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0688/2025

Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.3

Anlage 1 Konzept soziales und innovatives Wohnen.docx

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6333 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0688/2025 
Freigabedatum 
04.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln  
 
1. nimmt das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zustimmend zur Kennt-
nis und erkennt dieses als Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Pro-
jekte und Vorhaben an.  
 
2. beauftragt die Verwaltung, geeignete, insbesondere städtische Grundstücke zu identifi-
zieren, auf denen entsprechende Projekte für gelistete vulnerable Gruppen verwirklicht 
werden können. 
 
3. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Rahmen die im Konzept unter „IV. 
Handlungsvorschläge“, „4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe“ dargestell-
ten Vereinfachungen durchgeführt werden können. 
 
 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
Rat 04.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Im Amt für Wohnungswesen wurden 2020 zwei Stellen für den Bereich „Soziales und Innovati-
ves Wohnen in Köln“ geschaffen, um bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraum für vul-
nerable Gruppen in Köln zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Personen, die auf dem 
angespannten Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden und durch ge-
meinschaftliches Wohnen solange wie möglich selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben 
können. Viele interessierte Bürger*innen, Gruppen und Vereine hatten sich bis dahin mit An-
fragen zu gemeinschaftlichem, bezahlbaren und sozialen Wohnraum an die Wohnraumförde-
rung im Amt für Wohnungswesen oder an das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren ge-
wandt. 
Die Zahl der Bürger*innen, Gruppen und Vereine, die auf der Suche nach innovativen Ansät-
zen für neue Wohnkonzepte sind, steigt stetig an. Dabei geht es nicht um das klassische Mo-
dell von Baugemeinschaften, Baugruppen und kleinen Genossenschaften. Für diese Zielgrup-
pen wurde im Dezernat Planen und Bauen die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohn-
bauprojekte geschaffen. 
Bei den Wohnprojekten, die das Amt für Wohnungswesen voranbringt, stehen soziale Aspekte 
und insbesondere auch die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für vulnerable Ziel-
gruppen im Fokus. In der Vergangenheit wurden bereits fünf Pilotprojekte für Mehrgeneratio-
nenwohnen mit der GAG umgesetzt.  
 
Gemeinschaftliche Wohnformen beinhalten mehr als nur das klassische Mehrgenerationen-
wohnen. Es geht insbesondere um Projekte des Inklusiv-Wohnens (Menschen mit und ohne 
Behinderungen), Integrativ-Wohnens, bezahlbaren Wohnens im Alter und Wohnen für ehe-
mals Obdachlose. Diese werden meist als Mietobjekte, häufig als Kombination von öffentlich 
geförderten und freifinanzierten Wohnungen, geplant, von einem Investor gebaut und an 
Wohnprojekte für vulnerable Gruppen vermietet. Die Chancen dieser Wohnformen bestehen 
insbesondere darin, dass sie ermöglichen, das Leben und Wohnen in Gemeinschaft so lange 
wie möglich selbstbestimmt führen zu können. Bewohner*innen erfahren Gemeinschaftlichkeit 
und gegenseitige Unterstützung in einem familienähnlichen sozialen Netz und können bei Be-
darf im Alltag auf die Hilfe der Mitbewohner*innen zurückgreifen.  
Im Amt für Wohnungswesen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Aufgabenbereich 
der Wohnraumförderung.  
Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ stellt die grundsätzlichen Möglichkei-
ten zur Umsetzung entsprechender Projekte dar. Es wurde unter Beteiligung der entsprechen-
den Fachdienststellen entwickelt und soll der Verwaltung nach Beschluss durch den Rat als 
Grundlage für die weitere Realisierung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für vulnerable Men-
schen dienen. 
Das Konzept sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung solcher Projekte auf städtischen 
und nach Möglichkeit auch auf privaten Grundstücken in die Wege leitet. Investor*innen sollen 
vom Mehrwert des gemeinschaftlichen Wohnens vulnerabler Personen überzeugt werden. Sie

3 
sollen dafür gewonnen werden, sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungs-
bau -auf die Bedürfnisse der vulnerablen Personen speziell zugeschnittenen- Wohnraum zu 
schaffen. Projektgruppen werden beraten und ermutigt, daran mitzuwirken, so lange wie mög-
lich selbstbestimmt, eigenständig und bezahlbar wohnen zu können. 
Der Rat und seine Fachausschüsse werden künftig an der Umsetzung des Konzepts über die 
Erbbaurechtsvergabe geeigneter Grundstücke an Investor*innen maßgeblich beteiligt. Hierbei 
findet das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) | Grundsatzbeschluss zur 
Vergabe städtischer Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Kon-
zeptqualität (1775/2016), der Beschluss „Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Ver-
äußerung städtischer Grundstücke, Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau“ 
(1304/2020) – und der Grundsatzbeschluss – Konzeptvergabeverfahren von städtischen 
Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (4107/2023) Anwendung.  
Neben der Konzeptvergabe im Erbbaurecht kommen daher in geeigneten Fällen auch Direkt-
vergaben in Frage. 
Dabei soll geprüft werden, ob das Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei Vergaben nach 
Konzeptkriterien für soziale und innovative Projekte künftig niederschwellig und einfach gehal-
ten werden kann. So soll für eine Bewerbung im ersten Schritt ein formloses Konzept für ein 
Grundstück mit Mindestangaben ausreichend sein. Diese sollten neben der Anzahl der Woh-
nungen, besonders die benötigte gemeinschaftliche Wohnform und Nutzung für vulnerable 
Menschen beschreiben. Eine in der Regel mit Kosten (z. B. für Architekten- oder Beratungs-
leistungen) verbundene Konkretisierung und Vorlage eines detaillierten Konzeptes soll erst 
dann notwendig sein, wenn Bewerbungen in die engere Auswahl kommen. So kann erreicht 
werden, dass sich auch finanziell nicht so gut gestellte Gruppen bewerben können und eine 
Vielfalt von unterschiedlichen Konzepten eingebracht wird. 
 
Anlage (Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln)

Beratungsverlauf (4)

16.06.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0688/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2025
Erstellt
06.03.2025 09:53