0688/2025
Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 0688/2025 Freigabedatum 04.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. nimmt das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ zustimmend zur Kennt- nis und erkennt dieses als Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Pro- jekte und Vorhaben an. 2. beauftragt die Verwaltung, geeignete, insbesondere städtische Grundstücke zu identifi- zieren, auf denen entsprechende Projekte für gelistete vulnerable Gruppen verwirklicht werden können. 3. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Rahmen die im Konzept unter „IV. Handlungsvorschläge“, „4) Konzeptvergabeverfahren und Konzeptvergabe“ dargestell- ten Vereinfachungen durchgeführt werden können. Liegenschaftsausschuss 16.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Rat 04.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Amt für Wohnungswesen wurden 2020 zwei Stellen für den Bereich „Soziales und Innovati- ves Wohnen in Köln“ geschaffen, um bezahlbaren, gemeinschaftlichen Wohnraum für vul- nerable Gruppen in Köln zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Personen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden und durch ge- meinschaftliches Wohnen solange wie möglich selbstbestimmt in der Gemeinschaft leben können. Viele interessierte Bürger*innen, Gruppen und Vereine hatten sich bis dahin mit An- fragen zu gemeinschaftlichem, bezahlbaren und sozialen Wohnraum an die Wohnraumförde- rung im Amt für Wohnungswesen oder an das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren ge- wandt. Die Zahl der Bürger*innen, Gruppen und Vereine, die auf der Suche nach innovativen Ansät- zen für neue Wohnkonzepte sind, steigt stetig an. Dabei geht es nicht um das klassische Mo- dell von Baugemeinschaften, Baugruppen und kleinen Genossenschaften. Für diese Zielgrup- pen wurde im Dezernat Planen und Bauen die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohn- bauprojekte geschaffen. Bei den Wohnprojekten, die das Amt für Wohnungswesen voranbringt, stehen soziale Aspekte und insbesondere auch die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für vulnerable Ziel- gruppen im Fokus. In der Vergangenheit wurden bereits fünf Pilotprojekte für Mehrgeneratio- nenwohnen mit der GAG umgesetzt. Gemeinschaftliche Wohnformen beinhalten mehr als nur das klassische Mehrgenerationen- wohnen. Es geht insbesondere um Projekte des Inklusiv-Wohnens (Menschen mit und ohne Behinderungen), Integrativ-Wohnens, bezahlbaren Wohnens im Alter und Wohnen für ehe- mals Obdachlose. Diese werden meist als Mietobjekte, häufig als Kombination von öffentlich geförderten und freifinanzierten Wohnungen, geplant, von einem Investor gebaut und an Wohnprojekte für vulnerable Gruppen vermietet. Die Chancen dieser Wohnformen bestehen insbesondere darin, dass sie ermöglichen, das Leben und Wohnen in Gemeinschaft so lange wie möglich selbstbestimmt führen zu können. Bewohner*innen erfahren Gemeinschaftlichkeit und gegenseitige Unterstützung in einem familienähnlichen sozialen Netz und können bei Be- darf im Alltag auf die Hilfe der Mitbewohner*innen zurückgreifen. Im Amt für Wohnungswesen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Aufgabenbereich der Wohnraumförderung. Das Konzept „Soziales und Innovatives Wohnen in Köln“ stellt die grundsätzlichen Möglichkei- ten zur Umsetzung entsprechender Projekte dar. Es wurde unter Beteiligung der entsprechen- den Fachdienststellen entwickelt und soll der Verwaltung nach Beschluss durch den Rat als Grundlage für die weitere Realisierung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für vulnerable Men- schen dienen. Das Konzept sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung solcher Projekte auf städtischen und nach Möglichkeit auch auf privaten Grundstücken in die Wege leitet. Investor*innen sollen vom Mehrwert des gemeinschaftlichen Wohnens vulnerabler Personen überzeugt werden. Sie 3 sollen dafür gewonnen werden, sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungs- bau -auf die Bedürfnisse der vulnerablen Personen speziell zugeschnittenen- Wohnraum zu schaffen. Projektgruppen werden beraten und ermutigt, daran mitzuwirken, so lange wie mög- lich selbstbestimmt, eigenständig und bezahlbar wohnen zu können. Der Rat und seine Fachausschüsse werden künftig an der Umsetzung des Konzepts über die Erbbaurechtsvergabe geeigneter Grundstücke an Investor*innen maßgeblich beteiligt. Hierbei findet das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) | Grundsatzbeschluss zur Vergabe städtischer Grundstücke, Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Kon- zeptqualität (1775/2016), der Beschluss „Vorrangige Nutzung des Erbbaurechtes bei der Ver- äußerung städtischer Grundstücke, Baustein 1: Grundstücke für den Geschosswohnungsbau“ (1304/2020) – und der Grundsatzbeschluss – Konzeptvergabeverfahren von städtischen Grundstücken an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (4107/2023) Anwendung. Neben der Konzeptvergabe im Erbbaurecht kommen daher in geeigneten Fällen auch Direkt- vergaben in Frage. Dabei soll geprüft werden, ob das Bewerbungs- und Auswahlverfahren bei Vergaben nach Konzeptkriterien für soziale und innovative Projekte künftig niederschwellig und einfach gehal- ten werden kann. So soll für eine Bewerbung im ersten Schritt ein formloses Konzept für ein Grundstück mit Mindestangaben ausreichend sein. Diese sollten neben der Anzahl der Woh- nungen, besonders die benötigte gemeinschaftliche Wohnform und Nutzung für vulnerable Menschen beschreiben. Eine in der Regel mit Kosten (z. B. für Architekten- oder Beratungs- leistungen) verbundene Konkretisierung und Vorlage eines detaillierten Konzeptes soll erst dann notwendig sein, wenn Bewerbungen in die engere Auswahl kommen. So kann erreicht werden, dass sich auch finanziell nicht so gut gestellte Gruppen bewerben können und eine Vielfalt von unterschiedlichen Konzepten eingebracht wird. Anlage (Konzept Soziales und Innovatives Wohnen in Köln)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0688/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.06.2025
- Erstellt
- 06.03.2025 09:53