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1884/2024

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Freilauf-Zeiten für Hunde, Aktenzeichen 17/24 B

Mitteilung Ausschuss 10.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 24.06.2024, TOP 7.2.2

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

2721 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Frau 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 17/24 06.06.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Freilauf-Zeiten für Hunde“ Aktenzeichen 17/24 B 
Sehr geehrte    , 
vielen Dank für Ihre im Betreff genannte Eingabe. Den Eingang bei der hiesigen Geschäftsstelle hatte 
ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 19.02.2024 bestätigt.  
Es hat sich inzwischen herausgestellt, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Ihr Schrei-
ben ebenfalls erhalten und Ihnen am 19.02.2024 Folgendes mitgeteilt hat: „Die Leinenpflicht in den Köl-
ner Grünanlagen ergibt sich aus dem Landeshundegesetz NRW. Hier ist im § 2 geregelt, dass Hunde in 
für die Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinder-
spielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche an der Leine zu führen 
sind. Ein Abweichen von diesen gesetzlichen Vorgaben ist der Stadt Köln nicht möglich.  
Allerdings lässt das Landeshundegesetz die Ausweisung von explizit ausgewiesenen Freilaufflächen für 
Hunde zu. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Köln in großem Umfang Gebrauch gemacht. Insgesamt 
wurden über 85 Freilaufflächen geschaffen, die sich über das ganze Stadtgebiet verteilen. Eine Über-
sicht über die Hundefreilaufflächen finden Sie hier: 
https://www.stadt-koeln.de/artikel/06266/index.html“ 
Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen, Herrn   , unter der Telefonnummer: 0221/221-     oder per E-Mail: gruenflae-
chenamt@stadt-koeln.de . 
Im Rahmen des Verfahrens für Bürgereingaben nach § 24 GO NRW wird Ihre Eingabe und dieses Ant-
wortschreiben dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden z ur Kenntnis ge-
geben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss wünschen, teilen Sie dies bitte der Ge-
schäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre-
gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

465 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2024 
 1884/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 24.06.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Freilauf-Zeiten für Hunde, 
Aktenzeichen 17/24 B 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1903 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 31. Januar 2024 08:20 
An: 343/1 Stadtverwaltung Köln <stadtverwaltung@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 
31.01.2024 08:19:55 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Ich würde gerne einen Vorschlag machen für unsere Stadt Köln.  
 
Ich habe lange in Australien gelebt, dort gibt es „Freilauf-Zeiten“ für Hunde.  
 
Idee: Freilaufzeiten bsp.: 5:00-9:00 Uhr (Mo-Fr.)  
 
Besonders in den Morgen Stunden ist es für Hundebesitzer schwer, vor ihren 
Verpflichtungen, ihren Hunden den bestmöglichen Auslauf zu bieten ohne dafür weiter 
fahren/laufen zu müssen.  
 
Positive Aspekte:  
 
- Kinder & Parkbesucher wissen, dass i.d. Zeit von 5:00-9:00 Uhr „Freilauf-Zeit“ (Mit 
Schildern an Parkeingängen sichtbar machen.) 
 
- Hundebesitzer wissen, dass nach „Freilauf-Zeit“ Leinenpflicht ist und können 
eigenverantwortlich in den „Freilauf-Zeiten“ gehen.  
 
- Besonders Hunde in der Stadt, benötigen regelmäßigen Auslauf und freien (ohne Leine) 
Austausch mit anderen Hunden um ausgeglichen und somit weniger Unfallrisikoreich für die 
Bevölkerung zu sein.  
 
Gerne kann ich einen Entwurf nach Ihren Vorgaben erstellen, den Sie an entsprechender 
Stelle unterbreiten können.  
 
Gelder für die Beschilderung könnten bspw. aus Spenden der Hundebesitzer gezahlt 
werden. (Auch hier kann ich die Projekt Verantwortung + Realisierung als Freelancer 
durchsetzen)  
 
Ich freue mich sehr, auf Ihre Antwort.  
 
Herzliche Grüße  
 
 
 
 
Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten:  
 Ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu dem in den 
Datenschutzhinweisen genannten Zweck einverstanden. 
 
 
Gesendet über:  
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/kontakt/index.html

Beratungsverlauf (1)

24.06.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1884/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.06.2024
Erstellt
10.06.2024 13:33