2019/0360
Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald
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Punkt 3: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald (V-Nr. 2019/0360) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.11.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
V 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0360
Magistratsbeschluss-Nr.
442
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: 6861000
Betreff: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald
Vorlage vom: 04.11.2019
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung Runder Tisch Wald.
Anlagen: Geschäftsordnung Runder Tisch Wald
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 13.11.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 4. Nov. 2019
Mit der Vorlage-Nr. 2019/0198 hat die Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019
beschlossen, einen „Runden Tisch Wald“ einzurichten, der sich mit der Zukunft des
Stadtwaldes in Darmstadt auseinandersetzt und mit zahlreichen Fachexpertinnen und
Fachexperten, Naturschutzverbänden, VertreterInnen der politischen Fraktionen in der
Stadtverordnetenversammlung sowie der Verwaltung besetzt wurde.
In der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches Wald am 17.10.2019 wurde die in dieser
Magistratsvorlage vorgelegte Geschäftsordnung beraten. Neben der Aufnahme einer klaren
Aufgabenstellung und Zielsetzung des Runden Tisches Wald werden in der vorliegenden
Geschäftsordnung notwendige Formalitäten geklärt.
Die Geschäftsordnung soll nun vom Magistrat in der vorliegenden abgestimmten Version
beschlossen und von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen werden.
Darmstadt, 4. Nov. 2019
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
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Punkt 14: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald (V-Nr. 2019/0360) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2019/0360
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.11.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0360
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551050
Kostenstelle: 067-030-1100 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5550-11 Sachkonto: 6861000
Betreff: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald
Vorlage vom: 04.11.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat beschließt die vorliegende Geschäftsordnung Runder Tisch Wald.
Anlagen: Geschäftsordnung Runder Tisch Wald
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 4. Nov. 2019
Mit der Vorlage-Nr. 2019/0198 hat die Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019
beschlossen, einen „Runden Tisch Wald“ einzurichten, der sich mit der Zukunft des
Stadtwaldes in Darmstadt auseinandersetzt und mit zahlreichen Fachexpertinnen und
Fachexperten, Naturschutzverbänden, VertreterInnen der politischen Fraktionen in der
Stadtverordnetenversammlung sowie der Verwaltung besetzt wurde.
In der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches Wald am 17.10.2019 wurde die in dieser
Magistratsvorlage vorgelegte Geschäftsordnung beraten. Neben der Aufnahme einer klaren
Aufgabenstellung und Zielsetzung des Runden Tisches Wald werden in der vorliegenden
Geschäftsordnung notwendige Formalitäten geklärt.
Die Geschäftsordnung soll nun vom Magistrat in der vorliegenden abgestimmten Version
beschlossen und von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen werden.
Darmstadt, 4. Nov. 2019
Dezernat I Dezernat V
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
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Entwurf Geschäftsordnung „Runder Tisch Wald“ 2019-10-25 Geschäftsordnung für den Runden Tisch Wald der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom xx.xx.2019 In Anlehnung an § 72 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat der Magistrat am xx.xx.2019 die folgende Geschäftsordnung für den Runden Tisch Wald der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen: Präambel Ziel der Einrichtung des Runden Tisches bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es, den Wald auch für zukünftige Generationen als wichtigen Naherholungsraum sowie für die Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum zu erhalten, zur Kohlendioxidspeicherung beizutragen und die Funktionen des Waldes zu stärken. § 1 Aufgabenstellung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bildet in Anlehnung an die Regelungen zur Kommission nach § 72 HGO einen Runden Tisch Wald. Aufgaben des Runden Tisches sind: 1. den heutigen Zustand des Stadtwaldes zu beschreiben, 2. ein Leitbild für den Stadtwald zu entwickeln 3. Vorschläge auszuarbeiten, wie ausgehend vom heutigen Zustand das Leitbild verwirklicht werden kann. Dabei sollen Empfehlungen zum Wald-Management gegeben werden, aber auch zur Erhaltung des Waldes und zur Reduktion von externen Stressfaktoren, soweit diese durch lokale Maßnahmen beeinflussbar sind. 4. Ziel ist die Vorlage eines schriftlichen Berichtes zu diesen Punkten. 5. Dieser soll dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung und der Bürgerschaft der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt werden, um politische und Verwaltungs- Entscheidungen vorzubereiten und zu unterstützen. § 2 Zusammensetzung Der Runde Tisch Wald besteht aus der Umweltdezernentin oder dem Umweltdezernenten, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des BUND, des NABU, des Jagdverbandes, der Westwaldallianz, der Initiative Pro Walderhalt, des Naturschutzbeirates, des Klima- und Umweltakteursnetzwerks, von HessenForst, der technischen Universität Darmstadt (Fachbereich Biologie), des Sportamtes, des Regierungspräsidiums Darmstadt (Obere Wasserbehörde), des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, des Grünflächenamtes und des Dezernat V und des Umweltamtes. Jede beteiligte Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung, Institution bzw. Verwaltungseinheit benennt weiterhin eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit nur dann aus, wenn das entsprechende Kommissionsmitglied verhindert ist. Scheidet ein Mitglied vor Beendigung der Tätigkeit des Runden Tisches vorzeitig aus, so ist bis zu Beginn der nächsten Sitzung eine Ersatzperson zu benennen, die alle übrigen Tagungstermine bis zur Beendigung des Runden Tisches Wald wahrnimmt. § 3 Vorsitz Den Vorsitz des Runden Tisches Wald führt die Umweltdezernentin/der Umweltdezernent. Die Amtsleiterin/der Amtsleiter des Grünflächenamtes und die Umweltreferentin/der Umweltreferent des zuständigen Dezernats vertreten die Vorsitzende bei Abwesenheit. § 4 Hinzuziehung von Personen Bei Bedarf können zu einzelnen Themen durch Beschluss des Runden Tisches für ein oder mehrere Sitzungen Expertinnen und Experten hinzugezogen werden. Die hinzugezogenen Personen haben ein Rede- und Vorschlagsrecht. Beschlussfassungen zur Hinzuziehung von Personen erfolgen mit einfacher Mehrheit. § 5 Tagesordnung und Einberufung 1. Der Runde Tisch tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern und in Abhängigkeit der vereinbarten Themen. 2. Zu den Sitzungen wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eingeladen. 3. Die Tagesordnung wird von der oder dem Vorsitzenden festgesetzt. Vorschläge zur Tagesordnung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Einladung der Mitglieder und der hinzugezogenen Personen zu den Sitzungen erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung. Zwischen dem Zugang zur Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens 7 Tage liegen. Die Ladungsfrist kann in eiligen Fällen abgekürzt werden, jedoch muss die Ladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Auf die abgekürzte Ladungsfrist muss in der Einladung ausdrücklich hingewiesen werden. § 6 Nichtöffentlichkeit und Rechtsstellung der Mitglieder 1. Die Sitzungen des Runden Tisches Wald sind in der Regel nicht öffentlich. 2. Die Mitglieder des Runden Tisches Wald sind, soweit sie als Stadtverordnete oder als Vereinsvertreter und Vertreter von Initiativen berufen werden, ehrenamtlich tätig. 3. Zu den Pflichten der Mitglieder des Runden Tisches Wald gemäß § 2 und der hinzugezogenen Personen gemäß § 4 gehört die Treuepflicht (§ 26 HGO). Sie haben bei Ihrer Tätigkeit Sorgfalt walten zu lassen. § 7 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu Inhalten, Sachständen und Vereinbarungen des Runden Tisches Wald ist dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorbehalten. Hiervon ist der unter § 1 zum Ziel gesetzte Abschlussbericht nicht betroffen. § 8 Niederschrift Die über die Sitzungen des Runden Tisches Wald zu fertigende Niederschrift ist inhaltlich auf das Notwendige zu beschränken. Sie muss enthalten: Tag, Ort, Beginn und Ende, Vorsitz der Sitzung, Anwesenheitsliste, Tagesordnung, gefasste Empfehlungen und abweichende Meinungen. Weiterhin sind eventuelle Diskussionen zur Tagesordnung festzuhalten sowie je nach Tagesordnung angefertigte Fotoprotokolle mit dem Protokoll zu versenden. Die Schriftführerin oder der Schriftführer wird von der Verwaltung gestellt und von der oder dem Vorsitzenden berufen. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen und wird an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschickt. § 9 Amtszeit Die Mitglieder gemäß § 2 werden für die Dauer der Bearbeitung der Themen des Runden Tisches Wald berufen. Unabhängig hiervon nehmen die Mitglieder ihre Aufgaben in sinngemäßer Anwendung von § 41 HGO so lange wahr, bis ihre Nachfolger das Amt antreten. Eine hiervon abweichende Beschlussfassung des Magistrats ist zulässig. § 10 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung des Magistrats in Kraft. Darmstadt, den xx.xx.2019 Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Punkt 24: Geschäftsordnung des Runden Tisches Wald - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0360) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0360
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00