0688/2025
Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 0688/2025 Freigabedatum 04.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zustimmend zur Kennt- nis und erkennt dieses als Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Pro- jekte und Vorhaben an. 2. beauftragt die Verwaltung, geeignete, insbesondere städtische Grundstücke zu identifi- zieren, auf denen entsprechende Projekte für gelistete vulnerable Gruppen verwirklicht werden können. 3. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Rahmen die im Konzept unter „IV. Handlungsvorschläge“, „4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe“ dargestell- ten Vereinfachungen durchgeführt werden können. Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Amt für Wohnungswesen wurden 2020 zwei Stellen für den Bereich „Soziales und Innovati- ves Wohnen in Köln“ geschaffen, um bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraum für vul- nerable Gruppen in Köln zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Personen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden und durch ge- meinschaftliches Wohnen solange wie möglich selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben können. Viele interessierte Bürger*innen, Gruppen und Vereine hatten sich bis dahin mit An- fragen zu gemeinschaftlichem, bezahlbaren und sozialen Wohnraum an die Wohnraumförde- rung im Amt für Wohnungswesen oder an das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren ge- wandt. Die Zahl der Bürger*innen, Gruppen und Vereine, die auf der Suche nach innovativen Ansät- zen für neue Wohnkonzepte sind, steigt stetig an. Dabei geht es nicht um das klassische Mo- dell von Baugemeinschaften, Baugruppen und kleinen Genossenschaften. Für diese Zielgrup- pen wurde im Dezernat Planen und Bauen die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohn- bauprojekte geschaffen. Bei den Wohnprojekten, die das Amt für Wohnungswesen voranbringt, stehen soziale Aspekte und insbesondere auch die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für vulnerable Ziel- gruppen im Fokus. In der Vergangenheit wurden bereits fünf Pilotprojekte für Mehrgeneratio- nenwohnen mit der GAG umgesetzt. Gemeinschaftliche Wohnformen beinhalten mehr als nur das klassische Mehrgenerationen- wohnen. Es geht insbesondere um Projekte des Inklusiv-Wohnens (Menschen mit und ohne Behinderungen), Integrativ-Wohnens, bezahlbaren Wohnens im Alter und Wohnen für ehe- mals Obdachlose. Diese werden meist als Mietobjekte, häufig als Kombination von öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen, geplant, von einem Investor gebaut und an Wohnprojekte für vulnerable Gruppen vermietet. Die Chancen dieser Wohnformen bestehen insbesondere darin, dass sie ermöglichen, das Leben und Wohnen in Gemeinschaft so lange wie möglich selbstbestimmt führen zu können. Bewohner*innen erfahren Gemeinschaftlichkeit und gegenseitige Unterstützung in einem familienähnlichen sozialen Netz und können bei Be- darf im Alltag auf die Hilfe der Mitbewohner*innen zurückgreifen. Im Amt für Wohnungswesen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Aufgabenbereich der Wohnraumförderung. Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ stellt die grundsätzlichen Möglichkei- ten zur Umsetzung entsprechender Projekte dar. Es wurde unter Beteiligung der entsprechen- den Fachdienststellen entwickelt und soll der Verwaltung nach Beschluss durch den Rat als Grundlage für die weitere Realisierung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für vulnerable Men- schen dienen. Das Konzept sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung solcher Projekte auf städtischen und nach Möglichkeit auch auf privaten Grundstücken in die Wege leitet. Investor*innen sollen vom Mehrwert des gemeinschaftlichen Wohnens vulnerabler Personen überzeugt werden. Sie 3 sollen dafür gewonnen werden, sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungs- bau -auf die Bedürfnisse der vulnerablen Personen speziell zugeschnittenen- Wohnraum zu schaffen. Projektgruppen werden beraten und ermutigt, daran mitzuwirken, so lange wie mög- lich selbstbestimmt, eigenständig und bezahlbar wohnen zu können. Der Rat und seine Fachausschüsse werden künftig an der Umsetzung des Konzepts über die Erbbaurechtsvergabe geeigneter Grundstücke an Investor*innen maßgeblich beteiligt. Hierbei findet das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) | Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Kon- zeptqualität (1775/2016), der Beschluss „Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Ver- äußerung städtischer Grundstücke, Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau“ (1304/2020) – und der Grundsatzbeschluss – Konzeptvergabeverfahren von städtischen Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (4107/2023) Anwendung. Neben der Konzeptvergabe im Erbbaurecht kommen daher in geeigneten Fällen auch Direkt- vergaben in Frage. Dabei soll geprüft werden, ob das Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei Vergaben nach Konzeptkriterien für soziale und innovative Projekte künftig niederschwellig und einfach gehal- ten werden kann. So soll für eine Bewerbung im ersten Schritt ein formloses Konzept für ein Grundstück mit Mindestangaben ausreichend sein. Diese sollten neben der Anzahl der Woh- nungen, besonders die benötigte gemeinschaftliche Wohnform und Nutzung für vulnerable Menschen beschreiben. Eine in der Regel mit Kosten (z. B. für Architekten- oder Beratungs- leistungen) verbundene Konkretisierung und Vorlage eines detaillierten Konzeptes soll erst dann notwendig sein, wenn Bewerbungen in die engere Auswahl kommen. So kann erreicht werden, dass sich auch finanziell nicht so gut gestellte Gruppen bewerben können und eine Vielfalt von unterschiedlichen Konzepten eingebracht wird. Anlage (Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln)
Anlage 1 Konzept soziales und innovatives Wohnen.docx
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1 Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen 2 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Hintergrund und Auftrag 3 II. Erläuterung „Gemeinschaftliche Wohnformen“ und „Soziales und Innovatives Wohnen“ 4 III. Umsetzungsmöglichkeiten 6 1) Wohnportal 6 2) Öffentliche Wohnraumförderung 6 3) Gemeinschaftsräume und ihre Bedeutung 7 4) Wohnen für Hilfe 7 5) Bildung für Wohnen 8 IV. Handlungsvorschläge 9 1) Umsetzung auf kleiner Entwicklungsfläche 9 2) Umsetzung auf größerer Entwicklungsfläche 9 3) Wohnraumschaffung auf gleicher Grundstücksfläche 10 4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe 10 5) Öffentlichkeitsarbeit 12 6) Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen, Sachgebiet Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise 13 V. Ausblick 14 3 I. Hintergrund und Auftrag Zum 31.Dezember 2024 lebten 1.097.519 Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Köln. Die Zahl der über 60 -Jährigen lag um 5089 Personen höher als 202 3. Dabei stieg allein die Zahl der über 80 -Jährigen um 285 Personen. Dies resultiert aus der Alterung der Bevölkerung (Demographischer Wandel) Wohnraum wird immer teurer und auch knapper. Der Kölner Wohnungsmarkt gilt als einer der angespanntesten in Deutschland. Bezahlbarer Wohnraum ist kaum noch zu finden. Die Umsetzung von sozialem und innovativem Wohnen zu bezahlbaren Mieten ist ein wichtiger Baustein, um Zielgruppen mit besonderen Bedarfen, für die es aktuell kein ausreichendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt, angemessen versorgen zu können. Wohnen ist eine der wichtigsten Grunddaseinsfunktionen. Die Versorgung mit dem Gut „Wohnen“ ist nicht nur ein wesentliches Element der physischen Existenzsicherung. Wohnen ist weit mehr als ein „Dach über dem Kopf“: Die Wohnung ist zum einen ein Ort der Privatheit – hier ist der Raum, der durch unterschiedliche Gestaltung der Individualität Ausdruck verschafft. Wohnen schließt aber auch das Wohnumfeld ein – der Ort, in dem man Nachbarn und Freunde hat, wo man seine Freizeit verbringt, Dinge erledigt, aber auch Verantwortung übernimmt. Das Wohnungsangebot, die Mietsituation sowie das persönliche Wohnumfeld sind wesentliche Faktoren der Lebensqualität in unserer Stadt. Bereits 2005 wurde auf Grundlage eines Ratsbeschlusses i m Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen, Amt für Wohnungswesen ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohnprojekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde auch ein Fokus auf die zukünftige Ausweitung innovativer und besond erer Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem Ziel, den durch demografischen Wandel veränderten Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Langfristig war die Umsetzung solcher Wohnprojekte in allen Kölner Stadtteilen geplant. Mit dem damaligen Fördermodell konnten fünf Pilotprojekte realisiert werden, unter anderem die Wohngemeinschaft LEDO in Niehl, die Villa Anders in Ehrenfe ld und die Villa Stellwerk in Nippes. Mehrgenerationen-Wohnprojekte sind bis heute sehr beliebt und sollen auch ohne Fördermittel weiterentwickelt werden. Zudem ist die Initiierung von Wohnprojekten für Menschen mit Wohnhemmnissen sowie für alle vulnerablen Gruppen unabdingbar. Aus diesem Grund hat sich das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen zum Ziel gesetzt, ein Konzept für „Soziales und Innovatives Wohnen“ in Köln zu entwickeln und den Bedürfnissen der vorgenannten Zielgruppe gerecht zu werden. 4 II. Erläuterung „Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte/Baugemeinschaften“ und „Soziales und Innovatives Wohnen“ Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte/Baugemeinschaften (Zuständigkeit: Wohnungsbauleitstelle) Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass die Realisierung der Projekte durch die zukünftigen Bewohner*innen mit dem Ziel erfolgt, nachbarschaftlich in Gemeinschaft zu wohnen. Der partizipative Ansatz in der Planung zur bedarfsgerechten Entwicklung des Wohngebäudes ist dabei ebenso relevant, wie das gemeinschaftlich orientierte Konzept in der Umsetzung. Die Besc häftigung der zukünftigen Bewohner*innen weit vor dem Einzug mit dem Projekt und die vielfältigen Angebote auch für die neuen N achbarn ermöglicht somit Strahl kraft ins Quartier. Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte sind ein wichtiger Baustein in der Kölner Wohnraumversorgung. Im Frühjahr 2022 hat die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ihre Arbeit aufgenommen. Sie verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Baugemeinschaften) zu verbessern und weitere Potenziale zu erschließen. Die Beratungsstelle besteht aus dem städtischen Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte innerhalb der Wohnungsbauleitstelle (WBL) und einer externen von der Stadt Köln finanziell geförderten Kooperationspartnerin. Hierbei handelt es sich um die ebenfalls neu gegründete MitStadtZentrale (MSZ). Diese bietet Unterstützung für interessierte Personen in Form von niedrigschwelligen Beratungs - und Vernetzungsangeboten, wie zum Beispiel Erstberatungen zum Gruppenaufbau und möglichen Rechtsf ormen. Das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte hingegen hat eine Lotsen- und Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung inne, aktiviert kommunale wie private Flächen, begleitet Vergabeverfahren für Grundstücke und setzt sich für die Projektrealisierung ein. Soziales und Innovatives Wohnen (Zuständigkeit: Amt für Wohnungswesen) Gemäß Ausführungen des Bundesministerium s für Familie, Senioren, Frauen und Jugend versteht man u nter s ozialer Innovation Neuerungen, die das menschliche Miteinander in vielen Bereichen verbessern: Wie Menschen arbeiten, ihre Freizeit gestalten, einkaufen, wohnen oder wie sie mobil sind. Soziale Innovationen tragen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung. Wie wollen wir in Zukunft zusammenleben? Wie können wir unser Zusammenleben noch besser organisieren? Wie meistern wir die große gesellschaftliche Herausforderung? 5 Neben der ökologischen und gesellschaftlichen Wirkung haben soziale Innovationen auch einen ökonomischen Effekt, indem sie Kosten für die oder den Einzelnen oder die Gemeinschaft reduzieren. Sie sollen den Menschen dienen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft fördern. Zu solchen Innovationen zählen beispielsweise: - Mehrgenerationenwohnen (z um Beispiel als Mietprojekt einer Genossenschaft, siehe Pilotprojekte der GAG Immobilien AG [GAG]) - Inklusiv-Wohnen (Sinn des inklusiven Wohnens ist es, Menschen mit Behinderung weitestgehend am alltäglichen Leben teilhaben zu lassen, z um Beispiel in Form einer Wohngemeinschaft (WG) für behinderte und nichtbehinderte Menschen) - Integratives Wohnen ( Integration von z um Beispiel Geflüchteten oder anderen kulturellen Gruppen in die Gemeinschaft) - Wohnen im Alter (möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung / Gruppe innerhalb des Veedels wohnen) Für das Thema „ Soziales und Innovatives Wohnen“ wurden Anfang 2020 unter der nun aktuellen Bezeichnung „Soziales und Innovatives Wohnen“ zwei Stellen im Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumförderung, eingerichtet, die bezahlbaren , innovativen Wohnraum für Menschen mit besonderen Bedarfen, vulnerable Gruppen und auch für Senior*innen voranbringen sollen . Einer vulnerablen Gruppe gehören Personen an, die aufgrund ihrer körperlichen und /oder seelischen Konstitution ( zum Beispiel Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft, hohes Alter) oder/und aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation ( zum Beispiel obdachlose Frauen) verletzlicher sind. Eine Wohnung gilt hier als bezahlbar, wenn die monatliche Nettokaltmiete nicht mehr als 30 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens beträgt. Für Haushalte mit 1 000 Euro Nettoeinkommen waren nach dieser Definition rund 1 Prozent der im Jahr 2023 in Köln angebotenen Wohnungen bezahlbar. Bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen von 2 .000 Euro steigt dieser Anteil auf rund 25 Prozent. Berücksichtigt man, dass im Jahr 2023 rund ein Drittel der Kölner Haushalte über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 2 .000 Euro verfügte, so waren für sie lediglich rund 25 Prozent der angebotenen Wohnungen leistbar. (Quelle: Studie zur Mietbelastung vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik) 6 III. Umsetzungsmöglichkeiten 1) WohnPortal Köln-Bonn Es entwickeln sich im Laufe der Zeit immer mehr Formen des Zusammenlebens von vulnerablen Personengruppen, aber auch von älteren Menschen. D iese wollen in erster Linie der Vereinsamung entkommen und so lange wie möglich selbstbestimmt leben, indem sie sich zu Wohnprojekten / Wohngruppen zusammenschließen. Der Mehrwert dieser Wohnformen wird immer mehr erkannt, infolgedessen ist 2022 in Köln das WohnPortal Köln-Bonn an den Start gegangen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die digitale Ric htung, um Projektgruppen sowie Einzelpersonen und Investor*innen, eine Plattform anzubieten, auf der man für sei ne eigenen Vorstellungen vom Wohnen fündig werden und in Kontakt mit Gleichgesinnten treten kann. Einzelpersonen und Gruppen, die sich für gemeinschaftliche, soziale und innovative Wohnformen interessieren, tr agen sich gleichermaßen wie Investor*innen und Mitstreiter *innen dort ein. Es entsteht eine Austauschmöglichkeit, die die Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in hohem Maße unterstützt, und die Bedarfe in Köln transparent machen. 2) Öffentliche Wohnraumförderung Die öffentliche Wohnraumförderung verbessert die Wohn - und Wohnumfeldbedingungen und schafft mit vitalen Wohnvierteln eine lebenswerte Heimat für Menschen mit geringem Einkommen , z um Beispiel für Familien beziehungsweise Haushalte mit Kindern, Alleinstehende sowie für Menschen mit und ohne Behinderung. Dafür werden Landesmittel in Form von Darlehen mit niedrigen Zinssätzen und Tilgungsnachlässen zur Verfügung gestellt. Soziales und Innovatives Wohnen wird mit dieser öffentlichen Wohnraumförderung verbunden und dort integriert. Generationenübergreifendes Wohnen wird durch die heterogenen Wohnungsgrößen und –zuschnitte ermöglicht. Hierbei werden bereits auch bauliche Vorrüstungen für später notwendige Wohnungsgrößenänderungen vorgesehen. Bäder zur gemeinschaftlichen Nutzung für z um Beispiel (temporäre) pflegebedürftige Personen ermöglichen es, dass der pflegedürftige Mensch so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung leben kann. Flexible Bauweisen erlauben es, dass Wohnräume den Bedürfnissen einfacher als bisher angepasst werden können. Die Vorgaben für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Hinblick auf barrierefreies Bauen sind zu erfüllen, ebenso für frei finanzierte Wohnungen . Wohnungen für rollstuhlfahrende Personen sind dabei besonders im Fokus und ohne Schwellen zu bauen. 7 3) Gemeinschaftsräume und ihre Bedeutung Gemeinschaftsräume sind ein wichtiger Bestandteil um Inklusion, Integration und das Wohnen im Alter zufriedenstellend umsetzen zu können. Sie fördern das „Miteinander“, sind Begegnungsstätte und beugen der Vereinsamung vor. Sie werden ebenfalls über das Programm der Wohnraumförderung NRW gefördert . Die Investor*innen werden bereits bei Interesse auf den Mehrwert d er Gemeinschaftsräume hingewiesen, um diese frühzeitig in der Planung zu integrieren. Gemeinschaftsräume, wie z um Beispiel Gymnastikhallen, Werkstätten, Küchen und Gästezimmer haben eine Strahlkraft ins Veedel und soll en für alle Bewohner*innen nutzbar sein. Auf diese Weise entsteht eine lebendige Nachbarschaft. Dies wird durch gemeinschaftliche Aktivitäten wie zum Beispiel Aktiv-Kurse oder ein Reparatur -Café noch verstärkt. Zusätzlich ist auch die Integration von Projekten innerhalb der Wohnraumförderung sowie dem freifinanzierten Wohnungsbau direkt vor Ort in den Quartieren nötig. Als Beispiele dienen hier etablierte Konzepte wie Wohnen für Hilfe, Bildung für Wohnen auch ambulante Pflegedienste und so weiter. 4) Wohnen für Hilfe Das Konzept Wohnen für Hilfe beruht auf einer engen Kooperation der Stadt Köln, der Universität zu Köln und der Kölner Seniorenvertretung und ist seit Jahren sehr erfolgreich. Es basiert auf der Idee, dass eine studierende Person bei einem Wohnraumanbietenden einzieht. Durch Unterstützungsleistungen seitens der Studierenden (Pflege ausgeschlossen) profitiert der Wohnraumanbietende. Im Gegenzug wohnen die Studierenden mietfrei. Dieses Konzept wird bei künfti gen neuen Wohnprojekten, aber auch im Bestand ebenfalls berücksichtigt. Ziel ist der Zusammenzug eines Studierenden mit einer Person mit Unterstützungsbedarf (Pflege ausgeschlossen). Bei der Planun g der Wohnungsgröße und Vergabe führt dies zu einer preisgünstigen Miete für die Studierenden und Wohnraummieter*innen profitieren von Unterstützungsleistungen wie Einkaufen, Wohnung sauber halten, gemeinsam kochen , Freizeit verbringen und so weiter. 8 5) Bildung für Wohnen Bildung für Wohnen wird in Köln bisher noch nicht umgesetzt. An die positiven Erfahrungen anderer Städte wird daher angeknüpft und ei ne Umsetzung in Köln erarbeitet. Junge Erwachsene engagieren sich im Tausch für mietfreies beziehungsweise mietgünstiges Wohnen als Bildungspat*innen für Kinder in strukturell benachteiligten Stadtteilen. Die Stadt Duisburg setzt dieses Konzept bereits erfolgreich um. Auf der dortigen Internetseite wird dies wie folgt erklärt: „Das Prinzip ist einfach: Junge Menschen, Studierende, im Bundesfreiwilligendienst Tätige oder auch Auszubildende bieten ihr Know -how, ihr Wissen, ihre Bildung den Kindern im Stadtteil an. Dafür wohnen sie kostenlos in einer WG. Die Wohnungen liegen unmittelbar im Stadtteil. Eine Umsetzung für kostenloses Wohnen in einer WG wird in Neubauprojekten in Köln kaum umsetzbar sein, daher muss ein speziell auf Köln zugeschnittenes Programm erarbeitet werden, von dem sowohl die Studierenden als auch die Kinder profitieren. Vorteil der Symbiose: Sozial benachteiligte Kinde r und ihre Familien erhalten Bildungsangebote und Förderung – junge Menschen sammeln als Bildungspaten Lebens- und Berufserfahrung und profitieren vom Wohnangebot. Effekt: Verbindlichkeit, soziales Miteinander, Achtsamkeit, Bildungs - und Freizeitangebote stärken nicht nur die Kinder, sondern letztlich den Stadtteil und seine nachbarschaftlichen Strukturen.“ 9 IV. Handlungsvorschläge 1) Umsetzung auf kleiner Entwicklungsfläche In Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster wird künftig auch weiterhin geprüft, ob ein städtisches Grundstück, das zur Vermarktung vorgesehen ist, als wegweisendes Pilotprojekt explizit für Konzepte von Projektgruppen, Genossenschaften und Investor*innen ausgeschrieben werden kann, die das Thema „Soziales und Innovatives Wohnen“ umsetzen wollen. Dabei sind im ersten Schritt gesamtstädtische Interessen abzuklären und zu berücksichtigen. Wenn grundsätzlich sehr gute Voraussetzungen für eine Vermarktung im Rahmen einer Konzeptvergabe zur Realisierung eines inklusiven oder integrativen Wohnkonzeptes auf schätzungsweise 1.000 Quadratmetern Geschossfläche vorliegen, wird dies in der Konzeptausschreibung Berücksichtigung finden. Die Benennung eines Grundstückes durch das Amt für Wohnungswesen wird im Vorfeld mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster abgesprochen. Vermarktungsprojekte (Vorbereitung und Durchführung von Konzeptausschreibungen bzw. Direktvergaben) können durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster dann umgesetzt werden, wenn diese in de ssen Arbeitsprogramm enthalten sind und die dafür personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Im Anschluss findet ein gemeinsamer Informationstermin u nter Beteiligung der Wohnungsbauleitstelle, dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik , dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, dem Amt für Wohnungswesen und dem Stadtplanungsamt statt. Das Grundstück muss grundsätzlich geeignet sein für gemeinsame Wohnprojekte. Es sind Abstimmungen mit anderen Dienststelle n erforderlich . Ebenso wird eine städtebauliche Machbarkeitsstudie für die notwendige Wertermittlung benötigt. Im Anschluss erfolgt eine Konzeptausschreibung, bei der die Planung sozialer und innovativer Wohnprojekte, auch für vulnerable Gruppen, als Kriterium erforderlich ist. Auch kleinere Projekte gemeinschaftlichen , sozialen und innovativen Wohnens zeigen, dass solche Wohnkonzepte eine große urbane und nachhaltige Strahlkraft in die Nachbarschaft, ins Veedel und die Stadtgesellschaft haben. Umsetzbar sind aber auch kleinere Wohnangebote, "Gemeinschaftliches Wohnen" mit Service, ähnlich dem Seniorenprojekt „Gemeinschaftliches Wohnen in Köln -Sülz“ der Diako nie Michaelshoven. 2) Umsetzung auf größerer Entwicklungsfläche Gute Realisierungsmöglichkeiten für größere Projekte bieten in Köln die Parkstadt Süd, der Deutzer Hafen, die Hallen Kalk und der neue Stadtt eil Kreuzfeld. Die Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld bietet dabei die Möglichkeit – auch in einem großen Rahmen – inklusive, integrative und besondere Wohnformen umzusetzen . 10 Großer Vorteil von Kreuzfeld ist der frühe Zeitpunkt des Projektstandes und die bereits geführte Öffentlichkeitsdiskussion auch mit Blick auf innovative Wohnformen. Ein weiteres Argument für Projektrealisierungen in Kreuzfeld ist, dass sich der Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen “ unter anderem bereits im Rahmen des wettbewerblichen Dialoges intensiv mit Ideen und Möglichkeiten inklusiver, integrativer und innovativer Wohnformen auch Wohnen im Alter einbringen und die Projektbeteiligten für da s Thema sensibilisieren konnte . Ziel ist, bereits im Vorfeld proaktiv auf Investor*innen zuzugehen, um die Vorteile gemeinschaftliche r, sozialer und innovativer Wohnformen aufzuzeigen und sie davon zu überzeugen, diese Wohnformen in ihren Planungen mit zu berücksichtigen . Zudem führt dieser Bereich eine Projektliste, die es ermöglicht, interessierte vulnerable Gruppen mit Investoren zusammen zu bringen und nach den individuellen Bedarfen dieser Gruppe zu planen. 3) Mehr Wohnraumschaffung auf gleicher Grundstücksfläche Zukünftig sollen mindergenutzte städtische Grundstücke beziehungsweise abgängige Gebäudebestände durch Direktvergaben an bewährte Bestandshalter wie die GAG und die Genossenschaften oder durch Konzeptvergabe n unter Anwendung des sogenannten Bausteins 1, der die vorrangige Vergabe von Erbbaurechten vorsieht, neu entwickelt werden. Dies ermöglicht mehr Wohnraum auf der gleichen Grundstücksfläche und nicht mehr zeitgemäßes Wohnen wird durch die aktuellen und zu künftigen Anforderungen entsprechendes Wohnen ersetzt. 4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe Um Projektgruppen, Baugemeinschaften und Genossenschaften künftig stärker bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken zu berücksichtigen, ist das vorhandene Kölner Konzeptvergabeverfahren (Session Nr. 1775/2016, 1304/2020 und 4107/2023) entsprechend anzuwenden. Für die Stadtentwicklung bieten gemeinschaftliche , soziale und innovative Wohnprojekte, wie beschrieben, große Vorteile . Sie sind als soziale Impulsgeber für die Entwicklung der Quartiere von entscheidender Bedeutung, sind meist sehr innovativ und stellen hohe Ansprüche an die Standards des ökologischen Bauens. Dabei bieten sie auch mit Blick auf die architektonische Gestaltung eine große Viel falt, wozu auch die in der Regel kleinteilige Parzellierung beiträgt. Das Amt für Lie genschaften, Vermessung und Kataster bereitet eine entsprechende Konzeptausschreibung nach Rücksprache mit den Fachämtern vor. Dazu zählen insbesondere das Amt für Stadtentwicklung und Statistik , das Stadtplanungsamt, die Wohnungsbauleitstelle und das Amt für Wohnungswesen. So besteht die Möglichkeit, Einfluss auf die künftige Bewohnerschaft zu nehmen. 11 Auch einzelne Grundstücke werden regelmäßig nach Konzeptkriterien ausgeschrieben. Dabei sol l geprüft werden, ob d as Bewerbungs - und Auswahlverfahren künftig deutlich niederschwelliger und einfacher gehalten werden kann. So würde für eine Bewerbung im ersten Schritt ein formloses Konzept für ein Grundstück mit minimalen Mindestangaben ausreichend sein. Diese sollten neben der Anzahl der Wohnungen , besonders die benötigte gemei nschaftliche Wohnform und Nutzung für vulnerable Menschen beschreiben. Eine in der Regel mit Kosten (z. B. für Architekten- oder Beratungsleistungen) verbundene Konkretisierung und Vorlage eines detaillierten Konzeptes soll erst dann notwendig sein, wenn Bewerbungen in die engere Auswahl kommen. So kann erreicht werden, dass sich auch finanziell nicht so gut gestellte Gruppen bewerben können u nd eine Vielfalt von unterschiedlichen Konzepten eingebracht wird. In einem solchen Verfahren werden bereits bei Ausschreibung gezielt innovative Konzepte hinsichtlich Ökologie, Ökonomie und insbesondere soziale Aspekte abgefordert, um nachhaltige Projekte voranzubringen. Gesetzliche Mindeststandards sollten grundsätzlich überschritten werden. Es ist allerdings zu beachten , dass Projektgruppen durch Vorgaben nicht grundsätzlich in ihrem Ideenreichtum eingeschränkt werden. Entsprechende Hinweise werden daher lediglich ein Gerüst darstellen und ausreichend Freiraum für Kreativität belassen. Im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens wurde vom Rat der Stadt Köln am 17. März 2022 bereits beschlossen, dass eine Übernahme von Grundstücken im Erbbaurecht zu deutli ch reduzierten Zinskonditionen erfolg t, wenn mindestens 50 Prozent der Wohneinheiten im öffentlich geförderten oder preisgedämpften Wohnungsbau errichtet werden. Darüber hinaus sind Möglichkeiten einer gezielten weiteren Förderung innovativer, gemeinwohlorientierter und sozialer Wohnkonzepte über die Einführung einer Quotenregelung bei der Entwicklung von städtischen Bauflächen zu prüfen. Entsprechend der bisherigen Praxis sollen Direktvergaben an bewährte Bestandshalter wie zum Beispiel die GAG oder Genossenschaften auch künftig beibehalten werden. 12 5) Öffentlichkeitsarbeit In Köln muss mehr Wohnraum für vulnerable Gruppen entstehen. Dazu bedarf es unter anderem einer breit gef ächerten Öffentlichkeitsarbeit. Investor*innen sollen vom Mehrwert des gemeinschaftlichen, sozialen und innovativen Wohnens überzeugt werden. Auch im Rahmen des kooperativen Bau landmodells werden diese Wohnformen mit umgesetzt. Mögliche Investor*innen werden durch die Öffentlichkeitsarbeit über die Fördermöglichk eiten im Bereich d er Gruppen - und Clusterwohnungen, Gemeinschaftsräume und behindertengerechten Wohnraum informiert. Es werden Investor*innen und soziale Träger (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände) gesucht, die in ihren Bestandshäusern und Neubauten Wohnformen entwickeln, die den Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedarfen gerecht werden. Hierzu kann ein ansprechendes , proaktives Investorenschreiben an alle potentiellen Investor*innen aber auch die direkte Ansprache auf Veranstaltungen erfolgen. Weiterhin bietet die Gestaltung von Flyern und Verteilung an potentielle Investor*innen und interessierte Gruppen die Gelegenheit, auf das Thema aufmerksam zu machen und ins Gespräch zu kommen. Das Thema bietet sich auch zur Bewerbung in der Stadtinformationskampagne an. Das oben bereits erwähnte WohnPortal Köln-Bonn wird in regelmäßigen Abständen in Redaktionssitzungen vom Bereich für Soziales und Innovatives Wohnen mitgestaltet und begleitet. Mit dem Fl yer, möglichst aber auch mit Veröffentlichungen in den Medien wird das Wohn Portal Köln-Bonn bekannt gemacht. Ziel ist es , dass sich möglichst alle Projektgruppen in Köln aber auch Einzelpersonen , die auf der Suche nach besonderen Wohnfor men sind, dort eintragen. Damit ermittelt der Bereich Soziales und Innovatives Wohnen im Weiteren auf dieser Grundlage den bestehenden Bedarf in Köln. Regelmäßig vor Start der Semester wird zudem mit Mega-Light-Plakaten für „Wohnen für Hilfe“ geworben. Diese bereits bestehende Stadtinformationskampagne wird weitergeführt, da dadurch weiterer Wohnraum erfolgreich akquiriert wird. 13 6) Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen , Sachgebiet Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für „Soziales und Innovatives Wohnen“ wird des Weiteren durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen, Sachgebiet Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise forciert. Mit der Realisierung eigener Bauvorhaben wird dort unter anderem Wohnraum für Geflüchtete und Obdachlose geschaffen. Auch diese Menschen gehören zur Zielgruppe sozialer und innovativer Wohnformen. Zielsetzung der engen Kooperation ist es, die dem Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen“ bekannten Wohnprojekte für soziale und innovative Wohnformen dort zu integrieren. Weiterhin wird zusammen mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster erarbeitet, welche beim Amt für Wohnungswesen verwalteten Grundstücke für eine Konzept- oder Direktvergabe im Erbbaurecht für die im Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen “ gelisteten Projektgruppen in Frage kommen. Insbesondere müssen im Vorhinein verwaltungsinterne Flächenbedarfe ausgeschlossen werden. Bei Eignung von Grundstücken wird der Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen“ die notwendigen Bedarfe und Anforderungen sowie ein entsprechendes Nutzungskonzept erarbeiten. Auf dieser Grundlage wird das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster dann die Konzept - oder Direkt vergabe im Erbb aurecht vorbereiten und durchführen. 14 V. Ausblick Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zeigt auf, dass das Thema „Wie wollen wir in Zukunft leben? “ in Köln einen hohen Stellenwert erreicht hat. Der beschriebene Mehrwert, den entsprechende Wohnprojekte schaffen, kommt Köln und der Stadtgesellschaft direkt und unmittelbar zugute: Die Bürger*innen übernehmen Verantwortung für sich, ihre Nachbarschaft und ihre Wohnsituation. Dieser Mehrwert spiegelt sich auch in folgenden Aspekten wider: Neue, nicht vorrangig gewinnorientierte Akteure treten als Investor *innen in der Stadt auf und schaffen nachfrageorientierte Wohnraumangebote auf dem Wohnungsmarkt Nachbarschaftliche Selbsthilfe entlastet die kommunalen Hilfesysteme und kommt direkt in der Nachbarschaft an Integrative Ansätze in gemischten Förderstrukturen beleben und stabilisieren Quartiere Bürgerschaftliches Engagement wird vielfältig gelebt und schafft lebendige Wohnquartiere Der überwiegende Teil der Wohnprojekte leistet ei nen Beitrag zur Bewältigung der Probleme des demografischen Wandels und damit auch zur Inklusion und Integration geflüchteter, alter und behinderter Menschen Gemeinschaftliche Wohnprojekte für „Soziales und Innovatives Wohnen“, selbstinitiiert und selbstbestimmt oder in Kooperation mit Investor*innen, sind eine Bereicherung für Köln und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung heutiger und künftiger gesellschaftlicher und demografischer Herausforderungen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Michaelshoven
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Details
- Aktenzeichen
- 0688/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.06.2025
- Erstellt
- 06.03.2025 09:53