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V/0234/2014

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-R/0002/2014

Vorlagen 14.03.2014

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 02.04.2014, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage: a-r-0002-2014

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Beschlussvorlage

2573 Zeichen

V/0234/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-R/0002/2014 
"Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen - Regionales 
Einzelhandelskonzept voranbringen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.04.2014 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts 
Münster zu aktualisieren und dem neu gewählten Fachausschuss vorzustellen. 
 
2. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag an den Rat Nr. A -R/0002/2014 der Frakt ion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
 
Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 12.02.2014 eingebr acht und an den Hauptau s-
schuss verwiesen.  
 
Zu 1.: 
Mit dem Antrag an den Rat Nr. A -R/0002/2014 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wird 
beantragt, die Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster 
vorzunehmen und auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzepts hinzuwirken.  
 
Vor dem Hintergrund einer neuen personellen Besetzung des Fachausschusses nach der Ko m-
munalwahl ist es geboten, dem Ausschuss die Grundzüge des Einzelhandels - und Zentrenkon-
zepts zu erläutern. Hierbei werden auch die Aspekte einer möglichen Fortschreibung zu erörtern 
sein (neue Rechtsgrundlagen, aktuelle Rechtsprechung etc.). Zunächst sollte jedoch die Einfü h-
rung des sich in der Novellierung befindlichen Einzelhandelserlasses NRW abgewartet we rden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0234/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Ruf: 
492 6117 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0234/2014 
Eine mögliche Fortschreibung sollte dann in einem kooperativen Verfahren unter Einbeziehung 
der relevanten Akteure aus Handel, Wirtschaft, Kammern, Politik und Verwaltung erfolgen. Die 
Verwaltung wird die relevanten Aspekte dem Fachausschuss umfassend erläutern.  
 
Zu 2.: 
Die inhaltliche Begleitung des Zentren - und Einzelhandelskonzepts obliegt dem Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft.  
 
i.  V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Nr. A-R/0002/2014 der Fraktion Bü ndnis 90/Die Grünen/GAL – Aktualisierung und Fortschreibung 
des Einzelhandelskonzepts vornehmen – Regionales Einzelhandelskonzept voranbringen

Anlage zur Vorlage: a-r-0002-2014

3931 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2014 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
1.    Das Einzelhandelskonzept der Stadt Münster wird 
aktualisiert, um städtisches Handeln im Sinne einer 
stadtverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung 
abzusichern.  
 
2.    Zu diesem Zweck wird der Einzelhandelsbesatz zwischenzeitlich realisierter 
bzw. in Realisierung befindlicher Projekte wie die Großansiedlung am Albersloher 
Weg, der Stubengassen-Bebauung, der Bebauung am Alten Fischmarkt,  den 
Ansiedlungen an der Friedrich-Ebert-Straße, den Flächenerweiterungen  
an der Wolbecker Straße, die neuen Verkaufsflächen am alten  
Funkturm in das Konzept aufgenommen. Hinzu kommen Stadterneuerungsprojekte 
wie am Bahnhof Hiltrup, das Stadtteilzentrum Kinderhaus und dem 
Stadtbereichszentrum Mecklenbeck. 
 
Geplante Ansiedlungsvorhaben werden auf deren Notwendigkeit und Umfang 
überprüft. Zugleich werden deren Auswirkungen auf die fußläufige 
Versorgungsstrukturen überprüft und dargestellt. Danach wird über Realisierung 
und Größenordnung der Verkaufsflächen erneut befunden. 
 
3.    Hinsichtlich bestehender Unterversorgung (z.B. Angelmodde, Amelsbüren, 
Hiltrup-Ost) berichtet die Verwaltung dem Rat über die aktuelle 
Versorgungssituation und bemüht sich um eine Verbesserung derselben. 
 
4. Die Planungen auf den Konversionsflächen werden ebenfalls einbezogen und 
dargestellt. Ebenso wie handelspolitische Konsequenzen für die „wachsende Stadt“ 
Münster. 
 
5.    Die Stadt Münster wirkt in Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen des 
Münsterlandes auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes hin. 
Einbezogen werden hierbei der Regionalrat und die Bezirksregierung, um die 
regionalpolitische Kompetenz einzubeziehen. 
 
6.    Die beteiligten Akteure Unternehmensverbände und Gewerkschaften sind mit 
einzubeziehen.    
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Ratsantrag 
Aktualisierung und Fortschreibung des 
Einzelhandelskonzeptes vornehmen – 
Regionales Einzelhandelskonzept 
voranbringen 
 
4. 2. 2014

Begründung: 
 
Das Einzelhandelskonzept und die dort dargelegten Leitlinien zur räumlichen 
Entwicklung ist/sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung. 
Dieses Instrument ist für eine stadtverträgliche Steuerung der 
Einzelhandelsentwicklung unverzichtbar. Auch die IHK hält mit Schreiben vom 
24.04.2013 die Fortschreibung für geboten. 
 
Seit der letzten Aktualisierung sind weitere Projekte realisiert worden, bzw. stehen 
weitere Projekte vor der Realisierung. Zudem ist das Einzelhandelsprojekt der Fa. 
Stroetmann am Stadthafen weiterhin in der Bevölkerung hochumstritten. Eine 
Reduzierung der Verkaufsflächen auf eine verträgliche Größe, die vorhandene 
Einzelhandelsstrukturen und die fußläufige Versorgung nicht gefährden, ist daher 
unumgänglich.  
 
Die Fachverwaltung wird auch um Hinweise gebeten, wie bestehende 
Unterversorgungen in einzelnen Stadtteilen behoben werden können. 
 
Die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist zur Verbesserung der 
interkommunalen Abstimmung notwendiger denn je. Auch die IHK bewertet die 
Erweiterung lokaler Einzelhandelskonzepte als „ideal“:  
 
„Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind notwendige Voraussetzung 
für eine gezielte, stadtentwicklungspolitisch 
motivierte Steuerung des Einzelhandels. Sie sollten auf der 
Basis der vorhandenen Strukturen die mittelfristigen Leitlinien 
für die zukünftige Entwicklung aufzeigen und einen verbindlichen 
Rahmen vorgeben. Idealerweise geschieht dies im 
Konsens mit Nachbarkommunen und mündet in einem regionalen 
Einzelhandelskonzept.“ (aus: Handel stärken! Handelspolitische Positionen der 
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, September 2011, S.11)  
 
 
gez. Carsten Peters 
        und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Wolbecker Straße
  • Windthorststraße 7
  • Albersloher Weg
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0234/2014
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37