V/0667/2015
Aa - Hochwasserschutz Kanalstraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
13200 Zeichen
V/0667/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Aa – Hochwasserschutz Kanalstraße nördlich Lublinring – Erhöhung des als Rad-und Fußweg genutzten Hochwasserdamms westlich der Aa - Baubeschluss - Beratungsfolge 22.09.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2015 Blatt 1, 4.1, 4.2 u. 5 vom 24.07.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich ca. 360.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Investitionsmaßnah- me 0010 Gewässer, Umbau/ökologische Verbesserung Hochwasserschutz Auszahlungen 2016 450.000 Einzahlungen 2016 360.000 Saldo 90.000 Vorlagen-Nr.: V/0667/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0667/2015 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Hausha ltssatzung 2016 bzw. der mitte l- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 112 La n- deswassergesetz NRW (LWG) den gesetzl ichen Auftrag, Überschwemmungsgebiete festzuse t- zen. Grundlage für die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Münste r- schen Aa ist die am 26.11.2007 in Kraft getretene europäische Hochwasserrisikomanag e- mentrichtlinie (EG-HWRM-RL). Die Umsetzung der EG-Richtlinie hat zu einer Aktualisierung von Grundlagendaten und einer Neuberechnung des Niederschlag -Abfluss-Modells der Ems und Aa durch die Bezirksregierung Münster geführt. Im Stadtdurchgang resultiert daraus eine Erhöhung der Bemessungsabflüsse um rd. 25 % . Das gesetzliche Überschwemmungsgebiet wurde Ende 2013 von der Bezirksregierung Münster neu festgesetzt. Die Münstersche Aa wurde vom Lublinring bis zur Brücke Nevinghoff im Jahr 1996 ökologisch auf- gewertet. Die Ufer- und Sohlbefestigungen wurden entfernt und im geringen Maße wurden Vor- landabgrabungen durchgeführt. Der Verlauf der Münsterschen Aa ist in diesem Abschnitt überwie- gend geradlinig. An der Brücke Wibbeltstraße knickt ihr nordöstlicher Verlauf leicht in nordwestli- che Richtung ab. Zeitgleich wurde der Hochwasserdamm, der parallel der Aa und Aa-Aue und heute als Fuß- und Radweg genutzt wird, erstellt. Aufgrund der fehlenden Mäander hat sich das Gewässer eingetieft. Vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und insbeson- dere mit neuen Erkenntnissen und Erfahrungen wird durch bauliche Umgestaltung eine zusätzliche Aufwertung des Bereiches angestrebt. Das Starkniederschlagsereignis vom Juli 2014 hat im Bereich der Kanalstraße zu beträchtlichen Hochwasserschäden geführt. Ursac he dafür waren linksseitige Ausuferungen der Aa zwischen Lublinring und dem Stadtpark Wienburg und erhebliche Überlastungen des Kanalnetzes. Zur Verminderung des Hochwasserrisikos für die Bebauung der Kanalstraße ist durch die Stadt Münster ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erhöhung des Hochwasserschutzes angestoßen worden. Resultierend aus dem Starkniederschlagsereignis des letzten Jahres ist ein kurzfristiges, gestuftes Handeln erforderlich. Baustufe 1: Erhöhung und Verbreiterung des vorhandenen Schutzdamms (Fuß- und Radweg) nördlich des Lublinrings auf einer Länge von rd. 800 m. Dadurch geht Über- schwemmungsgebiet (Retentionsraum) verloren, das durch weitere Maßnahmen kurzfristig ausgeglichen werden muss. Die Baustufe 1 ist Gegenstand der Vorlage. Baustufe 2: Die Fuß-und Radwegbrücke im Bereich Wibbeltstraße (Bestand: 3-Feld Holzbrücke, Spannweite 28 m) wird durch eine 1-Feld Stahlbrücke mit einer Spannweite von rd. 36 m unter Berücksichtigung der neu festgesetzten HQ100 Wasserspiegellagen und einem Freibord von rd. 0,5 m zeitnah/parallel zur Dammerhöhung 2016 gebaut. Baustufe 3: Der weitestgehend geradlinige Verlauf der Aa und der Auenbereich östlich des Hochwasserdamms werden unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte neu überplant. Die Aa soll hier mäandrierend und mit einem aufgeweiteten Gewäs- serprofil durch den Abschnitt nördlich Lublinring bis zum Fuß- und Radweg Land- wirtschaftskammer geführt werden. Zusätzlich wird hier Retentionsraum geschaffen, der als Ausgleich für den durch die Dammerhöhung geschaffenen Verlust dient. Nach überschläglichen Berechnungen kann der gesamte Retentionsraumverlust so - 3 - V/0667/2015 ausgeglichen werden. Das Planungsbüro ist beauftragt. Eine Umsetzung der Maß- nahme ist für Sommer 2017 vorgesehen und zwingend als Ausgleich nach der Rea- lisierung der Baustufe 1 erforderlich. Baustufe 4: Zusätzlich wird im westlichen Bereich der Kanalstraße, zwischen Lublinring und Wibbeltstraße, zurzeit eine Hinterwallentwässerung für den Hochwasserfall geplant. Das Regenwasserkanalnetz muss für den Hochwasserfall mit einem Pumpwerk ver- sehen werden, das die Kanäle bei hohen Aa-Wasserständen leer pumpt und die Entwässerung dieser Bereiche sicherstellt. Über eine Druckrohrleitung wird das Re- genwasser über die HQ100 Wasserspiegellage der Aa in die Aa gepumpt. Der Bau erfolgt voraussichtlich im Zusammenhang mit der Regenwasserkanalerneuerung in der Kanalstraße und Wibbeltstraße. Die vorhandenen Kanäle genügen nicht mehr den hydraulischen Ansprüchen. Geplant ist der Bau des Pumpwerks für das Jahr 2017/2018. Baustufe 5: Die alte Brücke am Fuß- und Radweg Landwirtschaftskammer soll durch eine neue Brücke mit einem großzügigen Abflussquerschnitt ersetzt werden. Dazu wurden ers- te Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Die Brückenerneuerung/-ersatz ist frü- hestens für das Jahr 2018 vorgesehen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Stadt Münster beabsichtigt an der Münsterschen Aa im Bereich Kanalstraße, nördlich des Lub- linrings bis zum Stadtpark Wienburg für die westliche Bebauung die Hochwassersicherheit auf d as von der Bezirksregierung Münster festgesetzte hundertjährliche Hochwasser (HQ 100) zuzüglich eines Freibords, bis zur Wasserspiegellage eines Extremereignisses (HW extrem), zu erhöhen (Bau- stufe 1). Die Kanalstraße und der östlich, parallel verlaufende Hochwasserdamm, der als Fuß- und Radweg genutzt wird, bilden verkehrstechnisch bedeutende Verbindungen. Der Siedlungsbereich westlich der Kanalstraße zwischen Lublinring und Stadtpark Wienburg ist von dichter Bebauung geprägt. Aus topografischer Sicht bildet das Gelände eine Mulde, was die Hochwassersituation zusätzlich verschärft. Östlich der Kanalstraße liegt die Kleingartenanlage „Mühlenfeld“, die bei einem HQ100 wenige Dezimeter hoch überschwemmt wird. Zwischen dem Hochwasserdamm und der Münster- schen Aa liegt die mit Rasen begrünte Aa-Aue (öffentliche Grünfläche). Nördlich des Siedlungsbe- reichs liegt der Stadtpark Wienburg, der als Grünlandzug bzw. Naherholungsgebiet genutzt wird. In den aktuellen Überschwemmungsgebietskarten (HQ100) zeigt sich hier und im Bereich der westli- chen Bebauung Kanalstraße eine ausgedehnte Überschwemmungsgebietsfläche. Der Hochwas- serschutz der Anwohner soll dadurch verbessert werden. Zur Verminderung des Hochwasserrisikos und entsprechend der Hochwasserrisikomanagement- planung (HWRMP) ist im o.g. Bereich die Erhöhung des Schutzdammes auf das Niveau HWExtrem (HW100 zzgl. Freibord) geplant. Im Zuge des Abstimmungsprozesses sind verschiedene Varianten zur Ausführung des Dammes konzipiert worden. Die Fachbehörden haben sich auf die Ausführung „Radwegeaufhöhung mit grüner Böschung“ verständigt. Die Aufhöhung des Radweges/Dammes ist integraler Bestandteil der Hochwasserschutzmaßnah- me aber auch einer verkehrstechnischen Gesamtplanung. Die Kanalstraße und Einmündungsbe- reiche der Nebenstraßen sollen mit Geh- und Radwegen neu konzipiert werden. Die Zufahrten zum Damm sind bis zum Abschluss der o.g. Planungen provisorisch mit einem Asphaltoberbau hergerichtet. Der Zufahrt an der Wibbeltstraße erhält aufgrund der hohen Nutzungsdichte ein bar- rierefreies Längsgefälle. Die Planungsansätze befinden sich teilweise noch im Anfangsstadium. Die entsprechende Dammhöhe wird durch Höherlegung des Radweges vom Lublinring bis zum Stadtpark Wienburg, auf einer Länge von rd. 800 m, hergestellt. Im weiteren nördlichen Verlauf ist - 4 - V/0667/2015 keine Erhöhung erforderlich. Der Radweg wird bis zu 80 cm aufgehöht. Die Kronenbreite beträgt 3,5 m einschl. Bankett. Die Planung setzt zum Schutz des westlichen Baumbestandes an der be- stehenden Radwegekante an und entwickelt sich in östliche Richtung. Die Böschungsneigung be- trägt 1 : 2 und der neue Dammfuß beansprucht aufgrund der Erhöhung und der Verbreiterung rund 5 m der Aa-Aue. Bis zur Uferkante der Münsterschen Aa verbleiben 25 bis 35 m Grünlandfläche. Für die Dammböschungen ist eine Raseneinsaat vorgesehen. Die Dammhöhe ergibt sich aus der Wasserspiegellage HW 100 und einem Freibord. Vom Lublinring bis zur Brücke Wibbeltstraße ist ein Freibord von 0,50 m vorgesehen, wobei der Anschluss an den Lublinring durch einen separaten, 15 m langen und 0,30 m hohen Deichabschnitt gebildet wird (leichte Geländeaufhöhung). Von der Brücke Wibbeltstraße bis zum Stadtpark Wienburg senkt sich das Freibord auf 30 cm ab. Am Stadtpark Wienburg wird der neue Dammverlauf auf den Bestand zurückgeführt. Für den Deichkörper bzw. die Abdichtung ist geeignetes Bodenmaterial nach Vor- gabe des Bodengutachters anzuliefern. Der Siedlungsbereich westlich der Kanalstraße ist durch die Dammerhöhung, nach den Berech- nungen des Ingenieurbüros Sönnichsen&Partner, bei einem hundertjährigen Regenereignis hoch- wasserfrei. Für angrenzende Bereiche, östliche Kleingartenanlage und Wienburgpark ergibt sich nach den hydraulischen Berechnungen keine Verschlechterung. Für das wegfallende Über- schwemmungsgebiet (Retentionsraum) im Siedlungsgebiet Kanalstraße ist ein Ausgleich von rd. 11.600 m³ zu schaffen. Der Ausgleich soll ortsnah in der Aa-Aue durch Ausbildung einer Sekun- däraue (Geländeabsenkung) geschaffen werden (Baustufe 3). Dafür steht potenziell der gesamte Abschnitt zwischen Lublinring und Nevinghoff auf einer Länge von rd. 1000 m zur Verfügung. Die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Erhöhung des Hochwasserschutzes der westlichen Bebauung Kanalstraße erfolgt nach den oben aufgeführten Baustufen. Der Planungsbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und befindet sich innerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSG). Die Bruttoprojektkosten für die Erhöhung der Hochwassersicherheit durch Erhöhung des Dammes der Umgestaltungsmaßnahme einschließlich Baunebenkosten betragen rund 450.000 Euro. 3. Ausschreibung und Bau Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das I. / II. Quartal 2016 geplant. Sie ist witterungs- abhängig und die geplante Bauzeit wird drei Monate betragen. Die Zufahrt während der Bauphase kann über die Kanalstraße erfolgen. Gravierende Auswirkun- gen auf den Verkehr sind nicht zu erwarten. Die Verkehrsführung wird abgestimmt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Von der Bezirksregierung Münster wurde aus dem Förderprogramm “Hochwasserschutz“ und “Le- bendige Gewässer“ eine Förderung in Höhe von bis zu 80% in Aussicht gestellt. Der Förderantrag wird nach der wasserrechtlichen Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Dammerhöhung ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Der Antrag wurde am 24.07.2015 bei der unteren Wasserbehörde gestellt. Im Verfahren erfolgt eine Bürgerbeteiligung und ein Erörterungstermin ist für Herbst 2015 vorgesehen. Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt, der unteren Denkmalbehörde, der unteren Wasserbe- hörde, der unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung Münster abgestimmt. - 5 - V/0667/2015 6. Liegenschaftliche Regelungen Die für die Dammerhöhung vorgesehenen Flächen befinden sich ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Münster. Die Stadt Münster ist Eigentümerin aller beplanten Liegenschaften, liegen- schaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Mit Vertretern aus der Anwohnerschaft wurde ein Arbeitskreis eingerichtet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlagen
BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_2
964 Zeichen
=?$XIWJB?$B?3ODHQH?$XWR&DG?$QODJHBBhEHUVLFKWVNDUWHBGZJ Planung NameDatum,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Planung MaKlaNameDatum,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner hEHUVLFKWVNDUWH Projekt Nr.: Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 5.0001 :1 : genehmigt :0QVWHUGHQi. A. Datum Tiefbauamt 10.07.201510.07.2015bearbeitetgezeichnet 1 : - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. 68 WHG - 1 Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332 WL 10 (P) 2015 JHSUIW Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUDHQ|UGOLFKLublinring 7HLOHLQ]XJVJHELHWH0QVWHUVFKH$D[GSK, Auflage 3C] Bestand Stationierung[GSK, Auflage 3C]*HZlVVHU%HVWDQG15,400 Abfluss HQ100PÝV Radweg Bestand *HREDVLVGDWHQGHU.RPPXQHQXQGGHV/DQGHV15:*HREDVLV15: Obe
BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_3
1220 Zeichen
Z:\Auftg_15\A-05_15\Plaene\AutoCad\Anlage_5_Regelprofile_2015-07-10.dwg Bestand:Regelprofil Nord Planung:Regelprofil Nord Bestand:5HJHOSURILO6G Planung:5HJHOSURILO6G Hinweis:Der Leitungsbestand der Ver- / Entsorger ist umfangreich.'LH/HLWXQJVIKUXQJYHUVFKZHQNWLP*UXQGULVVHUKHEOLFKGLH7LHIHQODJHLVWZHLWHVWJHKHQGunbekannt. Der Leitungshorizont ist hier vereinfacht dargestellt.'DV9HUVFKLHEHQ$XIVSUHL]HQGHU6LFKHUKHLWVOLQLHIKUW]XPhEHUEDXHQGHU/HLWXQJHQUmfangreiche Absprachen mit den Ver- / Entsorgungsunternehmen sind erforderlich. Planung NameDatum ,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Planung MaKlaNameDatum ,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Regelprofile Projekt Nr.: Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 1 :1 : genehmigt :0QVWHUGHQi. A. Datum Tiefbauamt 10.07.201510.07.2015bearbeitetgezeichnet 1 : 50 - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. 68 WHG - 5 Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332 WL 10 (P) 2015 JHSUIW Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUDHQ|UGOLFKLublinring Obe
BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_1
2020 Zeichen
Z:\Auftg_15\A-05_15\Plaene\AutoCad\Anlage_4_Lageplan_Planung_2015-09-04.dwg Planung NameDatum,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Planung MaKlaNameDatum,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Lageplan Planung6G Projekt Nr.: Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 5001 :1 : genehmigt :0QVWHUGHQi. A. Datum Tiefbauamt 04.09.201504.09.2015bearbeitetgezeichnetJHSUIW 1 : 28)OXUVWFNPLW)OXUVWFNVQXPPHU>6WDGW0QVWHU@ Bestand *HOlQGHK|KH%HVWDQG>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ Rammkernsondierung[Dipl.-Ing. Karl Umpfenbach, 1997] 51,00 Ver-/Entsorgung F/LHJHQVFKDIWVNDWDVWHU6WDGW0QVWHU - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. 68 WHG - 4.1 Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332 PlanungRKS 1Rammkernsondierung>9RUVFKODJ6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ (LQODXIK|KHGHV*HElXGHV>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUDHQ|UGOLFKLublinring 6G 6G Stationierung[GSK, Auflage 3C]*HZlVVHU%HVWDQG15,400 SB 5 Radweg Bestand Bodendenkmal Max-Clemens-Kanal>6WDGW0QVWHU@ Hinweis: Es sind nur einzelne, betroffeneVersorgungsleitungen dargestellt.(LQHhEHUVLFKWZHLWHUHU/HLWXQJHQJLEWdie Anlage 2 (Lageplan Bestand). Korridor weitererVersorgungsleitungen DN300STZ DN300 PE 100TrinkwasserKanalkataster: RWKanalkataster: SWKanalschachtB DN300Kanalkataster: MW KG 51,81 53,00 14530RegelprofilQuerprofil Hydraulik[BR Detmold, 2013]Regelprofil *HOlQGHK|KH3ODQXQJ Querprofil Vermessung>6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ xAbbruch / entfernen WL 10 (P) 2015 Hinweis:In diesem Lageplan sind Versorgungs-leitungen als Korridor nach Angabe derVersorger eingearbeitet.'HU3ODQYHUIDVVHUEHUQLPPWNHLQH*HZlKUIUGLH9ROOVWlQGLJNHLWXQGRichtigkeit der Angaben.'DVDXVIKUHQGH8QWHUQHKPHQKDWVLFKDNWXHOOH/HLWXQJVSOlQHVHOEVW]Xbeschaffen und die Lage zu kontrollieren. Obe
BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_1a
2015 Zeichen
Z:\Auftg_15\A-05_15\Plaene\AutoCad\Anlage_4_Lageplan_Planung_2015-09-04.dwg Planung NameDatum,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Planung MaKlaNameDatum,QJHQLHXUHIU W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner Lageplan PlanungNord Projekt Nr.: Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0DVWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 5001 :1 : genehmigt :0QVWHUGHQi. A. Datum Tiefbauamt 04.09.201504.09.2015bearbeitetgezeichnet 1 : F/LHJHQVFKDIWVNDWDVWHU6WDGW0QVWHU - Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. 68 WHG -Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332 JHSUIW Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUDHQ|UGOLFKLublinring Nord 1Nord 2 28)OXUVWFNPLW)OXUVWFNVQXPPHU>6WDGW0QVWHU@ Bestand *HOlQGHK|KH%HVWDQG>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ Rammkernsondierung[Dipl.-Ing. Karl Umpfenbach, 1997] 51,00 Ver-/Entsorgung(LQODXIK|KHGHV*HElXGHV>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ Stationierung[GSK, Auflage 3C]*HZlVVHU%HVWDQG15,400 SB 5 Radweg BestandBodendenkmal Max-Clemens-Kanal>6WDGW0QVWHU@ Hinweis: Es sind nur einzelne, betroffeneVersorgungsleitungen dargestellt.(LQHhEHUVLFKWZHLWHUHU/HLWXQJHQJLEWdie Anlage 2 (Lageplan Bestand). Korridor weitererVersorgungsleitungen DN300STZ DN300 PE 100TrinkwasserKanalkataster: RWKanalkataster: SWKanalschachtB DN300Kanalkataster: MW KG 51,81 14530RegelprofilQuerprofil Hydraulik[BR Detmold, 2013]RegelprofilQuerprofil Vermessung>6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@ PlanungRKS 1Rammkernsondierung>9RUVFKODJ6|QQLFKVHQ 3DUWQHU@53,00*HOlQGHK|KH3ODQXQJxAbbruch / entfernen 4.2WL 10 (P) 2015 Hinweis:In diesem Lageplan sind Versorgungs-leitungen als Korridor nach Angabe derVersorger eingearbeitet.'HU3ODQYHUIDVVHUEHUQLPPWNHLQH*HZlKUIUGLH9ROOVWlQGLJNHLWXQGRichtigkeit der Angaben.'DVDXVIKUHQGH8QWHUQHKPHQKDWVLFKDNWXHOOH/HLWXQJVSOlQHVHOEVW]Xbeschaffen und die Lage zu kontrollieren. Obe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wibbeltstraße
- Kanalstraße
- Lublinring
- Nevinghoff
- Holzbrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0667/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37