2014/0386
Parkraumbewirtschaftung Darmstadt
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2014/0386
18431 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0386
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Parkraumbewirtschaftung Darmstadt
Vorlage vom: 14.11.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zum Sachstand des Parkraumbewirtschaftungskonzepts
und zur Arbeit des Parkbeirats zur Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu, in zwei Modellquartieren die
entwickelten Eckpunkte zur Parkraumbewirtschaftung unter E inbeziehung der Bürgeri n-
nen und Bürger beispielhaft umzusetzen.
3. Der Magistrat stimmt dem Vorschlag zu, Organisationsmodelle für eine zu gründende
Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft sowie für die Einrichtung integrierter Mobilität s-
dienstleistungen im Zusa mmenhang mit Parken zu prüfen.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. November 2014
Hintergrund und Anlass
Der öffentliche Raum wird zunehmend mehr beansprucht. Eine Ordnung ist unabdingbar.
Das Management des Parkraums stellt ein zentrales Instrument der kommunalen Stadten t-
wicklungs- und Verkehrspolitik dar. Menge, Art und Ort der Parkraumbereitstellung durch
Private und durch die öffentliche Hand nehmen unter anderem Einfluss
auf die Erreichbarkeit und damit auch die Attraktivität einer Stadt und ihrer einzelnen
Ziele,
auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohner und Be sucher sowie
auf das Straßenbild und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für andere Nutze r-
gruppen, und damit wiederum auf die Attraktivität einer Stadt.
Konflikte im Themenfeld Parkraum entstehen insbesondere durch den Wunsch von Kraftfah r-
zeugnutzern, ihr Kraftfahrzeug zielnah und kostenfrei, zumindest aber zu geringen Kosten,
abstellen zu können einerseits und durch die Begrenztheit des verfügbaren Parkraums, die
Aufwände für seine Bereitstellung sowie die Konkurrenz zwischen ruhendem Verkehr und
anderen Nutzungen des Öffentlichen Raums (fließender Verkehr zu Fuß, mit Fahrrädern und
Kraftfahrzeugen, Aufenthalt, Erholung, ...) andererseits. So beeinträchtigt beispielsweise
vielerorts das regelwidrige Parken auf Gehwegen die Sicherheit von Zu -Fuß-Gehenden, auch
auf ausgewiesenen Schulwegen.
In der Vergangenheit haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt bereits Beschlüsse zum Thema Parkraummanagement gefasst, die in der
Folgezeit jedoch nur teilweise umgesetzt werden konnten. Im Verkehrsentwicklungsplan
(VEP) 2005 wurde das Parkraummanagement in ein verkehrliches Gesamtkonzept eingebe t-
tet. Die im VEP beschlossenen Zielvorgaben zum Ruhenden Verkehr umfassen insbesondere
folgende Punkte:
Ausweitung Parkraumbewirtschaftu ng im citynahen Umfeld
Bewohnerparken in Bereichen mit Nutzungskonkurrenzen
Aufbau eines Parkleitsystems
Gebührenstaffelung für die Benutzung der Parkhäuser
Abbau von Gehwegparken
Zur Umsetzung dieser allgemein formulierten Strategien erarbeitet die Fachv erwaltung seit
2012 ein Parkraummanagementkonzept. 2013 wurde angesichts der öffentlichen Diskussion
um das Thema Parken ein Parkbeirat eingerichtet.
Parkraumbewirtschaftungskonzept Vorgehen und Sachstand
Aufgabe des Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist es, ein schlüssiges und umsetzungsfäh i-
ges Bewirtschaftungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln. Mit Hilfe
der Parkraumbewirtschaftung sollen dabei folgende Ziele von Stadt - und Verkehrsentwic k-
lung erreicht werden:
- 4 -
Verbesserung der Pa rkraumsituation für Anwohner, insbesondere in den innenstad t-
nahen Quartieren mit relevantem Fremdparkanteil.
Sicherung der Erreichbarkeit der relevanten Ziele für Besucher, Kunden und Liefera n-
ten.
Unterstützung einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltver bund (Zu-Fuß-Gehen,
Fahrrad, ÖPNV, CarSharing, Fahrgemeinschaften).
Verbesserung der Situation für Zu -Fuß-Gehende durch systematisches Unterbinden
behindernden Parkens auf Fußwegen.
Sachgerechte Kostenbeteiligung der Nutznießer an der Bereitstellung von Parkraum.
Als Grundlage für das Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurden zum einen die Leitlinien
des Verkehrsentwicklungsplans herangezogen. Zum anderen wurde der aktuelle Erkenntni s-
stand zum Parkraummanagement in Verkehrswissenschaft und kommunaler Prax is ermittelt.
Dabei zeigte sich unter anderem, dass derzeit nach einer längeren Pause etliche Großstädte
in der Rhein-Main-Region das Thema Parkraummanagement wieder forciert behandeln, d a-
runter Frankfurt (Main), Hanau, Mainz und Offenbach.
Aufbauend auf diesen Grundlagen wurden „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ form u-
liert, die den stadtweiten Rahmen für die konkrete Umsetzung bilden sollen. Bei der verwa l-
tungsinternen Diskussion und Abstimmung dieser Eckpunkte erwies sich, dass
a) vor einer Festlegung auf die Eckpunkte deren praktische Umsetzung modelhaft e r-
probt werden sollte, um eventuelle Umsetzungshemmnisse von vornherein berüc k-
sichtigen zu können und
b) der engere City -Bereich einer eigenen Konzeption bedarf, da einerseits dort die in pr i-
vater Hand b efindlichen Parkhäuser und Tiefgaragen die Parkraumsituation domini e-
ren und daher eine Abstimmung mit den Betreibern erforderlich ist, und da andere r-
seits hier auch das komplexe Thema Parkleitsystem zusätzlich zu behandeln sein
wird.
Als Test-Quartiere für die praktische Umsetzung der „Eckpunkte“ wurden das Johannesviertel
und Teile von Kapellplatz - und Woogsviertel (umgrenzende Straßen: Landgraf -Georg-Straße –
Holzstraße – Nieder-Ramstädter Straße – Heinrichstraße – Beckstraße) ausgewählt, da hier
Parkraumprobleme bestehen. Für diese beiden Quartiere wurden zunächst das Parkrauma n-
gebot im öffentlichen Raum und - soweit möglich - im privaten Raum erfasst und Erhebu n-
gen zur Parkraumnachfrage durch Anwohner und „Fremdparker“ durchgeführt.
Als wesentliche An alyseergebnisse und Folgerungen zum weiteren Vorgehen wird im zugeh ö-
rigen Untersuchungsbericht Folgendes festgehalten:
Das Parkraumangebot liegt in den beiden Quartieren bei 0,72 (Kapellplatz - / Woogs-
viertel) bzw. 0,49 (Johannesviertel) Abstellplätzen pro Einwohner. Das umfangreiche
Angebot im Kapellplatz - / Woogsviertel ist mit der dort hohen Dichte an öffentlichen
Einrichtungen zu erklären sowie mit den vorhandenen Großparkierungsanlagen, die
auch zur Deckung der Parkraumnachfrage der Innenstadt bzw. der nördlich anschli e-
ßenden Quartiere beitragen.
- 5 -
Der Anteil des öffentlichen, im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Darmstadt
stehenden Parkraums am gesamten Stellplatzangebot macht im Kapellplatz -
/Woogsviertel 50 %, im Johannesviertel 40 % aus. Die Mö glichkeit, diesen öffentl i-
chen Straßenraum zu bewirtschaften und damit den Ruhenden Verkehr strategisch zu
gestalten, wird bisher kaum genutzt. So stehen beispielsweise im Kapellplatz - /
Woogsviertel auch in unmittelbarer Innenstadtnähe kostenlose und zeit lich unbe-
schränkt nutzbare Parkplätze zur Verfügung und im Johannesviertel findet nahezu
keine Bewirtschaftung statt.
Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist in beiden Quartieren sowohl nachts
(nur Bewohner) als auch tagsüber (Bewohner und „Fremdpar ker“/ Tagesbesucher)
ausgesprochen hoch. Das Parkraumangebot ist im Kapellplatz - / Woogsviertel übe r-
wiegend voll ausgelastet, im Johannesviertel überlastet.
Tagsüber machen Fremdparker 57 % (Kapellplatz - / Woogsviertel) bzw. 39 % (Joha n-
nesviertel) der Par kraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum aus. Diese Anteile
lassen es als sinnvoll und wirksam erscheinen, die Nachfrage über Bewirtscha f-
tungsmaßnahmen zu beeinflussen.
Plausibilitätsbetrachtungen lassen darauf schließen, das s das Stellplatzangebot im
privaten Raum auch nachts, zur Zeit der höchsten Nachfrage durch Bewohner, noch
freie Kapazitäten aufweist: im Kapellplatz - / Woogsviertel in einer Größenordnung von
zwei Drittel, im Johannesviertel von zwei Fünftel des Angebots. Mögliche Erklärung s-
ansätze sind Ineffizienzen bei der Nutzung privater Stellflächen, da jeweils nur ein
begrenzter Nutzerkreis Zugang zu den Flächen hat, aber auch die mangelnde Berei t-
schaft von Quartierbewohnern, private Stellflächen zu mieten oder auch nur sie ta t-
sächlich zu nutze n. Vertiefende Betrachtungen, um die angestellten Plausibilität s-
überlegungen zu überprüfen und deren Ergebnisse zu erklären, erscheinen dennoch
unverzichtbar.
In beiden Quartieren wird in nicht hinnehmbarem Maße falsch und behindernd g e-
parkt. Im Kapellpla tz- / Woogsviertel tritt behinderndes Gehwegparken besonders
häufig auf. Im Johannesviertel sind von behinderndem Gehwegparken nur einzelne
Straßenabschnitte betroffen, Parken im Bereich von Halteverboten sowie in Kre u-
zungs- und Einmündungsbereichen spielt hier aber zusätzlich eine nennenswerte Ro l-
le.
Summa summarum stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen
Parkraums und – damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und verkehrsge-
fährdendes Parken in beiden Quartieren Probleme dar, die im Sinne einer funktionierenden
Verkehrsentwicklung einer Lösung zugeführt werden müssen. Ein striktes Unterbinden r e-
gelwidrigen Parkens durch bauliche Maßnahmen und/oder verschärfte Kontrollen erscheint
wenig erfolgversprechend, da dadurch das ohnehin nicht nachfragegerechte Abstellplatz-
angebot weiter verringert würde. Als grundlegende Lösungsansätze sollten daher im weit e-
ren Projektverlauf insbesondere folgende Punkte einzeln und in Kombination miteinander
geprüft werden:
Reduzierung der Parkraumnachfrage
o von Fremdparkern durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite Bewirt-
schaftungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum,
o von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw.
- 6 -
Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch
o Neuorganisation das Straßenraums,
o Schaffung neuer Parkierungsanlagen,
o effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen.
Da das künftige Parkraummanagement in bestehende Strukturen und Alltagsgewohnheiten
eingreift, erscheint eine Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen – insbesondere der Be-
wohner, aber auch der Tagesbesucher der Quartiere (Kunden, Beschäftigte,…) – an der Lö-
sungsfindung unerlässlich.
Die wesentlichen Inhalte der „Eckpunkte“ in der im Parkbeirat diskutierten Form und das ge-
plante weitere Vorgehen bezüglich des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind weiter unten
dargestellt.
Parkbeirat
Die Einrichtung eines Parkbeirats wurde am 12. September 2013 durch die Stadtverordnete n-
versammlung beschlossen. Zu Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweisen des Parkbei-
rats wird auf die Vorlage 2013/0103, vom 30.04.2013 verwiesen.
Der Parkbeirat hat bislang drei Mal getagt und sich dabei inhaltlich insbesondere mit folge n-
den Themen befasst:
1. Sitzung, 27. September 2013
Konstituierung des Parkbeirats und Vereinbarung einer Geschäftsordnung.
Fachliche Einführung zum aktuellen Stand des Parkraummanagements in Städten
durch Prof. Christoph Hupfer, Hochschule Karlsruhe.
Bericht zum Sachstand der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt.
Aussprache zu fachlicher Einführung und Bericht.
2. Sitzung, 6. Dezember 2013
Vorstellung der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ und erste Aussprache
hierzu.
Vorstellung der Analyseergebnisse aus dem Modellquartier Kapellplatz- / Woogs-
viertel
3. Sitzung, 28. Februar 2014
Diskussion der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“
Der Parkbeirat stimmt abschließend dem Eckpunktepapier zur Parkraumbewirt-
schaftung zu (siehe folgender Abschnitt) und empfiehlt dem Magistrat, diese für die
konkrete Planung der Bewirtschaftung in den beiden Modellquartieren zu Grunde
zu legen.
Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung
Der Parkbeirat hat den folgenden Eckpunkten der Parkraumbewirtschaftung zugestimmt:
Sukzessive flächendeckende Bewirtschaftung des gesamten öffentlichen Straßen-
raums; Quartiere ohne nennenswerten Parkdruck bleiben bis auf Weiteres ausge-
spart.
- 7 -
Vorgehen von innen (höchster Parkdruck) nach außen.
(Hinweis: dies steht der Befassung punktueller Parkprobleme in Quartieren, die bei
dem systematischen Vorgehen erst später behandelt werden, nicht entgegen.)
Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen, wo erforderlich Einzelbeschilde-
rung.
(Hinweis: wichtig sind die gute Erkennbarkeit und Begreifbarkeit)
Entrichtung der Parkgebühren über Parkscheinautomaten oder Mobilfunkparken
( regionale Plattform mit mehreren Betreibern).
Wo erforderlich, zusätzliche Maßnahmen (Markierung von Stellplätzen, Parkverbo-
te, Einbahnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche), um bequeme und sichere Nut z-
barkeit der Gehwege für alle Personengruppen zu sichern.
(Hinweis: ob Parkstände grundsätzlich oder nur im Einzelfall markiert werden und
in welchen Fällen Parken auf dem Gehweg legalisiert werden kann, soll am prakt i-
schen Beispiel der Modellquartiere geprüft werden.)
Bewirtschaftungszeiträume ausgedehnt (ca. 8 bis 20 Uhr, Anpassung an örtliche
Verhältnisse) und nach möglichst einheitlichem Schema.
(Hinweis: für Anwohner, Expressgut- und Paketdienste (KEP), Sozialdienste sollen
in den Quartieren Kurzparkzonen eingerichtet werden.)
Höchstparkdauern von 1 oder 2 Stunden im Umfeld von Einzelhandel und Dienst-
leistung mit Kundenverkehr; konkrete Dauer abgestimmt auf Nutzungen vor Ort;
sonst: keine Höchstparkdauer.
Drei Gebührenzonen (Kernstadt / Hbf, Gebiete mit hohem Parkdruck, Rest).
Gebührenstruktur: Kurzzeittarif, Tagestarif, Wochen- / Monatstarif
(Hinweis: Über den Umgang mit Wochen- / Monatstarif soll konkret in den Quartie-
ren befunden werden.)
Gebührenniveau orientiert an privaten Stellplatzgebühren /-mieten
(Hinweis: die Einführung einer Zweckbindung der Parkgebühreneinnahmen für
Verbesserungen der Parkraumsituation soll geprüft werden.)
Erleichterungen für Bewohner (Bewohnerparken nach § 45 StVO oder bevorzugt,
falls rechtssicher anwendbar, nach § 46 StVO) und für Wirtschaftsverkehr (Hand-
werker, Sozialdienste, Paketdienstleister Handwerker-Parkausweis)
(Hinweise: Im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen für Kurier-, Express-
gut- und Paketdienste (KEP) und anderen Dienstleistern soll nach Möglichkeiten
gesucht werden, deren häufig behindernde Parkweisen einzudämmen bzw. den
wirtschaftlichen Vorteil, den diese aus dem Parkverhalten ziehen, bei der Beme s-
sung der Gebühren für Ausnahmegenehmigungen zu berücksichtigen.
Bei der Bemessung der Parkgebühren sowie der Gebührenhöhe für Ausnahmeg e-
nehmigungen für die Bewohner soll das allgemein bereits hohe Mietpreisniveau b e-
rücksichtigt werden.
Bei Ausnahmeregelungen sind Berufsschüler zu berücksichtigen und die Mitnahme
von Dienstfahrzeugen an den Wohnort (z.B. bei Handwerkern) zu ermöglichen. Der
„Handwerkerblock“ wird beibehalten.)
Einheitliche Bewirtschaftung durch Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft
(Hinweis: Die konkreten Modalitäten einer Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft,
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insbesondere die Finanzierung und die Kontrolle durch die städtischen Gremien,
sind noch zu entwickeln.)
Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung
Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung zu integrierten Mobilitätsdienst-
leistungen
(Hinweis: Denkbar sind integrierte Mobilitätskarten für Bewohner, die eine Bewoh-
nerparkberechtigung, ein ÖPNV-Dauerticket und weitere Mobilitätsdienstleistungen
umfassen)
Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Zum weiteren Vorgehen werden folgende Schritte vorgeschlagen:
Die Leitlinien des Eckpunktepapiers werden in den zwei Modellquartieren angewen-
det und es werden konkrete Vorschläge zur Bewirtschaftung dort entwickelt. B e-
standteil dieses Planungsprozesses sind zeitnah durchzuführende Bürgerveransta l-
tungen in beiden Quartieren, in der die Ergebnisse der Analysen vorgestellt und
gemeinsam mit den Bürgern Lösungsansätze erarbeitet werden.
Zur Evaluierung der Folgen einer damit einhergehenden evtl. Parkraumverknappung
wurden die Effekte auf den ruhenden Verkehr im Bereich der östlichen Innenstadt
während der Sperrung des Mercksplatzes Ost (Instandsetzung der Fläche als Park-
platz) durch Erhebungen und Beobachtungen systematisch erfasst.
Es werden Vorschläge in 2015 für eine Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft und
deren Organisation, Aufgaben, Befugnisse und erforderliche Ausstattung entwickelt.
In Zusammenarbeit mit Mobilitätsdienstleistern wie der DADINA, der HEAG Mobilo,
der ivm, Parkhausbetreibern und dem RMV werden integrierte Mobilitätsdienstleis-
tungen unter Einbeziehung des Parkens entwickelt.
Um die Parkraumbewirtschaftung über die beiden Pilotquartiere implementieren zu können,
sind Planungsmittel und eine Stelle (s. Stellenplan) erforderlich. Die Planungsmittel sind für
die quartierbezogene Konzepterstellung, Markierung und Beschilderung und Planung er-
gänzender baulicher Maßnahmen erforderlich (d. h. Umsetzungsmittel).
Die Kosten können über die erwarteten Einnahmen kompensiert werden, sind jedoch in Hö-
he von 120.000,00 Euro vorzufinanzieren (Parkraumbewirtschaftung).
Die Parkraumbewirtschaftung wird auch in der Fortschreibung der Verkehrsentwicklung s-
planung (VEP) thematisiert werden. Zur Evaluierung des VEP wird spätestens Anfang 2015
eine Magistratsvorlage vorgelegt.
Darmstadt, 14.11.2014
III-66/4-St-Wg
Nst. 2833
Der Dezernent I Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Jochen Partsch Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 1
18400 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10.1
III 66
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0386
Magistratsbeschluss -Nr.
574
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Parkraumbewirtschaftung Darmstadt
Vorlage vom: 14.11.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zum Sachstand des Parkraumbewirtschaftungskonzepts
und zur Arbeit des Parkbeirats zur Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu, in zwei Modellquartieren die
entwickelten Eckpunkte zur Parkraumbewirtschaftung unter E inbeziehung der
Bürgerinnen und Bürger beispielhaft umzusetzen.
3. Der Magistrat stimmt dem Vorschlag zu, Organisationsmodelle für eine zu gründende
Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft sowie für die Einrichtung integrierter
Mobilitätsdienstleistungen im Zusa mmenhang mit Parken zu prüfen.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. November 2014
Hintergrund und Anlass
Der öffentliche Raum wird zunehmend mehr beansprucht. Eine Ordnung ist unabdingbar.
Das Management des Parkraums stellt e in zentrales Instrument der kommunalen
Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik dar. Menge, Art und Ort der Parkraumbereitstellung
durch Private und durch die öffentliche Hand nehmen unter anderem Einfluss
auf die Erreichbarkeit und damit auch die Attraktiv ität einer Stadt und ihrer einzelnen
Ziele,
auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohner und Besucher sowie
auf das Straßenbild und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für andere
Nutzergruppen, und damit wiederum auf die Attraktivität einer Stadt.
Konflikte im Themenfeld Parkraum entstehen insbesondere durch den Wunsch von
Kraftfahrzeugnutzern, ihr Kraftfahrzeug zielnah und kostenfrei, zumindest aber zu geringen
Kosten, abstellen zu können einerseits und durch die Begrenztheit des verfügbaren
Parkraums, die Aufwände für seine Bereitstellung sowie die Konkurrenz zwischen ruhendem
Verkehr und anderen Nutzungen des Öffentlichen Raums (fließender Verkehr zu Fuß, mit
Fahrrädern und Kraftfahrzeugen, Aufenthalt, Erholung, ...) andererseits. So beeinträchtigt
beispielsweise vielerorts das regelwidrige Parken auf Gehwegen die Sicherheit von Zu -Fuß-
Gehenden, auch auf ausgewiesenen Schulwegen.
In der Vergangenheit haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits Beschlüsse zum The ma Parkraummanagement
gefasst, die in der Folgezeit jedoch nur teilweise umgesetzt werden konnten. Im
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2005 wurde das Parkraummanagement in ein verkehrliches
Gesamtkonzept eingebe ttet. Die im VEP beschlossenen Zielvorgaben zum Ruhenden Verkehr
umfassen insbesondere folgende Punkte:
Ausweitung Parkraumbewirtschaftung im citynahen Umfeld
Bewohnerparken in Bereichen mit Nutzungskonkurrenzen
Aufbau eines Parkleitsystems
Gebührenstaffelung für die Benutzung der Parkhäuser
Abbau von Gehwegparken
Zur Umsetzung dieser allgemein formulierten Strategien erarbeitet die Fachverwaltung seit
2012 ein Parkraummanagementkonzept. 2013 wurde angesichts der öffentlichen Diskussion
um das Thema Parken ein Parkbeirat eingerichtet.
Parkraumbewirts chaftungskonzept Vorgehen und Sachstand
Aufgabe des Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist es, ein schlüssiges und
umsetzungsfäh iges Bewirtschaftungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu
entwickeln. Mit Hilfe der Parkraumbewirtschaftung sollen dab ei folgende Ziele von Stadt - und
Verkehrsentwic klung erreicht werden:
- 5 -
Verbesserung der Parkraumsituation für Anwohner, insbesondere in den
innenstadtnahen Quartieren mit relevantem Fremdparkanteil.
Sicherung der Erreichbarkeit der relevanten Ziele für Be sucher, Kunden und
Lieferanten.
Unterstützung einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund (Zu -Fuß-Gehen,
Fahrrad, ÖPNV, CarSharing, Fahrgemeinschaften).
Verbesserung der Situation für Zu -Fuß-Gehende durch systematisches Unterbinden
behindernden Parke ns auf Fußwegen.
Sachgerechte Kostenbeteiligung der Nutznießer an der Bereitstellung von Parkraum.
Als Grundlage für das Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurden zum einen die Leitlinien
des Verkehrsentwicklungsplans herangezogen. Zum anderen wurde der a ktuelle
Erkenntnisstand zum Parkraummanagement in Verkehrswissenschaft und kommunaler
Praxis ermittelt. Dabei zeigte sich unter anderem, dass derzeit nach einer längeren Pause
etliche Großstädte in der Rhein -Main-Region das Thema Parkraummanagement wieder
forciert behandeln, d arunter Frankfurt (Main), Hanau, Mainz und Offenbach.
Aufbauend auf diesen Grundlagen wurden „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“
formuliert, die den stadtweiten Rahmen für die konkrete Umsetzung bilden sollen. Bei der
verwaltungsinternen Diskussion und Abstimmung dieser Eckpunkte erwies sich, dass
a) vor einer Festlegung auf die Eckpunkte deren praktische Umsetzung modelhaft
erprobt werden sollte, um eventuelle Umsetzungshemmnisse von vornherein
berücksichtigen zu können und
b) der engere City-Bereich einer eigenen Konzeption bedarf, da einerseits dort die in
privater Hand befindlichen Parkhäuser und Tiefgaragen die Parkraumsituation
dominieren und daher eine Abstimmung mit den Betreibern erforderlich ist, und da
andererseits hier auch d as komplexe Thema Parkleitsystem zusätzlich zu behandeln
sein wird.
Als Test-Quartiere für die praktische Umsetzung der „Eckpunkte“ wurden das Johannesviertel
und Teile von Kapellplatz - und Woogsviertel (umgrenzende Straßen: Landgraf -Georg-Straße –
Holzstraße – Nieder-Ramstädter Straße – Heinrichstraße – Beckstraße) ausgewählt, da hier
Parkraumprobleme bestehen. Für diese beiden Quartiere wurden zunächst das
Parkraumangebot im öffentlichen Raum und - soweit möglich - im privaten Raum erfasst
und Erhebungen zur Parkraumnachfrage durch Anwohner und „Fremdparker“ durchgeführt.
Als wesentliche Analyseergebnisse und Folgerungen zum weiteren Vorgehen wird im
zugehörigen Untersuchungsbericht Folgendes festgehalten:
Das Parkraumangebot liegt in den beiden Quarti eren bei 0,72 (Kapellplatz - /
Woogsviertel) bzw. 0,49 (Johannesviertel) Abstellplätzen pro Einwohner. Das
umfangreiche Angebot im Kapellplatz - / Woogsviertel ist mit der dort hohen Dichte an
öffentlichen Einrichtungen zu erklären sowie mit den vorhandenen
Großparkierungsanlagen, die auch zur Deckung der Parkraumnachfrage der
- 6 -
Innenstadt bzw. der nördlich anschli eßenden Quartiere beitragen.
Der Anteil des öffentlichen, im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Darmstadt
stehenden Parkraums am gesamten Stell platzangebot macht im Kapellplatz -
/Woogsviertel 50 %, im Johannesviertel 40 % aus. Die Möglichkeit, diesen
öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften und damit den Ruhenden Verkehr
strategisch zu gestalten, wird bisher kaum genutzt. So stehen beispielswei se im
Kapellplatz- / Woogsviertel auch in unmittelbarer Innenstadtnähe kostenlose und
zeitlich unbeschränkt nutzbare Parkplätze zur Verfügung und im Johannesviertel
findet nahezu keine Bewirtschaftung statt.
Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist i n beiden Quartieren sowohl nachts
(nur Bewohner) als auch tagsüber (Bewohner und „Fremdparker“/ Tagesbesucher)
ausgesprochen hoch. Das Parkraumangebot ist im Kapellplatz - / Woogsviertel
überwiegend voll ausgelastet, im Johannesviertel überlastet.
Tagsüber machen Fremdparker 57 % (Kapellplatz - / Woogsviertel) bzw. 39 %
(Johannesviertel) der Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum aus. Diese
Anteile lassen es als sinnvoll und wirksam erscheinen, die Nachfrage über
Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beeinflus sen.
Plausibilitätsbetrachtungen lassen darauf schließen, dass das Stellplatzangebot im
privaten Raum auch nachts, zur Zeit der höchsten Nachfrage durch Bewohner, noch
freie Kapazitäten aufweist: im Kapellplatz - / Woogsviertel in einer Größenordnung von
zwei Drittel, im Johannesviertel von zwei Fünftel des Angebots. Mögliche
Erklärungsansätze sind Ineffizienzen bei der Nutzung privater Stellflächen, da jeweils
nur ein begrenzter Nutzerkreis Zugang zu den Flächen hat, aber auch die mangelnde
Bereitschaft von Quartierbewohnern, private Stellflächen zu mieten oder auch nur sie
tatsächlich zu nutzen. Vertiefende Betrachtungen, um die angestellten
Plausibilität süberlegungen zu überprüfen und deren Ergebnisse zu erklären,
erscheinen dennoch unverzichtbar.
In beiden Quartieren wird in nicht hinnehmbarem Maße falsch und behindernd
geparkt. Im Kapellplatz - / Woogsviertel tritt behinderndes Gehwegparken besonders
häufig auf. Im Johannesviertel sind von behinderndem Gehwegparken nur einzelne
Straßenabschnitte betroffe n, Parken im Bereich von Halteverboten sowie in
Kreuzungs- und Einmündungsbereichen spielt hier aber zusätzlich eine nennenswerte
Rolle.
Summa summarum stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen
Parkraums und – damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und
verkehrsgefährdendes Parken in beiden Quartieren Probleme dar, die im Sinne einer
funktionierenden Verkehrsentwicklung einer Lösung zugeführt werden müssen. Ein striktes
Unterbinden regelwidrigen Parkens durch bauliche Maßnahmen und/oder verschärfte
Kontrollen erscheint wenig erfolgversprechend, da dadurch das ohnehin nicht
nachfragegerechte Abstellplatzangebot weiter verringert würde. Als grundlegende
Lösungsansätze sollten daher im weiteren Projektverlauf insbesondere folgende Punkte
einzeln und in Kombination miteinander geprüft werden:
Reduzierung der Parkraumnachfrage
- 7 -
o von Fremdparkern durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite
Bewirtschaftungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum,
o von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw.
Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch
o Neuorganisation das Straßenraums,
o Schaffung neuer Parkierungsanlagen,
o effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen.
Da das künftige Parkraummanagement in bestehende Strukturen und Alltagsgewohnheiten
eingreift, erscheint eine Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen – insbesondere der
Bewohner, aber auch der Tagesbesucher der Quartiere (Kunden, Beschäftigte,…) – an der
Lösungsfindung unerlässlich.
Die wesentlichen Inhalte der „Eckpunkte“ in der im Parkbeirat diskutierten Form und das
geplante weitere Vorgehen bezüglich des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind weiter unten
dargestellt.
Parkbeirat
Die Einrichtung eines Parkbeirats wurde am 12. September 2013 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Zu Zusammensetzung, Aufgaben und
Arbeitsweisen des Parkbeirats wird auf die Vorlage 2013/0103, vom 30.04.2013 verwiesen.
Der Parkbeirat hat bislang drei Mal getagt und sich dabei inhaltlich insbesondere mit
folgenden Themen befasst:
1. Sitzung, 27. September 2013
Konstituierung des Parkbeirats und Vereinbarung einer Geschäftsordnung.
Fachliche Einführung zum aktuellen Stand des Parkraummanagements in Städten
durch Prof. Christoph Hupfer, Hochschule Karlsruhe.
Bericht zum Sachstand der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt.
Aussprache zu fachlicher Einführung und Bericht.
2. Sitzung, 6. Dezember 2013
Vorstellung der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ und erste Aussprache
hierzu.
Vorstellung der Analyseergebnisse aus dem Modellquartier Kapellplatz- /
Woogsviertel
3. Sitzung, 28. Februar 2014
Diskussion der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“
Der Parkbeirat stimmt abschließend dem Eckpunktepapier zur
Parkraumbewirtschaftung zu (siehe folgender Abschnitt) und empfiehlt dem
Magistrat, diese für die konkrete Planung der Bewirtschaftung in den beiden
Modellquartieren zu Grunde zu legen.
Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung
Der Parkbeirat hat den folgenden Eckpunkten der Parkraumbewirtschaftung zugestimmt:
- 8 -
Sukzessive flächendeckende Bewirtschaftung des gesamten öffentlichen
Straßenraums; Quartiere ohne nennenswerten Parkdruck bleiben bis auf Weiteres
ausgespart.
Vorgehen von innen (höchster Parkdruck) nach außen.
(Hinweis: dies steht der Befassung punktueller Parkprobleme in Quartieren, die bei
dem systematischen Vorgehen erst später behandelt werden, nicht entgegen.)
Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen, wo erforderlich
Einzelbeschilderung.
(Hinweis: wichtig sind die gute Erkennbarkeit und Begreifbarkeit)
Entrichtung der Parkgebühren über Parkscheinautomaten oder Mobilfunkparken
( regionale Plattform mit mehreren Betreibern).
Wo erforderlich, zusätzliche Maßnahmen (Markierung von Stellplätzen,
Parkverbote, Einbahnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche), um bequeme und
sichere Nutzbarkeit der Gehwege für alle Personengruppen zu sichern.
(Hinweis: ob Parkstände grundsätzlich oder nur im Einzelfall markiert werden und
in welchen Fällen Parken auf dem Gehweg legalisiert werden kann, soll am
praktischen Beispiel der Modellquartiere geprüft werden.)
Bewirtschaftungszeiträume ausgedehnt (ca. 8 bis 20 Uhr, Anpassung an örtliche
Verhältnisse) und nach möglichst einheitlichem Schema.
(Hinweis: für Anwohner, Expressgut- und Paketdienste (KEP), Sozialdienste sollen
in den Quartieren Kurzparkzonen eingerichtet werden.)
Höchstparkdauern von 1 oder 2 Stunden im Umfeld von Einzelhandel und
Dienstleistung mit Kundenverkehr; konkrete Dauer abgestimmt auf Nutzungen vor
Ort; sonst: keine Höchstparkdauer.
Drei Gebührenzonen (Kernstadt / Hbf, Gebiete mit hohem Parkdruck, Rest).
Gebührenstruktur: Kurzzeittarif, Tagestarif, Wochen- / Monatstarif
(Hinweis: Über den Umgang mit Wochen- / Monatstarif soll konkret in den
Quartieren befunden werden.)
Gebührenniveau orientiert an privaten Stellplatzgebühren /-mieten
(Hinweis: die Einführung einer Zweckbindung der Parkgebühreneinnahmen für
Verbesserungen der Parkraumsituation soll geprüft werden.)
Erleichterungen für Bewohner (Bewohnerparken nach § 45 StVO oder bevorzugt,
falls rechtssicher anwendbar, nach § 46 StVO) und für Wirtschaftsverkehr
(Handwerker, Sozialdienste, Paketdienstleister Handwerker-Parkausweis)
(Hinweise: Im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen für Kurier-,
Expressgut- und Paketdienste (KEP) und anderen Dienstleistern soll nach
Möglichkeiten gesucht werden, deren häufig behindernde Parkweisen
einzudämmen bzw. den wirtschaftlichen Vorteil, den diese aus dem Parkverhalten
ziehen, bei der Bemessung der Gebühren für Ausnahmegenehmigungen zu
berücksichtigen.
Bei der Bemessung der Parkgebühren sowie der Gebührenhöhe für
Ausnahmegenehmigungen für die Bewohner soll das allgemein bereits hohe
Mietpreisniveau berücksichtigt werden.
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Bei Ausnahmeregelungen sind Berufsschüler zu berücksichtigen und die Mitnahme
von Dienstfahrzeugen an den Wohnort (z.B. bei Handwerkern) zu ermöglichen. Der
„Handwerkerblock“ wird beibehalten.)
Einheitliche Bewirtschaftung durch Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft
(Hinweis: Die konkreten Modalitäten einer Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft,
insbesondere die Finanzierung und die Kontrolle durch die städtischen Gremien,
sind noch zu entwickeln.)
Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung
Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung zu integrierten
Mobilitätsdienstleistungen
(Hinweis: Denkbar sind integrierte Mobilitätskarten für Bewohner, die eine
Bewohnerparkberechtigung, ein ÖPNV-Dauerticket und weitere
Mobilitätsdienstleistungen umfassen)
Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Zum weiteren Vorgehen werden folgende Schritte vorgeschlagen:
Die Leitlinien des Eckpunktepapiers werden in den zwei Modellquartieren
angewendet und es werden konkrete Vorschläge zur Bewirtschaftung dort
entwickelt. Bestandteil dieses Planungsprozesses sind zeitnah durchzuführende
Bürgerveranstaltungen in beiden Quartieren, in der die Ergebnisse der Analysen
vorgestellt und gemeinsam mit den Bürgern Lösungsansätze erarbeitet werden.
Zur Evaluierung der Folgen einer damit einhergehenden evtl. Parkraumverknappung
wurden die Effekte auf den ruhenden Verkehr im Bereich der östlichen Innenstadt
während der Sperrung des Mercksplatzes Ost (Instandsetzung der Fläche als
Parkplatz) durch Erhebungen und Beobachtungen systematisch erfasst.
Es werden Vorschläge in 2015 für eine Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft und
deren Organisation, Aufgaben, Befugnisse und erforderliche Ausstattung entwickelt.
In Zusammenarbeit mit Mobilitätsdienstleistern wie der DADINA, der HEAG Mobilo,
der ivm, Parkhausbetreibern und dem RMV werden integrierte
Mobilitätsdienstleistungen unter Einbeziehung des Parkens entwickelt.
Um die Parkraumbewirtschaftung über die beiden Pilotquartiere implementieren zu können,
sind Planungsmittel und eine Stelle (s. Stellenplan) erforderlich. Die Planungsmittel sind für
die quartierbezogene Konzepterstellung, Markierung und Beschilderung und Planung
ergänzender baulicher Maßnahmen erforderlich (d. h. Umsetzungsmittel).
Die Kosten können über die erwarteten Einnahmen kompensiert werden, sind jedoch in
Höhe von 120.000,00 Euro vorzufinanzieren (Parkraumbewirtschaftung).
Die Parkraumbewirtschaftung wird auch in der Fortschreibung der
Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) thematisiert werden. Zur Evaluierung des VEP wird
spätestens Anfang 2015 eine Magistratsvorlage vorgelegt.
Darmstadt, 14.11.2014
III-66/4-St-Wg
Nst. 2833
Der Dezernent I Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Jochen Partsch Cornelia Zuschke André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 2
564 Zeichen
Punkt 6: Parkraumbewirtschaftung Darmstadt (V-Nr. 2014/0386) Stadtve. Hübscher-Paul (Fraktion Die Linke.) bittet, die Punkte 2 und 3 getrennt abzustimmen. Der Ausschuss nimmt von Punkt 1. der Vorlage Kenntnis. Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2. der Vorlage zuzustimmen. Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP, bei Stimmenthaltung der Fraktion UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3. der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
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Punkt 5: Parkraumbewirtschaftung Darmstadt (V-Nr. 2014/0386) Für die Punkte 2 und 3 beantragt Stadtve. Hübscher-Paul (Fraktion Die Linke.) getrennte Abstimmung. Der Ausschuss nimmt Punkt 1 des Beschlussvorschlages zur Kenntnis. Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2. zuzustimmen. Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und Die Linke., empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3. zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Orte (6)
- Holzstraße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Heinrichstraße
- Beckstraße
- Kapellplatz
- Landgraf-Georg-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0386
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.11.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00