Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1, Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung
SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/1340/2017 vom 19.09.2017
Stand: Am 07.11.2017 im Liegenschaftsausschuss endgültig zurückgezogen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
SPD Änderungsantrag nach § 13
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.09.2017 AN/1340/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 19.09.2017 Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1, Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt, Baufelder 1, 3 und 5 - Konzeptausschreibung Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 1.1 in die Ta- gesordnung des Liegenschaftsausschusses am 19.09.2017 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert: 1. Unter Berücksichtigung der Vergabekriterien, dass auf dem Baufeld 1 mindestens 30 % der Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 30 % im preisge- dämpften Wohnungsbau sowie auf dem Baufeld 3 zwischen 30 und 40 % öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen, wird der jeweilige Mindestkauf- preis für diese Baufelder neu berechnet. Ziel ist es, über einen deutlich geringeren Kaufpreisansatz die Schaffung bezahlbaren Wohnraums für einen breiten Kreis von Bietern zu ermöglichen. 2. Die Bieter für alle Baufelder werden auf das Wärmeversorgungsangebot der Rhein- Energie AG hingewiesen. Begründung: Der Antragstellerin liegen Erkenntnisse vor, dass der jeweils geforderte hohe Mindestkauf- preis für die Baufelder 1 und 3 ein Hemmschuh für Bieter sein wird. Um insgesamt bezahlba- ren Wohnraum zu ermöglichen und erhebliche Quersubventionierungen über den frei finan- - 2 - zierten Wohnungsbau auszuschließen, ist der Mindestkaufpreis abzusenken. Die Bewertung der Grundstücke hat die jeweiligen Vorgaben für öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau zu berücksichtigen. Im Sinne einer zusätzlichen ökologischen Komponente sind die Bieter auf das Wärmever- sorgungsangebot der RheinEnergie AG hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz