2022/0049
Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
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Punkt 4: Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes (V-Nr. 2022/0049) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Punkt 10: Sozial geförderter Mietwohnungsbau hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes (V-Nr. 2022/0049) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0049
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-10100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Sozial geförderter Mietwohnungsbau
hier: Übersicht 2021 im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes
Vorlage vom: 08.02.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den nachfolgenden Bericht zum
sozial geförderten Mietwohnungsbau des Jahres 2021 zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Nach dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts soll jährlich im 1. Quartal des
Folgejahres über die umgesetzten Maßnahmen berichtet werden.
Insgesamt sind 129 Belegungsbindungen im Jahr 2019, 269 im Jahr 2020 und 89 im Jahr
2021 zu Gunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt entstanden.
Im Rahmen des sozial geförderten Mietwohnungsbaus wurden im Jahr 2021 die
nachstehenden Mietpreis - und Belegungsbindungen durch den Ankauf von Belegungsrechten
erworben. Weiterhin sind verschiedene Projekte in dem vorangegangenen Jahr fertiggestellt
worden und konnten neu in die Bindung genommen werden.
1. Neubau von Mietwohnungen
Im Jahr 2021 konnten durch die Ers tbelegung der nachstehenden Liegenschaften 71
Wohnungen neu in die Bindung genommen werden.
30 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen in der Kurt -Schumacher Straße 46 +
48 von der bauverein AG,
12 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkomme n in der Mahalia -Jackson Straße 17 +
19 von der BVD Quartier GmbH & Co.KG,
24 Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen in der Mahalia -Jackson Straße 2 und
Franklinstraße 38 + 40 von der bauverein AG
5 Wohnungen für Haushalte mit geringem Ei nkommen in der Niersteiner Straße 14 + 20 von
vier verschiedenen privaten Eigentumshaltenden. Bei den Eigentumswohnungen handelt es
. sich um die ersten fünf Wohnungen, an denen ein Belegungsrecht auf Grund des Verkaufes
des ehemaligen EAD -Geländes an den Bauträger BPD Immobilienentwicklung GmbH
begründet wurde.
2. Ankauf von Belegungsrechten
Im Jahr 2021 konnten im Rahmen der Kooperationsvereinbarung durch den Ankauf von
Belegungsrechten von der bauverein AG 8 Wohnungen neu in die Bindung genommen
werden. Die Wohnungen, die in der Kernstadt und in Eberstadt liegen, haben eine
Bindungsdauer von 10 Jahren. Insgesamt wurden hierfür 85.322,40 Euro gezahlt.
5 Wohnungen der Nassauischen Heimstätte im Brunnenweg wurden neu in die Bindung
genommen. An den Kosten des Ankaufs der Belegungsbindungen musste sich die
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Grund der „Partnerschaftsvereinbarung Großer
Frankfurter Bogen“ nicht mit Mitteln aus dem städtischen Haushalt beteiligen.
3. Verlängerung von Belegun gsrechten
Im Januar 2021 sind bei 50 Wohnungen die Belegungsbindungen ausgelaufen und hätten
verlängert werden können. Diese gliedern sich wie folgt:
22 Wohnungen der Projekta Grundinvest GmbH Co. Boulevard KG
Durch Verhandlungen konnte erreicht werden, dass 15 dieser 22 Wohnungen zum
01.01.2022 für die Dauer von 10 Jahren erneut in die Bindung genommen werden konnten.
- 4 -
28 Wohnungen von 5 verschiedenen privaten Eigentumshaltenden
Die privaten Eigentümer*innen haben alle Wohnungen durch vorzeitige Rückzah lung der
Förderdarlehen weit vor dem ursprünglichen Bindungsende abgelöst und waren nicht bereit,
neue Bindungen zu vereinbaren.
Gemäß § 19 Abs. 1 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) ist eine vorzeitige freiwillige
Rückzahlung der Förderdarlehen mögli ch. Nach der Rückzahlung ergab sich eine 5jährige
Nachwirkungsfrist, längstens jedoch bis zum regulären Ende der Belegungsbindung.
Mit Datum vom 22.12.2020 wurde die Nachwirkungsfrist wieder auf 10 Jahre angehoben und
entfaltet für zukünftige vorzeitige R ückzahlungen ihre Gültigkeit.
4. Modernisierung
Im Jahr 2021 wurden keine Wohnungsbaufördermittel des Landes Hessen im Rahmen des
Modernisierungsprogramms in Anspruch genommen.
5. Sonstiges
Durch die Übertragung von Mietpreis - und Belegungsbindungen von eine r großen Wohnung
auf zwei kleine Wohnungen in der Erbacher Straße 125 (Hofgut Oberfeld) ist die große
Wohnung aus der Bindung gefallen, dafür sind 2 kleinere Wohnungen neu in die ‚Bindung
aufgenommen worden.
Außerdem wurde eine bisher gewerblich genutzte Immobilie des Eigenbetriebes
Immobilienmanagements Darmstadt in eine Mietwohnung umgewandelt. Bei einer
ehemaligen Objektmanagementwohnung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
Darmstadt konnte eine Wohnung neu in die Bindung genommen werden. Somit sind 2 neue
Wohnungen in die Bindung genommen.
Für eine Wohnung der bauverein AG wurde durch einen Datenverarbeitungsfehler ein
unrichtiges Belegungsbindungsende angenommen, so dass durch dessen Korrektur ein
rechnerischer Zugang von 1er Wohnung erfolgt und d ie Belegungsbindung nun korrekt
abgebildet ist.
Darmstadt, 08.02.2022
Dezernat II
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
Beratungsverlauf (3)
Orte (6)
- Franklinstraße 38
- Niersteiner Straße 14
- Erbacher Straße 125
- Brunnenweg
- Kurt-Schumacher-Straße 46
- Mahalia-Jackson-Straße 17
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0049
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00