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0688/2025

Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.3

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Konzept soziales und innovatives Wohnen.docx

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6333 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0688/2025 
Freigabedatum 
04.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln  
 
1. nimmt das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zustimmend zur Kennt-
nis und erkennt dieses als Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Pro-
jekte und Vorhaben an.  
 
2. beauftragt die Verwaltung, geeignete, insbesondere städtische Grundstücke zu identifi-
zieren, auf denen entsprechende Projekte für gelistete vulnerable Gruppen verwirklicht 
werden können. 
 
3. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Rahmen die im Konzept unter „IV. 
Handlungsvorschläge“, „4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe“ dargestell-
ten Vereinfachungen durchgeführt werden können. 
 
 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Amt für Wohnungswesen wurden 2020 zwei Stellen für den Bereich „Soziales und Innovati-
ves Wohnen in Köln“ geschaffen, um bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraum für vul-
nerable Gruppen in Köln zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Personen, die auf dem 
angespannten Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden und durch ge-
meinschaftliches Wohnen solange wie möglich selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben 
können. Viele interessierte Bürger*innen, Gruppen und Vereine hatten sich bis dahin mit An-
fragen zu gemeinschaftlichem, bezahlbaren und sozialen Wohnraum an die Wohnraumförde-
rung im Amt für Wohnungswesen oder an das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren ge-
wandt. 
Die Zahl der Bürger*innen, Gruppen und Vereine, die auf der Suche nach innovativen Ansät-
zen für neue Wohnkonzepte sind, steigt stetig an. Dabei geht es nicht um das klassische Mo-
dell von Baugemeinschaften, Baugruppen und kleinen Genossenschaften. Für diese Zielgrup-
pen wurde im Dezernat Planen und Bauen die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohn-
bauprojekte geschaffen. 
Bei den Wohnprojekten, die das Amt für Wohnungswesen voranbringt, stehen soziale Aspekte 
und insbesondere auch die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für vulnerable Ziel-
gruppen im Fokus. In der Vergangenheit wurden bereits fünf Pilotprojekte für Mehrgeneratio-
nenwohnen mit der GAG umgesetzt.  
 
Gemeinschaftliche Wohnformen beinhalten mehr als nur das klassische Mehrgenerationen-
wohnen. Es geht insbesondere um Projekte des Inklusiv-Wohnens (Menschen mit und ohne 
Behinderungen), Integrativ-Wohnens, bezahlbaren Wohnens im Alter und Wohnen für ehe-
mals Obdachlose. Diese werden meist als Mietobjekte, häufig als Kombination von öffentlich 
geförderten und freifinanzierten Wohnungen, geplant, von einem Investor gebaut und an 
Wohnprojekte für vulnerable Gruppen vermietet. Die Chancen dieser Wohnformen bestehen 
insbesondere darin, dass sie ermöglichen, das Leben und Wohnen in Gemeinschaft so lange 
wie möglich selbstbestimmt führen zu können. Bewohner*innen erfahren Gemeinschaftlichkeit 
und gegenseitige Unterstützung in einem familienähnlichen sozialen Netz und können bei Be-
darf im Alltag auf die Hilfe der Mitbewohner*innen zurückgreifen.  
Im Amt für Wohnungswesen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Aufgabenbereich 
der Wohnraumförderung.  
Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ stellt die grundsätzlichen Möglichkei-
ten zur Umsetzung entsprechender Projekte dar. Es wurde unter Beteiligung der entsprechen-
den Fachdienststellen entwickelt und soll der Verwaltung nach Beschluss durch den Rat als 
Grundlage für die weitere Realisierung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für vulnerable Men-
schen dienen. 
Das Konzept sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung solcher Projekte auf städtischen 
und nach Möglichkeit auch auf privaten Grundstücken in die Wege leitet. Investor*innen sollen 
vom Mehrwert des gemeinschaftlichen Wohnens vulnerabler Personen überzeugt werden. Sie

3 
sollen dafür gewonnen werden, sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungs-
bau -auf die Bedürfnisse der vulnerablen Personen speziell zugeschnittenen- Wohnraum zu 
schaffen. Projektgruppen werden beraten und ermutigt, daran mitzuwirken, so lange wie mög-
lich selbstbestimmt, eigenständig und bezahlbar wohnen zu können. 
Der Rat und seine Fachausschüsse werden künftig an der Umsetzung des Konzepts über die 
Erbbaurechtsvergabe geeigneter Grundstücke an Investor*innen maßgeblich beteiligt. Hierbei 
findet das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) | Grundsatzbeschluss zur 
Vergabe städtischer Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Kon-
zeptqualität (1775/2016), der Beschluss „Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Ver-
äußerung städtischer Grundstücke, Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau“ 
(1304/2020) – und der Grundsatzbeschluss – Konzeptvergabeverfahren von städtischen 
Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (4107/2023) Anwendung.  
Neben der Konzeptvergabe im Erbbaurecht kommen daher in geeigneten Fällen auch Direkt-
vergaben in Frage. 
Dabei soll geprüft werden, ob das Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei Vergaben nach 
Konzeptkriterien für soziale und innovative Projekte künftig niederschwellig und einfach gehal-
ten werden kann. So soll für eine Bewerbung im ersten Schritt ein formloses Konzept für ein 
Grundstück mit Mindestangaben ausreichend sein. Diese sollten neben der Anzahl der Woh-
nungen, besonders die benötigte gemeinschaftliche Wohnform und Nutzung für vulnerable 
Menschen beschreiben. Eine in der Regel mit Kosten (z. B. für Architekten- oder Beratungs-
leistungen) verbundene Konkretisierung und Vorlage eines detaillierten Konzeptes soll erst 
dann notwendig sein, wenn Bewerbungen in die engere Auswahl kommen. So kann erreicht 
werden, dass sich auch finanziell nicht so gut gestellte Gruppen bewerben können und eine 
Vielfalt von unterschiedlichen Konzepten eingebracht wird. 
 
Anlage (Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln)

Anlage 1 Konzept soziales und innovatives Wohnen.docx

27254 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Konzept 
„Soziales und Innovatives 
Wohnen in Köln“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen

2 
 
Inhaltsverzeichnis: Seite 
 
I. Hintergrund und Auftrag   3 
II. Erläuterung  
„Gemeinschaftliche Wohnformen“ und „Soziales und Innovatives Wohnen“ 4 
III. Umsetzungsmöglichkeiten   6 
1) Wohnportal   6 
2) Öffentliche Wohnraumförderung   6 
3) Gemeinschaftsräume und ihre Bedeutung   7 
4) Wohnen für Hilfe   7 
5) Bildung für Wohnen   8 
IV. Handlungsvorschläge   9 
1) Umsetzung auf kleiner Entwicklungsfläche   9 
2) Umsetzung auf größerer Entwicklungsfläche   9 
3) Wohnraumschaffung auf gleicher Grundstücksfläche   10 
 
4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe   10 
5) Öffentlichkeitsarbeit   12 
6) Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen,  
Sachgebiet Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise   13 
V. Ausblick   14

3 
 
I. Hintergrund und Auftrag 
Zum 31.Dezember 2024 lebten 1.097.519 Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitz in 
Köln. Die Zahl der über 60 -Jährigen lag um 5089 Personen höher als 202 3. Dabei 
stieg allein die Zahl der über 80 -Jährigen um 285 Personen. Dies resultiert aus der 
Alterung der Bevölkerung (Demographischer Wandel) 
Wohnraum wird immer teurer und auch knapper. Der Kölner Wohnungsmarkt gilt als 
einer der angespanntesten in Deutschland. Bezahlbarer Wohnraum ist kaum noch zu 
finden. Die Umsetzung von sozialem und innovativem Wohnen zu bezahlbaren Mieten 
ist ein wichtiger Baustein, um Zielgruppen mit besonderen Bedarfen, für die es aktuell 
kein ausreichendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt, angemessen versorgen 
zu können. 
Wohnen ist eine der wichtigsten Grunddaseinsfunktionen. Die Versorgung mit dem Gut 
„Wohnen“ ist nicht nur ein wesentliches Element der physischen Existenzsicherung. 
Wohnen ist weit mehr als ein „Dach über dem Kopf“: Die Wohnung ist zum einen ein 
Ort der Privatheit – hier ist der Raum, der durch unterschiedliche Gestaltung der 
Individualität Ausdruck verschafft. Wohnen schließt aber auch das Wohnumfeld ein – 
der Ort, in dem man Nachbarn und Freunde hat, wo man seine Freizeit verbringt, Dinge 
erledigt, aber auch Verantwortung übernimmt. Das Wohnungsangebot, die 
Mietsituation sowie das persönliche Wohnumfeld sind wesentliche Faktoren der 
Lebensqualität in unserer Stadt. 
Bereits 2005 wurde auf  Grundlage eines Ratsbeschlusses i m Dezernat Soziales, 
Gesundheit und Wohnen, Amt für Wohnungswesen  ein Fördermodell für 
Mehrgenerationen-Wohnprojekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde auch ein 
Fokus auf die zukünftige Ausweitung innovativer und besond erer Wohnformen 
gesetzt. Dies folgte dem Ziel, den durch demografischen Wandel veränderten 
Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Langfristig war die 
Umsetzung solcher Wohnprojekte in allen Kölner Stadtteilen geplant. Mit dem 
damaligen Fördermodell konnten fünf Pilotprojekte realisiert werden, unter anderem 
die Wohngemeinschaft LEDO in Niehl, die Villa Anders in Ehrenfe ld und die Villa 
Stellwerk in Nippes. 
Mehrgenerationen-Wohnprojekte sind bis heute sehr beliebt und sollen auch ohne 
Fördermittel weiterentwickelt werden. Zudem ist die Initiierung von Wohnprojekten für 
Menschen mit Wohnhemmnissen sowie für alle vulnerablen Gruppen unabdingbar. 
Aus diesem Grund hat sich das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen zum 
Ziel gesetzt, ein Konzept für „Soziales und Innovatives Wohnen“ in Köln zu entwickeln 
und den Bedürfnissen der vorgenannten Zielgruppe gerecht zu werden.

4 
 
II. Erläuterung „Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte/Baugemeinschaften“ und 
„Soziales und Innovatives Wohnen“ 
 
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte/Baugemeinschaften (Zuständigkeit: 
Wohnungsbauleitstelle) 
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zeichnen sich dadurch aus, dass die 
Realisierung der Projekte durch die zukünftigen Bewohner*innen mit dem Ziel erfolgt, 
nachbarschaftlich in Gemeinschaft zu wohnen. Der partizipative Ansatz in der Planung 
zur bedarfsgerechten Entwicklung des Wohngebäudes ist dabei ebenso relevant, wie 
das gemeinschaftlich orientierte Konzept in der Umsetzung. Die Besc häftigung der 
zukünftigen Bewohner*innen weit vor dem Einzug mit dem Projekt und die vielfältigen 
Angebote auch für die neuen N achbarn ermöglicht somit Strahl kraft ins Quartier. 
Gemeinschaftliche Wohnbauprojekte sind ein wichtiger Baustein in der Kölner 
Wohnraumversorgung. 
Im Frühjahr 2022 hat die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ihre 
Arbeit aufgenommen. Sie verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für 
gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Baugemeinschaften) zu verbessern und weitere 
Potenziale zu erschließen. Die Beratungsstelle besteht aus dem städtischen Büro für 
gemeinschaftliche Wohnbauprojekte innerhalb der Wohnungsbauleitstelle (WBL) und 
einer externen von der Stadt Köln finanziell geförderten Kooperationspartnerin. Hierbei 
handelt es sich um die ebenfalls neu gegründete MitStadtZentrale (MSZ). Diese bietet 
Unterstützung für interessierte Personen in Form von niedrigschwelligen Beratungs - 
und Vernetzungsangeboten, wie zum Beispiel Erstberatungen zum Gruppenaufbau 
und möglichen Rechtsf ormen. Das Büro für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte 
hingegen hat eine Lotsen- und Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung 
inne, aktiviert kommunale wie private Flächen, begleitet Vergabeverfahren für 
Grundstücke und setzt sich für die Projektrealisierung ein. 
Soziales und Innovatives Wohnen (Zuständigkeit: Amt für Wohnungswesen) 
Gemäß Ausführungen des Bundesministerium s für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend versteht man u nter s ozialer Innovation Neuerungen, die das menschliche 
Miteinander in vielen Bereichen verbessern: Wie Menschen arbeiten, ihre Freizeit 
gestalten, einkaufen, wohnen oder wie sie mobil sind. Soziale Innovationen tragen den 
sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung. Wie wollen wir in Zukunft 
zusammenleben? Wie können wir unser Zusammenleben noch besser organisieren? 
Wie meistern wir die große gesellschaftliche Herausforderung?

5 
 
Neben der ökologischen und gesellschaftlichen Wirkung haben soziale Innovationen 
auch einen ökonomischen Effekt, indem sie Kosten für die oder den Einzelnen oder 
die Gemeinschaft reduzieren. Sie sollen den Menschen dienen und ihre Teilhabe an 
der Gesellschaft fördern. 
Zu solchen Innovationen zählen beispielsweise: 
- Mehrgenerationenwohnen (z um Beispiel als Mietprojekt einer Genossenschaft, 
siehe Pilotprojekte der GAG Immobilien AG [GAG]) 
- Inklusiv-Wohnen (Sinn des inklusiven Wohnens ist es, Menschen mit Behinderung 
weitestgehend am alltäglichen Leben teilhaben zu lassen, z um Beispiel in Form 
einer Wohngemeinschaft (WG) für behinderte und nichtbehinderte Menschen) 
- Integratives Wohnen ( Integration von z um Beispiel Geflüchteten oder anderen 
kulturellen Gruppen in die Gemeinschaft) 
- Wohnen im Alter (möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung / Gruppe 
innerhalb des Veedels wohnen) 
 
Für das Thema „ Soziales und Innovatives Wohnen“ wurden Anfang 2020 unter der 
nun aktuellen Bezeichnung  „Soziales und Innovatives  Wohnen“ zwei Stellen im Amt 
für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumförderung,  eingerichtet, die bezahlbaren , 
innovativen Wohnraum für Menschen mit besonderen Bedarfen, vulnerable Gruppen 
und auch für Senior*innen voranbringen sollen . Einer vulnerablen Gruppe gehören 
Personen an, die aufgrund ihrer körperlichen und /oder seelischen Konstitution ( zum 
Beispiel Behinderung, psychische Störung, Schwangerschaft, hohes Alter) oder/und 
aufgrund ihrer besonderen sozialen Situation ( zum Beispiel obdachlose Frauen) 
verletzlicher sind. 
 
Eine Wohnung gilt hier als bezahlbar, wenn die monatliche Nettokaltmiete nicht mehr 
als 30 Prozent des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens beträgt. Für Haushalte 
mit 1 000 Euro Nettoeinkommen waren nach dieser Definition rund 1 Prozent der im 
Jahr 2023 in Köln angebotenen Wohnungen bezahlbar. Bei Haushalten mit einem 
Nettoeinkommen von 2 .000 Euro steigt dieser Anteil auf rund 25 Prozent. 
Berücksichtigt man, dass im Jahr 2023 rund ein Drittel der Kölner Haushalte über ein 
Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 2 .000 Euro verfügte, so waren für sie 
lediglich rund 25 Prozent der angebotenen Wohnungen leistbar.  
(Quelle: Studie zur Mietbelastung vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik)

6 
 
III. Umsetzungsmöglichkeiten 
1) WohnPortal Köln-Bonn 
Es entwickeln sich im Laufe der Zeit immer mehr Formen des Zusammenlebens von 
vulnerablen Personengruppen, aber auch von älteren Menschen. D iese wollen in 
erster Linie der Vereinsamung entkommen und so lange wie möglich selbstbestimmt  
leben, indem sie sich zu Wohnprojekten / Wohngruppen zusammenschließen.  Der 
Mehrwert dieser Wohnformen wird immer mehr erkannt, infolgedessen ist 2022 in Köln 
das WohnPortal Köln-Bonn an den Start gegangen. 
Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die digitale Ric htung, um Projektgruppen sowie 
Einzelpersonen und Investor*innen, eine Plattform anzubieten, auf der man für sei ne 
eigenen Vorstellungen vom Wohnen fündig werden und in Kontakt mit Gleichgesinnten 
treten kann. Einzelpersonen und Gruppen, die sich für gemeinschaftliche, soziale und 
innovative Wohnformen interessieren, tr agen sich gleichermaßen wie Investor*innen  
und Mitstreiter *innen dort ein. Es entsteht eine Austauschmöglichkeit, die die 
Realisierung von gemeinschaftlichen Wohnformen in hohem Maße unterstützt, und die 
Bedarfe in Köln transparent machen. 
2) Öffentliche Wohnraumförderung 
Die öffentliche  Wohnraumförderung verbessert die Wohn - und 
Wohnumfeldbedingungen und schafft mit vitalen Wohnvierteln eine lebenswerte 
Heimat für Menschen mit geringem Einkommen , z um Beispiel für Familien 
beziehungsweise Haushalte mit Kindern, Alleinstehende sowie für Menschen mit und 
ohne Behinderung. Dafür werden Landesmittel in Form von Darlehen  mit niedrigen 
Zinssätzen und Tilgungsnachlässen zur Verfügung gestellt. 
Soziales und Innovatives Wohnen  wird mit dieser öffentlichen Wohnraumförderung 
verbunden und dort integriert. Generationenübergreifendes Wohnen wird durch die 
heterogenen Wohnungsgrößen und –zuschnitte ermöglicht. Hierbei werden bereits 
auch bauliche Vorrüstungen für später notwendige Wohnungsgrößenänderungen 
vorgesehen. Bäder zur gemeinschaftlichen Nutzung für z um Beispiel (temporäre) 
pflegebedürftige Personen ermöglichen es, dass der pflegedürftige Mensch so lange 
wie möglich in der gewohnten Umgebung leben kann. Flexible Bauweisen erlauben 
es, dass Wohnräume den Bedürfnissen einfacher als bisher angepasst werden 
können. Die Vorgaben für den öffentlich geförderten Wohnungsbau im Hinblick auf 
barrierefreies Bauen sind zu erfüllen, ebenso für frei finanzierte Wohnungen . 
Wohnungen für rollstuhlfahrende Personen sind dabei besonders im Fokus und ohne 
Schwellen zu bauen.

7 
 
3) Gemeinschaftsräume und ihre Bedeutung 
Gemeinschaftsräume sind ein wichtiger Bestandteil um Inklusion, Integration und das 
Wohnen im Alter zufriedenstellend umsetzen zu können. Sie fördern das 
„Miteinander“, sind Begegnungsstätte und beugen der Vereinsamung vor. Sie werden 
ebenfalls über das Programm der Wohnraumförderung NRW gefördert . Die 
Investor*innen werden bereits bei Interesse auf den  Mehrwert d er 
Gemeinschaftsräume hingewiesen, um diese frühzeitig in der Planung zu integrieren. 
Gemeinschaftsräume, wie z um Beispiel Gymnastikhallen, Werkstätten, Küchen und 
Gästezimmer haben eine Strahlkraft ins Veedel und soll en für alle Bewohner*innen 
nutzbar sein. Auf diese Weise entsteht eine lebendige Nachbarschaft. Dies wird durch 
gemeinschaftliche Aktivitäten wie  zum Beispiel Aktiv-Kurse oder ein Reparatur -Café 
noch verstärkt. 
Zusätzlich ist auch die Integration von Projekten innerhalb der Wohnraumförderung 
sowie dem freifinanzierten Wohnungsbau  direkt vor Ort  in den Quartieren  nötig. Als 
Beispiele dienen hier etablierte Konzepte wie Wohnen für Hilfe, Bildung für Wohnen  
auch ambulante Pflegedienste und so weiter. 
 
 
4) Wohnen für Hilfe 
Das Konzept Wohnen für Hilfe beruht auf einer engen Kooperation der Stadt Köln, der 
Universität zu Köln und der Kölner Seniorenvertretung und ist seit Jahren  sehr 
erfolgreich. Es basiert auf der Idee, dass  eine studierende Person bei einem 
Wohnraumanbietenden einzieht. Durch Unterstützungsleistungen  seitens der 
Studierenden (Pflege ausgeschlossen) profitiert der  Wohnraumanbietende. Im 
Gegenzug wohnen die Studierenden mietfrei. 
Dieses Konzept wird bei künfti gen neuen Wohnprojekten, aber auch im Bestand  
ebenfalls berücksichtigt. Ziel ist der Zusammenzug eines Studierenden mit einer 
Person mit Unterstützungsbedarf (Pflege ausgeschlossen). Bei der Planun g der 
Wohnungsgröße und Vergabe  führt dies zu einer preisgünstigen Miete für die 
Studierenden und Wohnraummieter*innen profitieren von Unterstützungsleistungen 
wie Einkaufen, Wohnung sauber halten, gemeinsam kochen , Freizeit verbringen und 
so weiter.

8 
 
5) Bildung für Wohnen 
Bildung für Wohnen wird in Köln bisher noch nicht umgesetzt. An die positiven 
Erfahrungen anderer Städte wird daher angeknüpft  und ei ne Umsetzung in Köln 
erarbeitet. 
Junge Erwachsene engagieren sich im Tausch für mietfreies  beziehungsweise 
mietgünstiges Wohnen als Bildungspat*innen für Kinder in strukturell benachteiligten 
Stadtteilen. 
Die Stadt Duisburg setzt dieses Konzept bereits erfolgreich um. Auf der dortigen 
Internetseite wird dies wie folgt erklärt: 
„Das Prinzip ist einfach: Junge Menschen, Studierende, im Bundesfreiwilligendienst 
Tätige oder auch Auszubildende bieten ihr Know -how, ihr Wissen, ihre Bildung den 
Kindern im Stadtteil an. Dafür wohnen sie kostenlos in einer WG. Die Wohnungen 
liegen unmittelbar im Stadtteil. 
Eine Umsetzung für kostenloses Wohnen in einer WG wird in Neubauprojekten in Köln 
kaum umsetzbar sein, daher muss ein speziell auf Köln zugeschnittenes Programm 
erarbeitet werden, von dem sowohl die Studierenden als auch die Kinder profitieren. 
Vorteil der Symbiose: Sozial benachteiligte Kinde r und ihre Familien erhalten 
Bildungsangebote und Förderung – junge Menschen sammeln als Bildungspaten 
Lebens- und Berufserfahrung und profitieren vom Wohnangebot. 
Effekt: Verbindlichkeit, soziales Miteinander, Achtsamkeit, Bildungs - und 
Freizeitangebote stärken nicht nur die Kinder, sondern letztlich den Stadtteil und seine 
nachbarschaftlichen Strukturen.“

9 
 
IV. Handlungsvorschläge 
1) Umsetzung auf kleiner Entwicklungsfläche 
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster wird 
künftig auch weiterhin geprüft, ob ein städtisches Grundstück, das zur Vermarktung 
vorgesehen ist, als wegweisendes Pilotprojekt explizit für Konzepte von 
Projektgruppen, Genossenschaften und Investor*innen ausgeschrieben werden kann, 
die das Thema „Soziales und Innovatives Wohnen“  umsetzen wollen. Dabei sind im 
ersten Schritt gesamtstädtische Interessen abzuklären und zu berücksichtigen. Wenn 
grundsätzlich sehr gute Voraussetzungen für eine Vermarktung im Rahmen einer 
Konzeptvergabe zur Realisierung eines inklusiven oder integrativen Wohnkonzeptes 
auf schätzungsweise 1.000 Quadratmetern Geschossfläche vorliegen, wird dies in der 
Konzeptausschreibung Berücksichtigung finden. Die Benennung eines Grundstückes 
durch das Amt für Wohnungswesen wird im Vorfeld mit  dem Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster  abgesprochen. Vermarktungsprojekte (Vorbereitung und 
Durchführung von Konzeptausschreibungen bzw. Direktvergaben) können durch das 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster  dann umgesetzt werden, wenn 
diese in de ssen Arbeitsprogramm enthalten sind und die dafür personellen 
Ressourcen zur Verfügung stehen. Im Anschluss  findet ein gemeinsamer 
Informationstermin u nter Beteiligung der Wohnungsbauleitstelle, dem Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik , dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster, dem Amt für Wohnungswesen  und dem Stadtplanungsamt statt. Das 
Grundstück muss grundsätzlich geeignet sein für gemeinsame Wohnprojekte. Es sind 
Abstimmungen mit anderen Dienststelle n erforderlich . Ebenso wird  eine 
städtebauliche Machbarkeitsstudie für die notwendige Wertermittlung  benötigt. Im 
Anschluss erfolgt eine Konzeptausschreibung, bei der die Planung sozialer und 
innovativer Wohnprojekte, auch für vulnerable Gruppen, als Kriterium erforderlich ist. 
Auch kleinere Projekte gemeinschaftlichen , sozialen und innovativen  Wohnens 
zeigen, dass solche Wohnkonzepte eine große urbane und nachhaltige Strahlkraft in 
die Nachbarschaft, ins Veedel und die Stadtgesellschaft haben. Umsetzbar sind aber 
auch kleinere Wohnangebote, "Gemeinschaftliches Wohnen" mit Service, ähnlich dem 
Seniorenprojekt „Gemeinschaftliches Wohnen in Köln -Sülz“ der Diako nie 
Michaelshoven. 
 
 
2) Umsetzung auf größerer Entwicklungsfläche 
 
Gute Realisierungsmöglichkeiten für größere Projekte bieten  in Köln die Parkstadt 
Süd, der Deutzer Hafen, die Hallen Kalk und der neue Stadtt eil Kreuzfeld. Die 
Entwicklung des Stadtteils Kreuzfeld bietet dabei die Möglichkeit – auch in einem 
großen Rahmen  – inklusive, integrative  und besondere  Wohnformen umzusetzen .

10 
 
Großer Vorteil von Kreuzfeld ist der frühe Zeitpunkt des Projektstandes und die bereits 
geführte Öffentlichkeitsdiskussion auch mit Blick auf innovative Wohnformen. 
 
Ein weiteres Argument für Projektrealisierungen in Kreuzfeld ist, dass sich der Bereich 
„Soziales und Innovatives Wohnen “ unter anderem  bereits im Rahmen des 
wettbewerblichen Dialoges intensiv mit Ideen und Möglichkeiten inklusiver, integrativer 
und innovativer Wohnformen auch Wohnen im Alter  einbringen und  die 
Projektbeteiligten für da s Thema sensibilisieren konnte . Ziel ist,  bereits im Vorfeld 
proaktiv auf Investor*innen zuzugehen, um die Vorteile gemeinschaftliche r, sozialer 
und innovativer Wohnformen aufzuzeigen und sie davon zu überzeugen, diese 
Wohnformen in ihren Planungen mit zu berücksichtigen . Zudem führt dieser Bereich 
eine Projektliste, die es ermöglicht, interessierte vulnerable Gruppen mit Investoren 
zusammen zu bringen und nach den individuellen Bedarfen dieser Gruppe zu planen. 
 
 
3) Mehr Wohnraumschaffung auf gleicher Grundstücksfläche 
 
Zukünftig sollen mindergenutzte städtische Grundstücke beziehungsweise abgängige 
Gebäudebestände durch Direktvergaben an bewährte Bestandshalter wie die GAG 
und die Genossenschaften oder durch Konzeptvergabe n unter Anwendung des 
sogenannten Bausteins 1, der die vorrangige Vergabe von Erbbaurechten vorsieht, 
neu entwickelt werden.  
Dies ermöglicht mehr Wohnraum auf der gleichen Grundstücksfläche und nicht mehr 
zeitgemäßes Wohnen wird durch die aktuellen und zu künftigen Anforderungen 
entsprechendes Wohnen ersetzt. 
 
 
4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe 
Um Projektgruppen, Baugemeinschaften und Genossenschaften künftig stärker bei 
der Vergabe von städtischen Baugrundstücken zu berücksichtigen, ist das vorhandene 
Kölner Konzeptvergabeverfahren (Session Nr. 1775/2016, 1304/2020 und 4107/2023) 
entsprechend anzuwenden. Für die Stadtentwicklung bieten gemeinschaftliche , 
soziale und innovative Wohnprojekte, wie beschrieben, große Vorteile . Sie sind als 
soziale Impulsgeber für die Entwicklung der Quartiere von entscheidender Bedeutung, 
sind meist sehr innovativ und stellen hohe Ansprüche an die Standards des 
ökologischen Bauens. Dabei bieten sie auch  mit Blick auf die architektonische 
Gestaltung eine große Viel falt, wozu auch die in der Regel kleinteilige Parzellierung 
beiträgt. Das Amt für Lie genschaften, Vermessung und Kataster bereitet eine 
entsprechende Konzeptausschreibung nach Rücksprache mit den Fachämtern vor. 
Dazu zählen  insbesondere das Amt für Stadtentwicklung und Statistik , das 
Stadtplanungsamt, die Wohnungsbauleitstelle und das Amt für Wohnungswesen. So 
besteht die Möglichkeit, Einfluss auf die künftige Bewohnerschaft zu nehmen.

11 
 
Auch einzelne Grundstücke werden regelmäßig nach Konzeptkriterien  
ausgeschrieben. Dabei sol l geprüft werden, ob d as Bewerbungs - und 
Auswahlverfahren künftig deutlich niederschwelliger und einfacher gehalten werden  
kann. So würde für eine Bewerbung im ersten Schritt ein formloses Konzept für ein 
Grundstück mit minimalen Mindestangaben ausreichend sein. Diese sollten neben der 
Anzahl der Wohnungen , besonders die benötigte gemei nschaftliche Wohnform und 
Nutzung für vulnerable Menschen beschreiben. Eine in der Regel mit Kosten (z. B. für 
Architekten- oder Beratungsleistungen) verbundene Konkretisierung und Vorlage 
eines detaillierten Konzeptes soll erst dann notwendig sein, wenn Bewerbungen in die 
engere Auswahl kommen. So kann erreicht werden, dass sich auch finanziell nicht so 
gut gestellte Gruppen bewerben können u nd eine Vielfalt von unterschiedlichen 
Konzepten eingebracht wird. 
In einem solchen Verfahren werden bereits bei Ausschreibung gezielt innovative 
Konzepte hinsichtlich Ökologie, Ökonomie und insbesondere soziale Aspekte 
abgefordert, um nachhaltige Projekte voranzubringen. Gesetzliche Mindeststandards 
sollten grundsätzlich überschritten werden. Es ist allerdings  zu beachten , dass 
Projektgruppen durch Vorgaben nicht  grundsätzlich in ihrem Ideenreichtum 
eingeschränkt werden. Entsprechende Hinweise werden daher lediglich ein Gerüst 
darstellen und ausreichend Freiraum für Kreativität belassen. 
Im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens wurde vom Rat  der Stadt Köln  am 17. 
März 2022 bereits beschlossen, dass eine Übernahme von Grundstücken im 
Erbbaurecht zu deutli ch reduzierten Zinskonditionen erfolg t, wenn mindestens 50  
Prozent der Wohneinheiten im öffentlich geförderten oder preisgedämpften 
Wohnungsbau errichtet werden.  
Darüber hinaus sind Möglichkeiten einer gezielten weiteren Förderung innovativer, 
gemeinwohlorientierter und sozialer Wohnkonzepte über die Einführung einer 
Quotenregelung bei der Entwicklung von städtischen Bauflächen zu prüfen. 
Entsprechend der bisherigen Praxis sollen Direktvergaben an bewährte 
Bestandshalter wie zum Beispiel  die GAG oder Genossenschaften auch künftig 
beibehalten werden.

12 
 
 
5) Öffentlichkeitsarbeit 
 
In Köln muss mehr Wohnraum für vulnerable Gruppen entstehen. Dazu bedarf es unter 
anderem einer breit gef ächerten Öffentlichkeitsarbeit. Investor*innen sollen vom 
Mehrwert des  gemeinschaftlichen, sozialen und innovativen Wohnens überzeugt 
werden. Auch im Rahmen des kooperativen Bau landmodells werden diese 
Wohnformen mit  umgesetzt. Mögliche Investor*innen werden durch die 
Öffentlichkeitsarbeit über die Fördermöglichk eiten im Bereich d er Gruppen - und 
Clusterwohnungen, Gemeinschaftsräume und behindertengerechten Wohnraum 
informiert. 
Es werden Investor*innen und soziale Träger (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände) 
gesucht, die in ihren Bestandshäusern und Neubauten Wohnformen entwickeln, die 
den Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedarfen gerecht werden. Hierzu 
kann ein ansprechendes , proaktives Investorenschreiben an alle potentiellen 
Investor*innen aber auch die direkte Ansprache auf Veranstaltungen erfolgen. 
Weiterhin bietet die Gestaltung von Flyern und Verteilung an potentielle Investor*innen 
und interessierte Gruppen die Gelegenheit, auf das Thema aufmerksam zu machen 
und ins Gespräch zu kommen.  Das Thema bietet sich auch zur Bewerbung  in der 
Stadtinformationskampagne an. 
Das oben bereits erwähnte WohnPortal Köln-Bonn wird in regelmäßigen Abständen in 
Redaktionssitzungen vom Bereich für Soziales und Innovatives Wohnen  mitgestaltet 
und begleitet.  Mit dem Fl yer, möglichst aber auch mit Veröffentlichungen in den 
Medien wird das Wohn Portal Köln-Bonn bekannt gemacht. Ziel ist es , dass sich  
möglichst alle Projektgruppen in Köln aber auch Einzelpersonen , die auf der Suche 
nach besonderen Wohnfor men sind, dort eintragen. Damit ermittelt der Bereich 
Soziales und Innovatives Wohnen im Weiteren auf dieser Grundlage den bestehenden 
Bedarf in Köln. 
Regelmäßig vor Start der Semester wird zudem mit Mega-Light-Plakaten für „Wohnen 
für Hilfe“ geworben. Diese bereits bestehende Stadtinformationskampagne wird 
weitergeführt, da dadurch weiterer Wohnraum erfolgreich akquiriert wird.

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6) Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen , Sachgebiet Neubau, 
Umbau, Sanierung und Flächenakquise 
Die Schaffung von  bezahlbarem Wohnraum für „Soziales und Innovatives Wohnen“  
wird des Weiteren durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Amt für 
Wohnungswesen, Sachgebiet Neubau, Umbau, Sanierung und Flächenakquise  
forciert. Mit der Realisierung eigener Bauvorhaben wird dort unter anderem Wohnraum 
für Geflüchtete und Obdachlose geschaffen. Auch diese Menschen gehören zur 
Zielgruppe sozialer und innovativer Wohnformen. 
Zielsetzung der engen Kooperation ist es, die dem Bereich „Soziales und Innovatives 
Wohnen“ bekannten Wohnprojekte für soziale und innovative  Wohnformen dort zu 
integrieren. Weiterhin wird zusammen mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster erarbeitet, welche  beim Amt für Wohnungswesen verwalteten 
Grundstücke für eine Konzept- oder Direktvergabe im Erbbaurecht für die im  Bereich 
„Soziales und Innovatives Wohnen “ gelisteten Projektgruppen in Frage kommen. 
Insbesondere müssen im Vorhinein verwaltungsinterne Flächenbedarfe  
ausgeschlossen werden. 
Bei Eignung von Grundstücken wird der Bereich „Soziales und Innovatives Wohnen“ 
die notwendigen Bedarfe  und Anforderungen  sowie ein entsprechendes 
Nutzungskonzept erarbeiten. Auf dieser Grundlage wird das Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster dann die Konzept - oder Direkt vergabe im Erbb aurecht 
vorbereiten und durchführen.

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V. Ausblick 
Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zeigt auf, dass das Thema 
„Wie wollen wir in Zukunft leben? “ in Köln einen hohen Stellenwert erreicht hat. Der 
beschriebene Mehrwert, den entsprechende Wohnprojekte schaffen, kommt Köln und 
der Stadtgesellschaft direkt und unmittelbar zugute: Die Bürger*innen übernehmen 
Verantwortung für sich, ihre Nachbarschaft und ihre Wohnsituation. Dieser  Mehrwert 
spiegelt sich auch in folgenden Aspekten wider: 
 Neue, nicht vorrangig gewinnorientierte Akteure treten als Investor *innen in der 
Stadt auf und schaffen nachfrageorientierte Wohnraumangebote auf dem 
Wohnungsmarkt 
 Nachbarschaftliche Selbsthilfe entlastet die kommunalen Hilfesysteme und 
kommt direkt in der Nachbarschaft an 
 Integrative Ansätze in gemischten Förderstrukturen beleben und stabilisieren 
Quartiere 
 Bürgerschaftliches Engagement wird vielfältig gelebt und schafft lebendige 
Wohnquartiere 
 Der überwiegende Teil der Wohnprojekte leistet ei nen Beitrag zur Bewältigung 
der Probleme des demografischen Wandels und damit auch zur Inklusion und 
Integration geflüchteter, alter und behinderter Menschen 
 
Gemeinschaftliche Wohnprojekte für „Soziales und Innovatives Wohnen“, selbstinitiiert 
und selbstbestimmt oder in Kooperation mit Investor*innen, sind eine Bereicherung für 
Köln und leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung heutiger und künftiger  
gesellschaftlicher und demografischer Herausforderungen.

Beratungsverlauf (4)

16.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
0688/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2025
Erstellt
06.03.2025 09:53