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2850/2017

Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück Statthalterhofallee in Köln-Junkersdorf

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.19

Anlage 2 Auszug aus Stadtkarte

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Auszug BV 3 04.12.2017

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Anlage 1 Raumliste

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Anlage 2 Auszug aus Stadtkarte

148 Zeichen

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Auszug aus: Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstuecke, Gebaeude u.a. I Stadt Köln

um: 28.1.2015 ü

Beschlussvorlage Rat

9824 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 
 2850/2017 
Freigabedatum 
25.10.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle 
auf dem Grundstück Statthalterhofallee in Köln-Junkersdorf 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich der Leistungsphase 3) zur Errichtung 
eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle für eine neue Grundschule mit 3 Zügen 
auf dem Grundstück Statthalterhofallee / Alfons-Nowack-Str. / Donauweg in Köln-Junkersdorf. 
 
Entgegen des ursprünglichen Beschlusses vom 24.03.2015 (DS.-Nr. 0223/2015) ist das vorhandene 
(für 1 der 3 Züge vorgesehene) Schulersatzgebäude aufgrund der festgestellten Mängel mit dem zu 
planenden Schulgebäude zu ersetzen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung aufzunehmen und 
voranzutreiben. 
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen (Anlage 1). 
Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rd. 1.350.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebnis-
wirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. 
 
 
Alternative: 
 
Wegen des dringenden Bedarfes an zusätzlichen Grundschulplätzen gibt es keine Alternative zu ei-
nem Neubau des angedachten Grundschulgebäudes. 
 
Im Falle einer Ablehnung der Erweiterung des Planungsauftrages muss das vorhandene Schuler-
satzgebäude zu einem späteren Zeitpunkt ersetzt werden, auch wenn dies zu erwartenden Mehrkos-
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 
Sportausschuss 07.12.2017 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
ten, zeitlichen Verzögerungen für 1 der 3 vorgesehenen Züge der Grundschule und zu zusätzlichen 
Störungen des dann laufenden Schulbetriebes führt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  rd. 1.350.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Im Planungsbericht „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ (Session 3801/2017, 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=65897&search=1) ist die Herleitung des 
Grundschulbedarfs für den Stadtbezirk Lindenthal, den Stadtteil Junkersdorf und die Planung um den 
Bedarf für den Stadtteil Junkersdorf zu decken auf S. 53 ff, insbesondere in Maßnahme M32 be-
schrieben. 
 
Im Stadtteil Junkersdorf wird durch vorgesehene Neubaugebiete, insbesondere in den Bereichen Wil-
ly-Lauf-Allee, Ludwig-Jahn-Straße oder dem ehemaligen RTL-Gelände der Bedarf an Grundschul-
plätzen steigen. Aufgrund des wachsenden Bedarfes ist es erforderlich durch den Bau eines neuen 
Gebäudes für eine Grundschule in Junkersdorf die Platzkapazität an den Grundschulen zu erhöhen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hatte am 24.03.2015 die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungspha-
se 3 HOAI) zur Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle beschlossen 
(Session 0223/2015), das in Kombination mit dem bereits bestehenden Gebäude des 1-zügigen Teil-
standorts Statthalterhofallee der Ildefons-Herwegen-Grundschule als Standort für eine neue 3-zügige 
Grundschule dienen sollte. Das für diesen Teilstandort benötigte Grundstück Statthalterhofallee / Al-
fons-Nowack-Straße / Donauweg wurde seinerzeit eigens hierfür angekauft. 
 
Derzeit gibt es im Stadtteil Junkersdorf die 4-zügig festgelegte Ildefons-Herwegen-Grundschule, GGS 
Kirchweg 138. Sie führt aufgrund des Bedarfs bereits heute 20 Klassen und ist damit faktisch 5 zügig. 
Am Hauptstandort Kirchweg finden 16 Klassen Platz, am Teilstandort Statthalterhofallee 4 Klassen. 
Zum Schuljahr 2017/18 führt die Ildefons Herwegen-Grundschule rd. 532 Schüler/innen in 20 Klas-
sen. Dies entspricht einem Klassenfrequenzwert von 26,6 und liegt somit über dem maximalen Klas-
senbildungswert von 26 Schüler/innen je Klasse. 
 
Die maximale Aufnahmekapazität der Ildefons-Herwegen-Grundschule am Hauptstandort Kirchweg

4 
entspricht der einer 4 zügigen Grundschule und liegt bei 104 Plätzen je Schuljahr. In den kommenden 
Jahren werden jährlich zwischen rd. 125 und rd. 160 in Junkersdorf wohnende Kinder schulpflichtig. 
Der rechnerische Mittelwert für die kommenden 5 Jahre liegt bei 144 Kindern, die jährlich eingeschult 
werden (Stand 31.12.2016). Hinzu kommen noch die Zuzüge aus geplanten Wohnbauprojekten. Die 
Kapazität der Ildefons-Herwegen-Grundschule ist nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen Baumaßnah-
men im Stadtteil auch mittel- und langfristig nicht ausreichend. 
 
Aus diesem Grund soll bedarfsgerecht am Teilstandort Statthalterhofallee das Gebäude für eine neue 
3-zügige Grundschule entstehen. Für den Standort ist eine 1-fach Sporthalle vorgesehen. Eine von 
der Verwaltung durchgeführte Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass dies auf dem Grund-
stück Statthalterhofallee / Alfons-Nowack-Straße / Donauweg realisierbar ist. 
 
Der 2010 errichtete Schulersatzbau für den Teilstandort Statthalterhofallee der Ildefons-Herwegen-
Grundschule sollte dabei ursprünglich mit in die Planung einbezogen werden (Session 0223/2015). 
Eine neuerliche Begutachtung hat jedoch ergeben, dass in dem Gebäude massive bauphysikalische 
Mängel festzustellen sind. Es sind starke Überhitzungs- und Trittschallprobleme festzustellen, wes-
halb das Gebäude dauerhaft für Unterrichtszwecke nicht nutzbar ist.  
 
Aktuell läuft ein VgV Verfahren (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge), in welchem die 
Architektenleistungen für die Planung des neuen Grundschulgebäudes ausgeschrieben sind. Da das 
VgV-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und ein Architekt noch nicht mit der Planung beauftragt 
ist, kann das neue Schulgebäude anstelle der bisher vorgesehenen Erweiterung des Standortes um 
das Raumprogramm für 2 Züge, direkt als 3-zügiges Grundschulgebäude in der Planung berücksich-
tigt werden. 
 
Diese neu entstehende Grundschule soll wie die anderen Kölner Grundschulen auch als offene Ganz-
tagsschule geführt werden. Darüber hinaus soll an dem Standort auch Gemeinsames Lernen von 
Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf möglich sein. Die Gebäudekonzeption ist 
darauf auszurichten. 
Unter Berücksichtigung aller erforderlichen Planungsschritte und formalen politischen Beschlussver-
fahren sowie der tatsächlichen Bauausführung ist eine Fertigstellung des neuen Grundschulgebäudes 
voraussichtlich zum Beginn des Schuljahres 2020/21 realistisch. 
Das Projekt wurde dem Stadtvorstand im Rahmen einer Darstellung von dringend erforderlichen 
Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen an Schulen zur Schaffung zusätzlicher Schülerplätze vorge-
stellt (Vorlagen-Nr. 3882/2013). Auf eine erneute Beratung des Projektes im Rahmen des IVC-
Verfahrens (Investitionscontrolling-Verfahren), wonach alle Neubauten mit einem Kostenvolumen 
über 1 Mio € dem Stadtvorstand vorgelegt werden müssen, kann daher verzichtet werden. 
Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung 
auf rd. 1.350.500 €. Hierbei wurde vom höchsten Energiestandard Passivhaus ausgegangen. Der 
energetische Baustandard löst in den Leistungsphasen 1-3 HOAI nur sehr geringe Kostenunterschie-
de aus, so dass diese vernachlässigt werden können.  
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI wird das Ergebnis der Planung dem Rat vorgelegt.  
Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe auf Grundlage der Kostenberechnung nach der 
Leistungsphase 3 HOAI inklusive der Errichtungs-, Personal- und Betriebskosten sein. Ebenfalls soll 
der schulrechtliche Errichtungsbeschluss und der Baubeschluss durch die vorgesehene Vorlage er-
wirkt werden. Der Errichtungsbeschluss bedarf nach § 81 Abs. 3 SchulG NW noch der Genehmigung 
durch die obere Schulaufsicht. 
 
Finanzierung der Planungskosten: 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kosten-
schätzung auf rd. 1.350.000 €. Die Finanzierung der voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 ergebnis-
wirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln.

5 
Hinweis zur Beschlussalternative: 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Die Notwendigkeit einer 
kurzfristigen Planungsaufnahme ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Bereitstellung der 
zusätzlichen Räumlichkeiten eine ordnungsgemäße Beschulung der schulpflichtigen Kinder nicht si-
chergestellt werden kann. 
Alternativen zum Neubau sind aus o.g. Gründen nicht ersichtlich. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Raumliste 
Anlage 2 Auszug aus Stadtkarte

Anlage 3 Auszug BV 3 04.12.2017

1994 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221-93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 14.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 04.12.2017 
öffentlich 
9.2.4 Planungsaufnahme zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäu-
des mit 1-fach Sporthalle auf dem Grundstück Statthalterhofallee in 
Köln-Junkersdorf  
  
Sammelumdruck vom 25.10.2017. 
2850/2017 
 
 
geänderter Beschluss: 
Der Rat beschließt die Planungsaufnahme (bis einschließlich der Leistungsphase 3) 
zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Sporthalle für eine 
neue Grundschule mit 3 Zügen auf dem Grundstück Statthalterhofallee / Alfons-
Nowack-Str. / Donauweg in Köln-Junkersdorf. 
 
Entgegen des ursprünglichen Beschlusses vom 24.03.2015 (DS.-Nr. 0223/2015) ist 
das vorhandene (für 1 der 3 Züge vorgesehene) Schulersatzgebäude aufgrund der 
festgestellten Mängel mit dem zu planenden Schulgebäude zu ersetzen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung 
aufzunehmen und voranzutreiben.  
Der Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zugrunde zu legen 
(Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach 
vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 1.350.000 €. Die Finanzierung der voraussicht-
lich im Haushaltsjahr 2018 ergebniswirksam werdenden Planungskosten erfolgt aus 
dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt den Bau einer 2-fach Turnhalle.

Des Weiteren sollen die Leitlinien der Stadt Köln zum Schulneubau berücksich-
tigt werden. 
 
 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen 
 
Nicht anwesend: 
 
Frau Vadood (Grüne), Herr Fiedler (SPD)

Anlage 1 Raumliste

1335 Zeichen

STADT KÖLN - SCHULVERWALTUNGSAMT - 402 Anlage

Schulbauvorhaben Statthalterhofallee Neubau Datum:

Raumliste mit Turnhalle Bearbeitung:
Telefon:

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Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen.
Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen.

Anlage 1

Beratungsverlauf (6)

27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.12.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2850/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.10.2017
Erstellt
13.09.2017 14:59