Mandari Insight

3417/2018

Reduzierung der durch Laubbläser verursachten Lärmimmissionen

Beschlussvorlage Ausschuss 25.10.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 27.11.2018, TOP 3.5

Anlage 1 Eingabe-Laubblasgeräte

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Anlage 4 Laubblasgeräte.2010.Beschlussvorlage

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Anlage 2 Laubblasgeräte-Beschlussvorlage.2002

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Anlage 3 Laubblasgeräte-Sitzung AUG 05.12.2002

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 5 Laubblasgeräte-Beschluss.doc

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Anlage 6 weitere Eingabe

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Anlage 1 Eingabe-Laubblasgeräte

1033 Zeichen

1
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de
Gesendet: Freitag, 5. Oktober 2018 13:57
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Kontaktformular Anregungen und Beschwerden
Folgende Information oder Nachricht wurde über das O nline-Formular 'Kontaktformular Anregungen und 
Beschwerden' an Sie geschickt 
Anliegen: 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
m
it Freude habe ich an Ihrer Umfrage zum Thema Lärmschutz in Köln teilgenommen. Ich finde diesen Weg der 
Bürgerbeteiligung sinnvoll. 
Gleichzeitig möchte ich dazu anregen, die Lärmemissionen, die die Stadt Köln selbst verursacht zu reduzieren. 
Als bestes Beispiel fallen mir dazu elektrische Geräte wie Labbläser etc ein, mit der Sie z.B. die Parks (als so 
genannte Ruhezonen) reinigen. Den Lärm, den die Stadt mit diesen Geräten produziert ist erheblich und 
vermeidbar.Welche Maßnahmen trifft die Stadt Köln dazu? Werden zukünftig E Geräte angeschafft oder ggf. auf 
manuelle Reinigung ausgewichen? 
Vielen Dank für Ihr Interesse dazu. 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 4 Laubblasgeräte.2010.Beschlussvorlage

10676 Zeichen

Vorlage-Nr. 
3487/2010 
Der Oberbürgermeister  
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/4 
 Freigabedatum 
 
 
Beschlussvorlage 
 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
 
Betreff 
Einsatz von Laubblasgeräten in der Grünpflege 
 
 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün 
 
 
 
Beratungsfolge  Abstimmungsergebnis 
 
Gremium 
 
Datum/ 
Top 
zugestimmt 
Änderungen  
s. Anlage 
Nr. 
abge-
lehnt 
zu-
rück-
ge-
stellt 
 
verwiesen in 
ein-
stim-
mig 
mehr- 
heitlich 
gegen 
Ausschuss für Umwelt und 
Grün 
20.09.2010       
 
 
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stimmt zu, dass auch zukünftig Laubblasgeräte beim Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen in der Grünunterhaltung eingesetzt werden können, um öf-
fentliche Wege in und an Grünanlagen von Laub und Rasenschnitt zu befreien und so die ver-
kehrssichere Begehbarkeit herzustellen. Der Bedarf zum Kauf der in den Anlagen aufgeführten 
Geräte wird festgestellt. Das Beschaffungsprogramm kann eingeleitet werden.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
 
Nein  
 
ja, Kosten der Maßnah-
me 
Zuschussfähige Maßnahme 
ggf. Höhe des Zuschusses  
 
nein  
 
ja 
   Jährliche Folgekosten 
   a) Personalkosten             b) Sachkosten 
   Siehe Anlagen €   %  €   €  € 
 
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, Euro) Einsparungen (Euro) 
  
 
 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
1. In den vergangenen Jahren wurde von verschiedenen politischen Gremien immer wieder einmal 
darauf gedrängt, grundsätzlich auf den Einsatz von Laubblas- oder Laubsaug-Geräten vollkom-
men zu verzichten. 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe setzen überwiegend und ganzjährig diese Geräte im öffentlichen 
Raum im Rahmen der Straßenreinigung ein. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
verwendet ausschließlich Laubblasgeräte und setzt diese nur sporadisch und kurzzeitig in den 
Grünanlagen und auf Kinderspielplätze ein, um öffentliche Wege vom Rasenschnitt oder Laub zu 
befreien. 
Die Reinigungsblasgeräte und Laubsauger sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtreini-
gungskonzeptes der AWB. Unstrittig ist dabei der Einsatz der Blasgeräte und Sauger in der Zeit 
des Laubfalls. Denn nur so ist eine angemessen schnelle Beseitigung des über 6000 cbm reinen 
Laubes möglich, um die Verkehrssicherheit zu garantieren. Dies erkennt die Bevölkerung auch an. 
Denn das optisch erfassbare Ergebnis des Reinigungseinsatzes ist in den zusammen geblasenen 
Laubhaufen zu sehen.  
Anders nehmen Bürger die normalen Reinigungseinsätze der AWB wahr. Der Kunde ist es ge-
wohnt, dass die Arbeit eines Straßenkehrers im Zusammenkehren und der anschließenden ma-
nuellen Beseitigung des Abfalls mit Hilfe eines Kehrbleches in einen Sack oder eine Tonne be-
steht. Diese Tätigkeit ist nicht nur sehr zeit- und personalaufwendig und somit teuer. Sie entspricht 
auch nicht den möglichen und gewünschten Reinigungsqualitätsstufen. 
Da die AWB verpflichtet sind, ihre Arbeiten kostengünstig mit allen möglichen Synergieeffekten 
ausschöpfend zu erfüllen, haben sie in den letzten Jahren ein integriertes maschinell unterstütztes 
Reinigungssystem umgesetzt. Der Kern dieses Systems basiert auf dem Einsatz von Klein- bzw. 
Kleinstkehrmaschinen und so genannten „Beikehrern“. Dabei arbeiten zwei Mitarbeiter manuell 
mit einer Kleinkehrmaschine als Team zusammen. Die Mitarbeiter leiten den Schmutz mit Besen 
und Blasgeräten aus den Winkeln, Ecken, aller Art von Stadtmöblierung, Fugen usw. in den Ar-
beitsweg/ Kehrbereich der Kleinkehrmaschine. Diese Maschinen mit ihren Kehrrichtbehältern er-
setzen somit den Sammelsack bzw. die Tonne. 
Diese hier vereinfacht dargestellte Reinigungsweise wird von den Kunden, die zumeist nur eine 
Momentaufnahme des Ablaufes mitbekommen, oft falsch interpretiert im Sinne von: "Die blasen ja 
nur den Dreck rum und verteilen ihn anders." Dies aber nicht der Fall. Das zeigen die Qualitäts-
kontrollen, die dieser Reinigungsart ein wesentlich verbessertes Reinigungsbild bescheinigen und 
die verminderten Kosten. Diese Reinigungsart ist bundesweit besonders auch in Großstädten und 
größeren Kommunen als ein effektives und ökonomisches System anerkannt. 
Natürlich ist auch den Abfallwirtschaftsbetrieben die Problematik der Lärmimmissionen von tech-
nischen Geräten bewusst. So haben die Großstädte bereits in einer interkommunalen Runde im 
Vorfeld der Einführung der Lärmschutzverordnung sich besonders dem Thema der Blasreini-
gungsgeräte angenommen. Sie sind in einem ständigen Prozess mit den Herstellern bemüht, die 
Technik in Bezug auf jedwede Art von Immissionen zu optimieren. Zurzeit sind bei den AWB

3 
 
hauptsächlich Leichtblasgeräte im Einsatz, die in Bezug auf Abgas- und Lärmimmission dem 
bestmöglichen am Markt angebotenen technischen Stand entsprechen.  
 
2. Auch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen kann in der Grünpflege nicht auf den Ein-
satz von Laubblasgeräten verzichten. Nicht nur die private Wirtschaft ist gezwungen, Personalkos-
ten durch den verstärkten Einsatz von Arbeitszeit ersparenden Maschinen und Geräten zu redu-
zieren. Ebenso im städtischen Bereich ist die maschinen-unterstützte Reinigung oder auch Ra-
senmahd aufgrund knapper Personalressourcen unerlässlich, da ansonsten das umfangreiche 
Flächenkontingent nicht zu bewältigen wäre. Der Einsatz dieser Geräte wird auch in Zukunft un-
verzichtbar sein. Ein Blick auf die Arbeitsleistung im Vergleich macht das deutlich. So beträgt die 
Säuberungsleistung bei Einsatz eines handgeführten Laubblasgerätes 3000 m² pro Stunde; dem-
gegenüber kann eine Arbeitskraft manuell mit Laubrechen lediglich 350 m² in der Stunde reinigen. 
Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbun-
denen massiven Personalabbau seit Anfang der 90er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alter-
nativen zum Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden. Zu diesen Alternativen zählen, an-
fänglich außerordentlich lärmintensive, auf dem Rücken tragbare und handgeführte Laubblasgerä-
te. Laubsauggeräte werden beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht verwendet. 
Derzeit werden nur noch Geräte eingesetzt, deren Lärmemissionen bei etwa einem Viertel des 
früheren Lärmmesswertes liegen. Er entspricht im Übrigen dem Leerlaufgeräusch der meisten 
heute genutzten Pkw.  
Alle heute verwendeten Geräte unterliegen hinsichtlich der abgegebenen Schallleistung einer 
normgerechten Kontrolle, bevor sie in den Handel gelangen. Bei fachgerechtem Gebrauch, zu 
dem städtische Mitarbeiter verpflichtet sind, ist nicht von unzulässigen Geräuschbelästigungen 
auszugehen. Entsprechend der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung werden Laubblas-
geräte ausschließlich in der zulässigen Zeit zwischen 9.00 und 13.00 sowie 15.00 und 17.00 Uhr 
eingesetzt. Dabei setzen die Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Laub-
blasgeräte nur sehr kurzzeitig für wenige Stunden im Herbst/ Winter nach dem Laubfall und im 
Sommer jeweils nach erfolgter Rasenmahd zur Säuberung der öffentlichen Wege vom Rasen-
schnitt ein. Wege werden im Allgemeinen in weniger als einer halben Stunde freigemacht. Die 
Gehwege sind anschließend vom Rasenschnitt befreit; es besteht keine Rutschgefahr mehr. 
3. Beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen werden verschiedene Arten von Laubblasgerä-
ten eingesetzt: handgeführte, rückengetragene und fahrbare bzw. angebaute. Die Preise unter-
scheiden sich sehr und sind abhängig von der Leistung. Ein handgeführtes Blasgerät liegt bei ca. 
300,-€ bis 400,-€ und ein rückengetragenes bei ca. 700,-€ bis 800,-€. Laubblasgeräte auf einem 
eigenen Fahrgestell oder an Fahrzeugen (Traktoren oder Geräteträger) haben zwar höhere An-
schaffungskosten, sind jedoch in einem erheblichen Maß leistungsfähiger. Blasgeräte, die an Trä-
gerfahrzeugen angebaut werden, existieren beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur-
zeit nur in sehr geringer Stückzahl. Es wird angestrebt, von diesen Geräten mehr anzuschaffen, 
da diese wesentlich leistungsstärker sind, und sich dadurch die Einsatzzeit um mehr als die Hälfte 
verkürzt, so dass auch der Geräuschpegel verringert wird.  
Die Nutzungsdauer soll im Normalfall 5 Jahre betragen. Da die Entwicklung in der Motoren- und 
Strömungstechnik ein stetig fortlaufender Prozess ist, werden immer umweltfreundlichere Geräte 
auf dem Markt angeboten. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist bestrebt, die ein-
gesetzten Geräte auf den neusten Stand der Technik zu halten, um die negativen Eigenschaften 
so weit wie möglich zu reduzieren. Wenn die Reparaturen ca. 50% des Anschaffungswertes über-
steigen, ist es unwirtschaftlich, ein solches Gerät instand zu setzen. Da in den vergangenen Jah-
ren Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen jedoch nicht möglich waren, wart das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen praktisch gehalten, unwirtschaftlich zu handeln und Reparaturen durchzu-
führen, die 50% des Anschaffungswertes überschritten.  
4. Es gibt keine realistischen Alternativen zu Laubblasgeräten, um ein Mindestmaß an Pflege und 
Verkehrssicherung zu gewährleisten. Laub und Grünschnitt ausschließlich manuell mit Besen und

4 
 
Harken zu beseitigen, hätte zur Folge, dass eine hohe Anzahl zusätzlicher Arbeitskräfte einzustel-
len wären. Nach diversen Versuchen und Studien ist das sechs- bis zehnfache (je nach Witterung 
und Laubmenge) an Personal nötig, um die gleiche Fläche in der gleichen Zeit von Laub zu reini-
gen, welche von nur einer Person mit einem Laubblasgerät bearbeitet werden kann. Dieses Per-
sonal steht der Stadt jedoch nicht zur Verfügung und hätte auch erhebliche zusätzliche Personal-
kosten zur Folge.  
5. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen ist selbstverständlich bemüht, den Einsatz dieser 
Geräte so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter zu einem sen-
siblen Gebrauch der Geräte in den zulässigen Betriebszeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor 
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und 
ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) angehalten. Das Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen sichtet zurzeit den Markt, um nur noch lärm- und abgasarme Gerä-
te anzuschaffen.  
Bei allen handgeführten Geräten wird bereits ein Ökokraftstoff eingesetzt, der besonders emissi-
onsarm ist und somit gesundheitsverträglicher für Mitarbeiter und Bürger. Laubsauger werden 
auch weiterhin generell nicht zum Einsatz kommen, um das ökologische Gleichgewicht so wenig 
wie möglich zu stören.  
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 - 4

Anlage 2 Laubblasgeräte-Beschlussvorlage.2002

6703 Zeichen

Drucksachen-Nr. 
Der Oberbürgermeister  
Dezernat, Dienststelle 
VI, 67, 670/5 
Datum der Schlusszeichnung 
Beschlussvorlage 
z
ur Behandlung in X öffentlicher 
Sitzung 
nichtöffentlicher 
Sitzung 
Betreff 
Eingabe von Herrn ..... vom 07.10.2001 für den Verzicht auf motorisierte 
Laubblasemaschinen ab dem Jahr 2002 
Beschlussorgan 
Ausschuss Umweltschutz und Grün 
Beratungsfolge Abstimmungsergebnis 
A
usschuss Datum 
zugestimmt 
Änderungen 
s. Anlage
Nr. -
abge-
lehnt 
zu-
rück-
ge-
stellt 
verwiesen in 
ein-
stim-
mig 
mehr-
heitlich 
gegen 
Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, Alternative 
Der Ausschuss Umweltschutz und Grün beschließt, der Forderung des Petenten, vollständig 
auf den Einsatz von motorisierten Laubblasmaschinen ab dem Jahr 2002 zu verzichten, nicht 
stattzugeben.  
Er beauftragt die Verwaltung, alle wirtschaftlich vertretbaren technischen Möglichkeiten zur 
lärmarmen Laubbeseitigung zu nutzen. 
Alternative Der Eingabe von Herrn Schirmer wird entsprochen und auf den Einsatz motorisier-
ter Laubblasemaschinen verzichtet. 
weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anl age(n) Nr.

Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen  
Herr Schirmer fordert den vollständigen Verzicht auf den Einsatz von motorisierten Laubblas- 
maschinen ab dem Jahr 2002. Des weiteren soll geprüft werden, ob privaten Anwendern dieser 
Maschinen Nutzungsverbote oder –beschränkungen auferlegt werden können.  
Eine Kopie der Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
Der Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2002 einstimmig beschlossen, dass 
die Eingabe dem Ausschuss Umweltschutz und Grün zur Entscheidung überwiesen wird. Es 
wird empfohlen, soweit wie möglich auf den Einsatz von Laubblasgeräten bei der Stadt Köln zu 
verzichten. 
 
Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Einsatz von Laubblasgeräten auch in 
Zukunft unverzichtbar ist. Es werden jedoch ausschließlich Geräte des neuen Standards mit 
reduzierten Lärmemissionen verwendet. 
 
 
 
 
X 
 
weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 1 
 
Der Inhalt des Beschlussvorschlages stimmt mit den Aussagen 
 
 
des Gesamtkonzeptes Stadtentwicklungsplanung  
 
überein  
 
nicht überein, siehe Anlage(n) Nr.  
 
 
des Flächennutzungsplanes  
 
überein  
 
nicht überein, siehe Anlage(n) Nr.  
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen  
X 
 
nein 
 
 
ja, Kosten der Maßnahme 
Zuschussfähige Maßnahme 
ggf. Höhe des Zuschusses 
X 
 
nein 
 
 
ja 
   Jährliche Folgekosten 
   a) Personalkosten             b) Sachkosten 
    EUR   %  EUR   EUR  EUR 
 
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, EUR) Einsparungen (E UR) 
  
 
zur Mitzeichnung  Paraphe   zur Sitzungs- 
vorbereitung 
 Verteiler  
        01  
          Dez. VI  
          570/31 Frau Bültge

Begründung: 
Die Marktbedeutung von Laubsaugern und Laubblasgeräten nimmt vor allem im öffentlichen bzw. profes-
sionellen Bereich in der letzten Zeit zu, während der Einsatz im privaten Sektor eher rückläufig zu sein 
scheint. Während 1995 ca. 10.000 zumeist mit Zweitaktmotoren ausgestattete Geräte für den professio-
nellen Einsatz in den Handel kamen, waren es 1998 bereits etwa 80.000. 
Damit haben auch die Belastungen von Umweit und Menschen durch derartige Geräte zugenommen. Bei 
diesen Belastungen handelt es sich um die Emission von Lärm, Staub und Abgasen sowie um Störungen 
der Bodenfunktion. Die Eingabe von Herrn Schirmer bezieht sich auf die Lärmemission. 
Die Schallleistungspegel der Geräte mit Verbrennungsmotor liegen im Allgemeinen bei 106 bis 112 dB(A). 
Ihr Einsatz stellt somit eine erhebliche Lärmbelästigung für Bediener, Anwohner und Passanten dar. Lärm-
ärmere Geräte weisen einen um ca. 10 dB(A) geringeren Pegel auf und sind damit zumeist nicht lauter als 
der gesetzlich festgelegte Grenzwert von 96 dB(A) für Hobby-Rasenmäher. 
Europäische oder deutsche Grenzwertregelungen für Lärm-, Schadstoff- und Staubemissionen von Laub-
blas" und -sauggeräten existieren (noch) nicht. Nach der EU-Richtlinie 2000/14 EG wird zwar der Herstel-
ler verpflichtet, die Geräte mit dem Schallleistungspegel zu kennzeichnen, entsprechende Grenzwerte 
wurden im Gegensatz zu anderen in der Richtlinie aufgeführten Geräten (z.B. Rasenmäher) nicht festge-
legt. Daher gibt es auch keine klare Handhabe für ordnungsrechtliche Verbotsmaßnahmen, z.B. bei priva-
ter Anwendung dieser Geräte. 
In der Pressemitteilung Nr. 41/2000 informierten Bundesamt für Naturschutz und Umwelt-Bundesamt ge-
meinsam die Öffentlichkeit mit dem Tenor „Auf Laubsauer und Laubblasgeräte möglichst zu verzichten. 
Auswirkungen auf die Natur sind erheblich, Lärm und Abgase schaden der Gesundheit". Es wurde emp-
fohlen, auf diese Geräte im privaten Bereich gänzlich und in öffentlichen Grünanlagen möglichst zu ver-
zichten. Wo der Einsatz unvermeidbar sei, sollten zumindest lärm- und abgasarme Geräte verwendet 
werden. Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages hat sich bereits 1999 wegen der Lärmbeläs-
tigung und aus ökologischen Erwägungen gegen die Anwendung der Geräte ausgesprochen. 
Quelle: UMID (Umweltmedizinischer Informationsdienst) 1/2002. 
Hinsichtlich des Einsatzes von Laubblasgeräten bei der Stadt Köln stellt sich die Angelegenheit wie folgt 
dar: 
Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbundenen 
massiven Personalabbau seit Anfang der 90-er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alternativen zum 
Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden. 
Zu diesen Alternativen zählen, zugegebenermaßen anfänglich außerordentlich lärmintensiv, auf dem Rü-
cken tragbare und handgeführte Laubblasgeräte. Derzeit werden nur noch Geräte genutzt, deren 
Lärmemissionen bei etwa einem Viertel des früheren Lärmmesswertes liegen. Er entspricht im übrigen 
dem Leerlaufgeräusch der meisten heute genutzten Pkw. Alle heute genutzten Geräte unterliegen hin-
sichtlich der abgegebenen Schallleistung einer normgerechten Kontrolle, bevor sie in den Handel gelan-
gen. Bei fachgerechtem Gebrauch, zu dem städtische Mitarbeiter verpflichtet sind, ist nicht von unzuläs-
sigen Geräuschbelästigungen auszugehen. 
Der Einsatz dieser Geräte ist auch in Zukunft unverzichtbar. Dies macht ein Blick auf die Arbeitsleistung 
deutlich, die mit bzw. ohne diese Geräte erzielt wird: 
Laubblasgerät handgeführt   3000 m²/h 
Laubblasgerät rückengetragen   2500 m²/h 
eine Arbeitskraft mit Laubrechen  350 m²/h. 
Arbeiten mit Laubblasgeräten beschränken sich im übrigen auf einen vergleichsweise kurzen Zeitraum 
nach dem herbstlichen Laubfall. Gefahren für die Kleintierwelt sind allenfalls bei Laubsauggeräten, nicht 
aber durch den Einsatz von Laubblasgeräten zu befürchten.

Anlage 3 Laubblasgeräte-Sitzung AUG 05.12.2002

1699 Zeichen

Von: 
Gesendet: 
An: 
Betreff: 
Montag, 7. November 2005 10:27 
Sitzung Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün vom 05.12.2002 
4.2 Eingabe von .... vom 07.10.2001 für den Verzicht auf motorisierte
Laubblasemaschinen ab dem Jahr 2002 
DS-Nr.: 1367/002 
RM Herr Ciesla-Baier erläutert, dass die SPD-Fraktion dieser 
Vorlage zustimmt, mit dem Zusatz, dass auf den Einsatz dieser 
Geräte im Bereich von sehr kleinen Gebieten verzichtet werde. 
RM Herr Wirtz bittet die Konsequenzen für die Auftragsabwicklung 
zu bedenken. Es müsse zunächst geklärt werden, ob der damit 
verbundene Handbetrieb überhaupt umsetzbar sei. 
RM Frau Loida erklärt, dass die SPD-Fraktion diese Lärm 
erzeugende  Geräte so wenig wie möglich und gar nicht auf 
kleinen Flächen einsetzen möchte. Die Verwaltung wird um 
Auskunft gebeten, auf welchen kleinen Flächen diese Geräte zur 
Zeit eingesetzt würden.  
Herr Adams antwortet, dass der Wunsch kleinere Flächen nur noch 
im Handbetrieb zu bearbeiten auf große Probleme stoßen werde. 
Die Geräte würden bereits so schonend eingesetzt wie möglich. 
Diese zusätzliche Leistung sei, wie die Leistungszahlen in den 
schriftlichen Ausführungen darlegten nicht zu erbringen, da der 
Personalbestand zu gering sei. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umweltschutz und Grün beschließt, der Forderung 
des Petenten, vollständig auf den Einsatz von motorisierten 
Laubblasmaschinen ab dem Jahr 2002 zu verzichten, nicht 
stattzugeben. 
Er beauftragt die Verwaltung, alle wirtschaftlich vertretbaren 
technischen Möglichkeiten zur lärmarmen Laubbeseitigung zu 
nutzen. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen und SPD-Fraktion zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

5012 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3417/2018 
Freigabedatum 
25.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Reduzierung der durch Laubbläser verursachten Lärmimmissionen 
Eingabe nach § 24 GO 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
 
Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden stimmt zu, dass auch zukünftig Laubblasgeräte beim 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Grünunterhaltung eingesetzt werden können, um 
öffentliche Wege in und an Grünanlagen von Laub und Rasenschnitt zu befreien und so die verkehrs-
sichere Begehbarkeit herzustellen. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 27.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Ein Bürger regt an, die Lärmemissionen durch Laubblasgeräte, die die Stadt Köln selbst verursacht, 
zu reduzieren. 
 
Diese Thematik wurde bereits häufiger in verschiedenen politischen Gremien behandelt. Auch im 
Ausschuss Anregungen und Beschwerden in 2001, siehe Anlage 2 und 3. Im Ausschuss Umwelt, 
Gesundheit und Grün war es zweimal Thema, ebenfalls jeweils einmal in den Bezirksvertretungen 
Rodenkirchen und Nippes. 2010 wurde vom Ausschuss Umwelt, Gesundheit und Grün die Beschaf-
fung weiterer Laubblasgeräte beschlossen, siehe Anlage 4 und 5.  
 
Auf Grund der wirtschaftlichen und personellen Situation der Stadt Köln ist eine Umstellung der ma-
schinellen auf eine manuelle Bearbeitung der Grünanlagen nicht möglich. Um Flächen in der gleichen 
Zeit mit manuellen Mitteln zu pflegen ist das 5- bis 10-fache an Mitarbeitern notwendig. Es werden 
möglichst lärm- und abgasarme Geräte beschafft. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
führt eine ständige Marktsichtung durch um auf dem aktuellsten Stand zu sein. Die vorgeschriebenen 
Betriebszeiten der 32. BlmSchV werden eingehalten.  
 
Die Mitarbeiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen setzen Laubblasgeräte nur sehr 
kurzzeitig für wenige Stunden im Herbst/ Winter nach dem Laubfall und im Sommer jeweils nach er-
folgter Rasenmahd zur Säuberung der Wege vom Rasenschnitt ein. Das Freiblasen der Wege ist in 
weniger als einer halben Stunde erledigt, damit die Gehwege anschließend vom Rasenschnitt befreit 
werden und keine Rutschgefahr besteht.  
 
Ausschließlich das Platanenlaub wird auch von den Wiesenflächen entfernt, da es die Eigenschaft 
hat, nicht zu verrotten und deshalb nicht auf den Rasen-flächen verbleiben kann. Ansonsten würde 
die unter dem Laub befindliche Vegetation eingehen und die Mähgeräte würden vom Laub verstopft 
werden. Die Blätter sind so widerstandsfähig, dass sie auch nicht mit dem Mulchgerät zerkleinert 
werden können. Es wird deshalb mittels Laubbläsern entfernt. Das Laub unter den Sträuchern und 
Bäumen wird jedoch unter anderem auch wegen der Rückzugsmöglichkeiten für Kleinlebewesen be-
lassen. 
 
Nicht nur die private Wirtschaft ist gezwungen, Personalkosten durch den verstärkten Einsatz von 
Arbeitszeit ersparenden Maschinen und Geräten zu reduzieren. Auch im städtischen Bereich ist die 
maschinen-unterstützte Reinigung oder auch Rasenmahd aufgrund knapper Personalressourcen un-
erlässlich, da ansonsten das umfangreiche Flächenkontingent nicht zu bewältigen wäre.  
 
Unter dem seit Jahren herrschenden Druck zur Haushaltskonsolidierung und dem damit verbundenen 
massiven Personalabbau seit Anfang der 90er Jahre mussten verstärkt maschinelle Alternativen zum 
Fortfall manueller Tätigkeiten eingesetzt werden. 
 
Der Einsatz dieser Geräte ist auch in Zukunft unverzichtbar, wie auch ein Blick auf die Arbeitsleistung 
deutlich macht, die mit bzw. ohne diese Geräte erzielt wird. So beträgt die Säuberungsleistung bei 
Einsatz eines handgeführten Laubblasgerätes 3000 m² pro Stunde, demgegenüber kann eine Ar-
beitskraft mit Laubrechen lediglich 350 m² in der Stunde reinigen. 
 
Angesichts des hohen Kraftfahrzeugaufkommens sind die von den Laubblasgeräten sehr kurzzeitigen 
Belastungen äußerst marginal, ein Erhöhung der Feinstaubbelastung durch diese Geräte dürfte kaum 
messbar sein, da hier eine hohe Abgaskonzentration durch den dichten Autoverkehr verursacht wird. 
Für den Lärmpegel ist das Verhältnis vergleichbar. 
 
Die Laubbeseitigung mittels Handblasgeräten ist die wirtschaftlichste Methode. Dabei werden nach 
Möglichkeit ausschließlich die mit Akku betriebenen Geräte eingesetzt. Sie machen zwar ein ziemlich

3 
hochfrequentes für manche unangenehmes Geräusch, sind aber damit um einiges leiser als mit Ver-
brenner betriebene Geräte. Die Blasleistung dieser Akku-Geräte ist allerdings schwächer als die der 
Rückentraggeräte mit Verbrennungsmotor. Ist das Laub also trocken wie in diesem Sommer, so funk-
tioniert das wunderbar mit den Akku-Geräten. Nasses Laub, das auf der Straße klebt oder in den 
Wiesen liegt, kann nur mit den stärkeren Rückentraggeräten zusammen geblasen werden.

Anlage 5 Laubblasgeräte-Beschluss.doc

1266 Zeichen

Einsatz von Laubblasgeräten in der Grünpflege 
Beratung TOPStatus Zuständig Berichterstatter Beschluss Absti mmung 
30.09.2010 
Ausschuss für 
Umwelt und 
Grün 
6.7 öffentlich Entscheidung geändert 
beschlossen 
Beratungsergebnisse 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün stimmt zu, dass auch zukünftig Laubblasgeräte beim Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen in der Grünunterhaltung eingesetzt werden können, um öffentliche 
Wege in und an Grünanlagen von Laub und Rasenschnitt zu befreien und so die verkehrssichere 
Begehbarkeit herzustellen. 
Der Ausschuss legt besonderen Wert darauf, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
bestrebt ist, die eingesetzten Geräte auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, um negative 
Eigenschaften, insbesondere Lärmemissionen soweit wie möglich zu reduzieren. Die konkreten 
Gerätestandards sind dem Ausschuss vorzulegen. 
Der Bedarf zum Kauf der in den Anlagen aufgeführten Geräte wird festgestellt. Das 
Beschaffungsprogramm kann eingeleitet werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
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Seite 1 von 1Einsatz von Laubblasgeräten in der Grünpflege 
18.10.2018https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadtkoeln.de/vo0051.asp?__kvonr=24181

Anlage 6 weitere Eingabe

1231 Zeichen

Weitere Eingabe zum Thema Laubbläser bei der AWB 
 
 
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de]  
Gesendet: Mittwoch, 17. Oktober 2018 09:03 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden 
Betreff: Kontaktformular Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 
'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte verbieten sie endlich die Verwendung von 
Laubbläsern im öffentlichen Raum! Es kann doch nicht angehen, dass Fahrverbote für 
Dieselfahrzeuge ausgesprochen werden und der Bürger durch Feinstaubalarme vor den 
Gefahren gesundheitsbedrohender Mikropartikel verängstigt wird, während gleichzeitig die 
AWB munter mit ihren Krawallbläsern Dreck von einer Ecke in die andere pustet und dabei 
Schmutz- und Staubwolken aufwirbelt, die man nur mit zugekniffenen Augen und 
angehaltenem Atem durchqueren kann. Dazu gesellt sich oftmals ein ohrenbetäubender 
Lärm, der in seiner Schädlichkeit für die Umwelt nicht zu unterschätzen ist. Der Nutzen 
dieser Laubbläser ist dringend zu prüfen! Ich bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen 
Grüßen, Sebastian Reuter

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3417/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.10.2018
Erstellt
18.10.2018 11:27