Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Straßenbenennungen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0731/2012 vom 25.05.2012
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Antrag SPD Straßenbenennungen 21-06-2012
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Bezirksrathaus Venloer Straße 419-421 50825 Köln Telefon 0221 / 22194 - 303 Fax 0221 / 22194 - 313 E-Mail SPD-BV4@Stadt-Koeln.de www. SPDfraktion-ehrenfeld.de SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Straße 419-421 50825 Köln Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Rathaus 50667 Köln Köln, den 24. Mai.2012 Antrag: Straßenbenennungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung 1. die, von der Feltenstraße in Köln-Bickendorf abgehende Planstraße nach dem Pfarrer Hermann-Josef-Hieronymi zu bennen, 2. soweit den Bewohnern der neuen Wohnstraße durch die endgültige Namensgebung Kosten, in Form von Verwaltungsgebühren für Anschriftenänderungen auf Personalausweis, Führerschein, neue Hausnummern etc. entstehen, sind diese durch die Stadt Köln zu übernehmen, 3. den Vorplatz der katholischen Kirche "Christi Geburt" (Görlinger Zentrum 2 - 4) in Köln-Bocklemünd nach Pfarrer Wilhelm Löhers zu bennen, 4. bei der Planung neuer Wohnbereiche, z. B. Bebauung Grüner Weg, Rochusplatz etc. die Benennung eines Platzes oder einer Straße nach Rudi Conin vorzusehen, 5. das, gemäß § 2 Abs. 6.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 5. März 2012 originäre Recht der Bezirksvertretung bei Straßenbenennungen zu beachten, 6. gleichzeitig mit der Montage der Straße nschilder eine Informationstafel mit Hinweis auf die Namensgeber und ihr Wirken anzubringen. Begründung: Unter Tagesordnungspunkt 9.3 der Bezirksvertretersitzung vom 14. Mai 2012 legte die Verwaltung eine Beschlussvorlage vor, wel-che die "Einziehung einer Planstraße in die Feltenstraße" in Köln-Bickendorf vorsah. Eine eigene Namensgebung wäre somit nicht notwendig und das originäre Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung, entsprechend der Zuständigkeitsordnung vom 2. März 2012, umgangen geworden. Auch die Begründung, dass die beteiligten Fachämter es für "sinnvoll halten", diese Einziehung vorzu-nehmen ersetzt keinen Beschluss der Bezirksvertretung. Gerade die Argumentation der vorgetragenen Begründung, " es handele sich lediglich um eine kurze Stichstraße, die in einem Wendehammer endet" belegt, dass hier, vor der Schaffung von Fakten durch die Verwaltung, entsprechend § 2 Abs. 6.3 der Zuständigkeitsordnung ein Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung vorliegt. Es ist auch nicht die erste "kurze Stichstr aße" im Stadtbezirk, welche eine eigene Benennung erhält. Hier sie an den Laubingerweg in Köln-Bickendorf erinnert, der mit der gleichen Argmentation in den Akazienweg hätte eingezogen werden können. Mit der Benennung der Planstraße nach Pfarrer Hermann Josef Hieronymi soll seinem Engagement für Kinder und Jugendliche, seiner Nähe zu allen Menschen seiner Gemeinden und seinem Einsatz für sozial Bedürftige gedacht werden. Zufälligerweise liegt die zu benennende Planstraße fast in der Mitte der beiden Pfarreien, St. Rochus, wo er als Kaplan seine seelsorgerische Tätigkeit begann und St . Bartholomäus, in der er bis zu seinem Ruhestand als Pfarrer tätig war. Soweit den Bewohner der Planstraße Kosten durch Umnummerierung der Häuser, Ummeldeverfahren etc. entstehen, für die diese nicht verantwortlich waren da sie sich auf die Aussagen der Fachämter verlassen haben, sollen diese durch die Stadt Köln refinan- ziert werden. Die beiden weiteren Benennungen nach Pfarrer Wilhelm Löhers und Rudi Conin wurden in verschiedenen Fraktionsvorsitzendenbe-sprechungen behandelt und sollen, soweit sie nicht kurzfristig umgesetzt werden können als Merkposten bei künftigen Planungen dienen. Darüber hinaus möchten wir sichergestellt wis sen, dass sich das Wirken der Namensgeber auch im Umfeld der/s zu benennenden Straße/Platzes widerspiegelt. Es gibt viele Menschen in unserer Stadt, di e sich für die Geschichte der Namensgeber und ihr Wirken interessieren. Aus diesem Grund halten wir das anbringen entsprechender Informationstafeln für sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen Hans Peter Juretzki Walter Leitzen Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter -
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0731/2012 Stand: 31.01.2013 Sachstandsbericht BV 4 Antrag der SPD-Fraktion, betr.: Straßenbenennungen Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung 5. das, gemäß § 2 Abs. 6.1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 5. März 2012 originäre Recht der Bezirksvertretung bei Straßenbenennungen zu beachten, 6. gleichzeitig mit der Montage der Straßenschilder eine Informationstafel mit Hinweis auf die Namensgeber und ihr Wirken anzubringen Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.01.2013: zu 5.) Die Verwaltung beachtet das Entscheidungsrecht der Bezirksvertretung bei Straßenbenennungen. Zu. 6.) Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Köln hat die Verwaltung – initiiert durch einen Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden (Beschluss Nr. 4677/2010 vom 28.02.2011) – ein einheitliches Verfahren für das Sponsoring von erläuternden Zusatzschildern entwickelt. Das Merkblatt, das Spendenwilligen zur Verfügung gestellt wird, ist als Anlage beigefügt. Eine Finanzierung der Fertigung und Montage solcher Schilder durch die Stadt Köln ist nicht möglich. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2013 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
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