1225/2017
Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 zwischen K 6 und L361 mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen
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Beschlussvorlage Ausschuss
8079 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 1225/2017 Freigabedatum 11.05.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) zwischen K 6 (Krankenhausstraße) und L 361 (Aachener Straße) mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 183 (Bonnstraße) und den Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord sowie den Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 die in der Anlage 9 beigefügte Stellungnahme abzugeben. Alternative: keine Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.06.2017 Verkehrsausschuss 27.06.2017 Stadtentwicklungsausschuss 06.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Vorhaben Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) plant den vierstreifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) zwischen der K 6 (Krankenhausstraße) und der L 361 (Aachener Straße) mit einem Vollausbau der Anschlussstelle (AS) Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen auf der A 4. 2005 wurde für die AS Frechen-Nord (A 4 / L 183) Baurecht geschaffen. Die Anschlussstelle wurde mit eingeschränkter Funktion geplant und errichtet. Eine Auffahrt auf die A 4 ist nur in Richtung Wes- ten möglich, eine Abfahrt nur in Fahrtrichtung Osten. Um bestehenden Kapazitätsengpässen zu begegnen, beabsichtigt der Vorhabenträger: Den Ausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord zu einer vollständigen Anschlussstelle, d. h. mit Auf- und Abfahrmöglichkeiten in beide Fahrtrichtungen. den Bau von Verflechtungsstreifen auf der Autobahn A 4 zur Verbesserung des Verkehrsflus- ses den Ausbau der L 183 Zusätzlich plant die Stadt Frechen einen parallel zur A 4 geplanten Tangentenanschluss von der Eu- ropaallee zur L 183 in Verlängerung der südlichen Anschlussrampen. Die von dem Vorhabenträger bei der Bezirksregierung Köln zur Planfeststellung vorgelegten Unterla- gen sehen im Einzelnen Folgendes vor: 3 Der 4-streifige Ausbau der L 183 erfolgt zwischen der K 6 und der L 361. Die L 183 kreuzt die A 4 bei Bau-km 61+061.700 mit einem neuen Überführungsbauwerk. Vorgesehen ist für den Ausbau auf- grund der sehr hohen Verkehrsbelastung ein Regelquerschnitt RQ 21, also ein zweibahniger, durch einen baulichen Mittelstreifen getrennter Querschnitt, der auf der westlichen Straßenseite durch einen 2,50 m breiten Rad- und Gehweg ergänzt wird. Der seitliche Trennstreifen zur Fahrbahn beträgt 1,75 m und das abschließende Bankett des Rad- und Gehweges ist 0,50 m breit. Für die Erweiterung der Teilanschlussstelle auf eine volle Anschlussstelle werden die nach Osten in Richtung Köln anzulegenden Rampen ergänzt. Vorgesehen sind einstreifige, mit Richtungstrennung trassierte Aus- und Einfahrrampen, die sich aus 4,50 m breiten Fahrstreifen, 2 x 0,75 m breiten Rand- streifen und 2 x 1,50 m breiten Banketten zusammensetzen. Die Gegenrichtungsabschnitte sind durch einen 3,00 m breiten Richtungstrennstreifen getrennt. Die Komplettierung der Teilanschlussstelle zu einem Vollanschluss führt zu einer verkehrlichen Mehr- belastung des etwa 2,0 km langen Abschnittes der A 4 zwischen dem AK Köln-West und der AS Fre- chen-Nord aufgrund zunehmender Ein- und Abbiegefahrten durch Verkehrsverlagerungen. Die be- stehenden Verflechtungsstrecken sind hierfür zu kurz. Aus diesem Grund wird die A 4 beidseitig mit einem zusätzlichen vierten durchgehenden Fahrstreifen, einem so genannten Verflechtungsstreifen ausgestattet. Diese jeweils etwa 1,1 km langen Lückenschlüsse sind die bauliche Fortsetzung der bestehenden Ein- und Ausfädelungsspuren. Sie überlagern die vorhandenen Seitenstreifen der A 4. An Lärmschutzmaßnahmen sind der Einsatz geräuschoptimierter Fahrbahnbeläge, sowie im An- schluss an den bestehenden Lärmschutzwall auf der Nordseite der A 4 eine 1.155,0 m lange Wall- /Wandkombination (5,0 m hoher Wall mit aufgesetzter 2,5 m hoher Lärmschutzwand) vorgesehen. Sofern darüber hinaus an einzelnen Immissionspunkten noch Grenzwertüberschreitungen prognosti- ziert sind, sollen passive Lärmschutzmaßnahmen angeboten werden. Die Baumaßnahme ist auf dem Gebiet der Städte Frechen und Köln geplant. Dort und auf dem Ge- biet der Städte Bergheim und Kerpen sind die Maßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Be- gleitplan vorgesehen. Die Beschreibung des Vorhabens im Einzelnen ergibt sich aus dem Erläuterungsbericht der Vorhaben- trägerin, der als Anlage 2 beigefügt ist. Die Anlagen 3-8 zeigen die Straßenplanung im Detail. Genehmigungsverfahren Bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens wurde seitens Straßen.NRW im März 2016 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bezirksrathaus Köln-Lindenthal durchgeführt. Mit der Mitteilung 0454/2016 wurden die Bezirksvertretung 3, der Verkehrsausschuss sowie der Stadtentwicklungsausschuss über die Vorplanung informiert. Für sein Vorhaben hat Straßen.NRW nunmehr bei der Bezirksregierung Köln die Planfeststellung beantragt. Von der Bezirksregierung Köln wurden die Antragsunterlagen mit der Aufforderung über- sandt, diese öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 19.04.2017 (Ende der Ein- wendungsfrist) Stellung zu nehmen. Damit die von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtentwicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum o. g. Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 05.04.2017 beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. Stellungnahme Die Maßnahme ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. Die Stellungnahme führt im Einzelnen aus, welche Punkte aus Sicht der Stadt Köln bei der Konzepti- 4 on und Durchführung der Maßnahme zu beachten sind. Dies betrifft zunächst die Leistungsfähigkeit des westlich der L 183 vorgesehenen Geh- und Radwe- ges, der zu gering dimensioniert ist. Zudem ist im Rahmen der Planung zu berücksichtigen und zu beachten, dass Schleich- und Durchgangsverkehr über den Frechener Weg durch eine Busschleuse am Einmündungsbereich zur L 183 verhindert werden soll. Daneben ergeben sich im Wesentlichen Anforderungen aus den Bereichen des Umweltschutzes, der Bodendenkmalpflege und des Lärm- schutzes. Begründung für die fehlende Alternative Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von dem Landesbetrieb geplant und durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt bei der Bezirksregierung Köln. Die dabei aus städtischer Sicht zu berücksichtigen Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan- ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. Anlagen Anlage 1 – Übersichtslageplan Anlage 2 - Erläuterungsbericht Anlage 3 – Detaillageplan L1 Anlage 4 – Detaillageplan L2 Anlage 5 – Detaillageplan L4 Anlage 6 – Detaillageplan L5 Anlage 7 – Detaillageplan L6 Anlage 8 – Detaillageplan L7 Anlage 9 – Stellungnahme
Anlage 7 - Detaillageplan L6
5062 Zeichen
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Rheinenergie Stromkabel
sichern bzw. umlegen
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Sickermulde mit Rigole Verlegung
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(9) Naturdenkmal
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Wirkungsbereich W3
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4-streifiger Ausbau der L 183 nn \
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Sickermulde mit Rigole
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_-- . . Aufenthaltsstufe #2
_ _mbeitssteeifen _—_ | , Sickermulde mit Rigole / in Wirkungsbereich W3
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Gemeinde:
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Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
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M. 1:250 (Bau-km 1+112) M.1:250 (Bau-km 1+213) M. 1:250 (Bau-km 0+120) M. 1:250 (Bau-km 0+015) 13 44-2636
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Anlage 2 - Erläuterungsbericht
268894 Zeichen
INHALTSVERZEICHNIS
1 Darstellung des Vorhabens ............................................................... 1
1.1 Planerische Beschreibung ......................................................................... 1
1.2 Straßenbauliche Beschreibung ................................................................. 1
1.3 Streckengestaltung ..................................................................................... 2
2 Begründung des Vorhabens ............................................................. 3
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen
und Verfahren .............................................................................................. 3
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ............................................... 4
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan) ....... 4
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens ............. 4
2.4.1 Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bauleitplanung ................................ 4
2.4.1.1 Raumordnerische Entwicklungsziele .................................................................... ... 4
2.4.1.2 Landesentwicklungsplan ............................................................................... .......... 4
2.4.1.3 Gebietsentwicklungsplan .............................................................................. .......... 4
2.4.1.4 Flächennutzungsplan .................................................................................. ............ 5
2.4.1.5 Bebauungsplan ........................................................................................ ............... 5
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse ............................................ 5
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit .................................................................. ... 8
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ........................... 8
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses ........... 8
3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie .................................. 10
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes ........................................... 10
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten ............................................. 10
3.3 Variantenvergleich .................................................................................... 12
3.3.1 Raumstrukturelle Wirkungen ........................................................................... ...... 12
3.3.2 Verkehrliche Beurteilung ............................................................................. .......... 12
3.3.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung .................................................. 12
3.3.4 Umweltverträglichkeit ................................................................................ ............ 12
3.3.5 Wirtschaftlichkeit ................................................................................... ................ 12
3.3.5.1 Investitionskosten ................................................................................... .............. 13
3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung........................................................................ ....... 13
3.4 Gewählte Linie ........................................................................................... 13
4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme .................................. 14
4.1 Ausbaustandard ........................................................................................ 14
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale ....................................................................... ... 14
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität ......................................................................... ..... 14
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit ................................................................ . 15
4.2 Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung ....................................... 15
4.3 Linienführung ............................................................................................ 17
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs ..................................................................... .. 17
4.3.2 Zwangspunkte ......................................................................................... ............. 17
4.3.3 Linienführung im Lageplan ............................................................................ ........ 17
4.3.4 Linienführung im Höhenplan ........................................................................... ...... 18
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten ............................................................ 18
4.4 Querschnittsgestaltung ............................................................................ 19
4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessung ............................................. 19
4.4.2 Fahrbahnbefestigung .................................................................................. .......... 20
4.4.3 Böschungsgestaltung .................................................................................. .......... 22
4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen .......................................................................... ...... 22
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten .................................... 22
4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten .......................................................................... ... 22
4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte ..................................................... 23
4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen,
Zufahrten ............................................................................................ .................. 26
4.6 Besondere Anlage ..................................................................................... 26
4.7 Ingenieurbauwerke.................................................................................... 26
4.8 Lärmschutzanlagen................................................................................... 26
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen .................................................................... 27
4.10 Leitungen ................................................................................................... 27
4.11 Baugrund / Erdarbeiten ............................................................................ 29
4.12 Entwässerung ............................................................................................ 30
4.13 Straßenausstattung................................................................................... 35
5 Angaben zu den Umweltauswirkungen ......................................... 36
5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ...................... 37
5.1.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 37
5.1.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 38
5.2 Naturhaushalt ............................................................................................ 38
5.2.1 Lebensraumfunktion ................................................................................... .......... 38
5.2.1.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 38
5.2.1.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 44
5.2.2 Boden ................................................................................................ ................... 45
5.2.2.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 45
5.2.2.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 46
5.2.3 Wasser ............................................ ................................................... .................. 47
5.2.3.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 47
5.2.3.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 48
5.2.4 Klima / Luft ......................................................................................... ................... 48
5.2.4.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 48
5.2.4.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 49
5.3 Landschaftsbild ......................................................................................... 50
5.3.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 50
5.3.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 51
5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ....................................................... 52
5.5 Artenschutz ............................................................................................... 53
5.5.1 Bestand ........................................... ................................................... .................. 53
5.5.2 Umweltauswirkungen ................................................................................... ......... 56
5.6 Natura 2000-Gebiete.................................................................................. 58
5.7 Weitere Schutzgebiete .............................................................................. 58
5.7.1 Auswirkungen auf die Schutzgebiete ................................................................... . 58
5.7.2 Angaben zu Befreiungs- und Ausnahmegründen .................................................. 61
5.8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben ..................................................................................................... 61
5.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .................................... 61
6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen ........ 62
6.1 Lärmschutzmaßnahmen ........................................................................... 62
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen ................................................ 63
6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz .......................................................... 63
6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen .................................................... 63
6.4.1 Vermeidungsmaßnahmen ................................................................................. .... 64
6.4.2 Schutzmaßnahmen ...................................................................................... ......... 64
6.4.3 Gestaltungsmaßnahmen ................................................................................. ...... 65
6.4.4 Wiederherstellungsmaßnahmen .......................................................................... . 65
6.4.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ..................................................................... 66
6.4.6 Maßnahmen des Artenschutzes .......................................................................... .. 72
6.4.7 Maßnahmen des Natura-2000-Gebietsschutzes ................................................... 73
6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete ................................... 73
7 Kosten ............................................................................................... 74
8 Verfahren ........................................................................................... 75
9 Durchführung der Baumaßnahme .................................................. 76
10 Ergänzende Informationen zur Landespflege ............................... 78
10.1 Biotoptypen und deren Bewertung.......................................................... 78
10.2 Gehölzarten der potenziellen natürlichen Vegetation ............................ 79
10.3 Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt ................................. 80
Anhang: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................. 90
ABBILDUNGEN
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet südöstlich der A 4 mit angrenzenden Acker-
und Gewerbegebietsflächen ....................................................................... 39
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet südwestlich der A 4 mit angrenzenden Acker-
und Siedlungsflächen ................................................................................. 40
Abbildung 3: Baumreihe südwestlich angrenzend an die L 183 ..................................... 41
Abbildung 4: Landschaftsgliedernde Gehölzreihe zwischen zwei Ackerschlägen
nordwestlich der A 4 ................................................................................. .. 41
Abbildung 5: Baumreihe auf dem Mittelstreifen der Aachener Straße ........................... 52
Abbildung 6: Abgrenzung des LSG 2.2-34 im Geltungsbereich des LP 8 des
Rhein-Erft-Kreises ................................................................................... .... 59
Abbildung 7: Abgrenzung des LSG 17 im Geltungsbereich des LP Stadt Köln ............ 60
TABELLEN
Tabelle 1: Prognoseverkehrsbelastungen 2025............................................................ 6
Tabelle 2: Prognoseverkehrsbelastungen 2030............................................................ 7
Tabelle 3: Schichtenfolge ....................................................................................... ...... 29
Tabelle 4: Bodenklassifizierung ................................................................................. .. 30
Tabelle 5: Durchlässigkeitsbeiwerte kf ....................................................................... 31
Tabelle 6: Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 5006 – Frechen
und 5007 – Köln ...................................................................................... ..... 53
Tabelle 7: Schutzmaßnahmen ...................................................................................... 64
Tabelle 8: Gestaltungsmaßnahmen ............................................................................. 65
Tabelle 9: Kompensationsmaßnahmen ....................................................................... 71
1
1 Darstellung des Vorhabens
1.1 Planerische Beschreibung
Bei der geplanten Baumaßnahme, die auf den Stadtgebieten von Köln und Frechen liegt, han-
delt es sich um
− den 4-streifigen Ausbau der L 183 (ehemals alte Bo nnstraße) zwischen der K 6 (Kran-
kenhausstraße) und der L 361 (Aachener Straße, ehem. B 55)
− den Vollausbau der „halben“ Anschlussstelle Freche n-Nord an die A 4 mit komplettie-
renden Ein- und Ausfahrten in und aus Richtung Köln
− die Erweiterungen des sechsstreifigen Querschnitts der A 4 zwischen dem Autobahn-
kreuz Köln-West und der Anschlussstelle Frechen-Nor d durch beidseitig angelegte,
durchgehende Fahrspuren als Verflechtungsstreifen
Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden
− das Brückenbauwerk der L 183 über die A 4 erneuert
− eine zusätzliche Anbindung an das Gewerbegebiet Eu ropaallee der Stadt Frechen an-
gelegt
− die vorhandenen Knotenpunktskonstruktionen des Tei lanschlusses auf den Vollausbau
der AS erweitert
− eine vorhandene, die L 183 kreuzende Rad-/ Geh-/ W irtschaftswegeverbindung mit dem
Anschluss Clarenhof zusammengefasst und zu einem ge meinsamen Knotenpunkt
umgebaut
1.2 Straßenbauliche Beschreibung
Die L 183 ist in der westlichen Ballungsrandzone vo n Köln eine Hauptverkehrsachse für den
regionalen und überregionalen Verkehr.
Im vorliegenden Abschnitt zwischen der Krankenhausstraße und der Aachener Straße handelt
es sich bei der L 183 um einen zweistreifigen Querschnitt mit fahrbahnbegleitendem, getrennt
geführtem einseitigen Rad- und Gehweg. In überwiege nden Teilen der Strecke ist sie durch
eine zusätzliche Spur am westlichen Fahrbahnrand aufgeweitet, um die erforderlichen Abbie-
gebeziehungen in den Knotenpunkten herzustellen. In den aufgeweiteten Bereichen schwankt
die Kronenbreite zwischen 16,50 m und 21,50 m.
Die Anschlussstelle Frechen-Nord ist ein symmetrisc her Teilanschluss an die A 4 mit aus-
schließlich nach Westen in Richtung Aachen angelegt en Rampen, deren Einmündungsab-
stand auf der L 183 ca. 450 m beträgt. Der Querschn itt der einstreifigen Rampen setzt sich
aus einem 5,00 m breiten Fahrstreifen, 2 x 0,25 m breiten Randstreifen und 2 x 1,50 m breiten
Banketten zusammen. Die Kronenbreite beträgt somit 8,50 m.
Die Ein- und Ausfädelungsstreifen an der Hauptfahrb ahn der A 4 haben jeweils eine Länge
von 250 m.
Zwischen dem Autobahnkreuz Köln-West und der Anschlussstelle Frechen-Nord ist die A 4 6-
streifig ausgebaut. Die Kronenbreite beträgt 36,00 m. Darin enthalten sind je Richtungsfahr-
bahn folgende Querschnittsteile: 12,00 m befestigte Fahrbahn, 2,50 m Standstreifen, 1,50 m
Bankett und anteilig 2,00 m Mittelstreifen.
2
Im Bereich der Ein- und Ausfädelungsspuren vergröße rt sich die Kronenbreite auf 38,50 m.
Darin enthalten sind 3,75 m Fahrstreifen abzüglich 2,50 m Standstreifen.
1.3 Streckengestaltung
Der 4-streifige Ausbau der L 183 erfolgt zwischen der K 6 (Krankenhausstraße) und der L 361
(Aachener Straße). Die L 183 kreuzt die A 4 bei Bau -km 61+061.700 mit einem neuen Über-
führungsbauwerk.
Vorgesehen ist für den Ausbau aufgrund der sehr hoh en Verkehrsbelastung ein Regelquer-
schnitt RQ 21, also ein zweibahniger, durch einen b aulichen Mittelstreifen getrennter Quer-
schnitt, der auf der westlichen Straßenseite durch einen 2,50 m breiten Rad- und Gehweg
ergänzt wird. Der seitliche Trennstreifen zur Fahrbahn beträgt 1,75m; das abschließende Ban-
kett des Rad- und Gehweges ist 0,50 m breit.
Für die Erweiterung der Teilanschlussstelle auf ein e volle Anschlussstelle werden die nach
Osten in Richtung Köln anzulegenden Rampen ergänzt. Vorgesehen sind einstreifige mit Rich-
tungstrennung trassierte Aus- und Einfahrrampen, die sich aus 4,50 m breiten Fahrstreifen, 2
x 0,75 m breiten Randstreifen und 2 x 1,50 m breite n Banketten zusammensetzen. Die Ge-
genrichtungsabschnitte sind durch einen 3,00 m breiten Richtungstrennstreifen getrennt.
Die Komplettierung der Teilanschlussstelle zu einem Vollanschluss führt zu einer verkehrli-
chen Mehrbelastung des ca. 2,0 km langen Abschnittes der A 4 zwischen dem AK Köln-West
und der AS Frechen-Nord aufgrund zunehmender Ein- u nd Abbiegefahrten durch Verkehrs-
verlagerungen. Die bestehenden Verflechtungsstrecken sind zu kurz. Aus diesem Grund wird
die A 4 beidseitig mit einem zusätzlichen vierten d urchgehenden Fahrstreifen, einem so ge-
nannten Verflechtungsstreifen ausgestattet. Diese jeweils ca. 1,1 km langen Lückenschlüsse
sind die bauliche Fortsetzung der bestehenden Ein- und Ausfädelungsspuren. Sie überlagern
die vorhandenen Seitenstreifen der A 4. Die zusätzl iche Anbaubreite zum vorhanden Quer-
schnitt beträgt 3,75 m. Daraus resultiert eine Kron enbreite der A 4 für diesen Abschnitt von
43,50 m.
3
2 Begründung des Vorhabens
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Unte rsuchungen und
Verfahren
Erste Überlegungen, die L 183 mit der A 4 durch eine Anschlussstelle zu verknüpfen, stammen
aus den 80er Jahren. Daraus hatte sich bei den Städten Köln, Frechen, Kerpen, Bergheim und
dem Rhein-Erft-Kreis der Wunsch aus einer Notwendig keit ergeben, eine oder zwei zusätzli-
che Anschlussstellen an der A 4 zwischen dem ca. 13 km langen Streckenabschnitt AK Köln-
West (A 1 / A 4) und dem AK Kerpen (A 4 / A 61) einzurichten.
Durch diese beiden neuen zielgerichteten Anschlussstellen würden die regional und überregi-
onal orientierten Verkehrspotenziale aus der Region mit den Städten Köln, Frechen, Bergheim,
Rommerskirchen und Pulheim über die Landesstraße L 183 und über die zukünftige L 361n
eine bessere Anbindung an das Autobahnnetz finden.
In der Bund / Land-Planungsbesprechung am 07. Augus t 1997 in Köln, wurde die von den
Beteiligten gewünschte Anschlussstellenkonzeption e rörtert und mit Schreiben vom
21.08.1998 (StB21/40.25.78.004/121NW98) stimmte der Bund dem vorgeschlagenen An-
schlussstellen-Konzept mit zwei gerichteten „halben“ Anschlussstellen zu:
1. Frechen-Nord (L 183) mit nur nach Westen ausgeri chteten Rampen
2. Königsdorf (L 361n) mit nur nach Osten ausgerich teten Rampen
Die Anschlussstelle Königsdorf ist im Bau.
Für die Anschlussstelle Frechen-Nord (A 4 / L 183) wurden die Planfeststellungsunterlagen
im Jahr 2004 eingereicht und das Baurecht durch Planfeststellungsbeschluss vom 11.07.2005,
Az. III B 4-33-02/593, vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW erteilt.
Im 2. Quartal 2006 wurde die neue Anschlussstelle mit zwei nach Aachen gerichteten Rampen
und einer 730 m langen ausgebauten L 183 unter Betrieb genommen. Der Ausbau der L 183
beinhaltete zunächst einen Zwischenausbauzustand mi t Aufweitungen auf 4 Fahrstreifen
nördlich und 3 Fahrstreifen südlich der Autobahn. Kapazitätsengpässe dieser Lösung wurden
akzeptiert.
In einem weiteren Planungsschritt zwischen 2006 und 2008 wurde der v.g. Zwischenausbau-
zustand für die L 183 planerisch fortgeschrieben. Damaliges Planungsziel war ein 4-streifiger
Ausbau der Landstraße zwischen Krankenhausstraße und Aachener Straße und unveränder-
ter AS-Situation; das hieß, Beibehaltung der „halbe n“ Anschlussstelle. Die auszubauende
Trasse sollte sich streng nach dem westlichen Fahrbahnrand der teilaufgeweiteten L 183 aus-
richten und alle Querschnittsveränderungen sollten am östlichen Querschnittsrand durchge-
führt werden.
Dieses isolierte Planungsziel wurde gegen Ende 2008 wieder aufgegeben, weil neue Untersu-
chungen über die Verkehrsverhältnisse rund um das A K Köln-West vorlagen und übergrei-
fende Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation diagnostiziert wurden (siehe
hierzu: Verkehrsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West vom Ing.-Büro Dr. R. Trapp,
Stand 05.11.2008).
Ein Teil dieser gutachterlich festgestellten Verbesserungsmaßnahme ist der Ausbau der L 183
mit einem Vollausbau der AS Frechen-Nord und anschl ießenden Verflechtungsstreifen bis
zum AK Köln-West.
4
Diese Maßnahmen sind Gegenstand des vorliegenden Feststellungsentwurfes. Hinzu kommt
noch ein parallel zur A 4 geplanter Tangentenanschl uss der Stadt Frechen von der Euro-
paallee zur L 183 in Verlängerung der südlichen Anschlussrampen (siehe hierzu: Verkehrsun-
tersuchung im Bereich der AS Frechen-Nord der Ingenieurgruppe für Verkehrswesen und Ver-
fahrensentwicklung IVV, Stand Oktober 2008).
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Der vorliegende Erläuterungsbericht beinhaltet alle Angaben nach § 6 UVPG. Ihm entspricht
die Funktion einer allgemein verständlichen, nichtt echnischen Zusammenfassung im Sinne
von § 6 Abs. 3 und 4 UVPG.
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftra g (Bedarfsplan)
Entfällt.
2.4 Verkehrliche und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens
2.4.1 Ziele der Raumordnung / Landesplanung und Bau leitplanung
2.4.1.1 Raumordnerische Entwicklungsziele
Die linksrheinische Erschließung im Raum Köln ist u.a. durch ein ringförmig um die Stadt Köln
angelegtes Straßensystem gekennzeichnet. Als äußerer Ring zur Verbindung der Ortschaften
in der Ballungsrandzone dient die L 183. Aufgrund ihrer regionalen Bedeutung ist die L 183 im
Norden bei Worringen mit der A 57 und im Süden bei Brühl mit der A 553 verknüpft. Sie ist
damit ein wichtiger Bestandteil des regionalen Straßennetzes.
Der im Jahr 2006 eingerichtete Teilanschluss AS Frechen-Nord mit der A 4 hat eine günstige
Erschließung der Gebiete im Westen Kölns bzw. für die Stadt Frechen bewirkt.
Die Anschlussstelle liegt ca. 2,0 km westlich zum AK Köln-West entfernt. Geplant ist ein wei-
terer Anschluss an die A 4 im Zuge der L 361 n in e inem Abstand von ca. 5,0 km zur AS
Frechen-Nord. Der verbleibende Abstand zum AK Kerpe n reduziert sich danach auf 6,0 km.
Mit dieser engen Verknüpfung ist eine günstige Erschließung dieses Raumes, bestehend aus
den Ortslagen Hürth, Frechen, Lövenich, Königsdorf, Brauweiler und Pulheim verbunden.
2.4.1.2 Landesentwicklungsplan
Der Raum liegt nach dem LEP NRW unmittelbar am Ballungskern zu Köln zwischen den Ober-
zentren Aachen und Köln. Die Stadt Frechen liegt al s Mittelzentrum an einer großräumigen
Entwicklungsachse von europäischer Bedeutung (Niede rlande – Ruhrgebiet – Köln – Kob-
lenz).
2.4.1.3 Gebietsentwicklungsplan
Im Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln,
ist die A 4 als Straße für den vorwiegend großräumi gen Verkehr dargestellt; über eine An-
schlussstelle im Kreuzungspunkt mit der L 183 wird der Anschluss an den überregionalen und
regionalen Verkehr hergestellt.
5
Der Ortsteil Köln-Weiden ist in seiner bestehenden Ausdehnung als Wohnsiedlungsbereich
dargestellt; die z. Zt. landwirtschaftlich genutzte n Flächen zwischen dem Siedlungsrand und
der Autobahn sind östlich der gebündelten Freileitu ngen bis zum AK Köln-West und darüber
hinaus als Regionaler Grünzug ausgewiesen.
Der landwirtschaftlich genutzte Raum westlich des S iedlungsrandes ist als „Allgemeine Frei-
raum- und Agrarbereich“ dargestellt.
Die Flächen nördlich der A 4 sind darüber hinaus al s Bestandteile der Regionalen Grünzüge
erfasst.
Westlich und östlich der L 183 ist großflächig bis zum AK Köln-West ein Gewerbeansiedlungs-
bereich ausgewiesen.
2.4.1.4 Flächennutzungsplan
Die Flächennutzungspläne (FNP) der Stadt Frechen bzw. der Stadt Köln stellen innerhalb des
Untersuchungsraumes folgende Flächenausweisungen dar:
Die im Umfeld der A 4 liegende Bebauung von Köln-We iden und Frechen-Buschbell ist mit
einer geringfügigen Erweiterung des östlichen Siedlungsrandes von Buschbell als Wohnbau-
fläche dargestellt.
Südlich der A 4 östlich der L 183 ist bis zum AK Köln-West eine zusammenhängende gewerb-
liche Baufläche ausgewiesen, die von einer etwa 100 m breiten Grünfläche von der Auto-
bahntrasse getrennt wird.
Zwischen A 4 und dem Siedlungsrand von Köln-Weiden ist die gesamte Fläche als Grünfläche
mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung gekennzeichnet.
Die restlichen Flächen, insbesondere westlich der L 183 beidseitig der Autobahn, sind als Flä-
che für die Landwirtschaft dargestellt.
2.4.1.5 Bebauungsplan
Der räumliche Geltungsbereich des rechtsgültigen Be bauungsplanes Nr. 60F NEU, Gemar-
kung Frechen, Flur 8 umfasst einen Dreiecksbereich zwischen dem südlichen Rand der A 4,
dem Junkersdorfer Weg und der L 183. Der geplante A nschluss der Stadt Frechen an die
L 183 durch die Europaallee befindet sich innerhalb dieses Planungsgebietes am nordwestli-
chen Rand. Diese Fläche ist für einen Vollanschluss an die A 4 im Zuge des Ausbaues der
L 183 freigehalten.
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältn isse
Die bestehenden und zu erwartenden Verkehrsverhältn isse für die vorliegende Maßnahme
sind im Einzelnen in den drei Untersuchungen
− Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West (Nov. 2008)
− Verkehrsuntersuchung L 183 (Juli 2009)
− Verkehrsuntersuchung L 183 (November 2015)
des Ing. Büros Dr. R. Trapp erläutert.
Zusammengefasst bedeutet dies:
In einem ersten Schritt wurden auf Basis der Verkehrszahlen aus der „VU Köln-West“ (im Auf-
trag der RNL Rhein-Berg, Köln) Verkehrszahlen für das Jahr 2025 für die L 183 fortgeschrie-
ben.
6
Darin berücksichtigt sind:
− der Ausbau der BAB A 4 auf 3 durchgehende Richtung sfahrstreifen und einen durchge-
henden Verflechtungsstreifen zwischen der AS Frechen-Nord und AK Köln-West
− die Anbindung des Kreisels Europaallee / DAF-Allee an den südlichen Knoten der AS
Frechen-Nord
− der Vollausbau der AS Frechen-Nord, Aufweitung bei der Rampenanschlüsse für alle
Fahrtbeziehungen.
Die ermittelten Prognoseverkehrsbelastungen dieses 1. Schrittes betrugen für den Untersu-
chungsbereich der L 183 sowie der A 4 einschl. der Rampen der AS Frechen-Nord:
Tabelle 1: Prognoseverkehrsbelastungen 2025
Prognose 2025 / L 183 Verkehrsbelastung
Streckenabschnitt DTV
[Kfz/24h]
L 183: L 361 bis nördl. Rampe AS Fre-
chen-Nord
29.229
L 183: nördl. bis südl. Rampe AS Fre-
chen-Nord
35.168
L 183: südl. Rampe bis Krankenhaus-
straße
27.719
Prognose 2025 / A 4
(einschl. Rampen) Verkehrsbelastung
Streckenabschnitt DTV
[Kfz/24h]
A 4: westlich AS Frechen-Nord 94.177
A 4: östlich AS Frechen-Nord 94.106
Nördliche Rampen AS Frechen-Nord 18.718
Südliche Rampen AS Frechen-Nord 17.023
Im Zuge der weiteren Planung stellte sich heraus, dass das bestehende Modell aus dem Gut-
achten VU AK Köln-West den hier zu untersuchenden Raum nicht überall ausreichend detail-
liert darstellt.
Daraus resultiert eine Aktualisierung und Kalibrierung des Modells mit
− ergänzenden Knotenstromzählungen
− einem erweiterten Prognosezeitraum bis zum Jahr 2030
− Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung durch die Bauleitplanung der Städte
Köln, Frechen und Pulheim
− Berücksichtigung der Prognose der deutschlandweite n Verkehrsverflechtungen für den
weiträumigen Personen- und Güterverkehr, der sich i nsbesondere auf die A 1 und A 4
auswirken kann.
7
Zur Berechnung des Prognose-Nullfalls sind nachfolgende Veränderungen, die bis zum Jahr
2030 im Straßennetz zu erwarten sind, berücksichtigt:
− vierstreifiger Ausbau der A 4 zwischen AS Frechen- Nord und AK Köln-West
− Umbau des AK Köln-West
− vierstreifiger Ausbau der L 183 zwischen L 496 im Süden und der L 361 im Norden
− Vollausbau der AS Frechen (Anbindung A 4 Richtung Osten)
− Neubau AS Königsdorf als einseitiger Anschluss der A 4 in und aus Richtung Osten
− Beschränkte Befahrbarkeit der K 6, Frechener Weg, nur ÖPNV und Anlieger Hof (aus-
schließlich rechts / links Ein- und Ausbieger)
− Zusätzliche Erschließungsstraße im Gewerbegebiet F rechen als Verbindung zwischen
südlicher Rampe der AS Frechen-Nord und dem bestehenden KVP am Ende der Euro-
paallee
− Der Neubau der K 25n als Ortsumgehung von Buschbel l und Hücheln in Frechen, der
zu einer verkehrlichen Entlastung der L183 führt, wurde nur in der Unterlage 17.4 (Hin-
weis s. Kap. 4.1 der Unterlage 17.4.1) berücksichti gt. Die geringeren Zahlenwerte sind
daher nicht in der nachfolgenden Tabelle 2 berücksi chtigend dargestellt. Diese Werte
sind dem Ergänzungsbericht K25n zu entnehmen, der s ich im Anhang der beigefügten
Plan CD befindet.
Die ermittelten Verkehrsmengen bis zum Jahr 2030 mi t den daraus resultierenden Gesamt-
verkehrsstärken sowie den Verkehrsstärken des SV betragen für die L 183 sowie die A 4 ein-
schließlich der Rampen:
Tabelle 2: Prognoseverkehrsbelastungen 2030
Prognose 2030 / L 183 Verkehrsbelastung
Streckenabschnitt DTV w SV w
[Kfz/WT] [Kfz/WT]
L 183: L 361 bis nördl. Rampe AS Frechen-Nord 40.00 0 3.400
L 183: nördl. bis südl. Rampe AS Frechen-Nord 37.00 0 3.250
L 183: südl. Rampe bis Krankenhausstraße 31.500 2.3 50
Prognose 2030 / A4 (einschl. Rampen) Verkehrsbelastung
Streckenabschnitt
DTV w SV w
[Kfz/WT] [Kfz/WT]
A 4: westlich AS Frechen-Nord 105.500 21.300
A 4: östlich AS Frechen-Nord 109.000 22.000
Nördliche Rampen AS Frechen-Nord 18.000 2.050
Südliche Rampen AS Frechen-Nord 18.500 2.100
Auf Basis der v.g. Prognoseverkehrszahlen für 2030 wurde die Planung der folgenden Kno-
tenpunkte des vorliegenden Entwurfsabschnittes der L 183 durchgeführt:
− Aachener Straße. L 361
− AS Frechen, Rampe Nordseite / K 6, Frechener Weg
8
− AS Frechen, Rampe Südseite / Anschluss neue Europa allee
− Krankenhausstraße K 8 / Anschluss vorh. Europaalle e
Zielvorgabe war hierbei mit einer möglichst homogenen Umlaufzeit zu arbeiten. Diese ist durch
die Knoten L 183 / L 496 (Holzstraße) und L 183 / L 361 (Aachener Straße) mit einer Spitzen-
zeit Tu = 100 s begrenzt.
Auf dieser Grundlage wurden die Geometrie und Fahrstreifenaufteilungen jedes Knotenpunk-
tes nach HBS vorbemessen, geprüft und optimiert. Di ese Optimierung ergab für alle Knoten-
punkte notwendige Aufweitungen in den jeweiligen Zufahrtsarmen zu den Knotenpunkten.
Nähere Angaben zu den Verkehrszahlen oder den Empfe hlungen sind dem Schlussbericht
“Verkehrsuntersuchung L 183“, Teil Erläuterungsberi cht, Stand November 2015, zu entneh-
men.
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die engere Verknüpfung des gesamten Raumes mit der A 4 durch den Vollausbau des AS
Frechen-Nord und durch den geplanten Teilanschluss AS Königsdorf bewirken eine spürbare
Verkehrsentzerrung und damit auch eine höhere Verkehrssicherheit im gesamten von dieser
Maßnahme betroffenem Verkehrsnetz.
Hinzu kommt eine erhebliche Verbesserung der Verkeh rssicherheit durch das Anlegen von
durchgehenden Verflechtungsstreifen auf der A 4, die eine günstigere Verflechtungsmöglich-
keit auf diesem durchgehenden Fahrsteifen herbeiführen.
Die Minimallösung der „halben“ Anschlussstelle mit einem auf die beiden Rampenanschlüsse
begrenzten und nur eingeschränkten Ausbau der L 183 ist nicht unbedingt der Garant für si-
chere Fahrverläufe mit ausreichenden Haltesichtweit en und guten Radienrelationen. Vieles
deutet an dieser Stelle optisch auf eine Änderung d er Streckencharakteristik hin, obwohl sie
an dieser Stelle nicht gewünscht ist, weil sie nicht zur Verkehrssicherheit beiträgt.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird im gesamten Ausbauabschnitt der L 183 allein
schon durch die Wahl des Regelquerschnittes RQ 21, ein zweibahniger, durch einen baulichen
Mittelstreifen getrennter Querschnitt, erzielt. Ein sicheres Begegnen und Überholen sind hier-
durch zwangsläufig gegeben. Der Rad- und Fußgängerv erkehr ist vom Kraftfahrzeugverkehr
getrennt und somit die Voraussetzung einer sicheren Nutzung durch die schwachen Verkehrs-
teilnehmer erfüllt.
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigung en
Eine nennenswerte Verringerung der bestehenden Umwe ltbeeinträchtigungen z. B. Immissi-
onsverringerungen durch Entlastung anderer Straßen kann nicht benannt werden. Die Entlas-
tungen durch die neuen zusätzlichen Anschlussmöglichkeiten in der AS Frechen-Nord werden
großflächig verteilt und in anderen Zubringern wegfallen.
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Der im Jahr 2006 unter Betrieb genommene Teilanschluss der AS Frechen-Nord hat zu einer
spürbaren Abdeckung der wesentlichen Verkehrsbeziehungen des Raumes zu dem Verkehrs-
netz geführt, zu einer größeren Entlastung der AK K öln-West und Kerpen beigetragen und
eine wesentliche Verkehrsentzerrung des gesamten Gebietes bewirkt.
Mittlerweile hat sich aber nachweislich gezeigt, dass die Verkehrsbelastungen auf dem Kölner
Ring und auf der Transitstrecke A 4 erheblich zugen ommen haben. Eine Entlastung bietet
9
hierzu – gutachterlich nachgewiesen – lediglich ein Komplettausbau dieses gesamten Ver-
knüpfungsbereiches in Form
− eines vierstreifigen Ausbaues der L 183
− eines Vollausbaues der bisherigen Teilanschlussste lle Frechen-Nord
− ein Ausbau der A 4 zwischen dem AK und AS durch An bau von verbindenden durchge-
henden Verflechtungsstreifen zwischen den beiden Knotenpunkten.
Weitere Belastungssteigerungen wird es durch einen zusätzlichen städtischen Anschluss des
Gewerbegebietes Europaallee geben, der im Bereich d er südlichen AS-Rampen anzubinden
ist.
10
3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Mit den fachlichen Beteiligten wurde der Untersuchungsrahmen und das Plangebiet unter Be-
achtung von vorhandenen Nutzungsstrukturen festgelegt.
Das geplante Ausbaustück der L 183 sowie der A 4 li egt westlich von Köln zwischen der
Aachener Str. (= L 361) und der Krankenhausstraße / Europaallee (= K 6) sowie zwischen der
Anschlussstelle Frechen-Nord und dem Autobahnkreuz Köln-West.
Naturräumlich gesehen liegt der Vorhabensbereich im Westen der Köln-Bonner Rheinebene
(551) in dessen Untereinheit Brauweiler Lößplatte (551.41). Den Untergrund des lößbedeckten
Reliefs bilden die im letzten Eiszeitalter ausgeformten Mittelterrassenstufen des Rheins.1
Die topografisch wenig bewegte Landschaft wird durch Baumreihen und Gehölzbestände ent-
lang der Straßen sowie durch Ackerflächen, gewerbliche Bebauung und Freileitungen geglie-
dert. Das Gut Neuenhof am südlichen Beginn und das Gut Clarenhof am nördlichen Ende des
Vorhabens gliedern die Landschaft durch die z.T. älteren Gebäudekomplexe und die sie um-
gebenden Gehölzbestände. Der Gehölzbewuchs an der A 4 wurde in den letzten Jahren im
Zuge des Ausbaus entfernt, so dass die Böschung vor wiegend mit Gras und Gebüsch be-
wachsen sind. Waldflächen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Bei Wegfall der menschlichen Einflussnahme würde sich ein Maiglöckchen-Perlgras-Buchen-
wald, auf lehmigen Böden stellenweise durchsetzt durch einen Flattergras-Traubeneichen-Bu-
chenwald, entwickeln.2
Die Straßenrandzonen entlang der Landesstraßen und der Autobahn sind insbesondere den
Einflüssen des Kfz-Verkehrs und den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten, aber auch ande-
ren Nutzungen (z. B. der Landwirtschaft) unterworfen, wobei diese in unterschiedlicher Inten-
sität einwirken können.
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
Ein klassischer Variantenvergleich entfällt aus folgenden Gründen:
L 183
Bei der L 183 handelt es sich um eine Ausbaumaßnahm e einer bestehenden Straße, die in
ihrer Linienführung durch vorhandene Zwänge, wie z. B. die kreuzende A 4 mit ihren beiden
Rampenanschlüssen, der Kreuzungspunkt des bestehenden Brückenbauwerkes über die A 4,
die Anbindebedingungen am Beginn und Ende der Baustrecke mit der dortigen Knotenpunkt-
sanpassung an die Krankenhausstraße und der Aachener Straße, weitgehend vorgegeben ist,
so dass weitere Varianten zur Linienführung der L 183 nicht untersucht worden sind.
Lediglich zur Lagebestimmung und zur baulichen Realisierung des Brückenbaues über die A 4
wurden verschiedene Handlungsalternativen nach folgenden Kriterien untersucht:
1 BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMO RDNUNG: Naturräumliche
Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einhei ten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Bonn-
Bad Godesberg 1978
2 BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE: Vege-
tationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.0 00. Potentiell natürliche Vegetation. Blatt
CC 5502 Köln. Bonn-Bad Godesberg 1991
11
− ist das vorhandene Bauwerk zu erhalten und durch e inen Anbau für den verbreiterten
Querschnitt zu ergänzen?
− sind die Widerlager des Bauwerkes zu erhalten, der Überbau abzutragen und durch ei-
nen neuen, den gesamten verbreiterten Querschnitt überspannten zu ersetzen?
− muss das vorhandene Bauwerk komplett aufgegeben un d durch ein neues ersetzt wer-
den?
Die Entscheidung hierzu lautete letztlich, das das vorhandene Bauwerk durch ein neues Bau-
werk ersetzt wird. Hierfür sind folgende wesentlichen Argumente anzuführen:
− Durch die Verbreiterung der A 4 mit 3,75 m b reiten Verflechtungsstreifen zuzüglich
0,50 m breiten Randstreifen und 2,50 m breiten Standstreifen für beide Fahrtrichtungen
müssen die lichte Weite und somit auch die Spannweite des Überbaues neu festgelegt
werden.
Die lichte Weite des bestehenden Bauwerkes beträgt 2 x 18,75 m = 37,50 m. Der neue
erweiterte Querschnitt der A 4 erfordert eine lichte Weite von 2 x 21,75 m = 43,50 m: die
konstruktive Höhe des Überbaues erhöht sich dadurch von 1,05 m auf 1,30 m.
− Der 4-streifige Ausbau der L 183 wird gemäß der ne uen RAL mit einem Regelquerschnitt
RQ 21 ausgeführt. Dieser Querschnitt ermöglicht auch in der Zusammensetzung seiner
einzelnen Querschnittsteile nicht den Erhalt des be stehenden Bauwerkes. Selbst kon-
zessive auf den Bauwerksbereich beschränkte Quersch nittsanpassungen bieten keine
akzeptable Lösung für den angestrebten notwendigen Ausbaustandard der L 183 und
für die Bauwerksgeometrie.
− Die Erneuerung des Bauwerkes erfolgt in zwei Ausba ustufen. Zunächst verbleibt eine 3-
streifige Verkehrsführung auf dem bestehenden Bauwe rk mit einseitig geführtem Rad-
und Gehweg solange erhalten, bis das neue Teilbauwe rk im unmittelbaren Anschluss
auf der westlichen Seite gebaut und für den Verkehr auf der L 183 benutzbar ist. Die
Verkehrsführung wechselt danach – auch wiederum in 3-streifiger Verkehrsführung mit
einseitigem neuen Rad- und Gehweg – auf das neue Teilbauwerk. Das vorhandene Bau-
werk wird nach diesem Umschluss abgebrochen und durch ein zweites Teilbauwerk er-
setzt.
Da der Ausbau der L 183 unter Verkehr durchgeführt werden muss und somit wechselnde
Verkehrsführungen während des Bauens zu berücksicht igen sind, nehmen diese Zwänge
auch entscheidenden Einfluss auf die Trassierung un d Geometrie der Trasse Kern- und An-
schlussbereich. Die 4-streifige Aufweitung der L 183 ist im Kreuzungsbereich auf der A 4 bau-
werksbedingt nach Westen ausgerichtet. Hierdurch we rden die beiden Einmündungstrichter
der angeschlossenen Rampen teilweise überlagert. Si e sind lage- und höhenangepasst neu
entwickelt und in die vierstreifige Ausbausituation eingebunden. Vorhandene Gas- und Was-
serleitungen müssen in Teilbereichen aus dem Aufweitungsbereich der L 183 heraus an den
neuen westseitigen Böschungsfuß verlegt werden.
BAB 4
Die Erweiterung der A 4 zwischen dem AK Köln-West u nd der AS Frechen-Nord ist das Er-
gebnis der bereits erwähnten Verkehrsuntersuchung v om 05.11.2008 des Ing. Büros Dr. R.
Trapp zu diesem Vorhaben.
Das vorgesehene Anlegen von Verflechtungsstreifen i st lediglich eine Querschnittsverbreite-
rung des bestehenden 6-streifigen Ausbauzustandes der A 4, zu der es einerseits keine bau-
lichen Alternativen gibt und andererseits sich sonstige probate Verkehrslenkungsmaßnahmen
nicht anbieten.
12
Anschlussstelle / Rampen
Für die beiden neuen nach Köln gerichteten Indirekt rampen ist die Geometrie innerhalb der
Anschlussstelle durch die bestehenden nach Aachen g erichteten Direktrampen in Lage und
Höhe vorgegeben, so dass alternative Abweichungen i n der Trassenführung der hinzukom-
menden Rampen hierzu nicht möglich sind.
3.3 Variantenvergleich
Eine abwägende Beurteilung von Varianten entfällt, weil ein Variantenvergleich aus den be-
reits erwähnten Gründen (Abschnitt 3.2) nicht durch geführt wurde. Eine Umweltverträglich-
keitsstudie ist entbehrlich. Die folgenden in Kurzform gefassten Erläuterungen sind somit aus-
schließlich Aussagen bezogen auf die gewählte Linienführung.
3.3.1 Raumstrukturelle Wirkungen
Eine Beurteilung der Ergebnisse vorausgegangener Un tersuchungen bzgl. raumstruktureller
Wirkungen entfällt aus den vorab erwähnten Gründen.
3.3.2 Verkehrliche Beurteilung
Die verkehrliche Beurteilung wurde i. W. nach den Gesichtspunkten der Verkehrsentwicklung
durchgeführt. Hierbei wurden die Kriterien der Be- und Entlastungswirkungen für die vorlie-
genden Maßnahmenteile wie auch für das übrige bestehende Straßennetz aufgezeigt. Mit der
Erweiterung auf eine Vollanschlussstelle ist zwangs läufig auch eine Mehrbelastung für die
L 183 verbunden. Dieser Mehrbelastung wird durch de n vierstreifigen Ausbau der L 183 mit
einem RQ 21 und diesem Querschnitt angepasster Knot enpunktskonstruktion angemessen
Rechnung getragen.
3.3.3 Entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilu ng
Die an unverschiebbare Zwangspunkte gebundene Lage - und Höhentrassierung ist für die
L 183 mit einer angemessenen Entwurfsgeschwindigkeit von V E = 70 km/h vorgenommen wor-
den, während der Rampenentwässerung die entsprechen de Rampengeschwindigkeit zu-
grunde gelegt wird (siehe Abschnitt 4.1.3.). Das Anforderungsprofil bzgl. sicherer Fahrverläufe,
ausreichender Sichtweiten, auskömmlicher Überholabschnitte, erkennbarer und begreifbarer
Knotenpunktskonstruktionen mit hindernisfreien Seitenräumen wird mit dem vorliegenden Ent-
wurf erfüllt.
3.3.4 Umweltverträglichkeit
Der Verlauf der Trasse ist insbesondere durch die Z wangspunkte weitestgehend festgelegt.
Es wurden alle Möglichkeiten der Vermeidung und Minderung geprüft.
Die Straße wird so in die Landschaft eingegliedert, dass sie sich für den Naturhaushalt und
das Landschaftsbild nicht belastender und störender auswirkt, als dies in verantwortlicher Ab-
wägung aller Belange unvermeidbar ist.
3.3.5 Wirtschaftlichkeit
Da ein Vergleich mit im Ergebnis unterschiedlichen Investitionskosten entfällt, ist das Vorha-
ben eine ausschließlich auf die baulichen und funkt ionalen Bedürfnisse beschränkte Maß-
nahme.
13
Die Straßennutzer-Kosten für die neue Anschlussstelle werden hinsichtlich der zu erwartenden
Zeitgewinne spürbar gesenkt werden können.
3.3.5.1 Investitionskosten
Da keine Variantenuntersuchungen stattfinden musste n, liegen auch keine Ergebnisse aus
unterschiedlichen Investitionskostenermittlungen vor.
3.3.5.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einem Vergleich von Baulastträgerkosten und Nutzen-
Kosten-Verhältnissen wurde aus den zuvor erwähnten Gründen nicht durchgeführt.
3.4 Gewählte Linie
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent wicklung hat mit Schreiben vom
21.08.1998 dem vorgeschlagenen Anschlussstellenkonz ept mit zwei gerichteten Anschluss-
stellen an der A 4 zwischen dem AK Köln-West und AK Kerpen zugestimmt.
Nach der Umsetzung der AS Frechen-Nord im Jahr 2006 und der nunmehr geplanten Erwei-
terung dieser Teilanschlussstelle auf eine Vollanschlussstelle stellt diese Lösung eine logische
Fortschreibung und Notwendigkeit dar, die eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rund
um das AK Köln-West ausgelöst hat.
Die dem Entwurf letztlich zugrunde liegende Trassierung resultiert aus der Summe verschie-
dener Zwänge in Lage und Höhe, wie
− die Einhaltung der Anschlusssituationen am Beginn und Ende der jeweiligen Anschluss-
strecken
− die planfreien Kreuzungsparameter zwischen der A 4 und der L 183
− die Anschlüsse bestehender Knotenpunkte einschl. h inzukommender Anschlüsse
Mit den gewählten Linienführungen sind die Interessen aller Beteiligten sowie die erheblichen
und funktionalen Voraussetzungen in ausreichendem Maß berücksichtigt und gewürdigt.
Gemäß §25 VwVfG NRW wurde im Planungsverlauf eine f rühe Öffentlichkeitsbeteiligung in
der Stadt Frechen am 04.03.2016 und beim Bezirksamt Lindenthal der Stadt Köln am
10.03.2016 durchgeführt, damit Anregungen und Einwände im Rahmen der weiteren Planung
berücksichtigt werden konnten.
Die Termine wurden ortsüblich bekannt gemacht und den Bürgerinnen und Bürgern wurde die
Möglichkeit gegeben sich einen Monat lang bei der jeweiligen Kommune detaillierte Pläne und
Unterlagen anzusehen. Auf diese Möglichkeit wurde i n entsprechenden Bekanntmachungen
hingewiesen.
Die Bereitstellung der Ergebnisse der durchgeführte n Öffentlichkeitsbeteiligung wurden orts-
üblich bekannt gegeben und im Internet zur Einsicht bereit gestellt.
Die Niederschriften mit den Ergebnissen zu den Bürgerinformationsterminen befinden sich im
Anhang zu dieser Unterlage.
Zu den Niederschriften gab es im Nachgang keine weiteren Rückmeldungen seitens der Bür-
ger und der politischen Gremien.
14
4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme
4.1 Ausbaustandard
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale
Planerische Grundlagen des vorliegenden Vorentwurfes sind die
− RAA – Richtlinien für die Anlage von Autobahnen
Ausgabe 2008
− RAL – Richtlinien für die Anlage von Landstraße
Ausgabe 2012
In Anlehnung an die RIN – Richtlinien für integrierte Netzgestaltung – ist die Autobahn A 4 der
Straßenkategoriengruppe AS I (großräumig) und die Landstraße L 183 der Kategoriengruppe
LS II (überregional) zuzuordnen. Die entsprechenden Entwurfsklassen sind bei der A 4 die
EKA 1A und bei der L 183 aufgrund des gewählten Querschnittes RQ 21 die EKL 2.
Da bei der A 4 nur eine Querschnittserweiterung durch einen zusätzlichen Fahrstreifen vorge-
nommen wird, können die üblichen Trassierungs- und Gestaltungsmerkmale hierzu unerwähnt
bleiben. Für die L 183 sind die grundsätzlichen Gestaltungsmerkmale für die EKL 2 zu benen-
nen und einzuhalten.
Im Einzelnen sind dies:
− Geschwindigkeit: < 100 km/h (hier 70 km/h)
− Betriebsform: allgemeiner Verkehr
− Regelquerschnitt: RQ 21 (wegen hoher Verkehrsbelas tung)
− gesicherte Überholabschnitte: > 20 %
− Radverkehrsführung: fahrbahnbegleitend
− Linienführung: gestreckt
− Radienbereich: > R = 1500 m
− max. Längsneigung (max s): 3,0 % < 5,5 %
− Kuppenhalbmesser: HK 4500 < 6000 m (Begründg. Absc h. 4.3.4)
− Knotenpunkte: planfrei mit Abbiegespuren
− Führung im Teilknotenpunkt: Ein-/ Abbiegen mit LSA
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität
Die Einflussmöglichkeiten, eine angemessene Verkehrsqualität für das Vorhaben zu erzielen,
wurden durch die angesetzten Planungsparameter genutzt und umgesetzt.
− Der für die L 183 gewählte RQ 21 ist der aufgrund der hohen Verkehrsbelastung geeig-
nete Querschnitt, mit seinen zwei Fahrstreifen je R ichtung und einem baulichen Mittel-
streifen als Richtungstrennung die Strecke durchgän gig und leistungsfähig anzulegen.
Ausreichende Überholmöglichkeiten sind dadurch geschaffen.
− Die gestreckte Linienführung, das separate Wegenet z für den Wirtschaftswegeverkehr,
die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr mit direkten Wegeführungen
und bedarfsgerechten Überquerungsmöglichkeiten innerhalb der Knotenpunkte sind die
bedeutenden Faktoren zu der gewünschten Verkehrsqualität.
15
− Die Anzahl der aus Gründen der Leistungsfähigkeits berechnungen erforderlichen Kno-
tenpunkte ist mit drei Kreuzungen durch Zusammenfassungen und Bündelungen (siehe
Abschnitt 4.5.1) optimiert.
− Die Gestaltung der Knotenpunkte (siehe Abschnitt 4 .5.2) ist im Wesentlichen durch die
notwendige Signalisierung beeinflusst. Innerhalb der Voruntersuchung wurden die Kno-
tenpunktsgeometrie, die Fahrstreifenaufteilungen und die Aufstelllängen vorbemessen,
geprüft und optimiert.
− Der vorliegende Abschnitt der L 183 wird von den B uslinien 145 (Bocklemünd-Bachem)
und 965 (Frechen-Weiden) befahren. Damit verbunden ist somit auch eine verbesserte
Beförderungsqualität im ÖPNV.
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer und somit die Verkehrssicherheit werden bei Straßen
u.a. auch spürbar durch die Entwurfs- und Betriebsmerkmale beeinflusst.
Bei der L 183 wird die Verkehrssicherheit durch die gewählte Entwurfsgeschwindigkeit, ihre
standardisierte Abschnittsausbildung wie auch die angepasste einheitliche Ausbildung der An-
schlussstrecken gewährleistet. Durch die planerisch berücksichtigte Einhaltung ausreichender
Sichtweiten und -felder, durch die frühere Erkennbarkeit und übersichtliche Ausgestaltung der
Knotenpunktskerne und Freihaltung der Seitenräume von diversen Hindernissen wird das an-
gestrebte Sicherheitsniveau erreicht, zumal auch we gen der hohen Verkehrsstärken die
schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge) vom
Kraftfahrzeugverkehr getrennt sind.
Die beiden neu hinzukommenden indirekten Verbindung srampen innerhalb der Anschluss-
stelle sind mit Ein- und Ausfahrradien von R = 50 m bzw. R = 80 m trassiert. Das entspricht
bei diesen Entwurfselementen Rampengeschwindigkeiten von V = 40 bzw. 50 km/h. Mit diesen
reduzierten Geschwindigkeiten ist die Erkennbarkeit der kleineren Entwurfselemente und der
Inselspitze ausreichend gegeben, weil auch die Ausl enkung mit einem ausreichendem Ab-
gangswinkel (> 12 gon) berücksichtigt ist. Das gleiche trifft auch für alle übrigen Trassierungs-
grenzwerte zu, so dass sichere Fahrverläufe gewahrt sind.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der A 4 zwischen den beiden Knotenpunkten
AK Köln-West und der AS Frechen-Nord wird durch das Anlegen der beidseitigen Verflech-
tungsspuren erzielt. Diese vierte zusätzliche Spur vergrößert die vorhandenen Verflechtungs-
längen um mehr als 1100 m auf insgesamt ca. 1600 m. Durch diese Anordnung bleibt der
durchgehende Strom der Hauptfahrbahn von der Verflechtung unbeeinflusst und erfährt eine
zusätzliche Entlastung. Hierdurch wird der Abschnitt zwischen den beiden Knotenpunkten er-
heblich konfliktfreier und damit auch verkehrssicherer.
4.2 Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung
Vorhandene Kreuzungen mit der L 183
− Bau-km 0-030,000 (vor Beginn der Baustrecke L 183)
Krankenhausstraße (K 6) / Europaallee
Anschluss Frechen-Hücheln und -Buschbell / Anschluss Gewerbegebiet östl. der L 183
/ südl. der A 4
− Bau-km 0+500,000
Ausfahrrampe von A 4
Anschluss aus Richtung Aachen
16
− Bau-km 0+940,000
Einfahrrampe zur A 4 / Frechener Weg (K 6)
Anschluss in Richtung Aachen / Anschluss Köln-Weiden
− Bau-km 1+400,000
Kreuzender Rad-, Geh- und Wirtschaftsweg
Verbindung Frechen-Königsdorf / Köln-Weiden (insbes. Radfahrer und Fußgänger) und
Anschluss an das vorhandene Straßennetz für den Wirtschaftsverkehr
− Bau-km 1+550,000
Anbindung Clarenhof mit dem
Anschluss des Golfplatzes Gut Clarenhof
− Bau-km 1+700,000 (Ende der Ausbaustrecke der L 183 )
Kreuzung Aachener Straße (L 361)
Achsiale Verbindung Rhein-Erft-Kreis / Köln-Zentrum
Kreuzungsergänzung
− Bau-km 0+500,000
Tangentenschluss Europaallee als zweiter Anschluss an die L 183 in Verlängerung der
Ausfahrrampe aus Aachen
Kreuzungsänderung
− Bau-km 1+400,000
Anbindung Clarenhof in Bau-km 1+550,000 wird aus Gr ünden der Verkehrssicherheit
und Leistungsfähigkeit aufgegeben und mit der Rad-, Geh-, Wirtschaftswegekreuzung
in unmittelbarer Nähe zusammengefasst.
Wirtschaftswegeverlegungen
− Bau-km 0+325,000 bis ca. 0+500,000
Der am Böschungsfuß des südlichen Rampenanschlusses an die L 183 befindliche Wirt-
schaftsweg wird durch die Aufweitung der Rampe und durch die Querschnittsverbreite-
rung der L 183 nach außen gedrückt und mit bleibend em Ausbaustandard auf einer
Länge von 277,00 m neu verlegt. Der neue Querschnitt entspricht mit 3,50 m befestigter
Wegebreite und 2 x 0,75 m breiten Banketten dem aufgegebenen Wegequerschnitt und
wird anpassend in gleicher Querschnittsbreite neu hergestellt.
− Bau-km 0+700,000 bis ca. 0+935,000
Die im nordwestlichen Anschlussstellenohr liegende Wirtschaftsweg wird aufgehoben,
weil der bestehende Anschluss über die nördliche Ra mpe durch die hinzukommende
Indirektrampe nicht mehr gehalten werden kann. Der neue Anschluss zur Erschließung
der Flächen für den Betriebsdienst wird bei Bau-km 61+000 an die neue Randfahrbahn
der A 4 verlegt.
− Bau-km 0+950,000 bis ca. 1+400,000
Der in diesem Abschnitt parallel zur L 183 am westseitigen Böschungsfuß geführte Wirt-
schaftsweg kann aufgrund der dortigen Knotenpunktsaufweitung im Zuge der L 183, der
Verbreiterung der L 183 zu einem RQ 21 nicht in vorhandener Lage erhalten bleiben und
wird deshalb in diesem Abschnitt um ca. 2,0 bis 5,0 m nach Westen verschoben. Die
Querschnittsbreite des neuen Teilstückes wird entsp rechend dem vorhandenen Quer-
schnitt mit 3,00 m breiter befestigter Wegefläche und 2x0,75 m breiten Banketten wieder
hergestellt.
17
− Bau-km 1+400,000 bis ca. 1+550,000
Mit dieser Wegetrasse wird der aufgegebene derzeitige Anschluss des Clarenhofes an
die L 183 bei Bau-km 1+550 durch einen neuen zweist reifigen Parallelweg ersetzt, der
mit dem kreuzenden v.b. Wirtschaftswegeanschluss be i Bau-km 1+400 zu einem ge-
meinsamen Anschluss gebündelt wird. Innerhalb von 3 00 m Streckenlänge der L 183
entfällt somit ein Anschluss.
Die Kronenbreite des Parallelweges beträgt 7,50 m und setzt sich aus 5,50 m befestigter
Fahrbahnbreite und 2 x 1,00 m breiten Banketten zusammen. Der 3,50 m große Abstand
zur L 183 besteht aus einer 1,50 m breiten Mulde und einem 2,00 m breiten Trennstrei-
fen.
− Bau-km 0+060,000
Die vorhandene Grundstückszufahrt zum Gut Neuenhof wird entsprechend ihres derzei-
tigen Zustandes angepasst wieder hergestellt. Die b estehende Verkehrssituation bleibt
dabei unverändert.
4.3 Linienführung
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs
Der gewählte Trassenverlauf ist in erster Linie im Wesentlichen eng gebunden an die vorhan-
dene Lage der L 183 mit den topographischen Zwängen der vorgegebenen Einmündungs-
punkte der beiden direkten Rampen aus und in Richtung Aachen.
4.3.2 Zwangspunkte
Zwangspunkte der Trassierung sind:
− die vorhandene Trasse der L 183 in Lage und Höhe, die nur geringe Abweichung zulässt
− die unveränderbare Anbindung an die Nahtstellen de r beiden Anschlussabschnitte der
L 183 am Beginn und Ende der Baustrecke
− die Anschlusspunkte der beiden Rampen in Lage wie auch in der Höhe sowie ihr ge-
samter weiterer Trassenverlauf
− der Anschluss des Frechener Weges (K 6)
− der neue Anschluss der Europaallee an die L 183 mi t der unmittelbar im Einmündungs-
bereich befindlichen Gasentspannungsstation
− das neue Überführungsbauwerk der L 183 über die A 4 mit größerer Spannweite und
größerer Konstruktionshöhe
4.3.3 Linienführung im Lageplan
Der Trassierung liegt eine Entwurfsgeschwindigkeit von <100 km/h (hier 70 km/h) zugrunde.
Die gewählten Radien der L 183 betragen in Kilometrierungsrichtung R = 1500 m, R = 4000 m
und R = 2000 m. Sie werden untereinander mit Gerade n verbunden. Das Verhältnis der an-
grenzenden Radien zur Länge der Geraden ist wie auc h das Verhältnis der aufeinander fol-
genden Radien ausgewogen. Durch die Wahl der größer en Radien wird den örtlichen Gege-
benheiten und den Zwängen in der Lage besser entsprochen und eine insgesamt harmonische
gestreckte Linienführung erzielt. Auf die Einschaltung von Übergangsbögen wird aufgrund der
18
sehr geringen Krümmungsunterschiede zwischen den El ementen und den gewählten Über-
gängen von einer Geraden zu Radien von R = 1500 m – R = 4000m gemäß RAL 2012 ver-
zichtet.
Das Gebot zwischen gleichsinnig gekrümmten Radien G eraden zu vermeiden, wird bei Bau-
km 0+588 und 0+689 nicht erfüllt, weil hier zu Gunsten des dortigen neuen Überführungsbau-
werkes die gesamte Brückenkonstruktion in einer Gerade verlegt worden ist.
Bei den beiden neuen hinzukommenden Rampen handelt es sich um eine angepasste Linien-
führung. Die gewählten Mindestradien R = 50 m und R = 80 m sind in Anlehnung an die RAA
und unter Berücksichtigung der topographischen Zwän ge, die sich aus der Lage der bereits
bestehenden Direktrampen ergeben, zugrunde gelegt worden.
4.3.4 Linienführung im Höhenplan
Die vorgegebenen Zwänge aus den Kreuzungsbedingunge n des neuen Brückenbauwerkes
A 4 / L 183 mit erforderlicher lichter Höhe und Kon struktionshöhe, die Anbindebedingungen
der einmündenden Anschlussstellenrampen sowie die über längere Streckenabschnitte erfor-
derliche Anpassung an die übrigen topographischen Gegebenheiten sind maßgebend für die
n.g. Trassierungselemente des Höhenplanes der L 183.
Sie betragen:
− S max = 3,0 %
− S min = 0,6 %
− HK min = 4500 m
− HW min = 6000 m
Aufgrund der höhenmäßigen Anpassung der L 183 am Be ginn der Baustrecke reduziert sich
auf den ersten 84,0 m die Längsneigung auf das vorh andene Längsgefälle von 0,2 % der An-
schlussstrecke. Der dort mit Borden eingefasste ein seitig geneigte Anpassungsbereich erhält
am tieferen ostseitigen Fahrbahnrand der L 183 eine Pendelrinne von 210,00 m Länge.
Die Höhengestaltung der beiden neuen Rampen richtet sich streng nach ihren Anbindezwängen
an der L 183 und den Randfahrbahnen der A 4. Innerhalb der nur sehr kurzen dazwischen lie-
genden Entwicklungsmöglichkeiten auf den „freien“ Streckenabschnitten – hier auch wiederum
unter Berücksichtigung der vorhandenen Parallelrampen – bestehen keine größeren Variations-
möglichkeiten in der Höhengestaltung für die Gradienten der Rampen. Die sehr flachen Längs-
neigungen liegen zwischen 0,9 und 2,5 %. Der Anbau der beiden Verflechtungsstreifen erfolgt
im Längsgefälle der A 4 mit einer mittleren Neigung von 0,20 %.
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten
Die Überprüfung der räumlichen Linienführung hat ge zeigt, dass der Trassenabschnitt der
L 183 im Wesentlichen den Standardraumelementen ent spricht. Abweichungen von der ge-
wählten Entwurfsgeometrie sind bedingt durch die Zw änge in Lage, Höhe und Querschnitt
nicht möglich. Gestalterische Defizite sind durch die Wahl der Entwurfselemente ausgeschal-
tet.
Ergebnisse der Sichtweitenanalyse:
− die Haltesichtweiten sind auf der gesamten Strecke der L 183 sowie im Bereich der Ram-
pen uneingeschränkt vorhanden
− die vorhandene Sichtweite ist an allen Stellen grö ßer als die erforderliche Sicht.
19
Auch die übrigen Kriterien der Sichtweitenanalyse sowie die Forderungen nach den Gesichts-
punkten für eine gute räumliche Linienführung sind erfüllt.
4.4 Querschnittsgestaltung
4.4.1 Querschnittselemente und Querschnittsbemessun g
L 183
Die L 183 erhält gemäß RAL einen Regelquerschnitt R Q 21 mit einseitigem, in beiden Rich-
tungen befahrbarem, gemeinsamen Rad- und Gehweg.
Er besteht i. e. aus folgenden Querschnittsteilen:
2 x 3,50 m = 7,00 m äußere Fahrstreifen
2 x 3,25 m = 6,50 m innere Fahrstreifen
4 x 0,50 m = 2,00 m Randstreifen
1 x 2,50 m = 2,50 m Rad- und Gehweg
1 x 1,75 m = 1,75 m Trennstreifen
1 x 1,50 m = 1,50 m Bankett (an Fahrbahn)
1 x 0,50 m = 0,50 m Bankett (an R+G)
1 x 2,50 m = 2,50 m Mittelstreifen
24,25 m Gesamtbreite
Bei Aufweitungen im Zuge von Links- oder Rechtsabbiegespuren erhöht sich die Gesamtbreite
um 3,25 m oder 3,50 m.
Bei den engeren Knotenpunktsabständen findet keine Rückverziehung der Linksabbiegespu-
ren statt. Hier ist der Mittelstreifen in einer Breite von 5,25 m durchtrassiert.
Die vierstreifige Ausbaustrecke wird mit einem Dachprofil und einer Querneigung von q = -2,5
% ausgestattet. Diese ansonsten nicht übliche Quern eigungsform der zweibahnigen Straße
hat den großen Vorteil, dass das anfallende Oberflächenwasser der L 183 nach beiden Seiten
über die Bankette und Böschungen großflächig zur Versickerung in den Untergrund eingeleitet
werden kann und somit der Bau von Transportleitungen entbehrlich ist.
Als Bedingung einer solchen Querneigungsausbildung gibt die RAL 2012 einen Mindestradius
von R = 3000 m an, die bei der vorliegenden Maßnahme nicht eingehalten werden kann. Die
vorbeschriebene Form der Niederschlagsbeseitigung i st nach Abwägung jedoch zugunsten
einer negativen Querneigung auf der kurvenäußeren Richtungsquerbahn höher zu bewerten.
Trennstreifen werden mit q = 4,0 %, Bankette mit q = 12,0 % nach außen geneigt, wenn über
sie die Fahrbahn mit entwässert wird, andernfalls mit q = 6,0 %.
Rampen
Die hinzukommenden Rampen erhalten gemäß RAA einen Rampenquerschnitt Q1.
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
1 x 4,50 m = 4,50 m Fahrbahn
2 x 0,75 m = 1,50 m Randstreifen
2 x 1,50 m = 3,00 m Bankett
9,00 m Gesamtbreite
20
In Parallellagen mit den bestehenden Direktrampen wird ein Richtungstrennstreifen von 3,00
m Breite angelegt.
Im Aufweitungsbereich der Einmündungen in die L 183 weitet sich der Einbahnquerschnitt mit
den Abbiegestreifen folgendermaßen auf:
1 x 3,50 m = 3,50 m Geradeausfahrbahn
1 x 3,50 m = 3,50 m Rechtsabbiegestreifen
1 x 3,25 m = 3,25 m Linksabbiegestreifen
2 x 0,50 m = 1,00 m Randstreifen
11,25 m befestigte Fahrbahnbreite
Die Mittelstreifen werden mit Borden F 20/25 eingef asst: Aufgrund der nach innen geneigten
Querneigung erfolgt in verschiedenen Abschnitten eine Wasserfassung über Straßeneinläufe
mit Anschluss an einen neuen Transportkanal DN 300 B, der letztlich in das vorhandenen
Regenrückhaltebecken im südlichen Anschlussstellenohr einmündet.
A 4 im Bereich Verflechtungsstreifen
Die vorhandene befestigte Richtungsfahrbahn der A 4 von 14,50 m Breite wird sich durch den
hinzukommenden Verflechtungsstreifen um 3,75 m verg rößern. Das bedeutet eine Kronen-
breite von 43,50 m (vorher 38,50 m) mit folgender Querschnittsaufteilung:
4 x 3,50 m = 14,00 m innere Fahrstreifen
4 x 3,75 m = 15,00 m äußere Fahrstreifen
2 x 0,75 m = 1,50 m innere Randstreifen
2 x 0,50 m = 1,00 m äußere Randstreifen
2 x 2,50 m = 5,00 m Seitenstreifen
2 x 1,50 m = 3,00 m Bankett
1 x 4,00 m = 4,00 m Mittelstreifen
43,50 m Gesamtbreite
Die Lage der Anbaunaht des hinzukommenden Verflechtungsstreifens befindet sich unmittel-
bar an der Außenkante des bestehenden Standstreifen s. Ab hier wird die Querneigung der
Zusatzstreifen und Seitenstreifen der jeweils vorhandenen Neigung fortsetzend angepasst.
Anschluss Europaallee
Für die Europaallee wurde in Abstimmung mit der Sta dt Frechen folgender Querschnitt fest-
gelegt:
2 x 3,75 m = 7,50 m Fahrbahn
1 x 3,00 m = 3,00 m Rad- u. Gehweg
1 x 1,50 m = 1,50 m Bankett (Fahrbahn)
1 x 0,50 m = 0,50 m Bankett (R+G)
12,50 m Gesamtbreite
4.4.2 Fahrbahnbefestigung
Für die Streckenteile dieses Vorhabens ergeben sich gemäß RStO 12 (Tafel 1) durch die Er-
mittlung der bemessungsrelevanten Beanspruchung 3 und der Bestimmung aus DTV bei kon-
stanten Faktoren folgende Belastungsklassen:
L 183: Belastungsklasse Bk 100
mit folgendem frostsicherem Oberbau:
21
− 3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S)
− 8,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS)
− 22,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS)
− 36,0 cm Frostschutzschicht
− 70,0 cm Gesamtdicke
Rampen: Belastungsklasse Bk 100
Aufbau wie L 183
Verflechtungsstreifen A 4: Belastungsklasse Bk 100
in Anlehnung und Anpassung an vorh. Aufbau der A 4
− 26,0 cm Betondecke
− 10,0 cm Ausgleichsschicht aus Asphalt
− ca. 120,0 cm Frostschutzschicht
− ca. 156,0 cm Gesamtdicke
Anschluss Europaallee: Belastungsklasse Bk 32
− 3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S)
− 8,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS)
− 18,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS)
− 40,0 cm Frostschutzschicht
− 70,0 cm Gesamtdicke
Frechener Weg: Belastungsklasse Bk 3.2
− 3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S)
− 6,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS)
− 12,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS)
− 48,0 cm Frostschutzschicht
− 70,0 cm Gesamtdicke
Zufahrt Clarenhof: Belastungsklasse Bk 3.2, Zeile 1
mit folgendem Aufbau:
− 3,5 cm Splittmastixasphalt (SMA 8 S)
− 6,5 cm Asphaltbinder (AC 16 BS)
− 12,0 cm Asphalttragschicht (AC 32 TS)
− 48,0 cm Frostschutzschicht
− 70,0 cm Gesamtdicke
Wirtschaftswege: wie Belastungsklasse Bk 0.3, Zeile 1
Jedoch gem. RLW 2,5 cm Asphaltbeton
− 2,5 cm Asphaltbeton (AC 5 DL)
− 8,0 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN)
− 49,5 cm Frostschutzschicht
− 60,0 cm Gesamtdicke
22
Rad- und Gehweg: mit folgendem Aufbau:
− 2,5 cm Asphaltbeton (AC 5 DL)
− 8,0 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN)
− 39,5 cm Frostschutzschicht
− 50,0 cm Gesamtdicke
4.4.3 Böschungsgestaltung
Die Böschungsgestaltung erfolgt in Anlehnung an die RAS-Q 96, Bild 2. Das bedeutet im We-
sentlichen für den vorliegenden Entwurf folgende Böschungsmaße:
− Böschungsneigung Damm bei h ≥ 2,00 m: n = 1:2
− Tangentenlänge der Ausrundung: T = 3,00 m
− Böschungsbreite bei h< 2,00 m: b = 2 x n
− Tangentenlänge der Ausrundung: T = 1,5 x h
Bei sehr niedrigen Böschungen erfolgt jeweils eine Anpassung an die örtlichen Gegebenhei-
ten.
Sonstige grundsätzliche landschaftspflegerische Gestaltungen: siehe Abschnitt 6.4.2: Gestal-
tungsmaßnahmen.
4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen
Der seitliche und obere Sicherheitsraum ist für die Fahrbahnen wie auch für die Rad- und
Gehwege von festen Hindernissen freigehalten. Ausnahmen sind Verkehrsschilder, Verkehrs-
zeichen und –brücken, die jedoch mindestens 50-150 cm (je nach Art) außerhalb des Ver-
kehrsraumes stehen.
Zur Unterstützung der räumlichen Linienführung sind punktuell Gehölzpflanzungen im Stra-
ßenseitenraum möglich. Die erforderlichen Haltesich tweiten werden dadurch nicht einge-
schränkt und die Belange der Verkehrssicherheit erfüllt.
Strauchpflanzungen haben einen Sicherheitsabstand zum Rand der befestigten Fahrbahn von
mind. 3,00 m. Das gleiche gilt für den Standort neu er Bäume, die dort gepflanzt werden, wo
sie von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können, d.h. z. B. hinter Fahrzeug-
Rückhaltesystemen oder auf Einschnittsböschungen. D er Sicherheitsabstand beträgt auch
hierbei mind. 3,00 m zum Rand der befestigten Fahrbahn.
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
4.5.1 Anordnung von Knotenpunkten
Der Verknüpfung der kreuzenden Straßen und Wege mit der L 183 liegt folgende bauliche
Grundform zugrunde:
L 183 / A 4 (Bau-km: 0+631,168)
Teilplanfreier Knotenpunkt mit Ein- und Ausfädeln i n der übergeordneten sowie Ein- und Ab-
biegen und Kreuzen in der untergeordneten Straße als plangleiche Knoten in der Betriebsform
Vorfahrtsregelung mit Lichtsignalanlage.
23
L 183 / Wirtschaftsweg mit Zufahrt Clarenhof (Bau-km: 1+397,962)
Plangleicher Knoten als Kreuzung mit Ein- und Abbiegen und Kreuzen in der über- und unter-
geordneten Straße.
Es gilt die Betriebsform Vorfahrtsregelung mit Lichtsignalanlage.
Die Knotenpunktsabstände auf der L 183 betragen
ca. 550 m zwischen Krankenhausstraße / Anschluss Eu ropaallee und Anschluss südl.
Rampen / Europaallee
ca. 420 m zwischen Anschluss südl. Rampen / Anschlu ss Europaallee und Anschluss
nördl. Rampen / Frechener Weg
ca. 480 m zwischen Anschluss nördl. Rampen / Freche ner Weg und Kreuzung Wirt-
schaftsweg mit Anschluss Clarenhof
ca. 300 m zwischen Kreuzung Wirtschaftsweg / Claren hof und Aachener Straße (L 361)
Trotz der kleineren Knotenpunktsabstände wird eine angemessene raumordnerische Reise-
geschwindigkeit erzielt.
4.5.2 Gestaltung und Bemessung der Knotenpunkte
Sämtliche Knotenpunkte sind unter Berücksichtigung topographischer Zwänge und fahrgeo-
metrischer Notwendigkeiten in Anlehnung an die RAA und RAL gestaltet worden. Hinzu
kommt eine Verkehrsuntersuchung zur L 183 mit einer Bewertung der Leistungsfähigkeit und
Optimierung der Signalplanung sowie der Fahrstreifendimensionierung und -aufteilung inner-
halb der Knotenpunkte (Untersuchung aus November 20 15 durch Ing. Büro Dr. R. Trapp als
Fortschreibung einer Untersuchung aus Juli 2009
).
Unter Berücksichtigung der v.g. Verkehrsuntersuchung und der RAL 2012 sind folgende Auf-
teilungen und geometrischen Festlegungen bei der Di mensionierung der Fahrstreifen inner-
halb der jeweiligen Knotenpunkte getroffen worden.
Sämtliche Knotenpunkte werden auf der L 183 mit Linksabbiegespuren ausgestattet. Zusätz-
liche Rechtsabbiegespuren erhalten die Abbieger mit Fahrtrichtung in die nördliche und südli-
che Rampe und der Abbieger von der L 183 in die L 3 61 nach Köln. Bei den anzubindenden
Straßen müssen die Rampeneinmündungen im Ausfahrber eich jeweils 3-streifig, d.h. mit
Links-, Rechts- und Geradeausstreifen ausgebildet werden. Lediglich beim Anschluss des Fre-
chener Weges entfallen die separaten Rechtsabbiegestreifen und Geradeausspuren. Im Kno-
tenpunkt der L 183 / Wirtschaftsweg sind keine zusä tzlichen Einbiegestreifen in der unterge-
ordneten Straße erforderlich.
Mit der vorbeschriebenen Fahrstreifenanordnung sind alle Fahrbeziehungen innerhalb der
Knotenpunkte – mit Ausnahme des Frechener Weges – uneingeschränkt möglich.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
L183 / Krankenhausstraße (K 6) / Europaallee
− Die HBS-Rückstaulänge des Linksabbiegers ist mit 3 8 m (gerundet 40 m) bemessen.
Hinzu kommen nach RAL beim Linksabbiegetyp „LA 1“ 40 m (Verzögerungsstrecke (Lv)
und 70 m Verziehungsstrecke (Lz). Das entspricht einer Gesamtlänge von 150 m.
Der Entwurf weist lage- und situationsbedingt eine Gesamtlänge von ca. 170 m aus.
24
L 183 / Südliche Rampe / Europaallee
− Im südlichen Ast der L 183 ist der Linksabbieger n ach HBS auf 90 m festgelegt; zzgl. Lv
= 40 m und Lz = 70 m beträgt die Gesamtlänge des Abbiegestreifens 200 m.
− Im nördlichen Ast der L 183 ist der Rechtsabbieger in die südliche Rampe als zusätzli-
cher Fahrstreifen (Mindestrückstaulänge nach HBS = 114 m) bis über das Brückenbau-
werk A 4 / L 183 erforderlich (Gesamtlänge = 190 m) . Die anschließende Verziehung
beginnt hinter dem Widerlagerflügel und beträgt gem äß RAL (Rechtsabbiegetyp RA 1)
30 m.
− Der Linksabbieger in die neue Europaallee im nördl ichen Ast der L 183 in Fahrtrichtung
Europaallee beginnt stationsgleich mit dem v.g. Rechtsabbieger.
Die HBS-Länge von nur 41 m Aufstellstrecke wird dam it deutlich verlängert, so dass
auch die erforderlichen HBS-Aufstelllängen der Geradeausspuren eingehalten sind.
− Bei dem südlichen Rampenanschluss ist die erforder liche HBS-Länge des Rechtsabbie-
gerstreifens mit La = 35 m und Lv = 40 m zzgl. 40 m Rückverziehung maßgebend. Mit
dieser Festlegung sind auch die notwendigen Bemessu ngslängen des Geradeaus-/
Linksabbiegestreifens von 14 m und des inneren Linksabbiegestreifens von 54 m abge-
deckt.
− Die Fahrstreifengeometrie für den neuen Anschluss der Europaallee sieht einen Links-
abbieger von 84m und einen kombinierten Geradeaus-/ Rechtsabbieger von 21 m Rück-
staulänge vor. Der längere Linksabbieger ist maßgeb end für die Bemessung beider
Fahrstreifen. Die Gesamtlänge von La, Lv und Lz beträgt 85m + 20 m + 50 m = 155 m.
L 183 / nördliche Rampe / Frechener Weg (K 6)
− Im südlichen Ast der L 183 ist der Linksabbieger i n die nördliche Rampe nach HBS mit
90 m + 40 m +70 m = 200 m bemessen.
− Der im nördlichen Ast der L 183 verbleibende Links abbieger in den Frechener Weg ist
nur noch dem Busverkehr vorbehalten und somit auf e ine auskömmliche Gesamtlänge
von 20 m + 20 m + 70 m = 110 m reduziert.
− Die Länge des Rechtsabbiegers zur nördlichen Rampe beträgt an Fahrbahnen mit zwei-
streifigen Richtungsverkehr 200 m einschl. 30 m Ver ziehungsstrecke. Mit dieser Länge
sind auch die 94 m Aufstellstrecke der Geradeausspuren zzgl. Verzögerungsstrecke ein-
gehalten.
− Die nördliche Rampe in Fahrtrichtung zur L 183 bed arf für den Rechts- und zwei Links-
abbieger gemäß HBS einer Rückstaulänge von 70m. Der Entwurf sieht eine Aufstellstre-
cke La von 20 m und eine Verzögerungsstrecke Lv von 56 m zzgl. Lz = 30 m Verzie-
hungslänge vor. Es entfällt die Geradeausverbindung zum Frechener Weg.
− Der nördliche Rampenanschluss ist in Einfahrtricht ung zur L 183 für den Rechts- und
zwei Linksabbieger mit La = 20 m, Lv = 56 m und Lz = 30 m bemessen.
− Im Anschlussast des Frechener Weges (K 6) entfällt ebenfalls die Geradeausspur. Die
Links- und Rechtsabbieger sind mit Mindestlängen von La = 20 m, Lv = 20 m und Lz =
50 m bemessen.
L 183 / ostseitiger Wirtschaftsweg / Zufahrt Clarenhof
− Für den süd- und nördlichen Linksabbieger auf der L 183 sind Mindestlängen für die
Aufstell- und Verzögerungsstrecken mit 20 m + 20 m geplant. Die Verziehungslängen
betragen jeweils 70 m.
25
Der Knotenpunkt ist nicht nach HBS bemessen.
L 183 / Aachener Straße (L 361)
− Da der Knotenpunkt L 183 / L 361 erst im Jahr 2004 ausgebaut worden ist, war zunächst
ein weiterer Aus- bzw. Umbau im Vorentwurf nicht vorgesehen. Durch die nachträglichen
Einschränkungen der Fahrbeziehungen am Knoten der n ördlichen Rampen der A 4 /
L 183 / K 6 (Frechener Weg) wurden aber Auswirkungen auf den v.g. Knoten vermutet.
Somit schien ein umfangreicher Umbau unumgänglich.
− Der Knotenpunkt sah deshalb zunächst in der planer ischen Zielsetzung einen zweistrei-
figen Linksabbieger auf der Aachener Straße in Rich tung L 183 vor. Nach HBS bedarf
es jedoch nur eines verlängerten Linksabbiegestreif ens von La = 75 m, Lv = 40 m und
Lz = 50 m. Der vorh. Mittelstreifen in der L 361 is t hierdurch in geringerem Umfang zu
verschlanken.
Damit bleibt es bei einem Ausbau mit kleineren baulichen Aufwendungen.
− Für den südlichen Ast der L 183 ist gemäß HBS die Gesamtlänge des Linksabbiegers in
Richtung Königsdorf zu vergrößern. Hierbei sind dies in der Zusammensetzung 75 m La,
40 m Lv und 70 m Lz.
− Der notwendige Einfädelungsstreifen von der L 361 kommend kann auf der L 183 nicht
entsprechend der RAL mit 200 m Länge ausgebildet we rden. Er wird auf ca. 150 m re-
duziert; hierdurch bedarf es keiner weiteren seitlichen Verschiebung und Abrückung der
parallelen Zufahrtsstraße zum Clarenhof.
Die plangleichen Knotenpunkte im Zuge der L 183 werden alle signalisiert. Es wurde im Zuge
der v.g. Verkehrsuntersuchung aus November 2015 eine Vorbemessung nach HBS durchge-
führt. Ziel war es u.a., eine möglichst homogene Umlaufzeit für alle Knotenpunkte vorzugeben,
die in den Spitzenzeiten 100 s beträgt.
Der Einfluss von Fußgängern und Radfahrern wurde pauschal mit 100 Fußgängern bzw. Rad-
fahrern pro Stunde und Querung in den HBS-Nachweisen vereinfacht berücksichtigt.
Der signaltechnische Entwurf wird nach den Kriterien der RiLSA im Zuge der fortzuschreiben-
den Planung durchgeführt. Die grundlegenden Angaben zur Signalplanung sind im Entwurf
nachrichtlich dargestellt.
Bei der geometrischen Festlegung der zu verknüpfenden Straßenachsen wurde ein kreuzen-
der Winkelbereich zwischen 80 und 120 gon eingehalt en: der klassische rechte Kreuzungs-
winkel ist aus lagegeometrischen Zwängen nicht möglich. Alle untergeordneten Straßenanbin-
dungen sind mit Ausnahme der Europaallee nur leicht gekröpft angeschlossen.
Bei der Europaallee ist aufgrund des Gebäudezwangsp unktes der Gasentspannungsstation
im südöstlichen Anbindequadranten eine deutlich stä rkere Abkröpfung mit anschließender
Wendelinie in der Radienfolge R = 76,5 m/R = 70,0 m erforderlich.
Alle untergeordneten Straßen schließen tangential an die Querneigung der L 183 in Längsnei-
gungsbereichen von kleiner 3,0 % an.
Die Straßenoberflächen innerhalb der Knotenpunkte s ind so gestaltet, dass der Abfluss des
Oberflächenwassers auf kurzem Weg möglich ist. Mind estschrägneigungen von 2,0 % sind
weitestgehend erreicht.
26
4.5.3 Führung von Wegeverbindungen in Knotenpunkten und Querungsstellen, Zu-
fahrten
Der landwirtschaftliche Verkehr sowie nennenswerter Rad- und Fußgängerverkehr kreuzen in
Bau-km 1+397 die L 183. Für den landwirtschaftliche n Verkehr sind in diesem Knotenpunkt
alle Ein- und Abbiegefahrten in die L 183 möglich. Sonstige zusätzliche Anschlüsse an die
L 183 sind nicht eingeplant.
Die Führung und Querung der Radfahrer und Fußgänger innerhalb der einzelnen Knoten-
punkte ist durch die Signalisierung geregelt. Bei a llen Querungen steht mit Ausnahme der
Wirtschaftswegequerung bei Bau-km 1+397 eine oder m ehrere Querungshilfen in Form von
Fahrbahnteilern, Mittelstreifen und Dreiecksinseln zur Verfügung. Dreistreifige Ausfahrten aus
den untergeordneten Straßen erhalten keinen zusätzlichen Fahrbahnteiler.
Das Einrichten neuer Haltestellen für den ÖPNV innerhalb der L 183 ist nicht vorgesehen.
4.6 Besondere Anlage
Nebenanlagen und Nebenbetriebe sowie Anlagen des ruhenden Verkehrs sind nicht geplant.
4.7 Ingenieurbauwerke
Die Kreuzung der A 4 mit der L 183 erhält ein neues Brückenbauwerk. Das vorhandene Bau-
werk, eine einstegige Zwei-Feld-Plattenbrücke, Teil-BW 5006602 0 in km 061,067 wird abge-
brochen und durch ein neues Brückenbauwerk mit folg enden Parametern und Kennwerten
ersetzt:
Bauwerk Nr. 1
Lichte Weite = 43,50 m
Lichte Höhe ≥ 4,70 m
Konstruktionshöhe = 1.30 m
Breite zw. Geländern = 31,00 m
Das Bauwerk wird aufgrund der Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der L 183 in zwei Bauab-
schnitten hergestellt.
Begonnen wird mit dem westlichen Teil neben der vor handenen Fahrbahn der L 183 die in-
nerhalb dieses Bauabschnittes weiter dreistreifig unter Verkehr verbleibt. Nach der Fertigstel-
lung des westlichen Teilbauwerkes wird der Verkehr auf diesen neuen Bauwerksteil auch wie-
der dreistreifig umgelegt, das vorhandene ostseitig e Bauwerk abgebrochen und durch ein
neues den westlichen Bauwerksteil ergänzendes Bauwerk ersetzt. Danach folgt die richtungs-
gebundene Verteilung des Verkehrs auf das Gesamtbauwerk.
Der Verkehr auf der A 4 bleibt während der gesamten Bauzeit von dem Neubau des Brücken-
bauwerkes weitestgehend unberührt.
4.8 Lärmschutzanlagen
Für die vorliegende Ausbaumaßnahme wurde vom Büro I BK Schallimmissionsschutz eine
lärmtechnische Untersuchung (siehe Unterlage 17) durchgeführt.
Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass zurzeit im A usbaubereich der A 4 und der L 183 ein-
schl. der vorhandenen Rampen keine Abschirmeinricht ung in Form von Lärmschutzwänden
oder -wällen vorhanden sind und die Verkehrsgeräusc hemissionen ungehindert auf die vor-
handenen Wohngebäude insbesondere in Köln-Weiden ei nwirken können. Ein vorhandener
27
Wall schützt lediglich den östlichen Bereich der Ortslage Köln-Weiden. Aus diesem Grund sind
für den verbleibenden westlichen Bereich mit der zu sammenhängenden Wohnbebauung ak-
tive Lärmschutzmaßnahmen auf der Nordseite der A 4 vorgesehen, zumal auch der Anspruch
auf Lärmschutz nach der 16. Blm SchV gegeben ist. Für zusätzliche Maßnahmen in passiver
oder aktiver Form entlang der L 183 mit einigen tan gierenden Einzelgebäuden lassen sich
keine Ansprüche auf zusätzlichen passiven Lärmschutz ableiten.
Zur Verbesserung der Immissionssituation ist auf der Nordseite der A 4 – im Abstand von 3,00
m zum Rand des geplanten Standstreifens neben dem Verflechtungsstreifen – eine Kombina-
tion aus einem 5,00 m hohem Lärmschutzwall und eine r 2,50 m hohen aufgesetzten Lärm-
schutzwand geplant. Die Anlage beginnt an dem beste henden, auch ca. 5,00 m hohem LS-
Wall, bei Bau-km 62+210,000 und endet bei Bau-km 61+056,500 am geplanten Überführungs-
bauwerk der L 183 und ist somit 1155 m lang.
Der Erdwall wird beidseitig mit einer Böschungsneigung von 1:1,5 und einer Kronenbreite von
2,00 m angelegt. Daraus resultiert eine, vom rückwä rtigen Geländeniveau abhängige Wall-
breite von 18,00 – 22,00 m. Am anwohner- und fahrerseitigem Böschungsfuß des Walles sind
aus entwässerungstechnischen Gründen (Unterbrechung der natürlichen Vorflut) 1,50 m breite
Sickermulden mit Rigolen vorgesehen. Eine Tangentenausrundung entfällt hier.
Die Lärmschutzwand auf dem Wall muss zur Vermeidung nachteiliger Reflexionen autobahn-
seitig hoch absorbierend ausgebildet werden.
Für die letztgültige Festlegung der gewählten Lärmschutzeinrichtung waren landschaftsplane-
rische, städtebauliche, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte (Optimierungskriterien)
und die Beachtung der Kosten nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz maßgebend.
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen
Außer der Buslinie 145 (Bocklemünd – Bachem: Route Krankenhausstraße / L 183 / Weiden
West) verkehrt keine weitere Linie auf der L 183. Zusätzliche Haltestellen sind nicht geplant.
4.10 Leitungen
Im Ausbaubereich der Gesamtmaßnahme befinden sich d iverse Leitungen der öffentlichen
Versorgung und Telekommunikationslinien, die soweit erforderlich, den neuen Verhältnissen
angepasst, gesichert oder verlegt werden müssen.
Im Einzelnen sind dies:
− Wingas - Leitung DN 400
nord- und südseitig parallel zur A 4 und bei Bau-km 0+690 die L 183 und bei Bau-km
61+135 die A 4 querend
− ARG Ferngasleitung DN 250
nordseitig parallel zur A 4, die L 83 querend bei B au-km 0+765 und danach Richtung
Norden abschwenkend
− GVG Gasleitung DN 250
westseitig parallel am Böschungsfuß der L 183; Verlegung in Teilbereichen erforderlich
− Thyssengas Gasleitung DN 600
Verlauf wie Wingas – Leitung
− Mineralölfernleitung Venlo-Wesseling 24“ DN 600 de r RRP
(Rotterdam – Rijn Pijpleiding)
28
Die Leitung liegt nördlich parallel zum geplanten Lärmschutzwall an der A 4 im Abstand
von 10,00 m zum Böschungsfuß. Die Schutzstreifenbreite beträgt beidseitig 5,00 m, so
dass durch die geplante Verbreiterung der A 4 einschl. des Lärmschutzwalles kein Ein-
griff in diese Schutzzone erfolgt. Lediglich an der Nahtstelle des vorhandenen mit dem
neuen LS-Wall findet auf einem kurzen Stück eine Üb erschüttung der Leitung statt. Im
vorhandenen Wallbereich liegt sie unmittelbar unter dem Wall.
− Diverse Telekomleitungen
− Rhein Energie Wasserleitung DN 250 und DN 400
am westseitigen Böschungsfuß der L 183, Verlegung in Teilbereich erforderlich
Amprion Hochspannungsfreileitungen
380-kV-Hochspannungsfreileitung Brauweiler-Knapsac k,
Bl. 4189 (Maste 13 bis 14), A 4 Bau-km 61+355
220-/ 380-kV-Hochspannungsfreileitung Brauweiler-P kt. Neuenahr,
Bl. 4501 (Maste 17 bis 18), A 4 Bau-km 61+450, Leitung wird demontiert
380-kV-Hochspannungsfreileitung Brauweiler-Koblenz ,
Bl. 4511 (Maste 15 bis 16), A 4 Bau-km 61+500
geplante 110-/ 380-kV-Hochspannungsfreileitung Rom merskirchen-Sechtem,
Bl. 4215
− RWE – Freileitung
220-KV-Hochspannungsleitung (110 kV-Betrieb) Brauw eiler-Goldenbergwerk,
Bl. 2351 (Maste 16 bis 17), A 4 Bau-km 61+395, Leitung wird demontiert
Die drei v.g. bestehenden Hochspannungsfreileitungen der Amprion GmbH sowie die parallel
verlaufende 220-kV-Hochspannungsfreileitung (110-kV-Betrieb) der RWE Rhein-Ruhr Vertei-
lernetz GmbH kreuzen u.a. die geplante Lärmschutzanlage auf der Nordseite der A 4.
Da die verbleibenden Abstände zwischen der Oberkante der geplanten Lärmschutzkombina-
tion und den Unterseiten gemäß den gültigen VDE-Bes timmungen nicht ausreichend sind,
müssen folgende Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden:
Bl. 4189 Mast 14:
Die vorhandenen Isolatoren an den Traversen des v.g. Mastes werden durch neue kür-
zere Kunststoffisolatoren ersetzt.
Bl. 4511 Mast 15:
Der vorhandene Mast wird durch Neubau eines höheren Mastes ersetzt.
Geplante Bl. 4215:
Die Höhe der neuen Maste wird im eigenständigen Pla nfeststellungsverfahren an die
Straßenplanung angepasst.
Eine Demontage der Amprion - Freileitung Bl. 4501 s owie der parallel verlaufenden RWE-
Leitung Bl. 2351 kann erst nach Fertigstellung der neuen Leitung Bl. 4215 erfolgen. Gemäß
Auskunft der Bezirksregierung Köln wird der Planfes tstellungsbeschluss im IV. Quartal 2016
ergehen, so dass die Bauausführung im Jahr 2017 beginnen kann. Die erforderliche Höherle-
gung der Leitung wurde im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur Leitung Bl. 4215 bereits
berücksichtigt.
Auf der Grundlage des §11 (Folgepflicht und Folgeko sten) des Rahmenvertrages mit der
Amprion GmbH wurde die Amprion GmbH mit Schreiben vom 20.10.2016 durch die Straßen-
bauverwaltung Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel unverzüglich aufgefordert die
entsprechenden Planungsunterlagen für die Änderungsmaßnahmen zur Höherlegung der zu-
29
vor genannten Leitungen des Bl. 4189 Mast 14 und de r Bl. 4511 Mast 15 in eigener Zustän-
digkeit zu erarbeiten. Die Kostenregelung erfolgt gemäß §11 des Rahmenvertrages außerhalb
des Feststellungsverfahrens.
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass Leitungsve rlegungen nur im notwendigen Umfang
durchgeführt werden. Aktuelle Abfragen bei den Leitungsträgern erfolgen regelmäßig und die
gelieferten Leitungspläne werden in der Bauausführung berücksichtigt. Bei den erforderlichen
Leitungsanpassungsarbeiten werden im Rahmen der Ausführungsplanung und vor Durchfüh-
rung der Baumaßnahme in jedem Einzelfall die besteh enden Rechtsverhältnisse im Hinblick
auf Folgekostenregelung geprüft.
Die Folgekosten bei der Änderung von Telekommunikationslinien ergeben sich aus § 72 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG).
4.11 Baugrund / Erdarbeiten
Für die vorliegende Maßnahme ist im April 2013 ein geotechnisches Gutachten über die „Ver-
sickerung von Niederschlagswasser“ vom Büro Grüning Consulting GmbH erstellt worden. Die
Felduntersuchungen zu dem Gutachten wurden seitlich der Trassen der A 4 und der L 183
durchgeführt.
Daraus sind folgende Untersuchungsergebnisse entnommen:
Tabelle 3: Schichtenfolge
Bodenart Schichtunterkante
(m unter GOK)
Lagerungsdichte
bzw. Konsistenz
Mutterboden
stark sandig, Pflanzenreste 0,2 – 1,0 locker
Auffüllung
Mutterboden, sandig, steinig 0,6 – 1,0 locker
Auffüllung
Schluff, stark, sandig, steinig, kiesig 1,6 – 2,0 steif
Lösslehm
Schluff feinsandig, tonig 1,6 - > 3,0 steif
Löss
Schluff, feinsandig, tonig >7,0 steif
30
Tabelle 4: Bodenklassifizierung
Bodenart Bezeich-
nung
nach
DIN 4022
Bodengrup-
pen
nach
DIN 18 196
Bodenklas-
sen
nach
DIN 18 300
Bezeichnung
nach
DIN 18 300
Mutterboden
sandig, Pflanzenreste Mu OH 1 Oberboden
Auffüllung
Mutterboden, sandig, steinig A (Mu) OH 1 Oberboden
Auffüllung
Schluff, stark, sandig, stei-
nig, kiesig
A UL 4
mittelschwer lös-
bare
Bodenarten
Lösslehm
Schluff feinsandig, tonig U,fs. t UL 4
mittelschwer lös-
bare
Bodenarten
Löss
Schluff feinsandig, tonig U, fs. t UL 4
mittelschwer lös-
bare
Bodenarten
Grundwasser
Die amtlichen Grundwassergleichkarten geben für den Untersuchungsbereich aus Messungen
vom Oktober 1973 die Lage der Grundwasseroberfläche bei ca. 45 m NN und aus Messungen
vom April 1988 bei ca. 46 m NN an.
Im Rahmen der Bohrarbeiten wurde kein Grundwasserzufluss beobachtet; die mittlere untere
Geländeoberkante (GOK) beträgt 62 m NN.
Massenbilanz
Für die gesamte Ausbauerweiterung der A 4 einschlie ßlich des nordseitigen Lärmschutzwal-
les, des südseitigen Erdwalles und dem 4-streifigen Ausbau der L 183 sowie zwei zusätzlicher
Rampen ist ein Erdmassenbedarf an Dammbaumaterialien von ca. 147 000 m³ gegeben. Ver-
wendbarer einbaufähiger Aushubboden steht aufgrund der allgemeinen Querschnittsgeomet-
rie (Dammstrecken – Erweiterung und LS - Wall) nur im geringen Umfang von ca. 20 000 m³
zur Verfügung.
Das bedeutet letztlich ein Einbaudefizit von ca.127 000 m³, die sich auf Lieferanteile von 89000
m³ zzgl. 15000 m³ für Dammbaumaterialien im Knotenp unkt der A 4 / L 183 und dem An-
schluss der Europaallee verteilen; hinzu kommen 43000 m³ Lieferanteile für den LS-Wall (incl.
20000m³ Wiedereinbaumengen aus diversem Aushub). Für den Erdwall zwischen der A 4 und
der geplanten trassenparallelen Europaallee werden noch ca. 4 000 m³ Dammbaumaterialien
benötigt. Ca. 3500 m³ sind als nicht einbaufähiger Boden deklariert worden und müssen be-
seitigt werden.
4.12 Entwässerung
Für die Ableitung des Oberflächenwassers aus dieser Ausbaumaßnahme kommen unter-
schiedliche Lösungen als Vorfluteinrichtung zur Ausführung.
Entsprechend den jeweiligen Rahmenbedingungen sind dies:
a) Unterschiedliche Anlagen zur Versickerung
− Mulden-Rigolen-Versickerung
31
− Muldenversickerung
− Flächenversickerung
Zur Erkundung der hydrogeologischen Gegebenheiten f ür die Eignung und für die hydrauli-
schen Bemessungen der Versickerungsanlagen wurden d ie erforderlichen Bodenuntersu-
chungen im Rahmen des unter Kapitel 4.11 genannten Gutachtens über die „Versickerung von
Niederschlagswasser“ durchgeführt.
Die Berechnung des mittleren Durchlässigkeitsbeiwertes k
f erfolgte aus den aufgezeichneten
Felddaten von 14 Versickerungsversuchen in abgeteuften Kleinrammbohrungen mit Hilfe der
Formel für den näherungsweise zylinderförmigen Strö mungsbereich nach USBR Earth Ma-
nual.
Hierbei ergaben sich folgende mittlere Durchlässigkeitsbeiwertes k
f:
Tabelle 5: Durchlässigkeitsbeiwerte kf
Bohrung Nr. * Bohrtiefe
(m)
Testlänge
(m)
Erfasste
Bodenschichten
Durchlässigkeits-
beiwert k f
(M/s)
BS 1 3,0 0,3 Löss 1,1 x 10 -7
BS 2 4,8 0,8 Löss 3,3 x 10 -8
BS 3 3,0 0,3 Löss 7,5 x 10 -8
BS 4 4,2 0,2 Löss 7,1 x 10 -8
BS 5 3,0 0,3 Löss 8,4 x 10 -8
BS 6 4,5 0,3 Löss 4,9 x 10 -8
BS 7 3,0 0,3 Löss 1,2 x 10 -7
BS 8 4,2 0,3 Löss 6,1 x 10 -8
BS 9 3,0 0,3 Löss 1,0 x 10 -7
BS 10 3,0 0,3 Löss 9,1 x 10 -8
BS 11 3,0 0,3 Lösslehm 7,5 x 10 -8
BS 12 7,0 0,9 Löss 2,5 x 10 -7
BS 13 3,0 1,0 Löss 4,2 x 10 -8
BS 14 3,0 0,3 Löss 8,8 x 10 -8
*siehe Ü-Plan zu den wassertechnischen Untersuchungen (Unterlage 18.2)
Die Auswertung der Versickerungsversuche hat somit durchschnittliche Durchlässigkeitsbei-
werte zwischen
Kf = 3,3 x 10 -8 m/s und K f = 2,5 x 10 -7 m/s.
Gemäß DIN 18 130, Teil 1m, ist der Boden damit als „schwach durchlässig“ einzustufen.
Nach den Vorgaben des DWA-Regelwerks (DWA-A 138) liegt der Grenzbereich der Durchläs-
sigkeitsbeiwerte für Böden, in denen eine Versicker ung ohne Überlauf möglich ist, zwischen
Kf = 1,0 x 10 -6 m/s und 5 x 10 -3 m/s. Die für die anstehenden Böden ermittelten durchschnittli-
chen Durchlässigkeitsbeiwerte liegen unterhalb des Intervalls.
Gemäß DWA-A 138 können jedoch entsprechend dimensio nierte Anlagen (Mulden-Rigolen-
Elemente) errichtet werden, die mit auskömmlichen Ableitmöglichkeiten versehen sind.
b) Unterschiedliche Anlagen zur Wasserableitung
− Verlängerung bestehender noch aufnahmefreier Rohrl eitungen
− Ersatzlage verdrängter Rohrleitungen durch neue Ro hrtrassen
32
Dort wo aus topographischen Gründen und / oder aus baulichen Zwängen durch die Ausbau-
geometrie eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich ist, werden vorhandene
Kanalrohrleitungen als Vorfluteinrichtungen genutzt und bei Erfordernis durch neue Leitungen
verlängernd ergänzt oder ersetzt.
Die Lösungen und Regelungen:
L 183
Das anfallende Fahrbahnoberflächenwasser der L 183 (zwischen Bau-km 0+190 und 1+700)
wird aufgrund der gewählten Dachprofilneigung großf lächig über die Trennstreifen, Bankette
und Böschungsschultern durch Versickerung in den Un tergrund eingeleitet. Diese Vorflutlö-
sung muss durch Mulden-Rigolen-Elemente an den Böschungsfüßen erweitert werden, um die
geringe Versickerungsrate durch ein größeres Speichervolumen auszugleichen.
Die Mulden haben gemäß RAS-Ew Abmessungen von 1,50 m Breite und 0,20 – 0,30 m Tiefe;
die Rigolen sind mit Mindestbreiten von 1,00 m und Mindesttiefen von 1,50 m bemessen. Maß-
gebend ist bei den Tiefen jedoch u.a. auch die jeweilige spezielle örtliche Situation der anste-
henden Schichtdicken.
Abschnitt: Bau-km ca. 0+000 bis 0+200
Außerhalb des v.b. Versickerungsabschnittes wird am Beginn der Ausbaustrecke auf den ers-
ten ca. 200 m der L 183 ein bestehender Kanal DN 300 B, der in einen städtischen Vorflutkanal
einmündet, weitergenutzt und um 135,00 m verlängert (Anschluss Nr. 1). Anlass dieser Kanal-
verlängerung ist ein Wechsel der Querneigung vom Dachprofil der gesamten übrigen Strecke
der L 183 auf eine Einseitneigung mit einfassenden Borden am Rand des beginnenden Mittel-
streifens und des unteren Fahrbahnrandes. Da die Vorflut durch die Borde unterbrochen wird,
muss das anfallende Straßenoberflächenwasser in 14 neuen Straßeneinläufen am Fahrbahn-
rand und 3 neuen am Fahrbahnkopf des Mittelstreifens gesammelt und in den vor benannten
Kanal eingeleitet werden.
Der Einbau der Straßeneinläufe am Fahrbahnrand ist u.a. auch des zur Querschnittsverbrei-
terung um 50 cm nach außen verschobenen Randes geschuldet.
Aufgrund des geringen Längsgefälles von 0,2 % innerhalb dieses Ausbauabschnittes werden
die Einläufe in einer Pendelrinne angeordnet.
Die Einleitungsmenge für den vorhandenen Kanal erhöht sich hierdurch nur unwesentlich und
ist hydraulisch zu vernachlässigen, weil der fläche nmäßige Ausbauzustand der L 183 in die-
sem Abschnitt im Vergleich der bestehenden Situation annähernd quantitativ gleich bleibt.
Abschnitt Brückenbauwerk A 4 / L 183: Bau-km ca. 0+580 bis 0+680
Innerhalb des Brückenbauwerkes wird das anfallende Niederschlagswasser der L 183 von ins-
gesamt sechs im Überbau positionierten Brückeneinläufen und vier an den jeweiligen Flügel-
ende angeordneten Straßeneinläufen gesammelt.
Sämtliche Einläufe werden an längsverlaufende Transportleitungen, die im Zuge des Brücken-
baues unter den Überbau montiert werden (siehe späteren Brückenentwurf) vernetzt und über
zwei neue tiefe Absturzschächte (Anschluss Nr. 2+3) an eine bestehende die L 183 in Bau-km
0+575 kreuzende Betonrohrleitung DN 500 angeschlossen.
Diese im südlichen Bankett der A 4 liegende Leitung ist der Vorflutkanal für die A 4 mit Zulauf
aus deren Mittelstreifen (siehe weitere Erläuterungen zu diesem Abschnitt in Kapitel A 4). Sie
mündet letztlich in das bestehende Regenrückhalte-/ Sickerbecken im südlichen Anschluss-
stellenohr der AS Frechen-Nord.
33
Abschnitt: Bau-km 1+500 bis 1+700
Am Ende der Ausbaustrecke der L 183 im Bereich des Knotenpunktes mit der L 361 (Aachener
Straße) wird die Querneigung der L 183 an die Längs neigung der L 361 angepasst; d.h. das
Dachprofil der L 183 wird vor dem Anschluss an die L 361 bei Bau-km 1+675 aufgegeben.
Ein vorhandener, im ostseitigen Bankett dieses derzeitig noch nicht ausgebauten Streckenab-
schnittes der L 183 liegender Anschlusskanal DN 400 B des Landesbetriebes wird aufgrund
der geplanten Mulden-Rigolen-Lösung in diesem Abschnitt nicht mehr benötigt und auf ca. 185
m Länge aufgehoben. Das Sammeln des Oberflächenwassers aus dem noch auszubauenden
restlichen Anschlussstück der L 183 an die L 361 sowie aus dem gesamten Knotenpunktsbe-
reich erfolgt unverändert punktuell über bestehende oder lage- und höhenangepasste Stra-
ßeneinläufe mit Vorflut an den verbleibenden weiterführenden Transportkanal DN 400 B ent-
lang der L 183. Dieser Kanal mündet in ein bestehen des Versickerungsbecken, das sich un-
mittelbar neben der L 183 und ca. 100 m nördlich der DB-Strecke Köln-Aachen befindet.
Durch die Aufgabe des vor benannten Kanalabschnittes und dem Ersatz der Mulden-Rigolen-
Lösung reduziert sich spürbar die Einleitungsmenge (ca. 65 l/s)in das Sickerbecken. Die ge-
ringfügig durch den Ausbau der L 183 vergrößerte Kn otenpunktsfläche wirkt sich quantitativ
nicht aus.
Südliche und nördliche Rampen der Anschlussstelle
Bei den neuen Rampen wird das anfallende Fahrbahnoberflächenwasser – wie bei der L 183
– in den überwiegenden Bereichen ebenfalls großfläc hig über die Bankette und Böschungs-
schultern und über Versickerungsmulden in den Untergrund – durch Rigole unterstützt – ein-
geleitet.
In kurzen Abschnitten der entstehenden Parallellagen der nördlichen und südlichen Rampen
wird die natürliche Vorflut teilweise querneigungsbedingt durch die Richtungstrennstreifen un-
terbrochen; d.h. das großflächige Ableiten des Nied erschlagswassers über die Böschungs-
schultern ins Gelände entfällt. Deshalb erfolgt das Sammeln und Ableiten des Oberflächen-
wassers in diesem Bereich über Borde mit neuen Stra ßenabläufen und Anschluss an ergän-
zende Transportkanäle DN 300 aus Betonrohren. Diese neuen Kanäle werden
− im südlichen Anschlussstellenohr an einen bestehen den Zuflusskanal DN 500 B vor dem
Regenrückhalte-/ Versickerungsbecken mit einem 95 m langen Anschlusskanal (An-
schluss Nr. 4)
− im nördlichen Anschlussstellenrohr an einen besteh enden Kanal DN 400 B neben der
A 4 (Fahrtrichtung Aachen) bei ca. Bau-km 60+875 mit einem 240 m langen Anschluss-
kanal (Anschluss Nr. 5)
angeschlossen.
Vorflut erhalten die in beiden Rampenbereichen gesammelten Niederschläge im bestehenden
Regenrückhalte-/ Sickerbecken im südlichen Anschlussstellenohr.
A 4
Innerhalb der durch die beiden Verflechtungsstreifen verbreiterten A 4 zwischen dem Brücken-
bauwerk mit der L 183 bei Bau-km 61+060 und dem Fes tstellungsende bei Bau-km 62+210
befinden sich eine Transportleitung DN 500 im Mittelstreifen und eine Transportleitung DN 400
bis DN 500 im Bankett des südseitigen Fahrbahnrandes. Die Querneigung beider Richtungs-
fahrbahnen ist am Süden zur Kurveninnenseite gerichtet. Sie wird auf den beiden neuen Ver-
flechtungsstreifen gleich gerichtet fortgesetzt; di e Fahrbahnoberflächenentwässerung erfolgt
damit auch nach innen zu den dortigen Transportleitungen.
34
Für die nordseitige Richtungsfahrbahn ist damit keine Veränderung der Leitung im Mittelstrei-
fen verbunden. Durch den neuen LS-Wall auf dieser Fahrbahnseite wird die natürliche Vorflut
unterbrochen. Das bedeutet, zwischen dem Bankett der A 4 und dem LS-Wall wird als weitere
Vorfluteinrichtung zur Versickerung ein Mulden-Rigolen-Element mit einer 2,00 m breiten und
0,30 m tiefen Mulde und darunter liegender Rigole v on 1,00 m Breite und ca. 2,00 m Höhe
(siehe Bemessung) angelegt. Die Mulde erhält eine Andeckung aus einer 30 cm dicken beleb-
ten Bodenzone.
Von der straßenabgewandten LS-Wall-Böschung wird da s anfallende Niederschlagswasser
direkt in den Untergrund des vorhandenen Geländes eingeleitet (Prinzip der Flächenversicke-
rung) Unterstützt wird diese Einleitung durch eine am Böschungsfuß angeordnete 1,50 m
breite und 0,20 – bis 0,30 m tiefe Versickerungsmul de ohne Rigole, jedoch mit einer 30 cm
dicken belebten Bodenzonen-Andeckung versehen.
In der südseitigen Richtungsfahrbahn verläuft im nicht ausgebauten Streckenabschnitt der vor-
handene Transportkanal im Bankett und im Böschungsa nschnitt der A 4. Durch den hinzu-
kommenden Verflechtungsstreifen würde der Kanal durch den neuen Fahrstreifen überlagert
und läge nicht mehr an der richtigen Querschnittsst elle. Des Weiteren liegt er im Bereich der
Rohrleitung des DN 400 ab ca. Bau-km 61+508 bis 61+780 der A 4 zu hoch, d.h. teilweise mit
dem Rohrscheitel erheblich über der neuen Planumshöhe der Verbreiterung. Der Kanal wäre
hiermit unwirksam und wird deshalb durch eine neue Leitung ausgetauscht.
Diese Kanalbestandssituation erfordert den Abbruch des vorhandenen Kanals zwischen Bau-
km 61+235 bis 61+780 und ersatzweise den Neubau ein er neuen Leitung in durchgehender
Rohrdimension DN 500 B. Lediglich die letzten beiden Anfangshaltungen werden – weil hyd-
raulisch auskömmlich – auf DN 400 reduziert.
Der Anschluss an die bestehende Transportleitung DN 500 B erfolgt mit einem neuen Schacht-
bauwerk in Bau-km 61+235 der A 4.
Vorflut für das in dem verbreiterten Autobahnabschnitt anfallende Niederschlagswasser bietet
das – wie bei der Anschlussstellenentwässerung besc hrieben – Regenrückhalte-/ Sickerb-
ecken.
Zusammenfassung
Ziel der entwässerungstechnischen Einordnung für das Gesamtvorhaben ist, die sich neu ent-
wickelten Entwässerungsflächen nicht an dafür neu z u bauende Kanalnetze anzuschließen,
sondern sie von vornherein zu vermeiden und durch e ine Versickerung des Niederschlags-
wassers zu lösen.
Diese Zielsetzung ist sowohl für den Ausbau der L 1 83 wie auch für den Verbreiterungsab-
schnitt der A 4 weitestgehend erreicht worden.
Lediglich auf den ersten ca. 200 m der L 183 sowie in den um jeweils eine Richtungsfahrbahn
ergänzten Anschlussohren sind vorflutbedingte bauli che Ergänzungen am bestehenden Ka-
nalnetz erforderlich. An der südlichen Richtungsfahrbahn der A 4 sind lagebedingte Verlegun-
gen der dortigen Kanaltrasse mit zwei Haltungsverlängerungen unumgänglich.
In den v. b. Kanalnetzergänzungen vergrößert sich d ie hydraulische Einleitungsmenge nur
unwesentlich, so dass an den Rohrdimensionen der verbleibenden Kanäle keine Veränderun-
gen vorgenommen werden müssen. Die Kanalverlängerun gen werden dimensionsgleich an-
geschlossen.
Entscheidend ist jedoch für das gewählte Entwässerungskonzept auch die Aufnahmekapazität
des Regenrückhalte-/ Sickerbeckens im südlichen Ans chlussstellenohr. Diese Anlage wurde
35
im Jahr 2006 im Zuge des Teilausbaues der Anschluss stelle Frechen-Nord errichtet. Dimen-
sioniert wurde sie zum damaligen Zeitpunkt bereits für einen Vollausbau der Anschlussstelle
mit erheblich größeren Entwässerungsflächen.
Diese verbliebenen freien Kapazitäten der Anlage werden jedoch aufgrund der gewählten Vor-
flutregelung (Einleiten durch Versickerung in den U ntergrund) bei der L 183 – möglich durch
die geplante Dachprofilneigung – nicht ausgenutzt.
Zusätzlich anfallendes Oberflächenwasser aus hinzuk ommenden Rampenfahrbahnen und
Verflechtungsstreifen der A 4 kompensieren hier ger ingfügig die nicht genutzten Einleitungs-
reserven. Die Beckenkapazität ist in der vorliegenden Größe damit nicht in Frage gestellt.
Die Aufnahmekapazität für anfallendes Oberflächenwa sser aus der gesamten Ausbaumaß-
nahme der L 183 mit Vollanschluss und Verflechtungsstreifen an der A 4 wäre allerdings nicht
auskömmlich und eine Vergrößerung der Anlage in ihrer derzeitigen Lage nicht realisierbar.
4.13 Straßenausstattung
Die L 183, die Anschlussstelle sowie die A 4 erhalt en die Grundausstattung mit Markierung,
Leiteinrichtungen und Beschilderungen nach den dafür gültigen Richtlinien und Merkblättern.
Als wesentliche Grundausstattungselemente sind zu nennen:
− die drei neuen über vier Fahrstreifen reichenden V erkehrszeichenbrücken über die A 4
(2 in Richtung Köln, 1 in Richtung Aachen) als Ersa tz für die vorhandenen Verkehrs-
zeichenbrücken über 3 Fahrstreifen;
− die umfangreichen abweisenden Schutzeinrichtungen in Form von einfachen und dop-
pelten Distanzschutzplanken entlang der L 183, der A 4 und den Rampen.
36
5 Angaben zu den Umweltauswirkungen
Die Benennung der Umweltauswirkungen erfolgt für alle Schutzgüter nach UVPG (Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung).
ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG
Hinsichtlich der eingriffsrelevanten Schutzgüter be inhaltet die Konfliktanalyse die Prognose
und Bewertung der im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG zu ermit-
telnden Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des
Landschaftsbildes einschließlich der Einschätzung i hrer Vermeidbarkeit und Erheblichkeit.
Dies setzt eine eingehende Bestandserfassung und -bewertung von Wert- und Funktionsele-
menten sowie die Kenntnis der vorhabenbedingten Wirkungen voraus.
Dem methodischen Vorgehen bei der Ermittlung des Ei ngriffs liegen neben einschlägigen
rechtlichen Vorgaben und fachlichen Maßstäben die Vorgaben des Einführungserlass es zum
Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES)
3 zugrunde.
Hinsichtlich der qualitativen Einstufung von Wert- und Funktionselementen der Lebensraum-
funktion, der Abiotik (Boden, Wasser, Klima / Luft) und des Landschaftsbildes / der land-
schaftsgebundenen Erholung werden die Kriterien der ELES-Arbeitshilfe 4 AH 1.2 herange-
zogen.
Das Vorgehen nach ELES schließt eine Biotoptypenbewertung gemäß LANUV-Modell
5 ein.
Neben erheblichen Beeinträchtigungen, die in der Re gel bei jedem Straßenbauvorhaben zu
erwarten sind (z.B. Biotop-/ Lebensraumverluste dur ch den Straßenkörper), können Funktio-
nen mit besonderer Bedeutung und Empfindlichkeit od er Ausprägung des Vorhabens erheb-
lich beeinträchtigt werden. In diesem Fall wird eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen.
Die nach § 15 Abs. 1 BNatSchG bestehende Verpflicht ung der Verursacher von Eingriffen,
„vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen“, bezieht alle
planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne Infragestellung der Vorhabenziele
machbar sind.
Dokumentiert werden in der kartographischen Darstellung (Unterlage 19.1.2) jene Beeinträch-
tigungen, die unvermeidbar und erheblich sind.
Erläuterung zur Konfliktanalyse
Die Konfliktanalyse beinhaltet die Prognose der im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß
§ 14 Abs. 1 BNatSchG zu ermittelnden Beeinträchtigu ngen der Leistungs- und Funktionsfä-
higkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes.
3 MINISTERIUM FÜR BAUEN UND VERKEHR DES LANDES NORD RHEIN-WESTFALEN UND MI-
NISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAF T UND VERBRAUCHER-
SCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Einführungse rlass zum Landschaftsgesetz für
Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Ba ulast des Bundes oder des Landes NRW.
Stand: 06. März 2009
4 LANDESBETRIEB STRASSENBAU NORDRHEIN-WESTFALEN: Ar beitshilfen zum „Einführungser-
lass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bun-
des oder des Landes NRW“. Oktober 2012
5 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (LANUV): Numerische Be-
wertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV-Modell). Recklinghausen Septem-
ber 2008
37
Des Weiteren wird die Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten vor dem Hinter-
grund der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zusamme nfassend dargelegt - und im Arten-
schutzbeitrag detailliert erläutert.
Gemäß Einführungserlass wird zwischen direkten und indirekten Projektwirkungen unterschie-
den:
direkte Projektwirkungen
Hierzu zählen anlagen- und baubedingte Flächeninanspruchnahmen, die zu Beeinträchtigun-
gen führen, welche im Regelfall zu betrachten sind:
baubedingte vorübergehende Flächeninanspruchnahme
• Arbeitsstreifen, Lagerflächen etc.
anlagenbedingte dauerhafte Flächeninanspruchnahme
• versiegelte Flächen, wie Fahrbahn und Wege
• sonstige überbaute Flächen, wie Sickermulden, Damm böschungen und Lärmschutzwall
(Anmerkung: Lärmschutzwälle sind laut Landschaftsge setz Nordrhein-Westfalen in der
Regel nicht eingriffsrelevant.)
indirekte Projektwirkungen
Diese vorhabenbedingten Wirkungen gehen über den direkten Flächenverlust hinaus. Ihr Ent-
stehen lässt sich nicht nur auf betriebs- sondern auch auf bau- und anlagenbedingte Ursachen
zurückführen:
• Wirkungen während der Bauphase wie Lärm- und Schad stoffemissionen, Fahrzeugver-
kehr
• Wirkungen, die anlagenbedingte Ursachen haben, wie Zerschneidung, Barriere
• Wirkungen, die betriebsbedingte Ursachen haben, wi e Lärm- und Schadstoffemissionen,
Fahrzeugverkehr
Beeinträchtigungen, die auf zusätzliche Wirkungen des Kfz-Verkehrs auf Grund von erhöhten
Verkehrsbelastungen zurückzuführen sind, werden im vorliegenden Fall entsprechend ELES
dadurch berücksichtigt, dass an den Baukörper angre nzende Belastungszonen in die Kom-
pensationsberechnung mit einfließen.
Die darauf basierende rechnerische Bilanzierung von Eingriff und Kompensation erfolgt auf
der Grundlage der betroffenen Lebensraumfunktionen (siehe Kap. 10.3).
5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesund heit
Bei der Betrachtung dieses Schutzgutes stehen vor allem Leben, Gesundheit und Wohlbefin-
den des Menschen im Vordergrund. Unter dem Aspekt der Sicherung gesunder Lebensbedin-
gungen werden die Grunddaseinsfunktionen des Mensch en Wohnen, Arbeiten, sich versor-
gen, sich binden, in Gemeinschaft leben, sich erholen im Hinblick auf die Möglichkeit der Be-
einträchtigung durch das Vorhaben erfasst.
5.1.1 Bestand
Im Nordosten, Süden und Südwesten schließen sich an das Planungsgebiet städtische Sied-
lungen an (Köln Weiden, Frechen). Arbeitsstättenfun ktion besitzen die Gewerbegebiete, die
von Südosten bis an die A 4 und L 183 heranragen. Die Siedlungen sowie die Gewerbegebiete
werden größtenteils durch die heute schon sechsspur ige Autobahn A 4 sowie die L 183 zer-
schnitten sowie optisch, akustisch und olfaktorisch erheblich beeinträchtigt.
38
Freizeit- und Erholungsangebote befinden sich westl ich der L 183 und südlich der Aachener
Straße; erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang z um Beispiel der Golf- und der Mini-
golfplatz sowie das Gut Clarenhof.
5.1.2 Umweltauswirkungen
Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen h aben ergeben, dass entlang der A 4
Lärmschutzmaßnahmen von Nöten sind (Kapitel 6.1). W eitere Auswirkungen auf die sied-
lungs- und freiraumbezogenen Erholungsflächen finden nicht statt.
5.2 Naturhaushalt
Die Ermittlung der Eingriffswirkung basiert auf der Gesamtausstattung des Naturhaushaltes.
Da der Naturhaushalt und dessen Leistungsfähigkeit nicht als Ganzes ermittelt werden kön-
nen, werden diese anhand einzelner Faktoren erfasst und beschrieben.
5.2.1 Lebensraumfunktion
Die Tier- und Pflanzenwelt ist wesentliche Grundlag e für den Arten- und Biotopschutz. Sie
steht zudem in Wechselwirkung mit den abiotischen Bestandteilen des Naturhaushaltes.
Die Darstellung der biotischen Situation basiert, w ie fachlich bei Abstimmung der Untersu-
chungsinhalte festgelegt, auf der Auswertung vorliegender Informationen und einer durch die
Bearbeiter vorgenommene Biotoptypenkartierung, die im Sommer 2009 durchgeführt und im
Frühjahr 2014 aktualisiert wurde. Hinsichtlich vorh andener Daten wurden die Angaben der
Naturschutz-Fachinformationssysteme des LANUV genutzt.
Die im Gebiet real vorkommenden Biotoptypen, denen der im so genannten „LANUV-Modell“
benannte Biotoptypenkatalog zugrunde liegt, werden im Kap. 10.1 aufgelistet und beschrie-
ben.
Die zeichnerische Darstellung der im Planungsgebiet vorkommenden Biotoptypen erfolgt in
der Plandarstellung der Unterlage 19.1.2. Diese gib t Auskunft über Art, Lage und Verteilung
der verschiedenartigen Biotoptypen, welche den vorliegenden Landschaftsraum charakterisie-
ren.
5.2.1.1 Bestand
BESTANDSERFASSUNG
Der südöstlich der Autobahn liegende Teil des Untersuchungsgebietes wird durch die zuneh-
mende gewerbliche Bebauung nördlich von Frechen gep rägt. Auf den ehemals ackerbaulich
genutzten Flächen sind in den letzten Jahren großflächige Lagerhallen und Bürogebäude so-
wie Parkplätze und sonstige versiegelte Flächen ent standen. Insbesondere östlich der L 183
sind nur noch kleinere Freiflächen in Form von Äcke rn vorhanden, u.a. ein schmaler Streifen
direkt an der A 4 und der L 183 (siehe folgende Abbildung).
39
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet südöstlich der A 4 mit angrenzenden Acker- und
Gewerbegebietsflächen
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014
Im Südwesten der A 4 sind noch großflächigere Acker flächen vorhanden, an die weiter im
Süden und Westen die Siedlungsflächen von Frechen-B uschbell und Frechen-Hücheln an-
grenzen.
Weitere Gewerbegebietsflächen sind südwestlich der Anschlussstelle L 183 / A 4 in den bau-
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplan es Nr. 60F, neu, der Stadt Frechen
ausgewiesen.
Nördlich der Autobahn finden sich noch großflächige, für die Lößbörde typische, Ackerflächen
mit Zuckerrüben-, Getreide- und Maisanbau. Nur vere inzelt sind noch kleinere Feldgehölze
wie an der K 6 (Frechener Weg) südwestlich von Köln-Weiden vorhanden (siehe folgende Ab-
bildung).
40
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet südwestlich der A 4 mit angrenzenden Acker- und
Siedlungsflächen
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014
Die gering reliefierte, vorwiegend ackerbaulich gen utzte Landschaft wird zudem gegliedert
durch Baumreihen und Gehölzbestände entlang der Straßen.
Zu erwähnen ist in diesen Zusammenhang der Gehölzbestand auf der östlichen Böschung der
über die A 4 führenden L 183, der größtenteils aus Bergahorn und Kirsche mit mittlerem Baum-
holz besteht. Der Unterwuchs setzt sich aus einer typischen Gras- und Krautflur zusammen.
Westlich der L 183 im Bereich Clarenhof befinden si ch lineare Gehölzbestände, die u.a. aus
Eichen (Quercus robur) mit starkem Baumholz besteht, weitere Gehölzbestände sowohl süd-
lich als auch nördlich der Autobahnüberführung an d er L 183 und an der K 6 Richtung Köln-
Weiden.
41
Abbildung 3: Baumreihe südwestlich angrenzend an die L 183
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014
Abbildung 4: Landschaftsgliedernde Gehölzreihe zwis chen zwei Ackerschlägen nord-
westlich der A 4
Quelle: SLA - Aufnahme im April 2014
Hervorzuheben ist der Altbaumbestand am Gut Neuenhof, der den Schutzstatus geschützter
Landschaftsbestandteil besitzt.
Weitere Gehölzflächen finden sich innerhalb der Autobahnauffahrt zur A 4 in Richtung Aachen
(junge Eschenreihen und standortgerechte Sträucher). Der Gehölzbewuchs an der A 4 wurde
in den letzten Jahren im Zuge des Ausbaus entfernt, so dass die Böschungen vorwiegend mit
Gras und jungem Gebüsch bewachsen sind. Zwischen der Autobahn und den südlich liegen-
42
den Gewerbegebietsflächen sind in den letzten Jahre n Ausgleichsflächen mit standorttypi-
schen Strauch- und Baumbepflanzungen entstanden. An den Rändern sind noch offene, meist
grasige Flächen anzutreffen.
Waldflächen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
In der Gesamtbetrachtung ergibt sich für das Planungsgebiet das Bild eines anthropogen mehr
oder weniger stark beeinflussten Landschaftsraumes, der nur kleinflächig über weniger inten-
siv beeinflusste bzw. genutzte Landschaftsteile verfügt.
Fauna und faunistische Funktionsräume
Neben der einmaligen Erfassung von Vorkommen von Vögeln im Zuge der Biotoptypenkartie-
rung im Sommer 2009 erfolgte zudem eine systematische avifaunistische Kartierung im Früh-
jahr / Sommer 2011 zur Ermittlung planungsrelevanter Arten. Die Ergebnisse dieser Kartierung
sind in Kapitel 5.5 dargestellt.
Das Untersuchungsgebiet weist vorwiegend Lebensräum e für Arten offener und halboffener
Kulturlandschaften auf. Durch die hohe Lärmbelastung in Folge des Straßenverkehrs auf der
Autobahn sind die Randlagen deutlich geringer besiedelt. Wie im Zuge der Erfassung der Bi-
otoptypen und der faunistischen Kartierung festgestellt wurde, kommen im Untersuchungsge-
biet auf den Ackerflächen Feldlerchen (Brutverdacht), vereinzelt auch Kiebitze als Durchzügler
vor.
In den wenigen Gehölzbeständen am Rand der gewerblichen Bebauung südöstlich der L 183
wurden typische und weit verbreitete Vogelarten, wi e Mönchs
- und Dorngrasmücke, Amsel,
Rotkehlchen, Zaunkönig und Heckenbraunelle angetroffen. In den Weg begleitenden Strauch-
beständen westlich der L 183 brütet der Feldsperlin g; im östlichen Umfeld nördlich der Auto-
bahn an der Straße Am Rapohl besteht ein Brutverdacht.
Im Umfeld der gewerblichen Bebauung wurden Hausrotschwanz und Bachstelze als Brutvögel
festgestellt. Die Baumreihe an der L 183 ist nur für wenige Arten als Brutlebensraum geeignet.
Neben Ringeltaube konnte die Elster und Rabenkrähe festgestellt werden. Als planungsrele-
vante Arten wurden der Bluthänfling und der Gelbspötter (für beide Arten Brutzeitfeststellung)
westlich der L 183 festgestellt.
Das gesamte Untersuchungsgebiet wird von Mauersegle r und Mäusebussard als Nahrungs-
lebensraum genutzt. Die Brutstandorte für die Mauer segler befinden sich wahrscheinlich in
größeren Gebäuden der angrenzenden Ortslagen.
Biotopverbund
Die Biotopverbundflächen, die vom LANUV erarbeitet werden, enthalten neben bereits beste-
henden Schutzgebieten auch potenzielle Entwicklungs flächen. Die so abgegrenzten und in
sich abgestuften Biotopverbundflächen bilden den na ch naturschutzfachlichen Kriterien be-
gründeten Handlungsrahmen. Die Verbundflächen sind durch Ausweisung geeigneter Ge-
biete, durch planungsrechtliche Festsetzungen, durc h langfristige Vereinbarungen oder an-
dere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um e inen Biotopverbund dauerhaft zu ge-
währleisten.
Die Biotopverbundfläche „Kulturlandschaftsrelikte südlich von Weiden und Junkersdorf“ (VB-
K-5006-011) liegt zwischen Köln-Weiden und dem Grün gürtel bei Junkersdorf und erstreckt
sich in Ost-West-Richtung in einem 300-600 Meter breiten überwiegend ackerbaulich genutz-
tem Gebiet, das sich durch Reste der ehemaligen, strukturreichen Kulturlandschaft auszeich-
net. Nach Westen direkt an diese Fläche angrenzend, ebenfalls in einer 300-500 Meter breiten
unverbauten Ost-West-Schneise, liegt die Biotopverbundfläche „Rest unverbauter Landschaft
östlich von Neubuschbell“ (VB-K-5006-007). Diese Flächen sind im Biotopverbund der Stufe 2
43
zugeordnet und haben damit eine besondere Bedeutung für das Biotopverbundsystem. Eine
Biotopverbundfläche der Stufe 1 ist im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Vorbelastung
Bestehende Beeinträchtigungen von Pflanzenstandorte n, Tierlebens- und Funktionsräumen
rühren nicht nur aus den nutzungsbedingten und sich z. T. bereits in den ökologischen Wer-
tigkeiten bestimmter Biotoptypen niederschlagenden Belastungen her (z. B. bei intensiv ge-
nutzten landwirtschaftlichen Flächen, Grünanlagen o . a.). Derartige Einflüsse wirken ebenso
von außen qualitätsmindernd ein, wobei hierbei verk ehrsbedingte Faktoren im Vordergrund
stehen (Schall- und Schadstofffreisetzung, Fahrzeugbewegungen).
BEWERTUNG DES BESTANDES
Für die Lebensraumfunktion gibt die ELES-Arbeitshil fe AH 1.2 zur Einstufung von Wert- und
Funktionselementen einen Wertekatalog vor, der bei der Beurteilung als Mindeststandard her-
anzuziehen ist. Besondere Qualitäten werden z. B. Biotoptypen mit langen Entwicklungszeiten
(über 100 Jahre) auf Sonderstandorten und gesetzlic h geschützten Biotopen zugewiesen.
Darüber hinaus stellen Landschaftsteile, die Fortpf lanzungs- und Ruhestätten artenschutz-
rechtlich relevanter Tierarten aufweisen oder inner halb derer solche Lebensraumfunktionen
zu erwarten sind, ebenso Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung dar.
Solche Wert- und Funktionselemente sind, allerdings in wenigen Fällen, auch für das Pla-
nungsgebiet zugrundezulegen. Zu berücksichtigen ist der Altbaumbestand am Neuenhof, wel-
cher dem Schutz als geschützter Landschaftsbestandt eil sowie als Naturdenkmal unterliegt.
Gleiches gilt für die gesetzlich und als Naturdenkmal geschützte Ahorn-Allee an der Aachener
Straße. Ausgenommen ist hingegen die ältere Baumrei he im Mittelstreifen der Aachener
Straße östlich der Anbindung der Bonnstraße, die weder geschützt ist noch sonst die Kriterien
eines Wert- und Funktionselementes besonderer Bedeutung hinsichtlich der Lebensraumfunk-
tion erfüllt.
Die zwischen der Aachener Straße und der Zufahrt zum Clarenhof westlich der L 183 stehende
Baumreihe besitzt wegen des z.T. hohen Baumalters der heimischen Baumarten einen hohen
Biotopwert. Die Voraussetzungen für eine Einstufung als Wert- und Funktionselement beson-
derer Bedeutung werden diesbezüglich jedoch nicht e rfüllt; dies gilt auch im Hinblick auf die
Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für be stimmte artenschutzrechtlich relevante
Tierarten.
Den restlichen, hauptsächlich straßenbegleitenden Gehölzpflanzungen fällt wegen des gerin-
gen Alters und / oder stark nutzungsbedingten Einflusses (Straßenverkehr, Landwirtschaft) in
der Regel kein besonderer Biotopwert zu. Dies gilt ferner für die Flächen des Regenrückhal-
tebeckens. Die Nutzung als Teil-/ Lebensraum verbreiteter oder wenig störungssensibler Arten
ist hierbei dennoch gegeben. Die Wertigkeit steigt dann, so auch im vorliegenden Fall, wenn
der Vegetationsbestand Habitat einer planungsrelevanten Vogelart (hier: Bruthabitat Feldsper-
ling) ist (siehe auch Kap. 5.5).
Übrige bebaute, intensiver genutzte oder verhältnismäßig strukturarme Bereiche weisen viel-
fach keine besonderen Lebensraumfunktionen auf. Aus nahmen stellen aber z. B. jene land-
wirtschaftlich genutzten Bereiche des Planungsgebietes dar, die als Bruthabitate für die Offen-
landart Feldlerche fungieren (Angaben zu weiteren Arten siehe auch Kap. 5.5).
Ansonsten handelt es sich bei den verbleibenden Are alen um orts- und landschaftstypische
Ausprägungen von Freiflächen und Siedlungsteilen, d ie in der Regel weder selten noch be-
sonders vielfältig und artenreich oder in besonderem Maße zu schützen sind.
Vollkommen unbeeinflusste Landschaftsteile mit natü rlichen oder naturnahen Biotopkomple-
xen, denen ein herausragender Wert beizumessen ist, sind nicht vorhanden.
44
5.2.1.2 Umweltauswirkungen
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Innerhalb vorübergehend baubedingt beanspruchter Flächen, die sich außerhalb des eigentli-
chen Baufeldes befinden, wird die bisherige Situation nach Beendigung der Bautätigkeit wie-
derhergestellt.
Dabei liegen derartige zeitweilig in Anspruch genom mene Flächen innerhalb von ökologisch
geringwertigen Randzonen mit Biotoptypen, die in ei nem Zeitraum von ≤ 30 Jahren wieder-
hergestellt werden können. Höherwertige Bereiche bleiben ausgespart und werden, bei unmit-
telbarer Nachbarschaft, aktiv geschützt werden (siehe Kap. 6.4.2).
An die Baumaßnahme angrenzende Gehölzbereiche und Einzelbäume werden bei Bedarf ge-
mäß den einschlägigen Regelwerken gegen baubedingte Beschädigungen geschützt.
BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Beim Ausbau werden Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon sind
überwiegend Offenlandbereiche und linear ausgeprägte Gehölzstandorte betroffen (Konflikte
K
FL 1-3).
Insbesondere die Zwangspunkte der technischen Planu ng waren dafür entscheidend, dass
der Gehölzbestand auf den Böschungen zwischen den w estlich der L 183 parallel verlaufen-
den Wirtschaftswegen nördlich und südlich der A 4 nicht erhalten werden kann.
Die aufgrund ihres Alters höherwertige, westlich der L 183 zwischen der Aachener Straße und
der Zufahrt zum Clarenhof stehende Baumreihe geht d auerhaft verloren. Des Weiteren sind
sowohl ein älterer Einzelbaum bei Bau-km 1+540 sowie mehrere Linden im Mittelstreifen der
Aachener Straße östlich des Kreuzungsbereiches – hier aufgrund der Verlängerung der Links-
abbiegespur - betroffen.
Weitere, als besonders hochwertig einzustufende Biotoptypen werden nicht überbaut.
Veränderungen von angrenzenden Biotopen auf verblei benden Vegetationsflächen werden
unterschiedlich eingestuft. Zwischen der Aachener S traße und der Anschlussstelle Frechen-
Nord werden durch die Zunahme der Verkehrsbelastung en Auswirkungen auf angrenzende
Vegetationsflächen eintreten.
Südlich der Anschlussstelle Frechen-Nord werden, be zogen auf den Knotenpunkt Kranken-
hausstraße / Europaallee / L 183 gegenüber der Gesamtverkehrsstärke Analyse 2013 nur ge-
ringfügig erhöhte Verkehrsstärken prognostiziert. M ögliche Änderungen der Standortbedin-
gungen werden sich aus diesem Grund nur innerhalb e ines schmalen Randstreifens entlang
der Fahrbahnen einstellen.
Die Verbreiterung der Straße als auch die Zunahme der verkehrlichen Belastungen tragen zur
Aufrechterhaltung der schon jetzt starken Trennwirkungen (z. B. bezüglich bodengebundener
Tierarten) bei.
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION
Verbleibende Beeinträchtigungen der durch direkte u nd indirekte Projektwirkungen betroffe-
nen Gehölz- und Offenlandlebensräume (Lebensraumfunktion) können durch Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen (vgl. Kap. 6.4.5) ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
Nunmehr funktionslose Abschnitte bestehender und ve rsiegelter Wegeflächen (z. B. Wirt-
schaftsweg westlich parallel zur L 183) werden renaturiert. Zudem ist der Rückbau des parallel
zur L 361 verlaufenden Radweges zwischen Kerpen-Horrem und Frechen-Königsdorf geplant
(siehe Maßnahme A 6 in Kap. 6.4.5).
45
5.2.2 Boden
Als Naturgut an sich (belebtes Substrat und Bodentyp) übernimmt der Boden eine wesentliche
Rolle im gesamten Naturhaushalt (Bestandteil insbesondere der Wasser- und Nährstoffkreis-
läufe). Er ist zugleich Träger für bodenabhängige Nutzungen (z.B. Landwirtschaft) und Funk-
tionen (z.B. Retention, Filterung, Pufferung und Stoffumwandlung).
5.2.2.1 Bestand
BESTANDSERFASSUNG
Laut Bodenkarte
6 sind im Umfeld der Anschlussstelle Frechen-Nord großflächig der Bodentyp
L3 1 sowie L3 2 vorzufinden. Es handelt sich dabei um Parabraunerden, die durch die Bodenart
schluffiger Lehmboden geprägt sind. Die Bodenwertzahl liegt bei 70 – 90. Der Ertrag des Bo-
dentyps wird als sehr ertragreich angenommen, wobei Bearbeitungsschwierigkeiten nur nach
starken Niederschlägen entstehen. Die Sorptionsfähi gkeit für Nährstoffe und nutzbare Was-
serkapazität gelten als hoch, und die Wasserdurchlässigkeit gilt als mittel.
Von Nordosten in Richtung Südwesten kreuzt ein schm ales Band mit Kolluvium (Bodentyp
K3), der z.T. pseudovergleyt oder vergleyt ist. Der Ertrag wird auch bei diesem Bodentyp als
hoch eingestuft. Die Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und nutzbare Wasserkapazität gelten als
mittel bis hoch. Das Grundwasser liegt tiefer als 20 dm unter Flur.
Die natürlich anstehenden Böden unterliegen insbeso ndere den intensiven landwirtschaftli-
chen Nutzungseinflüssen. An weiten Bereichen nördlich der A 4 liegen ungestörte Bodenpro-
file vor. Südlich der A 4 sind insbesondere im östl ichen Teil des Untersuchungsgebietes und
im Bereich des Regenrückhaltebeckens die natürliche n Böden gestört und z. T. großflächig
überformt.
Die näheren Randbereiche der stark befahrenen Autobahn sowie der Landstraße sind zusätz-
lichen Belastungen durch Schadstoffeintrag unterworfen.
BEWERTUNG DES BESTANDES
Grundsätzlich unterliegen die Böden des Planungsgebietes nutzungsbedingten Einflüssen. Im
Bereich der bebauten und verkehrlich genutzten Flächen ist von vollkommen veränderten Bo-
denverhältnissen auszugehen.
Die laut Bodenkarte natürlicherweise vorhandenen Bo dentypen (Parabraunerde, Kolluvium)
zeichnen sich durch charakteristische Merkmale aus, welche die Leistungs- und Funktionsfä-
higkeit im Naturhaushalt bestimmen und durchaus – je nach Bodentyp – unterschiedlich aus-
geprägt sein können.
So ist das Vermögen der Böden, Schadstoffe zu filte rn, zu puffern und umzuwandeln (Filter-
und Pufferfunktion) oder regulierend in den Wasser- und Nährstoffkreislauf einzugreifen (Spei-
cher- und Reglerfunktion) bei den Parabraunerden und Kolluvien vergleichsweise hoch.
Diese Wertigkeit spiegelt sich auch in der Karte de r schutzwürdigen Böden in NRW wider
7.
Dort wird den oben benannten Böden im Hinblick auf die Bodenfruchtbarkeit eine besondere
6 GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Boden karte von NRW 1:50.000. Blatt
L 5106 Köln. Krefeld 1972
7 GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN – LANDESB ETRIEB: Auskunftssystem
BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld 2004
46
Schutzwürdigkeit zugesprochen, wodurch sie gleichzeitig als Vorrangflächen für die Landwirt-
schaft zu betrachten sind. Die Böden sind im betrof fenen Landschaftsraum relativ häufig an-
zutreffen.
Gemäß ELES-Arbeitshilfe AH 1.2 stellen die bezeichneten Böden keine Wert- und Funktions-
elemente besonderer Bedeutung dar.
5.2.2.2 Umweltauswirkungen
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Zur Begrenzung des baubedingten Flächenverbrauchs w erden erforderliche Baustellenein-
richtungsflächen, Lagerflächen oder Baustraßen soweit wie möglich innerhalb des geplanten
Trassenbereiches angelegt.
Die vorübergehend beanspruchten Arbeitsstreifen wer den zügig wiederhergestellt und – so-
fern erforderlich – neu bepflanzt oder eingesät.
Bei vorübergehendem Abtrag des Ober- und Unterbodens erfolgt eine getrennte und sachge-
rechte Lagerung in Mieten gemäß DIN 18915. Hierbei werden Flächen mit besonderen
Standortqualitäten bzw. -funktionen oder wertvollen Vegetationsstrukturen gemieden. Die
Wiedereinbringung des Oberbodens auf bauzeitlich in Anspruch genommene Flächen wird
nach Abschluss aller Arbeiten vorgenommen.
Die Inanspruchnahme des Bodens wird durch den Verzi cht auf ein flächenintensives Anglei-
chen von Böschungen an das bestehende Gelände vermindert.
Im Zuge von Entsiegelungs- und Renaturierungs-/Reku ltivierungsmaßnahmen können Flä-
chen für die Wahrnehmung natürlicher Funktionen im Bodenhaushalt wiederhergestellt wer-
den.
BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Anlagenbedingt kommt es zu einer Neuversiegelung von Böden. Hierdurch wird ein dauerhaf-
ter und vollständiger Verlust der Bodenfunktionen verursacht.
Von nachhaltiger Wirkung auf den Boden ist auch die Überlagerung durch Schüttmaterial im
Bereich von Dämmen oder das Entfernen von Oberboden , wodurch belebte Bodenschichten
und die mit dem Bodensubstrat verbundenen Funktionen beeinträchtigt werden oder verloren
gehen.
Die an die L 183 bzw. A 4 angrenzenden Böden werden durch den Eintrag von Schmutz- und
Schadstoffen belastet. Das Ausmaß der Beeinträchtig ung ist im Wesentlichen abhängig von
der Wirkintensität, der Vorbelastung der betroffenen Flächen sowie der Sorptionsfähigkeit der
Böden. Letzteres ist im Plangebiet überwiegend als mittel bis hoch einzustufen.
Von den vorgenannten Beeinträchtigungen sind verbre itete, weitgehend anthropogen beein-
flusste Böden und keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen. Auf
eine Plandarstellung wird daher verzichtet.
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION
Im Hinblick auf den Landschaftsfaktor Boden wird davon ausgegangen, dass Beeinträchtigun-
gen komplementär im Rahmen der Maßnahmen zur Kompen sation von Beeinträchtigungen
der Lebensraumfunktion ausgeglichen werden können. Vorgesehene Entsiegelungsmaßnah-
men wirken hierbei vor allem in positiver Weise.
47
5.2.3 Wasser
Wasser wird als Grund- und Oberflächenwasser betrachtet. Hierbei ist die Bedeutung als Na-
turgut, dessen nachhaltige Nutzbarkeit, die Retenti ons- und Regulationsfunktion wie auch
seine Lebensraum bestimmende Funktion für Tiere und Pflanzen zu berücksichtigen.
5.2.3.1 Bestand
BESTANDSERFASSUNG
Grundwasser
Die Grundwasserverhältnisse sind überprägt durch di e bergbauliche Tätigkeit im Gebiet der
benachbarten Tagebaue. Zwar liegt der Vorhabenbereich innerhalb eines Gebietes mit mäßig
ergiebigen bis ergiebigen Grundwasservorkommen
8. Durch die mit dem Braunkohleabbau
einhergehenden Sümpfungsmaßnahmen sind die Grundwas serverhältnisse jedoch großräu-
mig und grundlegend verändert worden. Auf lange Sic ht ist von einer Wiederherstellung der
ursprünglichen Bedingungen auszugehen.
Es herrschen Bodenbereiche mit guter Filterwirkung vor. Verschmutzungen können schnell
eindringen, breiten sich aber nur langsam aus. Verschmutztes Grundwasser unterliegt deswe-
gen weitestgehend der Selbstreinigung
9.
Der nördliche Teilbereich des Planungsgebiets liegt in der Zone III B des Trinkwasserschutz-
gebietes „Weiler“ (4906-16).
Potenzielle Belastungen durch Schmutz- und Schadsto ffeinträge sind grundsätzlich dort an-
zunehmen, wo entsprechende Substanzen freigesetzt u nd über das Bodenwasser verlagert
werden können. Dies gilt z. B. für eine trassennahe Zone im Verlauf der A 4 und L 183.
Ob Belastungen tatsächlich wirksam werden, ist allerdings von unterschiedlichen Parametern
abhängig (z.B. Beschaffenheit von Oberboden und Untergrund, Länge der Sickerstrecke). Die
Wahrscheinlichkeit des Eintrags in das Grundwasser ist aufgrund der vorliegenden Böden und
der Filtereigenschaften des Untergrundes gering.
Oberflächenwasser
Nördlich der Gewerbeflächen und südlich der A 4 befinden sich zwei mit Gehölzen gesäumte
Regenrückhaltebecken. Ein weiteres Regenrückhaltebecken befindet sich innerhalb der Auto-
bahnausfahrt Richtung L 183. Natürliche Gewässer liegen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
BEWERTUNG DES BESTANDES
Hinsichtlich der Grundwassersituation bestehen die für den Landschaftsraum charakteristi-
schen und verbreiteten Verhältnisse.
Geländeabschnitte, die mehr oder weniger ganzjährig einem Grundwassereinfluss unterliegen
oder einen geringen Flurabstand und somit über besondere Standortbedingungen bzw. Emp-
findlichkeiten verfügen, sind auszuschließen.
8 GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Karte der Grundwasserlandschaften in
NRW. Krefeld 1980
9 GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN: Karte der Verschmutzungsgefährdung
von Grundwasservorkommen in NRW. Krefeld 1980
48
Die künstlichen Gewässer (RRB) haben zwar einen gewissen Wert als lokal bedeutsame Bio-
tope. Aufgrund der „technischen“ Funktion für die R egenrückhaltung, der durch die Nährstof-
feinträge belasteten Wasserqualität, bestehender Nutzungseinflüsse und der Einzäunung wer-
den die Gewässer aber lediglich als Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung und
relativ geringen Wert eingestuft.
5.2.3.2 Umweltauswirkungen
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Um die Störung der Grundwasserneubildung durch Verl ust an Grundwasserspende zu ver-
mindern, wird das Niederschlagswasser außerhalb der Zone III B des Trinkwasserschutzge-
bietes „Weiler“ überwiegend vor Ort im Seitenraum b zw. in seitlichen Entwässerungsmulden
über die belebte Bodenzone versickert oder überschüssiges Oberflächenwasser im vorhande-
nen RRB zurückgehalten und nur dosiert ins Grundwasser eingespeist.
Das Abführen des Niederschlagswassers innerhalb der bestehenden Zone III B des Trinkwas-
serschutzgebietes „Weiler“ erfolgt über eine vorhandene Rohrleitung.
Die Entwässerung erfolgt vollständig gemäß dem gängigen Stand der Technik.
BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Es sind keine Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen.
Grundwasser
Eine schwerwiegende Störung des Wasserhaushaltes du rch die Flächenneuversiegelung ist
nicht gegeben, da die Versickerung von Niederschlagswasser beiderseits der Straße, zumin-
dest über größere Abschnitte, auch weiterhin möglich ist. Somit liegt eine deutliche Verminde-
rung der Neubildungsrate nicht vor.
Wegen der gebietstypischen Grundwasserverhältnisse und der in der Regel hohen Sorptions-
fähigkeit der Böden wird ein Eintrag von Schmutz- und Schadstoffen in das Grundwasser als
vernachlässigbar eingeschätzt.
Oberflächengewässer
Eine Beeinträchtigung natürlicher Oberflächengewässer bestehen nicht.
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION
Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen von Funk tionen des Grundwassers und der
Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten. Maßnahm en zu Kompensation sind für das
Schutzgut Wasser nicht erforderlich.
5.2.4 Klima / Luft
Relevant sind vor allem lokalklimatische Gegebenheiten, die das Wohlbefinden des Menschen
(Bioklima) beeinflussen und durch das Straßenbauvorhaben verändert werden können.
5.2.4.1 Bestand
BESTANDSERFASSUNG
Allgemeine Klimadaten finden nur insoweit Beachtung, wie sie für die Darstellung der örtlichen
klimatischen Rahmenbedingungen erforderlich sind. Das Klima ist geprägt durch die Leelage
49
zur Eifel im Süden und der Ardennen im Westen. Die Jahresmitteltemperatur beträgt 9,5°C,
die durchschnittliche Niederschlagsmenge rund 700 mm pro Jahr. Die vorherrschende Wind-
richtung schwankt zwischen Südwest und Südost.
Frischluftproduzenten in Gestalt von Wäldern sind i n der Nähe des Vorhabens nicht vorhan-
den. Begleitende Gehölzbestände entlang der A 4 und L 183 begünstigen Lufthygiene und
Lokalklima.
Als Kaltluftentstehungsgebiete sind die weiträumigen Ackerflächen südwestlich und nordwest-
lich der AS A 4 Frechen-Nord herauszuheben. Im Bereich des Ville-Osthanges haben sie we-
gen des Kaltluftabflusses Auswirkungen auf das lokale Klima von Frechen-Buschbell und Fre-
chen (vgl. Schutzzweck des LSG „Buschbell- Baumannshof – Neuenhof“).
Die Verkehrsbelastungen der A 4 und der L 183 wirke n sich vorbelastend auf die lufthygieni-
schen und klimatischen Gegebenheiten aus.
BEWERTUNG DES BESTANDES
Von hoher Bedeutung sind generell die klimatisch au sgleichende Wirkung und lufthygienisch
positive Einflussnahme von größeren Gehölzbeständen oder Wäldern, insbesondere dann,
wenn sich diese im Nahbereich von belasteten Ortslagen befinden, sowie von Luftaustausch-
bahnen, sofern sich solche aufgrund von ausgeprägten Geländeneigungen bilden können und
ebenso einen Siedlungsbezug haben.
Die weiträumigen Ackerflächen südwestlich und nordw estlich der AS A 4 Frechen-Nord wer-
den als Kaltluftentstehungsgebiete angesehen. Im Bereich des Ville-Osthanges haben sie we-
gen des Kaltluftabflusses Auswirkungen vor allem auf das lokale Klima von Frechen-Buschbell
und Frechen. Hier gelten sie als Wert- und Funktionselement von besonderer Bedeutung.
Derartige Flächen liegen aber nur zu einem sehr ger ingen Teil im Untersuchungsgebiet und
außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens. Bei den Ackerflächen nördlich der A 4 han-
delt es sich ebenfalls um Kaltluftentstehungsgebiete, die jedoch wegen der nicht vorhandenen
Geländeneigung keinerlei Siedlungsbezug besitzen, w egen der Vorbelastung durch die A 4
von untergeordneter Bedeutung sind und damit ledigl ich als Wert- und Funktionselement all-
gemeiner Bedeutung gelten.
Das Begleitgrün entlang der A 4 und der L 183 ist h insichtlich der immissionsmindernden
Funktion nicht von besonderem Wert.
5.2.4.2 Umweltauswirkungen
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Beim Ausbau wird vermieden, in Flächen mit hoher kl imatischer Ausgleichsfunktion wie Kalt-
luftentstehungsgebiete einzugreifen. Möglichkeiten, die der lufthygienischen Ausgleichsfunk-
tion dienenden straßenbegleitenden Gehölzbestände entlang der L 183 zu erhalten, ergaben
sich aufgrund der Zwangspunkte nicht.
BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Trotz der vorhabenbedingten Flächeninanspruchnahme und Versiegelung wird eine spürbare
Veränderung der lokalklimatischen Verhältnisse im Planungsgebiet ausgeschlossen.
Von der Trassierung sind Bereiche mit grundlegenden Funktionen (wie Ausgleich von Tempe-
raturextremen, Filterung) und allgemeiner Bedeutung betroffen.
50
Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsbereiche durch negative Veränderungen der Luftqua-
lität und klimatischen Verhältnisse infolge der anlagebedingten Wirkungen sind nicht zu erwar-
ten.
Störungen durch die Flächenneuversiegelung (Aufhitz ung, geringere Luftfeuchte) sind nur
kleinräumig und unerheblich wirksam.
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung werden nicht beeinträchtigt.
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION
Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen von Funktionen des Klimas und der Lufthygiene
sind nicht zu erwarten. Maßnahmen zu Kompensation sind für das Schutzgut Klima / Luft nicht
erforderlich.
5.3 Landschaftsbild
In die Bewertung des Landschaftsbildes fließt der Zustand der wahrnehmbaren Ausprägungen
der Landschaft und die damit verbundenen Voraussetzungen für die Erholung des Menschen
ein.
5.3.1 Bestand
BESTANDSERFASSUNG
Das Plangebiet grenzt an städtisch geprägte Siedlun gsbereiche mit den Stadtteilen Weiden
im Nordosten und Frechen im Süden an. Ein Gewerbegebiet ragt von Südosten bis an die A 4
und L 183 heran. Unterbrochen werden die Siedlungen durch großflächige landwirtschaftliche
Flächen, die sich nördlich und südwestlich der A 4 befinden.
Gliedernde und belebende Strukturelemente in Gestalt von Bäumen und Gehölzstreifen sind
in dieser Landschaft nur noch an Straßen (L 183) un d Wegen erhalten. Ein besonders mar-
kanter Altbaumbestand am Gut Neuenhof genießt als g eschützter Landschaftsbestandteil ei-
nen besonderen Schutz.
Positive Elemente in Form von natürlichen Gewässern fehlen. Ansonsten ist der Raum mit
einem guten Wegenetz ausgestattet. Eine ausgewiesene, erholungsrelevante Ost-West Rad-
Wegeverbindung kreuzt die L 183 südlich des Gutes Clarenhof
10 .
Dominierend für das Landschaftserlebnis und die Erholung sind die Verkehre auf der A 4, der
L 183 sowie der Aachener Straße. Dies führt dazu, d ass alle Flächen des Plangebietes, so
wie die sich anschließenden Freiräume, durch Lärm vorbelastet sind. Eine weitere Beeinträch-
tigung des Landschaftsbildes stellt die massive Freileitung östlich der L 183 dar.
BEWERTUNG DES BESTANDES
Das Planungsgebiet verfügt mit seinem Relief und seiner nutzungsbedingten Gestalt über eine
landschaftsraumtypische Eigenart.
Den Gehölzstreifen und Baumbeständen entlang der St raßen und Wege kommt wegen ihrer
gliedernden, belebenden und abschirmenden Funktion eine gewisse Bedeutung zu. Sie wer-
den allerdings wegen ihres teilweise relativ geringen Alters und der fehlenden prägenden Wir-
kung nur als Wert- und Funktionselement allgemeiner Bedeutung eingestuft.
10 MINISTERIUM FÜR BAUEN UND VERKEHR DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN: Radrouten
Planer NRW. http://www.radroutenplaner.nrw.de
51
Herauszuheben sind hingegen die älteren Baumbeständ e am Gut Neuenhof, an der L 183
östlich von Gut Clarenhof und an der Aachener Straße (teilweise geschützt), welche als Wert-
und Funktionselemente besonderer Bedeutung eingestuft werden.
Ansonsten ist der Raum strukturarm. Er wird durch störende, unmaßstäbliche technisch-kon-
struktive Elemente überprägt wie z.B. Fernleitungen, Gewerbegebiet und stark befahrene Stra-
ßen.
Gleichsam ist das Planungsgebiet zumindest für die wohnungsnahe Erholung von Bedeutung.
Es bestehen Wegeführungen (auch entlang der L 183), die das Gebiet erschließen wie auch
die Verknüpfung zu attraktiven Bereichen im weiteren Umfeld ermöglichen. Die die L 183 kreu-
zende Ost-West Rad-Wegeverbindung südlich des Gutes Clarenhof besitzt eine überörtliche
Verbindungsfunktion und wird als Funktionselement mit besonderer Bedeutung eingestuft.
5.3.2 Umweltauswirkungen
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN
Der Ausbau der L 183 nimmt den bestehenden Verlauf der Straße auf und vermeidet den Ein-
griff in die höherwertigen Landschaftsbestandteile wie die Gehölzbestände am Gut Neuenhof.
Insbesondere die Zwangspunkte der technischen Planung (vorhandene Autobahnbrücke, An-
schlussstelle, Anbindung des Clarenhofs, Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen) wa-
ren dafür entscheidend, dass der Gehölzbestand auf den Böschungen zwischen Wirtschafts-
weg im Westen und der vorhandenen L 183 nicht erhalten werden kann.
Bezüglich der erholungsrelevanten Bereiche im Umfel d der L 183 gewährleisten der parallel
geführte kombinierte Rad-/ Gehweg und die hieran geknüpften Querungsmöglichkeiten im Be-
reich der Anbindungen Krankenhausstraße (Europaalle e), Frechener Weg, Wirtschaftsweg
bzw. Gertrudisstraße sowie Aachener Str. / L 183, d ass auch künftig die Erreichbarkeit von
ortsnahen freizeit- und erholungsrelevanten Bereichen gegeben ist.
BEWERTUNG DES EINGRIFFS
Die unvermeidbare Störung des Landschaftsbildes res ultiert im Wesentlichen aus den anla-
genbedingten Wirkungen der Ausbaumaßnahmen. Verursacht werden ansonsten Flächenver-
luste, visuelle Überformungen sowie Schall- und Schadstoffimmissionen innerhalb eines aller-
dings insbesondere verkehrlich vorbelasteten Umfeldes.
Entlang der L 183 wie auch unter anderem im Bereich der geplanten Rampen zur A 4 wird es
zu einem Verlust von straßenbegleitenden Gehölzen k ommen. Hiervon sind jedoch keine
Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung betroffen.
Dies gilt hingegen nicht für jene Baumbestände mit mindestens starkem Baumholz, die sich
an der Landesstraße in Höhe des Gutes Clarenhof wie auch im Mittelstreifen der Aachener
Straße befinden und vorhabenbedingt verloren gehen (Konflikt K
L - Einzelfallbetrachtung ).
52
Abbildung 5: Baumreihe auf dem Mittelstreifen der Aachener Straße
Quelle: SLA - Aufnahme im Dezember 2014
Schwerwiegende Veränderungen der Raumerschließung u nd Nutzbarkeit für Freizeit-/ Erho-
lungsaktivitäten ergeben sich nicht, da alle wesentlichen Wegebeziehungen aufrecht erhalten
bleiben.
MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION
Im Hinblick auf das Landschaftsbild wird davon ausgegangen, dass Beeinträchtigungen kom-
plementär im Rahmen der Maßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen der Le-
bensraumfunktion ausgeglichen werden können.
5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bau- und Bodendenkmäler sind nicht vorhanden. Bei Bodenbewegungen kann die Entdeckung
von Zufallsfunden nicht ausgeschlossen werden. Etwa ige Funde sind gem. Denkmalschutz-
gesetz anzeigepflichtig und der Unteren Denkmalbehö rde bzw. dem Rheinischen Amt für
Denkmalpflege umgehend mitzuteilen. 11
11 Archäologische Recherche Köln / Frechen BAB 4 AS F rechen Nord. LVR-Amt für Bodendenkmal-
pflege im Rheinland vom 12.11.2009
53
5.5 Artenschutz
5.5.1 Bestand
VORKOMMEN PLANUNGSRELEVANTER ARTEN
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat
für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl artenschutzrechtlich re-
levanter Arten getroffen (so genannte planungsrelevante Arten).
So benennt das Fachinformationssystem (FIS) „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ für
die relevanten Messtischblätter 5006 – Frechen und 5007 – Köln insgesamt 10 Säugetier-, 6
Amphibien- und 36 Vogelarten sowie jeweils eine Reptilien-, Schmetterlings- und Libellenart.
Vorhabenbezogen wurden durch Ökoplan – Institut für ökologische Planungshilfen – im Jahr
2011 faunistische Daten erhoben 12 .
In der Tabelle 6 sind die für die Messtischblätter 5006 – Frechen und 5007 – Köln aufgeführten
Arten, welche durch die Kartierung im Plangebiet un d dessen direktem Umfeld festgestellt
wurden, fett dargestellt. Im Plangebiet festgestellte Arten der regionalen Roten Liste (Nieder-
rheinische Bucht / NRB) werden als fett mit * gekennzeichnet. Planungsrelevante Arten, deren
Vorkommen nicht für die Messtischblätter gemeldet sind, jedoch durch die faunistischen Kar-
tierungen festgestellt wurden, werden fett und kursiv dargestellt.
Tabelle 6: Planungsrelevante Arten für die Messtisc hblätter 5006 – Frechen und
5007 – Köln
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EZ (ATL)
Säugetiere
Cricetus cricetus Feldhamster Art vorhanden S
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Art vorha nden G
Myotis daubentonii Wasserfledermaus Art vorhanden G
Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Art vorhand en G
Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Art vorhanden U
Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden G
Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus Art vorhand en G
Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorha nden G
Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden G
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus Art vorhande n G
Amphibien
Bombina variegata Gelbbauchunke Art vorhanden S
Bufo calamita Kreuzkröte Art vorhanden U
Bufo viridis Wechselkröte Art vorhanden U
Rana dalmatina Springfrosch Art vorhanden G
Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G
Triturus cristatus Kammmolch Art vorhanden G
Reptilien
Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden G-
12 ÖKOPLAN: Faunistische Untersuchungen: Brutvogel-Ka rtierung zum Ausbau der L 183 Frechen-
Köln-Weiden, Troisdorf 2011
54
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EZ (ATL)
Schmetterlinge
Proserpinus proserpina Nachtkerzen-Schwärmer Art vo rhanden G
Libellen
Stylurus flavipes Asiatische Keiljungfer Art vorhan den G
Vögel
Accipiter gentilis Habicht sicher brütend G
Accipiter nisus Sperber sicher brütend G
Acrocephalus scirpaceus Teichrohrsänger sicher brüt end G
Alauda arvensis Feldlerche sicher brütend G-
Alcedo atthis Eisvogel sicher brütend G
Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend G-
Ardea cinerea Graureiher sicher brütend G
Asio otus Waldohreule sicher brütend G
Athene noctua Steinkauz sicher brütend G
Aythya ferina Tafelente Durchzügler G
Buteo buteo Mäusebussard sicher brütend G
Carduelis cannabina* Bluthänfling* - -
Charadrius dubius Flussregenpfeifer sicher brütend U
Delichon urbica Mehlschwalbe sicher brütend G-
Dendrocopos medius Mittelspecht sicher brütend G
Dryobates minor Kleinspecht sicher brütend G
Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend G
Falco peregrinus Wanderfalke sicher brütend U+
Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend U
Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend G
Hippolais icterina* Gelbspötter* - -
Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend G-
Larus canus Sturmmöwe - U
Larus fuscus Heringsmöwe - G
Locustella naevia Feldschwirl sicher brütend G
Luscinia megarhynchos Nachtigall sicher brütend G
Merops apiaster Bienenfresser sicher brütend G
Milvus milvus Rotmilan sicher brütend S
Oriolus oriolus Pirol sicher brütend U-
Passer montanus Feldsperling - G
Perdix perdix Rebhuhn sicher brütend U
Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend U
Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz sicher brü tend U-
Picus canus Grauspecht sicher brütend U-
Riparia riparia Uferschwalbe sicher brütend G
Saxicola rubicola Schwarzkehlchen sicher brütend U
Streptopelia turtur Turteltaube sicher brütend U-
Strix aluco Waldkauz sicher brütend G
Sylvia curruca* Klappergrasmücke* - -
Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher sicher brütend G
55
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Status EZ (ATL)
Tyto alba Schleiereule sicher brütend G
Vanellus vanellus Kiebitz sicher brütend G
Erläuterung:
MTB = Messtischblatt; EZ = Erhaltungszustand in NRW ; ATL = atlantische biogeographische Region: G = günstig,
U = ungünstig / unzureichend, S = ungünstig / schlecht; - = Trend negativ, + = Trend positiv; (LANUV, Stand März
2014); * = Gefährdung gemäß regionaler Roter Liste; fett = Nachweis durch faunistische Kartierung, fett + kursiv
= keine Meldung für das Messtischblatt, aber Nachweis durch faunistische Kartierung.
BEWERTUNG DES BESTANDES
Hinweise auf Vorkommen von Feldhamstern liegen aus fachlicher Sicht und aufgrund verfüg-
barer Daten nicht vor. Aufgrund der insgesamt nur schlecht ausgebildeten Strukturen für den
Feldhamster, dem hohen Zerschneidungsgrad durch die verschiedenen Straßen innerhalb des
Plangebiets
sowie der abgetrennten Lage zu bekannten Vorkommen der Art wird von keinem
Vorkommen der Art im Plangebiet ausgegangen. Bei ei ner Geländebegehung im April 2014
konnten zudem keine Hinweise auf ein Vorkommen der Art auf den angrenzenden Ackerstand-
orten festgestellt werden.
Bei den benannten Fledermäusen handelt es sich zum Teil um Waldarten bzw. um Arten, die
strukturreiche Landschaften mit teilweise hohem Wald- sowie Gewässeranteil bewohnen. An-
dere Arten, wie Breitflügel- und Zwergfledermäuse, kommen aber auch in Siedlungsbereichen
vor, wo sie in oder an Gebäuden Quartiere beziehen.
Im Umfeld des Eingriffsbereichs befindet sich das Gut Neuenhof. Hier sind alte Steingebäude
vorhanden, in denen die Gebäude bewohnenden Arten W ochenstuben oder Winterquartiere
in Dach- oder Kellerbereichen beziehen könnten.
Die Brücke im Verlauf der L 183 über die A 4 könnte potenziell als Winterquartier (z.B. Kleine
Bartfledermaus) genutzt werden. Aufgrund der Art der Bauweise und intensiven Nutzung (ho-
hes Verkehrsaufkommen auf als auch unter der Brücke) wird dies jedoch als nicht wahrschein-
lich beurteilt.
In den straßenbegleitenden Gehölzen sind augenscheinlich keine Strukturen ausgebildet, wel-
che sich als Wochenstuben- oder Winterquartier für Fledermäuse eignen könnten. Eine Nut-
zung als Einzelquartier ist hingegen nicht auszuschließen.
Landschaftsteile, denen eine Funktion als essenzielles Jagdrevier zukommt, lassen sich nicht
herleiten.
Die Gehölzstrukturen entlang der L 183 können von d en Arten ggf. als Leitstruktur genutzt
werden, eine Verbindung zwischen essentiellen Lebensraumbestandteilen besteht jedoch au-
genscheinlich nicht.
Bezüglich der Amphibien sind in Kenntnis der Örtlichkeit keine Lebensräume bzw. Habitate
der bezeichneten Arten Geburtshelferkröte, Kreuzkröte, Wechselkröte, Springfrosch und Klei-
ner Wasserfrosch ausgebildet. Geeignete Laichgewässer fehlen. Funktionsbeziehungen, die
in den Vorhabenbereich hinein bestehen, sind nicht herleitbar. Der Kammmolch könnte poten-
ziell das Versickerungsbecken im südlichen „Abfahrtsfahrtsohr“ der A 4 als Lebensraum nutz-
ten. Doch ist aufgrund der Kleinräumigkeit und der isolierten Lage von keinem Vorkommen
der Art auszugehen.
Vorkommen der Zauneidechse sind für das Plangebiet und dessen Umfeld aus dem Fundort-
kataster nicht bekannt. Es sind auch keine besonders geeigneten Habitatstrukturen für die Art
56
ausgebildet. Zwar befindet sich innerhalb des nördl ichen „Zufahrtsohr“ der A 4 ein kleinerer
Steinhaufen aus Bauschutt, jedoch sind die umliegenden Strukturen (dichter Brennnesselbe-
wuchs und Hochgräser) nur wenig für die Art geeignet.
Vorkommen der aufgerührten Libellen - und Schmetterlingsart sind für das Plangebiet und
dessen Umfeld weder bekannt, noch ergeben sich aufgrund der vorhandenen Habitatstruktu-
ren Hinweise auf deren Vorkommen.
Für den überwiegend größten Teil der in der Tabelle aufgeführten Vogelarten konnten im
Plangebiet keine Vorkommen festgestellt werden.
Als Nahrungsgäste über dem Offenland konnten die Gr eifvogelarten Mäusebussard und
Turmfalken beobachtet werden. Ein Brutvorkommen des Mäusebussards wird in einem weiter
von der A 4 entfernten Gehölzbereich (Sportanlagen südlich von Weiden) vermutet.
Ein Brutverdacht und ein Brutnachweis konnten im Untersuchungsgebiet für den Feldsperling
erbracht werden. Brutverdacht bestand im Bereich de s Hofgeländes Am Rapohl östlich der
L 183 und nördlich der K 6 / Frechener Weg. Der Brutnachweis erfolgte für einen Gehölzstrei-
fen im Seitenraum der L 183 südlich des Guts Clarenhof.
Aufgrund der überwiegend ackerbaulichen Nutzung des Gebietes wurden Brutvorkommen der
Feldlerchen in verschiedenen Teilbereichen des Untersuchungsgeb ietes festgestellt (insge-
samt 11 Reviere).
Die Arten Gelbspötter, Bluthänfling und Klappergrasmücke werden auf der regionalen Ro-
ten Liste geführt, und deren Vorkommen konnten durch die Kartierung zur Brutzeit vereinzelt
festgestellt werden.
Die Arten Sturmmöwe (65 Individuen) und Heringsmöwe (25 Individuen) wurden bei der Kar-
tierung als Durchzügler in Vergesellschaftung auf e iner Ackerfläche im südlichen Untersu-
chungsgebiet festgestellt. Der Abstand zum Ausbaubereich beträgt hierbei ca. 400 m.
Der Kiebitz konnte mit 1 Individuum als Durchzügler auf einer Ackerfläche in einem Abstand
von ca. 100 m nördlich der A 4 festgestellt werden.
5.5.2 Umweltauswirkungen
DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER STÖRUNGS- UND SCHÄDIG UNGSTATBE-
STÄNDE
Bei einer Entfernung von Gehölzen in den Sommermonaten kann es zu Verletzungs- und Tö-
tungstatbeständen kommen, sofern diese von Fledermäusen als Einzelquartiere genutzt wer-
den. Da es sich bei solchen Habitaten allenfalls um Tagesverstecke o. ä. handelt, die nur für
kurze Zeit genutzt werden, nicht an besondere Strukturen gebunden sind und auch im Umfeld
vorkommen (Ausweichmöglichkeiten), wird im Falle ih rer Inanspruchnahme die Funktionsfä-
higkeit der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin als
gewährleistet angesehen. Zudem stehen künftig gepla nte Baumpflanzungen zur Verfügung.
Sollte im Hinblick auf die Brücke über die A 4 wide r Erwarten eine Quartiersnutzung durch
Fledermäuse vorliegen, sind Verletzungs- oder Tötungstatbestände dort ebenso nicht ausge-
schlossen. Beeinträchtigungen von Individuen durch Kollision infolge des Verlustes der Ge-
hölzbereiche im Seitenraum der L 183 sind nicht wah rscheinlich, da der Bewuchs keine we-
sentliche Bedeutung als Leitstruktur besitzt und demzufolge nicht von einem signifikant erhöh-
ten Kollisionsrisiko auszugehen ist.
Aufgrund der Größe der Jagdreviere der Greifvogelarten Mäusebussard und Turmfalke und
der nur durchschnittlich zu bewertenden Eignung des Plangebiets als Nahrungshabitat, stellt
57
das Plangebiet keinen essentiellen Lebensraumbestan dteil für die Arten dar. Ein signifikant
erhöhtes Tötungsrisiko wird für diese häufigen Arten durch die Zunahme des Verkehrsaufkom-
mens auf der L 183 ebenfalls nicht gesehen. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
der beiden Arten ist nicht zu befürchten.
Aufgrund der Distanz der festgestellten Lebensräume von Klappergrasmücke und Gelbspöt-
ter zum Plangebiet (ca. 250 m) wird eine Beeinträchtigung der Arten ausgeschlossen.
Durch die Baumaßnahmen kommt es zu Teilverlusten de r Baumschulfläche (Weihnachts-
baumkultur) im Norden des Plangebietes. Die baubedingte Entfernung der Gehölze kann den
Verlust von geeigneten Habitaten bzw. Brutrevieren des Bluthänflings herbeiführen. Aller-
dings verbleibt nach Realisierung des Vorhabens ein e ausreichende Fläche der jungen Na-
delbaumanpflanzung, so dass insgesamt keine erhebli che Beeinträchtigung der Art gesehen
wird.
Aufgrund der Verkehrszunahme auf der L 183 sind mit Abnahmen der Habitateignung der an-
grenzenden Ackerflächen für die Feldlerche zu rechnen. Anhand der Angaben des BMVBS
(Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“, 2010) und der aktuellen bzw. prognostizierten Ver-
kehrszahlen auf der Landesstraße ergeben sich Habitatabnahmen von 4 Revieren um jeweils
40 %. Aufgrund der räumlichen Verteilung der Reviere wird insgesamt von einem Verlust von
3 Feldlerchenrevieren ausgegangen(Konflikt K
FL 4 - Einzelfallbetrachtung - siehe auch Un-
terlage 19.1.3 Artenschutzprüfung).
Da eine Entfernung der Gehölze im Seitenraum der L 183 bei Planrealisierung erforderlich
wird, kann eine Beeinträchtigung des Feldsperlings in Form von Verletzungs- und Tötungs-
tatbeständen erfolgen. Zudem wird von einem störung sbedingten Verlust einer Fortpflan-
zungs- und Ruhestätte ausgegangen (Konflikt K
FL 5 - Einzelfallbetrachtung - siehe auch Un-
terlage 19.1.3 Artenschutzprüfung).
Beeinträchtigungen der beiden Möwenarten Sturm- und Heringsmöwe (Durchzügler) durch
die Baumaßnahmen selber oder durch Flächenverluste werden nicht gesehen. Es verbleiben
ausreichend große Ackerflächen, die als Rastplatz für die Arten dienen können. Gleiches gilt
für den Kiebitz .
ARTENSCHUTZRELEVANTE VERMEIDUNGSMASSNAHMEN
Um Verletzungs- und Tötungstatbestände bezüglich Fledermäuse grundsätzlich zu vermei-
den, sind Bäume im Winter (von November bis einschließlich Februar) zu fällen, da in diesem
Zeitraum eine Nutzung von kleineren Einzel- und Zwischenquartieren aus fachlicher Sicht aus-
geschlossen werden kann.
Zudem ist die Brücke im Zuge der L 183 über die A 4 rechtzeitig vor Baubeginn bzw. dem
Rückbau auf eine Nutzung durch Fledermäuse zu kontrollieren.
Anpflanzungen von Baumreihen bzw. dichtere Gehölzpf lanzungen im Seitenraum der L 183
gleichen den Verlust von Straßenbegleitgrün aus und sind geeignet, künftig eine Bedeutung
als Leitstruktur für Fledermäuse zu erlangen.
Entfernungen von Bäumen und anderen Gehölzen sind a ußerhalb der Brutzeit von Vögeln,
u.a. dem Feldsperling, vorzunehmen, um Verletzungs- und Tötungstatbestände zu verhindern.
So brütet der Feldsperling in einem Zeitraum zwischen Anfang April und Ende August.
Für den kurzfristigen Ausgleich des Verlustes von e iner Fortpflanzungs- und Ruhestätte des
Feldsperling s ist ein Anbringen von Nisthilfen in geeigneter Art und Weise erforderlich (CEF-
Maßnahme ). Da Feldsperlinge in Konkurrenz mit anderen Höhle nbrütern stehen (z.B. Kohl-
meise), sind mind. 3 spezifische Kästen anzubringen. Weiter wird eine Neuanlage von geeig-
neten Gehölzbereichen im Umfeld der Landesstraße (z .B. im Bereich des Frechener Weges
58
bzw. im Bereich des Pumpwerks) mittel- bis langfristig einen Ausgleich der verloren gegange-
nen Habitatstukturen des Feldsperlings ermöglichen.
Um eine Zerstörung von Gelegen bzw. eine Tötung oder Verletzung von bodenbrütenden Vo-
gelarten, wie der Feldlerche, zu verhindern, ist ei ne Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit
durchzuführen. Zudem ist eine Besiedlung der Baufläche durch Vogelarten nach der Freiräu-
mung zu verhindern. Dies kann durch einen zeitnahen Baubeginn nach der Baufeldräumung
oder durch die Installation von „Flatterbändern“ oder Greifvogelstangen erfolgen.
Der rechnerisch hergeleitete störungsbedingte Verlu st von 3 Feldlerche nrevieren wird über
die Herausnahme von Flächen aus der ackerbaulichen Nutzung funktional kompensiert ( CEF-
Maßnahme ).
5.6 Natura 2000-Gebiete
FFH- und Vogelschutzgebiete sind weder im Bereich d es geplanten Ausbaus noch in deren
Umfeld vorhanden. Das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst (DE-5006-301)“ ist ca. 4 km entfernt.
Beeinträchtigungen im Sinne der FFH- und Vogelschut z-Richtlinie können aufgrund des gro-
ßen Abstandes ausgeschlossen werden.
5.7 Weitere Schutzgebiete
5.7.1 Auswirkungen auf die Schutzgebiete
Von den Ausbauvorhaben sind Flächen geschützter Bereiche unmittelbar betroffen.
Hierbei handelt es sich um die beiden Landschaftssc hutzgebiete LSG 2.2-34 „Grünzug Kö-
nigsdorf-Weiden“ und LSG 17 „Äußerer Grüngürtel Mün gersdorf bis Marienburg und verbin-
dende Grünzüge“.
59
Abbildung 6: Abgrenzung des LSG 2.2-34 im Geltungsbereich des LP 8 des Rhein-Erft-
Kreises
Quelle: Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“ des Rhe in-Erft-Kreises (Auszug)
60
Abbildung 7: Abgrenzung des LSG 17 im Geltungsbereich des LP Stadt Köln
Quelle: Landschaftsplan der Stadt Köln (Auszug)
In den Landschaftsplänen wird der jeweilige Schutzzweck definiert. Herauszustellen sind hier-
bei insbesondere folgende Aspekte:
LSG 2.2-34 (Textauszüge aus den textlichen Festsetzungen des LP 8 Rhein-Erft-Kreis)
Erhaltung des gesamten landschaftlichen Freiraumes als regionale Biotopverbundachse und Lebens-
raum für die heimische Flora und Fauna zwischen der Ville / Königsdorfer Wald und dem Grünzug West
/ Äußeren Grüngürtel der Stadt Köln im stark zerschnittenen Ballungsraum, Schutz vor Beeinträchtigung
der Korridorfunktionen des landschaftlichen Freirau ms und des regionalen Biotopverbunds durch Be-
bauung und / oder durch Zerschneidung dieser Biotop verbundachse, Erhaltung der vorhandenen viel-
fältigen Vegetationsstrukturen, ökologische Aufwert ung der überwiegend landwirtschaftlich genutzten
Flächen, Erhaltung unversiegelter Böden sowie der j eweiligen Bodentypen und Oberflächengestalten,
wegen der bedeutenden Klimafunktion des gesamten la ndschaftlichen Freiraumes im Übergang von
der erhöht gelegenen Ville in das verstädterte Rhei ntal, Erhaltung der gesamten Freiraumachse zwi-
schen Frechen und Köln
LSG 17 (Textauszüge aus den textlichen Festsetzungen des LP Stadt Köln)
Sicherung stadtklimatisch und ökologisch wichtiger Ausgleichsräume und wichtiger Verbindungsele-
mente, Sicherung der vielgestaltigen Lebensräume de s historischen Landschaftsparks und durch Er-
haltung von stadtnahen Resten der bäuerlichen Kulturlandschaft im Übergangsbereich zur freien Land-
schaft
Die unvermeidbaren ausbaubedingten Wirkungen beanspruchen lediglich vorbelastete Rand-
flächen bestehender stark befahrener Verkehrswege. Die vorgenannten und den Schutzzweck
ausmachenden Zielsetzungen werden hierdurch nicht in Frage gestellt. Erhebliche und nach-
teilige Auswirkungen auf die beiden Landschaftsschutzgebiete lassen sich diesbezüglich nicht
herleiten.
Des Weiteren beansprucht der Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage entlang der A 4 an
den vorhandenen Lärmschutzwall westlich des AK Köln -West kleinflächig den geschützten
61
Landschaftsbestandteil LB 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich des
Autobahnkreuzes Köln-West“ auf Kölner Stadtgebiet.
Aufgrund der Kleinflächigkeit der Inanspruchnahme u nd der anschließenden Wiederherstel-
lung des Bewuchses sind dauerhafte Beeinträchtigung en des Schutzzweckes (= Sicherung
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch Erh altung naturnah entwickelter Lebens-
räume für Pflanzen und Tiere, Belebung und Gliederu ng des Landschaftsbildes, Abwehr
schädlicher Einwirkungen) auszuschließen.
5.7.2 Angaben zu Befreiungs- und Ausnahmegründen
Für das geplante Vorhaben wird ein Planfeststellung sverfahren durchgeführt. Aus diesem
Grunde bedarf es gemäß den Richtlinien für die land schaftspflegerische Begleitplanung im
Straßenverkehr (RLBP
13 ) im Falle der betroffenen Schutzgebiete für die Zulässigkeit des Stra-
ßenbauvorhabens keiner gesonderten Ausnahmegenehmigung oder Befreiung durch die zu-
ständige Landschaftsbehörde (siehe Kap. 3.2.1 der RLBP).
5.8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenst ellung der Anga-
ben
Es sind bei der Zusammenstellung der Angaben keine Schwierigkeiten aufgetreten.
5.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Die Wechselwirkungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel der biotischen und abiotischen
Faktoren und subsumieren sich unter dem Begriff Leb ensraumfunktion. Im Planungsgebiet
bestimmt die anthropogene Nutzung die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Flächen
mit offenem Boden dienen als Lebensraum für Pflanze n und Tiere und als Versickerungsflä-
chen für Niederschlagswasser.
13 BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG: Richtlinien für die land-
schaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP). Ausgabe 2011
62
6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgl eich er-
heblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen
6.1 Lärmschutzmaßnahmen
Unter Abschnitt 4.8 sind die bautechnischen Eckpunkte der geplanten Lärmschutzanlage auf
der Nordseite der A 4 beschrieben. Die Erfordernis und der Anspruch auf Lärmschutz nach
der 16. BlmSchV sind in der lärmtechnischen Untersu chung des Büros IBK (siehe Unterlage
17.1 – 17.3) dokumentiert. In dieser wurde auch ein e Summenpegelbetrachtung aus der
L183/A4 betrachtet. Aufgrund von Bürgeranfragen erf olgte eine weitere, erweiterte Untersu-
chung bzgl. der Summenpegelbetrachtung, die zusätzliche Straßen und Schienenverkehre zu
den bereits untersuchten Straßen L183/ A4 hinaus betrachtet. Diese zusätzliche Summenpe-
gelbetrachtung ist in der Unterlage 17.4 dokumentiert.
Beim vorliegenden Ausbau ist sowohl für die L 183 a ls auch für die A 4 inkl. der Erweiterung
der AS Frechen-Nord von einer wesentlichen Änderung einer Straße gemäß § 1 Absatz (2),
Satz 1 auszugehen.
Ein Anspruch auf Lärmschutz für die Anwohner in der Nachbarschaft besteht
beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Str aßen
u.a. dann, wenn einer der folgenden Grenzwerte für die diesem Vorhaben zuzuordnende Ge-
bietsnutzung überschritten wird:
− Misch-, Dorf- und Kerngebiete sowie Außen-, Wohnbereiche (M, AU) 64 dB(A)Tag
u. 54 dB(A)Nacht
− Allgemeine Wohngebiete (WA) 59 dB(A)Tag u. 49 dB(A)Nacht
Die bei der lärmtechnischen Berechnung zugrunde gelegten Parameter aus
− Geometrischen Daten
− Verkehrsbelastung und Zusammensetzen
− Straßenbelag
− Geschwindigkeiten
− Längsneigung
− Lichtsignalanlagen
sind in der v.e. Untersuchung aufgeführt.
Aus den Berechnungsergebnissen ergibt sich aus dem Ausbau der L 183 eine Immissionssi-
tuation, aus der sich voraussichtlich kein Anspruch auf weitergehenden passiven Schallschutz
trotz geringfügig überschreitender Grenzwertüberschreitung des Nachtwertes 59 dB(A) für Ge-
werbegebiete ableiten lässt.
Die Bemessung der Immissionssituation aus dem Ausba u der A 4 und der AS Frechen-Nord
weist erhebliche Grenzwertüberschreitungen auf, aus der Ansprüche für Lärmschutzmaßnah-
men abzuleiten sind.
Mit der geplanten Lärmschutzanlage an der Nordseite der A 4 zwischen dem bestehenden
Erdwall bei Bau-km 62+210 und dem neuen Überführung sbauwerk der L 183 bei Bau-km
61+056 werden über 95 % der Geschossfassaden mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen
aktiv geschützt. Die fehlenden restlichen Überschreitungen werden durch passive Lärmschutz-
maßnahmen abgedeckt.
63
Grundsätzliches Ziel der zu treffenden Lärmschutzmaßnahme ist, die maßgeblichen Immissi-
onsgrenzwerte der 16. BlmSchV für den Tag und die N acht durch aktive Lärmschutzeinrich-
tungen einzuhalten. Dort wo die Kosten für die akti ven Maßnahmen nicht mehr in einem an-
gemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen, sind passive Maßnahmen eingeplant.
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen
Nach dem § 50 BlmSchG sind bei raumbedeutsamen Plan ungen schädliche Umwelteinwir-
kungen auf die zum Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete
möglichst zu vermeiden. Die rechtliche Festlegung, wann eine schädliche Umweltweinwirkung
vorliegt, beinhaltet die „Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immis-
sionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswert e für Schadstoffe in der Luft – 39.
BlmSchV)“, die auf europäischen Richtlinien beruht.
Die Immissionsverhältnisse wurden mit Hilfe eines 3 dimensionalen Strömungs- und Ausbrei-
tungsmodells für die relevanten Luftschadstoffe NO 2, PM10 und PM2,5 gemäß 39. BImSchV
für das Bezugsjahr 2030 ermittelt.
Die Ergebnisse sind im Einzelnen der Unterlage 17.5 dargestellt und zu entnehmen.
Zusammenfassend ist festzustellen:
An allen beurteilungsrelevanten Fassaden im Untersu chungsgebiet werden die Grenzwerte
der 39. BImSchV von den relevanten Luftschadstoffkomponenten NO
2, PM10 und PM2,5 so-
wohl im Prognose-Null- als auch im Prognose-Planfal l 2030 eingehalten. Maßnahmen zum
Gewässerschutz
6.3 Maßnahmen zum Gewässerschutz
Grundsätzlich stellt der Untersuchungsraum ein Gebiet mit sehr ergiebigen Grundwasservor-
kommen dar. Die Kiese und Sande der Mittelterrasse bilden Porenwasser großer Mächtigkeit
mit sehr guter bis guter Durchlässigkeit. Das Grundwasser steht jedoch sehr tief an (6 bis 25
m u. OK Gelände). Innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes bestehen keine natürlichen
Gewässer.
Die Maßnahme liegt bis auf ca. 100 m der L 183 vor deren Einmündung in die L 361 (Aachener
Straße) nicht im Bereich eines Wassergewinnungsgebi etes, so dass in diesem Gebiet bau-
technische Maßnahmen gemäß den RiStWag nicht erford erlich werden. Am Knoten mit der
L 361 wird die Wasserschutzzone III b des WSG Weiler tangiert. Zum Abführen des sich sam-
melnden Niederschlagswassers sind Abläufe vor den i m Knotenpunkt vorgesehenen Bord-
steinanlagen mit Anschluss an eine vorh. Rohrleitun g DN 400B eingeplant (siehe Abschnitt
4.12). Die Bankette und der Mittelstreifen erhalten eine standfeste Befestigung aus Schotter-
rasen.
6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Die „zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen“ (§ 6 Abs. 2 LG)
geplanten Maßnahmen (einschließlich der Pflege und Entwicklung) leiten sich unmittelbar aus
den verbleibenden eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen und Gefährdungen ab.
64
Aufgrund der spezifischen rechtlichen Anforderungen nehmen der Artenschutz und der „Na-
tura 2000“-Gebietsschutz bei der Erstellung eines M aßnahmenkonzeptes grundsätzlich eine
dominierende Stellung ein.
14
Die Herleitung des Mindestumfanges der Kompensation smaßnahmen erfolgt in der verglei-
chenden Gegenüberstellung Naturhaushalt (siehe Kap. 10.3).
Die Maßnahmen werden nachfolgend nach Zielsetzung, Lage, Art, Umfang, zeitlichem Ablauf
und eventuell bestehenden Pflegeerfordernissen beschrieben. Konkrete Angaben zur Ausfüh-
rung der Maßnahmen einschließlich notwendiger Pflege und Entwicklung sind Inhalt der Maß-
nahmenblätter (siehe Unterlage 9.3).
Die Plandarstellung der Maßnahmen erfolgt in den Unterlagen 9.1 und 9.2.
6.4.1 Vermeidungsmaßnahmen
Verursacher von Eingriffen sind nach § 15 Abs. 1 BNatSchG „… verpflichtet, vermeidbare Be-
einträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterl assen.“ Diese Anforderung bezieht alle
planerischen und technischen Möglichkeiten ein, die ohne Infragestellung der Vorhabenziele
machbar sind.
Hierzu zählen prinzipiell die in den technischen Entwurf eingebundenen bautechnischen Vor-
kehrungen sowie des Weiteren landschaftspflegerisch e Maßnahmen zur Unterbindung anla-
genbedingter Beeinträchtigungen wie auch Maßnahmen zum Schutz vor bauzeitlichen Gefähr-
dungen.
Auf den eingriffsrelevanten Vermeidungsaspekt wurde bereits in den Kapiteln 5.2.1.2, 5.2.2.2,
5.2.3.2, 5.2.4.2 und 5.3.2 eingegangen. Artenschutz relevante Maßnahmen sind Gegenstand
des Kapitels 5.5.2.
Die Maßnahme V
BAU beinhaltet Angaben zu Zeiträumen der Baufeldräumun g bzw. Rodung
von Gehölzen, zur Anlage von Baustelleneinrichtungs- oder Lagerflächen sowie zum Umgang
mit dem Boden (siehe entsprechendes Maßnahmenblatt).
6.4.2 Schutzmaßnahmen
Als Schutzmaßnahmen werden diejenigen Maßnahmen bez eichnet, die der Vermeidung po-
tenzieller baubedingter Beeinträchtigungen der an Arbeitsstreifen und Baufeld angrenzenden
Flächen dienen. Bei Gehölzbeständen müssen gemäß RA S-LP 4 bzw. DIN 18920 insbeson-
dere mechanische Beschädigungen des Astwerkes oder Stammes und Beeinträchtigungen im
Wurzelraum unterbunden werden:
Tabelle 7: Schutzmaßnahmen
Maßnah-
men-Nr. Art und Lage (Baufeld in Abschnitten) Umfang zeitlicher
Ablauf *
S Anlage eines Stammschutzes an Bäumen während des Baube-
triebes (Baufeld in Teilbereichen – Lage vgl. Unterlage 9.2
Blatt 7)
5 St v
* v = Ausführung vor Beginn der Bautätigkeit
Hinweis: Die Schutzvorkehrungen sind bei Beschädigung umgehend zu ersetzen.
14 Hinweis: „Natura 2000“-Gebietsschutz ist im vorliegenden Fall nicht relevant.
65
6.4.3 Gestaltungsmaßnahmen
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die eine landschaftsgerechte Begrünung und Einbin-
dung der Verkehrsflächen in die umgebende Landschaft bewirken.
Zur Minderung der Störungen des Landschaftsbildes i st für die gesamte Strecke der L 183
eine umfangreiche Begrünung vorgesehen.
Auf dem Großteil der Böschungen sowie im Bereich des Lärmschutzwalles an der BAB 4 wer-
den bodenständige und standortgerechte Gehölze in K ombination mit mehrjährigen Krautflu-
ren im Verhältnis 2:1 oder Strauchpflanzungen gepflanzt.
Dort, wo straßenbegleitende Baumpflanzungen möglich sind, werden diese in Gestalt durch-
gehender beidseitige Baumreihen oder auch im Mittelstreifen eingeplant. Damit wird ein Motiv
aufgegriffen, das in Köln und dem näheren Umfeld charakteristisch für große Straßen ist.
Mit der Anlage von Gehölzen werden gewichtige Strukturen geschaffen, die den Raum künftig
gliedern und prägen.
Die nachfolgende Übersicht fasst alle vorhabenbezog enen Maßnahmen zur Gestaltung und
Einbindung zusammen.
Tabelle 8: Gestaltungsmaßnahmen
Maßnah-
men-Nr. Art und Lage (Baufeld in Abschnitten) Umfang zeitlicher
Ablauf *
G 1 Anlage von Landschaftsrasen im Bankett, Mittelstreifen und auf
Randflächen
22.720 m² n
G 2 Anlage von Landschaftsrasen in Versickerungsmulden und auf
Böschungen
13.495 m²
G 3 Baum- und Strauchpflanzung mit standortgerechten Gehö lzen
unter Berücksichtigung bodenständiger Arten in Kombin ation
mit mehrjährigen Krautfluren im Verhältnis 2:1 auf Böschungen
und Lärmschutzwall
45.080 m²
(einschl.
LSW =
21.385 m²)
G 4 Anlage von Baumreihen mit standortgerechten Gehölzen unter
Berücksichtigung bodenständiger Arten auf Böschungen, Mit-
tel- und Trennstreifen
108 St.
G 5 Strauchpflanzung mit standortgerechten Gehölzen unte r Be-
rücksichtigung bodenständiger Arten auf Böschungen u nd
Randflächen
250 m²
G 6 Bepflanzung der Lärmschutzwand mit - je nach Expositi on -
schattenverträglichen oder trockenverträglichen Klet terpflan-
zen
2.310 m
(1 St./m)
G 7 Ergänzung des lückigen Gehölzbestandes auf der nördl ichen
Böschung der A 4 westlich des Flurstücks 535 bis zur Römer-
straße in Frechen-Neubuschbell auf einer Länge bis maximal
ca. 760 m
380 St
(5 St / 10 m)
v
*
n = Ausführung nach Beendigung der Bautätigkeit
v = Ausführung möglichst vor, spätestens mit Beginn der Bautätigkeit
6.4.4 Wiederherstellungsmaßnahmen
Die durch Arbeitsstreifen vorübergehend beanspruchten Biotoptypen bzw. Flächennutzungen
werden wieder hergestellt.
66
Bei jenen baubedingt beanspruchten Biotoptypen, „die innerhalb von 30 Jahren wiederherge-
stellt werden können …“, gilt die Beeinträchtigung als in sich ausgeglichen. Im Falle von Bio-
toptypen > 30 Jahre wird der Flächenzugriff wie ein anlagenbedingter Verlust gewertet, der
extern zu kompensieren ist (siehe ELES Kap. 3.2.3.1 und ELES-Arbeitshilfe AH 3.1).
6.4.5 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
KOMPENSATIONSERFORDERNISSE
In grundsätzlicher Weise sind die allgemeinen Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und
der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG, §§ 1 und 2 LG) zu beachten.
Mit der Novellierung des Landschaftsgesetzes und dem Einführungserlass zum Landschafts-
gesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben wurden eingriffsrelevante Sachverhalte modi-
fiziert und insbesondere Aussagen zu Art, Umfang un d Durchführung von Kompensations-
maßnahmen getroffen (u.a. „1:1-Regelung“ des § 4a A bs. 1 Satz 3 LG oder die vorrangige
Auswahl und Durchführung bestimmter Maßnahmen gemäß § 4a Abs. 3 LG, z. B. zur ökolo-
gischen Verbesserung vorhandener landwirtschaftlich er Bodennutzungen bzw. im Zusam-
menhang mit einem Ökokonto).
Es sind zudem Maßnahmen anzustreben, die im Sinne einer Mehrfachfunktionalität Kompen-
sationserfordernissen für alle relevanten naturschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung tra-
gen.
Von Relevanz sind ferner Aussagen der örtlichen Landschaftsplanung.
So werden in den rechtskräftigen Landschaftsplänen für das Planungsgebiet die „Anreiche-
rung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit
gliedernden und belebenden Elementen“, „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immis-
sionsschutzes oder Verbesserung des Klimas“ (LP 8 d es Rhein-Erft-Kreises) sowie „Ausge-
staltung und Entwicklung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und
belebenden Elementen“ (LP Stadt Köln) als Entwicklungsziele definiert.
Neben der Berücksichtigung der fachgesetzlichen und planerischen Vorgaben sind für die
Maßnahmenplanung die unvermeidbaren vorhabenbedingten Beeinträchtigungen des Natur-
haushalts und des Landschaftsbildes maßgeblich (siehe Kap. 5.2 und Kap. 5.3).
Im vorliegenden Fall sind folgende Kompensationsanforderungen von Belang:
NATURHAUSHALT
biotische Bestandteile des Naturhaushaltes:
• ökologische Aufwertung von Biotopen zur Kompensati on der durch Verlust, Zerschneidung
und / oder randliche Störung betroffenen Gewässer-, Gehölz- und Offenlandlebensräume
• Aufwertung von Biotopen zur Optimierung von Lebens räumen für Brutvogelarten des Of-
fenlandes – Hinweis: siehe Ausführungen zum Thema Artenschutz!
abiotische Bestandteile des Naturhaushaltes
• Verminderung der Nutzungsintensität zur Verbesseru ng von Bodenfunktionen und Kom-
pensation der Beeinträchtigungen des Bodens durch Verlust und / oder randliche Störung
(z.B. durch Extensivierung, Flächenentsiegelung)
LANDSCHAFTSBILD UND NATURBEZOGENE ERHOLUNG
• gestalterische Aufwertung des Straßenumfeldes, ins besondere im direkten Randbereich,
zur Kompensation der anlagenbedingten Überformung b zw. des Verlustes von land-
schaftsgerechten Gehölzbeständen und landschaftlicher Einbindung in die Ortslage
67
Der Verlust nicht ausgleichbarer landschaftsprägend er Bäume wird im Zuge der zahlrei-
chen Baumpflanzungen im unmittelbaren wie auch weit eren Umfeld der L 183 zur Kom-
pensation der nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes multifunktio-
nal ersetzt.
ARTENSCHUTZ
Zur kontinuierlichen Erhaltung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestät-
ten der betroffenen planungsrelevanten Vogelarten s ind so genannte „vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen“ (siehe § 44 Abs. 5 BNatSchG) notwendig.
BEWERTUNGSVERFAHREN / ERMITTLUNG DES KOMPENSATIONSB EDARFS / RE-
GEL-UND EINZELFALLBETRACHTUNG
Mit der Realisierung des Ausbauvorhabens sind weitestgehend Beeinträchtigungen verknüpft,
die gemäß ELES bei jedem Vorhaben zu erwarten sind (Regelfall).
Dem Nachweis des erforderlichen Mindestumfanges der Kompensationsmaßnahmen bezüg-
lich des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes liegen die Vorgaben aus dem ELES zu-
grunde.
Eine Betrachtung des Einzelfalles, nach dem es aufgrund einer besonderen Ausprägung von
Wert- und Funktionselementen oder vorhabenbedingter Wirkungen zu Beeinträchtigungen
kommt, die über den Regelfall hinausgehen, ist einerseits hinsichtlich der betroffenen Habitate
artenschutzrechtlich relevanter Arten erforderlich. Der diesbezüglich bestehende Eingriffs-
sachverhalt ist wesentlicher Betrachtungsgegenstand der artenschutzrechtlichen Prüfung
(siehe Unterlage 19.1.3 Artenschutzprüfung). Die He rleitung bzw. Begründung zwingend er-
forderlicher Maßnahmen erfolgt dort. Die Einzelfall betrachtung ist somit darüber abgedeckt.
Relevante Aussagen werden in den vorliegenden Fachb eitrag übernommen (siehe Kap. 5.5
und 6.4.6).
Die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen zum Naturhaushalt und insbesondere zum Er-
satz der nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Baumstandorten tragen in multifunktio-
naler Weise auch zur Kompensation des Landschaftsbi ldes und der diesbezüglich nicht zu
vermeidenden Beeinträchtigungen von Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung
bei. Die Notwendigkeit eines zusätzlichen Kompensationsbedarfes wird in diesem Zusammen-
hang aufgrund der Vielzahl geplanter Baumstandorte und der davon ausgehenden in hohem
Maße prägenden und landschaftsbestimmenden Wirkung nicht gesehen.
Für Beeinträchtigungen von Wert- und Funktionseleme nten, die von grundlegender Bedeu-
tung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild / die landschaftsgebundene Erholung sind
und gemäß ELES einen Regelfall darstellen, erfolgt die rechnerische Bilanzierung von Eingriff
und Kompensation auf der Grundlage der betroffenen Lebensraumfunktion.
Der Mindestkompensationsbedarf berechnet sich für jeden betroffenen Biotoptyp nach folgen-
der Formel:
68
Mindestum-
fang der Kom-
pensations-
maßnahme
=
Biotopwert
aus der direk-
ten Beein-
trächtigung
der Lebens-
raumfunktion
x
Fläche des
vom Eingriff
betroffenen
Biotops
+
Biotopwert
aus der indi-
rekten Beein-
trächtigung
der Lebens-
raumfunktion
(Belastungs-
zone)
x
Fläche des
Biotoptyps in-
nerhalb der
Belastungs-
zone
x
Beeinträchti-
gungsfaktor
0,25
Zielbiotopwert der Kompensati-
onsmaßnahme nach 30 Jahren
(Prognosewerte entsprechend
LANUV-Modell)
- Biotopwert der Fläche, auf der die Kompensations-
maßnahme durchgeführt wird“
Sofern Straßenböschungen auf ökologisch geringerwer tigen Flächen angelegt werden, sind
Kompensationsmaßnahmen hierfür außerhalb des Straße nkörpers grundsätzlich nicht erfor-
derlich. Derartige Böschungen gelten durch ihre Beg rünung als in sich selbst ausgeglichen,
sofern die geplante Begrünung keinen geringeren Wert hat als der beanspruchte Biotoptyp. In
diesem Sinne werden auch nicht versiegelte Mulden oder vergleichbare Randflächen betrach-
tet.
Aufgrund der in der Verkehrsuntersuchung
15 prognostizierten Erhöhung der Verkehrsstärken
nördlich der AS Frechen-Nord gegenüber dem Gesamtverkehr 2013 wird gemäß ELES beid-
seitig der geplanten L 183 eine jeweils 50 m breite Belastungszone berücksichtigt.
Südlich der AS Frechen-Nord kommt es unter Einbezie hung des Verkehrsknotens L 183 /
Krankenhausstraße zu einer geringfügigen Erhöhung von ca. 5 %. Damit ist die Vorbelastung
vergleichbar mit der Neubelastung. Gemäß den Ausfüh rungen in den ELES-Arbeitshilfen
AH 3.2 (S. 63) und AH 3.3 (S. 68) wird dort auf eine Belastungszone verzichtet.
Die Vorbelastungen werden gemäß ELES durch Abwertun g der Biotopwerte berücksichtigt.
Die Bewertung der jeweiligen Biotoptypen findet sich im Kap. 10.1.
Erdwälle sind gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 5 LG NRW in der Regel kein Eingriff. Der mit dem Vorha-
ben geplante Lärmschutzwall nimmt mit den Ackerfläc hen keine wertvollen Biotope in An-
spruch und wird anschließend begrünt.
Baubedingte Flächenzugriffe gehen nicht in die Bila nzierung ein, wenn Biotoptypen in An-
spruch genommen werden, die innerhalb von 30 Jahren wiederhergestellt werden können.
Nach Beendigung der Bauphase liegt auch diesbezüglich ein Ausgleich in sich selbst vor.
Die Herleitung des Mindestumfanges der Kompensationsmaßnahmen erfolgt in der funktiona-
len Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich / Ersatz im Kap. 10.3 (= Vergleichende Ge-
genüberstellung Naturhaushalt).
Der Kompensationsbedarf entspricht im vorliegenden Fall einem Betrag von 358.991 Wert-
einheiten .
KOMPENSATIONSKONZEPT
Die Kompensation der unvermeidbaren erheblichen Bee inträchtigungen wird, wie oben be-
schrieben unter Beachtung der zuvor beschriebenen K ompensationserfordernisse durchge-
führt.
15 TRAPP VERKEHRSPLANUNG: Verkehrsuntersuchung L 183. Ermittlung Verkehrszahlen 2030. Be-
wertung und Optimierung der Signalplanung und Fahrs treifenaufteilung. Schlussbericht. Teile: Erläu-
terungsbericht und Anhang. November 2015
69
Diese erfolgt sowohl im engeren räumlichen Umfeld des Bauvorhabens wie auch in der weite-
ren Umgebung, mitunter auf Eigentumsflächen des Straßenbaulastträgers.
Mit Ausnahme der voraussichtlichen artenschutzrelev anten Betroffenheit ergeben sich an-
sonsten vorhabenbedingte Wirkungen, die allgemeine Funktionen des Landschaftsraumes be-
einträchtigen, woraus nicht zwingend eine enge Kopp elung der Kompensationsmaßnahmen
an bestimmte Standorte geknüpft ist.
Wesentliche Zielsetzungen der Maßnahmenplanung sind
• die art- und / oder wertgleiche Kompensation von b etroffenen Gehölz-, Offenland- und Ge-
wässerlebensräumen durch Extensivierung / Renaturierung von landwirtschaftlichen bzw.
Wegeflächen,
• umfangreiche Baumpflanzungen zur Aufwertung des La ndschaftsbildes und der Erho-
lungsfunktion im Umfeld des Vorhabenbereiches (Fortsetzung der bestehenden Walnuss-
Baumreihe südwestlich des Clarenhofes, Baumpflanzungen entlang der L 183 außerhalb
des Straßenkörpers) sowie
• die erforderliche Umsetzung artenschutzrelevanter Vermeidungsmaßnahmen („vorgezo-
gene Ausgleichsmaßnahmen“).
Landschaftsbild- sowie artenschutzrelevante Maßnahmen tragen in der Regel auch zur Kom-
pensation der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes bei.
Die Maßnahmen werden nachfolgend grob beschrieben.
Maßnahme A 1
Künftig nicht mehr benötigte Wegeflächen im Bereich der ausgebauten AS Frechen-Nord so-
wie südlich der Zufahrt zum Gut Clarenhof werden en tsiegelt und - unter Berücksichtigung
funktionaler Gegebenheiten bzw. Notwendigkeiten - mit Gehölzen bepflanzt. Die Entsiegelung
bzw. der Rückbau bisheriger Verkehrsflächen umfasst insgesamt ca. 600 m² (siehe Unter-
lage 9.2 Blätter 2 und 6).
Maßnahme E 2
Zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Verbesserung der Erholungsfunktion sowie als Er-
satz für den vorhabenbedingten Verlust von vergleichsweise prägenden älteren Baumbestän-
den (Konflikt K
L - Einzelfallbetrachtung ) wird die südwestlich von Gut Clarenhof vorhandene
wegebegleitende Walnuss-Baumreihe in einem Teilabsc hnitt nach Osten bis zur Hochspan-
nungsleitung verlängert (Juglans regia – 10 m Baumabstand).
Damit wird ein Teil der Festsetzung 5.2-313 des Landschaftsplanes 8 des Rhein-Erft-Kreises
umgesetzt.
Drei vorhandene Einzelbäume (Eschen) werden in die Baumreihe integriert. Ein Teilbereich
des westlichen Abschnitts der geplanten Baumreihe erhält einen Schutz gegen parkende Au-
tos (z.B. unbehandelte Fichtenpfähle).
Die Anlage der Baumreihe erfolgt auf einem Grünstreifen mit einer Gräser-/ Kräuteransaat.
Die Maßnahme wirkt über die Anreicherung des Landsc haftsraumes mit einem typischen
Landschaftselement und auch als sichtverschattende Maßnahme positiv auf die unmittelbar
an den Eingriffsort grenzende Landschaftsbildeinheit.
Maßnahme A 3
Nach Süden angrenzend wird der oben beschriebenen Baumpflanzung ein 3,5 m breiter Kraut-
saum vorgelagert,welche zum benachbarten Erdweg hin (siehe Maßnahme A 4) eine geeig-
nete Schutzvorkehrung erhält (z.B. unbehandelte Fichtenpfähle).
70
Maßnahme A 4
Ein Erdweg (Breite 2,5 m) schließt südlich des Krau tsaumes an und trennt diesen von den
benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Der Weg dient als Abstandsstreifen und trägt
ferner dazu bei, dass die konfliktträchtige Doppelnutzung (Landwirtschaft / Freizeit und Erho-
lung) auf dem schon bestehenden und von Erholungssu chenden stark frequentierten Weg
entschärft wird.
Maßnahme A 5
CEF
Die gewählte Maßnahmenfläche befindet sich im Eigen tum der Straßenbauverwaltung und
liegt östlich des Ortteiles Bergheim-Glessen in der Gemarkung Hüchelhoven, Flur 31, Flur-
stück Nr. 117.
Vorgesehen ist die Anlage eines maximal 25 m breiten Blühstreifens mit integrierten kleinteili-
gen und offenen Bodenarealen. Mit der Maßnahme sollen insbesondere geeignete Brutreviere
für die Feldlerche bereitgestellt werden (siehe auch Kap. 6.4.6).
Die Fläche schließt an der Nordseite einer bereits realisierten Kompensationsmaßnahme an.
Dabei handelt es sich um eine Gehölzpflanzung, die im nördlichen Abschnitt von Freileitungen
überspannt wird. Bekanntermaßen geht die Feldlerche zu bestimmten, insbesondere sichtbe-
hindernden und vertikalen Strukturen auf Distanz. D a der Gehölzstreifen der neuen Maß-
nahme mit der schmalen Stirnseite gegenüberliegt un d die Leitungsmasten in einiger Entfer-
nung stehen, wird der angesprochene Verdrängungseffekt im vorliegenden Falle als nicht gra-
vierend eingestuft. Die artspezifische Wirksamkeit der Maßnahme scheint, auch aufgrund der
Länge der Maßnahmenfläche (ca. 320 m), in ausreichendem Maße gegeben.
Hinweise:
Die bezeichnete Maßnahme ist auf die Unterbindung d es Eintritts artenschutzrechtlich rele-
vanter Zugriffsverbote ausgerichtet (= voraussichtlich störungsbedingter Verlust von Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten). Die Anlage von Ersatzhabit aten erfolgt allerdings nicht im Nahbe-
reich der betroffenen Reviere, zumal bestehende Störfaktoren (eingeschränkte Weiträumigkeit
des Landschaftsraumes / Kulissenwirkung: Autobahn, Verkehr, Bebauungen, Stromtrassen)
den erhofften Effekt in Frage stellen könnten. Im vorliegenden Fall werden aber aufgrund der
landschaftlichen / naturräumlichen Gegebenheiten auch über das Vorhabengebiet hinausge-
hende und bis in den Maßnahmenraum hineinreichende räumlich-funktionale Zusammen-
hänge gesehen. Dies entspricht auch der Betrachtung sweise gemäß den Ausführungen der
VV-Artenschutz (Kap. 2.2.3, S. 6 sowie Anlage 1 Nr. 4).
Im Hinblick auf die vorhabenbedingten Störeffekte ist die Maßnahme darüber hinaus geeignet,
in positiver Weise auf den günstigen Erhaltungszustand der Population im betroffenen Natur-
raum Einfluss zu nehmen.
Gemäß Rasterkarte des LANUV zu den „Geschützen Arte n in Nordrhein-Westfalen“ ist die
Feldlerche in allen Quadranten des relevanten Messtischblattes 5006 als „sicher brütend“ ver-
treten.
Die Maßnahme erfolgt in einer Ackerrandzone, innerh alb derer der Landschaftsplan 7 „Rom-
merskirchener Lössplatte“ (9. Änderung) des Rhein-E rft-Kreises eine flächige Baum- und
Strauchpflanzung vorsieht (textliche Festsetzung 5.2-290). Diese landschaftsplanerische Fest-
setzung bedarf somit der Änderung und Anpassung an die vorgesehenen Maßnahmeninhalte.
71
Maßnahme E 6
Der Radweg südlich der L 361 zwischen Kerpen-Horrem und Frechen-Königsdorf wird auf ei-
ner Länge von ca. 3,4 km entsiegelt. Im Rahmen einer gelenkten Sukzession wird sich auf der
ehemaligen Radwegefläche ein artenreicher Krautsaum entwickeln.
Maßnahme A 7
Zum Ausgleich der Verluste landschaftsgliedernder Gehölze an der vorhandenen Straße wer-
den auf Ackerflächen bzw. auf einer Fläche für eine Weihnachtsbaumkultur entlang der L 183
außerhalb des Straßenkörpers Baumreihen aus Winterl inden innerhalb eines 2,5 m breiten
Grünstreifens mit einer Gräser-/ Kräuteransaat angelegt. Die Maßnahme erfolgt in Ergänzung
zu den im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen ebenso vorgesehenen Baum– bzw. Gehölz-
pflanzungen. Gegenüber der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung wird der Grünstrei-
fen durch geeignete Vorkehrungen geschützt (z.B. unbehandelte Fichtenpfähle).
Maßnahme E 8
Südlich der AS Kerpen (BAB 4) und westlich von Schl oss Lörsfeld ist der Bau von Kleintier-
durchlässen unter der L 122 einschließlich der Anlage von Leiteinrichtungen beabsichtigt. Auf
diesem Wege sollen Rahmenbedingungen entstehen, welche künftig Wanderungen von Indi-
viduen ermöglichen und das Areal östlich der Landesstraße mit den westlich gelegenen FFH-
Gebietsflächen (FFH-Gebiet DE-5105-301 „Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide“) vernet-
zen.
Mit der Maßnahme wird ein Beitrag zur weiteren „Entschneidung“ von Verkehrswegen geleis-
tet. Straßenbedingte Trennwirkungen – so auch verursacht durch die bestehende L 183 – wer-
den gemindert. Vorteilhaft ist im konkreten Fall zu dem der räumliche Zusammenhang zu der
unweit östlich liegenden und derzeit im Bau befindlichen Grünbrücke über die BAB 61.
In Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW u nd den beteiligten Landschaftsbe-
hörden wird die Maßnahme auch für die Kompensation der vorhabenbedingten Beeinträchti-
gungen der Lebensraumfunktion und die Begleichung d es nach Abzug der Wertigkeiten der
übrigen Maßnahmen verbleibenden rechnerisch ermittelten Kompensationsbedarfs verwandt.
Die ökologische Inwertsetzung der Maßnahme A 8 (= ö kologische Wertepunkte) wird im An-
schluss an die „Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt“ in Kap.10.3 erläutert.
Zur Finanzierung der vorgesehenen Querungshilfen wird ein Teil des rechnerisch ermittelten
Kompensationsbedarfes (= ökologische Werteinheiten nach LANUV-Code) in ein Kostenäqui-
valent umgelegt (siehe auch Tabelle zur „Inwertsetz ung der geplanten Maßnahmen an der
L 122“ im Anschluss an die „Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt“ in Kap.10.3).
Die Maßnahme soll möglichst zeitnah und vor Beginn der vorhabenbedingten Bautätigkeiten
umgesetzt werden
Eine zusammenfassende Übersicht der Kompensationsma ßnahmen beinhaltet die nachfol-
gende Tabelle:
Tabelle 9: Kompensationsmaßnahmen
Maßnahmen-
Nr. Art und Lage (Lage) Umfang
(m²)
zeitlicher
Ablauf *
A 1 Strauchpflanzung mit standortgerechten und weitgehen d bo-
denständigen Arten auf entsiegelter Fläche im Umfel d der
L 183
650 m² w / n
72
E 2 Anlage einer Walnuss-Baumreihe sowie Gräser-/ Kräute ran-
saat auf Acker südlich Gut Clarenhof **
67 St.
Ansaat
2.395 m²
v
A 3 Entwicklung eines Krautsaumes auf Acker zwischen gepl anter
Baumreihe (Maßnahme E 2) und geplantem Erdweg (Maß-
nahme A 4) bzw. entlang der Südseite des vorhandenen Wirt-
schaftsweges **
3.960 m²
A 4 Anlage eines Erdweges auf Acker südlich des geplanten Kraut-
saumes **
1.550 m²
A 5 CEF Entwicklung eines Blühstreifens mit abschnittsweise o ffenen
Bodenbereichen auf Acker in Bergheim-Glessen **
*** 7.030 m²
E 6 Entwicklung eines Krautsaumes auf entsiegeltem Radwegeab-
schnitt südlich der L 361 zwischen Kerpen-Horrem und Fre-
chen-Königsdorf
8.605 m²
A 7 Anlage von Winterlinden-Baumreihen sowie Gräser-/ Krä uter-
ansaat auf Acker bzw. Weihnachtsbaumkultur entlang der
L 183 **
88 St.
Ansaat
2.290 m²
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen unter der L 122 einschließ-
lich der Anlage von Leiteinrichtungen südlich der A S Kerpen
(BAB 4) und westlich von Schloss Lörsfeld
2 St Kleintier-
durchlass
(ca. 40 m)
870 m Leit-
einrichtung
1 St Amphibi-
enauffang-
rinne (10 m)
Gesamtumfang: 26.480 m²
*
**
***
v = Ausführung möglichst vor, spätestens mit Beginn der Bautätigkeit
Bei CEF-Maßnahmen ist deren Umsetzung vor der Inbet riebnahme der Ausbaustrecke si-
cherzustellen.
w / n = Ausführung während / nach Beendigung der Ba utätigkeit
Entzug landwirtschaftlicher Flächen
gerundeter Wert – Flurstücksgröße gemäß Kataster = 7.028 m²
6.4.6 Maßnahmen des Artenschutzes
Erforderliche Maßnahmen des Artenschutzes werden aus den fachgutachterlichen Aussagen
der ASP
16 abgeleitet.
Insgesamt führt das Vorhaben zu einem Verlust von drei Feldlerchenrevieren und einer Fort-
pflanzungs- und Ruhestätte des Feldsperlings.
Der Verlust der Feldlerchenreviere wird durch die A nlage des oben beschriebenen Blühstrei-
fens auf der Ackerfläche in Bergheim-Glessen im Zuge der Maßnahme A 5
CEF ausgeglichen.
Für den Feldsperling wird die Neuanlage von Gehölzen entlang der L 183 mittel- bis langfristig
einen Ausgleich der verlorengegangenen Bruthabitate bewirken. Als vorlaufende Vermei-
dungsmaßnahme wird durch das Anbringen von drei Nistkästen im Umfeld der L 183 ein vor-
zeitiger Ersatz für den Verlust eines Bruthabitates gewährleistet (Maßnahme A 9 CEF ).
16 SMEETS LANDSCHFTSARCHITEKTEN: A4 Ausbau der AS Fre chen-Nord und Ausbau der L 183
zwischen der L 361 und der K 6, Artenschutzrechtlic he Prüfung, im Auftrag des Landesbetrieb Stra-
ßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel, Juni 2014
73
Die neu geschaffenen krautreichen Grasfluren auf de n Böschungen der neuen L 183 stellen
zudem geeignete Nahrungshabitate für den Feldsperling dar.
Zur Verhinderung des Eintretens von artenschutzrech tlichen Verboten tragen des Weiteren
Vermeidungsmaßnahmen im Zuge des Baubetriebes bei. Dazu gehören der Ausschluss be-
stimmter Zeiträume für Fäll- bzw. Rodungsarbeiten und die Räumung des Baufeldes sowie die
frühzeitige Kontrolle von potenziellen Fledermausha bitaten auf Besatz (siehe auch
Kap. 5.5.2).
Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG (Zu-
griffsverbote) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus fachlicher Sicht und unter Durchfüh-
rung der aufgeführten Maßnahmen ausgeschlossen werden.
Die Notwendigkeit eines Ausnahmeverfahrens nach § 4 5 Abs. 7 BNatSchG ist im vorliegen-
den Fall nicht gegeben.
Aussagen zum Risikomanagement
Da bezüglich der erforderlichen vorlaufenden artens chutzrechtlich relevanten Maßnahmen
von einem hohen Eignungsgrad ausgegangen werden kann (siehe auch Artenschutzmaßnah-
men des LANUV bezüglich der „Geschützen Arten in No rdrhein-Westfalen“), besteht zumin-
dest im Falle des Feldsperlings – so auch die Aussa ge des LANUV – keine Notwendigkeit,
Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolges im Sinne eines Risikomanagements durchzufüh-
ren. Ein maßnahmenbezogenes begleitendes Monitoring ist hingegen bei der Feldlerche ge-
boten.
6.4.7 Maßnahmen des Natura-2000-Gebietsschutzes
Europäische Schutzgebiete im Sinne von Kapitel 4 Ab schnitt 2 BNatSchG („Natura 2000“)
werden durch die geplanten Ausbaumaßnahmen nicht be einträchtigt. Demzufolge sind Maß-
nahmen zur Vermeidung derartiger Beeinträchtigungen nicht erforderlich.
Die Notwendigkeit des Nachweises rechtlicher Verpflichtungen besteht nicht.
6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete
Die vorgesehenen straßenbaulichen Maßnahmen mit höheren und breiteren Straßendämmen,
hinzukommenden Verkehrsanlagen (Rampen), einer schützenden Lärmschutzeinrichtung aus
Wall und Wand und den damit verbundenen Flächenverl usten führen zu anlagenbedingten
Veränderungen des bisherigen, allerdings jetzt scho n verkehrlich geprägten Vorhabenberei-
ches und seiner Umgebung.
Die geplanten landschaftspflegerischen Gestaltungsmaßnahmen (siehe Kap. 6.4.3) tragen je-
doch zur Einbindung der Verkehrsflächen in das teil weise bebaute, ansonsten aber weitge-
hend unbebaute Umfeld bei. In starkem Maße wird diese landschaftlichen Eingliederung durch
zusätzliche straßenparallele Baumpflanzungen im Zuge von Kompensationsmaßnahmen un-
terstützt.
Die bebauten Gebiete des Stadtteiles Köln-Weiden, der im Süden von der A 4 und im Westen
von der L 183 tangiert wird, sowie das Gewerbegebiet Frechen-Nordost südlich der A 4 gele-
gen, werden in ihrem Ortsbild nicht beeinflusst. Das gilt auch für das geplante Gewerbegebiet
Frechen-West. Städtebauliche Absichten der Städte Köln und Frechen im unmittelbaren Pla-
nungsraum bestehen nicht.
74
7 Kosten
Die Kosten der Gesamtmaßnahme gliedern sich in 4 Kostenteile und gehen zu Lasten folgen-
der Kostenträger:
− Beidseitige Verflechtungsstreifen an der A 4 zzgl. Lärmschutzanlage
Kostenträger: Bund
− 4-streifiger Ausbau der L 183 einschl. Anschluss G ut Neuenhof und Anschluss
Clarenhof und Aufweitung der L 361 (Aachener Straße)
Kostenträger: Land
− Erweiterung der AS Frechen-Nord zum Vollanschluss einschl. Ein- und Ausfädelungs-
streifen auf der A 4 (jeweils 250 m lang) sowie Anschluss Frechener Weg (K 6)
Kostenträger: Bund / Land
− Anschluss Europaallee
Kostenträger: Stadt Frechen / Bund / Land
Die Kosten der landschaftspflegerischen Begleitplan ung werden wie die Baukosten entspre-
chend dem Teilungsschlüssel A 4 / L 183 und unter B erücksichtigung der anteiligen Kosten
für den Anschluss der Europaallee geteilt.
Bei Maßnahmen an Versorgungsleitungen sind keine Kostenregelungen ausgewiesen. Diese
erfolgen aufgrund bestehender Verträge bzw. nach de n Bestimmungen des bürgerlichen
Rechts.
75
8 Verfahren
Zur Erlangung des Baurechts ist die Durchführung ei nes Planfeststellungsverfahrens nach
§ 17 FStrG erforderlich. Nach Maßgabe des FStrG gel ten für das Planfeststellungsverfahren
die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Der §43 EnWG sieht auch für die Änderungen von Hochspannungsfreileitungen ein Planfest-
stellungsverfahren vor. Gemäß § 78 (1) VwVfG sind d ie Bedingungen für ein gemeinsames
Planfeststellungsverfahren aufgrund des vorgenannten §43 EnWG als auch dem Punkt, dass
ein Planfeststellungsverfahren bundesrechtlich geregelt wird, erfüllt.
Somit ist kein separates Baurechtsverfahren für den Leitungsumbau durchzuführen, sondern
das Baurecht ist gemeinsam und innerhalb des Planfeststellungsverfahrens zu erwerben.
Daher sind wie in Kap. 4.10 erwähnt, die nachfolgend genannten Maßnahmen in diesem Plan-
feststellungsverfahren mit festzustellen:
Bl. 4189 Mast 14:
Die vorhandenen Isolatoren an den Traversen des v.g. Mastes werden durch neue kür-
zere Kunststoffisolatoren ersetzt.
Bl. 4511 Mast 15:
Der vorhandene Mast wird durch Neubau eines höheren Mastes ersetzt.
Sollten die Voraussetzungen für den Entfall der Planfeststellung für den Leitungsumbau gege-
ben sein, ist über den Fall von unwesentlicher Bede utung das Baurecht zu erlangen und der
Leitungsumbau wäre somit nicht mehr Bestandteil dieses Planfeststellungsverfahrens.
76
9 Durchführung der Baumaßnahme
Zeitliche Abwicklung, bauzeitliche Verkehrsführung und Erschließung
Die gesamte Maßnahme bestehend aus dem 4-streifigen Ausbau der L 183, der Vervollstän-
digung der gerichteten Anschlussstelle mit zwei zusätzlichen Rampenfahrbahnen sowie dem
beidseitigen Anlegen von Verflechtungsstreifen an die A 4 mit einer kombinierten Lärmschutz-
anlage auf der Nordseite der A 4 soll in einer Stufe gebaut werden.
Zu veranschlagen ist hierfür eine Gesamtbauzeit von mind.24 Monaten; darin enthalten ist der
Bau des neuen Überführungsbauwerkes der L 183 über die A 4 sowie diverse Leitungsverle-
gungen und Leitungssicherungen.
Das Vorhaben muss unter Aufrechterhaltung des Verke hrs auf der A 4 und auf der L 183
durchgeführt werden. Unproblematisch ist der Ausbau der beiden Verflechtungsstreifen an den
bestehenden 6-streifigen Querschnitt der A 4, zumal auch schon kurze Ein- und Ausfahrstrei-
fen vorhanden sind und im Bauzustand genutzt werden können. Problematischer wird der
Ausbau der L 183, da hierbei die vorhandene Trasse komplett überbaut und zudem höhenver-
ändert wird und weil der Abriss und Neubau des Über führungsbauwerkes der L 183 über die
A 4 schwierige und einschränkende Verkehrslenkungsmaßnahmen erfordert (siehe Kap. 4.7).
In größeren Abschnitten der freien Strecke wird eine halbseitige Bauweise mit zwei in Gegen-
richtung befahrbaren Fahrstreifen und dort wo mögli ch mit ergänzenden Abbiegestreifen in-
nerhalb der Knotenpunkte angewendet werden müssen. Der straßenbegleitende Rad- und
Gehweg ist lückenlos in einem angemessenen Ausbaustandard der jeweiligen Bauzustands-
situation den Benutzern anzubieten.
Es kann davon ausgegangen werden, dass für den Ausb au der L 183 keine Umleitungsstre-
cken während der Bauzeit einzurichten sind. Die Knotenpunkte sind auch während der Bauzeit
zu signalisieren.
Bautabuflächen
Alle durch Schutzzäune abgesperrten Flächen sind Ba utabuflächen, die nicht befahren
und / oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden dürfen.
Vorgaben zur zeitlichen Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
Die bei der Umsetzung der im Kapitel 6.4 bezeichnet en Maßnahmen zu berücksichtigenden
zeitlichen Vorgaben sind in den Maßnahmenblättern der Unterlage 9.3 benannt.
Außerhalb des Baufeldes sind die Maßnahmen in der Regel möglichst vor Beginn der Bautä-
tigkeit zu realisieren. Übrige Maßnahmen sind zeitn ah mit den straßenbaulichen Arbeiten zu
verwirklichen.
Mit den Angaben zur zeitlichen Durchführung soll sichergestellt werden, dass das im jeweiligen
Fall angestrebte Maßnahmenziel (Schutz, Vermeidung, Gestaltung, Wiederherstellung, Aus-
gleich und Ersatz) auch durch eine recht- bzw. frühzeitige Maßnahmenumsetzung gewährleis-
tet werden kann.
Dies betrifft auch und insbesondere jene artenschutzrechtlich relevanten „vorgezogenen Aus-
gleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen), für die ein gewi sser zeitlicher Vorlauf unabdingbar
ist, damit diese Maßnahmen ihre Funktion vor Beginn des Eingriffs ausüben können.
In diesem besonderen artenschutzrechtlichen Zusamme nhang aber auch grundsätzlich zur
Vermeidung von eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen gilt ferner die Maßgabe einer auf die
Brut- und Quartierzeiträume von Tierarten abgestimm ten Baufeldfreimachung und Gehölzro-
dung.
77
Hinsichtlich der Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen wird in grundlegender
Weise auf die „Empfehlungen für die landschaftspfle gerische Ausführung im Straßenbau“
(ELA – Ausgabe 2013) verwiesen.
78
10 Ergänzende Informationen zur Landespflege
10.1 Biotoptypen und deren Bewertung
Code
(Kurz-
form)
Code Biotop-
wert *
§ 62
LG
NRW
nicht
ausgl. /
Sonder-
standort
reduzierte
Biotopbe-
wertung
wegen der
bestehen-
den Vorbe-
lastung
durch die
L 183
BB0 2 BB0,70 5 (X) 4
BB0 3 BB0,100 6 (X) (X) 5
BD3 7 BD3,100,ta3-5 6 5
BD3 8 BD3,100,ta1-2 7 X 6
BF 3 BF,30,ta-11 5 X -
BF 5 BF,90,ta3-5 6
BF 6 BF,90,ta1-2 7 X 6
BF 7 BF,90,ta-11 8 X 7
BH 6 BH,90,ta1-2 7 X -
BH 7 BH,90,ta-11 8 X 7
BF3 6 BF3,90,ta1-2 7 X 6
BF3 7 BF3,90,ta-11 8 X 7
EA3 EA3 2 -
FH 3 FH,wf3 6 5
HA0 1 HA0,aci 2 -
HJ 3 HJ,mc1 2 -
HM 2 HM,xd3 5 (X) -
HJ7 2 HJ7,eh5 3 -
HU 2 HU2 2 -
K 1 K,neo5 3 2
K 2 K,neo4 4 3 (X)
K 3 K,neo2 5 (X)
K 4 K,neo1 6 (X)
SB5 SB5 0 -
SC0 SC0 0 -
VA 1 VA,mr3 1 -
VA 2 VA,mr4 2 -
VA 3 VA,mr9 4 -
VB7 1 VB7,stb3 3
VF0 VF0 0 -
VF1 VF1 1 -
Lager-
fläche ohne 3 2
teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. -flächen, wassergebundene
Decke, etc.)
Straßenbegleitgrün
Bankette, Mittelstreifen
Fläche wird zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Biotoptypen (April
2014) als Holzlagerfläche genutzt.
6430
landwirtschaftliche Hof- und Gebäudefläche
Gewerbe- und Industriefläche
Straßenbegleitgrün, Straßenböschung ohne Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün, Straßenböschung mit Gehölzbestand
unversiegelte Wege / versiegelte, teilversiegelte Flächen
unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 50 - 75 %
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 25 - 50 %
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten ≤ 25 %
Siedlungsflächen
versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege, etc.)
Weihnachtsbaumkultur
mit geschlossener Krautschicht bzw. Grünlandvegetation
Sport- und Erholungsanlagen
mit geringem Versiegelungsgrad
Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren
mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 %
bedingt naturnah
Acker, flächig bzw. streifig
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Garten (HJ), Grünanlage / Park (HM)
Rasenfläche, intensiv genutzt
Grünanlage, Friedhof < 2 ha, strukturreich mit Baumbestand
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm
Wirtschaftsgrünland
Feldgras
Staugewässer (FH)
Baumreihe / Baumgruppe (BF) aus nicht
lebensraumtypischen Baumarten > 70 %
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm
Baumreihe / Baumgruppe (BF), Alleen (BH), Einzelbaum
(BF3) aus lebensraumtypischen Baumarten > 70 %
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm
starkes (ta) - sehr starkes Baumholz (ta-11), BHD > 50; >80 cm
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm
Jungwuchs (ta5) - Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm
Biotoptypenliste
FFH-LRT Biotoptyp (mit Codierung)
Gebüsch, Strauchgruppe
mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteil > 50 - 70 %
mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteil > 70 %
Gehölzstreifen (BD3), mit lebensraumtypischen Gehölzen >
70 %
Jungwuchs (ta5) - Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm
geringes (ta2) - mittleres Baumholz (ta1), BHD > 14 - 49 cm
Erläuterungen: siehe nächste Seite
79
Biotoptypen, die vollständig dem Schutz des § 62 LG NRW unterliegen, sind mit einem x gekenn-
zeichnet; im Einzelfall hier einzustufende Biotoptypen sind benannt und mit einem (x) gekennzeichnet.
Bezogen auf die zeitliche Wiederherstellbarkeit sin d nicht ausgleichbare Biotoptypen mit einem x, im
Einzelfall nicht ausgleichbare Biotoptypen mit einem (x) gekennzeichnet. Zusätzlich sind Biotoptypen
mit langen Entwicklungszeiten (> 100 Jahre) und besonderen Standortfaktoren mit einem + oder von
Fall zu Fall hier einzustufende (z. B.: „Wald mit l ebensraumtypischen Baumartenanteilen > 50%",
Bruchwald) mit einem (+) markiert; ist bei Inanspruchnahme dieser Biotoptypen eine funktional gleich-
artige Wiederherstellung nicht möglich, ergibt sich ein zusätzlicher Kompensationsbedarf. Einige wei-
tere naturschutzfachlich bedeutsame Biotoptypen mit extremen Standortverhältnissen (z.B. Borst-
grasrasen) können im Einzelfall auch unter diese Re gelung fallen, wenn sie nicht funktional wieder-
hergestellt werden können.
Biotoptypen, die zugleich FFH-Lebensraumtypen sind, sind mit einem x, im Einzelfall hier einzustu-
fende Biotoptypen mit einem (x) gekennzeichnet.
Biotoptypen, die zugleich Lebensräume planungsrelev anter Arten sind, sind mit dem jeweiligen Le-
bensraumkürzel gekennzeichnet.
Im Rahmen der Kompensation ist für den zu entwickel nden Biotoptyp und seinen Prognosewert ein
Zeitraum von 30 Jahren (eine Menschengeneration) zugrundezulegen.
Quellen: Numerische Bewertung von Biotoptypen für d ie Eingriffsregelung in NRW 0– ergänzt um die
Kurzform der Biotoptypenkürzel gemäß ELES-Arbeitshilfe AH 1.1
10.2 Gehölzarten der potenziellen natürlichen Veget ation
Vegetationseinheit: Artenarmer und artenreicher Hainsimsen-Buchenwald
bodenständige Gehölzarten
Sandbirke Betula pendula
Hainbuche Carpinus betulus
Hasel Corylus avellana
Buche Fagus sylvatica
Faulbaum Frangula alnus
Espe Populus tremula
Traubeneiche Quercus petraea
Stieleiche Quercus robur
Hundsrose Rosa canina
Salweide Salix caprea
Vogelbeere Sorbus aucuparia
Quelle: AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUN G: Deutscher Planungsatlas.
Band I: Nordrhein-Westfalen. Lieferung 3. Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation). Han-
nover 1972
80
10.3 Vergleichende Gegenüberstellung Naturhaushalt
Die sich auf der Grundlage der vorliegenden technischen Planung ergebenden unvermeidba-
ren erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushal tes, die durch landschaftspflegerische
Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind, werden in der nachfolgenden Tabelle be-
nannt und den geplanten Maßnahmen gegenübergestellt.
Berücksichtigung finden hierbei auch die „in sich ausgeglichenen Flächen“.
Inhalte und Struktur der Tabelle entsprechen der Vorgabe der ELES-Arbeitshilfe.
81
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 1 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
3 1.545 386 1.159 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
4 180 45 180 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
1.159 Summe 0
K
FL 2.1 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
3 6.565 2.950 2.255 285 11.841 35.524 A 1 BD3 7
Strauchpflanzung mit
standortgerechten und w eitgehend
bodenständigen Arten auf
entsiegelter Fläche im Umfeld der L
183
0 6 650 3.900
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
545 Ausgleich
in sich
G Anlage von straßenbegleitenden
Gehölzbeständen auf Böschungen
oder Randstreifen
4 545 Ausgleich
in sich
Lebensraumfunktion (Tiere / Pflanzen)
Verlust und Beeinträchtigung von Gehölzlebensräumen
Maßnahmen Gew ässerlebensräume
Summe
Verlust und Beeinträchtigung von Gew ässerlebensräum en
Maßnahmen Gehölzlebensräume
FH 2
Staugew ässer, bedingt naturnah
BB0 2 / K 1
Gebüsch, Strauchgruppe; mit
lebensraumtypischen
Gehölzartenanteilen ≥ 50-70 % /
Saum-, Ruderal- und
Hochstaudenflur mit Anteil
Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 75 %
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
82
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 2.2 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
BB0 3
Gebüsch, Strauchgruppe; mit
lebensraumtypischen
Gehölzartenanteilen > 70 %
5 210 240 925 3.850 2.338 11.688 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
K
FL 2.3 5 6.955 2.505 5.315 9.055 17.039 85.194 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
6 75 19 113 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
K
FL 2.4 6 4.395 1.540 4.455 810 11.200 67.200 E 2 BF 5
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
auf Acker südlich Gut Clarenhof -
Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 1.725 6.900
E 2 Gräser-/ Kräuteransaat unter
Walnuss-Baumreihe (nicht
gew ertet) - Flächenumfang gesamt
siehe rechts
2.395
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
BD3 8
Gehölzstreifen mit
lebensraumtypischen Gehölzen >
70 %; geringes (ta2) – mittleres
Baumholz (ta1), BHD ≥ 14 – 49 cm
BD3 7
Gehölzstreifen mit
lebensraumtypischen Gehölzen >
70 %; Jungw uchs (ta5) –
Stangenholz (ta3), BHD bis 13 cm
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
83
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 2.5 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
BF 6
Baumreihe aus
lebensraumtypischen Baumarten >
70 %; geringes (ta2) – mittleres
Baumholz (ta1), BHD ≥ 14 – 49 cm
6 80 50 165 110 323 1.935 E 2 BF 5
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
auf Acker südlich Gut Clarenhof -
Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 485 1.940
K
FL 2.6 BF 7
Baumreihe aus
lebensraumtypischen Baumarten >
70 %; starkes (ta) – sehr starkes
Baumholz (ta11), BHD ≥ 50; ≥ 80 cm
7 300 190 75 25 571 3.999 E 2 BF 5
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
auf Acker südlich Gut Clarenhof -
Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 1.000 4.000
K
FL 2.7 BF3 6
Einzelbaum, lebensraumtypisch;
geringes (ta2) – mittleres Baumholz
(ta1), BHD ≥ 14 – 49 cm
6 0 80 0 150 118 705 E 2 BF 5
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
auf Acker südlich Gut Clarenhof -
Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 180 720
K
FL 2.8 BF3 7
Einzelbaum, lebensraumtypisch;
starkes (ta) – sehr starkes
Baumholz (ta11), BHD ≥ 50; ≥ 80 cm
7 200 0 0 200 1.400 E 2 BF 5
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
auf Acker südlich Gut Clarenhof -
Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 350 1.400
K
FL 2.9 BH 7
Alleen; starkes (ta) - sehr starkes
Baumholz (ta11), BHD > 50; > 80 cm
7 295 295 2.065 E 2 BF 5
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
auf Acker südlich Gut Clarenhof -
Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 520 2.080
84
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 2.10 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
4 2.675 1.205 460 26.630 10.998 43.990 A 7 BF 5
Anlage von Winterlinden-
Baumreihen auf Acker entlang der L
183 - Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
2 6 5.450 21.800
A 7 BF 5
Anlage von Winterlinden-
Baumreihen auf
Weihnachtsbaumkultur entlang der L
183 - Flächenangabe =
Kronentraufbereich **
3 6 2.165 6.495
A 7 Gräser-/ Kräuteransaat unter
Winterlinden-Baumreihen (nicht
gew ertet) - Flächenumfang gesamt
siehe rechts
2.290
E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
5.235 Ausgleich
in sich
G Anlage von straßenbegleitenden
Gehölzbeständen auf Böschungen
oder Randstreifen
4 5.235 Ausgleich
in sich
253.811 Summe 49.235
VA 3
Straßenbegleitgrün;
Straßenböschungen mit
Gehölzbestand
Summe
siehe Erläuterung unten!
85
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 3.1 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
2 7.405 2.525 110.570 37.573 75.145 A 3 K 3
Entw icklung eines Krautsaumes auf
Acker zw ischen geplanter
Baumreihe (Maßnahme E 2) und
geplantem Erdw eg (Maßnahme A 4)
bzw . entlang der Südseite des
vorhandenen Wirtschaftsw eges
2 5 3.960 11.880
A 4 VB7 1
Anlage eines Erdw eges auf Acker
südlich des geplanten Krautsaumes
2 3 1.550 1.550
A
CEF 5 K 4
Entw icklung eines Blühstreifens mit
abschnittsw eise offenen
Bodenbereichen auf Acker in
Bergheim-Glessen
2 6 7.030 28.120
E 6 K 3
Entw icklung eines Krautsaumes auf
entsiegeltem Radw egeabschnitt
südlich der L 361 zw ischen Kerpen-
Horrem und Frechen-Königsdorf *
0 4 8.605 34.420
15.710 Ausgleich
in sich
G Anlage von Straßenbegleitgrün auf
Böschungen oder Randstreifen
2/4 15.710 Ausgleich
in sich
Verlust und Beeinträchtigung von Offenlandlebensräu men Maßnahmen Offenlandlebensräume
HA0 1
Acker intensiv, Wildkrautarten
w eitgehend fehlend
86
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 3.2 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
HJ7 2
Weihnachtsbaumkultur, mit
geschlossener Krautschicht bzw .
Grünlandvegetation
3 1.885 520 1.075 12.470 6.598 19.793 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
K
FL 3.3 K 2
Saum-, Ruderal- und
Hochstaudenflur mit Anteil
Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 50-
75 %
3 360 90 270 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
K
FL 3.4 2 20 40 60 120 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
950 Ausgleich
in sich
G Anlage von Straßenbegleitgrün auf
Böschungen oder Randstreifen
2/4 950 Ausgleich
in sich
K
FL 3.5 1 650 225 706 706 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
630 Ausgleich
in sich
G Anlage von Straßenbegleitgrün auf
Böschungen oder Randstreifen
ohne Gehölzbestand
2 630 Ausgleich
in sich
Lagerfläche
VA 1
Straßenbegleitgrün; Bankette,
Mittelstreifen
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
87
versie-
gelt
unver-
siegelt
(z.B .
B an-
kett)
B ö sch-
ungen,
M ulden
o .ä.
B aufeld
(>30J.)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Ko mpen-
satio ns-
wert WP A
= Sp.16 x
(Sp.14 -
Sp.15)
Art der Beeinträchtigung
Betroffene Biotoptypen
betroffene Fläche (m²)
Maßnah-
men-
fläche
(m²)
Nr.
Lage /
Bau-
km
gewichte.
Summe
(im
R egelfall
Sp.
5+6+7+8+
0,25*Sp. 9)
Eingriffs-
wert
WP E =
Spalte 4 x
Sp. 10
Konflikte (unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen)
indi-
rekt
BW A Ist
BW A Ziel
direkt
Nr.
Biotopwert BW E Ist
Beschreibung der Maßnahme
Zielbiotoptyp
Ausgangsbiotoptyp
Maßnahmen des Naturschutzes u. der Landschaftspflege
KFL 3.6 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
2 2.135 430 3.585 3.461 6.923 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
1.150 Ausgleich
in sich
G Anlage von Straßenbegleitgrün auf
Böschungen oder Randstreifen
2/4 1.150 Ausgleich
in sich
K
FL 3.7 1 225 3.360 1.065 1.065 E 8 Schaffung von Kleintierdurchlässen
unter der L 122 einschließlich der
Anlage von Leiteinrichtungen
südlich der AS Kerpen (BAB 4) und
w estlich von Schloss Lörsfeld
115 180 Ausgleich
in sich
G Anlage von Straßenbegleitgrün auf
Böschungen oder Randstreifen
2/4 295 Ausgleich
in sich
104.021 Summe 75.970
Eingriffswert gesamt: 358.991 Kompensationswert gesamt: 125.205
KFL 4 s. Unter-
lage
1 9.1 .2
betriebsbedingte Beeinträchtigung
von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten der Feldlerche
A
CEF 5
(siehe
oben)
7.030
KFL 5 anlagenbedingte Beeinträchtigung
einer Fortpflanzungs- und
Ruhestätte des Feldsperlings
A
CEF 9 3 St.
Summe
Verlust von einem Bruthabitat
Summe
Entw icklung eines Blühstreifens mit
abschnittsw eise offenen Bodenbereichen auf
Acker in Bergheim-Glessen
VA 2
Straßenbegleitgrün;
Straßenböschungen ohne
Gehölzbestand
VF1
teilversiegelte Flächen
(Schotterw ege und –flächen,
w assergebundene Decke, etc.)
Summe
Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Tiera rten Artenschutzrelevante Maßnahmen
Anbringen von drei Nistkästen an der L 183
außerhalb des Baufeldes in bestehenden
Bäumen
Verlust von drei Brutrevieren
siehe Erläuterung unten!
siehe Erläuterung unten!
88
Zusammenfassung A 8.450
33.995 E 11.000
12.390 G 23.970
39.125 ACEF sow eit multifunktional 7.030
810 AFCS sow eit multifunktional 0
172.475 KFFH sow eit multifunktional 0
SFFH sow eit multifunktional 0
Gesamtkompensation 50.450
davon Entzug landw irtschaftlicher Fläche 17.225
(Maßnahmen E 2, A 3, A 4, A CEF 5, A 7)
abzüglich Neuschaffung landw . Flächen 0
Eingriffsfläche (Wege- + Randflächen) 85.510 Nettoinanspruchnahme landw . Flächen 17.225
entspricht Verhältnis 1 zu 0,20
Nachweis gemäß § 39 LFoG (Forstw irtschaft)
Verlust von Wald Wald w ird nicht in Anspruch genommen Aufforstung etc.
entspricht Verhältnis
Hinweis: Kompensationserfordernis: 358.991
Der Biotoptypen-Code nicht ausgleichbarer Biotoptypen ist
kursiv geschrieben. m² ÖW
Erläuterung: A 1 650 3.900
* Abw ertung des Zielbiotopw ertes um einen Punkt w egen der Lage im Einflussbereich der vorhandenen L 361 E 2 2.395 17.040
** E 2 67 St. Walnussbäume je 9 m Durchmesser nach 30 Jahren A 3 3.960 11.880
A 7 88 St. Winterlinde je 10,5 m Durchmesser nach 30 Jahren A 4 1.550 1.550
ACEF 5 7.030 28.120
E 6 8.605 34.420
A 7 2.290 28.295
26.480 125.205
verbleibendes Kompensationserfordernis: 233.786
Erläuterung zur ökologischen Inw ertsetzung der Maßn ahme E 8:
Bei Zugrundelegung einer fiktiven aber realistischen Referenzmaßnahme w ird zudem deutlich, dass mit der vorgesehenen Maßnahme E 8 das bestehende ökologische Kompensationsdefizit von 233.786 Werteinheiten
auch w ertmäßig beglichen w erden kann (siehe Ausführungen im Anschluss an diese Tabelle).
Mit der geplanten Kompensationsmaßnahme E 8 w ird nicht nur ein w esentlicher Beitrag zur Vernetzung von funktional bislang nahezu voneinander getrennten Landschaftsräumen geleistet.
Maßnahmen
85.510 Eingriffsfläche (Wege- + Randflächen)
Versiegelte Fläche
Unversiegelte Fläche, z.B. Bankette
Böschungen, Gräben
Baufeld (> 30 J.)
Indirekte Projektw irkungen
Summe
Strauchpflanzung
Anlage einer Walnuss-Baumreihe
Entw icklung eines Krautsaumes
Anlage eines Erdw eges
Entw icklung eines Blühstreifens
Entw . eines Krautsaumes auf entsieg. Radw .
Anlage von Winterlinden-Baumreihen
1:1 - Nachw eis gemäß § 4a (1) LG (Landw irtschaft) zu § 15 BNatSchG
89
Erläuterung zur ökologischen Inwertsetzung der Maßnahme E 8 (Fortsetzung) :
Kleintierdurchlass 60.000,00 €
Leiteinrichtung 60.900,00 €
Amphibienauffangrinne 4.000,00 €
Kosten Anlage gesamt 124.900,00 € (ohne Grunderwerb und Pflege / Unterhaltung)
Wertepunkte Wertzuwachs 4 WP (im Mittel bei Maßnahme auf Acker)
Kosten Anlage 2,10 € / qm (ohne Grunderwerb und Pfleg e)
Flächenäquivalent der fiktiven Maßnahme
Flächengröße 59.476,19 qm (124.900 € / 2,10 €)
Kompensationswert der fiktiven Maßnahme
Wertepunkte Ausgleich 237.904,76 WP (59.476,19 qm x 4 WP)
Wertepunkte Defizit 233.786,00 WP
Fazit:
Die Aufstellung zeigt, dass bei Zugrundelegung der geschätzten Kosten für die Maßnahme E 8 und der
Inwertsetzung einer fiktiven aber realistischen Maßnahme ein ökologischer Maßnahmenwert erreicht werden
kann, der geeignet ist, das bestehende ökologische Kompensationsdefizit wertmäßig zu begleichen.
fiktive Maßnahme Gehölzpflanzung / Offenlandbereich im Verhältnis 1:2 zur Deckung des
bestehenden Kompensationsdefizits
geschätzte Kosten für Maßnahme E 8: Kleintierdurchl ässe / Amphibienauffangrinne /
Leiteinrichtungen an der L 122
bestehendes Kompensationsdefizit gemäß "Vergleichen der Gegenüberstellung Naturhaushalt"
90
Anhang: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf den nachfolgenden Seiten befinden sich die Niederschriften zur Bürgerinformation, die in
der Stadt Frechen und der Stadt Köln (Bezirk Lindenthal) stattgefunden haben.
Gemäß Mitteilung der Stadt Frechen vom 06.10.2016 gab es hinsichtlich der öffentlichen Aus-
lage der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung bei der Stadt Frechen aus der Bür-
gerschaft keinerlei Reaktionen, Nachfragen noch Einbringungen.
Gemäß Mitteilung der Stadt Köln vom 08.11.2016 gab es hinsichtlich der öffentlichen Auslage
der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltu ng beim Bezirksamt Lindenthal der Stadt
Köln aus der Bevölkerung keine Rückmeldung.
1
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville Eifel
Bürgerinformation in Frechen am Donnerstag, den 04.03.2016
Projekt: 44 – 2636 – L 183, Ausbau zwischen K 6 (Krankenhausstr.) und L 361 (Aachener
Str.) mit Vollausbau der AS Frechen Nord und Verflechtungsstreifen BAB A 4
Eingangs erfolgte die Begrüßung der Bürger durch die Bürgermeisterin der Stadt Frechen,
Frau Stupp.
Im Anschluss erläuterte der Projektleiter Herr Hamacher von der Regionalniederlassung Ville
– Eifel die technische Planung, - hier insbesondere die Planungsverpflichtung, den Ausbau
der L 183 mit den Ausbildungen der Knotenpunkte, den Vollausbau der Anschlussstelle Fre-
chen – Nord und die Veränderungen im BAB Bereich, zwischen AS Frechen – Nord und AK
Köln-West, die Verkehrs- und Lärmgutachten und die Rad- und Fußgängerverkehrsführun-
gen.
Danach stellte die Landschaftsplanerin der RNL Ville – Eifel, Frau Worms, den Landschafts-
pflegerischen Begleitplan zur Maßnahme den Bürgern/innen vor, ging auf das Untersu-
chungsgebiet in der Bestandsaufnahme und
–-bewertung, auf die Landschaftspläne des
Rhein – - Erft - Kreises und der Stadt Köln und auf die eingriffsrelevanten Beeinträchtigun-
gen und Gefährdungen ein. Dabei wurden auch die geplanten Entsiegelungs- und Kompen-
sationsmaßnahmen vorgestellt.
Bürger 1
Anfrage nach Möglichkeit der asymetrischen Anlegung
Frau Worms informiert, dass die Überlegung der Landschaftsbehörde der asymetrischen
Anlegung überprüft wurde, aus unterschiedlicher Gründen jedoch nicht möglich war.
H. Stahlschmidt (Stadt Frechen)
Frage zum zeitlichen Ablauf
Die Anregungen aus den Bürgerbeteiligungen werden geprüft und gegebenenfalls bei der
Planung berücksichtigt. Bis Ende III Quartal 2016 benötigt die RNL Ville – Eifel danach für
die Einarbeitung und die Einleitung der Planfeststellung. Dann sind die Einwendungen im
Verfahren und der Erörterungstermin abzuarbeiten ehe der Planfeststellungsbeschluss er-
folgt. Mit dem Bau ist frühestens, wenn alles gut läuft, im Jahr 2019 / 2020 zu rechnen.
Bürger 2
1. Anschluss Frechen Nord, - soll Halbanschluss zum ganzen werden?
2. Wurmfortsatz Europaallee im Knotenpunkt?
zu 1. Teilplanfreier Knotenpunkt mit Ein- und Ausfä deln in der übergeordneten sowie Ein-
und Abbiegen und Kreuzen in der untergeordneten Straße als plangleiche Knoten in
der Betriebsform Vorfahrtsregelung mit Lichtsignalanlage.
2
Zusätzliche Erklärung von Herrn Stahlschmidt:
- AS ist kein typisches Kleeblatt – sondern hat innenliegende Ohren
zu 2. Die Fahrstreifengeometrie für den neuen Ansch luss der Europaallee sieht einen
Linksabbieger von 84m und einen kombinierten Geradeaus-/ Rechtsabbieger von 21
m Rückstaulänge vor. Der längere Linksabbieger ist maßgebend für die Bemessung
beider Fahrstreifen.
Bürger 3
Frage: Verkehrsentwicklung – Prognose bis 2030
Untersuchung zum bestehenden Netz und jetzigen Zeitpunkt. Hier ist jeweils der am stärks-
ten belastete Abschnitt aus dem Prognose Planfall 2030 angegeben, der dem Analyse-Wert
aus 2013 gegenüber gestellt wird.
Gesamtverkehr Analyse 2013:
L 183 - 24.500 DTV/W (Bereich zwischen K6 und L361)
BAB 4 - 80.500 DTV/W (Bereich zwischen AS Frechen-Nord und AK Köln-West)
Gesamtverkehr: Prognose Planfall 2030
L 183 – 40.000 DTV/W (Bereich zwischen K6 und L361)
BAB 4 – 109.000 DTV/W (Bereich zwischen AS Frechen-Nord und AK Köln-West)
Anmerkung Bürger:
Gutachten passt nicht zur Untersuchung IHK, Prognosen stimmen nicht überein. IHK spricht
von Verdoppelung der LKW-Zahlen
Angebot seitens Herr Hamacher:
Prognosezahlen der IHK mitbringen und mit Zahlen Landesbetrieb vergleichen. Zahlen sind
ohne genaue Angaben bzgl. Schwertransporte, LKW etc. nicht vergleichbar bzw. Herr Hama-
cher nimmt Zahlen gerne mit und vergleicht dann.
Bürger 4
Frage: Sinn und Zweck des großen Projekts
Der Bedarf zum Ausbau der L 183 wurde aufgrund der Verkehrszahlen, auch unter Einbezie-
hung der untergeordneten Verkehre überprüft.
Alternativen wurden bedacht, - vorliegende Planung ist das Ergebnis der Überlegungen
Der Bedarf dieser Maßnahme leitet sich aus den Untersuchungen über die Verkehrsverhält-
nisse rund um das AK Köln-West ab. Dies sieht im Ergebnis übergreifende Maßnahmen zur
Verbesserung der verkehrlichen Situation im AK vor (siehe hierzu: Verkehrsuntersuchung
des Autobahnkreuzes Köln-West vom Ing.-Büro Dr. R. Trapp, Stand 05.11.2008).
Ein Teil dieser gutachterlich festgestellten Verbesserungsmaßnahme ist der vier-streifige
Ausbau der L 183 mit einem Vollausbau der AS Frechen-Nord und anschließenden Verflech-
tungsstreifen bis zum AK Köln-West.
3
H. Stahlschmidt:
Leistungsfähige Landesstraße 183 notwendig auch wegen Busplanung (ÖPNV)
4-streifiger Ausbau hat positive Wirkung für ÖPNV an Weiden-West
Bürger 5
Verkehrsbelastung Krankenhausstraße
Gesamtverkehr Analyse 2013: DTV/W beträgt 15500 [Kfz/WT]
Gesamtverkehr Planfall 2030: DTV/W beträgt 18.000 [Kfz/WT]
Bürger 6
Radwegeführung während der Bauzeit?
Verkehrsführung für Radfahrer während der Bauphase in bisherigen Bereichen weiterhin
möglich. Durch die Überplanung der Signalsteuerung gibt es zukünftig eine Radwegsignali-
sierung und somit wird die Radwegnutzung wesentlich attraktiver.
Bürger 7
Analyse der Flächen erfolgt?
Frau Worms:
Hinsichtlich der eingriffsrelevanten Schutzgüter beinhaltet die Konfliktanalyse die Prognose
und Bewertung der im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG zu er-
mittelnden Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
und des Landschaftsbildes einschließlich der Einschätzung ihrer Vermeidbarkeit und Erheb-
lichkeit. Dies setzt eine eingehende Bestandserfassung und -bewertung von Wert- und Funk-
tionselementen sowie die Kenntnis der vorhabenbedingten Wirkungen voraus.
Zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Verbesserung der Erholungsfunktion sowie als
Ersatz für den vorhabenbedingten Verlust von vergleichsweise prägenden älteren Baumbe-
ständen wird die südwestlich von Gut Clarenhof vorhandene wegebegleitende Walnuss-
Baumreihe in einem Teilabschnitt nach Osten bis zur Hochspannungsleitung verlängert (Jug-
lansregia – 10 m Baumabstand). Damit wird ein Teil der Festsetzung 5.2-313 des Land-
schaftsplanes 8 des Rhein-Erft-Kreises umgesetzt.
Nachfrage nach Pflege der Bäume
Landesverwaltung übernimmt ca. 3 Jahre die Anwuchs Pflege, danach wird ein Pflegevertrag
vom Landesbetrieb abgeschlossen oder die Pflege wird kapitalisiert an die Stadt Frechen
übertragen.
Bürger 8
Krankenhausstraße und Altenwohnheime – erhöhter Lärmschutzbedarf berücksichtigt?
Beim vorliegenden Ausbau ist sowohl für die L 183 als auch für die A 4 inkl. der Erweiterung
der AS Frechen-Nord von einer wesentlichen Änderung einer Straße gemäß § 1 Absatz (2),
Satz 1, 16. BImSchV, auszugehen. Danach besteht ein Anspruch auf Lärmschutz für die An-
wohner in der Nachbarschaft
4
Bei Neubau oder der wesentlichen Änderung von Straßen
u.a. dann, wenn einer der folgenden Grenzwerte für die diesem Vorhaben zuzuordnende Ge-
bietsnutzung überschritten wird für Tag / Nacht: Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete
64 / 54 Dezibel (A), reinen und allgemeinen Wohngebieten 59 / 49 Dezibel (A), bei Kranken-
häusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 / 47 Dezibel (A) und in Gewerbegebieten
69 / 59 Dezibel (A).
Nachfrage: Wie wird das Krankenhaus berücksichtigt?
Beim Krankenhaus sind die Grenzwerte nicht überschritten!
Weitere Nachfrage: Wird Lärm gemessen oder berechnet?
Berechnet, die Berechnung und der Mittelungspegel ist rechtlich festgelegt und anerkannt.
Lärmschutzmaßnahmen sind erforderlich, wenn der Beu rteilungspegel infolge des Baus die
maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschreitet.
Angebot: 1 Gebäude auswählen, z. B. das Krankenhaus oder auch 2 weitere Gebäude und
der Landesbetrieb ermittelt die Lärmwerte.
Bürger 9
Frage zur Flächeninanspruchnahme: Werden Flächen benötigt – z. B. westliche Lage vom
Neuenhof
Es werden Flächen gebraucht; diese können im Detail nicht vorgestellt werden, Pläne exis-
tieren.
Bei Einzelfragen können diese gerne in Euskirchen eingesehen werden bzw. können die Na-
men vermerkt werden und man setzt sich mit den Einzelnen in Verbindung
Ergänzende Frage
Bestehender Lärmschutz an der BAB ist bei Nord-West-Wind lauter – sonst ruhig, an wen
kann man sich wenden?
Beim Landesbetrieb Straßenbau ist die ANL Krefeld zuständig. Bei falschem Verkehrsgut-
achten Verpflichtung zur Nachrüstung.
Bürger 10
Westlich der Bonnstraße wird in Punkto Lärm nichts verändert?
Richtig, untersucht wurde, ob Wände eine Minderung des Lärms bringen, dies ist nicht der
Fall, dadurch wurden sie nicht geplant.
Hinweis Bürgerin: einfache Möglichkeit – Tempolimit
Erklärungen zu Tempolimits, aufgrund der Berechnungen keine Veranlassung, nur sinnvoll
bei hohem LKW-Anteil
5
Bürger 11
Bauabwicklung, Bau der Brücke und Bauphasen. Gibt es da Vorstellungen und Zeitplan?
Folgende Vorstellungen gibt es:
1. Brücke neue Breite – alte Lage
2. Immer eine Richtung befahrbar?
Zeitplan
1. Vorentwurf Ministerium nach Genehmigung
2. Im Anschluss Planfeststellung
3. Bau nach Erlangung Baurecht
Vorentwurf ist bisher noch nicht genehmigt.
abschließend:
Hinweis auf Flyer, bis zum 15.03.2016 können Anregungen und Bedenken noch schriftlich
bei der Stadt Frechen oder bei der RNL Ville – Eifel eingereicht werden.
Schriftlich einreichen – detaillierter
Bei der Stadt Frechen und der Regionalniederlassung Ville Eifel sind keine weiteren schriftli-
chen Anregungen und Bedenken vorgebracht worden.
aufgestellt: Euskirchen im August 2016
gez.: Mathar
(Mathar)
1
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville Eifel
Bürgerinformation in Lindenthal am Donnerstag, den 10.03.2016
Projekt: 44 – 2636 – L 183, Ausbau zwischen K 6 (Krankenhausstr.) und L 361 (Aachener
Str.) mit Vollausbau der AS Frechen Nord und Verflechtungsstreifen BAB A 4
Eingangs erfolgte die Begrüßung der Bürger durch die Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer-
Frerker.
Im Anschluss erläuterte der Projektleiter Herr Hamacher von der Regionalniederlassung Ville
– Eifel die technische Planung, - hier insbesondere die Planungsverpflichtung, den Ausbau
der L 183 mit den Ausbildungen der Knotenpunkte, den Vollausbau der Anschlussstelle
Frechen – Nord und die Veränderungen im BAB Bereich, zwischen AS Frechen – Nord und
AK Köln-West, die Verkehrs- und Lärmgutachten und die Rad- und
Fußgängerverkehrsführungen.
Danach stellte die Landschaftsplanerin der RNL Ville – Eifel, Frau Worms, den
Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Maßnahme den Bürgern/innen vor, ging auf das
Untersuchungsgebiet in der Bestandsaufnahme und -bewertung, auf die Landschaftspläne
des Rhein - Erft - Kreises und der Stadt Köln und auf die eingriffsrelevanten
Beeinträchtigungen und Gefährdungen ein. Dabei wurden auch die geplanten Entsiegelungs-
und Kompensationsmaßnahmen vorgestellt.
Die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Bürger/innen wurden dann
nach Eingang von der Bezirksbürgermeisterin Frau Blömer–Frerker moderiert und
unmittelbar, bzw. die schriftliche Eingabe bei der Protokollerstellung, beantwortet.
Personenbezogene Daten sind neutralisiert (Datenschutz), - die Stellungnahme des
Straßenbaulastträgers ist kursiv angefügt.
Bürger 1
Welche Gespräche hat der Landesbetrieb hinsichtlich einer Verbesserung des ÖPNV –
Angebotes (z. B. Erweiterung der Parkplätze in Weiden-West) mit der Stadt Köln bzw. der
KVB geführt?
Eine Erweiterung des Pendlerparkplatzes Weiden-West gehört nicht zum Aufgabenbereich
des Landesbetriebes.
Der geplante Abschnitt der L 183 wird von den Buslinien 145 (Bocklemünd-Bachem) und 965
(Frechen-Weiden) befahren. Mit dem Ausbau der Maßna hme verbunden ist somit auch eine
verbesserte Beförderungsqualität im ÖPNV.
Bürgerin 2
Wie hoch ist die Lärmschutzmaßnahme (Wall + Wand) an der Nordseite, Richtung Felder?
Autobahn lag bisher in Hochlage. Genaue Höhe?
Für die vorliegende Ausbaumaßnahme wurde im Rahmen der Lärmvorsorge eine
lärmtechnische Untersuchung durchgeführt.
Auf dieser Grundlage ist zur Verbesserung der Immissionssituation auf der Nordseite der A 4
– im Abstand von 3,00 m zum Rand des geplanten Standstreifens neben dem
2
Verflechtungsstreifen – eine Kombination aus einem 5,00 m hohem Lärmschutzwall und
einer 2,50 m hohen aufgesetzten Lärmschutzwand geplant. Die Anlage beginnt an dem
bestehenden, auch ca. 5,00 m hohem LS-Wall, bei Bau-km 62+210,000 und endet bei Bau-
km 61+056,500 am geplanten Überführungsbauwerk der L 183 und ist somit 1155 m lang.
Die Lärmschutzwand auf dem Wall muss zur Vermeidung nachteiliger Reflexionen
autobahnseitig hoch absorbierend ausgebildet werden.
Bürger 3
1. Anschluss K 6: Wie wird sichergestellt, dass die Busschleuse umgesetzt wird?
2. Lärmschutz: Bonnstr. (L183) Richtung Weiden?
3. Leistungsfähigkeit: mit L 183 ab Aachener Str. R tg. Pulheim zweispurig?
4. P + R Weiden West?
zu 1. Die Einrichtung einer Busschleuse, um die mis sbräuchliche Nutzung des Frechener
Weges zu unterbinden, gehört nicht zum Aufgabenfeld des Straßenbaulasträgers der
Landesstraße. Dies ist die Aufgabe der jeweiligen Kommune. Der
Straßenbaulastträger plant hierfür den Knotenpunkt so um, dass geometrisch nur
noch die gewünschten Fahrbeziehungen möglich sind. Dies bedeutet, dass nur noch
rechts/links Ein- und Ausbieger möglich sind. Entsprechende
Lichtsignalisierungsprogramme und die entsprechende Beschilderung sind im
Rahmen des gesamten Projektes mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
abzustimmen.
zu 2. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnu ngen haben bei der
Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der L183 für den Ort Weiden
ergeben, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz bestehen.
Bei der Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der A4 ergab, dass
für den Ort Weiden ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht. Dieser wird wie bei
der Antwort zu Bürgerin 2 beschrieben, vorgesehen.
zu 3. Der Ausbau des Knotenpunktes L 183 / Aachener Str. erfolgt mit kleineren baulichen
Aufwendungen. Für den südlichen Ast der L 183 ist gemäß HBS die Gesamtlänge
des Linksabbiegers in Richtung Königsdorf zu vergrößern. Hierbei sind dies in der
Zusammensetzung 75 m La, 40 m Lv und 70 m Lz. Der notwendige
Einfädelungsstreifen von der L 361 kommend kann auf der L 183 nicht entsprechend
der RAL mit 200 m Länge ausgebildet werden. Er wird auf ca. 150 m reduziert;
hierdurch bedarf es keiner weiteren seitlichen Verschiebung und Abrückung der
parallelen Zufahrtsstraße zum Clarenhof.
zu 4. Eine Erweiterung des Pendlerparkplatzes Weide n-West gehört nicht zum
Aufgabenbereich des Landesbetriebes.
Bürgerin 4
Welche Auswirkungen stellen die Maßnahmen für den Frechener Weg dar?
Der im nördlichen Ast der L 183 verbleibende Linksa bbieger in den Frechener Weg ist nur
noch dem Busverkehr vorbehalten und somit auf eine auskömmliche Gesamtlänge von 20 m
3
+ 20 m + 70 m = 110 m reduziert. Im Anschlussast de s Frechener Weges (K 6) entfällt
ebenfalls die Geradeausspur. Die Links- und Rechtsa bbieger sind mit Mindestlängen von La
= 20 m, Lv = 20 m und Lz = 50 m bemessen.
Bürgerin 5
Wie wird Wohnbebauung vor Durchgangsverkehr geschützt (Zuwegung Frechener Weg-
Weiden-Junkersdorf)
Siehe hierzu Ausführungen zu Bürger 3, 1. Absatz und Bürgerin 4
Bürger 6
1. Lärmschutz A 4 (Betonfahrbahn) Anregung OPA und Lärmschutz L 183
2. Ausgleichsflächen
3. Versorgungsleitungen (Gas, Strom)
zu 1. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechn ungen haben bei der
Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der L183 für den Ort Weiden
ergeben, dass keine Ansprüche auf Lärmschutz bestehen. Lediglich die
prognostizierten Immissionen aus der L183 zur Nachtzeit an der West- und
Nordfassade des Gebäudeteils Bonnstraße 59-61 sowie an der Westfassade des
Gebäudes Europaallee 125 überschreiten (geringfügig) den Grenzwert für
Gewerbegebiete, so dass ein Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach besteht.
Augenscheinlich ist hier nur von einer Büronutzung mit Tagansprüchen auszugehen,
Schlafräume konnten nicht ausgemacht werden. Über den passiven Schallschutz
muss letztlich im Zuge der Erstattungsregulierung vor Ort in Abhängigkeit der
tatsächlichen Nutzung entschieden werden.
Bei der Anspruchsprüfung aus den Straßenverkehrsgeräuschen der A4 ergab, dass
für den Ort Weiden ein Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht. Dieser wird wie bei
der Antwort zu Bürgerin 2 beschrieben, vorgesehen. Des Weiteren wurden bei der
lärmtechnischen Berechnung Abminderungswerte für die Fahrbahnbeläge von mind.
DStrO = -2 dB(A) innerhalb der Ausbaugrenzen angesetzt. Diese Werte werden
bereits von den vorhandenen Fahrbahnbelägen (SMA 8 und Betonfahrbahn)
eingehalten. Auch hinsichtlich eines hohen Schwerverkehrsanteiles von über 16% am
Tag und über 30% in der Nacht ist es angebracht die vorhandene Bauweise zu
belassen und keinen OPA einzubauen. Des Weiteren weist der OPA gegenüber den
vorhandenen Fahrbahnbelägen eine deutlich kürzere Lebenserwartung hinsichtlich
der bautechnischen und akustischen Dauerhaftigkeit auf.
zu 2. Die sich auf der Grundlage der vorliegenden t echnischen Planung ergebenden
unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, die durch
landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen oder zu ersetzen sind, werden
benannt und den geplanten Maßnahmen gegenübergestellt. Berücksichtigung finden
hierbei auch die „in sich ausgeglichenen Flächen“. Inhalte und Struktur entsprechen
der Vorgabe der ELES-Arbeitshilfe.
zu 3. Im Ausbaubereich der Gesamtmaßnahme befinden sich diverse Leitungen der
öffentlichen Versorgung und Telekommunikationslinien, die soweit erforderlich, den
neuen Verhältnissen angepasst, gesichert oder verlegt werden müssen. Es ist
grundsätzlich festzustellen, dass Leitungsverlegungen nur im notwendigen Umfang
4
durchgeführt werden. Bei den erforderlichen Leitungsanpassungsarbeiten werden im
Rahmen der Ausführungsplanung und vor Durchführung der Baumaßnahme in jedem
Einzelfall die bestehenden Rechtsverhältnisse im Hinblick auf Folgekostenregelung
geprüft.
Bürger 7
1. Verkehrsprognose?
2. Lärmschutz A4 / L 183 (Optimierungsmöglichkeiten untersucht)?
zu 1. Die bestehenden und zu erwartenden Verkehrsve rhältnisse für die vorliegende
Maßnahme sind im Einzelnen. in den vier Untersuchungen
Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West (Nov. 2008)
Verkehrsuntersuchung L 183 (Juli 2009)
Verkehrsuntersuchung L 183 (November 2015) des In g. Büros Dr. R. Trapp
Ergänzende Untersuchung (Juni 2016) zur vorgenann ten Verkehrsuntersuchung
erläutert.
Tabelle 1: Prognoseverkehrsbelastungen 2030
Prognose 2030 / L 183 Verkehrsbelastung
Streckenabschnitt
DTV w SV w
[Kfz/WT] [Kfz/WT]
L 183: L 361 bis nördl. Rampe AS Frechen-
Nord
40.000 3.400
L 183: nördl. bis südl. Rampe AS Frechen-
Nord
37.000 3.250
L 183: südl. Rampe bis Krankenhausstraße 31.500 2.3 50
Prognose 2030 / A4 (einschl. Rampen) Verkehrsbelastung
Streckenabschnitt
DTV w SV w
[Kfz/WT] [Kfz/WT]
A 4: westlich AS Frechen-Nord 105.500 21.300
A 4: östlich AS Frechen-Nord 109.000 22.000
Nördliche Rampen AS Frechen-Nord 18.000 2.050
Südliche Rampen AS Frechen-Nord 18.500 2.100
Auf Basis der v. g. Prognoseverkehrszahlen für 2030 wurde die Planung der
Knotenpunkte des vorliegenden Entwurfsabschnittes der L 183 durchgeführt.
Nähere Angaben zu den Verkehrszahlen oder den Empfehlungen sind dem
Schlussbericht “Verkehrsuntersuchung L 183“, Teil Erläuterungsbericht, Stand
November 2015, zu entnehmen
5
zu 2. Im Rahmen der Lärmschutzuntersuchungen wurden diverse Varianten untersucht und
optimiert. Weitere Aussagen zum Lärmschutz siehe Bürgerin 2, Bürger 3 und Bürger
6
Bürgerin 8
Woanders werden überall Radwege geplant und gebaut, einer soll wegfallen – ist denn da
kein Radverkehr? Oder wird auch zukünftig keiner erwartet?
Vorgesehen ist für den Ausbau aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung ein
Regelquerschnitt RQ 21, also ein zweibahniger, durch einen baulichen Mittelstreifen
getrennter Querschnitt, der auf der westlichen Straßenseite durch einen 2,50 m breiten
Rad- und Gehweg ergänzt wird. Der seitliche Trennstreifen zur Fahrbahn beträgt 1,75m;
das abschließende Bankett des Rad- und Gehweges ist 0,50 m breit.
Bürgerin 9
1. L 183 Richtung Pulheim, Auswirkungen auf jetzt i n Planung befindliches Teilstück?
2. Ausbau Kreuzung Brauweiler / Widdersdorf Planun gsstand?
zu 1. Als Planungsvorgaben für die L 183 in Richtun g Pulheim sind, aufgrund der
vorhandenen Verkehrsbelastung, zur Zeit nur punktuelle Verbesserungen
erforderlich, - so besteht z. B. der Planfeststellungsbeschluss für eine baureife
Ortsumgehung Pulheim-Sinnersdorf. In Richtung Süden, bis zur L496 besteht eine
Folgeplanung für einen vierspurigen Ausbau der L 183.
zu 2. Beim Knotenpunkt L 183 (Bonnstraße) / L 213 bei Brauweiler bestehen beim
Straßenbaulastträger keine Ausbauabsichten.
Bürgerin 10
1. Lärmbelästigung nach Ausbau, genauer Lärmschutz?
2. Wieso Bau Aachener Str., hier ist die Bonnstr. d och schon 4-spurig mit entsprechendem
Anschluss?
3. Ab wann wird gebaut?
zu 1. Lärmschutz siehe Bürgerin 2, Bürger 3 und Bürger 6 und 7
zu 2. Der Knotenpunkt L 183 / L 361 (Aachener Str.) ist erst im Jahr 2004 ausgebaut worden,
zunächst war ein weiterer Aus- bzw. Umbau im Vorentwurf nicht vorgesehen. Durch die
nachträglichen Einschränkungen der Fahrbeziehungen am Knoten der nördlichen
Rampen der A 4 / L 183 / K 6 (Frechener Weg) wurden aber Auswirkungen auf den v. g.
Knoten vermutet. Somit schien ein umfangreicher Umb au unumgänglich. Der
Knotenpunkt sah deshalb zunächst in der planerischen Zielsetzung einen zweistreifigen
Linksabbieger auf der Aachener Straße in Richtung L 183 vor. Nach HBS bedarf es
jedoch nur eines verlängerten Linksabbiegestreifens von La = 75 m, Lv = 40 m und Lz =
50 m. Der vorh. Mittelstreifen in der L 361 ist hie rdurch in geringerem Umfang zu
verschlanken. Damit bleibt es bei einem Ausbau mit kleineren baulichen Aufwendungen.
Für den südlichen Ast der L 183 ist gemäß HBS die Gesamtlänge des Linksabbiegers in
Richtung Königsdorf zu vergrößern. Hierbei sind dies in der Zusammensetzung 75 m La,
40 m Lv und 70 m Lz.
Der notwendige Einfädelungsstreifen von der L 361 kommend kann auf der L 183 nicht
entsprechend der RAL mit 200 m Länge ausgebildet we rden. Er wird auf ca. 150 m
6
reduziert; hierdurch bedarf es keiner weiteren seit lichen Verschiebung und Abrückung
der parallelen Zufahrtsstraße zum Clarenhof.
zu 3. Bei idealen Voraussetzungen, Planfeststellungsverfahren ohne Klage etc., könnte die
Maßnahme ab 2019 – 2020 im Bau sein.
Bürger 11
1. Welchen Zweck verfolgt die Maßnahme?
2. Wird die Situation im Tunnel dadurch verbessert?
zu 1. Bei der geplanten Baumaßnahme, die auf den St adtgebieten von Köln und Frechen
liegt, handelt es sich um den 4-streifigen Ausbau der L 183 (ehemals alte
Bonnstraße) zwischen der K 6 (Krankenhausstraße) und der L 361 (Aachener Straße,
ehem. B 55). Weiterhin um den Vollausbau der „halben“ Anschlussstelle Frechen-
Nord an die A 4 mit komplettierenden Ein- und Ausfahrten in und aus Richtung Köln,
sowie die Erweiterungen des sechsstreifigen Querschnitts der A 4 zwischen dem
Autobahnkreuz Köln-West und der Anschlussstelle Frechen-Nord durch beidseitig
angelegte, durchgehende Fahrspuren als Verflechtungsstreifen.
Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden das Brückenbauwerk der L 183 über die A 4
erneuert und eine zusätzliche Anbindung an das Gewerbegebiet Europaallee der
Stadt Frechen angelegt.
Die vorhandenen Knotenpunktskonstruktionen des Teilanschlusses werden auf den
Vollausbau der AS erweitert und eine vorhandene, die L 183 kreuzende Rad-/ Geh-/
Wirtschaftswegeverbindung mit dem Anschluss Clarenhof zusammengefasst und zu
einem gemeinsamen Knotenpunkt umgebaut.
Die engere Verknüpfung des gesamten Raumes mit der A 4 durch den Vollausbau
des AS Frechen-Nord und durch den geplanten Teilanschluss AS Königsdorf
bewirken eine spürbare Verkehrsentzerrung und damit auch eine höhere
Verkehrssicherheit im gesamten von dieser Maßnahme betroffenem Verkehrsnetz.
Hinzu kommt eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit durch das
Anlegen von durchgehenden Verflechtungsstreifen auf der A 4, die eine günstigere
Verflechtungsmöglichkeit auf diesem durchgehenden Fahrsteifen herbeiführen.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird im gesamten Ausbauabschnitt der
L 183 allein schon durch die Wahl des Regelquerschnittes RQ 21, ein zweibahniger,
durch einen baulichen Mittelstreifen getrennter Querschnitt, erzielt. Ein sicheres
Begegnen und Überholen sind hierdurch zwangsläufig gegeben. Der Rad- und
Fußgängerverkehr ist vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt und somit die
Voraussetzung einer sicheren Nutzung durch die schwachen Verkehrsteilnehmer
erfüllt.
zu 2.
Derzeit werden alle im Raum vorhandenen VU gesichtet und überprüft im Hinblick auf
die Ausrichtung der Szenarien. Eine Aussage zur Auswirkung auf den Bereich des
Tunnels bei Lövenich wird in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet.
Aus der Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West (Sta nd Februar 2009) geht hervor,
dass im Maßnahmenpaket der Variante P zur Verbesserung der Verkehrsqualität des
AK-Köln-West unter anderem der Vollausbau der AS Frechen-Nord erforderlich ist.
Dies trägt mitunter zur Reduzierung der Kfz-Belastung im Bereich der Anschlussstelle
K-Lövenich bei.
7
Bürger 12
Wird die Einfädelungsspur von der L 183 auf die Aachener Str. (L 361) Richtung Köln
verlängert?
Die Einfädelungsspur von der L183 auf die Aachener Str. (L 361) in Richtung Köln wird baulich
nicht verändert.
Bürgerin 13
Kreuzung Bonn Str. / Dürener Str. kann laut Gutachten der Großmarkt nicht mehr ausgebaut
werden?
Der Kreuzungsbereich Bonnstr. / Dürener Str. steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang
mit der jetzt offengelegten Planungsmaßnahme.
Derzeit werden alle im Raum vorhandenen VU gesichte t und überprüft im Hinblick auf die
Ausrichtung der Szenarien. Eine Aussage zur Optimie rung des Knotens wird in die
Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet.
Bürger 14
Der Kölner Westen ist stark staubelastet, schon jetzt bricht Chaos in Widdersdorf und
Lövenich aus, wenn es Stau am Westkreuz gibt, weil Autos Richtung Norden in Bocklemünd
auffahren. Warum wird die Planung nicht weiter Richtung Norden vorangetrieben?
Weitere Planungsaufträge an Straßen NRW bestehen derzeit nur punktuell. Verbesserungen
im Zuge der L 183 siehe auch Bürgerin 9.
Bürgerin 15
1. Warum keine Bepflanzung unter Hochspannung?
2. Warum jetzt Lärmschutz an der Autobahn?
3. Was ist mit der Fläche nördlich des Lärmschutzwa lls?
4. Bleibt Wirtschaftsweg westlich Klarenhof bis Köl n – Aachener Autobahn erhalten?
5. Wie ist die Verkehrsberuhigung Frechener Weg gew ährleistet?
zu 1. Sicherheitsrelevante Belange nach DIN VDE 021 0 und DIN VDE 0105 bestimmen die
Abstände zu Freileitungen. Eine Orientierungshilfe gibt weiterhin die VDEW zu
Bepflanzungen und zur Trassenpflege. In der Regel wird aus Unterhaltungsgründen
auf Bepflanzungen unter Stromtrassen mit Solitärgehölzen verzichtet. Bepflanzungen
mit niedrigwachsenden Sträuchern sind in Abstimmung mit dem jeweiligen
Versorgungsträger möglich.
zu 2. Durch den Ausbau der L 183 zwischen K 6 (Kran kenhausstr.) und L 361 (Aachener
Str.) mit Vollausbau der AS Frechen Nord und Verflechtungsstreifen BAB A 4 ergibt
sich nach §1 Abs.2 der 16.Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetz vom 2.Juni 1990 (BGBL, S. 1036) eine wesentliche
Änderung die Anspruch auf Lärmvorsorge auslöst.
Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass entlang
der A 4 Lärmschutzmaßnahmen von Nöten sind. Weitere Auswirkungen auf die
siedlungs- und freiraumbezogenen Erholungsflächen finden nicht statt.
8
zu 3. Die Fläche nördlich des Lärmschutzwalls unter liegt der Planungshoheit der Stadt
Köln. Die Fläche hat derzeit eine Ausweisung mit landwirtschaftlicher Nutzung.
zu 4. Der Wirtschaftsweg westlich Klarenhof bleibt erhalten.
zu 5. Frechener Weg s. Bürger 3 und Bürger 4 jeweil s Abs. 1
Bürger 16
Rad- und Fußweg zwischen altem Schwimmbad und Frechen (Belohnung der Weidener für
Abgase und zusätzlichen Verkehr)?
Zu den projektbezogenen Aufgaben zum Ausbau der L 183 gehört nicht die Planung einer
fuß- und radläufigen Verbindung zwischen Weiden und Frechen.
Bürgerin 17
Der Ausgleich soll im Weidener Grünzug West erfolgen.
Die Ermittlung der Eingriffswirkung basiert auf der Gesamtausstattung des Naturhaushaltes.
Beim Ausbau werden Flächenverluste wie auch randliche Störungen verursacht. Hiervon
sind überwiegend Offenlandbereiche und linear ausgeprägte Gehölzstandorte betroffen.
Beeinträchtigungen durch direkte und indirekte Projektwirkungen können durch Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sind mit den TÖP’s abgestimmt.
Drei wesentliche Gründe sprechen aus Sicht von Straßen.NRW gegen eine Umsetzung von
Maßnahmen im Gebiet zwischen der Autobahn und der Ortslage Weiden:
• Die Fläche befindet sich im Privateigentum, eine enteignungsgleiche Umsetzung einer
Ausgleichsmaßnahme kann rechtlich nicht durchgesetzt werden.
• § 4a (3) Landschaftsgesetz gibt vor, dass Maßnahmen vorrangig sind, die „… keine
zusätzlichen Flächen in Anspruch nehmen … (und) … auf die Renaturierung versiegelter
Flächen gerichtet sind. …“.
• Die Straßenbauverwaltung selbst besitzt Flächen, die für Kompensationsmaßnahmen
geeignet sind.
Schriftlicher Einwand 1 ( Schreiben vom 12.03.2016 )
1. Zufahrt zum Gut Clarenhof aus Richtung Norden er halten.
2. Bauzeit auf ein Minimum verkürzen, Zuwegung zum Gut Clarenhof 24 h sicherstellen.
Von Haftung gegenüber Mietern und Pächtern freistellen.
3. Unterirdischer Fußgängertunnel zur Weihnachtsbau mkultur westlich der L 183.
4. Zufahrten zu Feldern
5. Flächenverbrauch auf Minimum reduzieren (Ersatzg rundstücke etc.)
6. Walnussreihe, Eigentumsübergang, Unterhaltung.
7. Anschluss und Ausstattung der Wirtschaftswege.
8. Zuwegungen zu Gut Neuenhof.
9
9. Entzug von Flächen, Ertragsausfall, Ersatzlandbe schaffung.
zu 1. Für den süd- und nördlichen Linksabbieger auf der L 183 / ostseitiger Wirtschaftsweg
/ Zufahrt Clarenhof sind Mindestlängen für die Aufstell- und Verzögerungsstrecken mit
20 m + 20 m geplant. Die Verziehungslängen betragen jeweils 70 m. Der
Knotenpunkt ist nicht nach HBS bemessen.
Mit der vorbeschriebenen
Fahrstreifenanordnung sind alle Fahrbeziehungen zum Gut Clarenhof
uneingeschränkt möglich.
zu 2. Oberste Priorität und verständliches Anliegen der Straßenbauverwaltung ist es die
baubedingten Belästigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu
halten. Die Kreuzung der A 4 mit der L 183 erhält ein neues Brückenbauwerk. Das
vorhandene Bauwerk wird abgebrochen und durch ein neues Brückenbauwerk
ersetzt. Begonnen wird mit dem westlichen Teil neben der vorhandenen Fahrbahn
der L 183 die innerhalb dieses Bauabschnittes weiter dreistreifig unter Verkehr
verbleibt. Nach der Fertigstellung des westlichen Teilbauwerkes wird der Verkehr auf
diesen neuen Bauwerksteil auch wieder dreistreifig umgelegt, das vorhandene
ostseitige Bauwerk abgebrochen und durch ein neues den westlichen Bauwerksteil
ergänzendes Bauwerk ersetzt. Danach erfolgt erst der Ausbau der Ausbaustrecke.
zu 3. Die Planung und der Bau eines Fußgängertunnel s zum querungsfreien Erreichen der
westlich der L 183 gelegenen Weihnachtsbaumkultur vom Clarenhof aus, dienen der
besseren Organisation und den Verkaufsinteressen des Hofladens und sind nicht
Gegenstand der Planung zum Ausbau der L 183.
zu 4. Der landwirtschaftliche Verkehr sowie nennens werter Rad- und Fußgängerverkehr
kreuzen in Bau-km 1+397 die L 183. Für den landwirtschaftlichen Verkehr sind in
diesem Knotenpunkt alle Ein- und Abbiegefahrten in die L 183 möglich. Sonstige
zusätzliche Anschlüsse an die L 183 sind nicht eingeplant. Die landwirtschaftlichen
Flächen sind auch weiterhin über das vorhandene bzw. neue Wirtschaftswegenetz zu
erreichen. Weitergehender Bedarf wird nicht erkannt.
zu 5. Zur Begrenzung des baubedingten Flächenverbra uchs werden erforderliche
Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen oder Baustraßen soweit wie möglich
innerhalb des geplanten Trassenbereiches angelegt.
Die vorübergehend beanspruchten Arbeitsstreifen werden zügig wiederhergestellt
und – sofern erforderlich – neu bepflanzt oder eingesät.
Bei vorübergehendem Abtrag des Ober- und Unterbodens erfolgt eine getrennte und
sachgerechte Lagerung in Mieten gemäß DIN 18915. Hierbei werden Flächen mit
besonderen Standortqualitäten bzw. -funktionen oder wertvollen
Vegetationsstrukturen gemieden. Die Wiedereinbringung des Oberbodens auf
bauzeitlich in Anspruch genommene Flächen wird nach Abschluss aller Arbeiten
vorgenommen.
Die Inanspruchnahme des Bodens wird durch den Verzicht auf ein flächenintensives
Angleichen von Böschungen an das bestehende Gelände vermindert.
Im Zuge von Entsiegelungs- und Renaturierungs-/Rekultivierungsmaßnahmen
können Flächen für die Wahrnehmung natürlicher Funktionen im Bodenhaushalt
wiederhergestellt werden.
10
zu 6.
Zur Aufwertung des Landschaftsbildes und Verbesserung der
Erholungsfunktion sowie als Ersatz für den vorhabenbedingten Verlust von
vergleichsweise prägenden älteren Baumbeständen wird die südwestlich von
Gut Clarenhof vorhandene wegebegleitende Walnuss-Baumreihe in einem
Teilabschnitt nach Osten bis zur Hochspannungsleitung verlängert
(Juglansregia – 10 m Baumabstand). Damit wird ein Teil der Festsetzung 5.2-
313 des Landschaftsplanes 8 des Rhein-Erft-Kreises umgesetzt.
zu 7. Der landwirtschaftliche Verkehr sowie nennenswerter Rad- und
Fußgängerverkehr kreuzen in Bau-km 1+397 die L 183. Für den landwirtschaftlichen
Verkehr sind in diesem Knotenpunkt alle Ein- und Abbiegefahrten in die L 183
möglich. Sonstige zusätzliche Anschlüsse an die L 183 sind nicht eingeplant.
Die Führung und Querung der Radfahrer und Fußgänger innerhalb der einzelnen
Knotenpunkte ist durch die Signalisierung geregelt. Bei allen Querungen steht mit
Ausnahme der Wirtschaftswegequerung bei Bau-km 1+397 eine oder mehrere
Querungshilfen in Form von Fahrbahnteilern, Mittelstreifen und Dreiecksinseln zur
Verfügung. Dreistreifige Ausfahrten aus den untergeordneten Straßen erhalten
keinen zusätzlichen Fahrbahnteiler.
Wirtschaftswege: wie Belastungsklasse Bk 0.3, Zeile 1
Jedoch gem. RLW 2,5 cm Asphaltbeton
− 2,5 cm Asphaltbeton (AC 5 DL)
− 8,0 cm Asphalttragschicht (AC 22 TN)
− 49,5 cm Frostschutzschicht
− 60,0 cm Gesamtdicke
zu 8 . Die vorhandene Grundstückszufahrt zum Gut Neuenhof wird entsprechend ihres
derzeitigen Zustandes angepasst wieder hergestellt. Die bestehende
Verkehrssituation bleibt dabei unverändert.
Zu 9. s auch zu 5., Ertragsausfall wird geprüft und entschädigt, ist jedoch nicht Gegenstand
der Planung, ebenso wie die Ersatzlandbeschaffung. Der Landesbetrieb Straßenbau
kommt zu gegebener Zeit auf das Angebot der Hilfestellung zur
Ersatzlandbeschaffung zurück.
aufgestellt: Euskirchen im August 2016
gez.: Mathar
(Mathar)
Anlage 6 - Detaillageplan L5
6271 Zeichen
X 5611216653 i s i i U yasakorsse
“ “ “ “= .X%5644072.559 Zeichenerklärung
(Achse 229) Planung sonstiges
000.000 m nn a
"v Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
-0.128°% A m .
u Sickermulde DDSP Doppelte Dist: hutzplank
\_ ppelte Distanzschutzplanke
Larmschutzanlage DE 4 a
- 240.000 m
1200 \ 1 Fahrbahn mit Achse
\_ - .
| LS-Wall= 5.00m ü. OK Fahrbahnrand, R Mittelstreifen ZZ, frezuhaltendes Sichtfeld
m -
LS-Wand= 2.50m ü. OK Wallkrone 3 Br a
1) y Y
Länge = 1155m 2 Banket: Lichtsignalanlage
Rad- und Gehweg
- Banket:
(Achse 229) - en Regel ichni
\
400000.000 m Sickergraben egelungsverzeichnis
\_
, \L a — . \ ET] Fahrbahnteiler / Insel [] Ifd. Nr. im Regelverzeichnis
128% = E 5 o Verziehung des LS-Walles
[«P]
240.000 m E - Io _ BE Grünfläche
ggaon vw o|ıcNQ Verwaltung
“ EIS Z Rekultivierungsfläch
AL [74 m < 3 ZI ekulfivierungsflache Flurgrenze
\ a 2 ano Y & a m an Flurstücksgrenze
z e ” o an & a| + Immissionsschutz — Gemeindegrenze
EN 5 I =} 3 > 215 N
S E _ oO t|ım-< oO Ss <zZ\o oO
2 |g & S Oo £|m ss © o = 9 S Entwässerun
\_ oa Ss |s =} Q© u < © =} a| © SO Lärmschutzwall mit LS-Wand 9
= 7 s|% S 3 an? S = »12_—-—-8_
u” o© — o© _--- DH=63.50
uns PS 8 |= = v- Jo > -- SH=61.30 \
[3 = N U xD x Mineralölfernitg. DN 600 Bu VOLLER neuer Kanal mit Prüfschacht
= - m = - Fr} RRP Rotterdam Rijn Pipeleidin 30.0m J=15% Dt=Deckelhöhe
oO Verkehrszeichenbrücke nördl. Verflechtungsstreifen Sickermulde mit Rigole > = 3 Sckemnuldeo Rigole BT yn FIp g SHeSohlhöhe
erneuern! Standort mit b=2.00m 1 b=1.50m _.- | 7 .
L-Steinen einfassen jun | ne _- > 1] +“ Straßenablauf mit Anschlußltg
\_ ro „are =
\ | ® Ba “ __- DN 3008
BBugenZe ll. do... | - — -— -—-------117-----1-1117------------ - - -- - ----______-_- -- -—. \/ —Dde4 ——— vorh.Kanal mit Schacht
EEE Din _ en 50.0m J=1.5%
Mineralölfernleitung Venlo-wesseling _ _ _ _ — -— -— - === oO r \ — =
-—- —- -— ---7- 7707007 = Arbeitsstreif T \L Bear
--- —- - -— _— - 70072 DN 600 Arbeitsstreifen oo Meissireifen = Kanalabbruch
__L__-- 7070707 Be “m Sickermulde an vorh. Wallkröne
P—--7077 N anpassen
Sickermulde 1.50
Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
—$— Gradientenhochpunkt ©) ———— Landschaftschutzbegiet
—- Gradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil
®) = - Mulde an vorh. Graben
[ oO mt anpassen Naturdenkmal
25%,
en Querneigung
200 m Achse 229 x Anschluss an Bestand [ES Wasserschutzzone
u 50 Re -—-
n z NS B. 7 (Achse1)
! R=5817.15 Tas —— — — m | ! \ H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
—— ——— 0 1
{ _-. _—— — 345 \ 1 ! © H % 5 1,500%% 0.700% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.)
Aufenthaltsstufe H2 ! Zw 18 8 R . .
Achse 229 ——— —— Wirkungsbereich W3 | 3,50 BA B Ah DH 62.969 1! \ N Längsneigung u. Abstand zum nächsten
_-_ —— .
—— nach Aachen | DH 63.049 SH 60.879 n DH 63.533 DH Ara j = Neigungsbrechpunkt
| 350 DH 63.128 SH 60.838 = SH 60.991 masıe DH 82.72 =|3
| DH 63.889 75 SH-60.698 —_—— Achse log m __ oe __.__, SH 61.288 \_ RI $
\ DH 63.955 sh s0036 ——— _ Di u mi — -— -— —-— 1. 0... [_____._ en 2|%
DH 63.998 N SH 60.615 _— nn F H Te =&----—--—-. --—----._._._._.__._\ S S Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt
SH 60536 - nn R=580! | [NT Ss
zn | ’5 \z ITnun—————————— „TI
Del Blendschutzwall 1 F H \
ı
\ Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt
\_ |
a 315 | __ 0 _ ga nach Olpe 5
_— —— I — IAhse30 Mir Anschluss an Bestand D
—_— 1 - “| 3# = = EDSP 100m
_— _—1 DH 62749 B=538225 pp 7 En en ER — — ——— ———— = So SS 0000000000000.
_ _— 0752597 SH 61.647 250 u Ze m m
_- —— SH 61.529 nn =g — =;
=2 ——e
Achse 330 — — ge —— SH 61.170 - -
— ee SH 61.045 I
Te a sam u SH 60.820 va
I SH 60920 Arbeitsstrei \ &
fl fl fi f f f ı L fi fi fi fi f f 1 n \
1950 - - ii fi n n ı } ı f 1 ! 2 ——___________- — -.____ \ oO n
m = __ 2 vorh. Verkehrszeichenbrücke S Safzungsgemäß ausgelegen
— -.—-—._._ = _ > =
mo. ID eos in der Zeit vom
un a ID Bi bis
Lo. d Aufenthaltsstufe H2 -——_ ® I =—_, Ba DS NG En [wu] in der Gemeinde
I , , —, — =, === Wirkungsbereich W3 zoo =-—-_ a n— > S_ N S N RS [a P] \
Km SI = >D,QUIN SD e =
ln \L 6-1 II S.N N DS En zer und on Ger Ausiegung sind
_ - _ . 100 (Wingas) — < < rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
neuer Transportkanal Gascade-Gasleitung DN (Wing = I = an R< ortsüblich bekannt gemacht worden
DN 400 u. DN 500 sichern N NS „ t-
Fr SIND EIERN SS
Q i .
Tyssengas Gasleitung DN 600 c N S AAN + = Gemeinde:
ysseng N x \
I = INN \\ N
. _
Siehe Anschlußplanung Europaallee 8 zZ < NIIN IN ©
_ rd N r (Dienstsiegel)
I gel)
a 2 N N \ \ oO
der Stadt Frechen s al=70 NEN \\ S
- +1m m NAN \ \ = —_ (Unterschrift)
5 2a NUN \ \ >
Gascade-Gasleitung DN 400 Thyssen-Gasleitung DN 600 R-} ur = N \ \, \ m
\ N — m) N \N\ \ pas ui
sichern sichern D ’ juni N \ \ . . ,
ecyo>2%4 NANON N on Ingenieurgemeinschaft Planpartner
= 5% 4 NANRONN r —_
" zZ > n m N \ \ IN \ \ —_ Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
„ t = VUN
Schnitt 20-20 ARE NN
8 | 8.5 STERN
M. 1:250 (Bau-km 61+891) evlguüa A NN
| > VAN, \ Regionalniederlassung
— . .
43.50m N ON NN 7 Ville-Eifel Straßen.nıw.
I N \ \ \ \ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
9.00 2.001150 250, . . 3.50 2.00, 2.00 3,50 3,50 3.5 375 |, 250 ]1.5012.00 N \ \ \ \ \ Projekt-Nr.
Bö ö Mut B 1S.sIr. [5 V.Sir. 501.517. 1 B Mu N ANNO 44-2636
| \ N \ \NEN \ L 183 5006 055 5006 075 Unferlane Fe
h 3, \ N \VONONN \ NächsterOrt: Frechen u L5
| a \ \ \ \ \N Bau-km
OKWall_ y . Lo R2 N \ \N 0+300.000-0-233.576(Achse229
\ \ Südseite \ S_\ '
gl Nordseite 8 sr NN IN \\ - — L183 Ausbau zwischen K 6 und L 361
S 2 2 NANON N \_ ersorgungseinrichlungen mit Vollausbau AS Frechen-Nord 0+800.000-1+079.344(Achse230}
N LS- Wall/Wand E & N \ \ \ \ \ a vorhanden geplant und Verflechtungsstreifen A 4
\ \ \ \ \ —_4h_- —_4_- Trinkwasserleitung Lageplan
\ AN \\ \ \\ en a Gasleitung Ah
. E-Freileitun:
\ VAN, ZE_. IE. m Feststellungsentwurf 1.500
000.000 m \ \ \ \ \ \ \ u. un Fernmeldeleitung Maßstab 1:
-. = = — — - Schmutzwasserleitung
(Achse 230) NAN N \ \ an 8 - Leitung Straßenbeleuchtung Aufgestellt
. u Fernheizleitung
NASEN ON EH EH
“ NAN NEON \ Euskirchen, 05.10.2016
1395 BT \ N \ \ \ \ Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
\ \
Y 2558234.526 $ % e e & & & & £ % e Y 2558860.659 gez. Decker
X 5643946.709 - - = - = ° ® ® ® ® X 5643802.615
Anlage 8 - Detaillageplan L7
4740 Zeichen
Y 2557161.285
$ $ B 5 & Bi $ $ a 2557109.355 Zeichenerklärung
X 5644861.217 S S S S ® = ® S 5645318.432
um sonstiges
Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
Sickermulde 11 Doppelte Distanzschutzplanke
{Achse 100)
Banket:
Fahrbahn mit Achse 7,
Mittelstreifen freizuhaltendes Sichtfeld
0.000 m
-0.500 %
g ya
\\
\
\\
\
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mssüng+) Wohned 4
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Fahrbahn mit Achse
300.00 m Banketı } GEBR Lichtsignalanlage
Rad- und Gehweg
Banket:
Dammböschung . .
Regelungsverzeichnis
Sickergraben
[er] (fd. Nr. im Regelverzeichnis
u v IL Fahrbahnteiler / Insel
D0zIS @| >= . \D sus |
S_ — + c rD [_] Grünfläche Verwaltung
_: x
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> = | <z u) 7 rV.v) Rekultivierungsfläche Flurgrenze
Be ” Br PL Flurstücksgrenze
52 u Yr Bu A — emeindegrenze
GG > I Pe vo . Immissionsschutz
+ oO
a < rn .
z u \ = 150.000m u\lz = Entwässerung
un A L_ = Lärmschutzwall mit LS-Wand
Fr 2 =
W I ö DH=6350
SH=61,30
DN 300B neuer Kanal mit Prüfschacht
z Rheinenergie-Wasserleitung PVC 110 - +. DH=Deckelhöhe
zZ sichern bzw. umlegen SH=Sohlhöhe
ww ’
= 9.000m u u ,
L57 L Lz 30.000m 1777 ıT >B+- Straßenablauf mit Anschlußltg
j23.25m eom
i=3. -- — ge vorh. Kanal mit Schacht
| -o 50.0m 31,5%
n
Gut Clarenhof | 2 _ A Ex Kanalabbruch
| <Z Lichtsignalanlage
Rheinenergie-Wasserleitung PVC 225 l ! WUNLETIDESLUCKTETEIEH ;
(stillgelegt) ea;
= End - - u
0S2U5 Fi € der Feststeilgn, Oberflächenentwässerung / 3 0+ . . .
3 — - AR n 22, III -
oO _ BEURMORGEDHIn g l Rheinenergie-Wasserleitung PVC 225 in vorh Straßenabiäufe / 0.000 L 1 83 OdzLS Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
& S & RS | sichern bzw. umlegen Em FE 7
= 3 _ ickermulde mit Rigole .
- 0 R= Y2 | Sikernulde mit Rige | —$— Gradientenhochpunkt _—
Sa 3 1 “200 5 ud IE ig Knoten L 183/361 p ( \ ) Landschaftschutzbegiet
€ 1 N- — \ Pflanzstreifen renze „ Signalisierung wird ergänzt f ü il
A% / ON PP Baug _ _ —4—- Gradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil
3 5 / Sickermulde
= / Aufenthaltsstufe H2 __-- 707 L_-. — Nafurdenkmal
S Wirkungsbereich W3 — u u 25%, Querneigung
Anschluß Gut 24 0+290 000 Vorflut [FT] Wasserschutzzone
(Achse1)
H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
7 = 1.500% 9.100% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.)
B
o 2) | 3 Längsneigung u. Abstand zum nächsten
| = x Neigungsbrechpunkt
8 om SH 58570 2\3
N — f 2\2
=__ —Z s|ı u
on T s|s .
500 _—_ —_— na . = Sg Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt
77 SH SE670 \eT |
| mel 7
O0ELS |; Bra —_ı
/ 6 0s245 Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt
a: % nd
! Fahrbahnteilerkopf
wird umgebaut
1-0 _ u 0+165 -
_L_ 0 au renze MM
Sickermulde Baug Rede,
Achse un SENTT Tee
Pflanzstreifen Chse 452 Eon 151.955
_ -— 77 ——— =
_— — — anal DN 400 auf 185.00m Länge
rn und Straßenabläufe
werden abgebrochen. — \ —L
Neue Vorflut über Muldenrigole [02 [
m _— — — — Baugrenze
_— Bi
-
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oO 2.0 ee) j
\ Sickermulde mit Rigole SO 3
OSELS AL 3 50 1.00 O0ELS
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1 30.000m ”
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0+700.000
70.000m ri
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2 [e 23
z [3 Rheinenergie-Stromkabel | Satzungsgemäß ausgelegen
un sichern bzw. umlegen 4
u 0+099 in der Zeit vom
2 -L bis
p in der Gemeinde
an
Verlängerung Linksabbiegespur rm --
m f Wasserschutzzone Illb um ca. 90.00m DU Ze und ort der Auslegung sind
LS —_ > rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
! WSG -Weiler R7-3509.090 © en] ortsüblich bekannt gemacht worden
I Rzog, 0+066. 198 5
T Gemeinde:
—.
-
(Dienstsiegel)
Schnitt 1 6-1 6 (Unterschrift)
M. 1:250 (Bau-km 1+590)
0+ . .
310m 050 Ingenieurgemeinschaft Planpartner
50 .
Bu sch b e l 2,50 ]1.501 2.00 || 250 |1.75|| 350 3.50 325 41125123 325 | 325 [350 1350 1150| 2001.50) 250 Gustay-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202
Pft.Str.| Mul Bo RG | T 0 50) \ 50 50 | B | Bo | MufPfi. Str. ””
Flur 11 |
N | Bi L PP,
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s| N / Regionalniederlassung f]
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8 S[S -- Ville-Eifel Straßen.nıw.
<| 5|sS Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
IT: ı v SS von Abschnitt nach Abschnitt Stationsbereich Projekt-Nr.
i Tr 44-2636
L183 5006 055 5006. 075 —.
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Bau-km
1
“ . 1+480.000-1+700.554
L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361
L > eo Versorgungseimrichfungen mit Vollausbau AS Frechen-Nord
& ann und Verflechtungsstreifen A4
j 3 vorhanden geplant Lageplan
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hi a m... Teinkessritung Feststell kwurf L183n
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- — + - = + - E-Leitung
an -— 00 Fernmeldeleitung
— Wo - — a = Schmutzwasserleitung Aufgestellt
_ I naunnbeleuchfung Euskirchen, 05.10.2016
j Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
gez. Decker
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X 5645355.710
Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 27.06.2017
1365 Zeichen
Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.06.2017 öffentlich 5.8 Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) zwischen K 6 (Krankenhausstraße) und L 361 (Aachener Straße) mit Vollausbau der Anschlussstelle Frechen-Nord und Ver- flechtungsstreifen der Autobahn A 4 1225/2017 RM Hammer regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, eine erneute Prü- fung bzw. Entschärfung der frei laufenden Rechtsabbieger in die Stellungnahme mit aufzunehmen. Zudem weist er anhand der Anlage 1 darauf hin, dass an der L 183 in Höhe von Gut Clarenhof die Möglichkeit eines späteren Radschnellweges gegeben sei und dieser Kreuzungsbereich insofern nicht verbaut werden dürfe. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 183 (Bonnstraße) und den Vollausbau der Anschlussstelle Frechen- Nord sowie den Verflechtungsstreifen der Autobahn A 4 die in der Anlage 9 beigefüg- te Stellungnahme abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Detaillageplan L2
16155 Zeichen
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i — 4217) / > / Sg z 1 Fahrbahn mit Achse
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N ie EDSP 100m YR 7 Sg & Banketi
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u, \ 3 / Ukm
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3 £ Es 668; [) ER / "Fespen 2, / U e\e// Bö ö u
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I- g / umsetzen ee] / j4 S S [03 08 fi N N ° _ı\
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7 mit Rigole 3 BauwerkNri J ' M. 1:250 (Bau-km 0+046) vnisiae)
N 8 Überführung der L183 U / 00925
an 5 I IT 21.00m (Unterschrift)
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Anlage 9 - Stellungnahme
19133 Zeichen
/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bauverwaltungsamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft Herr Weiler, Zimmer 14 C 46 Telefon 0221 221-22733, Telefax 0221 221-23639 E-Mail bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 62 Stadt Köln - Bauverwaltungsamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 - z. Hd. Herrn Jochheim Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Az. 25.3.3.3-1/16 62/621/2-62.10.02 18.04.2017 Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen A usbau der L 183 zwischen K 6 und L 361 mit Vollausbau AS Frechen-Nord und Verflechtu ngsstreifen A 4 von Bau-km 0+051.000 bis Bau-km 1+700.554 sowie landschaftspfl egerische Maßnahmen in den Gemeinden Frechen, Köln, Bergheim und Kerpen Sehr geehrter Herr Jochheim, Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.2017 teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Stadt Köln begrüßt Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur. Bei Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Belange bestehen gegen das hier zur Rede stehende Vorhaben keine Bedenken. Hierbei weise ich besonders auf die in den Punk- ten Straßen und Verkehr sowie Stadtplanung genannten Anforderungen hinsichtlich einer leistungsfähigen Radverkehrsführung an der L 183 hin. Die vorgesehene einseitige Anlage eines 2,50 m breiten Geh- und Radweges ist bei weitem nicht ausreichend. Erforderlich ist mindestens ein Radweg mit 2,00 m Breite je Fahrtrichtung (insgesamt ≥4,00 m) zuzüglich eines Gehwegbereiches. Straßen und Verkehr Seitens des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik wird ein zeitnaher Ausbau für die Erwei- terung der Teilanschlussstelle Frechen als Vollanschluss, einschließlich der Verflechtungs- streifen auf der A 4 vom Autobahnkreuz (AK) Köln-West und der vierstreifige Ausbau der L 183 sehr begrüßt. Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik begleitet die Maßnahme „Vollausbau der AS Frechen“ des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Niederlassung Ville- Eifel in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Frechen seit vielen Jahren. Entsprechend dem heutigen Teilanschluss mit den Fahrbeziehungen der Zu- und Abfahrt von und nach Aachen sind für den geplanten Vollanschluss die Zu- und Abfahrt nach Köln planerisch nach Westen ausgerichtet. Der sogenannte Manövrierstreifen auf der A 4 (Aufwei- tung von drei auf vier Fahrspuren) dient als Ein- und Ausfädelspur zum AK Köln-West. Gleichzeitig beinhaltet die Planfeststellungsunterlage den vierstreifigen Ausbau der L 183 zwischen der K 6 und der L 361. Die Maßnahme liegt fast ausschließlich auf dem Gebiet der Seite 2 / 3 Stadt Frechen. Bezug nehmend auf die nun eingereichten Planfeststellungsunterlagen erge- ben sich für das Amt für Straßen und Verkehrstechnik nach Durchsicht der Planunterlagen und Abwägung mit den aktuellen städtischen Projekten aus der Verkehrsplanung, der Ver- kehrsentwicklung, der Verkehrssicherheit noch die folgenden Hinweise, Forderungen und Anregungen. Verkehrsführung und Verkehrsplanung Damit keine Durchgangsverkehre zu dem und von dem Vollanschluss Frechen-Nord durch die Stadtteile Weiden, Lövenich und Junkersdorf entstehen, muss die Errichtung einer Bus- schleuse auf dem Frechener Weg in der Planung Berücksichtigung finden. Diese wurde von der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) in der Sitzung am 28.02.2011 beschlossenen. Die Sperrung des Frechener Weges auf Kölner Stadtgebiet mittels Busschleuse ist dringend er- forderlich. Die Verkehrsverlagerungen durch die Busschleuse im Frechener Weg betrifft ins- besondere das höhere Verkehrsaufkommen im Knotenpunkt Aachener Straße / Bonnstraße und muss im Verkehrsgutachten für den Vollanschluss mit betrachtet werden. In der Örtlichkeit ist zudem zu beobachten, dass viele Fahrzeuge verbotswidrig vom Freche- ner Weg direkt auf die Auffahrt Richtung Aachen fahren. Auf Seite 24, Punkt L 183/nördliche Rampe/Frechener Weg ist im zweiten Spiegelstrich aus- geführt, dass der „verbleibende Linksabbieger“ in den Frechener Weg nur noch dem Busver- kehr vorbehalten ist. Die Buslinie 145 der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) fährt von Süden kommend in den Frechener Weg ein. Der Linksabbieger ist nur in Verbindung mit der Busschleuse für die Erschließung der Gewerbebetriebe und des Wohnhauses nördlich des Frechener Weges erforderlich. Somit könnte die Länge der Linksabbiegespur reduziert wer- den. Im letzten Spiegelstrich wird ausgeführt, „Im Anschlussast des Frechener Weges (K 6) entfällt ebenfalls die Geradeausspur“. Eine Geradeausspur ist heute nicht vorhanden. Die Verkehrsmengen auf der L 183 von der L 361 bis zur nördlichen Rampe der AS Frechen- Nord wächst von 29.229 (Kfz/24h/Prognose 2025) auf 40.000 (Kfz/24h/Prognose 2030). Der Ausbau der Kreuzung L 361 / L 183 im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit ist daher zu über- prüfen. Radverkehrsanlagen und Radwegnetz Die vorliegende Planung sieht im Ausbauabschnitt der L 183 zwischen der K 6 und der L 361 auf der westlichen Straßenseite einen 2,50 m breiten gemeinsamen Rad- und Gehweg vor. Dieser Planungsschritt entspricht so nicht den bisherigen Abstimmungen. Im Rahmen des Landeswettbewerbes „Radschnellwege NRW“ wurde ein Konzept „Radschnellweg Rhein- land“ erarbeitet, das am 06.02.2013 von der Bürgermeisterkonferenz beschlossen wurde. Dieses Konzept sieht für die L 183 eine Radschnellwegverbindung vor. Aus diesem Grund muss die Planung einer Radschnellwegverbindung vorgesehen werden. Hierbei sind die Vorgaben der Kriterien für Radschnellwege NRW bzw. die Empfehlungen des Arbeitspapiers „Einsatz und Gestaltung von Radschnellwegen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) entsprechend zu berücksichtigen. Hieraus leitet sich eine Breite von ≥4,0 m für den Zweirichtungsradweg sowie 2,0 m für den Gehweg zuzüglich eines Trenn- streifens ab. Ansprechpartner für Belange des Radverkehrswesens i m Amt für Straßen und Verkehrs- technik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Möllers (Telefon: 0221-221-22851; E-Mail: juergen.moellers@stadt-koeln.de). Seite 3 / 4 Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit und Baustellenabwicklung Aufgrund der Lage, des Umfangs und der Bedeutsamkeit der Maßnahme ist bereits im Zuge der Ausführungsplanung die Baustelleneinrichtung und Baustellenabwicklung mit dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik abzustimmen. Die Baustellenbeschickung sollte über die A 4 erfolgen, um das Straßennetz Aachener Stra- ße und Bonnstraße nicht unnötig zu belasten. Bei einem Eingriff ins öffentliche Straßenland ist die Maßnahme mindestens drei Wochen vor Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-M ail: strassen-verkehrstechnik@stadt- koeln.de) ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Die Genehmigung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt über einen Verkehrszeichenplan, der rechtzeitig, das heißt mindestens sechs Wochen vor Baubeginn einzureichen ist. An- sprechpartner für StVO-Anordnungen, Baustellengenehmigungen und Ordnungsangelegen- heiten im Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Herr Kemp (Telefon: 0221-221-27830; E-Mail: stefan.kemp@stadt-koeln.de). Stadtplanung Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bedarf es mit Blick auf den Querschnitt der L 183, hier konkret bezogen auf die geplante Radwegbreite einer Änderung. Die Breite eines nur einsei- tig angelegten Zweirichtungsradweges von 2,50 m ist nicht ausreichend. Zur Stärkung des Umweltverbundes ist der Radverkehr zu fördern. Zielvereinbarungen hier- zu finden sich im Luftreinhalteplan und im Lärmaktionsplan der Stadt Köln. Entlang der L 183 ist ein Radschnellweg geplant, dessen Breite entsprechend den Regelwerken umzusetzen ist. Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Hüser (Telefon 0221-221-26206; E-Mail: martina.hueser@stadt-koeln.de). Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau In dem beigefügten Erläuterungsbericht wird unter Kapitel 4.8 und 6.1 „Lärmschutzanlagen“ bzw. „Lärmschutzmaßnahmen“ vermerkt, dass aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau lehnt vorsorglich den Bau und die Unterhal- tung von Schallschutzwänden sowie deren Übernahme ab. Gleichwohl ist das Amt für Brü- cken, Tunnel und Stadtbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail: bruecken-tunnel- stadtbahnbau@stadt-koeln.de) bei der Genehmigung dieser Schallschutzwände zu beteili- gen. Brandschutz Seitens der Berufsfeuerwehr Köln wird in brandschut ztechnischer Hinsicht auf Folgendes hingewiesen: Sofern während der geplanten Baumaßnah me die Befahrbarkeit des öffentli- chen Straßenlandes der Stadt Köln, auch kurzzeitig, für die Einsatzkräfte der Berufsfeuer- wehr Köln nicht vollständig sichergestellt werden k ann, ist dies frühzeitig der Berufsfeuer- wehr Köln, Abteilung Einsatzplanung, Scheibenstraße 13, 50737 Köln sowohl fernmündlich als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. A nsprechpartner ist Herr Peters (Telefon: 0221-9748-1100; E-Mail: frank.peters@stadt-koeln.de). Seite 4 / 5 Archäologische Bodendenkmalpflege / Bodendenkmalschutz Auf dem Gebiet der Stadt Köln nimmt das Römisch-Germanische Museum die Belange von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz hoheitlich wahr. Im Erläuterungsbericht wird unter 5.4 ausschließlich auf die fachliche Einschätzung des Landschaftsverbandes Rhein- land (LVR) - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) - hinsichtlich der Belan- ge von Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz Bezug genommen. Die Zuständigkeit des LVR-ABR bezieht sich jedoch lediglich auf jene von den Planungen betroffenen Flächen, die außerhalb des Gebietes der Stadt Köln liegen. Die im Rahmen der Vorplanung innerhalb der gesamtstädtischen Stellungnahme der Stadt Köln abgegebene fachliche Einschätzung des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Boden- denkmalschutz hinsichtlich der Betroffenheit des Gebietes der Stadt Köln wurde im Verfah- ren bislang nicht berücksichtigt. Die fruchtbaren Lössböden im Plangebiet bieten ideale Voraussetzungen für eine Besiedlung mit wirtschaftlicher Ausrichtung auf die Landwirtschaft. In vorgeschichtlicher, römischer und mittelalterlicher Zeit wurden diese Lagen bevorzugt als Siedlungsstandorte genutzt. Entspre- chende archäologischer Fundplätze sind aus der Umgebung des Untersuchungsraumes be- kannt. Die ältesten Siedlungsnachweise stammen aus der Jungsteinzeit (etwa 5.500 vor Christus), dem Beginn der ackerbäuerlichen Wirtschaftsweise in der Region. Auf den von der Planung betroffenen Flächen auf dem Gebiet der Stadt Köln sind somit ar- chäologische Bodendenkmäler und Fundstellen zu erwarten. Archäologische Untersuchun- gen oder Vorermittlungen haben in den entsprechenden Flächen nördlich der A 4 jedoch bislang nicht stattgefunden. Das Römisch-Germanische Museum / Archäologische Boden- denkmalpflege und Bodendenkmalschutz hat daher im Rahmen der Beteiligung darauf hin- gewiesen, dass eine gründliche Bestandsaufnahme des archäologischen Kulturgutes auf dem Gebiet der Stadt Köln erforderlich ist, um dessen Schutzwürdigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 und 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nord- rhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) zu bewerten. Diese durch eine archäolo- gische Fachfirma durchzuführende Maßnahme sollte Aussagen zu den Umweltfolgen der Planung ermöglichen und ist Voraussetzung für eine Einschätzung und Konkretisierung des gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen archäologischen Untersuchungsbedarfes, der durch das geplante Bauvorhaben ausgelöst wird. In den von der Baumaßnahme betroffenen Flächen sind im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung unter der Fachaufsicht des Römisch-Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenk- malschutz der Stadt Köln Oberflächenbegehungen mit Einzelfundeinmessungen, eine bo- denkundliche Sachverhaltsermittlung mittels Bohrungen sowie die Anlage von Suchschnitten in ausgewählten Teilflächen erforderlich. Die Kosten der archäologischen Maßnahmen sind vom Träger der Straßenbaulast zu tragen. Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221- 24585; E-Mail: gregor.wagner@stadt-koeln.de). Landschaftspflege und Grünflächen Der Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage entlang der A 4 an den vorhandenen Lärm- schutzwall westlich des Autobahnkreuzes (AK) Köln-West beansprucht den geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich des Autobahnkreuzes Köln-West“. Im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan (RE-Unterlage 19.1.1) und im Erläuterungsbericht vom 05.10.2016 wird diese Inanspruch- nahme leider nicht genauer spezifiziert (in den genannten Unterlagen heißt es hierzu ledig- Seite 5 / 6 lich „kleinräumig“), so dass Art und vor allem flächenmäßiger Umfang des Eingriffs im Unkla- ren bleiben. Seitens des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wird darauf hinge- wiesen, dass Beeinträchtigungen, die mit dem Anschluss der geplanten Lärmschutzanlage an den bestehenden Lärmschutzwall verbunden sind, so gering wie möglich zu halten und durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen auszugleichen sind. Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln ist Frau Weber (Telefon: 0221-221-26188; E-Mail: frauke.weber@stadt- koeln.de). Landschafts- und Artenschutz Landschaftsschutz Bei der Baumaßnahme ist in Teilbereichen das Landschaftsschutzgebiet L 17 „Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg und verbindende Grünzüge“ auf dem Gebiet der Stadt Köln betroffen. An das Ausbauende bei Bau-km 62+210 östlich angrenzend liegt der geschützte Landschaftsbestandteil LB 3.13 „Nördliche Böschung des Lärmschutzwalles nordwestlich des Autobahnkreuzes Köln-West“. Insbesondere die temporären, baubedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind im Sinne der Eingriffsvermeidung auf ein Minimum zu reduzieren. Der autobahnbeglei- tende Gehölzstreifen nördlich der A 4 ist außerhalb der Vogelbrutzeit zu entfernen und nach Abschluss der Arbeiten als Böschungsbepflanzung wieder herzustellen, da er die optische Einbindung in das Landschaftsbild fördert. Da es sich bei der geplanten Lärmschutzmaßnahme (Wall-Wand-Kombination) um die Nach- rüstung an einer bestehenden Straße handelt, ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung voll- umfänglich zu beachten. Gemäß §§ 14-17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) stellen Lärmschutzmaßnahmen an neu gebauten Straßen oder Schienen keinen Eingriff dar. Die im Landschaftsplan der Stadt Köln dargestellten Maßnahmen, besonders die Nr. 3.2-24, 3.2-26 und 3.2-28 sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und möglichst zeitnah zur Ausbaumaßnahme umzusetzen. Sie betreffen die Randbereiche der Grünverbindung Junkersdorf-Weiden, die als Erholungsfläche eine wichtige Funktion hat. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das dem Naturschutzbeirat in einer ordentli- chen Sitzung vorzustellen ist, da er bei wesentlichen Entscheidungen der Behörde gemäß § 70 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnatur- schutzgesetz – LNatSchG NRW) anzuhören ist. Die nächste erreichbare Sitzung findet am 12.06.2017 statt. Zur fristgerechten Anfertigung der Vorlage wird der Vorhabenträger um Rückmeldung bis zum 17.05.2017 gebeten. Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Wil- ly-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail: bassila.boshalt@stadt-koeln.de). Artenschutz Die in der vorliegenden Artenschutzprüfung dargelegten Schlussfolgerungen sind schlüssig und nachvollziehbar. Die unter Punkt 3.3 aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich für die betroffenen Arten werden aus Sicht des Umwelt- und Verbraucher- schutzamtes (Untere Naturschutzbehörde) befürwortet. Aus artenschutzrechtlicher Sicht be- stehen keine Bedenken, soweit die aufgeführten Maßnahmen eingehalten werden. Seite 6 Ansprechpartnerin im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Naturschutzbehörde, Wil- ly-Brandt-Platz-2, 50679 Köln ist Frau Boshalt (Telefon 0221-221-24142; E-Mail: bassila.boshalt@stadt-koeln.de). Boden- und Grundwasserschutz Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Be- reich der Baumaßnahme (gemäß Übersichtskarte „L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361“, IGP, Euskirchen, 05.10.2016) vor. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind zu beachten. Sollte im Rahmen der Bauarbeiten optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, so ist der Bauherr verpflichtet, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt einen Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und die Risi- ken beurteilt. Ansprechpartner für die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes im Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln sind Herr Gerhold (Telefon 0221- 221-23737; E-Mail: karl-michael.gerhold@stadt-koeln.de) und Frau Hoppe (Telefon 0221- 221-24857; E-Mail: isabell.hoppe@stadt-koeln.de). Verkehrslärm Die Prüfung nach der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutz-gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) zum Thema Verkehrslärm fällt in die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde. Ich bitte hierbei jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere für die vorhandene Wohnbebauung im Bereich Köln-Weiden eine Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte ge- sichert wird. Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist dem Stadtentwicklungsausschuss die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwa hrend abgegebene Stellungnahme steht daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Stadtentwicklungs- ausschusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirk svertretung für den Stadtbezirk Lin- denthal sowie des Verkehrsausschusses mit der Angelegenheit befassen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cornelia Müller
Anlage 1 - Übersichtslageplan
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Regionalniederlassung Ville-Eifel Aufgestellt Euskirchen, 05.10.2016 Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel gez. Decker Feststellungsentwurf L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361 mit Vollausbau AS Frechen-Nord und Verflechtungsstreifen A 4 SiB/RRB Lärmschutzanlage A 4 A 4 K 6 L 361 L 361 Gut Clarenhof PFG PFG PFG L 183 AS Frechen-Nord Ende der Feststellung Bau- km 1+700.544 Köln - Weiden Beginn der Feststellung Bau- km 0+051.000 L 183 L 183 AK Kreuz Köln - West B 264 K 6 K 8 K 25 K 25 L 183 L 213 L 213 K 10 L 183 K 25 K 6 L 213 K 6 K 5 K 5 A 4 Ende der Baustrecke Verflechtungsstreifen Bau-km 61+977.500 (Achse 1) Ende der Lärmschutzanlage Bau-km 62+210,000 (Achse 1) A 4 B 264 L 213 K 6
Anlage 5 - Detaillageplan L4
6226 Zeichen
Y 2557791.738 2 a “a e & n & " & " Y 2558338.601 X 5644269.762 u “ u - u “ u “ u “ X 5644221.532 Zeichenerklarung V 7 \ —— \ N . \ Planung sonstiges \ . ——— — \ f Schnitt 19-19 \ Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke \\ + M. 1:250 (Bau-km 61+540) 1 Sickermulde DDSP Doppelte Distanzschutzplanke \ | | Bankel! \ _—_ 110-/380-kV Freileitung \ 220-/380 kV Hochspannungsfreiltg. BLAT | > ca. 20.50m T5 F ,? Rommerskirchen-Sechtem \ a Brauweiler-Pkt. Neuenahr ahrbahn mit Achse ZZ, : haltendes Sichtfeld \ N . reızunalfendes >ıchtTe' 1250 m , / neuen 2.11.00 2.00 2001.50, 2.50 335 0012. 250 150| 200 4,50 Mittelstreifen BZ / > ) Bö WK ö Mul B IS.st ? S.Str. |] B] Muf Wall un F BZ 0 . u Sir. Sir. Fahrbahn mit Achse on 7 OKWand y Banket Regelungsverzeichnis an ‚2 Rad- und Gehweg . _— . N Y | [er] (fd. Nr. im Regelverzeichnis ; \ \ Banket! L 360-kV Hochspannungsfreiltg 220-/380 KV Hochspannungsfreiltg. OKWall_ y Nordseite Ss Südseite Dammböschung W7 Brauweiler-Knappsack Brauweiler-Koblenz R 2 R v 2! . F7 3 F} Sickergraben Verwaltung yZ, 220-kV Hochspannungsfreiltg . 9 S\ ©: > RY 3 8 D nn o\% , = F y Brauweiler-Goldenbergwerk EN % 3, j ‘ LS- Wall/Wand u ET] ahrbahnteiler / Insel Flurgrenze , >> \ | I _ _ u . € : a2 ZZTZA —— Flurstücksgrenze Kl Grünfläche ——. _ Gemeindegrenze Mineralölfernitg. DN 600 Rheinenergie Stromkabel 77, Rekulfivierungsfläche Entwässerung RRP Rotterdam Rijn Pipleiding sichern bzw. umlegen : L_ DH=6350 (Achse 230) _ \ Immissi hut, SH=6130 — \® MmISSIOnSSChUfZ DN 3008 neuer Kanal mit Prüfschacht 100000.000 m EN. ® 50.0m J=1.,5% DH=Deckelhöhe A 3 SH=Sohlhäfhe \ 3 BR Lärmschutzwall mit LS-Wand x ur . = - = 11 “ Mineralölfernleitung Vehlo-Wesseling > 0.100. % +0.138 % > \s LS-Wall= 5.00m ü. OK Fahrbahn >B-«- Straßenablauf mit Anschlußltg Er . uam __ DN 600 200m „wooom N LS-Wand= 2.50m ü. OK Wallkrone DN3008 - j . — A ——— vorh. Kanal mit Schacht \ Länge = 1155m se 50.0m 3=1.,5% Ss 0 \ AL m 5, Fr. \ EN \ —ar Kanalabbruch SS \ + IL L_L_L_L_L_LL_ EIES= Bauar [07] . . . 35 _.___ me \ Ss EN Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte Sick: (de, b=2.00 ea nn N ITTRTTTTT nn S & Ickermulde, D= m oO . mit Rigole ul S —— Cradientenhochpunkt ©) ——— Landschaftschutzbegiet Arbeitsstreifen nu = Siekermulde \ —--—_-__ Sickermulde nördlicher j —4—- Gradiententiefpunkt geschützter Landschaftsbestandteil Verflechtungsstreifen Naturdenkmal 25%, ee Querneigung [EI] Wasserschutzzone BEER EEE EEE nn Egg ntneg ne zn nn a aD a (Achse) H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von 1.500% 0.100% Ausrundungshalbmesser (und Achs-Nr.) BEE man ns BEER +25.00m Längsneigung u. Abstand zum nächsten x Neigungsbrechpunkt =|3 44150 ol 2 Achse 229 s|& | — — — R=5817.75 Ss = Bau-km auf Achse / Höhe Tangentenschnittpunkt nach Aachen \ nach Oine \ 3.50 Leitungsinformation nicht zur Maßentnahme geeignet Lageplan L3 entfällt DH 64,722 h INK 5007 0554) j SH62.252 m : Unten. DH 54.578 DH 64,509 —n Y LAnel _ __, -_——- ran I _ >. ————[____L_ o—_—__L_. IL SH61650 \ ON soo SHE1.331 en x DH 64.429 BEZ eaUay t __ ———— ___ - SH 61.038 OH 64.335 n Haar DB — — — ——6 ——_.___ | 208 own SH-60.642 DH 64.283 ——— | a) r UT ——— —_ _—_ ons KL SH-60.443 rzasyay —_ z | N n 757 \ Eu Tin = u an DH64.208 — ao. Aufenthaltsstufe H2 1 3.50 \_ | - m EEE SH.60.487 m | Anchluß an vorh. Schacht I) Wirkungsbereich W3 BR , \ = IRRE — — — ER Mi an ı km 61+235 ° N num N en HN u = I ü i SS Rohrdurchlass DN 500 bis an j —— 9... DH 64.068 | BE BEE ı_ | ı / in l südl. Verflechtungsstreifen _ \ W neuen Kanalverlängernund BR ___ pro SH 50561 DH 61.871 | ZT —— — le anschließen Achse 230 DH61.AYF DH 61.994 DH 61.823 DH 61,819 tea} DH 61 IE, nt —— E DH 63.998 Z5H59594 R=5782.25 On 6102 Zi Ons249 [E SH 605% ——g— __ SH 60.194 SH 391 SH 59514 SH 59532 SH 59.629 f ! ä i i a; sohn 1 ZZ — DH 62.72 ——n SH 61.244 ——— ——— nach Olpe DH 62.1 7T— 4100 gas > | —— ® BE ——— er ij ; u Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis in der Gemeinde Sickergraben im Zuge des Neubaues der Europaallee snteyen —-—— o— -—_._ OTIT Zeit und Ort der Auslegung sind EEE rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden Aufenthaltsstufe H2 Gemeinde =] Wirkungsbereich W3 B F3l:7 F mm Eu b.) Erlı 7 ES u KIN Verkehrszeichenbrücke 22 °> | u —4t__ SS Ss5 2 s|3 - _ı ac SB R erneuern! Standort mit Eu = $ ER Gascade-Gasleitung DN 400 ===--_|L__ (Dienstsiegel a | . . aAulcs s|ıa sichern \ . ' L-Steinen einfassen sa] wä s|a eo | sEeL NZ s|ıN Y (Unterschrift) NS ® * \ 2|28 - Verkehrszeichenbrücke SIE LAN Sr 3 => al 32 10% Thyssengas-Leitung DN 600 . 3/7 ® 3 = Ar DI tor > Kan erneuern! Standort mit Sie ai " EI 52 m . R S |: R R % S 2|g slip »zooom \ L-Steinen einfassen SE Ingenieurgemeinschaft Planpartner ge o| © Sog < Pr II 318 5) 29 neuer Transport Mast 17 5 alny . 44050 \ = 3| 7 & Kanal DN 500 B Gustav-Cords-Str. 19 50733 Köln Tel. 0221 136202 = Anschluß Europaallee 5 u 500000.000 m Mast 16 44000 SE a (Achse 230) >: 140% ora0s Blendschutzwall neuer Transportkanal DN 500 B AUSA-Fernmeldekahel -0.500% = 320.09 m 359, - . >- sichern bzw. umlegen 160.00m 8 u -r | | , Regionalniederlassung f] Sickermulde £x 2000.000 m 0.000 m Ville-Eifel Straßen.n Ww. mit Rigole (Achse 103) R Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen o& - Achse 230) 3 aA von Fer o M. 1:250 (Bau-km 0+119) - 44-2636 3 Siehe Anschlußplanung Europaallee 1183 5006 055 5006 075 age Bam U5 L4 Nächster Ort: Frechen 3.75 \ 2,50 11,50] ca.450 1ca.3.50 NR s ı B NER 2.50 | 150 der Stadt Frechen Bau-km V.Str. 5 | S.Str. [B Wall Gr. IB G| RG | 0+800.000-0+300.000(Achse229) | | N Versorgungseinrichtungen L 183 Ausbau zwischen K 6 und L 361 o | rhanden Gestat mit Vollausbau AS Frechen-Nord 0+280.000-0+800.000(Achse230) z | MW M ink lit und Verflechtungsstreifen A4 L | A u en u en fınkwasserleifung > - en a Gasleitung agep an E-Freileitung —_-&_. —_ —&_. Ah E-Leitung k ne -— Femmeldeleitung Feststellungsentwurf Manstab 1.500 = Mo - — an - Schmutzwasserleitung _ an = —— = Leitung Straßenbeleuchtung - e FH. EH. Fernheizleitung Aufgestellt 4,000 EN in ö E 13950 Euskirchen, 05.10.2016 «\ \ > S \_ 7 Der Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel ar [> = Y 2558314.266 gez. Decker 05285 Y2557767.403 X 5643993.833 X 5643945.603
Anlage 3 - Detaillageplan L1
5515 Zeichen
Y 2557772.603 & $ & & & 5 5 $ $ $ Y 2557622.480
x} > & > Bi > or > Bl > . .
X 5643418.029 = S S S S S S S S S X 5643947144 Zeichenerklarung
Planung sonstiges
/
IT Einschnittsböschung EDSP Einfache Distanzschutzplanke
N Sickermulde DDSP Doppelte Distanzschutzplanke
Banket:
11 Fahrbahn mit Achse
| I 77, freizuhaltendes Sichtfeld
I m 11 Fahrbahn mit Achse
a Banket 7 Lichtsignalanlage
—_ Rad- und Gehweg
00845 N 05945 Banketi
2 ’ Dammböschung Regelungsverzeichnis
Ö/ _
m I ! 11174 Sickergraben .
> [er] (fd. Nr. im Regelverzeichnis
rD ET] Fahrbahnteiler / Insel
I Gut Neuenhof
BE Grünfläche Verwaltung
l fa w Flurgrenze
I oO o DV V) Rekultivierungsfläche Flurstück
cc UFSTUCKSgrenze
>
2 / {Achse 100) 4 ——_—. _ Gemeindegrenze
—n AL n ls
/ Immissionsschutz
= z Entwässerung
rD FT — an Kam 3 Lärmschutzwall mit LS-Wand east
(Achse 100) (Achse 107) wi rischaftswege- \ Ss - DN 300B neuer Kanal mit Prüfschacht
0.000 m 16600.000.m n 8.000 m einmündung 300% ® 50.0m J=15% _ DHzDeckelhöhe
Io 0300 % -0.700 % SH=SohlhÄfhe
1400 ! vd 40.00 m 140.00m x
+0.200 % +0.200% 70.00 m
5 urim > “ Straßenablauf mit Anschlußlt:
84.000 m / 84000 m 6 bo - FR] m 9
In By © Sickermulde Tas
%G S|- f DN 3008
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3 / 2a D ang o Verlegung \ © . . .
S a8 u E eines Wirtschaftswegs F3 Aufrißdaten zu den Achsen Schutzgebiete u. -objekte
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i 3 S m.) N ' 3 255 Naturdenkmal
| 3 z Zufahrt Guf Neuenhof = en Querneigung
| = eg re Unitymedia Telekommunikationsleitung oO \ » [E37 Wasserschutzzone
"T--H-I 1 I Du = sichern bzw. umlegen Sickermulde \ [Achsen]
=. =] f z chse
1 Bl mit Rigole „= - b - H=1500.00m Neigungsbrechpunkt mit Angabe von
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a7 m neuem L— — — — — — — —. — — — ——_ vorh. Zaun auf ca. 125.00mumsetzen. | ————_— —_— _ —_—— L 1 B 3 --— — — L = = 2=------------ 1 N __--.______--_____I[I TI IL _______L_L_LL_LLL_L __-
|. | 0000,11 |enzmafetsnumehe. | - - - - ---- | INT -----1ı__*_[[*[[[I1_____-__-_- _/L_L_____
\ 7a] [j Sikermuce 25 Baugrenze . =
Lichtsignalanlage \ / 1 Gehwegfläche Pflanzstreifen hrcunnebereih wa Rheinenergie/ 1-10- KV - Kabel .
nur nachrichtlich dargestellt | / 1 umbauen - WE _ _ L Rheinenergie-Stromkabel Satzungsgemäß ausgelegen
I t | 12.00m L; 40.00m (38.00m) 7 L ,740.00m L 7 70.00m L =28.00m L 720.00m sichern bzw. umlegen
| Hl R - “ in der Zeit vom
t M i=3.25m Pendelrinne verlängern Verziehung Fahrbahnrand Rheinenergie - Wasserleitg. DN 400 bi
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3815 | I So 3 © sichern bzw. umlegen DS} S N} wi hS% 5 3 L z70.00m L z90.00m 008g; Zeit und Ort der Auslegung sind
j 13 x rechtzeitig vor Beginn der Auslegung
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ı i 3. E vorh. Kanal DN 300B Sickermulde mit Rigole
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< vorhanden geplant und Verflechtungsstreifen A4
2 —Z—— —_4_- Trinkwasserleitung Lagepla n
an a Gasleitung L183n
E-Freileitung
== IE. dm Feststellungsentwurf Manstab 1:50
ir — or — Fernmeldeleitung _
/ — —. — =, — - Schmutzwasserleitung
a Tai — = —- — a - Leitung Straßenbeleuchtung Aufgestellt
- - Fernheizleitung
Euskirchen, 05.10.2016
Der leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel
Y 2558039.062 & & & & $ & & & & & Y2557888.939 gez. Decker
X 5643493.630 S 5 S 5 S S S S S S X 5644022.745
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1225/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27