Mandari Insight

2019/0360

Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald

Magistratsvorlage 04.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 3

26.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

26.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

26.7 KB · application/pdf

Ansehen

2019/0360

129.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

58.2 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 5

26.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

137 Zeichen

Punkt 3: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald 
 (V-Nr. 2019/0360) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

2205 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.11.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
V 67 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0360 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
442 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551050 
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald  
 
Vorlage vom: 04.11.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung Runder Tisch Wald.  
 
 
 
Anlagen: Geschäftsordnung Runder Tisch Wald  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2019  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  4. Nov. 2019  
 
 
Mit der Vorlage-Nr. 2019/0198 hat die Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019 
beschlossen, einen „Runden Tisch Wald“ einzurichten, der sich mit der Zukunft des 
Stadtwaldes in Darmstadt auseinandersetzt und mit zahlreichen Fachexpertinnen und 
Fachexperten, Naturschutzverbänden, VertreterInnen der politischen Fraktionen in der 
Stadtverordnetenversammlung sowie der Verwaltung besetzt wurde.  
 
In der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches Wald am 17.10.2019 wurde die in dieser 
Magistratsvorlage vorgelegte Geschäftsordnung beraten. Neben der Aufnahme einer klaren 
Aufgabenstellung und Zielsetzung des Runden Tisches Wald werden in der vorliegenden 
Geschäftsordnung notwendige Formalitäten geklärt.  
 
Die Geschäftsordnung soll nun vom Magistrat in der vorliegenden abgestimmten Version 
beschlossen und von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen werden. 
 
 
 
 
Darmstadt, 4. Nov. 2019 
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister Stadträtin

anlage 4

119 Zeichen

Punkt 14: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald 
 (V-Nr. 2019/0360) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2019/0360

2166 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.11.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0360 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551050 
Kostenstelle:  067-030-1100 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5550-11 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald  
 
Vorlage vom: 04.11.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung Runder Tisch Wald.  
 
 
 
 
 
Anlagen: Geschäftsordnung Runder Tisch Wald  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  4. Nov. 2019  
 
 
Mit der Vorlage-Nr. 2019/0198 hat die Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019 
beschlossen, einen „Runden Tisch Wald“ einzurichten, der sich mit der Zukunft des 
Stadtwaldes in Darmstadt auseinandersetzt und mit zahlreichen Fachexpertinnen und 
Fachexperten, Naturschutzverbänden, VertreterInnen der politischen Fraktionen in der 
Stadtverordnetenversammlung sowie der Verwaltung besetzt wurde.  
 
In der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches Wald am 17.10.2019 wurde die in dieser 
Magistratsvorlage vorgelegte Geschäftsordnung beraten. Neben der Aufnahme einer klaren 
Aufgabenstellung und Zielsetzung des Runden Tisches Wald werden in der vorliegenden 
Geschäftsordnung notwendige Formalitäten geklärt.  
 
Die Geschäftsordnung soll nun vom Magistrat in der vorliegenden abgestimmten Version 
beschlossen und von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen werden.  
 
 
 
 
Darmstadt, 4. Nov. 2019 
 
 
 
 
Dezernat I Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister Stadträtin

anlage 1

6332 Zeichen

Entwurf Geschäftsordnung „Runder Tisch Wald“ 
2019-10-25 
 
Geschäftsordnung für den Runden Tisch Wald der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vom xx.xx.2019 
In Anlehnung an § 72 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat der Magistrat am 
xx.xx.2019 die folgende Geschäftsordnung für den Runden Tisch Wald der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen: 
Präambel 
Ziel der Einrichtung des Runden Tisches bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, 
den Wald auch für zukünftige Generationen als wichtigen Naherholungsraum sowie für 
die Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum zu erhalten, zur Kohlendioxidspeicherung 
beizutragen und die Funktionen des Waldes zu stärken.  
§ 1 
Aufgabenstellung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bildet in Anlehnung an die Regelungen zur 
Kommission nach § 72 HGO einen Runden Tisch Wald.  
Aufgaben des Runden Tisches sind: 
1. den heutigen Zustand des Stadtwaldes zu beschreiben, 
2. ein Leitbild für den Stadtwald zu entwickeln 
3. Vorschläge auszuarbeiten, wie ausgehend vom heutigen Zustand das Leitbild 
verwirklicht werden kann. Dabei sollen Empfehlungen zum Wald-Management gegeben 
werden, aber auch zur Erhaltung des Waldes und zur Reduktion von externen 
Stressfaktoren, soweit diese durch lokale Maßnahmen beeinflussbar sind.  
4. Ziel ist die Vorlage eines schriftlichen Berichtes zu diesen Punkten. 
5. Dieser soll dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und der Bürgerschaft 
der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt werden, um politische und Verwaltungs-
Entscheidungen vorzubereiten und zu unterstützen.  
§ 2 
Zusammensetzung 
Der Runde Tisch Wald besteht aus der Umweltdezernentin oder dem 
Umweltdezernenten, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Fraktionen in der 
Stadtverordnetenversammlung, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der 
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des BUND, des NABU, des Jagdverbandes, der 
Westwaldallianz, der Initiative Pro Walderhalt, des Naturschutzbeirates, des Klima-

und Umweltakteursnetzwerks, von HessenForst, der technischen Universität 
Darmstadt (Fachbereich Biologie), des Sportamtes, des Regierungspräsidiums 
Darmstadt (Obere Wasserbehörde), des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, 
Umwelt und Geologie, des Grünflächenamtes und des Dezernat V und des 
Umweltamtes. 
Jede beteiligte Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung, Institution bzw. 
Verwaltungseinheit benennt weiterhin eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 
Die stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit nur dann aus, wenn das 
entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist.  
Scheidet ein Mitglied vor Beendigung der Tätigkeit des Runden Tisches vorzeitig aus, 
so ist bis zu Beginn der nächsten Sitzung eine Ersatzperson zu benennen, die alle 
übrigen Tagungstermine bis zur Beendigung des Runden Tisches Wald wahrnimmt.  
§ 3 
Vorsitz 
Den Vorsitz des Runden Tisches Wald führt die Umweltdezernentin/der 
Umweltdezernent. Die Amtsleiterin/der Amtsleiter des Grünflächenamtes und die 
Umweltreferentin/der Umweltreferent des zuständigen Dezernats vertreten die 
Vorsitzende bei Abwesenheit.   
§ 4 
Hinzuziehung von Personen 
Bei Bedarf können zu einzelnen Themen durch Beschluss des Runden Tisches für ein 
oder mehrere Sitzungen Expertinnen und Experten hinzugezogen werden. Die 
hinzugezogenen Personen haben ein Rede- und Vorschlagsrecht. Beschlussfassungen 
zur Hinzuziehung von Personen erfolgen mit einfacher Mehrheit. 
§ 5 
Tagesordnung und Einberufung 
1. Der Runde Tisch tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern und in 
Abhängigkeit der vereinbarten Themen. 
2. Zu den Sitzungen wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eingeladen.  
3. Die Tagesordnung wird von der oder dem Vorsitzenden festgesetzt. Vorschläge zur 
Tagesordnung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Einladung der 
Mitglieder und der hinzugezogenen Personen zu den Sitzungen erfolgt schriftlich unter 
Angabe der Tagesordnung. Zwischen dem Zugang zur Ladung und dem Sitzungstag 
müssen mindestens 7 Tage liegen. Die Ladungsfrist kann in eiligen Fällen abgekürzt 
werden, jedoch muss die Ladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Auf die 
abgekürzte Ladungsfrist muss in der Einladung ausdrücklich hingewiesen werden.

§ 6 
Nichtöffentlichkeit und Rechtsstellung der Mitglieder 
1. Die Sitzungen des Runden Tisches Wald sind in der Regel nicht öffentlich. 
2. Die Mitglieder des Runden Tisches Wald sind, soweit sie als Stadtverordnete oder 
als Vereinsvertreter und Vertreter von Initiativen berufen werden, ehrenamtlich tätig.  
3. Zu den Pflichten der Mitglieder des Runden Tisches Wald gemäß § 2 und der 
hinzugezogenen Personen gemäß § 4 gehört die Treuepflicht (§ 26 HGO). Sie haben 
bei Ihrer Tätigkeit Sorgfalt walten zu lassen. 
 
§ 7 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu Inhalten, Sachständen und Vereinbarungen 
des Runden Tisches Wald ist dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
vorbehalten. Hiervon ist der unter § 1 zum Ziel gesetzte Abschlussbericht nicht 
betroffen.  
 
§ 8 
Niederschrift 
Die über die Sitzungen des Runden Tisches Wald zu fertigende Niederschrift ist 
inhaltlich auf das Notwendige zu beschränken. Sie muss enthalten: Tag, Ort, Beginn 
und Ende, Vorsitz der Sitzung, Anwesenheitsliste, Tagesordnung, gefasste 
Empfehlungen und abweichende Meinungen. Weiterhin sind eventuelle Diskussionen 
zur Tagesordnung festzuhalten sowie je nach Tagesordnung angefertigte 
Fotoprotokolle mit dem Protokoll zu versenden. 
Die Schriftführerin oder der Schriftführer wird von der Verwaltung gestellt und von der 
oder dem Vorsitzenden berufen. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden 
und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen und wird an die 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt.   
§ 9 
Amtszeit 
Die Mitglieder gemäß § 2 werden für die Dauer der Bearbeitung der Themen des 
Runden Tisches Wald berufen. Unabhängig hiervon nehmen die Mitglieder ihre 
Aufgaben in sinngemäßer Anwendung von § 41 HGO so lange wahr, bis ihre 
Nachfolger das Amt antreten. Eine hiervon abweichende Beschlussfassung des 
Magistrats ist zulässig.  
 
§ 10 
Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung des Magistrats in 
Kraft. 
 
 
Darmstadt, den xx.xx.2019 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

anlage 5

156 Zeichen

Punkt 24: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0360) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 14
TOP 24 zur Kenntnis
TOP 3
TOP 442

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0360
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00