Historisches Laubengang-Fachwerkhaus in Godorf: Erhalt
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (Grüne) AN/0133/2025 vom 27.01.2025
Stand: Am 27.01.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert empfohlen.
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0133/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Historisches Laubengang-Fachwerkhaus in Godorf: Erhalt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die o.g. Fraktionen bitten, den folgenden gemeinsamen Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 27.01.2025 zu setzen: Das Denkmalamt und mögliche weitere involvierte Ämter werden dringend gebeten, das historische, unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Godorfer Hauptstraße 81 (Nr. 8316 in der Denkmalliste) über geeignete Erlasse / Anweisungen zu erhalten. Begründung: Dieses Objekt und ein weiteres, gut gepflegtes in derselben Straße sind die einzigen noch vorhandenen Laubenganghäuser im Ort. Es handelt sich um ehemalige Hofanlagen aus der Zeit um 1800, damals typisch für die Bebauung in Godorf sowie im benachbarten Wesseling. Der Eigentümer des Hauses Nr. 81 hat zunächst das Hinterland des ehemaligen Gehöfts in- tensiv bebaut, das historische Vorderhaus aber über Jahre äußerst vernachlässigt. Begründung der Dringlichkeit: Ein Abrissantrag wurde gestellt; seine Prüfung in der Denkmalbehörde läuft. Um das histori- sche Gebäude zu bewahren, ist also dringendes Handeln geboten. Eine Initiative in der fol- genden Sitzung 03/25 würde wohl zu spät kommen. gez. Ismail gez. Schykowski gez. Dr. Klusemann gez. Wolters -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer AN/0133/2025 Stand: 07.08.2026 Sachstandsbericht Historisches Laubengang-Fachwerkhaus in Godorf: Erhalt Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 27.01.2025 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Das Denkmalamt und mögliche weitere involvierte Ämter werden dringend gebeten, das historische, unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Godorfer Hauptstraße 81 (Nr. 8316 in der Denkmalliste) über geeignete Erlasse / Anweisungen zu erhalten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Hertel, Herr Nies) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das denkmalgeschützte Laubenganghaus in der Godorfer Hauptstraße 81 befindet sich bau- lich in einem unveränderten Zustand. Das Amt für Denkmalschutz- und Denkmalpflege hat den Eigentümer aufgefordert, eine dichte Außenhülle herzustellen und die Liegenschaft gegen unbefugten Zutritt und Müllablagerungen zu schützen. Beschädigte Dachflächen sind wind- und regensicher abgedeckt. Der seit dem 20.12.2023 vorliegende Antrag des Eigentümers auf Abbruch des Denkmals wurde noch nicht abschließend durch das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege bewer- tet. Das Ziel des Stadtkonservators ist unverändert die Erhaltung des Baudenkmals. Im Rahmen einer Masterarbeit an der TH Köln wurden seit März 2025 weitere Erkenntnisse zur Baugeschichte des Denkmals erforscht und ein Nutzungsvorschlag entwickelt. Teil des Master-Projektes war auch eine genaue Untersuchung des Denkmals in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bauforschung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland. Die Ergebnisse der Arbeit liegen dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege vor und können für die wei- teren Abstimmungen zur Erhaltung genutzt werden. 2 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand 06.08.2026) wird das Objekt außerdem über ein Inter- netportal zum Kauf angeboten. Das Amt für Denkmalschutz hat bereits erste Beratungsge- spräche mit Kaufinteressenten geführt. Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 06.08.2027
Beratungsverlauf
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27.01.2025
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert empfohlen
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