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Änderungsantrag Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023
Änderungsantrag BV1 (Grüne) AN/1542/2018 vom 05.11.2018
Stand: Am 08.11.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Änderungsantrag (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 05.11.2018 AN/1542/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Änderungsantrag Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023, B90/Grüne Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirkvertretung Innenstadt aufzunehmen: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die als Anlage 2 weiterentwickelte Fassung des Vergabekonzeptes für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt für den Zeitraum 2019 – 2023 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 1) Ziffer 2.2: Die Ausführungen „Public Viewing oder Fan-Park“ entfallen. 2)Als Ziffer 2.3 wird ergänzt: „Auf den unter 2.1 aufgeführten Plätzen werden keine Public-Viewing-Veranstaltungen zuge- lassen.“ 3)Ziffer 4.1, 11. Spiegelstrich („Verkehrskonzept“) wird wie folgt geändert: „Im Sinne der verträglichen Verkehrsabwicklung soll der jeweilige Veranstalter – sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben – Fahrradabstellmöglichkeiten mit Anbindung an das Rad- verkehrsnetz einrichten sowie bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen mit einer Besucherzahl Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221-91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt-koeln.de von mehr als 2.000 Besucherinnen und Besuchern mit einer Eintrittskarte die ÖPNV-Nutzung abdecken (sog. Kombiticket).“ 4)Ziffer 4.5.3, letzter Satz, wird wie folgt geändert: „Eine Querungsmöglichkeit des Platzes von dem Fußgängerüberweg Richmodstraße zur Haltestelle Neumarkt ist auf dem kürzesten Weg zu gewährleisteten.“ 5)Ziffer 5.3.1 (Heumarkt) „Zulassungsfähige Veranstaltungen“: Im zweiten Spiegelstrich wird der Zusatz „insbesondere die Opening-Begleitveranstaltungen zu besonderen sportlichen Weltereignissen in Köln“ ersatzlos gestrichen. 6)Ziffer 5.3.4 (Heumarkt) soll ohne Ausnahme wie folgt lauten: „Pro Jahr ist eine Höchstzahl von 9 Veranstaltungen zugelassen.“ 7)Ziffer 5.4 wird im Anschluss an den letzten Absatz wie folgt ergänzt: „Alle übrigen Plätze im Bereich Altstadt sind grundsätzlich nicht bespielungsfähig, dies betrifft z.B. den Kurt-Hackenberg-Platz, Breslauer Platz, Wallrafplatz, Fischmarkt, Eisenmarkt, Os- termannplatz, Platz vor Groß St. Martin, Theo-Burauen-Platz, Laurenzplatz und Marsplatz.“ 8)Ziffer 5.6.4 (Rudolfplatz), 4. Spiegelstrich, wird wie folgt modifiziert: „Während der Veranstaltungen muss die durchgängige Benutzung des Radweges zwischen Hahnenstraße und Aachenstraße zwingend gewährleistet werden.“ 9)Ziffer 6 Entscheidungszuständigkeiten Ziffer 6.1. ist wie folgt zu ergänzen: „Der Wirtschaftsausschuss ist bei Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze zu beteiligen.“ Ziffer 7.1. (Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Innenstadt) ist im Teil 1 wie folgt zu modi- fizieren: „An der Entscheidung über Beschlussvorlagen zu Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze, die die Zuständigkeit des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechts- fragen / Vergabe / Internationales betreffen (§8 Abs. 1 Ziffer 7a ZuStO) ist die Bezirksvertre- tung Innenstadt zu beteiligen.“ Hinweis: Bei der Zuständigkeitsordnung in der Fassung vom 29.03.2018 sind die Entschei- dungsbefugnisse des AVR in § 8 und nicht in § 10 geregelt. Begründung: Erfolgt mündlich. Gez. Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
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