1884/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Freilauf-Zeiten für Hunde, Aktenzeichen 17/24 B
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 17/24 06.06.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Freilauf-Zeiten für Hunde“ Aktenzeichen 17/24 B Sehr geehrte , vielen Dank für Ihre im Betreff genannte Eingabe. Den Eingang bei der hiesigen Geschäftsstelle hatte ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 19.02.2024 bestätigt. Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Ihr Schrei- ben ebenfalls erhalten und Ihnen am 19.02.2024 Folgendes mitgeteilt hat: „Die Leinenpflicht in den Köl- ner Grünanlagen ergibt sich aus dem Landeshundegesetz NRW. Hier ist im § 2 geregelt, dass Hunde in für die Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinder- spielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche an der Leine zu führen sind. Ein Abweichen von diesen gesetzlichen Vorgaben ist der Stadt Köln nicht möglich. Allerdings lässt das Landeshundegesetz die Ausweisung von explizit ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde zu. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Köln in großem Umfang Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden über 85 Freilaufflächen geschaffen, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. Eine Über- sicht über die Hundefreilaufflächen finden Sie hier: https://www.stadt-koeln.de/artikel/06266/index.html“ Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen, Herrn , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflae- chenamt@stadt-koeln.de . Im Rahmen des Verfahrens für Bürgereingaben nach § 24 GO NRW wird Ihre Eingabe und dieses Ant- wortschreiben dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden z ur Kenntnis ge- geben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie dies bitte der Ge- schäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 10.06.2024 1884/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 24.06.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Freilauf-Zeiten für Hunde, Aktenzeichen 17/24 B Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 31. Januar 2024 08:20 An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 31.01.2024 08:19:55 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich würde gerne einen Vorschlag machen für unsere Stadt Köln. Ich habe lange in Australien gelebt, dort gibt es „Freilauf-Zeiten“ für Hunde. Idee: Freilaufzeiten bsp.: 5:00-9:00 Uhr (Mo-Fr.) Besonders in den Morgen Stunden ist es für Hundebesitzer schwer, vor ihren Verpflichtungen, ihren Hunden den bestmöglichen Auslauf zu bieten ohne dafür weiter fahren/laufen zu müssen. Positive Aspekte: - Kinder & Parkbesucher wissen, dass i.d. Zeit von 5:00-9:00 Uhr „Freilauf-Zeit“ (Mit Schildern an Parkeingängen sichtbar machen.) - Hundebesitzer wissen, dass nach „Freilauf-Zeit“ Leinenpflicht ist und können eigenverantwortlich in den „Freilauf-Zeiten“ gehen. - Besonders Hunde in der Stadt, benötigen regelmäßigen Auslauf und freien (ohne Leine) Austausch mit anderen Hunden um ausgeglichen und somit weniger Unfallrisikoreich für die Bevölkerung zu sein. Gerne kann ich einen Entwurf nach Ihren Vorgaben erstellen, den Sie an entsprechender Stelle unterbreiten können. Gelder für die Beschilderung könnten bspw. aus Spenden der Hundebesitzer gezahlt werden. (Auch hier kann ich die Projekt Verantwortung + Realisierung als Freelancer durchsetzen) Ich freue mich sehr, auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten: Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/kontakt/index.html
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1884/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.06.2024
- Erstellt
- 10.06.2024 13:33