Mandari Insight

2014/0386

Parkraumbewirtschaftung Darmstadt

Magistratsvorlage 14.11.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2014/0386

222.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

17.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

17.5 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

17.5 KB · application/pdf

Ansehen

2014/0386

18431 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0386 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung Darmstadt  
 
Vorlage vom: 14.11.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat  nimmt den Bericht zum Sachstand des Parkraumbewirtschaftungskonzepts 
und zur Arbeit des Parkbeirats zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu, in zwei Modellquartieren die 
entwickelten Eckpunkte zur Parkraumbewirtschaftung unter E inbeziehung der Bürgeri n-
nen und Bürger beispielhaft umzusetzen.  
3. Der Magistrat stimmt dem Vorschlag zu, Organisationsmodelle für eine zu gründende 
Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft sowie für die Einrichtung integrierter Mobilität s-
dienstleistungen im Zusa mmenhang mit Parken zu prüfen.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. November 2014 
 
 
Hintergrund und Anlass  
 
Der öffentliche Raum wird zunehmend mehr beansprucht. Eine Ordnung ist unabdingbar.  
 
Das Management des Parkraums stellt ein zentrales Instrument der kommunalen Stadten t-
wicklungs- und Verkehrspolitik dar. Menge, Art und Ort der Parkraumbereitstellung durch 
Private und durch die öffentliche Hand nehmen unter anderem Einfluss  
 
 auf die Erreichbarkeit und damit auch die Attraktivität einer Stadt und ihrer einzelnen 
Ziele, 
 auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohner und Be sucher sowie 
 auf das Straßenbild und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für andere Nutze r-
gruppen, und damit wiederum auf die Attraktivität einer Stadt.  
 
Konflikte im Themenfeld Parkraum entstehen insbesondere durch den Wunsch von Kraftfah r-
zeugnutzern, ihr Kraftfahrzeug zielnah und kostenfrei, zumindest aber zu geringen Kosten, 
abstellen zu können einerseits und durch die Begrenztheit des verfügbaren Parkraums, die 
Aufwände für seine Bereitstellung sowie die Konkurrenz zwischen ruhendem Verkehr und 
anderen Nutzungen des Öffentlichen Raums (fließender Verkehr zu Fuß, mit Fahrrädern und 
Kraftfahrzeugen, Aufenthalt, Erholung, ...) andererseits. So beeinträchtigt beispielsweise 
vielerorts das regelwidrige Parken auf Gehwegen die Sicherheit von Zu -Fuß-Gehenden, auch 
auf ausgewiesenen Schulwegen.  
 
In der Vergangenheit haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt bereits Beschlüsse zum Thema Parkraummanagement gefasst, die in der 
Folgezeit jedoch nur teilweise umgesetzt werden konnten. Im Verkehrsentwicklungsplan 
(VEP) 2005 wurde das Parkraummanagement in ein verkehrliches Gesamtkonzept eingebe t-
tet. Die im VEP beschlossenen Zielvorgaben zum Ruhenden Verkehr umfassen insbesondere 
folgende Punkte:  
 
 Ausweitung Parkraumbewirtschaftu ng im citynahen Umfeld  
 Bewohnerparken in Bereichen mit Nutzungskonkurrenzen  
 Aufbau eines Parkleitsystems  
 Gebührenstaffelung für die Benutzung der Parkhäuser  
 Abbau von Gehwegparken  
 
Zur Umsetzung dieser allgemein formulierten Strategien erarbeitet die Fachv erwaltung seit 
2012 ein Parkraummanagementkonzept. 2013 wurde angesichts der öffentlichen Diskussion 
um das Thema Parken ein Parkbeirat eingerichtet.  
 
Parkraumbewirtschaftungskonzept Vorgehen und Sachstand  
 
Aufgabe des Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist es, ein schlüssiges und umsetzungsfäh i-
ges Bewirtschaftungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln. Mit Hilfe 
der Parkraumbewirtschaftung sollen dabei folgende Ziele von Stadt - und Verkehrsentwic k-
lung erreicht werden:

- 4 - 
 Verbesserung der Pa rkraumsituation für Anwohner, insbesondere in den innenstad t-
nahen Quartieren mit relevantem Fremdparkanteil.  
 
 Sicherung der Erreichbarkeit der relevanten Ziele für Besucher, Kunden und Liefera n-
ten. 
 
 Unterstützung einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltver bund (Zu-Fuß-Gehen, 
Fahrrad, ÖPNV, CarSharing, Fahrgemeinschaften).  
 
 Verbesserung der Situation für Zu -Fuß-Gehende durch systematisches Unterbinden 
behindernden Parkens auf Fußwegen.  
 
 Sachgerechte Kostenbeteiligung der Nutznießer an der Bereitstellung von Parkraum. 
 
 
Als Grundlage für das Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurden zum einen die Leitlinien 
des Verkehrsentwicklungsplans herangezogen. Zum anderen wurde der aktuelle Erkenntni s-
stand zum Parkraummanagement in Verkehrswissenschaft und kommunaler Prax is ermittelt. 
Dabei zeigte sich unter anderem, dass derzeit nach einer längeren Pause etliche Großstädte 
in der Rhein-Main-Region das Thema Parkraummanagement wieder forciert behandeln, d a-
runter Frankfurt (Main), Hanau, Mainz und Offenbach.  
 
Aufbauend auf diesen Grundlagen wurden „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ form u-
liert, die den stadtweiten Rahmen für die konkrete Umsetzung bilden sollen. Bei der verwa l-
tungsinternen Diskussion und Abstimmung dieser Eckpunkte erwies sich, dass  
 
a) vor einer Festlegung  auf die Eckpunkte deren praktische Umsetzung modelhaft e r-
probt werden sollte, um eventuelle Umsetzungshemmnisse von vornherein berüc k-
sichtigen zu können und  
b) der engere City -Bereich einer eigenen Konzeption bedarf, da einerseits dort die in pr i-
vater Hand b efindlichen Parkhäuser und Tiefgaragen die Parkraumsituation domini e-
ren und daher eine Abstimmung mit den Betreibern erforderlich ist, und da andere r-
seits hier auch das komplexe Thema Parkleitsystem zusätzlich zu behandeln sein 
wird. 
 
Als Test-Quartiere für die praktische Umsetzung der „Eckpunkte“ wurden das Johannesviertel 
und Teile von Kapellplatz - und Woogsviertel (umgrenzende Straßen: Landgraf -Georg-Straße – 
Holzstraße – Nieder-Ramstädter Straße – Heinrichstraße – Beckstraße) ausgewählt, da hier 
Parkraumprobleme bestehen. Für diese beiden Quartiere wurden zunächst das Parkrauma n-
gebot im öffentlichen Raum und - soweit möglich -  im privaten Raum erfasst und Erhebu n-
gen zur Parkraumnachfrage durch Anwohner und „Fremdparker“ durchgeführt.  
 
Als wesentliche An alyseergebnisse und Folgerungen zum weiteren Vorgehen wird im zugeh ö-
rigen Untersuchungsbericht Folgendes festgehalten:  
 
 Das Parkraumangebot liegt in den beiden Quartieren bei 0,72 (Kapellplatz - / Woogs-
viertel) bzw. 0,49 (Johannesviertel) Abstellplätzen pro  Einwohner. Das umfangreiche 
Angebot im Kapellplatz - / Woogsviertel ist mit der dort hohen Dichte an öffentlichen 
Einrichtungen zu erklären sowie mit den vorhandenen Großparkierungsanlagen, die 
auch zur Deckung der Parkraumnachfrage der Innenstadt bzw. der  nördlich anschli e-
ßenden Quartiere beitragen.

- 5 - 
 Der Anteil des öffentlichen, im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Darmstadt 
stehenden Parkraums am gesamten Stellplatzangebot macht im Kapellplatz - 
/Woogsviertel 50 %, im Johannesviertel 40 % aus. Die Mö glichkeit, diesen öffentl i-
chen Straßenraum zu bewirtschaften und damit den Ruhenden Verkehr strategisch zu 
gestalten, wird bisher kaum genutzt. So stehen beispielsweise im Kapellplatz - / 
Woogsviertel auch in unmittelbarer Innenstadtnähe kostenlose und zeit lich unbe-
schränkt nutzbare Parkplätze zur Verfügung und im Johannesviertel findet nahezu 
keine Bewirtschaftung statt.  
 
 Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist in beiden Quartieren sowohl nachts 
(nur Bewohner) als auch tagsüber (Bewohner und „Fremdpar ker“/ Tagesbesucher) 
ausgesprochen hoch. Das Parkraumangebot ist im Kapellplatz - / Woogsviertel übe r-
wiegend voll ausgelastet, im Johannesviertel überlastet.  
 
 Tagsüber machen Fremdparker 57 % (Kapellplatz - / Woogsviertel) bzw. 39 % (Joha n-
nesviertel) der Par kraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum aus. Diese Anteile 
lassen es als sinnvoll und wirksam erscheinen, die Nachfrage über Bewirtscha f-
tungsmaßnahmen zu beeinflussen.  
 
 Plausibilitätsbetrachtungen lassen darauf schließen, das s das Stellplatzangebot im 
privaten Raum auch nachts, zur Zeit der höchsten Nachfrage durch Bewohner, noch 
freie Kapazitäten aufweist: im Kapellplatz - / Woogsviertel in einer Größenordnung von 
zwei Drittel, im Johannesviertel von zwei Fünftel des Angebots. Mögliche Erklärung s-
ansätze sind Ineffizienzen bei der Nutzung privater Stellflächen, da jeweils nur ein 
begrenzter Nutzerkreis Zugang zu den Flächen hat, aber auch die mangelnde Berei t-
schaft von Quartierbewohnern, private Stellflächen zu mieten oder auch nur sie ta t-
sächlich zu nutze n. Vertiefende Betrachtungen, um die angestellten Plausibilität s-
überlegungen zu überprüfen und deren Ergebnisse zu erklären, erscheinen dennoch 
unverzichtbar.  
 
 In beiden Quartieren wird in nicht hinnehmbarem Maße falsch und behindernd g e-
parkt. Im Kapellpla tz- / Woogsviertel tritt behinderndes Gehwegparken besonders 
häufig auf. Im Johannesviertel sind von behinderndem Gehwegparken nur einzelne 
Straßenabschnitte betroffen, Parken im Bereich von Halteverboten sowie in Kre u-
zungs- und Einmündungsbereichen spielt  hier aber zusätzlich eine nennenswerte Ro l-
le. 
 
Summa summarum stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen 
Parkraums und – damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und verkehrsge-
fährdendes Parken in beiden Quartieren Probleme dar, die im Sinne einer funktionierenden 
Verkehrsentwicklung einer Lösung zugeführt werden müssen. Ein striktes Unterbinden r e-
gelwidrigen Parkens durch bauliche Maßnahmen und/oder verschärfte Kontrollen erscheint 
wenig erfolgversprechend, da dadurch das ohnehin nicht nachfragegerechte Abstellplatz-
angebot weiter verringert würde. Als grundlegende Lösungsansätze sollten daher im weit e-
ren Projektverlauf insbesondere folgende Punkte einzeln und in Kombination miteinander 
geprüft werden: 
 
 Reduzierung der Parkraumnachfrage  
o von Fremdparkern durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite Bewirt-
schaftungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, 
o von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw.

- 6 - 
 
 Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch 
o Neuorganisation das Straßenraums, 
o Schaffung neuer Parkierungsanlagen, 
o effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen. 
Da das künftige Parkraummanagement in bestehende Strukturen und Alltagsgewohnheiten 
eingreift, erscheint eine Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen – insbesondere der Be-
wohner, aber auch der Tagesbesucher der Quartiere (Kunden, Beschäftigte,…) – an der Lö-
sungsfindung unerlässlich. 
 
Die wesentlichen Inhalte der „Eckpunkte“ in der im Parkbeirat diskutierten Form und das ge-
plante weitere Vorgehen bezüglich des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind weiter unten 
dargestellt. 
 
Parkbeirat 
Die Einrichtung eines Parkbeirats wurde am 12. September 2013 durch die Stadtverordnete n-
versammlung beschlossen. Zu Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweisen des Parkbei-
rats wird auf die Vorlage 2013/0103, vom 30.04.2013 verwiesen. 
 
Der Parkbeirat hat bislang drei Mal getagt und sich dabei inhaltlich insbesondere mit folge n-
den Themen befasst: 
 
1. Sitzung, 27. September 2013 
 Konstituierung des Parkbeirats und Vereinbarung einer Geschäftsordnung. 
 Fachliche Einführung zum aktuellen Stand des Parkraummanagements in Städten 
durch Prof. Christoph Hupfer, Hochschule Karlsruhe. 
 Bericht zum Sachstand der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt. 
 Aussprache zu fachlicher Einführung und Bericht. 
2. Sitzung, 6. Dezember 2013 
 Vorstellung der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ und erste Aussprache 
hierzu. 
 Vorstellung der Analyseergebnisse aus dem Modellquartier Kapellplatz- / Woogs-
viertel 
3. Sitzung, 28. Februar 2014 
 Diskussion der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ 
Der Parkbeirat stimmt abschließend dem Eckpunktepapier zur Parkraumbewirt-
schaftung zu (siehe folgender Abschnitt) und empfiehlt dem Magistrat, diese für die 
konkrete Planung der Bewirtschaftung in den beiden Modellquartieren zu Grunde 
zu legen. 
Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung 
 
Der Parkbeirat hat den folgenden Eckpunkten der Parkraumbewirtschaftung zugestimmt:  
 Sukzessive flächendeckende Bewirtschaftung des gesamten öffentlichen Straßen-
raums; Quartiere ohne nennenswerten Parkdruck bleiben bis auf Weiteres ausge-
spart.

- 7 - 
 Vorgehen von innen (höchster Parkdruck) nach außen.  
(Hinweis: dies steht der Befassung punktueller Parkprobleme in Quartieren, die bei 
dem systematischen Vorgehen erst später behandelt werden, nicht entgegen.) 
 Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen, wo erforderlich Einzelbeschilde-
rung. 
(Hinweis: wichtig sind die gute Erkennbarkeit und Begreifbarkeit) 
 Entrichtung der Parkgebühren über Parkscheinautomaten oder Mobilfunkparken 
( regionale Plattform mit mehreren Betreibern). 
 Wo erforderlich, zusätzliche Maßnahmen (Markierung von Stellplätzen, Parkverbo-
te, Einbahnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche), um bequeme und sichere Nut z-
barkeit der Gehwege für alle Personengruppen zu sichern. 
(Hinweis: ob Parkstände grundsätzlich oder nur im Einzelfall markiert werden und 
in welchen Fällen Parken auf dem Gehweg legalisiert werden kann, soll am prakt i-
schen Beispiel der Modellquartiere geprüft werden.) 
 Bewirtschaftungszeiträume ausgedehnt (ca. 8 bis 20 Uhr, Anpassung an örtliche 
Verhältnisse) und nach möglichst einheitlichem Schema. 
(Hinweis: für Anwohner, Expressgut- und Paketdienste (KEP), Sozialdienste sollen 
in den Quartieren Kurzparkzonen eingerichtet werden.) 
 Höchstparkdauern von 1 oder 2 Stunden im Umfeld von Einzelhandel und Dienst-
leistung mit Kundenverkehr; konkrete Dauer abgestimmt auf Nutzungen vor Ort; 
sonst: keine Höchstparkdauer. 
 Drei Gebührenzonen (Kernstadt / Hbf, Gebiete mit hohem Parkdruck, Rest). 
 Gebührenstruktur: Kurzzeittarif, Tagestarif, Wochen- / Monatstarif 
(Hinweis: Über den Umgang mit Wochen- / Monatstarif soll konkret in den Quartie-
ren befunden werden.) 
 Gebührenniveau orientiert an privaten Stellplatzgebühren /-mieten  
(Hinweis: die Einführung einer Zweckbindung der Parkgebühreneinnahmen für 
Verbesserungen der Parkraumsituation soll geprüft werden.) 
 Erleichterungen für Bewohner (Bewohnerparken nach § 45 StVO oder bevorzugt, 
falls rechtssicher anwendbar, nach § 46 StVO) und für Wirtschaftsverkehr (Hand-
werker, Sozialdienste, Paketdienstleister  Handwerker-Parkausweis) 
(Hinweise: Im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen für Kurier-, Express-
gut- und Paketdienste (KEP) und anderen Dienstleistern soll nach Möglichkeiten 
gesucht werden, deren häufig behindernde Parkweisen einzudämmen bzw. den 
wirtschaftlichen Vorteil, den diese aus dem Parkverhalten ziehen, bei der Beme s-
sung der Gebühren für Ausnahmegenehmigungen zu berücksichtigen. 
 
 Bei der Bemessung der Parkgebühren sowie der Gebührenhöhe für Ausnahmeg e-
nehmigungen für die Bewohner soll das allgemein bereits hohe Mietpreisniveau b e-
rücksichtigt werden. 
 Bei Ausnahmeregelungen sind Berufsschüler zu berücksichtigen und die Mitnahme 
von Dienstfahrzeugen an den Wohnort (z.B. bei Handwerkern) zu ermöglichen. Der 
„Handwerkerblock“ wird beibehalten.) 
 Einheitliche Bewirtschaftung durch Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft 
(Hinweis: Die konkreten Modalitäten einer Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft,

- 8 - 
insbesondere die Finanzierung und die Kontrolle durch die städtischen Gremien, 
sind noch zu entwickeln.) 
 Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung 
 Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung zu integrierten Mobilitätsdienst-
leistungen 
(Hinweis: Denkbar sind integrierte Mobilitätskarten für Bewohner, die eine Bewoh-
nerparkberechtigung, ein ÖPNV-Dauerticket und weitere Mobilitätsdienstleistungen 
umfassen) 
Vorschlag zum weiteren Vorgehen 
Zum weiteren Vorgehen werden folgende Schritte vorgeschlagen: 
 Die Leitlinien des Eckpunktepapiers werden in den zwei Modellquartieren angewen-
det und es werden konkrete Vorschläge zur Bewirtschaftung dort entwickelt. B e-
standteil dieses Planungsprozesses sind zeitnah durchzuführende Bürgerveransta l-
tungen in beiden Quartieren, in der die Ergebnisse der Analysen vorgestellt und 
gemeinsam mit den Bürgern Lösungsansätze erarbeitet werden. 
Zur Evaluierung der Folgen einer damit einhergehenden evtl. Parkraumverknappung 
wurden die Effekte auf den ruhenden Verkehr im Bereich der östlichen Innenstadt 
während der Sperrung des Mercksplatzes Ost (Instandsetzung der Fläche als Park-
platz) durch Erhebungen und Beobachtungen systematisch erfasst. 
 
 Es werden Vorschläge in 2015 für eine Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft und 
deren Organisation, Aufgaben, Befugnisse und erforderliche Ausstattung entwickelt. 
 
 In Zusammenarbeit mit Mobilitätsdienstleistern wie der DADINA, der HEAG Mobilo, 
der ivm, Parkhausbetreibern und dem RMV werden integrierte Mobilitätsdienstleis-
tungen unter Einbeziehung des Parkens entwickelt. 
 
Um die Parkraumbewirtschaftung über die beiden Pilotquartiere implementieren zu können, 
sind Planungsmittel und eine Stelle (s. Stellenplan) erforderlich. Die Planungsmittel sind für 
die quartierbezogene Konzepterstellung, Markierung und Beschilderung und Planung er-
gänzender baulicher Maßnahmen erforderlich (d. h. Umsetzungsmittel). 
 
Die Kosten können über die erwarteten Einnahmen kompensiert werden, sind jedoch in Hö-
he von 120.000,00 Euro vorzufinanzieren (Parkraumbewirtschaftung). 
 
Die Parkraumbewirtschaftung wird auch in der Fortschreibung der Verkehrsentwicklung s-
planung (VEP) thematisiert werden. Zur Evaluierung des VEP wird spätestens Anfang 2015 
eine Magistratsvorlage vorgelegt. 
 
Darmstadt, 14.11.2014 
III-66/4-St-Wg 
Nst. 2833 
 
 
Der Dezernent I   Die Dezernentin III   Der Dezernent IV 
 
 
Jochen Partsch   Cornelia Zuschke   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadträtin    Stadtkämmerer

anlage 1

18400 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 
III 66 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0386 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
574 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung Darmstadt  
 
Vorlage vom: 14.11.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat  nimmt den Bericht zum Sachstand des Parkraumbewirtschaftungskonzepts 
und zur Arbeit des Parkbeirats zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu, in zwei Modellquartieren die 
entwickelten Eckpunkte zur Parkraumbewirtschaftung unter E inbeziehung der 
Bürgerinnen und Bürger beispielhaft umzusetzen.  
3. Der Magistrat stimmt dem Vorschlag zu, Organisationsmodelle für eine zu gründende 
Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft sowie für die Einrichtung integrierter 
Mobilitätsdienstleistungen im Zusa mmenhang mit Parken zu prüfen.

- 3 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14. November 2014  
 
 
Hintergrund und Anlass  
 
Der öffentliche Raum wird zunehmend mehr beansprucht. Eine Ordnung ist unabdingbar.  
 
Das Management des Parkraums stellt e in zentrales Instrument der kommunalen 
Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik dar. Menge, Art und Ort der Parkraumbereitstellung 
durch Private und durch die öffentliche Hand nehmen unter anderem Einfluss  
 
 auf die Erreichbarkeit und damit auch die Attraktiv ität einer Stadt und ihrer einzelnen 
Ziele, 
 auf die Verkehrsmittelwahl der Bewohner und Besucher sowie  
 auf das Straßenbild und die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums für andere 
Nutzergruppen, und damit wiederum auf die Attraktivität einer Stadt.  
 
Konflikte im Themenfeld Parkraum entstehen insbesondere durch den Wunsch von 
Kraftfahrzeugnutzern, ihr Kraftfahrzeug zielnah und kostenfrei, zumindest aber zu geringen 
Kosten, abstellen zu können einerseits und durch die Begrenztheit des verfügbaren 
Parkraums, die Aufwände für seine Bereitstellung sowie die Konkurrenz zwischen ruhendem 
Verkehr und anderen Nutzungen des Öffentlichen Raums (fließender Verkehr zu Fuß, mit 
Fahrrädern und Kraftfahrzeugen, Aufenthalt, Erholung, ...) andererseits. So beeinträchtigt 
beispielsweise vielerorts das regelwidrige Parken auf Gehwegen die Sicherheit von Zu -Fuß-
Gehenden, auch auf ausgewiesenen Schulwegen.  
 
In der Vergangenheit haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits Beschlüsse zum The ma Parkraummanagement 
gefasst, die in der Folgezeit jedoch nur teilweise umgesetzt werden konnten. Im 
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2005 wurde das Parkraummanagement in ein verkehrliches 
Gesamtkonzept eingebe ttet. Die im VEP beschlossenen Zielvorgaben zum  Ruhenden Verkehr 
umfassen insbesondere folgende Punkte:  
 
 Ausweitung Parkraumbewirtschaftung im citynahen Umfeld  
 Bewohnerparken in Bereichen mit Nutzungskonkurrenzen  
 Aufbau eines Parkleitsystems  
 Gebührenstaffelung für die Benutzung der Parkhäuser  
 Abbau von Gehwegparken 
 
Zur Umsetzung dieser allgemein formulierten Strategien erarbeitet die Fachverwaltung seit 
2012 ein Parkraummanagementkonzept. 2013 wurde angesichts der öffentlichen Diskussion 
um das Thema Parken ein Parkbeirat eingerichtet.  
 
Parkraumbewirts chaftungskonzept Vorgehen und Sachstand  
 
Aufgabe des Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist es, ein schlüssiges und 
umsetzungsfäh iges Bewirtschaftungskonzept für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu 
entwickeln. Mit Hilfe der Parkraumbewirtschaftung sollen dab ei folgende Ziele von Stadt - und 
Verkehrsentwic klung erreicht werden:

- 5 - 
 Verbesserung der Parkraumsituation für Anwohner, insbesondere in den 
innenstadtnahen Quartieren mit relevantem Fremdparkanteil.  
 
 Sicherung der Erreichbarkeit der relevanten Ziele für Be sucher, Kunden und 
Lieferanten. 
 
 Unterstützung einer Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund (Zu -Fuß-Gehen, 
Fahrrad, ÖPNV, CarSharing, Fahrgemeinschaften).  
 
 Verbesserung der Situation für Zu -Fuß-Gehende durch systematisches Unterbinden 
behindernden Parke ns auf Fußwegen.  
 
 Sachgerechte Kostenbeteiligung der Nutznießer an der Bereitstellung von Parkraum.  
 
 
Als Grundlage für das Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurden zum einen die Leitlinien 
des Verkehrsentwicklungsplans herangezogen. Zum anderen wurde der a ktuelle 
Erkenntnisstand zum Parkraummanagement in Verkehrswissenschaft und kommunaler 
Praxis ermittelt. Dabei zeigte sich unter anderem, dass derzeit nach einer längeren Pause 
etliche Großstädte in der Rhein -Main-Region das Thema Parkraummanagement wieder 
forciert behandeln, d arunter Frankfurt (Main), Hanau, Mainz und Offenbach.  
 
Aufbauend auf diesen Grundlagen wurden „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ 
formuliert, die den stadtweiten Rahmen für die konkrete Umsetzung bilden sollen. Bei der 
verwaltungsinternen Diskussion und Abstimmung dieser Eckpunkte erwies sich, dass  
 
a) vor einer Festlegung auf die Eckpunkte deren praktische Umsetzung modelhaft 
erprobt werden sollte, um eventuelle Umsetzungshemmnisse von vornherein 
berücksichtigen zu können und  
b) der engere City-Bereich einer eigenen Konzeption bedarf, da einerseits dort die in 
privater Hand befindlichen Parkhäuser und Tiefgaragen die Parkraumsituation 
dominieren und daher eine Abstimmung mit den Betreibern erforderlich ist, und da 
andererseits hier auch d as komplexe Thema Parkleitsystem zusätzlich zu behandeln 
sein wird. 
 
Als Test-Quartiere für die praktische Umsetzung der „Eckpunkte“ wurden das Johannesviertel 
und Teile von Kapellplatz - und Woogsviertel (umgrenzende Straßen: Landgraf -Georg-Straße – 
Holzstraße – Nieder-Ramstädter Straße – Heinrichstraße – Beckstraße) ausgewählt, da hier 
Parkraumprobleme bestehen. Für diese beiden Quartiere wurden zunächst das 
Parkraumangebot im öffentlichen Raum und - soweit möglich -  im privaten Raum erfasst 
und Erhebungen zur Parkraumnachfrage durch Anwohner und „Fremdparker“ durchgeführt.  
 
Als wesentliche Analyseergebnisse und Folgerungen zum weiteren Vorgehen wird im 
zugehörigen Untersuchungsbericht Folgendes festgehalten:  
 
 Das Parkraumangebot liegt in den beiden Quarti eren bei 0,72 (Kapellplatz - / 
Woogsviertel) bzw. 0,49 (Johannesviertel) Abstellplätzen pro Einwohner. Das 
umfangreiche Angebot im Kapellplatz - / Woogsviertel ist mit der dort hohen Dichte an 
öffentlichen Einrichtungen zu erklären sowie mit den vorhandenen 
Großparkierungsanlagen, die auch zur Deckung der Parkraumnachfrage der

- 6 - 
Innenstadt bzw. der nördlich anschli eßenden Quartiere beitragen.  
 
 Der Anteil des öffentlichen, im unmittelbaren Einflussbereich der Stadt Darmstadt 
stehenden Parkraums am gesamten Stell platzangebot macht im Kapellplatz - 
/Woogsviertel 50 %, im Johannesviertel 40 % aus. Die Möglichkeit, diesen 
öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften und damit den Ruhenden Verkehr 
strategisch zu gestalten, wird bisher kaum genutzt. So stehen beispielswei se im 
Kapellplatz- / Woogsviertel auch in unmittelbarer Innenstadtnähe kostenlose und 
zeitlich unbeschränkt nutzbare Parkplätze zur Verfügung und im Johannesviertel 
findet nahezu keine Bewirtschaftung statt.  
 
 Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum ist i n beiden Quartieren sowohl nachts 
(nur Bewohner) als auch tagsüber (Bewohner und „Fremdparker“/ Tagesbesucher) 
ausgesprochen hoch. Das Parkraumangebot ist im Kapellplatz - / Woogsviertel 
überwiegend voll ausgelastet, im Johannesviertel überlastet.  
 
 Tagsüber machen Fremdparker 57 % (Kapellplatz - / Woogsviertel) bzw. 39 % 
(Johannesviertel) der Parkraumnachfrage im öffentlichen Straßenraum aus. Diese 
Anteile lassen es als sinnvoll und wirksam erscheinen, die Nachfrage über 
Bewirtschaftungsmaßnahmen zu beeinflus sen. 
 
 Plausibilitätsbetrachtungen lassen darauf schließen, dass das Stellplatzangebot im 
privaten Raum auch nachts, zur Zeit der höchsten Nachfrage durch Bewohner, noch 
freie Kapazitäten aufweist: im Kapellplatz - / Woogsviertel in einer Größenordnung von 
zwei Drittel, im Johannesviertel von zwei Fünftel des Angebots. Mögliche 
Erklärungsansätze sind Ineffizienzen bei der Nutzung privater Stellflächen, da jeweils 
nur ein begrenzter Nutzerkreis Zugang zu den Flächen hat, aber auch die mangelnde 
Bereitschaft von Quartierbewohnern, private Stellflächen zu mieten oder auch nur sie 
tatsächlich zu nutzen. Vertiefende Betrachtungen, um die angestellten 
Plausibilität süberlegungen zu überprüfen und deren Ergebnisse zu erklären, 
erscheinen dennoch unverzichtbar.  
 
 In beiden Quartieren wird in nicht hinnehmbarem Maße falsch und behindernd 
geparkt. Im Kapellplatz - / Woogsviertel tritt behinderndes Gehwegparken besonders 
häufig auf. Im Johannesviertel sind von behinderndem Gehwegparken nur einzelne 
Straßenabschnitte betroffe n, Parken im Bereich von Halteverboten sowie in 
Kreuzungs- und Einmündungsbereichen spielt hier aber zusätzlich eine nennenswerte 
Rolle. 
 
Summa summarum stellen die hohe Auslastung bzw. die Überlastung des öffentlichen 
Parkraums und – damit in engem Zusammenhang stehend – behinderndes und 
verkehrsgefährdendes Parken in beiden Quartieren Probleme dar, die im Sinne einer 
funktionierenden Verkehrsentwicklung einer Lösung zugeführt werden müssen. Ein striktes 
Unterbinden regelwidrigen Parkens durch bauliche Maßnahmen und/oder verschärfte 
Kontrollen erscheint wenig erfolgversprechend, da dadurch das ohnehin nicht 
nachfragegerechte Abstellplatzangebot weiter verringert würde. Als grundlegende 
Lösungsansätze sollten daher im weiteren Projektverlauf insbesondere folgende Punkte 
einzeln und in Kombination miteinander geprüft werden: 
 
 Reduzierung der Parkraumnachfrage

- 7 - 
o von Fremdparkern durch konsistente und gebiets- bzw. quartiersweite 
Bewirtschaftungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, 
o von Bewohnern durch Schaffung attraktiver Alternativen zum eigenen Pkw. 
 
 
 Ausweitung des Angebots an regelkonformen Abstellplätzen durch 
o Neuorganisation das Straßenraums, 
o Schaffung neuer Parkierungsanlagen, 
o effizientere Nutzung von Stellplätzen auf privaten Flächen. 
Da das künftige Parkraummanagement in bestehende Strukturen und Alltagsgewohnheiten 
eingreift, erscheint eine Beteiligung der verschiedenen Nutzergruppen – insbesondere der 
Bewohner, aber auch der Tagesbesucher der Quartiere (Kunden, Beschäftigte,…) – an der 
Lösungsfindung unerlässlich. 
 
Die wesentlichen Inhalte der „Eckpunkte“ in der im Parkbeirat diskutierten Form und das 
geplante weitere Vorgehen bezüglich des Parkraumbewirtschaftungskonzepts sind weiter unten 
dargestellt. 
 
Parkbeirat 
Die Einrichtung eines Parkbeirats wurde am 12. September 2013 durch die 
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Zu Zusammensetzung, Aufgaben und 
Arbeitsweisen des Parkbeirats wird auf die Vorlage 2013/0103, vom 30.04.2013 verwiesen. 
 
Der Parkbeirat hat bislang drei Mal getagt und sich dabei inhaltlich insbesondere mit 
folgenden Themen befasst: 
 
1. Sitzung, 27. September 2013 
 Konstituierung des Parkbeirats und Vereinbarung einer Geschäftsordnung. 
 Fachliche Einführung zum aktuellen Stand des Parkraummanagements in Städten 
durch Prof. Christoph Hupfer, Hochschule Karlsruhe. 
 Bericht zum Sachstand der Parkraumbewirtschaftung in Darmstadt. 
 Aussprache zu fachlicher Einführung und Bericht. 
2. Sitzung, 6. Dezember 2013 
 Vorstellung der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ und erste Aussprache 
hierzu. 
 Vorstellung der Analyseergebnisse aus dem Modellquartier Kapellplatz- / 
Woogsviertel 
3. Sitzung, 28. Februar 2014 
 Diskussion der „Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung“ 
Der Parkbeirat stimmt abschließend dem Eckpunktepapier zur 
Parkraumbewirtschaftung zu (siehe folgender Abschnitt) und empfiehlt dem 
Magistrat, diese für die konkrete Planung der Bewirtschaftung in den beiden 
Modellquartieren zu Grunde zu legen. 
Eckpunkte der Parkraumbewirtschaftung 
 
Der Parkbeirat hat den folgenden Eckpunkten der Parkraumbewirtschaftung zugestimmt:

- 8 - 
 Sukzessive flächendeckende Bewirtschaftung des gesamten öffentlichen 
Straßenraums; Quartiere ohne nennenswerten Parkdruck bleiben bis auf Weiteres 
ausgespart. 
 Vorgehen von innen (höchster Parkdruck) nach außen.  
(Hinweis: dies steht der Befassung punktueller Parkprobleme in Quartieren, die bei 
dem systematischen Vorgehen erst später behandelt werden, nicht entgegen.) 
 Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen, wo erforderlich 
Einzelbeschilderung. 
(Hinweis: wichtig sind die gute Erkennbarkeit und Begreifbarkeit) 
 Entrichtung der Parkgebühren über Parkscheinautomaten oder Mobilfunkparken 
( regionale Plattform mit mehreren Betreibern). 
 Wo erforderlich, zusätzliche Maßnahmen (Markierung von Stellplätzen, 
Parkverbote, Einbahnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche), um bequeme und 
sichere Nutzbarkeit der Gehwege für alle Personengruppen zu sichern. 
(Hinweis: ob Parkstände grundsätzlich oder nur im Einzelfall markiert werden und 
in welchen Fällen Parken auf dem Gehweg legalisiert werden kann, soll am 
praktischen Beispiel der Modellquartiere geprüft werden.) 
 Bewirtschaftungszeiträume ausgedehnt (ca. 8 bis 20 Uhr, Anpassung an örtliche 
Verhältnisse) und nach möglichst einheitlichem Schema. 
(Hinweis: für Anwohner, Expressgut- und Paketdienste (KEP), Sozialdienste sollen 
in den Quartieren Kurzparkzonen eingerichtet werden.) 
 Höchstparkdauern von 1 oder 2 Stunden im Umfeld von Einzelhandel und 
Dienstleistung mit Kundenverkehr; konkrete Dauer abgestimmt auf Nutzungen vor 
Ort; sonst: keine Höchstparkdauer. 
 Drei Gebührenzonen (Kernstadt / Hbf, Gebiete mit hohem Parkdruck, Rest). 
 Gebührenstruktur: Kurzzeittarif, Tagestarif, Wochen- / Monatstarif 
(Hinweis: Über den Umgang mit Wochen- / Monatstarif soll konkret in den 
Quartieren befunden werden.) 
 Gebührenniveau orientiert an privaten Stellplatzgebühren /-mieten  
(Hinweis: die Einführung einer Zweckbindung der Parkgebühreneinnahmen für 
Verbesserungen der Parkraumsituation soll geprüft werden.) 
 Erleichterungen für Bewohner (Bewohnerparken nach § 45 StVO oder bevorzugt, 
falls rechtssicher anwendbar, nach § 46 StVO) und für Wirtschaftsverkehr 
(Handwerker, Sozialdienste, Paketdienstleister  Handwerker-Parkausweis) 
(Hinweise: Im Zusammenhang mit Ausnahmegenehmigungen für Kurier-, 
Expressgut- und Paketdienste (KEP) und anderen Dienstleistern soll nach 
Möglichkeiten gesucht werden, deren häufig behindernde Parkweisen 
einzudämmen bzw. den wirtschaftlichen Vorteil, den diese aus dem Parkverhalten 
ziehen, bei der Bemessung der Gebühren für Ausnahmegenehmigungen zu 
berücksichtigen. 
 
 Bei der Bemessung der Parkgebühren sowie der Gebührenhöhe für 
Ausnahmegenehmigungen für die Bewohner soll das allgemein bereits hohe 
Mietpreisniveau berücksichtigt werden.

- 9 - 
 Bei Ausnahmeregelungen sind Berufsschüler zu berücksichtigen und die Mitnahme 
von Dienstfahrzeugen an den Wohnort (z.B. bei Handwerkern) zu ermöglichen. Der 
„Handwerkerblock“ wird beibehalten.) 
 Einheitliche Bewirtschaftung durch Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft 
(Hinweis: Die konkreten Modalitäten einer Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft, 
insbesondere die Finanzierung und die Kontrolle durch die städtischen Gremien, 
sind noch zu entwickeln.) 
 Intensive Öffentlichkeitsarbeit bei Vorbereitung und Einführung 
 Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung zu integrierten 
Mobilitätsdienstleistungen 
(Hinweis: Denkbar sind integrierte Mobilitätskarten für Bewohner, die eine 
Bewohnerparkberechtigung, ein ÖPNV-Dauerticket und weitere 
Mobilitätsdienstleistungen umfassen) 
Vorschlag zum weiteren Vorgehen 
Zum weiteren Vorgehen werden folgende Schritte vorgeschlagen: 
 Die Leitlinien des Eckpunktepapiers werden in den zwei Modellquartieren 
angewendet und es werden konkrete Vorschläge zur Bewirtschaftung dort 
entwickelt. Bestandteil dieses Planungsprozesses sind zeitnah durchzuführende 
Bürgerveranstaltungen in beiden Quartieren, in der die Ergebnisse der Analysen 
vorgestellt und gemeinsam mit den Bürgern Lösungsansätze erarbeitet werden. 
Zur Evaluierung der Folgen einer damit einhergehenden evtl. Parkraumverknappung 
wurden die Effekte auf den ruhenden Verkehr im Bereich der östlichen Innenstadt 
während der Sperrung des Mercksplatzes Ost (Instandsetzung der Fläche als 
Parkplatz) durch Erhebungen und Beobachtungen systematisch erfasst. 
 
 Es werden Vorschläge in 2015 für eine Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft und 
deren Organisation, Aufgaben, Befugnisse und erforderliche Ausstattung entwickelt.  
 
 In Zusammenarbeit mit Mobilitätsdienstleistern wie der DADINA, der HEAG Mobilo, 
der ivm, Parkhausbetreibern und dem RMV werden integrierte 
Mobilitätsdienstleistungen unter Einbeziehung des Parkens entwickelt. 
 
Um die Parkraumbewirtschaftung über die beiden Pilotquartiere implementieren zu können, 
sind Planungsmittel und eine Stelle (s. Stellenplan) erforderlich. Die Planungsmittel sind für 
die quartierbezogene Konzepterstellung, Markierung und Beschilderung und Planung 
ergänzender baulicher Maßnahmen erforderlich (d. h. Umsetzungsmittel). 
 
Die Kosten können über die erwarteten Einnahmen kompensiert werden, sind jedoch in 
Höhe von 120.000,00 Euro vorzufinanzieren (Parkraumbewirtschaftung). 
 
Die Parkraumbewirtschaftung wird auch in der Fortschreibung der 
Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) thematisiert werden. Zur Evaluierung des VEP wird 
spätestens Anfang 2015 eine Magistratsvorlage vorgelegt. 
 
Darmstadt, 14.11.2014 
III-66/4-St-Wg 
Nst. 2833

Der Dezernent I   Die Dezernentin III   Der Dezernent IV 
 
 
Jochen Partsch   Cornelia Zuschke   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadträtin    Stadtkämmerer

anlage 2

564 Zeichen

Punkt 6:  Parkraumbewirtschaftung Darmstadt 
 (V-Nr. 2014/0386) 
 
Stadtve. Hübscher-Paul (Fraktion Die Linke.) bittet, die Punkte 2 und 3 getrennt 
abzustimmen. 
 
Der Ausschuss nimmt von Punkt 1. der Vorlage Kenntnis. 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2. der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP, bei Stimmenthaltung 
der Fraktion UFFBASSE, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, 
dem Punkt 3. der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

514 Zeichen

Punkt 5:  Parkraumbewirtschaftung Darmstadt 
 (V-Nr. 2014/0386) 
 
Für die Punkte 2 und 3 beantragt Stadtve. Hübscher-Paul (Fraktion Die Linke.) 
getrennte Abstimmung. 
 
Der Ausschuss nimmt Punkt 1 des Beschlussvorschlages zur Kenntnis. 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und FDP empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 2. zuzustimmen. 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP und Die Linke., empfiehlt der 
Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3. zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 574 beschließend
TOP 16 zur Kenntnis
TOP 6

Orte (6)

  • Holzstraße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Heinrichstraße
  • Beckstraße
  • Kapellplatz
  • Landgraf-Georg-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0386
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.11.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00