AN/0282/2022
Entwickelt die „Task Force Wohnungslosenpolitik“ einen Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit?
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Daniel Bauer-Dahm An Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.02.2022 AN/0282/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.02.2022 Entwickelt die „Task Force Wohnungslosenpolitik„ einen Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung am 10.02.2022 aufzunehmen: Im letzten Jahr richtete die Verwaltung eine Task Force Wohnungspolitik unter Führung des Amts für Soziales, Arbeit und Senioren ein. Laut Verwaltung ist das Ziel der Task Force, „die Grundlagen für einen breit angelegten und politisch tragfähigen „Kölner Masterplan zur Vermeidung von Wohnungs- losigkeit“ und zur schrittweisen Weiterentwicklung der Kölner Wohnungslosenpolitik zu schaffen.“ In einem Zwischenbericht der UAG Sicherstellung der Winterhilfe der Task Force wird festgehalten, dass die Kölner Winterhilfe mit Blick auf die sozialrechtlich angezeigte pflichtige Existenzsicherung und die Ermöglichung von Teilhabe nach dem SGB XII sowie nach dem Ordnungswidrigkeitsrecht (OBG) grundsätzlich bedarfsgerecht aufgestellt sei. Ein im Auftrag der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim e.V. (SSM) erstelltes rechtliches Kurzgutachten kommt hingegen zum Ergebnis, dass die Kölner Praxis, obdachlose Menschen in Mehrbettzimmern unterzubringen und Notunterkünfte nur für die Nacht zur Verfügung zu stellen, rechtswidrig sei. Das ergebe sich bereits aus dem ordnungs- und polizeirechtlichen Auftrag, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und unfreiwillige Obdachlosigkeit zu verhindern. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Grundrechte der Betroffenen verletzt werden, und die städtischen Unterbrin- gungsformen auch nicht den obergerichtlich festgestellten Anforderungen an eine Unterbringung entsprechen. Laut einer Entscheidung des OVG NRW vom 17.02.2017 sei die Unterbringung auch tagsüber zu gewähren, weil die Unterbringung Schutz vor den Unbilden der Witterung zu bieten ha- be. In jedem Fall sei eine 24 Stunden Unterbringung notwendig. Einem Beschluss des OVG NRW vom 06.03.2020 zufolge könne auch bei Einzelpersonen der Anspruch auf Unterbringung in einem (ab- schließbaren) Einzelzimmer vorliegen. Bei Familien müsse insbesondere Kindern die Möglichkeit des Rückzugs im Zuschnitt der Unterkunft gewährleistet sein. Das einzelfallorientierte Ermessen, das die Rechtsprechung insoweit von der Verwaltung einfordert, wird von der Kölner Stadtverwaltung nicht ausgeübt werden, so das Kurzgutachten. Vielmehr würde pauschal von der Rechtmäßigkeit von Sammelunterkünften ausgegangen werden. - 2 - Die Rechtswidrigkeit des Kölner Vorgehens spitze sich in Zeiten der Pandemie noch zu, da eine Un- terbringung in Sammelunterkünften absehbar zwangsläufig zu Infektionen mit dem Coronavirus füh- re. In Zeiten, in denen die Infektionszahlen so hoch seien wie gegenwärtig, sei das Ermessen der Verwaltung bei der Unterbringung obdachloser Menschen in Anbetracht des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit auf Null reduziert, was zwangsläufig zu einem Anspruch der obdach- losen Person auf Einzelunterbringung führe. In Berlin wurde vor kurzem der Berliner Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlo- sigkeit bis zum Jahr 2030 vorgestellt. Der Plan sieht vor, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 effektiv zu beenden. Teil davon ist das Prinzip des „Housing First“, also des Wegfalls der Stufen „Un- terbringung in Nachtquartieren“ und „Unterbringung in Übergangswohnheimen“. An erster Stelle der Maßnahmen steht die Unterbringung in einer regulären Wohnung. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme und die Beantwor- tung folgender Fragen: 1.) Verfolgt der anvisierte Kölner Masterplan die Vision einer Abschaffung der Wohnungs- losigkeit in Köln bis 2030, und wenn nein, warum nicht? 2.) Hat die Stadtverwaltung sich mit dem Berliner Masterplan auseinandergesetzt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3.) Wie steht die Verwaltung zu den im rechtlichen Kurzgutachten der SSM gemachten Feststellungen? Gibt es Gründe, der vertretenen Rechtsauffassung nicht zu folgen? 4.) Wie steht die Verwaltung dazu, die im rechtlichen Kurzgutachten der SSM gemachten Feststellungen und damit die Konformität der kommunalen Wohnungslosenpolitik mit verfassungs- und einfachgesetzlichen Normen in einem eigenen Gutachten überprüfen zu lassen? 5.) Wir bitten um einen Bericht über die Arbeit der Taskforce Wohnungslosenpolitik und über die Workshops zum Thema Obdachlosigkeit, zu denen Frau Stadtdirektorin Blome eingeladen hat. Wir bitten darum, die Anfrage und die Antwort auch an den AVR weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0282/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 01.02.2022
- Erstellt
- 01.02.2022 10:35