V/0234/2014
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-R/0002/2014
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2573 Zeichen
V/0234/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat: A-R/0002/2014 "Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen - Regionales Einzelhandelskonzept voranbringen" Beratungsfolge 02.04.2014 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts Münster zu aktualisieren und dem neu gewählten Fachausschuss vorzustellen. 2. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag an den Rat Nr. A -R/0002/2014 der Frakt ion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick- lung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Der o. g. Antrag wurde in der Ratssitzung am 12.02.2014 eingebr acht und an den Hauptau s- schuss verwiesen. Zu 1.: Mit dem Antrag an den Rat Nr. A -R/0002/2014 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wird beantragt, die Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster vorzunehmen und auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzepts hinzuwirken. Vor dem Hintergrund einer neuen personellen Besetzung des Fachausschusses nach der Ko m- munalwahl ist es geboten, dem Ausschuss die Grundzüge des Einzelhandels - und Zentrenkon- zepts zu erläutern. Hierbei werden auch die Aspekte einer möglichen Fortschreibung zu erörtern sein (neue Rechtsgrundlagen, aktuelle Rechtsprechung etc.). Zunächst sollte jedoch die Einfü h- rung des sich in der Novellierung befindlichen Einzelhandelserlasses NRW abgewartet we rden. Vorlagen-Nr.: V/0234/2014 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 6117 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 17.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0234/2014 Eine mögliche Fortschreibung sollte dann in einem kooperativen Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Akteure aus Handel, Wirtschaft, Kammern, Politik und Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung wird die relevanten Aspekte dem Fachausschuss umfassend erläutern. Zu 2.: Die inhaltliche Begleitung des Zentren - und Einzelhandelskonzepts obliegt dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Nr. A-R/0002/2014 der Fraktion Bü ndnis 90/Die Grünen/GAL – Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts vornehmen – Regionales Einzelhandelskonzept voranbringen
Anlage zur Vorlage: a-r-0002-2014
3931 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2014
Der Rat möge beschließen:
1. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Münster wird
aktualisiert, um städtisches Handeln im Sinne einer
stadtverträglichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
abzusichern.
2. Zu diesem Zweck wird der Einzelhandelsbesatz zwischenzeitlich realisierter
bzw. in Realisierung befindlicher Projekte wie die Großansiedlung am Albersloher
Weg, der Stubengassen-Bebauung, der Bebauung am Alten Fischmarkt, den
Ansiedlungen an der Friedrich-Ebert-Straße, den Flächenerweiterungen
an der Wolbecker Straße, die neuen Verkaufsflächen am alten
Funkturm in das Konzept aufgenommen. Hinzu kommen Stadterneuerungsprojekte
wie am Bahnhof Hiltrup, das Stadtteilzentrum Kinderhaus und dem
Stadtbereichszentrum Mecklenbeck.
Geplante Ansiedlungsvorhaben werden auf deren Notwendigkeit und Umfang
überprüft. Zugleich werden deren Auswirkungen auf die fußläufige
Versorgungsstrukturen überprüft und dargestellt. Danach wird über Realisierung
und Größenordnung der Verkaufsflächen erneut befunden.
3. Hinsichtlich bestehender Unterversorgung (z.B. Angelmodde, Amelsbüren,
Hiltrup-Ost) berichtet die Verwaltung dem Rat über die aktuelle
Versorgungssituation und bemüht sich um eine Verbesserung derselben.
4. Die Planungen auf den Konversionsflächen werden ebenfalls einbezogen und
dargestellt. Ebenso wie handelspolitische Konsequenzen für die „wachsende Stadt“
Münster.
5. Die Stadt Münster wirkt in Zusammenarbeit mit den anderen Kommunen des
Münsterlandes auf die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes hin.
Einbezogen werden hierbei der Regionalrat und die Bezirksregierung, um die
regionalpolitische Kompetenz einzubeziehen.
6. Die beteiligten Akteure Unternehmensverbände und Gewerkschaften sind mit
einzubeziehen.
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Ratsantrag
Aktualisierung und Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes vornehmen –
Regionales Einzelhandelskonzept
voranbringen
4. 2. 2014
Begründung:
Das Einzelhandelskonzept und die dort dargelegten Leitlinien zur räumlichen
Entwicklung ist/sind ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung.
Dieses Instrument ist für eine stadtverträgliche Steuerung der
Einzelhandelsentwicklung unverzichtbar. Auch die IHK hält mit Schreiben vom
24.04.2013 die Fortschreibung für geboten.
Seit der letzten Aktualisierung sind weitere Projekte realisiert worden, bzw. stehen
weitere Projekte vor der Realisierung. Zudem ist das Einzelhandelsprojekt der Fa.
Stroetmann am Stadthafen weiterhin in der Bevölkerung hochumstritten. Eine
Reduzierung der Verkaufsflächen auf eine verträgliche Größe, die vorhandene
Einzelhandelsstrukturen und die fußläufige Versorgung nicht gefährden, ist daher
unumgänglich.
Die Fachverwaltung wird auch um Hinweise gebeten, wie bestehende
Unterversorgungen in einzelnen Stadtteilen behoben werden können.
Die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist zur Verbesserung der
interkommunalen Abstimmung notwendiger denn je. Auch die IHK bewertet die
Erweiterung lokaler Einzelhandelskonzepte als „ideal“:
„Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind notwendige Voraussetzung
für eine gezielte, stadtentwicklungspolitisch
motivierte Steuerung des Einzelhandels. Sie sollten auf der
Basis der vorhandenen Strukturen die mittelfristigen Leitlinien
für die zukünftige Entwicklung aufzeigen und einen verbindlichen
Rahmen vorgeben. Idealerweise geschieht dies im
Konsens mit Nachbarkommunen und mündet in einem regionalen
Einzelhandelskonzept.“ (aus: Handel stärken! Handelspolitische Positionen der
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, September 2011, S.11)
gez. Carsten Peters
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wolbecker Straße
- Windthorststraße 7
- Albersloher Weg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0234/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37