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2015/0483

Bauprojekt Bismarckstraße West - Sachstand: erhöhte Kosten durch intensivere Kampfmitteluntersuchungen

Magistratsvorlage 04.11.2015

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2015/0483

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2015/0483

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.11.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl.  
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0483 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6149      
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: -0952010/3601010/3660110  
 
Betreff: Bauprojekt Bismarckstraße West -  Sachstand: erhöhte Kosten durch intensivere 
Kampfmitteluntersuchungen  
 
Vorlage vom: 04.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Be richt zur Kenntnis.  
2. Der Magistrat stimmt einer Presseveröffentlichung zu.  
 
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 4. November 2015  
 
Der Bauablauf im Straßenbauprojekt Bismarckstraße West hat neue Rahmenbedingungen 
durch die seit 2015 erheblich veränderten Empfehlungen des Kampfmittelräumdienstes beim 
Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Umfangs der Kampfmitteluntersuchungen. 
Die gleichen Veränderungen gelten für alle Tiefbaumaßnahmen in den städtischen 
Straßenräumen und neben der Stadt Darmstadt selbst auch für alle im Straßenraum 
selbstständig tätigen st ädtischen Gesellschaften.  
 
Die ohne offizielle Erklärung vom Kampfmittelräumdienst jetzt veränderten Empfehlungen 
führen zu einem bisher unbekannt hohen Aufwand versc hiedenster Sondierungsmethoden. 
Die terminliche und finanzielle  Kalkulierbarkeit  ist so nicht mehr gewährleistet . Darüber soll 
berichtet werden, da die Forderungen haushaltsrelevant sind.  
 
Das vom Kampfmittelräumdienst erklärte Ziel ist die Feststellung der Kampfmittelfreiheit in 
einem unterirdischen Raum von bis zu 5 Metern Tiefe auf der gesa mten Breite und Länge 
sämtlicher Baufelder.  Die Tiefe gilt dabei als  Erfahrungswert für die mögliche Eindringtiefe 
von Bomben in den hier anstehenden Sandboden.  
 
In den städtischen Straßen hielt der Kampfmittelräumdienst derartige Tiefenuntersuchungen 
bisher nur für erforderlich bei tief liegenden Kanalbaustellen, neuen Leitungstrassen oder 
punktuellen Fundamentierungen wie für Fahrleitungsmaste. Jetzt sollen die Empfehlungen 
auch für die allgemein im Straßenbau anstehenden Arbeiten gelten, die selten mehr  als 1 
Meter in die Tiefe gehen  bis hin zu Oberflächensanierungen . Aktuell hat der Austausch von 
Pflastersteinen in der oberen  Rheinstraße gezeigt, dass der Kampfmittelräumdienst auch 
Instandhaltungsmaßnahmen kaum 20 cm unter der Straßenoberfläche für ge nauso 
untersuchungswürdig hält was zu einer Stillstandszeit  von 4 Tagen führt e. 
 
Die wegen fehlender Verhältnismäßigkeit hier bemängelten Empfehlungen sind nach ersten 
bundesweiten Recherchen nicht allgemeingültig. Bundeseinheitliche Regelungen für die 
Kampfmitteluntersuchungen gibt es nicht. Bisher wurden die Aussagen des 
Kampfmittelräumdienstes beim Regierungspräsidium Darmstadt widerspruchslos als 
Maßstab für eine Genehmigungsfähigkeit der Untersuchungsergebnisse eingestuft. 
Tatsächlich ist aber der Kampfm ittelräumdienst bei allen Empfehlungen für die 
Untersuchungen nicht verantwortlich, sondern die Verantwortlichkeit liegt bei der 
Bauherrschaft.  
 
Die noch nicht beendeten Untersuchungen in der Bismarckstraße West führt en bis heute zu 
Mengenmehrungen  von etwa 430.000,-- €. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen 
Bauablaufstörungen (geschätzte Mehrkosten 370.000,-- €) und fehlender Regeln zur 
Verhältnismäßigkeit entwickeln sich die Kosten nahezu unkontrolliert weiter. Die Folgen sind 
ein entscheidend höhe rer Mittelbedarf sowie die Belastung der Anliegerbetriebe und anderer 
Verkehrsteilnehmer durch die Bauzeitverlängerung.  
 
In der Bismarckstraße West wurden bisher erst knapp die Hälfte der Straßenfläche 
kampfmitteltechnisch untersucht. Zum Einsatz kamen nac h den veränderten Empfehlungen 
außer oberflächennahen Messmethoden jetzt auch die ersten 1.000 von insgesamt etwa 
2.500 Bohrungen zur Tiefensondierung in engen Abständen. Für die noch zu untersuchende 
Restfläche gilt es nun  bezüglich Umfang und verbindlich er Handlungsanweisungen für  
Kampfmitteluntersuchungen  wieder Angemessenheit zu bekommen und die Eindämmung der 
finanziellen und zeitlichen Auswirkungen durch sinnvolle Umsetzungsstrategien anzustreben.

- 4 -  
Den Erfahrungen der ersten acht Monate Ba uzeit folgend, werden die Mehrkosten für das 
Gesamtprojekt bis zum Bauende  auf 1,3 Mio. € geschätzt, 6 80.000,-- € aus 
Mengenmehrungen und weitere 550.000,-- € aus Bauablaufstörungen und 70 .000,-- € aus 
erhöhten Ingenieurhonoraren . Bezüglich der noch anstehenden bauzeitlichen Entwicklung  
(aktuell: Bauzeitverlängerung ca. 3 Monate ) wird bereits jetzt durch Optimierung der Abläufe 
gegengesteuert, soweit der Bauvertrag dies kostenneutral zulässt.  
 
Die angepasste Kostenprognose Kampfmittel ist zu 100% als erwartete Mehrkosten ins 
Kostencontrolling aufgenommen. Darüber hinaus wurden d ie zu erwartenden Mehrkosten für 
Bauablaufstörungen berücksichtigt.  
 
Zusammen mit anderen Nachträgen ist das derzeitige Budget ausgeschöpft. Um den noch zu 
erwartenden Nachträgen gerecht zu werden, wurde eine Gesamtbud geterhöhung um brutto 
1,3 Mio. € auf brutto 14,5 Mio. € vorgeschlagen . Der Mittelmehrbedarf sollte in den Gremien 
genehmigt werden.  
 
Für 2016 ist der jeweilige Mittelbedarf im Wirtschaftsplan der HEAG mobilo und im Haushalt 
der Stadt Darmstadt ausreichend  berücksichtigt. Der Mittelmehrbedarf wirkt sich also erst 
auf das Geschäftsjahr 2017 aus.  
 
Hierzu ist eine Beschlussfassung über die oben genannten Mehrkosten erforderlich. Der 
Magistrat stimmt der Bereitstellung dieser Haushaltsmittel zu.  
 
Für die restli chen Kampfmitteluntersuchungen stimmen HEAG mobilo und Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt mit dem für das Projekt nachträglich beauftragten Sachverständigen das 
Untersuchungsprogramm ab, auf dessen Grundlage das von der ARGE beauftragte 
Unternehmen in der Lag e ist, die Kampfmittelfreiheit für die noch anstehenden 
Straßenbauarbeiten zu bescheinigen  und somit den Umfang zu minimieren . Wenn die 
Leistungsfähigkeit des Unternehmens für geeignete Untersuchungsmethoden nicht ausreicht, 
werden in der Abwägung günstige re Alternativen berücksichtigt.  
 
Weil die Kampfmitteluntersuchungen in der alleinigen Verantwortung der 
Straßeneigentümerin Stadt Darmstadt und des Bauherrn HEAG mobilo liegen, werden die 
weiteren Sondierungsarbeiten in Eigentümerverantwortung durch einen externen 
Sachverständigen begleitet. Die beratende Funktion des Kampfmittelräumdienstes wird bei 
konkretem Klärungsbedarf  und Verdacht  in Anspruch genommen.  
 
Arbeitskreis Kampfmittel  
 
Ein neu gegründeter Arbeitskreis im Straßenverkehrs - und Tiefbauamt entw ickelt zurzeit 
sinnvolle Vorgehensweisen  für die fachgerechte Berücksichtigung der 
Kampfmitteluntersuchungen bei Bauprojekten in den Darmstädter Straßenräumen. Dabei ist 
zu klären, in wie weit die Regeln auch auf reine Instandhaltungsmaßnahmen anzuwenden 
sind.  
 
In einer ersten Stufe sind die bereits zur Ausführung beschlossenen Bauprojekte zeitlich und 
finanziell aufzustocken. Die zweite Stufe ergänzt die Planungsphase späterer Projekte um ein 
sachverständig erstelltes Untersuchungskonzept, das je nach Eig nung verschiedene 
Sondierungsmethoden für die Zeiträume einerseits vor Baubeginn und andererseits 
baubegleitend während der tiefbautechnischen Arbeiten enthalten soll.

- 5 - 
Die Auswahl zugelassener Sachverständiger zur Entwicklung und Betreuung des  
Untersuchungskonzeptes müssen für den verantwortlichen Bauherrn ohne vergaberech tliche 
Einschränkungen erfolgen.  Gleiches gilt für die Auswahl der Sondierungsbetriebe, die 
ausschließlich dem gewählten technischen Konzept folgen muss. Nur so können geeigne te 
Sachverständige und geeignete Betriebe auf der Grundlage einer Sachlage wie 
Teilspezialisierung oder zeitliche Verfügbarkeit optimal ausgewählt werden.  
 
Schon die Auswertung der Dokumentationen über die Bombenabwurfgebiete sind nach 
Beschaffung beim Kampfmittelräumdienst im Rahmen einer Situationsanalyse (Phase A) von 
externen Sachverständigen durchzuführen. Damit wird die konkrete Entscheidungsfindung 
für die Sondierungsmethoden (Phase B) nachvollziehbar belegt und dient so der 
allgemeingültigen Forderung, der Eigentümerverantwortung gerecht zu werden.  
 
Ziel ist es, die zukünftigen Untersuchungen auf ein besser kalkulierbares Maß zu 
beschränken. Dabei sind  die verschiedenen technischen Sondierungsmethoden mit ihren 
unterschiedlichen Untersuchungsfeldern und Aussageschärfen so auf die Bestandssituation 
zu konzipieren, dass die angestrebte Erklärung der Kampfmittelfreiheit zwar mit dem 
erforderlichen, dabei a ber auch mit dem zeitlich und finanziell optimierten Aufwand möglich 
wird. Trotzdem ist dav on auszugehen, dass der Aufwand , der neuen Situation geschuldet,  in 
jedem Fall höher  sein wird, als bisher.  
 
Es ist auch mit die Aufgabe der Ordnungsbehörde der Stad t Darmstadt, allein auf der 
Grundlage der Sachverständigenempfehlungen die daraus resultierenden Erklärungen zur 
Kampfmittelfreiheit zur Kenntnis zu nehmen oder im Falle eines gemeldeten Fundes den 
Kampfmittelräumdienst einzubinden.  
 
Die neuen Regeln solle n dann verpflichtend werden für alle Dienststellen und Betriebe, die im 
Darmstädter Straßennetz Tiefbauarbeiten durchführen lassen.  
 
Die Regelfindung und Durchführungshinweise sollen mit dem Städtetag abgestimmt werden.  
 
 
 
Darmstadt, 4. November 2015  
III-66 JL-br 
Nst. 2114 
 
 
 
Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

TOP 568

Orte (2)

  • Rheinstraße
  • Bismarckstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0483
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00