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2022/0049

Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes

Magistratsvorlage 08.02.2022

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Punkt 4: Sozial geförderter Mietwohnungsbau 
hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes 
 (V-Nr. 2022/0049) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Punkt 10: Sozial geförderter Mietwohnungsbau 
hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes 
 (V-Nr. 2022/0049) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2022/0049

5734 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Wohnungswesen   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0049 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 522020 
Kostenstelle:  064-003-10100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5220-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Sozial geförderter Mietwohnungsbau  
hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes  
 
Vorlage vom: 08.02.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum 
sozial geförderten  Mietwohnungsbau des Jahres 2021 zur Kenntnis.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
 
 
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts soll jährlich im 1. Quartal des 
Folgejahres über die umgesetzten Maßnahmen berichtet werden.  
 
Insgesamt sind 129 Belegungsbindungen im Jahr 2019, 269 im Jahr 2020 und 89 im Jahr 
2021 zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt entstanden.  
 
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2021 die 
nachstehenden Mietpreis - und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten 
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt 
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden.  
 
1. Neubau von Mietwohnungen  
 
Im Jahr 2021 konnten durch die Ers tbelegung der nachstehenden Liegenschaften 71 
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden.  
 
30 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen in der Kurt -Schumacher Straße 46 +  
     48 von der bauverein AG,  
12 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkomme n in der Mahalia -Jackson Straße 17 +  
     19 von der BVD Quartier GmbH & Co.KG,  
24 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen in der Mahalia -Jackson Straße 2 und  
     Franklinstraße 38 + 40 von der bauverein AG  
5 Wohnungen für Haushalte mit geringem Ei nkommen in der Niersteiner Straße 14 + 20 von    
   vier verschiedenen privaten Eigentumshaltenden. Bei den Eigentumswohnungen handelt es  
.  sich um die ersten fünf Wohnungen, an denen ein Belegungsrecht auf Grund des Verkaufes  
   des ehemaligen EAD -Geländes an den Bauträger BPD Immobilienentwicklung GmbH  
   begründet wurde.  
 
2. Ankauf von Belegungsrechten  
 
Im Jahr 2021 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch den Ankauf von 
Belegungsrechten von der bauverein AG 8 Wohnungen neu in die Bindung genommen 
werden. Die Wohnungen, die in der Kernstadt und in Eberstadt liegen, haben eine 
Bindungsdauer von 10 Jahren. Insgesamt wurden hierfür 85.322,40 Euro gezahlt.    
 
5 Wohnungen der Nassauischen Heimstätte im Brunnenweg wurden neu in die Bindung 
genommen. An den Kosten des Ankaufs der Belegungsbindungen musste sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer 
Frankfurter Bogen“ nicht mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen.  
 
3. Verlängerung von Belegun gsrechten 
 
Im Januar 2021 sind bei 50 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten 
verlängert werden können. Diese gliedern sich wie folgt:  
 
22 Wohnungen der Projekta Grundinvest GmbH Co. Boulevard KG  
Durch Verhandlungen konnte erreicht werden, dass 15 dieser 22 Wohnungen zum 
01.01.2022 für die Dauer von 10 Jahren erneut in die Bindung genommen werden konnten.

- 4 - 
 
28 Wohnungen von 5 verschiedenen privaten Eigentumshaltenden  
Die privaten Eigentümer*innen haben alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzah lung der 
Förderdarlehen weit vor dem ursprünglichen Bindungsende abgelöst und waren nicht bereit, 
neue Bindungen zu vereinbaren.  
 
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige 
Rückzahlung der Förderdarlehen mögli ch. Nach der Rückzahlung ergab sich eine 5jährige 
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.  
 
Mit Datum vom 22.12.2020 wurde die Nachwirkungsfrist wieder auf 10 Jahre angehoben und 
entfaltet für zukünftige vorzeitige R ückzahlungen ihre Gültigkeit.  
 
4. Modernisierung  
 
Im Jahr 2021 wurden keine Wohnungsbaufördermittel des Landes Hessen im Rahmen des 
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen.  
 
5. Sonstiges 
 
Durch die Übertragung von Mietpreis - und Belegungsbindungen von eine r großen Wohnung 
auf zwei kleine Wohnungen in der Erbacher Straße 125 (Hofgut Oberfeld) ist die große 
Wohnung aus der Bindung gefallen, dafür sind 2 kleinere Wohnungen neu in die ‚Bindung 
aufgenommen worden.  
 
Außerdem wurde eine bisher gewerblich genutzte Immobilie des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagements Darmstadt in eine Mietwohnung umgewandelt. Bei einer  
ehemaligen Objektmanagementwohnung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement 
Darmstadt konnte eine Wohnung neu in die Bindung genommen werden. Somit sind  2 neue 
Wohnungen in die Bindung genommen.  
 
Für eine Wohnung der bauverein AG wurde durch einen Datenverarbeitungsfehler ein 
unrichtiges Belegungsbindungsende angenommen, so dass durch dessen Korrektur ein 
rechnerischer Zugang von 1er Wohnung erfolgt und d ie Belegungsbindung nun korrekt 
abgebildet ist.  
 
Darmstadt, 08.02.2022  
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Bürgermeisterin

Beratungsverlauf (3)

TOP 10
TOP 68
TOP 4

Orte (6)

  • Franklinstraße 38
  • Niersteiner Straße 14
  • Erbacher Straße 125
  • Brunnenweg
  • Kurt-Schumacher-Straße 46
  • Mahalia-Jackson-Straße 17

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0049
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.02.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00