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Sachstand zum Leerstand in der Dieselstraße 15 in Köln-Kalk

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2462/2020 vom 12.08.2020

Stand: Am 27.08.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 2462/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.08.2020 Sachstand zum Leerstand in der Dieselstraße 15 in Köln-Kalk In der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 10.10.2019 nahm Bezirksvertreter Hagedorn (SPD- Fraktion) Bezug auf eine in der Woche zuvor durchgeführte Demonstration für mehr Wohnraum in Kalk, bei der spontan das Haus in der Dieselstraße 15 besetzt wurde. Dieses Haus soll schon seit mehr als zehn Jahren leer stehen. Herr Hagedorn möchte wissen, ob es im vorliegenden Fall ein Verwaltungsverfahren wegen Wohn- raumzweckentfremdung gibt und wie ggf. der aktuelle Stand ist? Antwort der Verwaltung: Der Eigentümer plante bereits seit 2017 eine Neubebauung des Grundstückes. Zur Erteilung der Baugenehmigung waren verschiedene Änderungen im Bauantrag notwendig, wodurch sich der Bau- beginn mehrfach verschob. Nachdem am 26.06.2020 schließlich alle Voraussetzungen zur Erteilung der beantragten Genehmi- gung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorlagen, wurde mit Schreiben vom 01.07.2020 die Ge- nehmigung zum Abbruch der drei Wohneinheiten (ca. 240 m²) erteilt. Es erging die Auflage bis zum 31.07.2022 entsprechenden Ersatzwohnraum zu schaffen. Der Bau- herr wird an selber Stelle ein Wohngebäude mit 18 Wohneinheiten zu jeweils 40 m² bis 90 m² (insg. mehr als 1.180 m²) errichten. Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen wird die Entwicklung weiter begleiten und überprüfen.

Beratungsverlauf

  1. 27.08.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 9.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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