3417/2018
Reduzierung der durch Laubbläser verursachten Lärmimmissionen
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Anlage 1 Eingabe-Laubblasgeräte
1033 Zeichen
1 Von: online-formularversand@stadt-koeln.de Gesendet: Freitag, 5. Oktober 2018 13:57 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontaktformular Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das O nline-Formular 'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, m it Freude habe ich an Ihrer Umfrage zum Thema Lärmschutz in Köln teilgenommen. Ich finde diesen Weg der Bürgerbeteiligung sinnvoll. Gleichzeitig möchte ich dazu anregen, die Lärmemissionen, die die Stadt Köln selbst verursacht zu reduzieren. Als bestes Beispiel fallen mir dazu elektrische Geräte wie Labbläser etc ein, mit der Sie z.B. die Parks (als so genannte Ruhezonen) reinigen. Den Lärm, den die Stadt mit diesen Geräten produziert ist erheblich und vermeidbar.Welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln dazu? Werden zukünftig E Geräte angeschafft oder ggf. auf manuelle Reinigung ausgewichen? Vielen Dank für Ihr Interesse dazu. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 4 Laubblasgeräte.2010.Beschlussvorlage
10676 Zeichen
Vorlage-Nr. 3487/2010 Der Oberbürgermeister Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einsatz von Laubblasgeräten in der Grünpflege Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt und Grün Beratungsfolge Abstimmungsergebnis Gremium Datum/ Top zugestimmt Änderungen s. Anlage Nr. abge- lehnt zu- rück- ge- stellt verwiesen in ein- stim- mig mehr- heitlich gegen Ausschuss für Umwelt und Grün 20.09.2010 Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative Der Ausschuss Umwelt und Grün stimmt zu, dass auch zukünftig Laubblasgeräte beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Grünunterhaltung eingesetzt werden können, um öf- fentliche Wege in und an Grünanlagen von Laub und Rasenschnitt zu befreien und so die ver- kehrssichere Begehbarkeit herzustellen. Der Bedarf zum Kauf der in den Anlagen aufgeführten Geräte wird festgestellt. Das Beschaffungsprogramm kann eingeleitet werden. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein ja, Kosten der Maßnah- me Zuschussfähige Maßnahme ggf. Höhe des Zuschusses nein ja Jährliche Folgekosten a) Personalkosten b) Sachkosten Siehe Anlagen € % € € € Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) Einsparungen (Euro) Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 1. In den vergangenen Jahren wurde von verschiedenen politischen Gremien immer wieder einmal darauf gedrängt, grundsätzlich auf den Einsatz von Laubblas- oder Laubsaug-Geräten vollkom- men zu verzichten. Die Abfallwirtschaftsbetriebe setzen überwiegend und ganzjährig diese Geräte im öffentlichen Raum im Rahmen der Straßenreinigung ein. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen verwendet ausschließlich Laubblasgeräte und setzt diese nur sporadisch und kurzzeitig in den Grünanlagen und auf Kinderspielplätze ein, um öffentliche Wege vom Rasenschnitt oder Laub zu befreien. Die Reinigungsblasgeräte und Laubsauger sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtreini- gungskonzeptes der AWB. Unstrittig ist dabei der Einsatz der Blasgeräte und Sauger in der Zeit des Laubfalls. Denn nur so ist eine angemessen schnelle Beseitigung des über 6000 cbm reinen Laubes möglich, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. Dies erkennt die Bevölkerung auch an. Denn das optisch erfassbare Ergebnis des Reinigungseinsatzes ist in den zusammen geblasenen Laubhaufen zu sehen. Anders nehmen Bürger die normalen Reinigungseinsätze der AWB wahr. Der Kunde ist es ge- wohnt, dass die Arbeit eines Straßenkehrers im Zusammenkehren und der anschließenden ma- nuellen Beseitigung des Abfalls mit Hilfe eines Kehrbleches in einen Sack oder eine Tonne be- steht. Diese Tätigkeit ist nicht nur sehr zeit- und personalaufwendig und somit teuer. Sie entspricht auch nicht den möglichen und gewünschten Reinigungsqualitätsstufen. Da die AWB verpflichtet sind, ihre Arbeiten kostengünstig mit allen möglichen Synergieeffekten ausschöpfend zu erfüllen, haben sie in den letzten Jahren ein integriertes maschinell unterstütztes Reinigungssystem umgesetzt. Der Kern dieses Systems basiert auf dem Einsatz von Klein- bzw. Kleinstkehrmaschinen und so genannten „Beikehrern“. Dabei arbeiten zwei Mitarbeiter manuell mit einer Kleinkehrmaschine als Team zusammen. Die Mitarbeiter leiten den Schmutz mit Besen und Blasgeräten aus den Winkeln, Ecken, aller Art von Stadtmöblierung, Fugen usw. in den Ar- beitsweg/ Kehrbereich der Kleinkehrmaschine. Diese Maschinen mit ihren Kehrrichtbehältern er- setzen somit den Sammelsack bzw. die Tonne. Diese hier vereinfacht dargestellte Reinigungsweise wird von den Kunden, die zumeist nur eine Momentaufnahme des Ablaufes mitbekommen, oft falsch interpretiert im Sinne von: "Die blasen ja nur den Dreck rum und verteilen ihn anders." Dies aber nicht der Fall. Das zeigen die Qualitäts- kontrollen, die dieser Reinigungsart ein wesentlich verbessertes Reinigungsbild bescheinigen und die verminderten Kosten. Diese Reinigungsart ist bundesweit besonders auch in Großstädten und größeren Kommunen als ein effektives und ökonomisches System anerkannt. Natürlich ist auch den Abfallwirtschaftsbetrieben die Problematik der Lärmimmissionen von tech- nischen Geräten bewusst. So haben die Großstädte bereits in einer interkommunalen Runde im Vorfeld der Einführung der Lärmschutzverordnung sich besonders dem Thema der Blasreini- gungsgeräte angenommen. Sie sind in einem ständigen Prozess mit den Herstellern bemüht, die Technik in Bezug auf jedwede Art von Immissionen zu optimieren. Zurzeit sind bei den AWB 3 hauptsächlich Leichtblasgeräte im Einsatz, die in Bezug auf Abgas- und Lärmimmission dem bestmöglichen am Markt angebotenen technischen Stand entsprechen. 2. Auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann in der Grünpflege nicht auf den Ein- satz von Laubblasgeräten verzichten. Nicht nur die private Wirtschaft ist gezwungen, Personalkos- ten durch den verstärkten Einsatz von Arbeitszeit ersparenden Maschinen und Geräten zu redu- zieren. Ebenso im städtischen Bereich ist die maschinen-unterstützte Reinigung oder auch Ra- senmahd aufgrund knapper Personalressourcen unerlässlich, da ansonsten das umfangreiche Flächenkontingent nicht zu bewältigen wäre. Der Einsatz dieser Geräte wird auch in Zukunft un- verzichtbar sein. Ein Blick auf die Arbeitsleistung im Vergleich macht das deutlich. So beträgt die Säuberungsleistung bei Einsatz eines handgeführten Laubblasgerätes 3000 m² pro Stunde; dem- gegenüber kann eine Arbeitskraft manuell mit Laubrechen lediglich 350 m² in der Stunde reinigen. Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbun- denen massiven Personalabbau seit Anfang der 90er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alter- nativen zum Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden. Zu diesen Alternativen zählen, an- fänglich außerordentlich lärmintensive, auf dem Rücken tragbare und handgeführte Laubblasgerä- te. Laubsauggeräte werden beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht verwendet. Derzeit werden nur noch Geräte eingesetzt, deren Lärmemissionen bei etwa einem Viertel des früheren Lärmmesswertes liegen. Er entspricht im Übrigen dem Leerlaufgeräusch der meisten heute genutzten Pkw. Alle heute verwendeten Geräte unterliegen hinsichtlich der abgegebenen Schallleistung einer normgerechten Kontrolle, bevor sie in den Handel gelangen. Bei fachgerechtem Gebrauch, zu dem städtische Mitarbeiter verpflichtet sind, ist nicht von unzulässigen Geräuschbelästigungen auszugehen. Entsprechend der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung werden Laubblas- geräte ausschließlich in der zulässigen Zeit zwischen 9.00 und 13.00 sowie 15.00 und 17.00 Uhr eingesetzt. Dabei setzen die Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Laub- blasgeräte nur sehr kurzzeitig für wenige Stunden im Herbst/ Winter nach dem Laubfall und im Sommer jeweils nach erfolgter Rasenmahd zur Säuberung der öffentlichen Wege vom Rasen- schnitt ein. Wege werden im Allgemeinen in weniger als einer halben Stunde freigemacht. Die Gehwege sind anschließend vom Rasenschnitt befreit; es besteht keine Rutschgefahr mehr. 3. Beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden verschiedene Arten von Laubblasgerä- ten eingesetzt: handgeführte, rückengetragene und fahrbare bzw. angebaute. Die Preise unter- scheiden sich sehr und sind abhängig von der Leistung. Ein handgeführtes Blasgerät liegt bei ca. 300,-€ bis 400,-€ und ein rückengetragenes bei ca. 700,-€ bis 800,-€. Laubblasgeräte auf einem eigenen Fahrgestell oder an Fahrzeugen (Traktoren oder Geräteträger) haben zwar höhere An- schaffungskosten, sind jedoch in einem erheblichen Maß leistungsfähiger. Blasgeräte, die an Trä- gerfahrzeugen angebaut werden, existieren beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur- zeit nur in sehr geringer Stückzahl. Es wird angestrebt, von diesen Geräten mehr anzuschaffen, da diese wesentlich leistungsstärker sind, und sich dadurch die Einsatzzeit um mehr als die Hälfte verkürzt, so dass auch der Geräuschpegel verringert wird. Die Nutzungsdauer soll im Normalfall 5 Jahre betragen. Da die Entwicklung in der Motoren- und Strömungstechnik ein stetig fortlaufender Prozess ist, werden immer umweltfreundlichere Geräte auf dem Markt angeboten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt, die ein- gesetzten Geräte auf den neusten Stand der Technik zu halten, um die negativen Eigenschaften so weit wie möglich zu reduzieren. Wenn die Reparaturen ca. 50% des Anschaffungswertes über- steigen, ist es unwirtschaftlich, ein solches Gerät instand zu setzen. Da in den vergangenen Jah- ren Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen jedoch nicht möglich waren, wart das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen praktisch gehalten, unwirtschaftlich zu handeln und Reparaturen durchzu- führen, die 50% des Anschaffungswertes überschritten. 4. Es gibt keine realistischen Alternativen zu Laubblasgeräten, um ein Mindestmaß an Pflege und Verkehrssicherung zu gewährleisten. Laub und Grünschnitt ausschließlich manuell mit Besen und 4 Harken zu beseitigen, hätte zur Folge, dass eine hohe Anzahl zusätzlicher Arbeitskräfte einzustel- len wären. Nach diversen Versuchen und Studien ist das sechs- bis zehnfache (je nach Witterung und Laubmenge) an Personal nötig, um die gleiche Fläche in der gleichen Zeit von Laub zu reini- gen, welche von nur einer Person mit einem Laubblasgerät bearbeitet werden kann. Dieses Per- sonal steht der Stadt jedoch nicht zur Verfügung und hätte auch erhebliche zusätzliche Personal- kosten zur Folge. 5. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist selbstverständlich bemüht, den Einsatz dieser Geräte so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter zu einem sen- siblen Gebrauch der Geräte in den zulässigen Betriebszeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) angehalten. Das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen sichtet zurzeit den Markt, um nur noch lärm- und abgasarme Gerä- te anzuschaffen. Bei allen handgeführten Geräten wird bereits ein Ökokraftstoff eingesetzt, der besonders emissi- onsarm ist und somit gesundheitsverträglicher für Mitarbeiter und Bürger. Laubsauger werden auch weiterhin generell nicht zum Einsatz kommen, um das ökologische Gleichgewicht so wenig wie möglich zu stören. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 - 4
Anlage 2 Laubblasgeräte-Beschlussvorlage.2002
6703 Zeichen
Drucksachen-Nr.
Der Oberbürgermeister
Dezernat, Dienststelle
VI, 67, 670/5
Datum der Schlusszeichnung
Beschlussvorlage
z
ur Behandlung in X öffentlicher
Sitzung
nichtöffentlicher
Sitzung
Betreff
Eingabe von Herrn ..... vom 07.10.2001 für den Verzicht auf motorisierte
Laubblasemaschinen ab dem Jahr 2002
Beschlussorgan
Ausschuss Umweltschutz und Grün
Beratungsfolge Abstimmungsergebnis
A
usschuss Datum
zugestimmt
Änderungen
s. Anlage
Nr. -
abge-
lehnt
zu-
rück-
ge-
stellt
verwiesen in
ein-
stim-
mig
mehr-
heitlich
gegen
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative
Der Ausschuss Umweltschutz und Grün beschließt, der Forderung des Petenten, vollständig
auf den Einsatz von motorisierten Laubblasmaschinen ab dem Jahr 2002 zu verzichten, nicht
stattzugeben.
Er beauftragt die Verwaltung, alle wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten zur
lärmarmen Laubbeseitigung zu nutzen.
Alternative Der Eingabe von Herrn Schirmer wird entsprochen und auf den Einsatz motorisier-
ter Laubblasemaschinen verzichtet.
weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anl age(n) Nr.
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen
Herr Schirmer fordert den vollständigen Verzicht auf den Einsatz von motorisierten Laubblas-
maschinen ab dem Jahr 2002. Des weiteren soll geprüft werden, ob privaten Anwendern dieser
Maschinen Nutzungsverbote oder –beschränkungen auferlegt werden können.
Eine Kopie der Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2002 einstimmig beschlossen, dass
die Eingabe dem Ausschuss Umweltschutz und Grün zur Entscheidung überwiesen wird. Es
wird empfohlen, soweit wie möglich auf den Einsatz von Laubblasgeräten bei der Stadt Köln zu
verzichten.
Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Einsatz von Laubblasgeräten auch in
Zukunft unverzichtbar ist. Es werden jedoch ausschließlich Geräte des neuen Standards mit
reduzierten Lärmemissionen verwendet.
X
weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1
Der Inhalt des Beschlussvorschlages stimmt mit den Aussagen
des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsplanung
überein
nicht überein, siehe Anlage(n) Nr.
des Flächennutzungsplanes
überein
nicht überein, siehe Anlage(n) Nr.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
X
nein
ja, Kosten der Maßnahme
Zuschussfähige Maßnahme
ggf. Höhe des Zuschusses
X
nein
ja
Jährliche Folgekosten
a) Personalkosten b) Sachkosten
EUR % EUR EUR EUR
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, EUR) Einsparungen (E UR)
zur Mitzeichnung Paraphe zur Sitzungs-
vorbereitung
Verteiler
01
Dez. VI
570/31 Frau Bültge
Begründung:
Die Marktbedeutung von Laubsaugern und Laubblasgeräten nimmt vor allem im öffentlichen bzw. profes-
sionellen Bereich in der letzten Zeit zu, während der Einsatz im privaten Sektor eher rückläufig zu sein
scheint. Während 1995 ca. 10.000 zumeist mit Zweitaktmotoren ausgestattete Geräte für den professio-
nellen Einsatz in den Handel kamen, waren es 1998 bereits etwa 80.000.
Damit haben auch die Belastungen von Umweit und Menschen durch derartige Geräte zugenommen. Bei
diesen Belastungen handelt es sich um die Emission von Lärm, Staub und Abgasen sowie um Störungen
der Bodenfunktion. Die Eingabe von Herrn Schirmer bezieht sich auf die Lärmemission.
Die Schallleistungspegel der Geräte mit Verbrennungsmotor liegen im Allgemeinen bei 106 bis 112 dB(A).
Ihr Einsatz stellt somit eine erhebliche Lärmbelästigung für Bediener, Anwohner und Passanten dar. Lärm-
ärmere Geräte weisen einen um ca. 10 dB(A) geringeren Pegel auf und sind damit zumeist nicht lauter als
der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 96 dB(A) für Hobby-Rasenmäher.
Europäische oder deutsche Grenzwertregelungen für Lärm-, Schadstoff- und Staubemissionen von Laub-
blas" und -sauggeräten existieren (noch) nicht. Nach der EU-Richtlinie 2000/14 EG wird zwar der Herstel-
ler verpflichtet, die Geräte mit dem Schallleistungspegel zu kennzeichnen, entsprechende Grenzwerte
wurden im Gegensatz zu anderen in der Richtlinie aufgeführten Geräten (z.B. Rasenmäher) nicht festge-
legt. Daher gibt es auch keine klare Handhabe für ordnungsrechtliche Verbotsmaßnahmen, z.B. bei priva-
ter Anwendung dieser Geräte.
In der Pressemitteilung Nr. 41/2000 informierten Bundesamt für Naturschutz und Umwelt-Bundesamt ge-
meinsam die Öffentlichkeit mit dem Tenor „Auf Laubsauer und Laubblasgeräte möglichst zu verzichten.
Auswirkungen auf die Natur sind erheblich, Lärm und Abgase schaden der Gesundheit". Es wurde emp-
fohlen, auf diese Geräte im privaten Bereich gänzlich und in öffentlichen Grünanlagen möglichst zu ver-
zichten. Wo der Einsatz unvermeidbar sei, sollten zumindest lärm- und abgasarme Geräte verwendet
werden. Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat sich bereits 1999 wegen der Lärmbeläs-
tigung und aus ökologischen Erwägungen gegen die Anwendung der Geräte ausgesprochen.
Quelle: UMID (Umweltmedizinischer Informationsdienst) 1/2002.
Hinsichtlich des Einsatzes von Laubblasgeräten bei der Stadt Köln stellt sich die Angelegenheit wie folgt
dar:
Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbundenen
massiven Personalabbau seit Anfang der 90-er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alternativen zum
Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden.
Zu diesen Alternativen zählen, zugegebenermaßen anfänglich außerordentlich lärmintensiv, auf dem Rü-
cken tragbare und handgeführte Laubblasgeräte. Derzeit werden nur noch Geräte genutzt, deren
Lärmemissionen bei etwa einem Viertel des früheren Lärmmesswertes liegen. Er entspricht im übrigen
dem Leerlaufgeräusch der meisten heute genutzten Pkw. Alle heute genutzten Geräte unterliegen hin-
sichtlich der abgegebenen Schallleistung einer normgerechten Kontrolle, bevor sie in den Handel gelan-
gen. Bei fachgerechtem Gebrauch, zu dem städtische Mitarbeiter verpflichtet sind, ist nicht von unzuläs-
sigen Geräuschbelästigungen auszugehen.
Der Einsatz dieser Geräte ist auch in Zukunft unverzichtbar. Dies macht ein Blick auf die Arbeitsleistung
deutlich, die mit bzw. ohne diese Geräte erzielt wird:
Laubblasgerät handgeführt 3000 m²/h
Laubblasgerät rückengetragen 2500 m²/h
eine Arbeitskraft mit Laubrechen 350 m²/h.
Arbeiten mit Laubblasgeräten beschränken sich im übrigen auf einen vergleichsweise kurzen Zeitraum
nach dem herbstlichen Laubfall. Gefahren für die Kleintierwelt sind allenfalls bei Laubsauggeräten, nicht
aber durch den Einsatz von Laubblasgeräten zu befürchten.
Anlage 3 Laubblasgeräte-Sitzung AUG 05.12.2002
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Von: Gesendet: An: Betreff: Montag, 7. November 2005 10:27 Sitzung Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vom 05.12.2002 4.2 Eingabe von .... vom 07.10.2001 für den Verzicht auf motorisierte Laubblasemaschinen ab dem Jahr 2002 DS-Nr.: 1367/002 RM Herr Ciesla-Baier erläutert, dass die SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmt, mit dem Zusatz, dass auf den Einsatz dieser Geräte im Bereich von sehr kleinen Gebieten verzichtet werde. RM Herr Wirtz bittet die Konsequenzen für die Auftragsabwicklung zu bedenken. Es müsse zunächst geklärt werden, ob der damit verbundene Handbetrieb überhaupt umsetzbar sei. RM Frau Loida erklärt, dass die SPD-Fraktion diese Lärm erzeugende Geräte so wenig wie möglich und gar nicht auf kleinen Flächen einsetzen möchte. Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, auf welchen kleinen Flächen diese Geräte zur Zeit eingesetzt würden. Herr Adams antwortet, dass der Wunsch kleinere Flächen nur noch im Handbetrieb zu bearbeiten auf große Probleme stoßen werde. Die Geräte würden bereits so schonend eingesetzt wie möglich. Diese zusätzliche Leistung sei, wie die Leistungszahlen in den schriftlichen Ausführungen darlegten nicht zu erbringen, da der Personalbestand zu gering sei. Beschluss: Der Ausschuss Umweltschutz und Grün beschließt, der Forderung des Petenten, vollständig auf den Einsatz von motorisierten Laubblasmaschinen ab dem Jahr 2002 zu verzichten, nicht stattzugeben. Er beauftragt die Verwaltung, alle wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten zur lärmarmen Laubbeseitigung zu nutzen. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und SPD-Fraktion zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 3417/2018 Freigabedatum 25.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Reduzierung der durch Laubbläser verursachten Lärmimmissionen Eingabe nach § 24 GO Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden stimmt zu, dass auch zukünftig Laubblasgeräte beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Grünunterhaltung eingesetzt werden können, um öffentliche Wege in und an Grünanlagen von Laub und Rasenschnitt zu befreien und so die verkehrs- sichere Begehbarkeit herzustellen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ein Bürger regt an, die Lärmemissionen durch Laubblasgeräte, die die Stadt Köln selbst verursacht, zu reduzieren. Diese Thematik wurde bereits häufiger in verschiedenen politischen Gremien behandelt. Auch im Ausschuss Anregungen und Beschwerden in 2001, siehe Anlage 2 und 3. Im Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün war es zweimal Thema, ebenfalls jeweils einmal in den Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Nippes. 2010 wurde vom Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün die Beschaf- fung weiterer Laubblasgeräte beschlossen, siehe Anlage 4 und 5. Auf Grund der wirtschaftlichen und personellen Situation der Stadt Köln ist eine Umstellung der ma- schinellen auf eine manuelle Bearbeitung der Grünanlagen nicht möglich. Um Flächen in der gleichen Zeit mit manuellen Mitteln zu pflegen ist das 5- bis 10-fache an Mitarbeitern notwendig. Es werden möglichst lärm- und abgasarme Geräte beschafft. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen führt eine ständige Marktsichtung durch um auf dem aktuellsten Stand zu sein. Die vorgeschriebenen Betriebszeiten der 32. BlmSchV werden eingehalten. Die Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen setzen Laubblasgeräte nur sehr kurzzeitig für wenige Stunden im Herbst/ Winter nach dem Laubfall und im Sommer jeweils nach er- folgter Rasenmahd zur Säuberung der Wege vom Rasenschnitt ein. Das Freiblasen der Wege ist in weniger als einer halben Stunde erledigt, damit die Gehwege anschließend vom Rasenschnitt befreit werden und keine Rutschgefahr besteht. Ausschließlich das Platanenlaub wird auch von den Wiesenflächen entfernt, da es die Eigenschaft hat, nicht zu verrotten und deshalb nicht auf den Rasen-flächen verbleiben kann. Ansonsten würde die unter dem Laub befindliche Vegetation eingehen und die Mähgeräte würden vom Laub verstopft werden. Die Blätter sind so widerstandsfähig, dass sie auch nicht mit dem Mulchgerät zerkleinert werden können. Es wird deshalb mittels Laubbläsern entfernt. Das Laub unter den Sträuchern und Bäumen wird jedoch unter anderem auch wegen der Rückzugsmöglichkeiten für Kleinlebewesen be- lassen. Nicht nur die private Wirtschaft ist gezwungen, Personalkosten durch den verstärkten Einsatz von Arbeitszeit ersparenden Maschinen und Geräten zu reduzieren. Auch im städtischen Bereich ist die maschinen-unterstützte Reinigung oder auch Rasenmahd aufgrund knapper Personalressourcen un- erlässlich, da ansonsten das umfangreiche Flächenkontingent nicht zu bewältigen wäre. Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbundenen massiven Personalabbau seit Anfang der 90er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alternativen zum Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden. Der Einsatz dieser Geräte ist auch in Zukunft unverzichtbar, wie auch ein Blick auf die Arbeitsleistung deutlich macht, die mit bzw. ohne diese Geräte erzielt wird. So beträgt die Säuberungsleistung bei Einsatz eines handgeführten Laubblasgerätes 3000 m² pro Stunde, demgegenüber kann eine Ar- beitskraft mit Laubrechen lediglich 350 m² in der Stunde reinigen. Angesichts des hohen Kraftfahrzeugaufkommens sind die von den Laubblasgeräten sehr kurzzeitigen Belastungen äußerst marginal, ein Erhöhung der Feinstaubbelastung durch diese Geräte dürfte kaum messbar sein, da hier eine hohe Abgaskonzentration durch den dichten Autoverkehr verursacht wird. Für den Lärmpegel ist das Verhältnis vergleichbar. Die Laubbeseitigung mittels Handblasgeräten ist die wirtschaftlichste Methode. Dabei werden nach Möglichkeit ausschließlich die mit Akku betriebenen Geräte eingesetzt. Sie machen zwar ein ziemlich 3 hochfrequentes für manche unangenehmes Geräusch, sind aber damit um einiges leiser als mit Ver- brenner betriebene Geräte. Die Blasleistung dieser Akku-Geräte ist allerdings schwächer als die der Rückentraggeräte mit Verbrennungsmotor. Ist das Laub also trocken wie in diesem Sommer, so funk- tioniert das wunderbar mit den Akku-Geräten. Nasses Laub, das auf der Straße klebt oder in den Wiesen liegt, kann nur mit den stärkeren Rückentraggeräten zusammen geblasen werden.
Anlage 5 Laubblasgeräte-Beschluss.doc
1266 Zeichen
Einsatz von Laubblasgeräten in der Grünpflege Beratung TOPStatus Zuständig Berichterstatter Beschluss Absti mmung 30.09.2010 Ausschuss für Umwelt und Grün 6.7 öffentlich Entscheidung geändert beschlossen Beratungsergebnisse Beschluss: Der Ausschuss Umwelt und Grün stimmt zu, dass auch zukünftig Laubblasgeräte beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Grünunterhaltung eingesetzt werden können, um öffentliche Wege in und an Grünanlagen von Laub und Rasenschnitt zu befreien und so die verkehrssichere Begehbarkeit herzustellen. Der Ausschuss legt besonderen Wert darauf, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bestrebt ist, die eingesetzten Geräte auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, um negative Eigenschaften, insbesondere Lärmemissionen soweit wie möglich zu reduzieren. Die konkreten Gerätestandards sind dem Ausschuss vorzulegen. Der Bedarf zum Kauf der in den Anlagen aufgeführten Geräte wird festgestellt. Das Beschaffungsprogramm kann eingeleitet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Druckversion | Seite versenden | zum Seitenanfang Seite 1 von 1Einsatz von Laubblasgeräten in der Grünpflege 18.10.2018https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0051.asp?__kvonr=24181
Anlage 6 weitere Eingabe
1231 Zeichen
Weitere Eingabe zum Thema Laubbläser bei der AWB Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de] Gesendet: Mittwoch, 17. Oktober 2018 09:03 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontaktformular Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verbieten sie endlich die Verwendung von Laubbläsern im öffentlichen Raum! Es kann doch nicht angehen, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ausgesprochen werden und der Bürger durch Feinstaubalarme vor den Gefahren gesundheitsbedrohender Mikropartikel verängstigt wird, während gleichzeitig die AWB munter mit ihren Krawallbläsern Dreck von einer Ecke in die andere pustet und dabei Schmutz- und Staubwolken aufwirbelt, die man nur mit zugekniffenen Augen und angehaltenem Atem durchqueren kann. Dazu gesellt sich oftmals ein ohrenbetäubender Lärm, der in seiner Schädlichkeit für die Umwelt nicht zu unterschätzen ist. Der Nutzen dieser Laubbläser ist dringend zu prüfen! Ich bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Reuter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3417/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.10.2018
- Erstellt
- 18.10.2018 11:27