2850/2017
Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück Statthalterhofallee in Köln-Junkersdorf
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Anlage 2 Auszug aus Stadtkarte
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 2850/2017 Freigabedatum 25.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück Statthalterhofallee in Köln-Junkersdorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich der Leistungsphase 3) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle für eine neue Grundschule mit 3 Zügen auf dem Grundstück Statthalterhofallee / Alfons-Nowack-Str. / Donauweg in Köln-Junkersdorf. Entgegen des ursprünglichen Beschlusses vom 24.03.2015 (DS.-Nr. 0223/2015) ist das vorhandene (für 1 der 3 Züge vorgesehene) Schulersatzgebäude aufgrund der festgestellten Mängel mit dem zu planenden Schulgebäude zu ersetzen Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf rd. 1.350.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebnis- wirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. Alternative: Wegen des dringenden Bedarfes an zusätzlichen Grundschulplätzen gibt es keine Alternative zu ei- nem Neubau des angedachten Grundschulgebäudes. Im Falle einer Ablehnung der Erweiterung des Planungsauftrages muss das vorhandene Schuler- satzgebäude zu einem späteren Zeitpunkt ersetzt werden, auch wenn dies zu erwartenden Mehrkos- Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 Sportausschuss 07.12.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.12.2017 Finanzausschuss 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 ten, zeitlichen Verzögerungen für 1 der 3 vorgesehenen Züge der Grundschule und zu zusätzlichen Störungen des dann laufenden Schulbetriebes führt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 1.350.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im Planungsbericht „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (Session 3801/2017, https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=65897&search=1) ist die Herleitung des Grundschulbedarfs für den Stadtbezirk Lindenthal, den Stadtteil Junkersdorf und die Planung um den Bedarf für den Stadtteil Junkersdorf zu decken auf S. 53 ff, insbesondere in Maßnahme M32 be- schrieben. Im Stadtteil Junkersdorf wird durch vorgesehene Neubaugebiete, insbesondere in den Bereichen Wil- ly-Lauf-Allee, Ludwig-Jahn-Straße oder dem ehemaligen RTL-Gelände der Bedarf an Grundschul- plätzen steigen. Aufgrund des wachsenden Bedarfes ist es erforderlich durch den Bau eines neuen Gebäudes für eine Grundschule in Junkersdorf die Platzkapazität an den Grundschulen zu erhöhen. Der Rat der Stadt Köln hatte am 24.03.2015 die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungspha- se 3 HOAI) zur Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle beschlossen (Session 0223/2015), das in Kombination mit dem bereits bestehenden Gebäude des 1-zügigen Teil- standorts Statthalterhofallee der Ildefons-Herwegen-Grundschule als Standort für eine neue 3-zügige Grundschule dienen sollte. Das für diesen Teilstandort benötigte Grundstück Statthalterhofallee / Al- fons-Nowack-Straße / Donauweg wurde seinerzeit eigens hierfür angekauft. Derzeit gibt es im Stadtteil Junkersdorf die 4-zügig festgelegte Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS Kirchweg 138. Sie führt aufgrund des Bedarfs bereits heute 20 Klassen und ist damit faktisch 5 zügig. Am Hauptstandort Kirchweg finden 16 Klassen Platz, am Teilstandort Statthalterhofallee 4 Klassen. Zum Schuljahr 2017/18 führt die Ildefons Herwegen-Grundschule rd. 532 Schüler/innen in 20 Klas- sen. Dies entspricht einem Klassenfrequenzwert von 26,6 und liegt somit über dem maximalen Klas- senbildungswert von 26 Schüler/innen je Klasse. Die maximale Aufnahmekapazität der Ildefons-Herwegen-Grundschule am Hauptstandort Kirchweg 4 entspricht der einer 4 zügigen Grundschule und liegt bei 104 Plätzen je Schuljahr. In den kommenden Jahren werden jährlich zwischen rd. 125 und rd. 160 in Junkersdorf wohnende Kinder schulpflichtig. Der rechnerische Mittelwert für die kommenden 5 Jahre liegt bei 144 Kindern, die jährlich eingeschult werden (Stand 31.12.2016). Hinzu kommen noch die Zuzüge aus geplanten Wohnbauprojekten. Die Kapazität der Ildefons-Herwegen-Grundschule ist nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Baumaßnah- men im Stadtteil auch mittel- und langfristig nicht ausreichend. Aus diesem Grund soll bedarfsgerecht am Teilstandort Statthalterhofallee das Gebäude für eine neue 3-zügige Grundschule entstehen. Für den Standort ist eine 1-fach Sporthalle vorgesehen. Eine von der Verwaltung durchgeführte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass dies auf dem Grund- stück Statthalterhofallee / Alfons-Nowack-Straße / Donauweg realisierbar ist. Der 2010 errichtete Schulersatzbau für den Teilstandort Statthalterhofallee der Ildefons-Herwegen- Grundschule sollte dabei ursprünglich mit in die Planung einbezogen werden (Session 0223/2015). Eine neuerliche Begutachtung hat jedoch ergeben, dass in dem Gebäude massive bauphysikalische Mängel festzustellen sind. Es sind starke Überhitzungs- und Trittschallprobleme festzustellen, wes- halb das Gebäude dauerhaft für Unterrichtszwecke nicht nutzbar ist. Aktuell läuft ein VgV Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge), in welchem die Architektenleistungen für die Planung des neuen Grundschulgebäudes ausgeschrieben sind. Da das VgV-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und ein Architekt noch nicht mit der Planung beauftragt ist, kann das neue Schulgebäude anstelle der bisher vorgesehenen Erweiterung des Standortes um das Raumprogramm für 2 Züge, direkt als 3-zügiges Grundschulgebäude in der Planung berücksich- tigt werden. Diese neu entstehende Grundschule soll wie die anderen Kölner Grundschulen auch als offene Ganz- tagsschule geführt werden. Darüber hinaus soll an dem Standort auch Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf möglich sein. Die Gebäudekonzeption ist darauf auszurichten. Unter Berücksichtigung aller erforderlichen Planungsschritte und formalen politischen Beschlussver- fahren sowie der tatsächlichen Bauausführung ist eine Fertigstellung des neuen Grundschulgebäudes voraussichtlich zum Beginn des Schuljahres 2020/21 realistisch. Das Projekt wurde dem Stadtvorstand im Rahmen einer Darstellung von dringend erforderlichen Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze vorge- stellt (Vorlagen-Nr. 3882/2013). Auf eine erneute Beratung des Projektes im Rahmen des IVC- Verfahrens (Investitionscontrolling-Verfahren), wonach alle Neubauten mit einem Kostenvolumen über 1 Mio € dem Stadtvorstand vorgelegt werden müssen, kann daher verzichtet werden. Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 1.350.500 €. Hierbei wurde vom höchsten Energiestandard Passivhaus ausgegangen. Der energetische Baustandard löst in den Leistungsphasen 1-3 HOAI nur sehr geringe Kostenunterschie- de aus, so dass diese vernachlässigt werden können. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Errichtungs-, Personal- und Betriebskosten sein. Ebenfalls soll der schulrechtliche Errichtungsbeschluss und der Baubeschluss durch die vorgesehene Vorlage er- wirkt werden. Der Errichtungsbeschluss bedarf nach § 81 Abs. 3 SchulG NW noch der Genehmigung durch die obere Schulaufsicht. Finanzierung der Planungskosten: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten- schätzung auf rd. 1.350.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebnis- wirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. 5 Hinweis zur Beschlussalternative: Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Bereitstellung der zusätzlichen Räumlichkeiten eine ordnungsgemäße Beschulung der schulpflichtigen Kinder nicht si- chergestellt werden kann. Alternativen zum Neubau sind aus o.g. Gründen nicht ersichtlich. Anlagen: Anlage 1 Raumliste Anlage 2 Auszug aus Stadtkarte
Anlage 3 Auszug BV 3 04.12.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 14.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.12.2017 öffentlich 9.2.4 Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäu- des mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück Statthalterhofallee in Köln-Junkersdorf Sammelumdruck vom 25.10.2017. 2850/2017 geänderter Beschluss: Der Rat beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich der Leistungsphase 3) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle für eine neue Grundschule mit 3 Zügen auf dem Grundstück Statthalterhofallee / Alfons- Nowack-Str. / Donauweg in Köln-Junkersdorf. Entgegen des ursprünglichen Beschlusses vom 24.03.2015 (DS.-Nr. 0223/2015) ist das vorhandene (für 1 der 3 Züge vorgesehene) Schulersatzgebäude aufgrund der festgestellten Mängel mit dem zu planenden Schulgebäude zu ersetzen Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und voranzutreiben. Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 1.350.000 €. Die Finanzierung der voraussicht- lich im Haushaltsjahr 2018 ergebniswirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt den Bau einer 2-fach Turnhalle. Des Weiteren sollen die Leitlinien der Stadt Köln zum Schulneubau berücksich- tigt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen Nicht anwesend: Frau Vadood (Grüne), Herr Fiedler (SPD)
Anlage 1 Raumliste
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STADT KÖLN - SCHULVERWALTUNGSAMT - 402 Anlage Schulbauvorhaben Statthalterhofallee Neubau Datum: Raumliste mit Turnhalle Bearbeitung: Telefon: [Bereich Raumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räu: m? UR NR L/vw! UR NR L/Vw I _JAU _ [Klassenräume AU 72 tl 86: zz a [| __Iau _findividuelle Angebote [AU [3] 72 I 1 26 | JaU JUnterichtsmittel _ jAU | Bo BE BE) I U | | a a a a a Ders |roGT-Letung osrs dd dr GTS OGTS | 0 0 0 120 pP OGTS | 216] 0 0 216 I | —_ nn] tr root | IRRE BREA BE ) Ds 0 0 [| _—]Brennofenraum —__ |mZ | HL HE HERE) TE EEE EEE HC) EEE HEN HC) EEE HE) BLV HC) HE HE) BEE EEE BE) BiV HE EEE HE) HE BE) ——— HE EEE HE) [BLV _ Eiternsprechimmer ev Al IF rafnal oo| Bons. Verwatunag _Jeiv es 0 ee a TE Hausmeister-Dienstraum a Pädagogisches Zentrum Stuhllager | [Nutzfläche IHT___JAufzug ( zur Verkehrsfläche) FF —Reler beein She er I [54] 6a] IFF___[Keller - AbstellR MN-Werkstatt En a a a a) TEE BEE BER ER EEE KEN ER EEE KERN KERHEEN L___[Funktionsfläche [I Io 0 0) 0) of of 128} ISP___TTurnhalle einfach e— 15 27 | 9 Nebenräume nach DIN 18 032 | I | BEE BEE DEE DEREN EEE | ___ [Bereich Sport 1, 1JÜbungseinheiten Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen. Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen. Anlage 1
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2850/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.10.2017
- Erstellt
- 13.09.2017 14:59