitenden Gehölzen k ommen. Hiervon sind jedoch keine 
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen.  
Dies gilt hingegen nicht für jene Baumbestände mit mindestens starkem Baumholz, die sich 
an der Landesstraße in Höhe des Gutes Clarenhof wie  auch im Mittelstreifen der Aachener 
Straße befinden und vorhabenbedingt verloren gehen (Konflikt K
L - Einzelfallbetrachtung ).

52 
Abbildung 5: Baumreihe auf dem Mittelstreifen der Aachener Straße 
 
Quelle: SLA - Aufnahme im Dezember 2014 
Schwerwiegende Veränderungen der Raumerschließung u nd Nutzbarkeit für Freizeit-/ Erho- 
lungsaktivitäten ergeben sich nicht, da alle wesentlichen Wegebeziehungen aufrecht erhalten 
bleiben. 
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION 
Im Hinblick auf das Landschaftsbild wird davon ausgegangen, dass Beeinträchtigungen kom- 
plementär im Rahmen der Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Le- 
bensraumfunktion ausgeglichen werden können. 
5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Bau- und Bodendenkmäler sind nicht vorhanden. Bei Bodenbewegungen kann die Entdeckung 
von Zufallsfunden nicht ausgeschlossen werden. Etwa ige Funde sind gem. Denkmalschutz- 
gesetz anzeigepflichtig und der Unteren Denkmalbehö rde bzw. dem Rheinischen Amt für 
Denkmalpflege umgehend mitzuteilen. 11   
                                                
11  Archäologische Recherche Köln / Frechen BAB 4 AS F rechen Nord. LVR-Amt für Bodendenkmal- 
pflege im Rheinland vom 12.11.2009

53 
5.5 Artenschutz 
5.5.1 Bestand  
VORKOMMEN PLANUNGSRELEVANTER ARTEN 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat 
für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl artenschutzrechtlich re- 
levanter Arten getroffen (so genannte planungsrelevante Arten).  
So benennt das Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ für 
die relevanten Messtischblätter 5006 – Frechen und 5007 – Köln insgesamt 10 Säugetier-, 6 
Amphibien- und 36 Vogelarten sowie jeweils eine Reptilien-, Schmetterlings- und Libellenart. 
Vorhabenbezogen wurden durch Ökoplan – Institut für  ökologische Planungshilfen – im Jahr 
2011 faunistische Daten erhoben 12 .  
In der Tabelle 6 sind die für die Messtischblätter 5006 – Frechen und 5007 – Köln aufgeführten 
Arten, welche durch die Kartierung im Plangebiet un d dessen direktem Umfeld festgestellt 
wurden, fett  dargestellt. Im Plangebiet festgestellte Arten der regionalen Roten Liste (Nieder- 
rheinische Bucht / NRB) werden als fett mit * gekennzeichnet. Planungsrelevante Arten, deren 
Vorkommen nicht für die Messtischblätter gemeldet sind, jedoch durch die faunistischen Kar- 
tierungen festgestellt wurden, werden fett und kursiv dargestellt. 
Tabelle 6: Planungsrelevante Arten für die Messtisc hblätter 5006 – Frechen und 
5007 – Köln 
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EZ (ATL) 
Säugetiere 
Cricetus cricetus Feldhamster Art vorhanden S 
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art vorha nden G 
Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G 
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Art vorhand en G 
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Art vorhanden  U 
Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G 
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Art vorhand en G 
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorha nden G 
Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G 
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Art vorhande n G 
Amphibien 
Bombina variegata Gelbbauchunke Art vorhanden S 
Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U 
Bufo viridis Wechselkröte Art vorhanden U 
Rana dalmatina Springfrosch Art vorhanden G 
Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G 
Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G 
Reptilien 
Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G- 
                                                
12  ÖKOPLAN: Faunistische Untersuchungen: Brutvogel-Ka rtierung zum Ausbau der L 183 Frechen-
Köln-Weiden, Troisdorf 2011

54 
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EZ (ATL) 
Schmetterlinge 
Proserpinus proserpina Nachtkerzen-Schwärmer Art vo rhanden G 
Libellen 
Stylurus flavipes Asiatische Keiljungfer Art vorhan den G 
Vögel 
Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G 
Accipiter nisus Sperber sicher brütend G 
Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger sicher brüt end G 
Alauda arvensis Feldlerche sicher brütend G- 
Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G 
Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend G- 
Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G 
Asio otus Waldohreule sicher brütend G 
Athene noctua Steinkauz sicher brütend G 
Aythya ferina Tafelente Durchzügler G 
Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G 
Carduelis cannabina* Bluthänfling*  -  - 
Charadrius dubius Flussregenpfeifer sicher brütend U 
Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend G- 
Dendrocopos medius Mittelspecht sicher brütend G 
Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G 
Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G 
Falco peregrinus Wanderfalke sicher brütend U+ 
Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U 
Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G 
Hippolais icterina* Gelbspötter*  -  -   
Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend G- 
Larus canus Sturmmöwe  -  U 
Larus fuscus Heringsmöwe  -  G 
Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend G 
Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G 
Merops apiaster Bienenfresser sicher brütend G 
Milvus milvus Rotmilan sicher brütend S 
Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U- 
Passer montanus Feldsperling  -  G 
Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend U 
Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U 
Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brü tend U- 
Picus canus Grauspecht sicher brütend U- 
Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend G 
Saxicola rubicola Schwarzkehlchen sicher brütend U 
Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U- 
Strix aluco Waldkauz sicher brütend G 
Sylvia curruca* Klappergrasmücke*  -  - 
Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher sicher brütend G

55 
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EZ (ATL) 
Tyto alba Schleiereule sicher brütend G 
Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend G 
Erläuterung: 
MTB = Messtischblatt; EZ = Erhaltungszustand in NRW ; ATL = atlantische biogeographische Region: G = günstig, 
U = ungünstig / unzureichend, S = ungünstig / schlecht; - = Trend negativ, + = Trend positiv; (LANUV, Stand März 
2014);  * = Gefährdung gemäß regionaler Roter Liste; fett = Nachweis durch faunistische Kartierung, fett + kursiv  
= keine Meldung für das Messtischblatt, aber Nachweis durch faunistische Kartierung.  
 
BEWERTUNG DES BESTANDES 
Hinweise auf Vorkommen von Feldhamstern  liegen aus fachlicher Sicht und aufgrund verfüg- 
barer Daten nicht vor. Aufgrund der insgesamt nur schlecht ausgebildeten Strukturen für den 
Feldhamster, dem hohen Zerschneidungsgrad durch die verschiedenen Straßen innerhalb des 
Plangebiets 
 sowie der abgetrennten Lage zu bekannten Vorkommen der Art wird von keinem 
Vorkommen der Art im Plangebiet ausgegangen. Bei ei ner Geländebegehung im April 2014 
konnten zudem keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art auf den angrenzenden Ackerstand- 
orten festgestellt werden.   
Bei den benannten Fledermäusen  handelt es sich zum Teil um Waldarten bzw. um Arten, die 
strukturreiche Landschaften mit teilweise hohem Wald- sowie Gewässeranteil bewohnen. An- 
dere Arten, wie Breitflügel- und Zwergfledermäuse, kommen aber auch in Siedlungsbereichen 
vor, wo sie in oder an Gebäuden Quartiere beziehen. 
Im Umfeld des Eingriffsbereichs befindet sich das Gut Neuenhof. Hier sind alte Steingebäude 
vorhanden, in denen die Gebäude bewohnenden Arten W ochenstuben oder Winterquartiere 
in Dach- oder Kellerbereichen beziehen könnten.  
Die Brücke im Verlauf der L 183 über die A 4 könnte potenziell als Winterquartier (z.B. Kleine 
Bartfledermaus) genutzt werden. Aufgrund der Art der Bauweise und intensiven Nutzung (ho- 
hes Verkehrsaufkommen auf als auch unter der Brücke) wird dies jedoch als nicht wahrschein- 
lich beurteilt.  
In den straßenbegleitenden Gehölzen sind augenscheinlich keine Strukturen ausgebildet, wel- 
che sich als Wochenstuben- oder Winterquartier für Fledermäuse eignen könnten. Eine Nut- 
zung als Einzelquartier ist hingegen nicht auszuschließen.  
Landschaftsteile, denen eine Funktion als essenzielles Jagdrevier zukommt, lassen sich nicht 
herleiten.  
Die Gehölzstrukturen entlang der L 183 können von d en Arten ggf. als Leitstruktur genutzt 
werden, eine Verbindung zwischen essentiellen Lebensraumbestandteilen besteht jedoch au- 
genscheinlich nicht.  
Bezüglich der Amphibien  sind in Kenntnis der Örtlichkeit keine Lebensräume  bzw. Habitate 
der bezeichneten Arten Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte, Springfrosch und Klei- 
ner Wasserfrosch ausgebildet. Geeignete Laichgewässer fehlen. Funktionsbeziehungen, die 
in den Vorhabenbereich hinein bestehen, sind nicht herleitbar. Der Kammmolch könnte poten- 
ziell das Versickerungsbecken im südlichen „Abfahrtsfahrtsohr“ der A 4 als Lebensraum nutz- 
ten. Doch ist aufgrund der Kleinräumigkeit und der isolierten Lage von keinem Vorkommen 
der Art auszugehen.  
Vorkommen der Zauneidechse  sind für das Plangebiet und dessen Umfeld aus dem Fundort- 
kataster nicht bekannt. Es sind auch keine besonders geeigneten Habitatstrukturen für die Art

56 
ausgebildet. Zwar befindet sich innerhalb des nördl ichen „Zufahrtsohr“ der A 4 ein kleinerer 
Steinhaufen aus Bauschutt, jedoch sind die umliegenden Strukturen (dichter Brennnesselbe- 
wuchs und Hochgräser) nur wenig für die Art geeignet. 
  
Vorkommen der aufgerührten Libellen - und Schmetterlingsart  sind für das Plangebiet und 
dessen Umfeld weder bekannt, noch ergeben sich aufgrund der vorhandenen Habitatstruktu- 
ren Hinweise auf deren Vorkommen.  
Für den überwiegend größten Teil der in der Tabelle  aufgeführten Vogelarten  konnten im 
Plangebiet keine Vorkommen festgestellt werden.  
Als Nahrungsgäste über dem Offenland konnten die Gr eifvogelarten Mäusebussard  und 
Turmfalken  beobachtet werden. Ein Brutvorkommen des Mäusebussards wird in einem weiter 
von der A 4 entfernten Gehölzbereich (Sportanlagen südlich von Weiden) vermutet. 
Ein Brutverdacht und ein Brutnachweis konnten im Untersuchungsgebiet für den Feldsperling  
erbracht werden. Brutverdacht bestand im Bereich de s Hofgeländes Am Rapohl östlich der 
L 183 und nördlich der K 6 / Frechener Weg. Der Brutnachweis erfolgte für einen Gehölzstrei- 
fen im Seitenraum der L 183 südlich des Guts Clarenhof.  
Aufgrund der überwiegend ackerbaulichen Nutzung des Gebietes wurden Brutvorkommen der 
Feldlerchen in verschiedenen Teilbereichen des Untersuchungsgeb ietes festgestellt (insge- 
samt 11 Reviere).  
Die Arten Gelbspötter, Bluthänfling  und Klappergrasmücke  werden auf der regionalen Ro- 
ten Liste geführt, und deren Vorkommen konnten durch die Kartierung zur Brutzeit vereinzelt 
festgestellt werden.  
Die Arten Sturmmöwe  (65 Individuen) und Heringsmöwe  (25 Individuen) wurden bei der Kar- 
tierung als Durchzügler in Vergesellschaftung auf e iner Ackerfläche im südlichen Untersu- 
chungsgebiet festgestellt. Der Abstand zum Ausbaubereich beträgt hierbei ca. 400 m.  
Der Kiebitz  konnte mit 1 Individuum als Durchzügler auf einer Ackerfläche in einem Abstand 
von ca. 100 m nördlich der A 4 festgestellt werden.  
5.5.2 Umweltauswirkungen 
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER STÖRUNGS- UND SCHÄDIG UNGSTATBE- 
STÄNDE 
 
Bei einer Entfernung von Gehölzen in den Sommermonaten kann es zu Verletzungs- und Tö- 
tungstatbeständen kommen, sofern diese von Fledermäusen  als Einzelquartiere genutzt wer- 
den. Da es sich bei solchen Habitaten allenfalls um  Tagesverstecke o. ä. handelt, die nur für 
kurze Zeit genutzt werden, nicht an besondere Strukturen gebunden sind und auch im Umfeld 
vorkommen (Ausweichmöglichkeiten), wird im Falle ih rer Inanspruchnahme die Funktionsfä- 
higkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin als 
gewährleistet angesehen. Zudem stehen künftig gepla nte Baumpflanzungen zur Verfügung. 
Sollte im Hinblick auf die Brücke über die A 4 wide r Erwarten eine Quartiersnutzung durch 
Fledermäuse vorliegen, sind Verletzungs- oder Tötungstatbestände dort ebenso nicht ausge- 
schlossen. Beeinträchtigungen von Individuen durch Kollision infolge des Verlustes der Ge- 
hölzbereiche im Seitenraum der L 183 sind nicht wah rscheinlich, da der Bewuchs keine we- 
sentliche Bedeutung als Leitstruktur besitzt und demzufolge nicht von einem signifikant erhöh- 
ten Kollisionsrisiko auszugehen ist. 
Aufgrund der Größe der Jagdreviere der Greifvogelarten Mäusebussard  und Turmfalke  und 
der nur durchschnittlich zu bewertenden Eignung des  Plangebiets als Nahrungshabitat, stellt

57 
das Plangebiet keinen essentiellen Lebensraumbestan dteil für die Arten dar. Ein signifikant 
erhöhtes Tötungsrisiko wird für diese häufigen Arten durch die Zunahme des Verkehrsaufkom- 
mens auf der L 183 ebenfalls nicht gesehen. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten 
der beiden Arten ist nicht zu befürchten.  
Aufgrund der Distanz der festgestellten Lebensräume von Klappergrasmücke und Gelbspöt- 
ter zum Plangebiet (ca. 250 m) wird eine Beeinträchtigung der Arten ausgeschlossen. 
Durch die Baumaßnahmen kommt es zu Teilverlusten de r Baumschulfläche (Weihnachts- 
baumkultur) im Norden des Plangebietes. Die baubedingte Entfernung der Gehölze kann den 
Verlust von geeigneten Habitaten bzw. Brutrevieren des Bluthänflings  herbeiführen. Aller- 
dings verbleibt nach Realisierung des Vorhabens ein e ausreichende Fläche der jungen Na- 
delbaumanpflanzung, so dass insgesamt keine erhebli che Beeinträchtigung der Art gesehen 
wird. 
Aufgrund der Verkehrszunahme auf der L 183 sind mit Abnahmen der Habitateignung der an- 
grenzenden Ackerflächen für die Feldlerche  zu rechnen. Anhand der Angaben des BMVBS 
(Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“, 2010) und der aktuellen bzw. prognostizierten Ver- 
kehrszahlen auf der Landesstraße ergeben sich Habitatabnahmen von 4 Revieren um jeweils 
40 %. Aufgrund der räumlichen Verteilung der Reviere wird insgesamt von einem Verlust von 
3 Feldlerchenrevieren ausgegangen(Konflikt K
FL 4 - Einzelfallbetrachtung  - siehe auch Un- 
terlage 19.1.3 Artenschutzprüfung).  
Da eine Entfernung der Gehölze im Seitenraum der L 183 bei Planrealisierung erforderlich 
wird, kann eine Beeinträchtigung des  Feldsperlings  in Form von Verletzungs- und Tötungs- 
tatbeständen erfolgen. Zudem wird von einem störung sbedingten Verlust einer Fortpflan- 
zungs- und Ruhestätte ausgegangen (Konflikt K
FL 5 - Einzelfallbetrachtung  - siehe auch Un- 
terlage 19.1.3 Artenschutzprüfung).  
Beeinträchtigungen der beiden Möwenarten Sturm- und Heringsmöwe  (Durchzügler) durch 
die Baumaßnahmen selber oder durch Flächenverluste werden nicht gesehen. Es verbleiben 
ausreichend große Ackerflächen, die als Rastplatz für die Arten dienen können. Gleiches gilt 
für den Kiebitz . 
ARTENSCHUTZRELEVANTE VERMEIDUNGSMASSNAHMEN 
Um Verletzungs- und Tötungstatbestände bezüglich Fledermäuse  grundsätzlich zu vermei- 
den, sind Bäume im Winter (von November bis einschließlich Februar) zu fällen, da in diesem 
Zeitraum eine Nutzung von kleineren Einzel- und Zwischenquartieren aus fachlicher Sicht aus- 
geschlossen werden kann.  
Zudem ist die Brücke im Zuge der L 183 über die A 4  rechtzeitig vor Baubeginn bzw. dem 
Rückbau auf eine Nutzung durch Fledermäuse zu kontrollieren.  
Anpflanzungen von Baumreihen bzw. dichtere Gehölzpf lanzungen im Seitenraum der L 183 
gleichen den Verlust von Straßenbegleitgrün aus und  sind geeignet, künftig eine Bedeutung 
als Leitstruktur für Fledermäuse zu erlangen. 
Entfernungen von Bäumen und anderen Gehölzen sind a ußerhalb der Brutzeit von Vögeln, 
u.a. dem Feldsperling, vorzunehmen, um Verletzungs- und Tötungstatbestände zu verhindern. 
So brütet der Feldsperling in einem Zeitraum zwischen Anfang April und Ende August.  
Für den kurzfristigen Ausgleich des Verlustes von e iner Fortpflanzungs- und Ruhestätte des 
Feldsperling s ist ein Anbringen von Nisthilfen in geeigneter Art und Weise erforderlich (CEF-
Maßnahme ). Da Feldsperlinge in Konkurrenz mit anderen Höhle nbrütern stehen (z.B. Kohl- 
meise), sind mind. 3 spezifische Kästen anzubringen. Weiter wird eine Neuanlage von geeig- 
neten Gehölzbereichen im Umfeld der Landesstraße (z .B. im Bereich des Frechener Weges

58 
bzw. im Bereich des Pumpwerks) mittel- bis langfristig einen Ausgleich der verloren gegange- 
nen Habitatstukturen des Feldsperlings ermöglichen. 
Um eine Zerstörung von Gelegen bzw. eine Tötung oder Verletzung von bodenbrütenden Vo- 
gelarten, wie der Feldlerche, zu verhindern, ist ei ne Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit 
durchzuführen. Zudem ist eine Besiedlung der Baufläche durch Vogelarten nach der Freiräu- 
mung zu verhindern. Dies kann durch einen zeitnahen  Baubeginn nach der Baufeldräumung 
oder durch die Installation von „Flatterbändern“ oder Greifvogelstangen erfolgen.  
  
Der rechnerisch hergeleitete störungsbedingte Verlu st von 3 Feldlerche nrevieren wird über 
die Herausnahme von Flächen aus der ackerbaulichen Nutzung funktional kompensiert ( CEF-
Maßnahme ).  
5.6 Natura 2000-Gebiete 
FFH- und Vogelschutzgebiete sind weder im Bereich d es geplanten Ausbaus noch in deren 
Umfeld vorhanden. Das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst (DE-5006-301)“ ist ca. 4 km entfernt. 
Beeinträchtigungen im Sinne der FFH- und Vogelschut z-Richtlinie können aufgrund des gro- 
ßen Abstandes ausgeschlossen werden. 
5.7 Weitere Schutzgebiete 
5.7.1 Auswirkungen auf die Schutzgebiete 
Von den Ausbauvorhaben sind Flächen geschützter Bereiche unmittelbar betroffen.  
Hierbei handelt es sich um die beiden Landschaftssc hutzgebiete LSG 2.2-34 „Grünzug Kö- 
nigsdorf-Weiden“ und LSG 17 „Äußerer Grüngürtel Mün gersdorf bis Marienburg und verbin- 
dende Grünzüge“.

59 
Abbildung 6: Abgrenzung des LSG 2.2-34 im Geltungsbereich des LP 8 des Rhein-Erft-
Kreises 
 
 Quelle: Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“ des Rhe in-Erft-Kreises (Auszug)

60 
Abbildung 7: Abgrenzung des LSG 17 im Geltungsbereich des LP Stadt Köln 
 
Quelle: Landschaftsplan der Stadt Köln (Auszug) 
 
In den Landschaftsplänen wird der jeweilige Schutzzweck definiert. Herauszustellen sind hier- 
bei insbesondere folgende Aspekte: 
LSG 2.2-34 (Textauszüge aus den textlichen Festsetzungen des LP 8 Rhein-Erft-Kreis) 
Erhaltung des gesamten landschaftlichen Freiraumes als regionale Biotopverbundachse und Lebens- 
raum für die heimische Flora und Fauna zwischen der Ville / Königsdorfer Wald und dem Grünzug West 
/ Äußeren Grüngürtel der Stadt Köln im stark zerschnittenen Ballungsraum, Schutz vor Beeinträchtigung 
der Korridorfunktionen des landschaftlichen Freirau ms und des regionalen Biotopverbunds durch Be- 
bauung und / oder durch Zerschneidung dieser Biotop verbundachse, Erhaltung der vorhandenen viel- 
fältigen Vegetationsstrukturen, ökologische Aufwert ung der überwiegend landwirtschaftlich genutzten 
Flächen, Erhaltung unversiegelter Böden sowie der j eweiligen Bodentypen und Oberflächengestalten, 
wegen der bedeutenden Klimafunktion des gesamten la ndschaftlichen Freiraumes im Übergang von 
der erhöht gelegenen Ville in das verstädterte Rhei ntal, Erhaltung der gesamten Freiraumachse zwi- 
schen Frechen und Köln 
LSG 17 (Textauszüge aus den textlichen Festsetzungen des LP Stadt Köln) 
Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbindungsele- 
mente, Sicherung der vielgestaltigen Lebensräume de s historischen Landschaftsparks und durch Er- 
haltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Land- 
schaft 
Die unvermeidbaren ausbaubedingten Wirkungen beanspruchen lediglich vorbelastete Rand- 
flächen bestehender stark befahrener Verkehrswege. Die vorgenannten und den Schutzzweck 
ausmachenden Zielsetzungen werden hierdurch nicht in Frage gestellt. Erhebliche und nach- 
teilige Auswirkungen auf die beiden Landschaftsschutzgebiete lassen sich diesbezüglich nicht 
herleiten. 
Des Weiteren beansprucht der Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage entlang der A 4 an 
den vorhandenen Lärmschutzwall westlich des AK Köln -West kleinflächig den geschützten

61 
Landschaftsbestandteil LB 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich des 
Autobahnkreuzes Köln-West“ auf Kölner Stadtgebiet.  
Aufgrund der Kleinflächigkeit der Inanspruchnahme u nd der anschließenden Wiederherstel- 
lung des Bewuchses sind dauerhafte Beeinträchtigung en des Schutzzweckes (= Sicherung 
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erh altung naturnah entwickelter Lebens- 
räume für Pflanzen und Tiere, Belebung und Gliederu ng des Landschaftsbildes, Abwehr 
schädlicher Einwirkungen) auszuschließen. 
5.7.2 Angaben zu Befreiungs- und Ausnahmegründen 
Für das geplante Vorhaben wird ein Planfeststellung sverfahren durchgeführt. Aus diesem 
Grunde bedarf es gemäß den Richtlinien für die land schaftspflegerische Begleitplanung im 
Straßenverkehr (RLBP 
13 ) im Falle der betroffenen Schutzgebiete für die Zulässigkeit des Stra- 
ßenbauvorhabens keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung oder Befreiung durch die zu- 
ständige Landschaftsbehörde (siehe Kap. 3.2.1 der RLBP). 
5.8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenst ellung der Anga- 
ben 
Es sind bei der Zusammenstellung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten. 
5.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 
Die Wechselwirkungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel der biotischen und abiotischen 
Faktoren und subsumieren sich unter dem Begriff Leb ensraumfunktion. Im Planungsgebiet 
bestimmt die anthropogene Nutzung die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Flächen 
mit offenem Boden dienen als Lebensraum für Pflanze n und Tiere und als Versickerungsflä- 
chen für Niederschlagswasser.  
                                                
13  BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG: Richtlinien für die land- 
schaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP). Ausgabe 2011

62 
6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgl eich er- 
heblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen 
6.1 Lärmschutzmaßnahmen 
Unter Abschnitt 4.8 sind die bautechnischen Eckpunkte der geplanten Lärmschutzanlage auf 
der Nordseite der A 4 beschrieben. Die Erfordernis und der Anspruch auf Lärmschutz nach 
der 16. BlmSchV sind in der lärmtechnischen Untersu chung des Büros IBK (siehe Unterlage 
17.1 – 17.3) dokumentiert. In dieser wurde auch ein e Summenpegelbetrachtung aus der 
L183/A4 betrachtet. Aufgrund von Bürgeranfragen erf olgte eine weitere, erweiterte Untersu- 
chung bzgl. der Summenpegelbetrachtung, die zusätzliche Straßen und Schienenverkehre zu 
den bereits untersuchten Straßen L183/ A4 hinaus betrachtet. Diese zusätzliche Summenpe- 
gelbetrachtung ist in der Unterlage 17.4 dokumentiert. 
Beim vorliegenden Ausbau ist sowohl für die L 183 a ls auch für die A 4 inkl. der Erweiterung 
der AS Frechen-Nord von einer wesentlichen Änderung  einer Straße gemäß § 1 Absatz (2), 
Satz 1 auszugehen. 
Ein Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner in der Nachbarschaft besteht  
 beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Str aßen 
u.a. dann, wenn einer der folgenden Grenzwerte für die diesem Vorhaben zuzuordnende Ge- 
bietsnutzung überschritten wird: 
− Misch-, Dorf- und Kerngebiete sowie Außen-, Wohnbereiche (M, AU) 64 dB(A)Tag 
u. 54 dB(A)Nacht 
− Allgemeine Wohngebiete (WA) 59 dB(A)Tag u. 49 dB(A)Nacht 
Die bei der lärmtechnischen Berechnung zugrunde gelegten Parameter aus 
− Geometrischen Daten 
− Verkehrsbelastung und Zusammensetzen 
− Straßenbelag 
− Geschwindigkeiten 
− Längsneigung 
− Lichtsignalanlagen 
sind in der v.e. Untersuchung aufgeführt. 
Aus den Berechnungsergebnissen ergibt sich aus dem Ausbau der L 183 eine Immissionssi- 
tuation, aus der sich voraussichtlich kein Anspruch auf weitergehenden passiven Schallschutz 
trotz geringfügig überschreitender Grenzwertüberschreitung des Nachtwertes 59 dB(A) für Ge- 
werbegebiete ableiten lässt. 
Die Bemessung der Immissionssituation aus dem Ausba u der A 4 und der AS Frechen-Nord 
weist erhebliche Grenzwertüberschreitungen auf, aus der Ansprüche für Lärmschutzmaßnah- 
men abzuleiten sind. 
Mit der geplanten Lärmschutzanlage an der Nordseite  der A 4 zwischen dem bestehenden 
Erdwall bei Bau-km 62+210 und dem neuen Überführung sbauwerk der L 183 bei Bau-km 
61+056 werden über 95 % der Geschossfassaden mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen 
aktiv geschützt. Die fehlenden restlichen Überschreitungen werden durch passive Lärmschutz- 
maßnahmen abgedeckt.

63 
Grundsätzliches Ziel der zu treffenden Lärmschutzmaßnahme ist, die maßgeblichen Immissi- 
onsgrenzwerte der 16. BlmSchV für den Tag und die N acht durch aktive Lärmschutzeinrich- 
tungen einzuhalten. Dort wo die Kosten für die akti ven Maßnahmen nicht mehr in einem an- 
gemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen, sind passive Maßnahmen eingeplant. 
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen 
Nach dem § 50 BlmSchG sind bei raumbedeutsamen Plan ungen schädliche Umwelteinwir- 
kungen auf die zum Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete 
möglichst zu vermeiden. Die rechtliche Festlegung, wann eine schädliche Umweltweinwirkung 
vorliegt, beinhaltet die „Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis- 
sionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswert e für Schadstoffe in der Luft – 39. 
BlmSchV)“, die auf europäischen Richtlinien beruht. 
Die Immissionsverhältnisse wurden mit Hilfe eines 3 dimensionalen Strömungs- und Ausbrei- 
tungsmodells für die relevanten Luftschadstoffe NO 2, PM10 und PM2,5 gemäß 39. BImSchV 
für das Bezugsjahr 2030 ermittelt. 
Die Ergebnisse sind im Einzelnen der Unterlage 17.5 dargestellt und zu entnehmen. 
Zusammenfassend ist festzustellen: 
An allen beurteilungsrelevanten Fassaden im Untersu chungsgebiet werden die Grenzwerte 
der 39. BImSchV von den relevanten Luftschadstoffkomponenten NO 
2, PM10 und PM2,5 so- 
wohl im Prognose-Null- als auch im Prognose-Planfal l 2030 eingehalten. Maßnahmen zum 
Gewässerschutz 
6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz 
Grundsätzlich stellt der Untersuchungsraum ein Gebiet mit sehr ergiebigen Grundwasservor- 
kommen dar. Die Kiese und Sande der Mittelterrasse bilden Porenwasser großer Mächtigkeit 
mit sehr guter bis guter Durchlässigkeit. Das Grundwasser steht jedoch sehr tief an (6 bis 25 
m u. OK Gelände). Innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes bestehen keine natürlichen 
Gewässer. 
Die Maßnahme liegt bis auf ca. 100 m der L 183 vor deren Einmündung in die L 361 (Aachener 
Straße) nicht im Bereich eines Wassergewinnungsgebi etes, so dass in diesem Gebiet bau- 
technische Maßnahmen gemäß den RiStWag nicht erford erlich werden. Am Knoten mit der 
L 361 wird die Wasserschutzzone III b des WSG Weiler tangiert. Zum Abführen des sich sam- 
melnden Niederschlagswassers sind Abläufe vor den i m Knotenpunkt vorgesehenen Bord- 
steinanlagen mit Anschluss an eine vorh. Rohrleitun g DN 400B eingeplant (siehe Abschnitt 
4.12). Die Bankette und der Mittelstreifen erhalten eine standfeste Befestigung aus Schotter- 
rasen. 
6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 
Die „zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz  der Eingriffsfolgen“ (§ 6 Abs. 2 LG) 
geplanten Maßnahmen (einschließlich der Pflege und Entwicklung) leiten sich unmittelbar aus 
den verbleibenden eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen und Gefährdungen ab.

64 
Aufgrund der spezifischen rechtlichen Anforderungen  nehmen der Artenschutz und der „Na- 
tura 2000“-Gebietsschutz bei der Erstellung eines M aßnahmenkonzeptes grundsätzlich eine 
dominierende Stellung ein. 
14  
Die Herleitung des Mindestumfanges der Kompensation smaßnahmen erfolgt in der verglei- 
chenden Gegenüberstellung Naturhaushalt (siehe Kap. 10.3). 
Die Maßnahmen werden nachfolgend nach Zielsetzung, Lage, Art, Umfang, zeitlichem Ablauf 
und eventuell bestehenden Pflegeerfordernissen beschrieben. Konkrete Angaben zur Ausfüh- 
rung der Maßnahmen einschließlich notwendiger Pflege und Entwicklung sind Inhalt der Maß- 
nahmenblätter (siehe Unterlage 9.3). 
Die Plandarstellung der Maßnahmen erfolgt in den Unterlagen 9.1 und 9.2. 
6.4.1 Vermeidungsmaßnahmen 
Verursacher von Eingriffen sind nach § 15 Abs. 1 BNatSchG „… verpflichtet, vermeidbare Be- 
einträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterl assen.“ Diese Anforderung bezieht alle 
planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die  ohne Infragestellung der Vorhabenziele 
machbar sind.  
Hierzu zählen prinzipiell die in den technischen Entwurf eingebundenen bautechnischen Vor- 
kehrungen sowie des Weiteren landschaftspflegerisch e Maßnahmen zur Unterbindung anla- 
genbedingter Beeinträchtigungen wie auch Maßnahmen zum Schutz vor bauzeitlichen Gefähr- 
dungen. 
Auf den eingriffsrelevanten Vermeidungsaspekt wurde bereits in den Kapiteln 5.2.1.2, 5.2.2.2, 
5.2.3.2, 5.2.4.2 und 5.3.2 eingegangen. Artenschutz relevante Maßnahmen sind Gegenstand 
des Kapitels 5.5.2. 
Die Maßnahme V 
BAU  beinhaltet Angaben zu Zeiträumen der Baufeldräumun g bzw. Rodung 
von Gehölzen, zur Anlage von Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen sowie zum Umgang 
mit dem Boden (siehe entsprechendes Maßnahmenblatt). 
6.4.2 Schutzmaßnahmen 
Als Schutzmaßnahmen werden diejenigen Maßnahmen bez eichnet, die der Vermeidung po- 
tenzieller baubedingter Beeinträchtigungen der an Arbeitsstreifen und Baufeld angrenzenden 
Flächen dienen. Bei Gehölzbeständen müssen gemäß RA S-LP 4 bzw. DIN 18920 insbeson- 
dere mechanische Beschädigungen des Astwerkes oder Stammes und Beeinträchtigungen im 
Wurzelraum unterbunden werden:  
Tabelle 7: Schutzmaßnahmen 
Maßnah- 
men-Nr. Art und Lage (Baufeld in Abschnitten) Umfang zeitlicher 
Ablauf * 
S Anlage eines Stammschutzes an Bäumen während des Baube- 
triebes (Baufeld in Teilbereichen – Lage vgl. Unterlage 9.2 
Blatt 7) 
5 St v 
* v = Ausführung vor Beginn der Bautätigkeit 
Hinweis: Die Schutzvorkehrungen sind bei Beschädigung umgehend zu ersetzen. 
 
                                                
14  Hinweis: „Natura 2000“-Gebietsschutz ist im vorliegenden Fall nicht relevant.

65 
6.4.3 Gestaltungsmaßnahmen 
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die eine landschaftsgerechte Begrünung und Einbin- 
dung der Verkehrsflächen in die umgebende Landschaft bewirken. 
Zur Minderung der Störungen des Landschaftsbildes i st für die gesamte Strecke der L 183 
eine umfangreiche Begrünung vorgesehen.  
Auf dem Großteil der Böschungen sowie im Bereich des Lärmschutzwalles an der BAB 4 wer- 
den bodenständige und standortgerechte Gehölze in K ombination mit mehrjährigen Krautflu- 
ren im Verhältnis 2:1 oder Strauchpflanzungen gepflanzt. 
Dort, wo straßenbegleitende Baumpflanzungen möglich sind, werden diese in Gestalt durch- 
gehender beidseitige Baumreihen oder auch im Mittelstreifen eingeplant. Damit wird ein Motiv 
aufgegriffen, das in Köln und dem näheren Umfeld charakteristisch für große Straßen ist.  
Mit der Anlage von Gehölzen werden gewichtige Strukturen geschaffen, die den Raum künftig 
gliedern und prägen. 
Die nachfolgende Übersicht fasst alle vorhabenbezog enen Maßnahmen zur Gestaltung und 
Einbindung zusammen. 
Tabelle 8: Gestaltungsmaßnahmen 
Maßnah- 
men-Nr. Art und Lage (Baufeld in Abschnitten) Umfang zeitlicher 
Ablauf * 
G 1 Anlage von Landschaftsrasen im Bankett, Mittelstreifen und auf 
Randflächen 
22.720 m² n 
G 2 Anlage von Landschaftsrasen in Versickerungsmulden und auf 
Böschungen 
13.495 m² 
G 3 Baum- und Strauchpflanzung mit standortgerechten Gehö lzen 
unter Berücksichtigung bodenständiger Arten in Kombin ation 
mit mehrjährigen Krautfluren im Verhältnis 2:1 auf Böschungen 
und Lärmschutzwall 
45.080 m²  
(einschl. 
LSW =  
21.385 m²) 
G 4 Anlage von Baumreihen mit standortgerechten Gehölzen unter 
Berücksichtigung bodenständiger Arten auf Böschungen,  Mit- 
tel- und Trennstreifen 
108 St. 
G 5 Strauchpflanzung mit standortgerechten Gehölzen unte r Be- 
rücksichtigung bodenständiger Arten auf Böschungen u nd 
Randflächen 
250 m² 
G 6 Bepflanzung der Lärmschutzwand mit - je nach Expositi on - 
schattenverträglichen oder trockenverträglichen Klet terpflan- 
zen 
2.310 m  
(1 St./m) 
G 7 Ergänzung des lückigen Gehölzbestandes auf der nördl ichen 
Böschung der A 4 westlich des Flurstücks 535 bis zur  Römer- 
straße in Frechen-Neubuschbell auf einer Länge bis maximal 
ca. 760 m  
380 St  
(5 St / 10 m) 
v 
* 
 
n = Ausführung nach Beendigung der Bautätigkeit 
v = Ausführung möglichst vor, spätestens mit Beginn der Bautätigkeit 
 
6.4.4 Wiederherstellungsmaßnahmen 
Die durch Arbeitsstreifen vorübergehend beanspruchten Biotoptypen bzw. Flächennutzungen 
werden wieder hergestellt.

66 
Bei jenen baubedingt beanspruchten Biotoptypen, „die innerhalb von 30 Jahren wiederherge- 
stellt werden können …“, gilt die Beeinträchtigung als in sich ausgeglichen. Im Falle von Bio- 
toptypen > 30 Jahre wird der Flächenzugriff wie ein  anlagenbedingter Verlust gewertet, der 
extern zu kompensieren ist (siehe ELES Kap. 3.2.3.1 und ELES-Arbeitshilfe AH 3.1). 
6.4.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
KOMPENSATIONSERFORDERNISSE 
In grundsätzlicher Weise sind die allgemeinen Ziele  und Grundsätze des Naturschutzes und 
der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG, §§ 1 und 2 LG) zu beachten.  
Mit der Novellierung des Landschaftsgesetzes und dem Einführungserlass zum Landschafts- 
gesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben wurden eingriffsrelevante Sachverhalte modi- 
fiziert und insbesondere Aussagen zu Art, Umfang un d Durchführung von Kompensations- 
maßnahmen getroffen (u.a. „1:1-Regelung“ des § 4a A bs. 1 Satz 3 LG oder die vorrangige 
Auswahl und Durchführung bestimmter Maßnahmen gemäß § 4a Abs. 3 LG, z. B. zur ökolo- 
gischen Verbesserung vorhandener landwirtschaftlich er Bodennutzungen bzw. im Zusam- 
menhang mit einem Ökokonto). 
Es sind zudem Maßnahmen anzustreben, die im Sinne einer Mehrfachfunktionalität Kompen- 
sationserfordernissen für alle relevanten naturschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung tra- 
gen.  
Von Relevanz sind ferner Aussagen der örtlichen Landschaftsplanung. 
So werden in den rechtskräftigen Landschaftsplänen für das Planungsgebiet die „Anreiche- 
rung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit 
gliedernden und belebenden Elementen“, „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immis- 
sionsschutzes oder Verbesserung des Klimas“ (LP 8 d es Rhein-Erft-Kreises) sowie „Ausge- 
staltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und 
belebenden Elementen“ (LP Stadt Köln) als Entwicklungsziele definiert. 
Neben der Berücksichtigung der fachgesetzlichen und  planerischen Vorgaben sind für die 
Maßnahmenplanung die unvermeidbaren vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des Natur- 
haushalts und des Landschaftsbildes maßgeblich (siehe Kap. 5.2 und Kap. 5.3). 
Im vorliegenden Fall sind folgende Kompensationsanforderungen von Belang: 
NATURHAUSHALT 
biotische Bestandteile des Naturhaushaltes: 
• ökologische Aufwertung von Biotopen zur Kompensati on der durch Verlust, Zerschneidung 
und / oder randliche Störung betroffenen Gewässer-, Gehölz- und Offenlandlebensräume 
• Aufwertung von Biotopen zur Optimierung von Lebens räumen für Brutvogelarten des Of- 
fenlandes – Hinweis: siehe Ausführungen zum Thema Artenschutz! 
abiotische Bestandteile des Naturhaushaltes 
• Verminderung der Nutzungsintensität zur Verbesseru ng von Bodenfunktionen und Kom- 
pensation der Beeinträchtigungen des Bodens durch Verlust und / oder randliche Störung 
(z.B. durch Extensivierung, Flächenentsiegelung) 
LANDSCHAFTSBILD UND NATURBEZOGENE ERHOLUNG 
• gestalterische Aufwertung des Straßenumfeldes, ins besondere im direkten Randbereich, 
zur Kompensation der anlagenbedingten Überformung b zw. des Verlustes von land- 
schaftsgerechten Gehölzbeständen und landschaftlicher Einbindung in die Ortslage

67 
Der Verlust nicht ausgleichbarer landschaftsprägend er Bäume wird im Zuge der zahlrei- 
chen Baumpflanzungen im unmittelbaren wie auch weit eren Umfeld der L 183 zur Kom- 
pensation der nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes multifunktio- 
nal ersetzt. 
ARTENSCHUTZ 
Zur kontinuierlichen Erhaltung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestät- 
ten der betroffenen planungsrelevanten Vogelarten s ind so genannte „vorgezogene Aus- 
gleichsmaßnahmen“ (siehe § 44 Abs. 5 BNatSchG) notwendig. 
BEWERTUNGSVERFAHREN / ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSB EDARFS / RE- 
GEL-UND EINZELFALLBETRACHTUNG 
Mit der Realisierung des Ausbauvorhabens sind weitestgehend Beeinträchtigungen verknüpft, 
die gemäß ELES bei jedem Vorhaben zu erwarten sind (Regelfall).  
Dem Nachweis des erforderlichen Mindestumfanges der Kompensationsmaßnahmen bezüg- 
lich des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes liegen die Vorgaben aus dem ELES zu- 
grunde. 
Eine Betrachtung des Einzelfalles, nach dem es aufgrund einer besonderen Ausprägung von 
Wert- und Funktionselementen oder vorhabenbedingter  Wirkungen zu Beeinträchtigungen 
kommt, die über den Regelfall hinausgehen, ist einerseits hinsichtlich der betroffenen Habitate 
artenschutzrechtlich relevanter Arten erforderlich.  Der diesbezüglich bestehende Eingriffs- 
sachverhalt ist wesentlicher Betrachtungsgegenstand  der artenschutzrechtlichen Prüfung 
(siehe Unterlage 19.1.3 Artenschutzprüfung). Die He rleitung bzw. Begründung zwingend er- 
forderlicher Maßnahmen erfolgt dort. Die Einzelfall betrachtung ist somit darüber abgedeckt. 
Relevante Aussagen werden in den vorliegenden Fachb eitrag übernommen (siehe Kap. 5.5 
und 6.4.6). 
Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen zum Naturhaushalt und insbesondere zum Er- 
satz der nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Baumstandorten tragen in multifunktio- 
naler Weise auch zur Kompensation des Landschaftsbi ldes und der diesbezüglich nicht zu 
vermeidenden Beeinträchtigungen von Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung 
bei. Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Kompensationsbedarfes wird in diesem Zusammen- 
hang aufgrund der Vielzahl geplanter Baumstandorte und der davon ausgehenden in hohem 
Maße prägenden und landschaftsbestimmenden Wirkung nicht gesehen. 
Für Beeinträchtigungen von Wert- und Funktionseleme nten, die von grundlegender Bedeu- 
tung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild / die landschaftsgebundene Erholung sind 
und gemäß ELES einen Regelfall darstellen, erfolgt die rechnerische Bilanzierung von Eingriff 
und Kompensation auf der Grundlage der betroffenen Lebensraumfunktion. 
Der Mindestkompensationsbedarf berechnet sich für jeden betroffenen Biotoptyp nach folgen- 
der Formel:

68 
Mindestum- 
fang der Kom- 
pensations- 
maßnahme 
= 
Biotopwert 
aus der direk- 
ten Beein- 
trächtigung 
der Lebens- 
raumfunktion 
x 
Fläche des 
vom Eingriff 
betroffenen 
Biotops 
+ 
Biotopwert 
aus der indi- 
rekten Beein- 
trächtigung 
der Lebens- 
raumfunktion 
(Belastungs- 
zone) 
x 
Fläche des 
Biotoptyps in- 
nerhalb der 
Belastungs- 
zone 
x 
Beeinträchti- 
gungsfaktor 
0,25 
Zielbiotopwert der Kompensati- 
onsmaßnahme nach 30 Jahren 
(Prognosewerte entsprechend 
LANUV-Modell) 
- Biotopwert der Fläche, auf der die Kompensations-
maßnahme durchgeführt wird“ 
 
Sofern Straßenböschungen auf ökologisch geringerwer tigen Flächen angelegt werden, sind 
Kompensationsmaßnahmen hierfür außerhalb des Straße nkörpers grundsätzlich nicht erfor- 
derlich. Derartige Böschungen gelten durch ihre Beg rünung als in sich selbst ausgeglichen, 
sofern die geplante Begrünung keinen geringeren Wert hat als der beanspruchte Biotoptyp. In 
diesem Sinne werden auch nicht versiegelte Mulden oder vergleichbare Randflächen betrach- 
tet. 
Aufgrund der in der Verkehrsuntersuchung 
15  prognostizierten Erhöhung der Verkehrsstärken 
nördlich der AS Frechen-Nord gegenüber dem Gesamtverkehr 2013 wird gemäß ELES beid- 
seitig der geplanten L 183 eine jeweils 50 m breite Belastungszone berücksichtigt.  
Südlich der AS Frechen-Nord kommt es unter Einbezie hung des Verkehrsknotens L 183 / 
Krankenhausstraße zu einer geringfügigen Erhöhung von ca. 5 %. Damit ist die Vorbelastung 
vergleichbar mit der Neubelastung. Gemäß den Ausfüh rungen in den ELES-Arbeitshilfen 
AH 3.2 (S. 63) und AH 3.3 (S. 68) wird dort auf eine Belastungszone verzichtet.  
Die Vorbelastungen werden gemäß ELES durch Abwertun g der Biotopwerte berücksichtigt. 
Die Bewertung der jeweiligen Biotoptypen findet sich im Kap. 10.1. 
Erdwälle sind gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 5 LG NRW in der Regel kein Eingriff. Der mit dem Vorha- 
ben geplante Lärmschutzwall nimmt mit den Ackerfläc hen keine wertvollen Biotope in An- 
spruch und wird anschließend begrünt.  
Baubedingte Flächenzugriffe gehen nicht in die Bila nzierung ein, wenn Biotoptypen in An- 
spruch genommen werden, die innerhalb von 30 Jahren  wiederhergestellt werden können. 
Nach Beendigung der Bauphase liegt auch diesbezüglich ein Ausgleich in sich selbst vor. 
Die Herleitung des Mindestumfanges der Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der funktiona- 
len Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich / Ersatz im Kap. 10.3 (= Vergleichende Ge- 
genüberstellung Naturhaushalt). 
Der Kompensationsbedarf entspricht im vorliegenden Fall einem Betrag von 358.991 Wert- 
einheiten . 
KOMPENSATIONSKONZEPT 
Die Kompensation der unvermeidbaren erheblichen Bee inträchtigungen wird, wie oben be- 
schrieben unter Beachtung der zuvor beschriebenen K ompensationserfordernisse durchge- 
führt.  
                                                
15  TRAPP VERKEHRSPLANUNG: Verkehrsuntersuchung L 183. Ermittlung Verkehrszahlen 2030. Be- 
wertung und Optimierung der Signalplanung und Fahrs treifenaufteilung. Schlussbericht. Teile: Erläu- 
terungsbericht und Anhang. November 2015

69 
Diese erfolgt sowohl im engeren räumlichen Umfeld des Bauvorhabens wie auch in der weite- 
ren Umgebung, mitunter auf Eigentumsflächen des Straßenbaulastträgers.  
Mit Ausnahme der voraussichtlichen artenschutzrelev anten Betroffenheit ergeben sich an- 
sonsten vorhabenbedingte Wirkungen, die allgemeine Funktionen des Landschaftsraumes be- 
einträchtigen, woraus nicht zwingend eine enge Kopp elung der Kompensationsmaßnahmen 
an bestimmte Standorte geknüpft ist.  
Wesentliche Zielsetzungen der Maßnahmenplanung sind  
• die art- und / oder wertgleiche Kompensation von b etroffenen Gehölz-, Offenland- und Ge- 
wässerlebensräumen durch Extensivierung / Renaturierung von landwirtschaftlichen bzw. 
Wegeflächen,  
• umfangreiche Baumpflanzungen zur Aufwertung des La ndschaftsbildes und der Erho- 
lungsfunktion im Umfeld des Vorhabenbereiches (Fortsetzung der bestehenden Walnuss-
Baumreihe südwestlich des Clarenhofes, Baumpflanzungen entlang der L 183 außerhalb 
des Straßenkörpers) sowie  
• die erforderliche Umsetzung artenschutzrelevanter Vermeidungsmaßnahmen („vorgezo- 
gene Ausgleichsmaßnahmen“).  
Landschaftsbild- sowie artenschutzrelevante Maßnahmen tragen in der Regel auch zur Kom- 
pensation der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes bei. 
Die Maßnahmen werden nachfolgend grob beschrieben. 
Maßnahme A 1 
Künftig nicht mehr benötigte Wegeflächen im Bereich der ausgebauten AS Frechen-Nord so- 
wie südlich der Zufahrt zum Gut Clarenhof werden en tsiegelt und - unter Berücksichtigung 
funktionaler Gegebenheiten bzw. Notwendigkeiten - mit Gehölzen bepflanzt. Die Entsiegelung 
bzw. der Rückbau bisheriger Verkehrsflächen umfasst  insgesamt ca. 600 m² (siehe Unter- 
lage 9.2 Blätter 2 und 6). 
Maßnahme E 2 
Zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Verbesserung der Erholungsfunktion sowie als Er- 
satz für den vorhabenbedingten Verlust von vergleichsweise prägenden älteren Baumbestän- 
den (Konflikt K
L - Einzelfallbetrachtung ) wird die südwestlich von Gut Clarenhof vorhandene 
wegebegleitende Walnuss-Baumreihe in einem Teilabsc hnitt nach Osten bis zur Hochspan- 
nungsleitung verlängert (Juglans regia – 10 m Baumabstand).  
Damit wird ein Teil der Festsetzung 5.2-313 des Landschaftsplanes 8 des Rhein-Erft-Kreises 
umgesetzt. 
Drei vorhandene Einzelbäume (Eschen) werden in die Baumreihe integriert. Ein Teilbereich 
des westlichen Abschnitts der geplanten Baumreihe erhält einen Schutz gegen parkende Au- 
tos (z.B. unbehandelte Fichtenpfähle). 
Die Anlage der Baumreihe erfolgt auf einem Grünstreifen mit einer Gräser-/ Kräuteransaat. 
Die Maßnahme wirkt über die Anreicherung des Landsc haftsraumes mit einem typischen 
Landschaftselement und auch als sichtverschattende Maßnahme positiv auf die unmittelbar 
an den Eingriffsort grenzende Landschaftsbildeinheit. 
Maßnahme A 3 
Nach Süden angrenzend wird der oben beschriebenen Baumpflanzung ein 3,5 m breiter Kraut- 
saum vorgelagert,welche zum benachbarten Erdweg hin  (siehe Maßnahme A 4) eine geeig- 
nete Schutzvorkehrung erhält (z.B. unbehandelte Fichtenpfähle).

70 
Maßnahme A 4 
Ein Erdweg (Breite 2,5 m) schließt südlich des Krau tsaumes an und trennt diesen von den 
benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Der Weg dient als Abstandsstreifen und trägt 
ferner dazu bei, dass die konfliktträchtige Doppelnutzung (Landwirtschaft / Freizeit und Erho- 
lung) auf dem schon bestehenden und von Erholungssu chenden stark frequentierten Weg 
entschärft wird. 
Maßnahme A 5 
CEF  
Die gewählte Maßnahmenfläche befindet sich im Eigen tum der Straßenbauverwaltung und 
liegt östlich des Ortteiles Bergheim-Glessen in der  Gemarkung Hüchelhoven, Flur 31, Flur- 
stück Nr. 117.  
Vorgesehen ist die Anlage eines maximal 25 m breiten Blühstreifens mit integrierten kleinteili- 
gen und offenen Bodenarealen. Mit der Maßnahme sollen insbesondere geeignete Brutreviere 
für die Feldlerche bereitgestellt werden (siehe auch Kap. 6.4.6). 
 
Die Fläche schließt an der Nordseite einer bereits realisierten Kompensationsmaßnahme an. 
Dabei handelt es sich um eine Gehölzpflanzung, die im nördlichen Abschnitt von Freileitungen 
überspannt wird. Bekanntermaßen geht die Feldlerche zu bestimmten, insbesondere sichtbe- 
hindernden und vertikalen Strukturen auf Distanz. D a der Gehölzstreifen der neuen Maß- 
nahme mit der schmalen Stirnseite gegenüberliegt un d die Leitungsmasten in einiger Entfer- 
nung stehen, wird der angesprochene Verdrängungseffekt im vorliegenden Falle als nicht gra- 
vierend eingestuft. Die artspezifische Wirksamkeit der Maßnahme scheint, auch aufgrund der 
Länge der Maßnahmenfläche (ca. 320 m), in ausreichendem Maße gegeben. 
Hinweise:  
Die bezeichnete Maßnahme ist auf die Unterbindung d es Eintritts artenschutzrechtlich rele- 
vanter Zugriffsverbote ausgerichtet (= voraussichtlich störungsbedingter Verlust von Fortpflan- 
zungs- und Ruhestätten). Die Anlage von Ersatzhabit aten erfolgt allerdings nicht im Nahbe- 
reich der betroffenen Reviere, zumal bestehende Störfaktoren (eingeschränkte Weiträumigkeit 
des Landschaftsraumes / Kulissenwirkung: Autobahn, Verkehr, Bebauungen, Stromtrassen) 
den erhofften Effekt in Frage stellen könnten. Im vorliegenden Fall werden aber aufgrund der 
landschaftlichen / naturräumlichen Gegebenheiten auch über das Vorhabengebiet hinausge- 
hende und bis in den Maßnahmenraum hineinreichende räumlich-funktionale Zusammen- 
hänge gesehen. Dies entspricht auch der Betrachtung sweise gemäß den Ausführungen der 
VV-Artenschutz (Kap. 2.2.3, S. 6 sowie Anlage 1 Nr. 4). 
Im Hinblick auf die vorhabenbedingten Störeffekte ist die Maßnahme darüber hinaus geeignet, 
in positiver Weise auf den günstigen Erhaltungszustand der Population im betroffenen Natur- 
raum Einfluss zu nehmen. 
Gemäß Rasterkarte des LANUV zu den „Geschützen Arte n in Nordrhein-Westfalen“ ist die 
Feldlerche in allen Quadranten des relevanten Messtischblattes 5006 als „sicher brütend“ ver- 
treten. 
Die Maßnahme erfolgt in einer Ackerrandzone, innerh alb derer der Landschaftsplan 7 „Rom- 
merskirchener Lössplatte“ (9. Änderung) des Rhein-E rft-Kreises eine flächige Baum- und 
Strauchpflanzung vorsieht (textliche Festsetzung 5.2-290). Diese landschaftsplanerische Fest- 
setzung bedarf somit der Änderung und Anpassung an die vorgesehenen Maßnahmeninhalte.

71 
Maßnahme E 6 
Der Radweg südlich der L 361 zwischen Kerpen-Horrem und Frechen-Königsdorf wird auf ei- 
ner Länge von ca. 3,4 km entsiegelt. Im Rahmen einer gelenkten Sukzession wird sich auf der 
ehemaligen Radwegefläche ein artenreicher Krautsaum entwickeln.  
Maßnahme A 7 
Zum Ausgleich der Verluste landschaftsgliedernder Gehölze an der vorhandenen Straße wer- 
den auf Ackerflächen bzw. auf einer Fläche für eine Weihnachtsbaumkultur entlang der L 183 
außerhalb des Straßenkörpers Baumreihen aus Winterl inden innerhalb eines 2,5 m breiten 
Grünstreifens mit einer Gräser-/ Kräuteransaat angelegt. Die Maßnahme erfolgt in Ergänzung 
zu den im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen ebenso vorgesehenen Baum– bzw. Gehölz- 
pflanzungen. Gegenüber der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung wird der Grünstrei- 
fen durch geeignete Vorkehrungen geschützt (z.B. unbehandelte Fichtenpfähle). 
Maßnahme  E 8 
Südlich der AS Kerpen (BAB 4) und westlich von Schl oss Lörsfeld ist der Bau von Kleintier- 
durchlässen unter der L 122 einschließlich der Anlage von Leiteinrichtungen beabsichtigt. Auf 
diesem Wege sollen Rahmenbedingungen entstehen, welche künftig Wanderungen von Indi- 
viduen ermöglichen und das Areal östlich der Landesstraße mit den westlich gelegenen FFH-
Gebietsflächen (FFH-Gebiet DE-5105-301 „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“) vernet- 
zen. 
Mit der Maßnahme wird ein Beitrag zur weiteren „Entschneidung“ von Verkehrswegen geleis- 
tet. Straßenbedingte Trennwirkungen – so auch verursacht durch die bestehende L 183 – wer- 
den gemindert. Vorteilhaft ist im konkreten Fall zu dem der räumliche Zusammenhang zu der 
unweit östlich liegenden und derzeit im Bau befindlichen Grünbrücke über die BAB 61.  
 
In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW u nd den beteiligten Landschaftsbe- 
hörden wird die Maßnahme auch für die Kompensation der vorhabenbedingten Beeinträchti- 
gungen der Lebensraumfunktion und die Begleichung d es nach Abzug der Wertigkeiten der 
übrigen Maßnahmen verbleibenden rechnerisch ermittelten Kompensationsbedarfs verwandt. 
Die ökologische Inwertsetzung der Maßnahme A 8 (= ö kologische Wertepunkte) wird im An- 
schluss an die „Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt“ in Kap.10.3 erläutert. 
Zur Finanzierung der vorgesehenen Querungshilfen wird ein Teil des rechnerisch ermittelten 
Kompensationsbedarfes (= ökologische Werteinheiten nach LANUV-Code) in ein Kostenäqui- 
valent umgelegt (siehe auch Tabelle zur „Inwertsetz ung der geplanten Maßnahmen an der 
L 122“ im Anschluss an die „Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt“ in Kap.10.3). 
Die Maßnahme soll möglichst zeitnah und vor Beginn der vorhabenbedingten Bautätigkeiten 
umgesetzt werden 
Eine zusammenfassende Übersicht der Kompensationsma ßnahmen beinhaltet die nachfol- 
gende Tabelle:  
Tabelle 9: Kompensationsmaßnahmen  
Maßnahmen-
Nr. Art und Lage (Lage) Umfang 
(m²) 
zeitlicher 
Ablauf * 
A 1 Strauchpflanzung mit standortgerechten und weitgehen d bo- 
denständigen Arten auf entsiegelter Fläche im Umfel d der 
L 183 
650 m² w / n

72 
E 2 Anlage einer Walnuss-Baumreihe sowie Gräser-/ Kräute ran- 
saat auf Acker südlich Gut Clarenhof ** 
67 St.  
 
Ansaat  
2.395 m² 
v 
A 3 Entwicklung eines Krautsaumes auf Acker zwischen gepl anter 
Baumreihe (Maßnahme E 2) und geplantem Erdweg (Maß- 
nahme A 4) bzw. entlang der Südseite des vorhandenen  Wirt- 
schaftsweges  ** 
3.960 m² 
A 4 Anlage eines Erdweges auf Acker südlich des geplanten Kraut- 
saumes ** 
1.550 m² 
A 5 CEF  Entwicklung eines Blühstreifens mit abschnittsweise o ffenen 
Bodenbereichen auf Acker in Bergheim-Glessen ** 
*** 7.030 m² 
E 6 Entwicklung eines Krautsaumes auf entsiegeltem Radwegeab- 
schnitt südlich der L 361 zwischen Kerpen-Horrem und  Fre- 
chen-Königsdorf 
8.605 m² 
A 7 Anlage von Winterlinden-Baumreihen sowie Gräser-/ Krä uter- 
ansaat auf Acker bzw. Weihnachtsbaumkultur entlang der 
L 183 ** 
88 St.  
 
Ansaat  
2.290 m² 
 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen unter der L 122 einschließ- 
lich der Anlage von Leiteinrichtungen südlich der A S Kerpen 
(BAB 4) und westlich von Schloss Lörsfeld 
2 St Kleintier- 
durchlass 
(ca. 40 m)  
870 m Leit- 
einrichtung  
1 St Amphibi- 
enauffang-
rinne (10 m) 
Gesamtumfang: 26.480 m²  
* 
 
 
 
** 
*** 
v =  Ausführung möglichst vor, spätestens mit Beginn  der Bautätigkeit  
  Bei CEF-Maßnahmen ist deren Umsetzung vor der Inbet riebnahme der Ausbaustrecke si-
  cherzustellen. 
w / n =  Ausführung während / nach Beendigung der Ba utätigkeit 
Entzug landwirtschaftlicher Flächen 
gerundeter Wert – Flurstücksgröße gemäß Kataster = 7.028 m² 
 
6.4.6 Maßnahmen des Artenschutzes  
Erforderliche Maßnahmen des Artenschutzes werden aus den fachgutachterlichen Aussagen 
der ASP 
16  abgeleitet.  
Insgesamt führt das Vorhaben zu einem Verlust von drei Feldlerchenrevieren und einer Fort- 
pflanzungs- und Ruhestätte des Feldsperlings. 
Der Verlust der Feldlerchenreviere wird durch die A nlage des oben beschriebenen Blühstrei- 
fens auf der Ackerfläche in Bergheim-Glessen im Zuge der Maßnahme A 5 
CEF  ausgeglichen. 
Für den Feldsperling wird die Neuanlage von Gehölzen entlang der L 183 mittel- bis langfristig 
einen Ausgleich der verlorengegangenen Bruthabitate  bewirken. Als vorlaufende Vermei- 
dungsmaßnahme wird durch das Anbringen von drei Nistkästen im Umfeld der L 183 ein vor- 
zeitiger Ersatz für den Verlust eines Bruthabitates gewährleistet (Maßnahme A 9 CEF ).  
                                                
16  SMEETS LANDSCHFTSARCHITEKTEN: A4 Ausbau der AS Fre chen-Nord und Ausbau der L 183 
zwischen der L 361 und der K 6, Artenschutzrechtlic he Prüfung, im Auftrag des Landesbetrieb Stra- 
ßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel, Juni 2014

73 
Die neu geschaffenen krautreichen Grasfluren auf de n Böschungen der neuen L 183 stellen 
zudem geeignete Nahrungshabitate für den Feldsperling dar. 
Zur Verhinderung des Eintretens von artenschutzrech tlichen Verboten tragen des Weiteren 
Vermeidungsmaßnahmen im Zuge des Baubetriebes bei. Dazu gehören der Ausschluss be- 
stimmter Zeiträume für Fäll- bzw. Rodungsarbeiten und die Räumung des Baufeldes sowie die 
frühzeitige Kontrolle von potenziellen Fledermausha bitaten auf Besatz (siehe auch 
Kap. 5.5.2). 
Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs.  1 i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG (Zu- 
griffsverbote) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus fachlicher Sicht und unter Durchfüh- 
rung der aufgeführten Maßnahmen ausgeschlossen werden.  
Die Notwendigkeit eines Ausnahmeverfahrens nach § 4 5 Abs. 7 BNatSchG ist im vorliegen- 
den Fall nicht gegeben. 
Aussagen zum Risikomanagement 
Da bezüglich der erforderlichen vorlaufenden artens chutzrechtlich relevanten Maßnahmen 
von einem hohen Eignungsgrad ausgegangen werden kann (siehe auch Artenschutzmaßnah- 
men des LANUV bezüglich der „Geschützen Arten in No rdrhein-Westfalen“), besteht zumin- 
dest im Falle des Feldsperlings – so auch die Aussa ge des LANUV – keine Notwendigkeit, 
Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolges im Sinne eines Risikomanagements durchzufüh- 
ren. Ein maßnahmenbezogenes begleitendes Monitoring ist hingegen bei der Feldlerche ge- 
boten.  
6.4.7 Maßnahmen des Natura-2000-Gebietsschutzes 
Europäische Schutzgebiete im Sinne von Kapitel 4 Ab schnitt 2 BNatSchG („Natura 2000“) 
werden durch die geplanten Ausbaumaßnahmen nicht be einträchtigt. Demzufolge sind Maß- 
nahmen zur Vermeidung derartiger Beeinträchtigungen nicht erforderlich.  
Die Notwendigkeit des Nachweises rechtlicher Verpflichtungen besteht nicht. 
6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete 
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen mit höheren und breiteren Straßendämmen, 
hinzukommenden Verkehrsanlagen (Rampen), einer schützenden Lärmschutzeinrichtung aus 
Wall und Wand und den damit verbundenen Flächenverl usten führen zu anlagenbedingten 
Veränderungen des bisherigen, allerdings jetzt scho n verkehrlich geprägten Vorhabenberei- 
ches und seiner Umgebung.  
Die geplanten landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahmen (siehe Kap. 6.4.3) tragen je- 
doch zur Einbindung der Verkehrsflächen in das teil weise bebaute, ansonsten aber weitge- 
hend unbebaute Umfeld bei. In starkem Maße wird diese landschaftlichen Eingliederung durch 
zusätzliche straßenparallele Baumpflanzungen im Zuge von Kompensationsmaßnahmen un- 
terstützt.  
Die bebauten Gebiete des Stadtteiles Köln-Weiden, der im Süden von der A 4 und im Westen 
von der L 183 tangiert wird, sowie das Gewerbegebiet Frechen-Nordost südlich der A 4 gele- 
gen, werden in ihrem Ortsbild nicht beeinflusst. Das gilt auch für das geplante Gewerbegebiet 
Frechen-West. Städtebauliche Absichten der Städte Köln und Frechen im unmittelbaren Pla- 
nungsraum bestehen nicht.

74 
7 Kosten 
Die Kosten der Gesamtmaßnahme gliedern sich in 4 Kostenteile und gehen zu Lasten folgen- 
der Kostenträger: 
− Beidseitige Verflechtungsstreifen an der A 4 zzgl.  Lärmschutzanlage 
Kostenträger: Bund  
− 4-streifiger Ausbau der L 183 einschl. Anschluss G ut Neuenhof und Anschluss 
Clarenhof und Aufweitung der L 361 (Aachener Straße) 
Kostenträger: Land  
− Erweiterung der AS Frechen-Nord zum Vollanschluss einschl. Ein- und Ausfädelungs- 
streifen auf der A 4 (jeweils 250 m lang) sowie Anschluss Frechener Weg (K 6) 
Kostenträger: Bund / Land   
− Anschluss Europaallee 
Kostenträger: Stadt Frechen / Bund / Land  
Die Kosten der landschaftspflegerischen Begleitplan ung werden wie die Baukosten entspre- 
chend dem Teilungsschlüssel A 4 / L 183 und unter B erücksichtigung der anteiligen Kosten 
für den Anschluss der Europaallee geteilt. 
Bei Maßnahmen an Versorgungsleitungen sind keine Kostenregelungen ausgewiesen. Diese 
erfolgen aufgrund bestehender Verträge bzw. nach de n Bestimmungen des bürgerlichen 
Rechts.

75 
8 Verfahren 
Zur Erlangung des Baurechts ist die Durchführung ei nes Planfeststellungsverfahrens nach 
§ 17 FStrG erforderlich. Nach Maßgabe des FStrG gel ten für das Planfeststellungsverfahren 
die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. 
Der §43 EnWG sieht auch für die Änderungen von Hochspannungsfreileitungen ein Planfest- 
stellungsverfahren vor. Gemäß § 78 (1) VwVfG sind d ie Bedingungen für ein gemeinsames 
Planfeststellungsverfahren aufgrund des vorgenannten §43 EnWG als auch dem Punkt, dass 
ein Planfeststellungsverfahren bundesrechtlich geregelt wird, erfüllt.     
Somit ist kein separates Baurechtsverfahren für den Leitungsumbau durchzuführen, sondern 
das Baurecht ist gemeinsam und innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zu erwerben. 
Daher sind wie in Kap. 4.10 erwähnt, die nachfolgend genannten Maßnahmen in diesem Plan- 
feststellungsverfahren mit festzustellen: 
 Bl. 4189 Mast 14: 
Die vorhandenen Isolatoren an den Traversen des v.g. Mastes werden durch neue kür- 
zere Kunststoffisolatoren ersetzt. 
 Bl. 4511 Mast 15: 
Der vorhandene Mast wird durch Neubau eines höheren Mastes ersetzt. 
Sollten die Voraussetzungen für den Entfall der Planfeststellung für den Leitungsumbau gege- 
ben sein, ist über den Fall von unwesentlicher Bede utung das Baurecht zu erlangen und der 
Leitungsumbau wäre somit nicht mehr Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens.

76 
9 Durchführung der Baumaßnahme 
Zeitliche Abwicklung, bauzeitliche Verkehrsführung und Erschließung 
Die gesamte Maßnahme bestehend aus dem 4-streifigen Ausbau der L 183, der Vervollstän- 
digung der gerichteten Anschlussstelle mit zwei zusätzlichen Rampenfahrbahnen sowie dem 
beidseitigen Anlegen von Verflechtungsstreifen an die A 4 mit einer kombinierten Lärmschutz- 
anlage auf der Nordseite der A 4 soll in einer Stufe gebaut werden. 
Zu veranschlagen ist hierfür eine Gesamtbauzeit von mind.24 Monaten; darin enthalten ist der 
Bau des neuen Überführungsbauwerkes der L 183 über die A 4 sowie diverse Leitungsverle- 
gungen und Leitungssicherungen. 
Das Vorhaben muss unter Aufrechterhaltung des Verke hrs auf der A 4 und auf der L 183 
durchgeführt werden. Unproblematisch ist der Ausbau der beiden Verflechtungsstreifen an den 
bestehenden 6-streifigen Querschnitt der A 4, zumal auch schon kurze Ein- und Ausfahrstrei- 
fen vorhanden sind und im Bauzustand genutzt werden  können. Problematischer wird der 
Ausbau der L 183, da hierbei die vorhandene Trasse komplett überbaut und zudem höhenver- 
ändert wird und weil der Abriss und Neubau des Über führungsbauwerkes der L 183 über die 
A 4 schwierige und einschränkende Verkehrslenkungsmaßnahmen erfordert (siehe Kap. 4.7). 
In größeren Abschnitten der freien Strecke wird eine halbseitige Bauweise mit zwei in Gegen- 
richtung befahrbaren Fahrstreifen und dort wo mögli ch mit ergänzenden Abbiegestreifen in- 
nerhalb der Knotenpunkte angewendet werden müssen. Der straßenbegleitende Rad- und 
Gehweg ist lückenlos in einem angemessenen Ausbaustandard der jeweiligen Bauzustands- 
situation den Benutzern anzubieten. 
Es kann davon ausgegangen werden, dass für den Ausb au der L 183 keine Umleitungsstre- 
cken während der Bauzeit einzurichten sind. Die Knotenpunkte sind auch während der Bauzeit 
zu signalisieren. 
Bautabuflächen 
Alle durch Schutzzäune abgesperrten Flächen sind Ba utabuflächen, die nicht befahren 
und / oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden dürfen. 
Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen 
Die bei der Umsetzung der im Kapitel 6.4 bezeichnet en Maßnahmen zu berücksichtigenden 
zeitlichen Vorgaben sind in den Maßnahmenblättern der Unterlage 9.3 benannt.  
Außerhalb des Baufeldes sind die Maßnahmen in der Regel möglichst vor Beginn der Bautä- 
tigkeit zu realisieren. Übrige Maßnahmen sind zeitn ah mit den straßenbaulichen Arbeiten zu 
verwirklichen. 
Mit den Angaben zur zeitlichen Durchführung soll sichergestellt werden, dass das im jeweiligen 
Fall angestrebte Maßnahmenziel (Schutz, Vermeidung,  Gestaltung, Wiederherstellung, Aus- 
gleich und Ersatz) auch durch eine recht- bzw. frühzeitige Maßnahmenumsetzung gewährleis- 
tet werden kann. 
Dies betrifft auch und insbesondere jene artenschutzrechtlich relevanten „vorgezogenen Aus- 
gleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen), für die ein gewi sser zeitlicher Vorlauf unabdingbar 
ist, damit diese Maßnahmen ihre Funktion vor Beginn des Eingriffs ausüben können.  
In diesem besonderen artenschutzrechtlichen Zusamme nhang aber auch grundsätzlich zur 
Vermeidung von eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen gilt ferner die Maßgabe einer auf die 
Brut- und Quartierzeiträume von Tierarten abgestimm ten Baufeldfreimachung und Gehölzro- 
dung.

77 
Hinsichtlich der Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird in grundlegender 
Weise auf die „Empfehlungen für die landschaftspfle gerische Ausführung im Straßenbau“ 
(ELA – Ausgabe 2013) verwiesen.

78 
10 Ergänzende Informationen zur Landespflege 
10.1 Biotoptypen und deren Bewertung 
Code 
 (Kurz- 
form) 
Code Biotop- 
wert * 
§ 62 
LG 
 NRW 
nicht 
ausgl. / 
Sonder- 
standort 
reduzierte 
Biotopbe- 
wertung 
wegen der 
bestehen- 
den Vorbe- 
lastung 
durch die 
L 183 
BB0 2 BB0,70 5 (X) 4
BB0 3 BB0,100 6 (X) (X) 5
BD3 7 BD3,100,ta3-5 6 5
BD3 8 BD3,100,ta1-2 7 X 6
BF 3 BF,30,ta-11 5 X -
BF 5 BF,90,ta3-5 6
BF 6 BF,90,ta1-2 7 X 6
BF 7 BF,90,ta-11 8 X 7
BH 6 BH,90,ta1-2 7 X -
BH 7 BH,90,ta-11 8 X 7
BF3 6 BF3,90,ta1-2 7 X 6
BF3 7 BF3,90,ta-11 8 X 7
EA3 EA3 2 -
FH 3 FH,wf3 6 5
HA0 1 HA0,aci 2 -
HJ 3 HJ,mc1 2 -
HM 2 HM,xd3 5 (X) -
HJ7 2 HJ7,eh5 3 -
HU 2 HU2 2 -
K 1 K,neo5 3 2
K 2 K,neo4 4 3 (X) 
K 3 K,neo2 5 (X) 
K 4 K,neo1 6 (X) 
SB5 SB5 0 -
SC0 SC0 0 -
VA 1 VA,mr3 1 -
VA 2 VA,mr4 2 -
VA 3 VA,mr9 4 -
VB7 1 VB7,stb3 3
VF0 VF0 0 -
VF1 VF1 1 -
Lager- 
fläche ohne 3 2
teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. -flächen, wassergebundene 
Decke, etc.) 
Straßenbegleitgrün 
Bankette, Mittelstreifen 
Fläche wird zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Biotoptypen (April 
2014) als Holzlagerfläche genutzt. 
6430 
landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche 
Gewerbe- und Industriefläche 
Straßenbegleitgrün, Straßenböschung ohne Gehölzbestand 
Straßenbegleitgrün, Straßenböschung mit Gehölzbestand 
unversiegelte Wege / versiegelte, teilversiegelte Flächen 
unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden 
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 50 - 75 %
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 %
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten ≤ 25 % 
Siedlungsflächen 
versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege, etc.) 
Weihnachtsbaumkultur 
mit geschlossener Krautschicht bzw. Grünlandvegetation 
Sport- und Erholungsanlagen 
mit geringem Versiegelungsgrad 
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren 
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 % 
bedingt naturnah 
Acker, flächig bzw. streifig 
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend 
Garten (HJ), Grünanlage / Park (HM) 
Rasenfläche, intensiv genutzt 
Grünanlage, Friedhof < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand 
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm 
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm 
Wirtschaftsgrünland 
Feldgras 
Staugewässer (FH) 
Baumreihe / Baumgruppe (BF) aus nicht  
lebensraumtypischen Baumarten > 70 % 
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm 
Baumreihe / Baumgruppe (BF), Alleen (BH), Einzelbaum 
(BF3) aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 % 
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta-11), BHD > 50; >80 cm 
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 
Jungwuchs (ta5) - Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm 
Biotoptypenliste 
FFH-LRT Biotoptyp (mit Codierung) 
Gebüsch, Strauchgruppe 
mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteil > 50 - 70 % 
mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteil > 70 % 
Gehölzstreifen (BD3), mit lebensraumtypischen Gehölzen > 
70 % 
Jungwuchs (ta5) - Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm 
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm 
 
Erläuterungen: siehe nächste Seite

79 
Biotoptypen, die vollständig dem Schutz des § 62 LG  NRW unterliegen, sind mit einem x gekenn- 
zeichnet; im Einzelfall hier einzustufende Biotoptypen sind benannt und mit einem (x) gekennzeichnet. 
Bezogen auf die zeitliche Wiederherstellbarkeit sin d nicht ausgleichbare Biotoptypen mit einem x, im 
Einzelfall nicht ausgleichbare Biotoptypen mit einem (x) gekennzeichnet. Zusätzlich sind Biotoptypen 
mit langen Entwicklungszeiten (> 100 Jahre) und besonderen Standortfaktoren mit einem + oder von 
Fall zu Fall hier einzustufende (z. B.: „Wald mit l ebensraumtypischen Baumartenanteilen > 50%",  
Bruchwald) mit einem (+) markiert; ist bei Inanspruchnahme dieser Biotoptypen eine funktional gleich- 
artige Wiederherstellung nicht möglich, ergibt sich ein zusätzlicher Kompensationsbedarf. Einige  wei-
tere naturschutzfachlich bedeutsame Biotoptypen mit  extremen Standortverhältnissen (z.B. Borst- 
grasrasen) können im Einzelfall auch unter diese Re gelung fallen, wenn sie nicht funktional wieder- 
hergestellt werden können. 
Biotoptypen, die zugleich FFH-Lebensraumtypen sind,  sind mit einem x, im Einzelfall hier einzustu- 
fende Biotoptypen mit einem (x) gekennzeichnet. 
Biotoptypen, die zugleich Lebensräume planungsrelev anter Arten sind, sind mit dem jeweiligen Le- 
bensraumkürzel gekennzeichnet. 
Im Rahmen der Kompensation ist für den zu entwickel nden Biotoptyp und seinen Prognosewert ein 
Zeitraum von 30 Jahren (eine Menschengeneration) zugrundezulegen. 
Quellen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für d ie Eingriffsregelung in NRW 0– ergänzt um die 
Kurzform der Biotoptypenkürzel gemäß ELES-Arbeitshilfe AH 1.1 
 
10.2 Gehölzarten der potenziellen natürlichen Veget ation 
 
Vegetationseinheit: Artenarmer und artenreicher Hainsimsen-Buchenwald  
bodenständige Gehölzarten  
Sandbirke Betula pendula 
Hainbuche Carpinus betulus  
Hasel Corylus avellana  
Buche Fagus sylvatica 
Faulbaum Frangula alnus 
Espe Populus tremula 
Traubeneiche Quercus petraea  
Stieleiche Quercus robur  
Hundsrose Rosa canina  
Salweide Salix caprea  
Vogelbeere Sorbus aucuparia 
Quelle: AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUN G: Deutscher Planungsatlas. 
Band I: Nordrhein-Westfalen. Lieferung 3. Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation). Han- 
nover 1972

80 
10.3 Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt 
Die sich auf der Grundlage der vorliegenden technischen Planung ergebenden unvermeidba- 
ren erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushal tes, die durch landschaftspflegerische 
Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind, werden in der nachfolgenden Tabelle be- 
nannt und den geplanten Maßnahmen gegenübergestellt.  
Berücksichtigung finden hierbei auch die „in sich ausgeglichenen Flächen“.  
Inhalte und Struktur der Tabelle entsprechen der Vorgabe der ELES-Arbeitshilfe.

81 
 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 1 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
3 1.545 386 1.159 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
4 180 45 180 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
1.159 Summe 0
K
FL 2.1 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
3 6.565 2.950 2.255 285 11.841 35.524 A 1 BD3 7 
Strauchpflanzung mit 
standortgerechten und w eitgehend 
bodenständigen Arten auf 
entsiegelter Fläche im Umfeld der L 
183 
0 6 650 3.900 
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
545 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von straßenbegleitenden 
Gehölzbeständen auf Böschungen 
oder Randstreifen 
4 545 Ausgleich 
in sich 
Lebensraumfunktion (Tiere / Pflanzen) 
Verlust und Beeinträchtigung von Gehölzlebensräumen
Maßnahmen Gew ässerlebensräume 
Summe 
Verlust und Beeinträchtigung von Gew ässerlebensräum en 
Maßnahmen Gehölzlebensräume 
FH 2 
Staugew ässer, bedingt naturnah 
BB0 2 / K 1 
Gebüsch, Strauchgruppe; mit 
lebensraumtypischen 
Gehölzartenanteilen ≥ 50-70 % / 
Saum-, Ruderal- und 
Hochstaudenflur mit Anteil 
Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 % 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten!

82 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 2.2 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
BB0 3 
Gebüsch, Strauchgruppe; mit 
lebensraumtypischen 
Gehölzartenanteilen > 70 % 
5 210 240 925 3.850 2.338 11.688 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
K
FL 2.3 5 6.955 2.505 5.315 9.055 17.039 85.194 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
6 75 19 113 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
K
FL 2.4 6 4.395 1.540 4.455 810 11.200 67.200 E 2 BF 5 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
auf Acker südlich Gut Clarenhof - 
Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 1.725 6.900 
E 2 Gräser-/ Kräuteransaat unter 
Walnuss-Baumreihe (nicht 
gew ertet) - Flächenumfang gesamt 
siehe rechts 
2.395 
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
BD3 8 
Gehölzstreifen mit 
lebensraumtypischen Gehölzen > 
70 %; geringes (ta2) – mittleres 
Baumholz (ta1), BHD ≥ 14 – 49 cm 
BD3 7 
Gehölzstreifen mit 
lebensraumtypischen Gehölzen > 
70 %; Jungw uchs (ta5) – 
Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten!

83 
 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 2.5 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
BF 6 
Baumreihe aus 
lebensraumtypischen Baumarten > 
70 %; geringes (ta2) – mittleres 
Baumholz (ta1), BHD ≥ 14 – 49 cm 
6 80 50 165 110 323 1.935 E 2 BF 5 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
auf Acker südlich Gut Clarenhof - 
Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 485 1.940 
K
FL 2.6 BF 7 
Baumreihe aus 
lebensraumtypischen Baumarten > 
70 %; starkes (ta) – sehr starkes 
Baumholz (ta11), BHD ≥ 50; ≥ 80 cm 
7 300 190 75 25 571 3.999 E 2 BF 5 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
auf Acker südlich Gut Clarenhof - 
Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 1.000 4.000 
K
FL 2.7 BF3 6 
Einzelbaum, lebensraumtypisch; 
geringes (ta2) – mittleres Baumholz 
(ta1), BHD ≥ 14 – 49 cm 
6 0 80 0 150 118 705 E 2 BF 5 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
auf Acker südlich Gut Clarenhof - 
Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 180 720 
K
FL 2.8 BF3 7 
Einzelbaum, lebensraumtypisch; 
starkes (ta) – sehr starkes 
Baumholz (ta11), BHD ≥ 50; ≥ 80 cm 
7 200 0 0 200 1.400 E 2 BF 5 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
auf Acker südlich Gut Clarenhof - 
Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 350 1.400 
K
FL 2.9 BH 7 
Alleen; starkes (ta) - sehr starkes 
Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm 
7 295 295 2.065 E 2 BF 5 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
auf Acker südlich Gut Clarenhof - 
Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 520 2.080

84 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 2.10 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
4 2.675 1.205 460 26.630 10.998 43.990 A 7 BF 5 
Anlage von Winterlinden- 
Baumreihen auf Acker entlang der L 
183 - Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
2 6 5.450 21.800 
A 7 BF 5 
Anlage von Winterlinden- 
Baumreihen auf 
Weihnachtsbaumkultur entlang der L 
183 - Flächenangabe = 
Kronentraufbereich ** 
3 6 2.165 6.495 
A 7 Gräser-/ Kräuteransaat unter 
Winterlinden-Baumreihen (nicht 
gew ertet) - Flächenumfang gesamt 
siehe rechts 
2.290 
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
5.235 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von straßenbegleitenden 
Gehölzbeständen auf Böschungen 
oder Randstreifen 
4 5.235 Ausgleich 
in sich 
253.811 Summe 49.235 
VA 3 
Straßenbegleitgrün; 
Straßenböschungen mit 
Gehölzbestand 
Summe 
siehe Erläuterung unten!

85 
 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 3.1 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
2 7.405 2.525 110.570 37.573 75.145 A 3 K 3 
Entw icklung eines Krautsaumes auf 
Acker zw ischen geplanter 
Baumreihe (Maßnahme E 2) und 
geplantem Erdw eg (Maßnahme A 4) 
bzw . entlang der Südseite des 
vorhandenen Wirtschaftsw eges 
2 5 3.960 11.880 
A 4 VB7 1 
Anlage eines Erdw eges auf Acker 
südlich des geplanten Krautsaumes 
2 3 1.550 1.550 
A
CEF 5 K 4 
Entw icklung eines Blühstreifens mit 
abschnittsw eise offenen 
Bodenbereichen auf Acker in 
Bergheim-Glessen 
2 6 7.030 28.120 
E 6 K 3 
Entw icklung eines Krautsaumes auf 
entsiegeltem Radw egeabschnitt 
südlich der L 361 zw ischen Kerpen- 
Horrem und Frechen-Königsdorf * 
0 4 8.605 34.420 
15.710 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von Straßenbegleitgrün auf 
Böschungen oder Randstreifen 
2/4 15.710 Ausgleich 
in sich 
Verlust und Beeinträchtigung von Offenlandlebensräu men Maßnahmen Offenlandlebensräume 
HA0 1 
Acker intensiv, Wildkrautarten 
w eitgehend fehlend

86 
 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 3.2 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
HJ7 2 
Weihnachtsbaumkultur, mit 
geschlossener Krautschicht bzw . 
Grünlandvegetation 
3 1.885 520 1.075 12.470 6.598 19.793 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
K
FL 3.3 K 2 
Saum-, Ruderal- und 
Hochstaudenflur mit Anteil 
Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 50- 
75 % 
3 360 90 270 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
K
FL 3.4 2 20 40 60 120 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
950 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von Straßenbegleitgrün auf 
Böschungen oder Randstreifen 
2/4 950 Ausgleich 
in sich 
K
FL 3.5 1 650 225 706 706 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
630 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von Straßenbegleitgrün auf 
Böschungen oder Randstreifen 
ohne Gehölzbestand 
2 630 Ausgleich 
in sich 
Lagerfläche 
VA 1 
Straßenbegleitgrün; Bankette, 
Mittelstreifen 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten!

87 
 
 
 
 
versie- 
gelt 
unver- 
siegelt 
(z.B . 
B an- 
kett) 
B ö sch- 
ungen, 
M ulden 
o .ä. 
B aufeld 
(>30J.) 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 
Ko mpen- 
satio ns- 
wert WP A  
= Sp.16 x 
(Sp.14 - 
Sp.15) 
Art der Beeinträchtigung 
Betroffene Biotoptypen      
betroffene Fläche (m²) 
Maßnah- 
men- 
fläche 
(m²) 
Nr. 
Lage / 
Bau- 
km 
gewichte. 
Summe 
(im 
R egelfall 
Sp. 
5+6+7+8+ 
0,25*Sp. 9) 
Eingriffs- 
wert 
WP E  = 
Spalte 4 x 
Sp. 10 
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen) 
indi- 
rekt 
BW A Ist 
BW A Ziel 
direkt 
Nr. 
Biotopwert BW E Ist 
Beschreibung der Maßnahme 
Zielbiotoptyp 
Ausgangsbiotoptyp 
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege 
KFL 3.6 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
2 2.135 430 3.585 3.461 6.923 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
1.150 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von Straßenbegleitgrün auf 
Böschungen oder Randstreifen 
2/4 1.150 Ausgleich 
in sich 
K
FL 3.7 1 225 3.360 1.065 1.065 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen 
unter der L 122 einschließlich der 
Anlage von Leiteinrichtungen 
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und 
w estlich von Schloss Lörsfeld 
115 180 Ausgleich 
in sich 
G Anlage  von Straßenbegleitgrün auf 
Böschungen oder Randstreifen 
2/4 295 Ausgleich 
in sich 
104.021 Summe 75.970 
Eingriffswert gesamt: 358.991 Kompensationswert gesamt: 125.205 
KFL 4 s. Unter- 
lage 
1 9.1 .2 
betriebsbedingte Beeinträchtigung 
von Fortpflanzungs- und 
Ruhestätten der Feldlerche 
A
CEF  5 
(siehe 
oben) 
7.030 
KFL 5 anlagenbedingte Beeinträchtigung 
einer Fortpflanzungs- und 
Ruhestätte des Feldsperlings 
A
CEF  9 3 St. 
Summe 
Verlust von einem Bruthabitat 
Summe 
Entw icklung eines Blühstreifens mit 
abschnittsw eise offenen Bodenbereichen auf 
Acker in Bergheim-Glessen 
VA 2 
Straßenbegleitgrün; 
Straßenböschungen ohne 
Gehölzbestand 
VF1 
teilversiegelte Flächen 
(Schotterw ege und –flächen, 
w assergebundene Decke, etc.) 
Summe 
Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Tiera rten Artenschutzrelevante Maßnahmen 
Anbringen von drei Nistkästen an der L 183 
außerhalb des Baufeldes in bestehenden 
Bäumen 
Verlust von drei Brutrevieren 
siehe Erläuterung unten! 
siehe Erläuterung unten!

88 
Zusammenfassung A 8.450 
33.995 E 11.000 
12.390 G 23.970 
39.125 ACEF sow eit multifunktional 7.030 
810 AFCS sow eit multifunktional 0
172.475 KFFH sow eit multifunktional 0
SFFH sow eit multifunktional 0
Gesamtkompensation 50.450 
davon Entzug landw irtschaftlicher Fläche 17.225 
(Maßnahmen E 2, A 3, A 4, A CEF  5, A 7) 
abzüglich Neuschaffung landw . Flächen 0
Eingriffsfläche (Wege- + Randflächen) 85.510 Nettoinanspruchnahme landw . Flächen 17.225 
entspricht Verhältnis 1 zu 0,20 
Nachweis gemäß § 39 LFoG (Forstw irtschaft) 
Verlust von Wald Wald w ird nicht in Anspruch genommen Aufforstung etc. 
entspricht Verhältnis 
Hinweis: Kompensationserfordernis: 358.991 
Der Biotoptypen-Code nicht ausgleichbarer Biotoptypen ist 
kursiv  geschrieben. m² ÖW 
Erläuterung: A 1 650 3.900 
* Abw ertung des Zielbiotopw ertes um einen Punkt w egen der Lage im Einflussbereich der vorhandenen L 361 E 2 2.395 17.040 
** E 2 67 St. Walnussbäume je 9 m Durchmesser nach 30  Jahren A 3 3.960 11.880 
A 7 88 St. Winterlinde je 10,5 m Durchmesser nach 30  Jahren A 4 1.550 1.550 
ACEF  5 7.030 28.120 
E 6 8.605 34.420 
A 7 2.290 28.295 
26.480 125.205 
verbleibendes Kompensationserfordernis: 233.786 
Erläuterung zur ökologischen Inw ertsetzung der Maßn ahme E 8: 
Bei Zugrundelegung einer fiktiven aber realistischen Referenzmaßnahme w ird zudem deutlich, dass mit der vorgesehenen Maßnahme E 8 das bestehende ökologische Kompensationsdefizit von 233.786 Werteinheiten 
auch w ertmäßig beglichen w erden kann (siehe Ausführungen im Anschluss an diese Tabelle). 
Mit der geplanten Kompensationsmaßnahme E 8 w ird nicht nur ein w esentlicher Beitrag zur Vernetzung von funktional bislang nahezu voneinander getrennten Landschaftsräumen geleistet. 
Maßnahmen 
85.510 Eingriffsfläche (Wege- + Randflächen) 
Versiegelte Fläche 
Unversiegelte Fläche, z.B. Bankette 
Böschungen, Gräben 
Baufeld (> 30 J.) 
Indirekte Projektw irkungen 
Summe 
Strauchpflanzung 
Anlage einer Walnuss-Baumreihe 
Entw icklung eines Krautsaumes 
Anlage eines Erdw eges 
Entw icklung eines Blühstreifens 
Entw . eines Krautsaumes auf entsieg. Radw . 
Anlage von Winterlinden-Baumreihen 
1:1 - Nachw eis gemäß § 4a (1) LG (Landw irtschaft) zu § 15 BNatSchG

89 
Erläuterung zur ökologischen Inwertsetzung der Maßnahme E 8 (Fortsetzung) : 
 
Kleintierdurchlass 60.000,00 €
Leiteinrichtung 60.900,00 €
Amphibienauffangrinne 4.000,00 €
Kosten Anlage gesamt 124.900,00 € (ohne Grunderwerb und Pflege / Unterhaltung) 
Wertepunkte Wertzuwachs 4 WP (im Mittel bei Maßnahme auf Acker) 
Kosten Anlage 2,10 € / qm (ohne Grunderwerb und Pfleg e) 
Flächenäquivalent der fiktiven Maßnahme 
Flächengröße 59.476,19 qm (124.900 € / 2,10 €) 
Kompensationswert der fiktiven Maßnahme 
Wertepunkte Ausgleich 237.904,76 WP (59.476,19 qm x 4 WP) 
Wertepunkte Defizit 233.786,00 WP 
Fazit: 
Die Aufstellung zeigt, dass bei Zugrundelegung der geschätzten Kosten für die Maßnahme E 8 und der 
Inwertsetzung einer fiktiven aber realistischen Maßnahme ein ökologischer Maßnahmenwert erreicht werden 
kann, der geeignet ist, das bestehende ökologische Kompensationsdefizit wertmäßig zu begleichen. 
fiktive Maßnahme Gehölzpflanzung / Offenlandbereich  im Verhältnis 1:2 zur Deckung des 
bestehenden Kompensationsdefizits 
geschätzte Kosten für Maßnahme E 8: Kleintierdurchl ässe / Amphibienauffangrinne / 
Leiteinrichtungen an der L 122 
bestehendes Kompensationsdefizit gemäß "Vergleichen der Gegenüberstellung Naturhaushalt"

90
Anhang: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 
Auf den nachfolgenden Seiten befinden sich die Niederschriften zur Bürgerinformation, die in 
der Stadt Frechen und der Stadt Köln (Bezirk Lindenthal) stattgefunden haben. 
Gemäß Mitteilung der Stadt Frechen vom 06.10.2016 gab es hinsichtlich der öffentlichen Aus- 
lage der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung bei der Stadt Frechen aus der Bür- 
gerschaft keinerlei Reaktionen, Nachfragen noch Einbringungen. 
Gemäß Mitteilung der Stadt Köln vom 08.11.2016 gab es hinsichtlich der öffentlichen Auslage 
der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltu ng beim Bezirksamt Lindenthal der Stadt 
Köln aus der Bevölkerung keine Rückmeldung.

1 
 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung Ville Eifel 
 
Bürgerinformation in Frechen am Donnerstag, den 04.03.2016 
Projekt: 44 – 2636 – L 183, Ausbau zwischen K 6 (Krankenhausstr.) und L 361 (Aachener 
Str.) mit Vollausbau der AS Frechen Nord und Verflechtungsstreifen BAB A 4 
  
Eingangs erfolgte die Begrüßung der Bürger durch die Bürgermeisterin der Stadt Frechen, 
Frau Stupp. 
Im Anschluss erläuterte der Projektleiter Herr Hamacher von der Regionalniederlassung Ville 
– Eifel die technische Planung, - hier insbesondere die Planungsverpflichtung, den Ausbau 
der L 183 mit den Ausbildungen der Knotenpunkte, den Vollausbau der Anschlussstelle Fre- 
chen – Nord und die Veränderungen im BAB Bereich, zwischen AS Frechen – Nord und AK 
Köln-West, die Verkehrs- und Lärmgutachten und die Rad- und Fußgängerverkehrsführun- 
gen. 
Danach stellte die Landschaftsplanerin der RNL Ville – Eifel, Frau Worms, den Landschafts- 
pflegerischen Begleitplan zur Maßnahme den Bürgern/innen vor, ging auf das Untersu- 
chungsgebiet in der Bestandsaufnahme und 
–-bewertung, auf die Landschaftspläne des 
Rhein – - Erft - Kreises und der Stadt Köln und auf die eingriffsrelevanten Beeinträchtigun- 
gen und Gefährdungen ein. Dabei wurden auch die geplanten Entsiegelungs- und Kompen- 
sationsmaßnahmen vorgestellt.    
 
Bürger 1 
Anfrage nach Möglichkeit der asymetrischen Anlegung 
Frau Worms informiert, dass die Überlegung der Landschaftsbehörde der asymetrischen  
Anlegung überprüft wurde, aus unterschiedlicher Gründen jedoch nicht möglich war. 
 
H. Stahlschmidt (Stadt Frechen) 
Frage zum zeitlichen Ablauf 
Die Anregungen aus den Bürgerbeteiligungen werden geprüft und gegebenenfalls bei der 
Planung berücksichtigt. Bis Ende III Quartal 2016 benötigt die RNL Ville – Eifel danach für 
die Einarbeitung und die Einleitung der Planfeststellung. Dann sind die Einwendungen im 
Verfahren und der Erörterungstermin abzuarbeiten ehe der Planfeststellungsbeschluss er- 
folgt. Mit dem Bau ist frühestens, wenn alles gut läuft, im Jahr 2019 / 2020 zu rechnen. 
Bürger 2 
1. Anschluss Frechen Nord, - soll Halbanschluss zum  ganzen werden? 
2. Wurmfortsatz Europaallee im Knotenpunkt? 
 
zu 1. Teilplanfreier Knotenpunkt mit Ein- und Ausfä deln in der übergeordneten sowie Ein- 
und Abbiegen und Kreuzen in der untergeordneten Straße als plangleiche Knoten in 
der Betriebsform Vorfahrtsregelung mit Lichtsignalanlage.

2 
 
 
Zusätzliche Erklärung von Herrn Stahlschmidt: 
- AS ist kein typisches Kleeblatt – sondern hat innenliegende Ohren 
 
zu 2. Die Fahrstreifengeometrie für den neuen Ansch luss der Europaallee sieht einen 
Linksabbieger von 84m und einen kombinierten Geradeaus-/ Rechtsabbieger von 21 
m Rückstaulänge vor. Der längere Linksabbieger ist maßgebend für die Bemessung 
beider Fahrstreifen. 
 
 
Bürger 3 
Frage: Verkehrsentwicklung – Prognose bis 2030 
Untersuchung zum bestehenden Netz und jetzigen Zeitpunkt. Hier ist jeweils der am stärks- 
ten belastete Abschnitt aus dem Prognose Planfall 2030 angegeben, der dem Analyse-Wert 
aus 2013 gegenüber gestellt wird. 
 
Gesamtverkehr Analyse 2013: 
L 183  - 24.500 DTV/W (Bereich zwischen K6 und L361) 
BAB 4 -  80.500 DTV/W (Bereich zwischen AS Frechen-Nord und AK Köln-West) 
Gesamtverkehr: Prognose Planfall 2030 
L 183 – 40.000 DTV/W (Bereich zwischen K6 und L361) 
BAB 4 – 109.000 DTV/W (Bereich zwischen AS Frechen-Nord und AK Köln-West) 
 
Anmerkung Bürger: 
Gutachten passt nicht zur Untersuchung IHK, Prognosen stimmen nicht überein. IHK spricht 
von Verdoppelung der LKW-Zahlen 
 
Angebot seitens Herr Hamacher: 
Prognosezahlen der IHK mitbringen und mit Zahlen Landesbetrieb vergleichen. Zahlen sind 
ohne genaue Angaben bzgl. Schwertransporte, LKW etc. nicht vergleichbar bzw. Herr Hama- 
cher nimmt Zahlen gerne mit und vergleicht dann. 
 
Bürger 4 
 
Frage: Sinn und Zweck des großen Projekts 
 
 
Der Bedarf zum Ausbau der L 183 wurde aufgrund der Verkehrszahlen, auch unter Einbezie- 
hung der untergeordneten Verkehre überprüft. 
Alternativen wurden bedacht, - vorliegende Planung ist das Ergebnis der Überlegungen 
Der Bedarf dieser Maßnahme leitet sich aus den Untersuchungen über die Verkehrsverhält- 
nisse rund um das AK Köln-West ab. Dies sieht im Ergebnis übergreifende Maßnahmen zur 
Verbesserung der verkehrlichen Situation im AK vor (siehe hierzu: Verkehrsuntersuchung 
des Autobahnkreuzes Köln-West vom Ing.-Büro Dr. R. Trapp, Stand 05.11.2008). 
Ein Teil dieser gutachterlich festgestellten Verbesserungsmaßnahme ist der vier-streifige 
Ausbau der L 183 mit einem Vollausbau der AS Frechen-Nord und anschließenden Verflech- 
tungsstreifen bis zum AK Köln-West.

3 
 
H. Stahlschmidt: 
Leistungsfähige Landesstraße 183 notwendig auch wegen Busplanung (ÖPNV) 
4-streifiger Ausbau hat positive Wirkung für ÖPNV an Weiden-West 
 
Bürger 5 
 
Verkehrsbelastung Krankenhausstraße  
 
Gesamtverkehr Analyse 2013: DTV/W beträgt 15500 [Kfz/WT] 
Gesamtverkehr Planfall 2030: DTV/W beträgt 18.000 [Kfz/WT] 
 
Bürger 6 
Radwegeführung während der Bauzeit? 
Verkehrsführung für Radfahrer während der Bauphase in bisherigen Bereichen weiterhin 
möglich. Durch die Überplanung der Signalsteuerung gibt es zukünftig eine Radwegsignali- 
sierung und somit wird die Radwegnutzung wesentlich attraktiver. 
 
Bürger 7  
 
Analyse der Flächen erfolgt? 
 
Frau Worms: 
Hinsichtlich der eingriffsrelevanten Schutzgüter beinhaltet die Konfliktanalyse die Prognose 
und Bewertung der im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG zu er- 
mittelnden Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts 
und des Landschaftsbildes einschließlich der Einschätzung ihrer Vermeidbarkeit und Erheb- 
lichkeit. Dies setzt eine eingehende Bestandserfassung und -bewertung von Wert- und Funk- 
tionselementen sowie die Kenntnis der vorhabenbedingten Wirkungen voraus. 
Zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Verbesserung der Erholungsfunktion sowie als 
Ersatz für den vorhabenbedingten Verlust von vergleichsweise prägenden älteren Baumbe- 
ständen wird die südwestlich von Gut Clarenhof vorhandene wegebegleitende Walnuss-
Baumreihe in einem Teilabschnitt nach Osten bis zur Hochspannungsleitung verlängert (Jug- 
lansregia – 10 m Baumabstand). Damit wird ein Teil der Festsetzung 5.2-313 des Land- 
schaftsplanes 8 des Rhein-Erft-Kreises umgesetzt. 
Nachfrage nach  Pflege der Bäume 
 
Landesverwaltung übernimmt ca. 3 Jahre die Anwuchs Pflege, danach wird ein Pflegevertrag 
vom Landesbetrieb abgeschlossen oder die Pflege wird kapitalisiert an die Stadt Frechen 
übertragen. 
 
Bürger 8 
 
Krankenhausstraße und Altenwohnheime – erhöhter Lärmschutzbedarf berücksichtigt? 
 
Beim vorliegenden Ausbau ist sowohl für die L 183 als auch für die A 4 inkl. der Erweiterung 
der AS Frechen-Nord von einer wesentlichen Änderung einer Straße gemäß § 1 Absatz (2), 
Satz 1, 16. BImSchV, auszugehen. Danach besteht ein Anspruch auf Lärmschutz für die An- 
wohner in der Nachbarschaft

4 
 
Bei Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen 
u.a. dann, wenn einer der folgenden Grenzwerte für die diesem Vorhaben zuzuordnende Ge- 
bietsnutzung überschritten wird für Tag / Nacht: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 
64 / 54 Dezibel (A), reinen und allgemeinen Wohngebieten 59 / 49 Dezibel (A), bei Kranken- 
häusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 / 47 Dezibel (A) und in Gewerbegebieten 
69 / 59 Dezibel (A). 
 
Nachfrage: Wie wird das Krankenhaus berücksichtigt? 
 
Beim Krankenhaus sind die Grenzwerte nicht überschritten! 
 
Weitere Nachfrage:  Wird Lärm gemessen oder berechnet? 
 
Berechnet, die Berechnung und der Mittelungspegel ist rechtlich festgelegt und anerkannt. 
Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich, wenn der Beu rteilungspegel infolge des Baus die 
maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreitet.  
Angebot: 1 Gebäude auswählen, z. B. das Krankenhaus oder auch 2 weitere Gebäude und 
der Landesbetrieb ermittelt die Lärmwerte. 
 
Bürger 9 
 
Frage zur Flächeninanspruchnahme: Werden Flächen benötigt – z. B. westliche Lage vom 
Neuenhof 
 
Es werden Flächen gebraucht; diese können im Detail nicht vorgestellt werden, Pläne exis- 
tieren. 
Bei Einzelfragen können diese gerne in Euskirchen eingesehen werden bzw. können die Na- 
men vermerkt werden und man setzt sich mit den Einzelnen in Verbindung 
 
Ergänzende Frage 
Bestehender Lärmschutz an der BAB ist bei Nord-West-Wind lauter – sonst ruhig, an wen 
kann man sich wenden? 
 
Beim Landesbetrieb Straßenbau ist die ANL Krefeld zuständig. Bei falschem Verkehrsgut- 
achten Verpflichtung zur Nachrüstung. 
 
Bürger 10 
 
Westlich der Bonnstraße wird in Punkto Lärm nichts verändert? 
Richtig, untersucht wurde, ob Wände eine Minderung des Lärms bringen, dies ist nicht der 
Fall, dadurch wurden sie nicht geplant. 
 
Hinweis Bürgerin: einfache Möglichkeit – Tempolimit 
 
Erklärungen zu Tempolimits, aufgrund der Berechnungen keine Veranlassung, nur sinnvoll 
bei hohem LKW-Anteil

5 
 
Bürger 11  
 
Bauabwicklung, Bau der Brücke und Bauphasen. Gibt es da Vorstellungen und Zeitplan? 
 
Folgende Vorstellungen gibt es: 
1. Brücke neue Breite – alte Lage 
2. Immer eine Richtung befahrbar? 
 
Zeitplan  
1. Vorentwurf Ministerium nach Genehmigung 
2. Im Anschluss Planfeststellung 
3. Bau nach Erlangung Baurecht 
 
Vorentwurf ist bisher noch nicht genehmigt. 
abschließend: 
Hinweis auf Flyer, bis zum 15.03.2016 können Anregungen und Bedenken noch schriftlich 
bei der Stadt Frechen oder bei der RNL Ville – Eifel eingereicht werden. 
Schriftlich einreichen – detaillierter 
 
Bei der Stadt Frechen und der Regionalniederlassung Ville Eifel sind keine weiteren schriftli- 
chen Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. 
 
aufgestellt:         Euskirchen im August 2016 
gez.: Mathar 
(Mathar)

1 
 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Regionalniederlassung Ville Eifel 
 
Bürgerinformation in Lindenthal am Donnerstag, den 10.03.2016 
Projekt: 44 – 2636 – L 183, Ausbau zwischen K 6 (Krankenhausstr.) und L 361 (Aachener 
Str.) mit Vollausbau der AS Frechen Nord und Verflechtungsstreifen BAB A 4 
  
Eingangs erfolgte die Begrüßung der Bürger durch die Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-
Frerker. 
Im Anschluss erläuterte der Projektleiter Herr Hamacher von der Regionalniederlassung Ville 
– Eifel die technische Planung, - hier insbesondere die Planungsverpflichtung, den Ausbau 
der L 183 mit den Ausbildungen der Knotenpunkte, den Vollausbau der Anschlussstelle 
Frechen – Nord und die Veränderungen im BAB Bereich, zwischen AS Frechen – Nord und 
AK Köln-West, die Verkehrs- und Lärmgutachten und die Rad- und 
Fußgängerverkehrsführungen. 
Danach stellte die Landschaftsplanerin der RNL Ville – Eifel, Frau Worms, den 
Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Maßnahme den Bürgern/innen vor, ging auf das 
Untersuchungsgebiet in der Bestandsaufnahme und -bewertung, auf die Landschaftspläne 
des Rhein - Erft - Kreises und der Stadt Köln und auf die eingriffsrelevanten 
Beeinträchtigungen und Gefährdungen ein. Dabei wurden auch die geplanten Entsiegelungs- 
und Kompensationsmaßnahmen vorgestellt.    
Die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Bürger/innen wurden dann 
nach Eingang von der Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer–Frerker moderiert und 
unmittelbar, bzw. die schriftliche Eingabe bei der Protokollerstellung, beantwortet. 
Personenbezogene Daten sind neutralisiert (Datenschutz), - die Stellungnahme des 
Straßenbaulastträgers ist kursiv angefügt. 
Bürger 1 
Welche Gespräche hat der Landesbetrieb hinsichtlich einer Verbesserung des ÖPNV – 
Angebotes (z. B. Erweiterung der Parkplätze in Weiden-West) mit der Stadt Köln bzw. der 
KVB geführt? 
Eine Erweiterung des Pendlerparkplatzes Weiden-West gehört nicht zum Aufgabenbereich 
des Landesbetriebes. 
Der geplante Abschnitt der L 183 wird von den Buslinien 145 (Bocklemünd-Bachem) und 965 
(Frechen-Weiden) befahren. Mit dem Ausbau der Maßna hme verbunden ist somit auch eine 
verbesserte Beförderungsqualität im ÖPNV. 
 
Bürgerin 2 
Wie hoch ist die Lärmschutzmaßnahme (Wall + Wand) an der Nordseite, Richtung Felder? 
Autobahn lag bisher in Hochlage. Genaue Höhe? 
Für die vorliegende Ausbaumaßnahme wurde im Rahmen der Lärmvorsorge eine 
lärmtechnische Untersuchung durchgeführt.  
Auf dieser Grundlage ist zur Verbesserung der Immissionssituation auf der Nordseite der A 4 
– im Abstand von 3,00 m zum Rand des geplanten Standstreifens neben dem

2 
 
Verflechtungsstreifen – eine Kombination aus einem 5,00 m hohem Lärmschutzwall und 
einer 2,50 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand geplant. Die Anlage beginnt an dem 
bestehenden, auch ca. 5,00 m hohem LS-Wall, bei Bau-km 62+210,000 und endet bei Bau-
km 61+056,500 am geplanten Überführungsbauwerk der L 183 und ist somit 1155 m lang. 
Die Lärmschutzwand auf dem Wall muss zur Vermeidung nachteiliger Reflexionen 
autobahnseitig hoch absorbierend ausgebildet werden. 
 
Bürger 3 
 
1. Anschluss K 6: Wie wird sichergestellt, dass die  Busschleuse umgesetzt wird?  
2. Lärmschutz: Bonnstr. (L183) Richtung Weiden?  
3. Leistungsfähigkeit: mit L 183 ab Aachener Str. R tg. Pulheim zweispurig? 
4. P + R Weiden West? 
 
zu 1. Die Einrichtung einer Busschleuse, um die mis sbräuchliche Nutzung des Frechener 
Weges zu unterbinden, gehört nicht zum Aufgabenfeld des Straßenbaulasträgers der 
Landesstraße. Dies ist die Aufgabe der jeweiligen Kommune. Der 
Straßenbaulastträger plant hierfür den Knotenpunkt so um, dass geometrisch nur 
noch die gewünschten Fahrbeziehungen möglich sind. Dies bedeutet, dass nur noch 
rechts/links Ein- und Ausbieger möglich sind. Entsprechende 
Lichtsignalisierungsprogramme und die entsprechende Beschilderung sind im 
Rahmen des gesamten Projektes mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde 
abzustimmen. 
 
zu 2. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnu ngen haben bei der 
Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der L183 für den Ort Weiden 
ergeben, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz bestehen. 
Bei der Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der A4 ergab, dass 
für den Ort Weiden ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht. Dieser wird wie bei 
der Antwort zu Bürgerin 2 beschrieben, vorgesehen. 
zu 3. Der Ausbau des Knotenpunktes L 183 / Aachener  Str. erfolgt mit kleineren baulichen 
Aufwendungen. Für den südlichen Ast der L 183 ist gemäß HBS die Gesamtlänge 
des Linksabbiegers in Richtung Königsdorf zu vergrößern. Hierbei sind dies in der 
Zusammensetzung 75 m La, 40 m Lv und 70 m Lz. Der notwendige 
Einfädelungsstreifen von der L 361 kommend kann auf der L 183 nicht entsprechend 
der RAL mit 200 m Länge ausgebildet werden. Er wird auf ca. 150 m reduziert; 
hierdurch bedarf es keiner weiteren seitlichen Verschiebung und Abrückung der 
parallelen Zufahrtsstraße zum Clarenhof. 
 
zu 4. Eine Erweiterung des Pendlerparkplatzes Weide n-West gehört nicht zum 
Aufgabenbereich des Landesbetriebes. 
 
 
 
Bürgerin 4 
 
Welche Auswirkungen stellen die Maßnahmen für den Frechener Weg dar? 
 
Der im nördlichen Ast der L 183 verbleibende Linksa bbieger in den Frechener Weg ist nur 
noch dem Busverkehr vorbehalten und somit auf eine auskömmliche Gesamtlänge von 20 m

3 
 
+ 20 m + 70 m = 110 m reduziert. Im Anschlussast de s Frechener Weges (K 6) entfällt 
ebenfalls die Geradeausspur. Die Links- und Rechtsa bbieger sind mit Mindestlängen von La 
= 20 m, Lv = 20 m und Lz = 50 m bemessen.  
 
Bürgerin 5 
 
Wie wird Wohnbebauung vor Durchgangsverkehr geschützt (Zuwegung Frechener Weg-
Weiden-Junkersdorf) 
 
Siehe hierzu Ausführungen zu Bürger 3, 1. Absatz und Bürgerin 4  
 
Bürger 6 
 
1. Lärmschutz A 4 (Betonfahrbahn) Anregung OPA und Lärmschutz L 183 
2. Ausgleichsflächen 
3. Versorgungsleitungen (Gas, Strom) 
 
zu 1.  Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechn ungen haben bei der 
Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der L183 für den Ort Weiden 
ergeben, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz bestehen. Lediglich die 
prognostizierten Immissionen aus der L183 zur Nachtzeit an der West- und 
Nordfassade des Gebäudeteils Bonnstraße 59-61 sowie an der Westfassade des 
Gebäudes Europaallee 125 überschreiten (geringfügig) den Grenzwert für 
Gewerbegebiete, so dass ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach besteht. 
Augenscheinlich ist hier nur von einer Büronutzung mit Tagansprüchen auszugehen, 
Schlafräume konnten nicht ausgemacht werden. Über den passiven Schallschutz 
muss letztlich im Zuge der Erstattungsregulierung vor Ort in Abhängigkeit der 
tatsächlichen Nutzung entschieden werden. 
Bei der Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der A4 ergab, dass 
für den Ort Weiden ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht. Dieser wird wie bei 
der Antwort zu Bürgerin 2 beschrieben, vorgesehen. Des Weiteren wurden bei der 
lärmtechnischen Berechnung Abminderungswerte für die Fahrbahnbeläge von mind. 
DStrO = -2 dB(A) innerhalb der Ausbaugrenzen angesetzt. Diese Werte werden 
bereits von den vorhandenen Fahrbahnbelägen (SMA 8 und Betonfahrbahn) 
eingehalten. Auch hinsichtlich eines hohen Schwerverkehrsanteiles von über 16% am 
Tag und über 30% in der Nacht ist es angebracht die vorhandene Bauweise zu 
belassen und keinen OPA einzubauen. Des Weiteren weist der OPA gegenüber den 
vorhandenen Fahrbahnbelägen eine deutlich kürzere Lebenserwartung hinsichtlich 
der bautechnischen und akustischen Dauerhaftigkeit auf. 
 
zu 2. Die sich auf der Grundlage der vorliegenden t echnischen Planung ergebenden 
unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, die durch 
landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind, werden 
benannt und den geplanten Maßnahmen gegenübergestellt. Berücksichtigung finden 
hierbei auch die „in sich ausgeglichenen Flächen“. Inhalte und Struktur entsprechen 
der Vorgabe der ELES-Arbeitshilfe. 
 
zu 3. Im Ausbaubereich der Gesamtmaßnahme befinden sich diverse Leitungen der 
öffentlichen Versorgung und Telekommunikationslinien, die soweit erforderlich, den 
neuen Verhältnissen angepasst, gesichert oder verlegt werden müssen. Es ist 
grundsätzlich festzustellen, dass Leitungsverlegungen nur im notwendigen Umfang

4 
 
durchgeführt werden. Bei den erforderlichen Leitungsanpassungsarbeiten werden im 
Rahmen der Ausführungsplanung und vor Durchführung der Baumaßnahme in jedem 
Einzelfall die bestehenden Rechtsverhältnisse im Hinblick auf Folgekostenregelung 
geprüft. 
Bürger 7 
1. Verkehrsprognose? 
2. Lärmschutz A4 / L 183 (Optimierungsmöglichkeiten  untersucht)? 
 
zu 1. Die bestehenden und zu erwartenden Verkehrsve rhältnisse für die vorliegende 
Maßnahme sind im Einzelnen. in den vier Untersuchungen 
  Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West (Nov. 2008)   
  Verkehrsuntersuchung L 183 (Juli 2009) 
  Verkehrsuntersuchung L 183 (November 2015) des In g. Büros Dr. R. Trapp 
  Ergänzende Untersuchung (Juni 2016) zur vorgenann ten Verkehrsuntersuchung 
  erläutert. 
 
Tabelle 1: Prognoseverkehrsbelastungen 2030 
Prognose 2030 / L 183 Verkehrsbelastung  
Streckenabschnitt 
DTV w SV w 
[Kfz/WT]  [Kfz/WT]  
L 183: L 361 bis nördl. Rampe AS Frechen-
Nord 
40.000 3.400 
L 183: nördl. bis südl. Rampe AS Frechen-
Nord 
37.000 3.250 
L 183: südl. Rampe bis Krankenhausstraße 31.500 2.3 50 
 
Prognose 2030 / A4 (einschl. Rampen) Verkehrsbelastung  
Streckenabschnitt 
DTV w SV w 
[Kfz/WT]  [Kfz/WT]  
A 4: westlich AS Frechen-Nord 105.500 21.300 
A 4: östlich AS Frechen-Nord 109.000 22.000 
Nördliche Rampen AS Frechen-Nord 18.000 2.050 
Südliche Rampen AS Frechen-Nord 18.500 2.100 
 
Auf Basis der v. g. Prognoseverkehrszahlen für 2030 wurde die Planung der 
Knotenpunkte des vorliegenden Entwurfsabschnittes der L 183 durchgeführt. 
Nähere Angaben zu den Verkehrszahlen oder den Empfehlungen sind dem 
Schlussbericht “Verkehrsuntersuchung L 183“, Teil Erläuterungsbericht, Stand 
November 2015, zu entnehmen

5 
 
zu 2. Im Rahmen der Lärmschutzuntersuchungen wurden  diverse Varianten untersucht und 
optimiert. Weitere Aussagen zum Lärmschutz siehe Bürgerin 2, Bürger 3 und Bürger 
6 
 
Bürgerin 8 
 
Woanders werden überall Radwege geplant und gebaut, einer soll wegfallen – ist denn da 
kein Radverkehr? Oder wird auch zukünftig keiner erwartet? 
 
Vorgesehen ist für den Ausbau aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung ein 
Regelquerschnitt RQ 21, also ein zweibahniger, durch einen baulichen Mittelstreifen 
getrennter Querschnitt, der auf der westlichen Straßenseite durch einen 2,50 m breiten 
Rad- und Gehweg  ergänzt wird. Der seitliche Trennstreifen zur Fahrbahn beträgt 1,75m; 
das abschließende Bankett des Rad- und Gehweges ist 0,50 m breit. 
Bürgerin 9 
 
1. L 183 Richtung Pulheim, Auswirkungen auf jetzt i n Planung befindliches Teilstück? 
2. Ausbau Kreuzung Brauweiler  / Widdersdorf Planun gsstand? 
 
zu 1. Als Planungsvorgaben für die L 183 in Richtun g Pulheim sind, aufgrund der 
vorhandenen Verkehrsbelastung, zur Zeit nur punktuelle Verbesserungen 
erforderlich, - so besteht z. B. der Planfeststellungsbeschluss für eine baureife 
Ortsumgehung Pulheim-Sinnersdorf. In Richtung Süden, bis zur L496 besteht eine 
Folgeplanung für einen vierspurigen Ausbau der L 183.  
 
zu 2.  Beim Knotenpunkt L 183 (Bonnstraße) / L 213 bei Brauweiler bestehen beim 
Straßenbaulastträger keine Ausbauabsichten.  
 
Bürgerin 10 
 
1. Lärmbelästigung nach Ausbau, genauer Lärmschutz?  
2. Wieso Bau Aachener Str., hier ist die Bonnstr. d och schon 4-spurig mit entsprechendem 
Anschluss? 
3. Ab wann wird gebaut? 
 
zu 1.  Lärmschutz siehe Bürgerin 2, Bürger 3 und Bürger 6 und 7 
 
zu 2.  Der Knotenpunkt L 183 / L 361 (Aachener Str.) ist erst im Jahr 2004 ausgebaut worden, 
zunächst war ein weiterer Aus- bzw. Umbau im Vorentwurf nicht vorgesehen. Durch die 
nachträglichen Einschränkungen der Fahrbeziehungen am Knoten der nördlichen 
Rampen der A 4 / L 183 / K 6 (Frechener Weg) wurden aber Auswirkungen auf den v. g. 
Knoten vermutet. Somit schien ein umfangreicher Umb au unumgänglich. Der 
Knotenpunkt sah deshalb zunächst in der planerischen Zielsetzung einen zweistreifigen 
Linksabbieger auf der Aachener Straße in Richtung L  183 vor. Nach HBS bedarf es 
jedoch nur eines verlängerten Linksabbiegestreifens von La = 75 m, Lv = 40 m und Lz = 
50 m. Der vorh. Mittelstreifen in der L 361 ist hie rdurch in geringerem Umfang zu 
verschlanken. Damit bleibt es bei einem Ausbau mit kleineren baulichen Aufwendungen. 
Für den südlichen Ast der L 183 ist gemäß HBS die Gesamtlänge des Linksabbiegers in 
Richtung Königsdorf zu vergrößern. Hierbei sind dies in der Zusammensetzung 75 m La, 
40 m Lv und 70 m Lz. 
Der notwendige Einfädelungsstreifen von der L 361 kommend kann auf der L 183 nicht 
entsprechend der RAL mit 200 m Länge ausgebildet we rden. Er wird auf ca. 150 m

6 
 
reduziert; hierdurch bedarf es keiner weiteren seit lichen Verschiebung und Abrückung 
der parallelen Zufahrtsstraße zum Clarenhof. 
 
zu 3. Bei idealen Voraussetzungen, Planfeststellungsverfahren ohne Klage etc., könnte die 
Maßnahme ab 2019 – 2020 im Bau sein. 
 
Bürger 11 
 
1. Welchen Zweck verfolgt die Maßnahme? 
2. Wird die Situation im Tunnel dadurch verbessert?  
 
zu 1. Bei der geplanten Baumaßnahme, die auf den St adtgebieten von Köln und Frechen 
liegt, handelt es sich um den 4-streifigen Ausbau der L 183 (ehemals alte 
Bonnstraße) zwischen der K 6 (Krankenhausstraße) und der L 361 (Aachener Straße, 
ehem. B 55). Weiterhin um  den Vollausbau der „halben“ Anschlussstelle Frechen-
Nord an die A 4 mit komplettierenden Ein- und Ausfahrten in und aus Richtung Köln, 
sowie die Erweiterungen des sechsstreifigen Querschnitts der A 4 zwischen dem 
Autobahnkreuz Köln-West und der Anschlussstelle Frechen-Nord durch beidseitig 
angelegte, durchgehende Fahrspuren als Verflechtungsstreifen.  
Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden das Brückenbauwerk der L 183 über die A 4 
erneuert und eine zusätzliche Anbindung an das Gewerbegebiet Europaallee der 
Stadt Frechen angelegt.  
Die vorhandenen Knotenpunktskonstruktionen des Teilanschlusses werden auf den 
Vollausbau der AS erweitert und eine vorhandene, die L 183 kreuzende Rad-/ Geh-/ 
Wirtschaftswegeverbindung mit dem Anschluss Clarenhof zusammengefasst und zu 
einem gemeinsamen Knotenpunkt umgebaut. 
Die engere Verknüpfung des gesamten Raumes mit der A 4 durch den Vollausbau 
des AS Frechen-Nord und durch den geplanten Teilanschluss AS Königsdorf 
bewirken eine spürbare Verkehrsentzerrung und damit auch eine höhere 
Verkehrssicherheit im gesamten von dieser Maßnahme betroffenem Verkehrsnetz. 
Hinzu kommt eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit durch das 
Anlegen von durchgehenden Verflechtungsstreifen auf der A 4, die eine günstigere 
Verflechtungsmöglichkeit auf diesem durchgehenden Fahrsteifen herbeiführen. 
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird im gesamten Ausbauabschnitt der 
L 183 allein schon durch die Wahl des Regelquerschnittes RQ 21, ein zweibahniger, 
durch einen baulichen Mittelstreifen getrennter Querschnitt, erzielt. Ein sicheres 
Begegnen und Überholen sind hierdurch zwangsläufig gegeben. Der Rad- und 
Fußgängerverkehr ist vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt und somit die 
Voraussetzung einer sicheren Nutzung durch die schwachen Verkehrsteilnehmer 
erfüllt. 
zu 2. 
  Derzeit werden alle im Raum vorhandenen VU gesichtet und überprüft im Hinblick auf 
die Ausrichtung der Szenarien. Eine Aussage zur Auswirkung auf den Bereich des 
Tunnels bei Lövenich wird in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet. 
 
 Aus der Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West (Sta nd Februar 2009) geht hervor, 
dass im Maßnahmenpaket der Variante P zur Verbesserung der Verkehrsqualität des 
AK-Köln-West unter anderem der Vollausbau der AS Frechen-Nord erforderlich ist. 
Dies trägt mitunter zur Reduzierung der Kfz-Belastung im Bereich der Anschlussstelle 
K-Lövenich bei.

7 
 
Bürger 12 
 
Wird die Einfädelungsspur von der L 183 auf die Aachener Str. (L 361) Richtung Köln 
verlängert? 
 
Die Einfädelungsspur von der L183 auf die Aachener Str. (L 361) in Richtung Köln wird baulich 
nicht verändert. 
 
Bürgerin 13 
 
Kreuzung Bonn Str. / Dürener Str. kann laut Gutachten der Großmarkt nicht mehr ausgebaut 
werden? 
 
Der Kreuzungsbereich Bonnstr. / Dürener Str. steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang 
mit der jetzt offengelegten Planungsmaßnahme. 
 
Derzeit werden alle im Raum vorhandenen VU gesichte t und überprüft im Hinblick auf die 
Ausrichtung der Szenarien. Eine Aussage zur Optimie rung des Knotens wird in die 
Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet. 
 
Bürger 14  
 
Der Kölner Westen ist stark staubelastet, schon jetzt bricht Chaos in Widdersdorf und 
Lövenich aus, wenn es Stau am Westkreuz gibt, weil Autos Richtung Norden in Bocklemünd 
auffahren. Warum wird die Planung nicht weiter Richtung Norden vorangetrieben? 
 
Weitere Planungsaufträge an Straßen NRW bestehen derzeit nur punktuell. Verbesserungen 
im Zuge der L 183 siehe auch Bürgerin 9. 
 
Bürgerin 15 
 
1. Warum keine Bepflanzung unter Hochspannung? 
2. Warum jetzt Lärmschutz an der Autobahn? 
3. Was ist mit der Fläche nördlich des Lärmschutzwa lls? 
4. Bleibt Wirtschaftsweg westlich Klarenhof bis Köl n – Aachener Autobahn erhalten? 
5. Wie ist die Verkehrsberuhigung Frechener Weg gew ährleistet? 
 
zu 1. Sicherheitsrelevante Belange nach DIN VDE 021 0 und DIN VDE 0105 bestimmen die 
Abstände zu Freileitungen. Eine Orientierungshilfe gibt weiterhin die VDEW zu 
Bepflanzungen und zur Trassenpflege. In der Regel wird aus Unterhaltungsgründen 
auf Bepflanzungen unter Stromtrassen mit Solitärgehölzen verzichtet. Bepflanzungen 
mit niedrigwachsenden Sträuchern sind in Abstimmung mit dem jeweiligen 
Versorgungsträger möglich. 
 
zu 2. Durch den Ausbau der L 183 zwischen K 6 (Kran kenhausstr.) und L 361 (Aachener 
Str.) mit Vollausbau der AS Frechen Nord und Verflechtungsstreifen BAB A 4 ergibt 
sich nach §1 Abs.2 der 16.Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetz vom 2.Juni 1990 (BGBL, S. 1036) eine wesentliche 
Änderung die Anspruch auf Lärmvorsorge auslöst.  
Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass entlang 
der A 4 Lärmschutzmaßnahmen von Nöten sind. Weitere Auswirkungen auf die 
siedlungs- und freiraumbezogenen Erholungsflächen finden nicht statt.

8 
 
 
zu 3. Die Fläche nördlich des Lärmschutzwalls unter liegt der Planungshoheit der Stadt 
Köln. Die Fläche hat derzeit eine Ausweisung mit landwirtschaftlicher Nutzung. 
 
 zu 4. Der Wirtschaftsweg westlich Klarenhof bleibt  erhalten. 
 
zu 5. Frechener Weg s. Bürger 3 und Bürger 4 jeweil s Abs. 1 
 
Bürger 16 
 
Rad- und Fußweg zwischen altem Schwimmbad und Frechen (Belohnung der Weidener für  
Abgase und zusätzlichen Verkehr)? 
 
Zu den projektbezogenen Aufgaben zum Ausbau der L 183 gehört nicht die Planung einer  
fuß- und radläufigen Verbindung zwischen Weiden und Frechen. 
 
Bürgerin 17 
 
Der Ausgleich soll im Weidener Grünzug West erfolgen. 
 
Die Ermittlung der Eingriffswirkung basiert auf der Gesamtausstattung des Naturhaushaltes. 
 
Beim Ausbau werden Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon  
sind überwiegend Offenlandbereiche und linear ausgeprägte Gehölzstandorte betroffen.  
Beeinträchtigungen durch direkte und indirekte Projektwirkungen können durch Ausgleichs- 
und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Die Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen sind mit den TÖP’s abgestimmt. 
Drei wesentliche Gründe sprechen aus Sicht von Straßen.NRW gegen eine Umsetzung von 
Maßnahmen im Gebiet zwischen der Autobahn und der Ortslage Weiden: 
• Die Fläche befindet sich im Privateigentum, eine enteignungsgleiche Umsetzung einer 
Ausgleichsmaßnahme kann rechtlich nicht durchgesetzt werden. 
• § 4a (3) Landschaftsgesetz gibt vor, dass Maßnahmen vorrangig sind, die „… keine 
zusätzlichen Flächen in Anspruch nehmen … (und) … auf die Renaturierung versiegelter 
Flächen gerichtet sind. …“.  
• Die Straßenbauverwaltung selbst besitzt Flächen, die für Kompensationsmaßnahmen 
geeignet sind. 
 
 
Schriftlicher Einwand 1 ( Schreiben vom 12.03.2016 ) 
 
1. Zufahrt zum Gut Clarenhof aus Richtung Norden er halten. 
2. Bauzeit auf ein Minimum verkürzen, Zuwegung zum Gut Clarenhof 24 h sicherstellen. 
Von Haftung gegenüber Mietern und Pächtern freistellen. 
3. Unterirdischer Fußgängertunnel zur Weihnachtsbau mkultur westlich der L 183. 
4. Zufahrten zu Feldern 
5. Flächenverbrauch auf Minimum reduzieren (Ersatzg rundstücke etc.) 
6. Walnussreihe, Eigentumsübergang, Unterhaltung. 
7. Anschluss und Ausstattung der Wirtschaftswege. 
8. Zuwegungen zu Gut Neuenhof.

9 
 
9. Entzug von Flächen, Ertragsausfall, Ersatzlandbe schaffung. 
  
zu 1. Für den süd- und nördlichen Linksabbieger auf  der L 183 / ostseitiger Wirtschaftsweg 
/ Zufahrt Clarenhof sind Mindestlängen für die Aufstell- und Verzögerungsstrecken mit 
20 m + 20 m geplant. Die Verziehungslängen betragen jeweils 70 m. Der 
Knotenpunkt ist nicht nach HBS bemessen. 
Mit der vorbeschriebenen 
Fahrstreifenanordnung sind alle Fahrbeziehungen zum Gut Clarenhof 
uneingeschränkt möglich. 
 
zu 2. Oberste Priorität und verständliches Anliegen  der Straßenbauverwaltung ist es die 
baubedingten Belästigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu 
halten. Die Kreuzung der A 4 mit der L 183 erhält ein neues Brückenbauwerk. Das 
vorhandene Bauwerk wird abgebrochen und durch ein neues Brückenbauwerk 
ersetzt. Begonnen wird mit dem westlichen Teil neben der vorhandenen Fahrbahn 
der L 183 die innerhalb dieses Bauabschnittes weiter dreistreifig unter Verkehr 
verbleibt. Nach der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes wird der Verkehr auf 
diesen neuen Bauwerksteil auch wieder dreistreifig umgelegt, das vorhandene 
ostseitige Bauwerk abgebrochen und durch ein neues den westlichen Bauwerksteil 
ergänzendes Bauwerk ersetzt. Danach erfolgt erst der Ausbau der Ausbaustrecke. 
 
zu 3. Die Planung und der Bau eines Fußgängertunnel s zum querungsfreien Erreichen der 
westlich der L 183 gelegenen Weihnachtsbaumkultur vom Clarenhof aus, dienen der 
besseren Organisation und den Verkaufsinteressen des Hofladens und sind nicht 
Gegenstand der Planung zum Ausbau der L 183. 
 
zu 4. Der landwirtschaftliche Verkehr sowie nennens werter Rad- und Fußgängerverkehr 
kreuzen in Bau-km 1+397 die L 183. Für den landwirtschaftlichen Verkehr sind in 
diesem Knotenpunkt alle Ein- und Abbiegefahrten in die L 183 möglich. Sonstige 
zusätzliche Anschlüsse an die L 183 sind nicht eingeplant. Die landwirtschaftlichen 
Flächen sind auch weiterhin über das vorhandene bzw. neue Wirtschaftswegenetz zu 
erreichen. Weitergehender Bedarf wird nicht erkannt. 
    
zu 5. Zur Begrenzung des baubedingten Flächenverbra uchs werden erforderliche 
Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen oder Baustraßen soweit wie möglich 
innerhalb des geplanten Trassenbereiches angelegt. 
Die vorübergehend beanspruchten Arbeitsstreifen werden zügig wiederhergestellt 
und – sofern erforderlich – neu bepflanzt oder eingesät.  
Bei vorübergehendem Abtrag des Ober- und Unterbodens erfolgt eine getrennte und 
sachgerechte Lagerung in Mieten gemäß DIN 18915. Hierbei werden Flächen mit 
besonderen Standortqualitäten bzw. -funktionen oder wertvollen 
Vegetationsstrukturen gemieden. Die Wiedereinbringung des Oberbodens auf 
bauzeitlich in Anspruch genommene Flächen wird nach Abschluss aller Arbeiten 
vorgenommen. 
Die Inanspruchnahme des Bodens wird durch den Verzicht auf ein flächenintensives 
Angleichen von Böschungen an das bestehende Gelände vermindert. 
Im Zuge von Entsiegelungs- und Renaturierungs-/Rekultivierungsmaßnahmen 
können Flächen für die Wahrnehmung natürlicher Funktionen im Bodenhaushalt 
wiederhergestellt werden.

10 
 
 
zu 6. 
Zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Verbesserung der 
Erholungsfunktion sowie als Ersatz für den vorhabenbedingten Verlust von 
vergleichsweise prägenden älteren Baumbeständen wird die südwestlich von 
Gut Clarenhof vorhandene wegebegleitende Walnuss-Baumreihe in einem 
Teilabschnitt nach Osten bis zur Hochspannungsleitung verlängert 
(Juglansregia – 10 m Baumabstand). Damit wird ein Teil der Festsetzung 5.2-
313 des Landschaftsplanes 8 des Rhein-Erft-Kreises umgesetzt. 
zu 7. Der landwirtschaftliche Verkehr sowie nennenswerter Rad- und 
Fußgängerverkehr kreuzen in Bau-km 1+397 die L 183. Für den landwirtschaftlichen 
Verkehr sind in diesem Knotenpunkt alle Ein- und Abbiegefahrten in die L 183 
möglich. Sonstige zusätzliche Anschlüsse an die L 183 sind nicht eingeplant. 
Die Führung und Querung der Radfahrer und Fußgänger innerhalb der einzelnen 
Knotenpunkte ist durch die Signalisierung geregelt. Bei allen Querungen steht mit 
Ausnahme der Wirtschaftswegequerung bei Bau-km 1+397 eine oder mehrere 
Querungshilfen in Form von Fahrbahnteilern, Mittelstreifen und Dreiecksinseln zur 
Verfügung. Dreistreifige Ausfahrten aus den untergeordneten Straßen erhalten 
keinen zusätzlichen Fahrbahnteiler. 
Wirtschaftswege: wie Belastungsklasse Bk 0.3, Zeile 1 
Jedoch gem. RLW 2,5 cm Asphaltbeton 
−   2,5 cm Asphaltbeton (AC 5 DL) 
−   8,0 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN) 
− 49,5 cm Frostschutzschicht 
− 60,0 cm Gesamtdicke 
 
zu 8 . Die vorhandene Grundstückszufahrt zum Gut Neuenhof wird entsprechend ihres 
derzeitigen Zustandes angepasst wieder hergestellt. Die bestehende 
Verkehrssituation bleibt dabei unverändert. 
 
Zu 9. s auch zu 5., Ertragsausfall wird geprüft und  entschädigt, ist jedoch nicht Gegenstand 
der Planung, ebenso wie die Ersatzlandbeschaffung. Der Landesbetrieb Straßenbau 
kommt zu gegebener Zeit auf das Angebot der Hilfestellung zur 
Ersatzlandbeschaffung zurück. 
 
aufgestellt:       Euskirchen im August 2016 
gez.: Mathar 
(Mathar)

Anlage 6 - Detaillageplan L5

6271 Zeichen

X 5611216653 i s i i U yasakorsse
“ “ “ “= .X%5644072.559 Zeichenerklärung
(Achse 229) Planung sonstiges
000.000 m nn a
"v Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
-0.128°% A m .
u Sickermulde DDSP Doppelte Dist: hutzplank
\_ ppelte Distanzschutzplanke
Larmschutzanlage DE 4 a
- 240.000 m
1200 \ 1 Fahrbahn mit Achse
\_ - .
| LS-Wall= 5.00m ü. OK Fahrbahnrand, R Mittelstreifen ZZ, frezuhaltendes Sichtfeld
m -
LS-Wand= 2.50m ü. OK Wallkrone 3 Br a
1) y Y
Länge = 1155m 2 Banket: Lichtsignalanlage
Rad- und Gehweg
- Banket:
(Achse 229) - en Regel ichni
\
400000.000 m Sickergraben egelungsverzeichnis
\_
, \L a — . \ ET] Fahrbahnteiler / Insel [] Ifd. Nr. im Regelverzeichnis
128% = E 5 o Verziehung des LS-Walles
[«P]
240.000 m E - Io _ BE Grünfläche
ggaon vw o|ıcNQ Verwaltung
“ EIS Z Rekultivierungsfläch
AL [74 m < 3 ZI ekulfivierungsflache Flurgrenze
\ a 2 ano Y & a m an Flurstücksgrenze
z e ” o an & a| + Immissionsschutz —  Gemeindegrenze
EN 5 I =} 3 > 215 N
S E _ oO t|ım-< oO Ss <zZ\o oO
2 |g & S Oo £|m ss © o = 9 S Entwässerun
\_ oa Ss |s =} Q© u < © =} a| © SO Lärmschutzwall mit LS-Wand 9
= 7 s|% S 3 an? S = »12_—-—-8_
u” o© — o© _--- DH=63.50
uns PS 8 |= = v- Jo > -- SH=61.30 \
[3 = N U xD x Mineralölfernitg. DN 600 Bu VOLLER neuer Kanal mit Prüfschacht
= - m = - Fr} RRP Rotterdam Rijn Pipeleidin 30.0m J=15% Dt=Deckelhöhe
oO Verkehrszeichenbrücke nördl. Verflechtungsstreifen Sickermulde mit Rigole > = 3 Sckemnuldeo Rigole BT yn FIp g SHeSohlhöhe
erneuern! Standort mit b=2.00m 1 b=1.50m _.- | 7 .
L-Steinen einfassen jun | ne _- > 1] +“ Straßenablauf mit Anschlußltg
\_ ro „are =
\ | ® Ba “ __- DN 3008
BBugenZe ll. do... | - — -—  -—-------117-----1-1117------------ - - -- - ----______-_- -- -—. \/ —Dde4 ———  vorh.Kanal mit Schacht
EEE Din _ en 50.0m J=1.5%
Mineralölfernleitung Venlo-wesseling _ _ _ _ — -— -— - === oO r \ — =
-—- —- -— ---7- 7707007 = Arbeitsstreif T \L Bear
--- —- - -— _— - 70072 DN 600 Arbeitsstreifen oo Meissireifen = Kanalabbruch
__L__-- 7070707 Be “m Sickermulde an vorh. Wallkröne
P—--7077 N anpassen
Sickermulde 1.50
Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
—$—  Gradientenhochpunkt ©) ————  Landschaftschutzbegiet
—- Gradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil
®) = - Mulde an vorh. Graben
[ oO mt anpassen Naturdenkmal
25%,
en Querneigung
200 m Achse 229 x Anschluss an Bestand [ES Wasserschutzzone
u 50 Re -—-
n z NS B. 7 (Achse1)
! R=5817.15 Tas —— —  — m | ! \ H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
—— ——— 0 1
{ _-. _—— — 345 \ 1 ! © H % 5 1,500%% 0.700% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.)
Aufenthaltsstufe H2 ! Zw 18 8 R . .
Achse 229 ——— —— Wirkungsbereich W3 | 3,50 BA B Ah DH 62.969 1! \ N Längsneigung u. Abstand zum nächsten
_-_ —— .
—— nach Aachen | DH 63.049 SH 60.879 n DH 63.533 DH Ara j = Neigungsbrechpunkt
| 350 DH 63.128 SH 60.838 = SH 60.991 masıe DH 82.72 =|3
| DH 63.889 75 SH-60.698 —_—— Achse log m __ oe  __.__, SH 61.288 \_ RI $
\ DH 63.955 sh s0036 ——— _ Di u mi — -— -—  —-— 1. 0... [_____._ en 2|%
DH 63.998 N SH 60.615 _— nn F H Te =&----—--—-. --—----._._._._.__._\ S S Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt
SH 60536 - nn R=580! | [NT Ss
zn | ’5 \z ITnun—————————— „TI
Del Blendschutzwall 1 F H \
ı
\ Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt
\_ |
a 315 | __ 0 _ ga nach Olpe 5
_— —— I — IAhse30 Mir Anschluss an Bestand D
—_— 1 - “| 3# = = EDSP 100m
_— _—1 DH 62749 B=538225 pp 7 En en ER — — ——— ———— = So SS 0000000000000.
_ _— 0752597 SH 61.647 250 u Ze m m
_- —— SH 61.529 nn =g — =;
=2 ——e
Achse 330 —  — ge —— SH 61.170 - -
 — ee SH 61.045 I
Te a sam u SH 60.820 va
I SH 60920 Arbeitsstrei \ &
fl fl fi f f f ı L fi fi fi fi f f 1 n \
1950 - - ii fi n n ı } ı f 1 ! 2 ——___________- — -.____ \ oO n
m = __ 2 vorh. Verkehrszeichenbrücke S Safzungsgemäß ausgelegen
— -.—-—._._ = _ > =
mo. ID eos in der Zeit vom
un a ID Bi bis
Lo. d Aufenthaltsstufe H2 -——_ ® I =—_, Ba DS NG En [wu] in der Gemeinde
I , , —, — =, === Wirkungsbereich W3 zoo =-—-_ a n— > S_ N S N RS [a P] \
Km SI = >D,QUIN SD e =
ln \L 6-1 II S.N N DS En zer und on Ger Ausiegung sind
_ - _ . 100 (Wingas) — < < rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
neuer Transportkanal Gascade-Gasleitung DN (Wing = I = an R< ortsüblich bekannt gemacht worden
DN 400 u. DN 500 sichern N NS „ t-
Fr SIND EIERN SS
Q i .
Tyssengas Gasleitung DN 600 c N S AAN + = Gemeinde:
ysseng N x \
I = INN \\ N
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Siehe Anschlußplanung Europaallee 8 zZ < NIIN IN ©
_ rd N r (Dienstsiegel)
I gel)
a 2 N N \ \ oO
der Stadt Frechen s al=70 NEN \\ S
- +1m m NAN \ \ = —_ (Unterschrift)
5 2a NUN \ \ >
Gascade-Gasleitung DN 400 Thyssen-Gasleitung DN 600 R-} ur = N \ \, \ m
\ N — m) N \N\ \ pas ui
sichern sichern D ’ juni N \ \ . . ,
ecyo>2%4 NANON N on Ingenieurgemeinschaft Planpartner
= 5% 4 NANRONN r —_
" zZ > n m N \ \ IN \ \ —_ Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
„ t = VUN
Schnitt 20-20 ARE NN
8 | 8.5 STERN
M. 1:250 (Bau-km 61+891)  evlguüa A NN
| > VAN, \ Regionalniederlassung
— . .
43.50m N ON NN 7 Ville-Eifel Straßen.nıw.
I N \ \ \ \ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
9.00 2.001150 250, . . 3.50 2.00, 2.00 3,50 3,50 3.5 375 |, 250 ]1.5012.00 N \ \ \ \ \ Projekt-Nr.
Bö ö Mut B 1S.sIr. [5 V.Sir. 501.517. 1 B Mu N ANNO 44-2636
| \ N \ \NEN \ L 183 5006 055 5006 075 Unferlane Fe
h 3, \ N \VONONN \ NächsterOrt: Frechen u L5
| a \ \ \ \ \N Bau-km
OKWall_ y . Lo R2 N \ \N 0+300.000-0-233.576(Achse229
\ \ Südseite \ S_\ '
gl Nordseite 8 sr NN IN \\ - — L183 Ausbau zwischen K 6 und L 361
S 2 2 NANON N \_ ersorgungseinrichlungen mit Vollausbau AS Frechen-Nord 0+800.000-1+079.344(Achse230}
N LS- Wall/Wand E & N \ \ \ \ \ a vorhanden geplant und Verflechtungsstreifen A 4
\ \ \ \ \ —_4h_- —_4_- Trinkwasserleitung Lageplan
\ AN \\ \ \\ en a Gasleitung Ah
. E-Freileitun:
\ VAN, ZE_. IE. m Feststellungsentwurf 1.500
000.000 m \ \ \ \ \ \ \ u. un Fernmeldeleitung Maßstab 1:
-. = = — — -  Schmutzwasserleitung
(Achse 230) NAN N \ \ an 8 - Leitung Straßenbeleuchtung Aufgestellt
. u Fernheizleitung
NASEN ON EH EH
“ NAN NEON \ Euskirchen, 05.10.2016
1395 BT \ N \ \ \ \ Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
\ \
Y 2558234.526 $ % e e & & & & £ % e Y 2558860.659 gez. Decker
X 5643946.709 - - = - = ° ® ® ® ® X 5643802.615

Anlage 8 - Detaillageplan L7

4740 Zeichen

Y 2557161.285

$ $ B 5 & Bi $ $ a 2557109.355 Zeichenerklärung
X 5644861.217 S S S S ® = ® S 5645318.432
um sonstiges
Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
Sickermulde 11 Doppelte Distanzschutzplanke
{Achse 100)

Banket:

Fahrbahn mit Achse 7,
Mittelstreifen freizuhaltendes Sichtfeld

0.000 m

-0.500 %

g ya
\\
\
\\
\
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dızz9= sin
mssüng+) Wohned 4
HS Jauayyey
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I
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I
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Fahrbahn mit Achse
300.00 m Banketı } GEBR Lichtsignalanlage
Rad- und Gehweg
Banket:
Dammböschung . .
Regelungsverzeichnis
Sickergraben
[er] (fd. Nr. im Regelverzeichnis
u v IL Fahrbahnteiler / Insel
D0zIS @| >= . \D sus |
S_ — + c rD [_] Grünfläche Verwaltung
_: x
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> = | <z u) 7 rV.v) Rekultivierungsfläche Flurgrenze
Be ” Br PL Flurstücksgrenze
52 u Yr Bu A — emeindegrenze
GG > I Pe vo . Immissionsschutz
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a < rn .
z u \ = 150.000m u\lz = Entwässerung
un A L_ = Lärmschutzwall mit LS-Wand
Fr 2 =
W I ö DH=6350
SH=61,30
DN 300B neuer Kanal mit Prüfschacht
z Rheinenergie-Wasserleitung PVC 110 - +. DH=Deckelhöhe
zZ sichern bzw. umlegen SH=Sohlhöhe
ww ’
= 9.000m u u ,
L57 L Lz 30.000m 1777 ıT >B+- Straßenablauf mit Anschlußltg
j23.25m eom
i=3. -- — ge vorh. Kanal mit Schacht
| -o 50.0m 31,5%
n
Gut Clarenhof | 2 _ A Ex Kanalabbruch
| <Z Lichtsignalanlage
Rheinenergie-Wasserleitung PVC 225 l ! WUNLETIDESLUCKTETEIEH ;
(stillgelegt) ea;
= End - - u
0S2U5 Fi € der Feststeilgn, Oberflächenentwässerung / 3 0+ . . .
3 — - AR n 22, III -
oO _ BEURMORGEDHIn g l Rheinenergie-Wasserleitung PVC 225 in vorh Straßenabiäufe / 0.000 L 1 83 OdzLS Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
& S & RS | sichern bzw. umlegen Em FE 7
= 3 _ ickermulde mit Rigole .
- 0 R= Y2 | Sikernulde mit Rige | —$— Gradientenhochpunkt _—
Sa 3 1 “200 5 ud IE ig Knoten L 183/361 p ( \ ) Landschaftschutzbegiet
€ 1 N- — \ Pflanzstreifen renze „ Signalisierung wird ergänzt f ü il
A% / ON PP Baug _ _ —4—- Gradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil
3 5 / Sickermulde
= / Aufenthaltsstufe H2 __-- 707 L_-. —  Nafurdenkmal
S Wirkungsbereich W3 — u u 25%, Querneigung
Anschluß Gut 24 0+290 000 Vorflut [FT] Wasserschutzzone
(Achse1)
H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
7 = 1.500% 9.100% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.)
B
o 2) | 3 Längsneigung u. Abstand zum nächsten
| = x Neigungsbrechpunkt
8 om SH 58570 2\3
N — f 2\2
=__ —Z s|ı u
on T s|s .
500 _—_ —_— na . = Sg Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt
77 SH SE670 \eT |
| mel 7
O0ELS |; Bra —_ı
/ 6 0s245 Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt
a: % nd
! Fahrbahnteilerkopf
wird umgebaut
1-0 _ u 0+165 -
_L_ 0 au renze MM
Sickermulde Baug Rede,
Achse un SENTT Tee
Pflanzstreifen Chse 452 Eon 151.955
_ -— 77 ——— =
_— — — anal DN 400 auf 185.00m Länge
rn und Straßenabläufe
werden abgebrochen. — \ —L
Neue Vorflut über Muldenrigole [02 [
m _— — — — Baugrenze
_— Bi
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\ Sickermulde mit Rigole SO 3
OSELS AL 3 50 1.00 O0ELS
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0+700.000
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2 [e 23
z [3 Rheinenergie-Stromkabel | Satzungsgemäß ausgelegen
un sichern bzw. umlegen 4
u 0+099 in der Zeit vom
2 -L bis
p in der Gemeinde
an
Verlängerung Linksabbiegespur rm --
m f Wasserschutzzone Illb um ca. 90.00m DU Ze und ort der Auslegung sind
LS —_ > rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
! WSG -Weiler R7-3509.090 © en] ortsüblich bekannt gemacht worden
I Rzog, 0+066. 198 5
T Gemeinde:
—.
-
(Dienstsiegel)
Schnitt 1 6-1 6 (Unterschrift)
M. 1:250 (Bau-km 1+590)
0+ . .
310m 050 Ingenieurgemeinschaft Planpartner
50 .
Bu sch b e l 2,50 ]1.501 2.00 || 250 |1.75|| 350 3.50 325 41125123 325 | 325 [350 1350 1150| 2001.50) 250 Gustay-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
Pft.Str.| Mul Bo RG | T 0 50) \ 50 50 | B | Bo | MufPfi. Str. ””
Flur 11 |
N | Bi L PP,
\ [m n R -
s| N / Regionalniederlassung f]
gl = ' i
8 S[S -- Ville-Eifel Straßen.nıw.
<| 5|sS Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
IT: ı v SS von Abschnitt nach Abschnitt Stationsbereich Projekt-Nr.
i Tr 44-2636
L183 5006 055 5006. 075 —.
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ga j Nächster Ort: Frechen L?
Bau-km
1
“ . 1+480.000-1+700.554
L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361
L > eo Versorgungseimrichfungen mit Vollausbau AS Frechen-Nord
& ann und Verflechtungsstreifen A4
j 3 vorhanden geplant Lageplan
>
—_ W .
hi a m... Teinkessritung Feststell kwurf L183n
2 0+000 E = E-Freileitung esisie ungsen wur Maßstab 1:500
- — + - = + -  E-Leitung
an -— 00 Fernmeldeleitung
— Wo - — a =  Schmutzwasserleitung Aufgestellt
_ I  naunnbeleuchfung Euskirchen, 05.10.2016
j Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
gez. Decker
Y 2557489.497 R R 5 5 5 5 5 5 Y 2557437.567
S S S = = S NS Pet
X 5644898.495 8 8 8 8 8 & 8 &

X 5645355.710

Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017

1365 Zeichen

Anlage 10 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.07.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 
öffentlich 
5.8 Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 
(Bonnstraße) zwischen K 6 (Krankenhausstraße) und L 361 (Aachener 
Straße) mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Ver-
flechtungsstreifen der Autobahn A 4 
1225/2017 
RM Hammer regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, eine erneute Prü-
fung bzw. Entschärfung der frei laufenden Rechtsabbieger in die Stellungnahme mit 
aufzunehmen. Zudem weist er anhand der Anlage 1 darauf hin, dass an der L 183 in 
Höhe von Gut Clarenhof die Möglichkeit eines späteren Radschnellweges gegeben 
sei und dieser Kreuzungsbereich insofern nicht verbaut werden dürfe.   
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt 
zu beschließen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den 
Ausbau der L 183 (Bonnstraße) und den Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-
Nord sowie den Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 die in der Anlage 9 beigefüg-
te Stellungnahme abzugeben. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 - Detaillageplan L2

16155 Zeichen

Y2557457.472 r . f R R x x R x Y 2557275.058
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i — 4217) / > / Sg z 1 Fahrbahn mit Achse
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z fl b=1.50m, L=15.00m Sickermulde \ I (Dienst (
7 mit Rigole 3 BauwerkNri J ' M. 1:250 (Bau-km 0+046) vnisiae)
N 8 Überführung der L183 U / 00925
an 5 I IT 21.00m (Unterschrift)
Sickermuld beitsstreifen Sickerhuide \ SS Bau-km A 61+061.700 /
ickermulde \ u —- / SI
9x0 _ & 9 = DIxS// Bau-km L183 0+631.168 ' 2.50 11.50] vari. 350 | 375 2.00 12.25
oa -—— ar ax Tu Fläche modellieren ” So TIEL = 5 Kreuzungswinkel 63.207 ° / ME Ba + Tr. T r+a fofzs ; ;
L_——-— Baugrenze II Sg oO % n Ingenieurgemeinschaft Planpartner
\ und mit Oberboden III I — Fr S L.W.= 43.50m / |
Rheinenergie-Stromleitung Bu N \ andecken FF RZ & & 1 AD D ui k 7
sichern bzw. umlegen NE, = N Tun T zZ Im LH. > 4.70m Ir / e Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
2 BIN RS) IN 5 SI ng Qu: KH.= 130m I ' Bi
rn Ne RN Hi \ S N b H=1. ' B
"us u BB = 2 WG II NN 7 = > 8 S R MLC 50/50-100 J v 2
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3 %” : \* \ IN. SSS/I N o / ille-Eife Straßen.nıw.
, > \ / Me >= g & 2 N . u ı Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
I \ N SH 62484 AL S 5 x Schnitt Brücke [and T Straße von Abschnitt nach Abschnitt Stationsbereich Projekt-Nr.
I Ausbau Knoten L 183 rd N / SI 7 ı 44-2636
" - > z + / S 9 -
Unitymedia Telekommunikationsleitung Z \ AS Rampe Süd/Anschl. Europaallee 4 au \ / h \ 9 rB & ao IE J Schnitt 1 2 1 2 L 183 5006 055 5006 075 NEE am
sichern bzw. umlegen & ws A oO MM Q Q 350 12.00 1.75 KW l M. 1:250 (Bau-km 1+010) U5 L2
E70 3 \ N) Blendschufzuall m z - U ‚ NächsterOrt: Frechen
4 Ion, >} a / ! R | 25 1250 < ; 350 350 L l 31.00 Bau-km
RN Y% Ki / | N / nördlicher = 350 BI 1BL2 u l L 4,50 13.35 1183 Ausb ischen K6 und L 361 0+450.000-1+050.000
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Anlage 9 - Stellungnahme

19133 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- 
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
  Bauverwaltungsamt 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 
Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 
E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Di. 08.00 - 18.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
62 
Stadt Köln - Bauverwaltungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
 
Bezirksregierung Köln 
- Dezernat 25 - 
z. Hd. Herrn Jochheim 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
Az. 25.3.3.3-1/16 62/621/2-62.10.02  18.04.2017 
 
Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen A usbau der L 183 zwischen K 6 und 
L 361 mit Vollausbau AS Frechen-Nord und Verflechtu ngsstreifen A 4 von Bau-km 
0+051.000 bis Bau-km 1+700.554 sowie landschaftspfl egerische Maßnahmen in den 
Gemeinden Frechen, Köln, Bergheim und Kerpen 
 
Sehr geehrter Herr Jochheim, 
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: 
Die Stadt Köln begrüßt Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur. 
Bei Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Belange bestehen gegen das hier zur 
Rede stehende Vorhaben keine Bedenken. Hierbei weise ich besonders auf die in den Punk- 
ten Straßen und Verkehr sowie Stadtplanung genannten Anforderungen hinsichtlich einer 
leistungsfähigen Radverkehrsführung an der L 183 hin. Die vorgesehene einseitige Anlage 
eines 2,50 m breiten Geh- und Radweges ist bei weitem nicht ausreichend. Erforderlich ist 
mindestens ein Radweg mit 2,00 m Breite je Fahrtrichtung (insgesamt ≥4,00 m) zuzüglich 
eines Gehwegbereiches. 
 
Straßen und Verkehr 
Seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird ein zeitnaher Ausbau für die Erwei- 
terung der Teilanschlussstelle Frechen als Vollanschluss, einschließlich der Verflechtungs- 
streifen auf der A 4 vom Autobahnkreuz (AK) Köln-West und der vierstreifige Ausbau der 
L 183 sehr begrüßt. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik begleitet die Maßnahme 
„Vollausbau der AS Frechen“ des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung Ville-
Eifel in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Frechen seit vielen Jahren. 
Entsprechend dem heutigen Teilanschluss mit den Fahrbeziehungen der Zu- und Abfahrt 
von und nach Aachen sind für den geplanten Vollanschluss die Zu- und Abfahrt nach Köln 
planerisch nach Westen ausgerichtet. Der sogenannte Manövrierstreifen auf der A 4 (Aufwei- 
tung von drei auf vier Fahrspuren) dient als Ein- und Ausfädelspur zum AK Köln-West. 
Gleichzeitig beinhaltet die Planfeststellungsunterlage den vierstreifigen Ausbau der L 183 
zwischen der K 6 und der L 361. Die Maßnahme liegt fast ausschließlich auf dem Gebiet der

Seite 2 
 
/ 3  
 
 
Stadt Frechen. Bezug nehmend auf die nun eingereichten Planfeststellungsunterlagen erge- 
ben sich für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik nach Durchsicht der Planunterlagen 
und Abwägung mit den aktuellen städtischen Projekten aus der Verkehrsplanung, der Ver- 
kehrsentwicklung, der Verkehrssicherheit noch die folgenden Hinweise, Forderungen und 
Anregungen. 
 
Verkehrsführung und Verkehrsplanung 
Damit keine Durchgangsverkehre zu dem und von dem Vollanschluss Frechen-Nord durch 
die Stadtteile Weiden, Lövenich und Junkersdorf entstehen, muss die Errichtung einer Bus- 
schleuse auf dem Frechener Weg in der Planung Berücksichtigung finden. Diese wurde von 
der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) in der Sitzung am 28.02.2011 beschlossenen. Die 
Sperrung des Frechener Weges auf Kölner Stadtgebiet mittels Busschleuse ist dringend er- 
forderlich. Die Verkehrsverlagerungen durch die Busschleuse im Frechener Weg betrifft ins- 
besondere das höhere Verkehrsaufkommen im Knotenpunkt Aachener Straße / Bonnstraße 
und muss im Verkehrsgutachten für den Vollanschluss mit betrachtet werden. 
In der Örtlichkeit ist zudem zu beobachten, dass viele Fahrzeuge verbotswidrig vom Freche- 
ner Weg direkt auf die Auffahrt Richtung Aachen fahren. 
Auf Seite 24, Punkt L 183/nördliche Rampe/Frechener Weg ist im zweiten Spiegelstrich aus- 
geführt, dass der „verbleibende Linksabbieger“ in den Frechener Weg nur noch dem Busver- 
kehr vorbehalten ist. Die Buslinie 145 der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) fährt von 
Süden kommend in den Frechener Weg ein. Der Linksabbieger ist nur in Verbindung mit der 
Busschleuse für die Erschließung der Gewerbebetriebe und des Wohnhauses nördlich des 
Frechener Weges erforderlich. Somit könnte die Länge der Linksabbiegespur reduziert wer- 
den. Im letzten Spiegelstrich wird ausgeführt, „Im Anschlussast des Frechener Weges (K 6) 
entfällt ebenfalls die Geradeausspur“. Eine Geradeausspur ist heute nicht vorhanden. 
Die Verkehrsmengen auf der L 183 von der L 361 bis zur nördlichen Rampe der AS Frechen-
Nord wächst von 29.229 (Kfz/24h/Prognose 2025) auf 40.000 (Kfz/24h/Prognose 2030). Der 
Ausbau der Kreuzung L 361 / L 183 im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit ist daher zu über- 
prüfen. 
 
Radverkehrsanlagen und Radwegnetz 
Die vorliegende Planung sieht im Ausbauabschnitt der L 183 zwischen der K 6 und der L 361 
auf der westlichen Straßenseite einen 2,50 m breiten gemeinsamen Rad- und Gehweg vor. 
Dieser Planungsschritt entspricht so nicht den bisherigen Abstimmungen. Im Rahmen des 
Landeswettbewerbes „Radschnellwege NRW“ wurde ein Konzept „Radschnellweg Rhein- 
land“ erarbeitet, das am 06.02.2013 von der Bürgermeisterkonferenz beschlossen wurde. 
Dieses Konzept sieht für die L 183 eine Radschnellwegverbindung vor. Aus diesem Grund 
muss die Planung einer Radschnellwegverbindung vorgesehen werden. Hierbei sind die 
Vorgaben der Kriterien für Radschnellwege NRW bzw. die Empfehlungen des Arbeitspapiers 
„Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen (FGSV) entsprechend zu berücksichtigen. Hieraus leitet sich eine Breite von 
≥4,0 m für den Zweirichtungsradweg sowie 2,0 m für den Gehweg zuzüglich eines Trenn- 
streifens ab. 
Ansprechpartner für Belange des Radverkehrswesens i m Amt für Straßen und Verkehrs- 
technik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Möllers (Telefon: 0221-221-22851; E-Mail: 
juergen.moellers@stadt-koeln.de).

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/ 4  
 
 
Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit und Baustellenabwicklung 
Aufgrund der Lage, des Umfangs und der Bedeutsamkeit der Maßnahme ist bereits im Zuge 
der Ausführungsplanung die Baustelleneinrichtung und Baustellenabwicklung mit dem Amt 
für Straßen und Verkehrstechnik abzustimmen. 
Die Baustellenbeschickung sollte über die A 4 erfolgen, um das Straßennetz Aachener Stra- 
ße und Bonnstraße nicht unnötig zu belasten. 
Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor 
Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Ver- 
kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-M ail: strassen-verkehrstechnik@stadt-
koeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. 
Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt über einen Verkehrszeichenplan, 
der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. An- 
sprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengenehmigungen und Ordnungsangelegen- 
heiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr 
Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de). 
 
Stadtplanung 
Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bedarf es mit Blick auf den Querschnitt der L 183, hier 
konkret bezogen auf die geplante Radwegbreite einer Änderung. Die Breite eines nur einsei- 
tig angelegten Zweirichtungsradweges von 2,50 m ist nicht ausreichend. 
Zur Stärkung des Umweltverbundes ist der Radverkehr zu fördern. Zielvereinbarungen hier- 
zu finden sich im Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan der Stadt Köln. Entlang der L 183 
ist ein Radschnellweg geplant, dessen Breite entsprechend den Regelwerken umzusetzen 
ist. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Hüser 
(Telefon 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). 
 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
In dem beigefügten Erläuterungsbericht wird unter Kapitel 4.8 und 6.1 „Lärmschutzanlagen“ 
bzw. „Lärmschutzmaßnahmen“ vermerkt, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen 
sind. 
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau lehnt vorsorglich den Bau und die Unterhal- 
tung von Schallschutzwänden sowie deren Übernahme ab. Gleichwohl ist das Amt für Brü- 
cken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: bruecken-tunnel-
stadtbahnbau@stadt-koeln.de) bei der Genehmigung dieser Schallschutzwände zu beteili- 
gen. 
 
Brandschutz  
Seitens der Berufsfeuerwehr Köln wird in brandschut ztechnischer Hinsicht auf Folgendes 
hingewiesen: Sofern während der geplanten Baumaßnah me die Befahrbarkeit des öffentli- 
chen Straßenlandes der Stadt Köln, auch kurzzeitig,  für die Einsatzkräfte der Berufsfeuer- 
wehr Köln nicht vollständig sichergestellt werden k ann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuer- 
wehr Köln, Abteilung Einsatzplanung, Scheibenstraße  13, 50737 Köln sowohl fernmündlich 
als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. A nsprechpartner ist Herr Peters (Telefon: 
0221-9748-1100; E-Mail: frank.peters@stadt-koeln.de).

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/ 5  
 
 
 
Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz 
Auf dem Gebiet der Stadt Köln nimmt das Römisch-Germanische Museum die Belange von 
Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hoheitlich wahr. Im Erläuterungsbericht wird 
unter 5.4 ausschließlich auf die fachliche Einschätzung des Landschaftsverbandes Rhein- 
land (LVR) - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) - hinsichtlich der Belan- 
ge von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz Bezug genommen. Die Zuständigkeit 
des LVR-ABR bezieht sich jedoch lediglich auf jene von den Planungen betroffenen Flächen, 
die außerhalb des Gebietes der Stadt Köln liegen. Die im Rahmen der Vorplanung innerhalb 
der gesamtstädtischen Stellungnahme der Stadt Köln abgegebene fachliche Einschätzung 
des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Boden- 
denkmalschutz hinsichtlich der Betroffenheit des Gebietes der Stadt Köln wurde im Verfah- 
ren bislang nicht berücksichtigt. 
Die fruchtbaren Lössböden im Plangebiet bieten ideale Voraussetzungen für eine Besiedlung 
mit wirtschaftlicher Ausrichtung auf die Landwirtschaft. In vorgeschichtlicher, römischer und 
mittelalterlicher Zeit wurden diese Lagen bevorzugt als Siedlungsstandorte genutzt. Entspre- 
chende archäologischer Fundplätze sind aus der Umgebung des Untersuchungsraumes be- 
kannt. Die ältesten Siedlungsnachweise stammen aus der Jungsteinzeit (etwa 5.500 vor 
Christus), dem Beginn der ackerbäuerlichen Wirtschaftsweise in der Region. 
Auf den von der Planung betroffenen Flächen auf dem Gebiet der Stadt Köln sind somit ar- 
chäologische Bodendenkmäler und Fundstellen zu erwarten. Archäologische Untersuchun- 
gen oder Vorermittlungen haben in den entsprechenden Flächen nördlich der A 4 jedoch 
bislang nicht stattgefunden. Das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Boden- 
denkmalpflege und Bodendenkmalschutz hat daher im Rahmen der Beteiligung darauf hin- 
gewiesen, dass eine gründliche Bestandsaufnahme des archäologischen Kulturgutes auf 
dem Gebiet der Stadt Köln erforderlich ist, um dessen Schutzwürdigkeit im Sinne von  
§ 2 Abs. 1 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nord- 
rhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu bewerten. Diese durch eine archäolo- 
gische Fachfirma durchzuführende Maßnahme sollte Aussagen zu den Umweltfolgen der 
Planung ermöglichen und ist Voraussetzung für eine Einschätzung und Konkretisierung des 
gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen archäologischen Untersuchungsbedarfes, der 
durch das geplante Bauvorhaben ausgelöst wird. In den von der Baumaßnahme betroffenen 
Flächen sind im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung unter der Fachaufsicht des 
Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenk- 
malschutz der Stadt Köln Oberflächenbegehungen mit Einzelfundeinmessungen, eine bo- 
denkundliche Sachverhaltsermittlung mittels Bohrungen sowie die Anlage von Suchschnitten 
in ausgewählten Teilflächen erforderlich. Die Kosten der archäologischen Maßnahmen sind 
vom Träger der Straßenbaulast zu tragen. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege 
und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221-
24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). 
 
Landschaftspflege und Grünflächen 
Der Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage entlang der A 4 an den vorhandenen Lärm-
schutzwall westlich des Autobahnkreuzes (AK) Köln-West beansprucht den geschützten 
Landschaftsbestandteil (LB) 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich 
des Autobahnkreuzes Köln-West“. Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan 
(RE-Unterlage 19.1.1) und im Erläuterungsbericht vom 05.10.2016 wird diese Inanspruch- 
nahme leider nicht genauer spezifiziert (in den genannten Unterlagen heißt es hierzu ledig-

Seite 5 
 
/ 6  
 
 
lich „kleinräumig“), so dass Art und vor allem flächenmäßiger Umfang des Eingriffs im Unkla- 
ren bleiben. Seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wird darauf hinge- 
wiesen, dass Beeinträchtigungen, die mit dem Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage 
an den bestehenden Lärmschutzwall verbunden sind, so gering wie möglich zu halten und 
durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen sind. 
Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln ist Frau Weber (Telefon: 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadt-
koeln.de). 
 
Landschafts- und Artenschutz 
Landschaftsschutz 
Bei der Baumaßnahme ist in Teilbereichen das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer 
Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ auf dem Gebiet der 
Stadt Köln betroffen. An das Ausbauende bei Bau-km 62+210 östlich angrenzend liegt der 
geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles 
nordwestlich des Autobahnkreuzes Köln-West“. 
Insbesondere die temporären, baubedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft 
sind im Sinne der Eingriffsvermeidung auf ein Minimum zu reduzieren. Der autobahnbeglei- 
tende Gehölzstreifen nördlich der A 4 ist außerhalb der Vogelbrutzeit zu entfernen und nach 
Abschluss der Arbeiten als Böschungsbepflanzung wieder herzustellen, da er die optische 
Einbindung in das Landschaftsbild fördert. 
Da es sich bei der geplanten Lärmschutzmaßnahme (Wall-Wand-Kombination) um die Nach- 
rüstung an einer bestehenden Straße handelt, ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung voll- 
umfänglich zu beachten. Gemäß §§ 14-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) stellen 
Lärmschutzmaßnahmen an neu gebauten Straßen oder Schienen keinen Eingriff dar. 
Die im Landschaftsplan der Stadt Köln dargestellten Maßnahmen, besonders die Nr. 3.2-24, 
3.2-26 und 3.2-28 sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und möglichst zeitnah 
zur Ausbaumaßnahme umzusetzen. Sie betreffen die Randbereiche der Grünverbindung 
Junkersdorf-Weiden, die als Erholungsfläche eine wichtige Funktion hat. 
Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das dem Naturschutzbeirat in einer ordentli- 
chen Sitzung vorzustellen ist, da er bei wesentlichen Entscheidungen der Behörde gemäß 
§ 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnatur- 
schutzgesetz – LNatSchG NRW) anzuhören ist. Die nächste erreichbare Sitzung findet am 
12.06.2017 statt. Zur fristgerechten Anfertigung der Vorlage wird der Vorhabenträger um 
Rückmeldung bis zum 17.05.2017 gebeten. 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Wil- 
ly-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail:  
bassila.boshalt@stadt-koeln.de). 
 
Artenschutz 
Die in der vorliegenden Artenschutzprüfung dargelegten Schlussfolgerungen sind schlüssig 
und nachvollziehbar. Die unter Punkt 3.3 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. 
zum Ausgleich für die betroffenen Arten werden aus Sicht des Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamtes (Untere Naturschutzbehörde) befürwortet. Aus artenschutzrechtlicher Sicht be- 
stehen keine Bedenken, soweit die aufgeführten Maßnahmen eingehalten werden.

Seite 6 
 
  
 
 
Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Wil- 
ly-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail:  
bassila.boshalt@stadt-koeln.de). 
 
Boden- und Grundwasserschutz 
Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Be- 
reich der Baumaßnahme (gemäß Übersichtskarte „L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361“, 
IGP, Euskirchen, 05.10.2016) vor. 
Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beachten. 
Sollte im Rahmen der Bauarbeiten optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenmaterial 
angetroffen werden, so ist der Bauherr verpflichtet, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
einen Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und die Risi- 
ken beurteilt. 
Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221-
221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221-
221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de). 
 
Verkehrslärm 
Die Prüfung nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) zum Thema 
Verkehrslärm fällt in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde. 
Ich bitte hierbei jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere für die vorhandene 
Wohnbebauung im Bereich Köln-Weiden eine Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte ge- 
sichert wird. 
 
Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwa hrend abgegebene Stellungnahme 
steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- 
ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirk svertretung für den Stadtbezirk Lin- 
denthal sowie des Verkehrsausschusses mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Cornelia Müller

Anlage 1 - Übersichtslageplan

762 Zeichen

Regionalniederlassung
Ville-Eifel 
Aufgestellt 
Euskirchen, 05.10.2016
Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
 
 
gez. Decker
 
 
 
 
Feststellungsentwurf 
L 183  Ausbau zwischen K 6 und L 361
mit Vollausbau AS Frechen-Nord
und Verflechtungsstreifen  A 4 
SiB/RRB 
Lärmschutzanlage A 4 A 4 
K 6 
L 361 
L 361 
Gut Clarenhof 
PFG 
PFG 
PFG 
L 183 
AS Frechen-Nord 
Ende der Feststellung 
Bau- km 1+700.544 
Köln - Weiden 
Beginn der Feststellung 
Bau- km 0+051.000 L 183 
L 183 
AK Kreuz 
Köln - West 
B 264 
K 6 
K 8 
K 25 
K 25 
L 183 
L 213 
L 213 
K 10 
L 183 
K 25 
K 6 
L 213 
K 6 
K 5 
K 5 
A 4 
Ende der Baustrecke Verflechtungsstreifen 
Bau-km 61+977.500 (Achse 1) 
Ende der Lärmschutzanlage 
Bau-km 62+210,000 (Achse 1) 
A 4 
B 264 
L 213 
K 6

Anlage 5 - Detaillageplan L4

6226 Zeichen

Y 2557791.738 2 a “a e & n & " & " Y 2558338.601
X 5644269.762 u “ u - u “ u “ u “ X 5644221.532 Zeichenerklarung
V 7 \ ——
\ N .
\ Planung sonstiges
\ . ——— —
\ f Schnitt 19-19
\ Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
\\ + M. 1:250 (Bau-km 61+540) 1 Sickermulde DDSP Doppelte Distanzschutzplanke
\ | | Bankel!
\ _—_ 110-/380-kV Freileitung \ 220-/380 kV Hochspannungsfreiltg. BLAT
| > ca. 20.50m T5 F
,? Rommerskirchen-Sechtem \ a Brauweiler-Pkt. Neuenahr ahrbahn mit Achse ZZ, : haltendes Sichtfeld
\ N . reızunalfendes >ıchtTe'
1250 m , / neuen 2.11.00 2.00 2001.50, 2.50 335 0012. 250 150| 200 4,50 Mittelstreifen
BZ /
> ) Bö WK ö Mul B IS.st ? S.Str. |] B] Muf Wall un F
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7 OKWand y Banket Regelungsverzeichnis
an
‚2 Rad- und Gehweg .
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; \ \ Banket!
L 360-kV Hochspannungsfreiltg 220-/380 KV Hochspannungsfreiltg. OKWall_ y Nordseite Ss Südseite Dammböschung
W7 Brauweiler-Knappsack Brauweiler-Koblenz R 2 R
v 2! . F7 3 F} Sickergraben Verwaltung
yZ, 220-kV Hochspannungsfreiltg . 9 S\ ©: > RY 3 8
D nn o\% , = F
y Brauweiler-Goldenbergwerk EN % 3, j ‘ LS- Wall/Wand u ET] ahrbahnteiler / Insel Flurgrenze
, >> \ | I _ _ u .
€ : a2 ZZTZA —— Flurstücksgrenze
Kl Grünfläche ——. _ Gemeindegrenze
Mineralölfernitg. DN 600 Rheinenergie Stromkabel 77, Rekulfivierungsfläche Entwässerung
RRP Rotterdam Rijn Pipleiding sichern bzw. umlegen :
L_ DH=6350
(Achse 230) _ \ Immissi hut, SH=6130
— \® MmISSIOnSSChUfZ DN 3008 neuer Kanal mit Prüfschacht
100000.000 m EN. ® 50.0m J=1.,5% DH=Deckelhöhe
A 3 SH=Sohlhäfhe
\ 3 BR Lärmschutzwall mit LS-Wand x
ur . = - = 11 “
Mineralölfernleitung Vehlo-Wesseling > 0.100. % +0.138 % > \s LS-Wall= 5.00m ü. OK Fahrbahn >B-«- Straßenablauf mit Anschlußltg
Er .
uam __ DN 600 200m „wooom N LS-Wand= 2.50m ü. OK Wallkrone DN3008
- j . — A ——— vorh. Kanal mit Schacht
\ Länge = 1155m se 50.0m 3=1.,5%
Ss 0 \ AL
m 5, Fr. \ EN \ —ar Kanalabbruch
SS \ +
IL L_L_L_L_L_LL_ EIES= Bauar [07] . . .
35 _.___ me \ Ss EN Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
Sick: (de, b=2.00 ea nn N ITTRTTTTT nn S &
Ickermulde, D= m oO .
mit Rigole ul S ——  Cradientenhochpunkt ©) ———  Landschaftschutzbegiet
Arbeitsstreifen nu =
Siekermulde \ —--—_-__ Sickermulde nördlicher j —4—- Gradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil
Verflechtungsstreifen
Naturdenkmal
25%,
ee Querneigung
[EI] Wasserschutzzone
BEER EEE EEE nn Egg ntneg ne zn nn a aD a (Achse)
H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
1.500% 0.100% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.)
BEE man ns BEER +25.00m Längsneigung u. Abstand zum nächsten
x Neigungsbrechpunkt
=|3
44150 ol 2
Achse 229 s|&
| — — — R=5817.75 Ss = Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt
nach Aachen \
nach Oine \ 3.50 Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt
DH 64,722 h INK 5007 0554) j
SH62.252 m : Unten. DH 54.578 DH 64,509 —n Y
LAnel _ __, -_——- ran I _ >. ————[____L_ o—_—__L_. IL SH61650 \ ON soo SHE1.331 en x DH 64.429 BEZ eaUay
t __ ———— ___ - SH 61.038 OH 64.335
n Haar DB — — — ——6 ——_.___ | 208 own SH-60.642 DH 64.283 ———
| a) r UT ——— —_ _—_ ons KL SH-60.443 rzasyay —_
z | N n 757 \ Eu Tin = u an DH64.208 —
ao. Aufenthaltsstufe H2 1 3.50 \_ | - m EEE SH.60.487 m
| Anchluß an vorh. Schacht I) Wirkungsbereich W3 BR , \ = IRRE — — — ER Mi an
ı km 61+235 ° N num N en HN u =
I ü i SS Rohrdurchlass DN 500 bis an j —— 9... DH 64.068
| BE BEE ı_ | ı / in l südl. Verflechtungsstreifen _ \ W neuen Kanalverlängernund BR ___ pro SH 50561
DH 61.871 | ZT —— — le anschließen
Achse 230 DH61.AYF DH 61.994 DH 61.823 DH 61,819 tea} DH 61 IE, nt —— E DH 63.998
Z5H59594 R=5782.25 On 6102 Zi Ons249 [E SH 605%
——g— __

SH 60.194

SH 391 SH 59514 SH 59532 SH 59.629
f ! ä i i

a;
sohn 1

ZZ

—

DH 62.72 ——n

SH 61.244 ——— ——— nach Olpe

DH 62.1 7T—

4100 gas > | —— ® BE ——— er ij ; u

Satzungsgemäß ausgelegen

in der Zeit vom
bis
in der Gemeinde

Sickergraben im Zuge des Neubaues

der Europaallee snteyen —-—— o— -—_._

OTIT Zeit und Ort der Auslegung sind
EEE rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
ortsüblich bekannt gemacht worden
Aufenthaltsstufe H2 Gemeinde
=] Wirkungsbereich W3 B
F3l:7 F mm
Eu b.) Erlı 7 ES u
KIN Verkehrszeichenbrücke 22 °> | u —4t__
SS Ss5 2 s|3 - _ı ac
SB R erneuern! Standort mit Eu = $ ER Gascade-Gasleitung DN 400 ===--_|L__ (Dienstsiegel
a | . . aAulcs s|ıa sichern \ .
' L-Steinen einfassen sa] wä s|a
eo | sEeL NZ s|ıN Y (Unterschrift)
NS ® * \ 2|28 - Verkehrszeichenbrücke SIE
LAN Sr 3 => al 32 10% Thyssengas-Leitung DN 600 . 3/7
® 3 = Ar DI tor > Kan erneuern! Standort mit Sie
ai " EI 52 m . R S |: R R
% S 2|g slip »zooom \ L-Steinen einfassen SE Ingenieurgemeinschaft Planpartner
ge o| © Sog <
Pr II 318 5) 29 neuer Transport Mast 17 5
alny .
44050 \ = 3| 7 & Kanal DN 500 B Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
= Anschluß Europaallee 5 u 500000.000 m Mast 16 44000
SE a (Achse 230) >: 140% ora0s Blendschutzwall neuer Transportkanal DN 500 B AUSA-Fernmeldekahel
-0.500% = 320.09 m 359, - . >- sichern bzw. umlegen
160.00m 8 u -r | | ,
Regionalniederlassung f]
Sickermulde £x 2000.000 m 0.000 m Ville-Eifel Straßen.n Ww.
mit Rigole (Achse 103) R Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
o& - Achse 230)
3 aA von Fer
o M. 1:250 (Bau-km 0+119) - 44-2636
3 Siehe Anschlußplanung Europaallee 1183 5006 055 5006 075 age Bam
U5 L4
Nächster Ort: Frechen
3.75 \ 2,50 11,50] ca.450 1ca.3.50 NR s ı B NER 2.50 | 150 der Stadt Frechen Bau-km
V.Str. 5 | S.Str. [B Wall Gr. IB G| RG | 0+800.000-0+300.000(Achse229)
| | N Versorgungseinrichtungen L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361
o | rhanden Gestat mit Vollausbau AS Frechen-Nord 0+280.000-0+800.000(Achse230)
z | MW M ink lit und Verflechtungsstreifen A4 L |
A u en u en fınkwasserleifung
> - en a Gasleitung agep an
E-Freileitung
—_-&_. —_ —&_. Ah
E-Leitung
k ne -— Femmeldeleitung Feststellungsentwurf Manstab 1.500
= Mo - — an -  Schmutzwasserleitung _
an = —— = Leitung Straßenbeleuchtung
- e FH. EH. Fernheizleitung Aufgestellt
4,000 EN in
ö E 13950 Euskirchen, 05.10.2016
«\ \ > S \_ 7 Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
ar [> =
Y 2558314.266 gez. Decker

05285

Y2557767.403
X 5643993.833

X 5643945.603

Anlage 3 - Detaillageplan L1

5515 Zeichen

Y 2557772.603 & $ & & & 5 5 $ $ $ Y 2557622.480
x} > & > Bi > or > Bl > . .
X 5643418.029 = S S S S S S S S S X 5643947144 Zeichenerklarung
Planung sonstiges
/
IT Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
N Sickermulde DDSP Doppelte Distanzschutzplanke
Banket:
11 Fahrbahn mit Achse
| I 77, freizuhaltendes Sichtfeld
I m 11 Fahrbahn mit Achse
a Banket 7 Lichtsignalanlage
—_ Rad- und Gehweg
00845 N 05945 Banketi
2 ’ Dammböschung Regelungsverzeichnis
Ö/ _
m I ! 11174 Sickergraben .
> [er] (fd. Nr. im Regelverzeichnis
rD ET] Fahrbahnteiler / Insel
I Gut Neuenhof
BE Grünfläche Verwaltung
l fa w Flurgrenze
I oO o DV V) Rekultivierungsfläche Flurstück
cc UFSTUCKSgrenze
>
2 / {Achse 100) 4 ——_—. _ Gemeindegrenze
—n AL n ls
/ Immissionsschutz
= z Entwässerung
rD FT — an Kam 3 Lärmschutzwall mit LS-Wand east
(Achse 100) (Achse 107) wi rischaftswege- \ Ss - DN 300B neuer Kanal mit Prüfschacht
0.000 m 16600.000.m n 8.000 m einmündung 300% ® 50.0m J=15% _ DHzDeckelhöhe
Io 0300 % -0.700 % SH=SohlhÄfhe
1400 ! vd 40.00 m 140.00m x
+0.200 % +0.200% 70.00 m
5 urim > “ Straßenablauf mit Anschlußlt:
84.000 m / 84000 m 6 bo - FR] m 9
In By © Sickermulde Tas
%G S|- f DN 3008
Een o mit Rigole vorh. Kanal mit Schacht
- 21% 2 IE —_ 50.0m 21,5%
"es ! 2a 1 s|& S 21? ges
_ [23 > <S|ıx zZ
! Ss“ ! = = S 28 ae Kanalabbruch
BR © Ss as 21%
2 {17 EN oo
a,” 1 314 2 ch, S
Ex =I% +, es Po, 3
3 / 2a D ang o Verlegung \ © . . .
S a8 u E eines Wirtschaftswegs F3 Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
SIR = I
, S — 3 Kg g| 3 R _
_ la _
Ti @ ® 2 2 ‚21: SQ —$—  Gradientenhochpunkt ©) ————— _ Landschaftschutzbegiet
In 5' a s|&
o 5 > sı&
5 Z > n Ay D 2 hut \ = = —4— Tradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil
, SS a Tr a Oo s|z =4 B
Ss 2 ® SD nm Ei a DS) s|5 00002 H6BEO+O
i 3 S m.) N ' 3 255 Naturdenkmal
| 3 z Zufahrt Guf Neuenhof = en Querneigung
| = eg re Unitymedia Telekommunikationsleitung oO \ » [E37 Wasserschutzzone
"T--H-I 1 I Du = sichern bzw. umlegen Sickermulde \ [Achsen]
=. =] f z chse
1 Bl mit Rigole „= - b - H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
1 .—_ .
1 _
] ı __ LITT orsbonannasse ; r z | — 1.500% 0.700% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.)
| nme ne See — — E — BaELZU SELL | |
| \ \ un _Baugre oo 1300.00m 725.00m Längsneigung u. Abstand zum nächsten
[1 83 NN | MF Zuht 1 T mm _ lan 77000 x Neigungsbrechpunkt
| a|3
00625 + A:
ol3
T s|o Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt
eine —— nn s|s
t —— | z = — oc ooo-- 2 = 2 - = - = = - = u _ - -
2; u — nn mm T rn u ——
= —/ ! | ı u Te -—- en | [EEE Ve PEN EEE N. „————- 21-0 © ——_ m E " — 2 Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt
nach Hürth ’ (ge A mm a 2 s
_ | p — je... e._._.0.0.. 2. l ——n__—_———r—-4ı — - -
| _DN3008___ — — — 5 = = ee ae rt
L=45.00m,122.0% 0
a7 m neuem L— — — — — — — —. — — — ——_ vorh. Zaun auf ca. 125.00mumsetzen. | ————_— —_—  _ —_—— L 1 B 3 --— — — L = = 2=------------ 1 N __--.______--_____I[I TI IL _______L_L_LL_LLL_L __-
|. | 0000,11 |enzmafetsnumehe. | - - - - ---- | INT -----1ı__*_[[*[[[I1_____-__-_- _/L_L_____
\ 7a] [j Sikermuce 25 Baugrenze . =
Lichtsignalanlage \ / 1 Gehwegfläche Pflanzstreifen hrcunnebereih wa Rheinenergie/ 1-10- KV - Kabel .
nur nachrichtlich dargestellt | / 1 umbauen - WE _ _ L Rheinenergie-Stromkabel Satzungsgemäß ausgelegen
I t | 12.00m L; 40.00m (38.00m) 7 L ,740.00m L 7 70.00m L =28.00m L 720.00m sichern bzw. umlegen
| Hl R - “ in der Zeit vom
t M i=3.25m Pendelrinne verlängern Verziehung Fahrbahnrand Rheinenergie - Wasserleitg. DN 400 bi
. 1 | 002 | i=0.30m SL 'S
| I 5 rei n / sichern bzw. umlegen in der Gemeinde
| u Ss 3 3 GVG- Gasleitı DN 250 53 vorh. Fahrbahnrand um 50cm verschieben. & 2 a 2 2 ? N ' Da
0 | D 5 Ss „basleıtung 12 Straßeneinläufe durch 14 neue ersetzen. € jr er > - _
3815 | I So 3 © sichern bzw. umlegen DS} S N} wi hS% 5 3 L z70.00m L z90.00m 008g; Zeit und Ort der Auslegung sind
j 13 x rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
| z 2 ortsüblich bekannt gemacht worden
ı i 3. E vorh. Kanal DN 300B Sickermulde mit Rigole
IT \ 5 Oo o o G inde-
{2 R + emeinde:
| um 135.00m verlängern 8 2 u &
I [ DS Q I DS} D
. < o oO
| o 2 ! + & © .
& BA S oO 3 (Dienstsiegel)
{=>} Q =) o
SL S S >= S I
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I _/
1 f .
a” Ingenieurgemeinschaft Planpartner
rD
a = w. Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
OD.
. . BLATT2
Q Schnitt 1-1 Schnitt -2 I
;-
: - + . ._ . B
rn M. 1:250 (Bau-km 0+099) M. 1:250 (Bau-km 0+223) / Regionalniederlassung s
ur) N 25.05 24.25 Ville-Eifel Straßen.nıw.
> / 11.25 1375 1050 —_ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
0085 - + - 05945 von Abschnitt nach Abschnitt Stationsbereich Projekt-Nr.
rD } 44-2636
= Fan] 0 230 175] 3,50 250 J1.75|| 350 | 325 ]j1.28129| 325 | 350 ]150|var. 11.50) 2.50 7 L 183 5006 055 5006 075 1 nee am
RG|T RG | T [550 50T Misst. ] [50 sd] 8] Bö | Mufpfist. u5
F L1
\ Nächster Ort: Frechen
3 . 0+051.000-0+450.000
3 , Versoraunasennehlungen L183 Ausbau zwischen K 6 und L 361
SL S ” mit Vollausbau AS Frechen-Nord
< vorhanden geplant und Verflechtungsstreifen A4
2 —Z—— —_4_- Trinkwasserleitung Lagepla n
an a Gasleitung L183n
E-Freileitung
== IE. dm Feststellungsentwurf Manstab 1:50
ir — or —  Fernmeldeleitung _
/ — —. — =, — - Schmutzwasserleitung
a Tai — = —- — a - Leitung Straßenbeleuchtung Aufgestellt
- - Fernheizleitung
Euskirchen, 05.10.2016
Der leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
Y 2558039.062 & & & & $ & & & & & Y2557888.939 gez. Decker
X 5643493.630 S 5 S 5 S S S S S S X 5644022.745

Beratungsverlauf (3)

26.06.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
06.07.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1225/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27