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2015/0057

Widerruf der Bestellung des besonderen Gemeindewahlleiters und besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters, sowie Neubestellung eines besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiters

Magistratsvorlage 12.02.2015

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
18.02.2015 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
I 32 
II 
 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2015/0057 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
68 
 
Produkt-Nr.:  121010  
Kostenstelle:  032-006-1000  Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11  Sachkonto:  / 
 
Betreff: Widerruf der Bestellung des besonderen Gemeindewahlleiters und besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiters, sowie Neubestellung eines besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiters 
 
Vorlage vom: 12.02.2015 
 
Beschlussvorschlag : 
Die Bestellungen von Herrn Ltd. MD Werner Appel zum besonderen Gemeindewahlleiter sowie von 
Herrn Amtmann Matthias Nowak zum stellvertretenden besonderen Gemeindewahlleiter werden 
widerrufen. 
 
Zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird Ltd. MD Werner Appel bestellt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 25.02.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.2.2015 
 
 
 
Durch Magistratsbeschluss vom 9.3.2010 wurden Herr Ltd. MD Werner Appel (Leiter des 
Bürger- und Ordnungsamtes) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz zum 
besonderen Gemeindewahlleiter und Herr Amtmann Matthias Nowak (damaliger Leiter des 
Wahlamtes) zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt. Hierdurch sollte 
eine mögliche Inkompatibilität, insbesondere im Hinblick auf die damals anstehende 
Oberbürgermeisterwahl vermieden werden. 
 
Eine derartige Gefahr besteht bezüglich der Kommunalwahl 2016 nicht, da Herr 
Oberbürgermeister Partsch nicht als Bewerber kandidieren wird. Er möchte deshalb die ihm 
gesetzlich zugedachte Funktion des Gemeindewahlleiters (§ 5 Absatz 1 Hessisches 
Kommunalwahlgesetz) persönlich wahrnehmen. Die Bestellung durch Magistratsbeschluss 
vom 9.3.2010 erfolgten Bestellungen, die bis zum Widerruf gelten, sind deshalb zu 
widerrufen. 
 
Aus Praktikabilitätsgründen bietet es sich an, gleichzeitig den Leiter des Bürger- und 
Ordnungsamtes zum stellvertretenden besonderen Gemeindewahlleiter zu bestellen. 
 
Darmstadt, 12.2.2015 
 
Der Dezernent I      Der Dezernent II 
 
 
 
Jochen Partsch      Rafael Reißer 
Oberbürgermeister      Bürgermeister

2015/0057

2669 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.02.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0057 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto: / 
 
Betreff: Widerruf der Bestellung des besonderen Gemeindewahlleiters und besonde ren 
stellvertretenden Gemeindewahllei ters, sowie Neubestellung eines besond eren 
stellvertretenden Gemeinde wahlleiters 
 
Vorlage vom: 12.02.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Die Bestellungen von Herrn Ltd. MD Werner Appel zum besonderen Gemeindewahlleiter sowie  von 
Herrn Amtmann Matthias Nowak zum stellvertretenden besonderen Gemeindewahlleiter werden 
widerrufen. 
 
Zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird Ltd. MD Werner Appel bestellt.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  12.2.2015 
 
 
Durch Magistratsbeschluss vom 9.3.2010 wurden Herr Ltd. MD Werner Appel (Leiter des 
Bürger- und Ordnungsam tes) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz zum 
besonderen Gemeindewahlleiter und Herr Amtmann Matthias Nowak (damaliger Leiter des 
Wahlamtes) zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt. Hierdurch sollte 
eine mögliche Inkompatibilität, insbesondere im Hinblick auf die damals anstehende 
Oberbürgermeisterwahl vermieden werden.  
 
Eine derartige Gefahr besteht bezüglich der Kommunalwahl 2016 nicht, da Herr 
Oberbürgermeister Partsch nicht als Bewerber kandidieren wird . Er möchte deshalb die ihm 
gesetzlich zugedachte Funktion des Gemeindewahlleiters (§ 5 Absatz 1 Hessisches 
Kommunalwahlgesetz) persönlich wahrnehmen. Die Bestellung durch Magistratsbeschluss 
vom 9.3.2010 erfolgten Bestellungen, die bis zum Widerruf gelten , sind deshalb zu 
widerrufen. 
 
Aus Praktikabilitätsgründen bietet es sich an, gleichzeitig den Leiter des Bürger- und 
Ordnungsamtes zum stellvertretenden besonderen Gemeindewahlleiter zu bestellen.  
 
Darmstadt, 12.2.2015  
 
Der Dezernent I       Der Dezernent II  
 
 
 
Jochen Partsch       Rafael Reißer 
Oberbürgermeister       Bürgermeister

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Punkt 10:  Widerruf der Bestellung des besonderen Gemeindewahlleiters und besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiters, sowie Neubestellung eines besonderen 
stellvertretenden Gemeindewahlleiters 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2015/0057) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

TOP 68
TOP 22 zur Kenntnis
TOP 10

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0057
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.02.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00