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V/0667/2015

Aa - Hochwasserschutz Kanalstraße

Vorlagen 24.08.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 03.11.2015, TOP 5.8

Beschlussvorlage

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BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_2

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BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_3

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BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_1a

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Ansehen

Beschlussvorlage

13200 Zeichen

V/0667/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aa – Hochwasserschutz Kanalstraße nördlich Lublinring – Erhöhung des als Rad-und Fußweg 
genutzten Hochwasserdamms westlich der Aa 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.09.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 10 (P) 2015 Blatt 
1, 4.1, 4.2 u. 5 vom 24.07.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich ca. 360.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaßnah-
me 
0010 Gewässer, Umbau/ökologische 
Verbesserung 
   
 
Hochwasserschutz Auszahlungen   2016 450.000 
Einzahlungen   2016 360.000 
Saldo 90.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0667/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0667/2015 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Hausha ltssatzung 2016 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 112 La n-
deswassergesetz NRW (LWG) den gesetzl ichen Auftrag, Überschwemmungsgebiete festzuse t-
zen. Grundlage für die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) der Münste r-
schen Aa ist die am 26.11.2007 in Kraft getretene europäische Hochwasserrisikomanag e-
mentrichtlinie (EG-HWRM-RL). Die Umsetzung der EG-Richtlinie hat zu einer Aktualisierung von 
Grundlagendaten und einer Neuberechnung des Niederschlag -Abfluss-Modells der Ems und Aa 
durch die Bezirksregierung Münster geführt. Im Stadtdurchgang resultiert daraus eine Erhöhung 
der Bemessungsabflüsse um rd. 25 % . Das gesetzliche Überschwemmungsgebiet wurde Ende 
2013 von der Bezirksregierung Münster neu festgesetzt. 
 
Die Münstersche Aa wurde vom Lublinring bis zur Brücke Nevinghoff im Jahr 1996 ökologisch auf-
gewertet. Die Ufer- und Sohlbefestigungen wurden entfernt und im geringen Maße wurden Vor-
landabgrabungen durchgeführt. Der Verlauf der Münsterschen Aa ist in diesem Abschnitt überwie-
gend geradlinig. An der Brücke Wibbeltstraße knickt ihr nordöstlicher Verlauf leicht in nordwestli-
che Richtung ab. Zeitgleich wurde der Hochwasserdamm, der parallel der Aa und Aa-Aue und 
heute als Fuß- und Radweg genutzt wird, erstellt. Aufgrund der fehlenden Mäander hat sich das 
Gewässer eingetieft. Vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und insbeson-
dere mit neuen Erkenntnissen und Erfahrungen wird durch bauliche Umgestaltung eine zusätzliche 
Aufwertung des Bereiches angestrebt.  
 
Das Starkniederschlagsereignis vom Juli 2014 hat im Bereich der Kanalstraße zu beträchtlichen 
Hochwasserschäden geführt. Ursac he dafür waren linksseitige Ausuferungen der Aa zwischen 
Lublinring und dem Stadtpark Wienburg und erhebliche Überlastungen des Kanalnetzes.  
 
Zur Verminderung des Hochwasserrisikos für die Bebauung der Kanalstraße ist durch die Stadt 
Münster ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erhöhung des Hochwasserschutzes angestoßen 
worden. Resultierend aus dem Starkniederschlagsereignis des letzten Jahres ist ein kurzfristiges, 
gestuftes Handeln erforderlich. 
 
Baustufe 1: Erhöhung und Verbreiterung des vorhandenen Schutzdamms (Fuß- und Radweg) 
nördlich des Lublinrings auf einer Länge von rd. 800 m. Dadurch geht Über-
schwemmungsgebiet (Retentionsraum) verloren, das durch weitere Maßnahmen 
kurzfristig ausgeglichen werden muss. Die Baustufe 1 ist Gegenstand der Vorlage. 
 
Baustufe 2: Die Fuß-und Radwegbrücke im Bereich Wibbeltstraße (Bestand: 3-Feld Holzbrücke, 
Spannweite 28 m) wird durch eine 1-Feld Stahlbrücke mit einer Spannweite von rd. 
36 m unter Berücksichtigung der neu festgesetzten HQ100 Wasserspiegellagen und 
einem Freibord von rd. 0,5 m zeitnah/parallel zur Dammerhöhung 2016 gebaut. 
 
Baustufe 3: Der weitestgehend geradlinige Verlauf der Aa und der Auenbereich östlich des 
Hochwasserdamms werden unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte 
neu überplant. Die Aa soll hier mäandrierend und mit einem aufgeweiteten Gewäs-
serprofil durch den Abschnitt nördlich Lublinring bis zum Fuß- und Radweg Land-
wirtschaftskammer geführt werden. Zusätzlich wird hier Retentionsraum geschaffen, 
der als Ausgleich für den durch die Dammerhöhung geschaffenen Verlust dient. 
Nach überschläglichen Berechnungen kann der gesamte Retentionsraumverlust so

- 3 - 
V/0667/2015 
ausgeglichen werden. Das Planungsbüro ist beauftragt. Eine Umsetzung der Maß-
nahme ist für Sommer 2017 vorgesehen und zwingend als Ausgleich nach der Rea-
lisierung der Baustufe 1 erforderlich. 
 
Baustufe 4: Zusätzlich wird im westlichen Bereich der Kanalstraße, zwischen Lublinring und 
Wibbeltstraße, zurzeit eine Hinterwallentwässerung für den Hochwasserfall geplant. 
Das Regenwasserkanalnetz muss für den Hochwasserfall mit einem Pumpwerk ver-
sehen werden, das die Kanäle bei hohen Aa-Wasserständen leer pumpt und die 
Entwässerung dieser Bereiche sicherstellt. Über eine Druckrohrleitung wird das Re-
genwasser über die HQ100 Wasserspiegellage der Aa in die Aa gepumpt. Der Bau 
erfolgt voraussichtlich im Zusammenhang mit der Regenwasserkanalerneuerung in 
der Kanalstraße und  Wibbeltstraße. Die vorhandenen Kanäle genügen nicht mehr 
den hydraulischen Ansprüchen. Geplant ist der Bau des Pumpwerks für das Jahr 
2017/2018. 
 
Baustufe 5: Die alte Brücke am Fuß- und Radweg Landwirtschaftskammer soll durch eine neue  
Brücke mit einem großzügigen Abflussquerschnitt ersetzt werden. Dazu wurden ers-
te Gespräche mit dem Eigentümer geführt. Die Brückenerneuerung/-ersatz ist frü-
hestens für das Jahr 2018 vorgesehen. 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt an der Münsterschen Aa im Bereich Kanalstraße, nördlich des Lub-
linrings bis zum Stadtpark Wienburg für die westliche Bebauung die Hochwassersicherheit auf d as 
von der Bezirksregierung Münster festgesetzte hundertjährliche Hochwasser (HQ 100) zuzüglich  
eines Freibords, bis zur Wasserspiegellage eines Extremereignisses (HW extrem), zu erhöhen (Bau-
stufe 1).  
 
Die Kanalstraße und der östlich, parallel verlaufende Hochwasserdamm, der als Fuß- und Radweg 
genutzt wird, bilden verkehrstechnisch bedeutende Verbindungen. Der Siedlungsbereich westlich 
der Kanalstraße zwischen Lublinring und Stadtpark Wienburg ist von dichter Bebauung geprägt. 
Aus topografischer Sicht bildet das Gelände eine Mulde, was die Hochwassersituation zusätzlich 
verschärft.  Östlich der Kanalstraße liegt die Kleingartenanlage „Mühlenfeld“, die bei einem HQ100 
wenige Dezimeter hoch überschwemmt wird. Zwischen dem Hochwasserdamm und der Münster-
schen Aa liegt die mit Rasen begrünte Aa-Aue (öffentliche Grünfläche). Nördlich des Siedlungsbe-
reichs liegt der Stadtpark Wienburg, der als Grünlandzug bzw. Naherholungsgebiet genutzt wird. In 
den aktuellen Überschwemmungsgebietskarten (HQ100) zeigt sich hier und im Bereich der westli-
chen Bebauung Kanalstraße eine ausgedehnte Überschwemmungsgebietsfläche. Der Hochwas-
serschutz der Anwohner soll dadurch verbessert werden. 
 
Zur Verminderung des Hochwasserrisikos und entsprechend der Hochwasserrisikomanagement-
planung (HWRMP) ist im o.g. Bereich die Erhöhung des Schutzdammes auf das Niveau HWExtrem 
(HW100 zzgl. Freibord) geplant. Im Zuge des Abstimmungsprozesses sind verschiedene Varianten 
zur Ausführung des Dammes konzipiert worden. Die Fachbehörden haben sich auf die Ausführung 
„Radwegeaufhöhung mit grüner Böschung“ verständigt. 
 
Die Aufhöhung des Radweges/Dammes ist integraler Bestandteil der Hochwasserschutzmaßnah-
me aber auch einer verkehrstechnischen Gesamtplanung. Die Kanalstraße und Einmündungsbe-
reiche der Nebenstraßen sollen mit Geh- und Radwegen neu konzipiert werden. Die Zufahrten 
zum Damm sind bis zum Abschluss der o.g. Planungen provisorisch mit einem Asphaltoberbau 
hergerichtet. Der Zufahrt an der Wibbeltstraße erhält aufgrund der hohen Nutzungsdichte ein bar-
rierefreies Längsgefälle. Die Planungsansätze befinden sich teilweise noch im Anfangsstadium. 
 
Die entsprechende Dammhöhe wird durch Höherlegung des Radweges vom Lublinring bis zum 
Stadtpark Wienburg, auf einer Länge von rd. 800 m, hergestellt. Im weiteren nördlichen Verlauf ist

- 4 - 
V/0667/2015 
keine Erhöhung erforderlich. Der Radweg wird bis zu 80 cm aufgehöht. Die Kronenbreite beträgt 
3,5 m einschl. Bankett. Die Planung setzt zum Schutz des westlichen Baumbestandes an der be-
stehenden Radwegekante an und entwickelt sich in östliche Richtung. Die Böschungsneigung be-
trägt 1 : 2 und der neue Dammfuß beansprucht aufgrund der Erhöhung und der Verbreiterung rund 
5 m der Aa-Aue. Bis zur Uferkante der Münsterschen Aa verbleiben 25 bis 35 m Grünlandfläche. 
Für die Dammböschungen ist eine Raseneinsaat vorgesehen. 
 
Die Dammhöhe ergibt sich aus der Wasserspiegellage HW 100 und einem Freibord. Vom Lublinring 
bis zur Brücke Wibbeltstraße ist ein Freibord von 0,50 m vorgesehen, wobei der Anschluss an den 
Lublinring durch einen separaten, 15 m langen und 0,30 m hohen Deichabschnitt gebildet wird 
(leichte Geländeaufhöhung). Von der Brücke Wibbeltstraße bis zum Stadtpark Wienburg senkt sich 
das Freibord auf 30 cm ab. Am Stadtpark Wienburg wird der neue Dammverlauf auf den Bestand 
zurückgeführt. Für den Deichkörper bzw. die Abdichtung ist geeignetes Bodenmaterial nach Vor-
gabe des Bodengutachters anzuliefern. 
 
Der Siedlungsbereich westlich der Kanalstraße ist durch die Dammerhöhung, nach den Berech-
nungen des Ingenieurbüros Sönnichsen&Partner, bei einem hundertjährigen Regenereignis hoch-
wasserfrei. Für angrenzende Bereiche, östliche Kleingartenanlage und Wienburgpark ergibt sich 
nach den hydraulischen Berechnungen keine Verschlechterung. Für das wegfallende Über-
schwemmungsgebiet (Retentionsraum) im Siedlungsgebiet Kanalstraße ist ein Ausgleich von rd. 
11.600 m³ zu schaffen. Der Ausgleich soll ortsnah in der Aa-Aue durch Ausbildung einer Sekun-
däraue (Geländeabsenkung) geschaffen werden (Baustufe 3). Dafür steht potenziell der gesamte 
Abschnitt zwischen Lublinring und Nevinghoff auf einer Länge von rd. 1000 m zur Verfügung.  
 
Die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Erhöhung des Hochwasserschutzes der westlichen 
Bebauung Kanalstraße erfolgt nach den oben aufgeführten Baustufen. 
 
Der Planungsbereich liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten und befindet sich innerhalb des 
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes (ÜSG).  
 
Die Bruttoprojektkosten für die Erhöhung der Hochwassersicherheit durch Erhöhung des Dammes 
der Umgestaltungsmaßnahme einschließlich Baunebenkosten betragen rund 450.000 Euro.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das I. /  II. Quartal 2016 geplant. Sie ist witterungs-
abhängig und die geplante Bauzeit wird drei Monate betragen. 
 
Die Zufahrt während der Bauphase kann über die Kanalstraße erfolgen. Gravierende Auswirkun-
gen auf den Verkehr sind nicht zu erwarten. Die Verkehrsführung wird abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Von der Bezirksregierung Münster wurde aus dem Förderprogramm “Hochwasserschutz“ und “Le-
bendige Gewässer“ eine Förderung in Höhe von bis zu 80% in Aussicht gestellt. Der Förderantrag 
wird nach der wasserrechtlichen Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Dammerhöhung ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG) erforderlich. Der Antrag wurde am 24.07.2015 bei der unteren Wasserbehörde gestellt. Im 
Verfahren erfolgt eine Bürgerbeteiligung und ein Erörterungstermin ist für Herbst 2015 vorgesehen. 
 
Die Planung ist mit dem Stadtplanungsamt, der unteren Denkmalbehörde, der unteren Wasserbe-
hörde, der unteren Landschaftsbehörde und der Bezirksregierung Münster abgestimmt.

- 5 - 
V/0667/2015 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Die für die Dammerhöhung vorgesehenen Flächen befinden sich ausschließlich auf dem Gebiet 
der Stadt Münster. Die Stadt Münster ist Eigentümerin aller beplanten Liegenschaften, liegen-
schaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
 
Mit Vertretern aus der Anwohnerschaft wurde ein Arbeitskreis eingerichtet. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_2

964 Zeichen

=?$XIWJB?$B?3ODHQH?$XWR&DG?$QODJHBBhEHUVLFKWVNDUWHBGZJ
Planung
NameDatum,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Planung
MaKlaNameDatum,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
hEHUVLFKWVNDUWH
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO
bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0D‰VWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 5.0001 :1 :
genehmigt :0QVWHUGHQi. A.
Datum
Tiefbauamt
10.07.201510.07.2015bearbeitetgezeichnet
1 : 
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. † 68 WHG -
1
Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332
WL 10 (P) 2015
JHSUIW
Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUD‰HQ|UGOLFKLublinring
7HLOHLQ]XJVJHELHWH0QVWHUVFKH$D[GSK, Auflage 3C]
Bestand
Stationierung[GSK, Auflage 3C]*HZlVVHU%HVWDQG15,400
Abfluss HQ100PÝV
Radweg Bestand
*HREDVLVGDWHQGHU.RPPXQHQXQGGHV/DQGHV15:‹*HREDVLV15:
Obe

BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_3

1220 Zeichen

Z:\Auftg_15\A-05_15\Plaene\AutoCad\Anlage_5_Regelprofile_2015-07-10.dwg
Bestand:Regelprofil Nord
Planung:Regelprofil Nord
Bestand:5HJHOSURILO6G
Planung:5HJHOSURILO6G
Hinweis:Der Leitungsbestand der Ver- / Entsorger ist umfangreich.'LH/HLWXQJVIKUXQJYHUVFKZHQNWLP*UXQGULVVHUKHEOLFKGLH7LHIHQODJHLVWZHLWHVWJHKHQGunbekannt. Der Leitungshorizont ist hier vereinfacht dargestellt.'DV9HUVFKLHEHQ$XIVSUHL]HQGHU6LFKHUKHLWVOLQLHIKUW]XPhEHUEDXHQGHU/HLWXQJHQUmfangreiche Absprachen mit den Ver- / Entsorgungsunternehmen sind erforderlich.
Planung
NameDatum ,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Planung
MaKlaNameDatum ,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Regelprofile
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO
bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0D‰VWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 1 :1 :
genehmigt :0QVWHUGHQi. A.
Datum
Tiefbauamt
10.07.201510.07.2015bearbeitetgezeichnet
1 : 50
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. † 68 WHG -
5
Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332
WL 10 (P) 2015
JHSUIW
Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUD‰HQ|UGOLFKLublinring
Obe

BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_1

2020 Zeichen

Z:\Auftg_15\A-05_15\Plaene\AutoCad\Anlage_4_Lageplan_Planung_2015-09-04.dwg
Planung
NameDatum,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Planung
MaKlaNameDatum,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Lageplan Planung6G
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO
bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0D‰VWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 5001 :1 :
genehmigt :0QVWHUGHQi. A.
Datum
Tiefbauamt
04.09.201504.09.2015bearbeitetgezeichnetJHSUIW
1 : 
28)OXUVWFNPLW)OXUVWFNVQXPPHU>6WDGW0QVWHU@
Bestand
*HOlQGHK|KH%HVWDQG>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
Rammkernsondierung[Dipl.-Ing. Karl Umpfenbach, 1997]
51,00 Ver-/Entsorgung
F/LHJHQVFKDIWVNDWDVWHU6WDGW0QVWHU
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. † 68 WHG -
4.1
Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332
PlanungRKS 1Rammkernsondierung>9RUVFKODJ6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
(LQODXIK|KHGHV*HElXGHV>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUD‰HQ|UGOLFKLublinring
6G 6G
Stationierung[GSK, Auflage 3C]*HZlVVHU%HVWDQG15,400
SB 5
Radweg Bestand
Bodendenkmal Max-Clemens-Kanal>6WDGW0QVWHU@
Hinweis: Es sind nur einzelne, betroffeneVersorgungsleitungen dargestellt.(LQHhEHUVLFKWZHLWHUHU/HLWXQJHQJLEWdie Anlage 2 (Lageplan Bestand).
Korridor weitererVersorgungsleitungen
DN300STZ DN300
PE 100TrinkwasserKanalkataster: RWKanalkataster: SWKanalschachtB DN300Kanalkataster: MW
KG 51,81
53,00
14530RegelprofilQuerprofil Hydraulik[BR Detmold, 2013]Regelprofil
*HOlQGHK|KH3ODQXQJ
Querprofil Vermessung>6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
xAbbruch / entfernen
WL 10 (P) 2015
Hinweis:In diesem Lageplan sind Versorgungs-leitungen als Korridor nach Angabe derVersorger eingearbeitet.'HU3ODQYHUIDVVHUEHUQLPPWNHLQH*HZlKUIUGLH9ROOVWlQGLJNHLWXQGRichtigkeit der Angaben.'DVDXVIKUHQGH8QWHUQHKPHQKDWVLFKDNWXHOOH/HLWXQJVSOlQHVHOEVW]Xbeschaffen und die Lage zu kontrollieren.
Obe

BV_V_0667_2015_Aa-Hochwasserschutz_Anlage_1a

2015 Zeichen

Z:\Auftg_15\A-05_15\Plaene\AutoCad\Anlage_4_Lageplan_Planung_2015-09-04.dwg
Planung
NameDatum,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Planung
MaKlaNameDatum,QJHQLHXUHIU  W a s s e r b a u - W a s s e r w i r t s c h a f t6|QQLFKVHQ &Partner
Lageplan PlanungNord
Projekt Nr.:
Anlage Nr.:Plan Nr.:Blatt Nr.:6WU6FKOVVHO
bearbeitetgezeichnetJHSUIWName0D‰VWDELageplan/lQJHQ+|KHQ1 : 5001 :1 :
genehmigt :0QVWHUGHQi. A.
Datum
Tiefbauamt
04.09.201504.09.2015bearbeitetgezeichnet
1 : 
F/LHJHQVFKDIWVNDWDVWHU6WDGW0QVWHU
- Entwurf und Antrag aufGenehmigung gem. † 68 WHG -Stadtteil UppenbergBezirk MitteWasserlauf-Nr.: 332
JHSUIW
Hochwasserschutz Aa,.DQDOVWUD‰HQ|UGOLFKLublinring
Nord 1Nord 2
28)OXUVWFNPLW)OXUVWFNVQXPPHU>6WDGW0QVWHU@
Bestand
*HOlQGHK|KH%HVWDQG>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
Rammkernsondierung[Dipl.-Ing. Karl Umpfenbach, 1997]
51,00 Ver-/Entsorgung(LQODXIK|KHGHV*HElXGHV>9HUPHVVXQJ6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
Stationierung[GSK, Auflage 3C]*HZlVVHU%HVWDQG15,400
SB 5
Radweg BestandBodendenkmal Max-Clemens-Kanal>6WDGW0QVWHU@
Hinweis: Es sind nur einzelne, betroffeneVersorgungsleitungen dargestellt.(LQHhEHUVLFKWZHLWHUHU/HLWXQJHQJLEWdie Anlage 2 (Lageplan Bestand).
Korridor weitererVersorgungsleitungen
DN300STZ DN300
PE 100TrinkwasserKanalkataster: RWKanalkataster: SWKanalschachtB DN300Kanalkataster: MW
KG 51,81
14530RegelprofilQuerprofil Hydraulik[BR Detmold, 2013]RegelprofilQuerprofil Vermessung>6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@
PlanungRKS 1Rammkernsondierung>9RUVFKODJ6|QQLFKVHQ	3DUWQHU@53,00*HOlQGHK|KH3ODQXQJxAbbruch / entfernen
4.2WL 10 (P) 2015
Hinweis:In diesem Lageplan sind Versorgungs-leitungen als Korridor nach Angabe derVersorger eingearbeitet.'HU3ODQYHUIDVVHUEHUQLPPWNHLQH*HZlKUIUGLH9ROOVWlQGLJNHLWXQGRichtigkeit der Angaben.'DVDXVIKUHQGH8QWHUQHKPHQKDWVLFKDNWXHOOH/HLWXQJVSOlQHVHOEVW]Xbeschaffen und die Lage zu kontrollieren.
Obe

Beratungsverlauf (2)

22.09.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wibbeltstraße
  • Kanalstraße
  • Lublinring
  • Nevinghoff
  • Holzbrücke

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Details

Aktenzeichen
V/0667/2015
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37