2015/0483
Bauprojekt Bismarckstraße West - Sachstand: erhöhte Kosten durch intensivere Kampfmitteluntersuchungen
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2015/0483
10074 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0483
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6149
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: -0952010/3601010/3660110
Betreff: Bauprojekt Bismarckstraße West - Sachstand: erhöhte Kosten durch intensivere
Kampfmitteluntersuchungen
Vorlage vom: 04.11.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Be richt zur Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt einer Presseveröffentlichung zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 4. November 2015
Der Bauablauf im Straßenbauprojekt Bismarckstraße West hat neue Rahmenbedingungen
durch die seit 2015 erheblich veränderten Empfehlungen des Kampfmittelräumdienstes beim
Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Umfangs der Kampfmitteluntersuchungen.
Die gleichen Veränderungen gelten für alle Tiefbaumaßnahmen in den städtischen
Straßenräumen und neben der Stadt Darmstadt selbst auch für alle im Straßenraum
selbstständig tätigen st ädtischen Gesellschaften.
Die ohne offizielle Erklärung vom Kampfmittelräumdienst jetzt veränderten Empfehlungen
führen zu einem bisher unbekannt hohen Aufwand versc hiedenster Sondierungsmethoden.
Die terminliche und finanzielle Kalkulierbarkeit ist so nicht mehr gewährleistet . Darüber soll
berichtet werden, da die Forderungen haushaltsrelevant sind.
Das vom Kampfmittelräumdienst erklärte Ziel ist die Feststellung der Kampfmittelfreiheit in
einem unterirdischen Raum von bis zu 5 Metern Tiefe auf der gesa mten Breite und Länge
sämtlicher Baufelder. Die Tiefe gilt dabei als Erfahrungswert für die mögliche Eindringtiefe
von Bomben in den hier anstehenden Sandboden.
In den städtischen Straßen hielt der Kampfmittelräumdienst derartige Tiefenuntersuchungen
bisher nur für erforderlich bei tief liegenden Kanalbaustellen, neuen Leitungstrassen oder
punktuellen Fundamentierungen wie für Fahrleitungsmaste. Jetzt sollen die Empfehlungen
auch für die allgemein im Straßenbau anstehenden Arbeiten gelten, die selten mehr als 1
Meter in die Tiefe gehen bis hin zu Oberflächensanierungen . Aktuell hat der Austausch von
Pflastersteinen in der oberen Rheinstraße gezeigt, dass der Kampfmittelräumdienst auch
Instandhaltungsmaßnahmen kaum 20 cm unter der Straßenoberfläche für ge nauso
untersuchungswürdig hält was zu einer Stillstandszeit von 4 Tagen führt e.
Die wegen fehlender Verhältnismäßigkeit hier bemängelten Empfehlungen sind nach ersten
bundesweiten Recherchen nicht allgemeingültig. Bundeseinheitliche Regelungen für die
Kampfmitteluntersuchungen gibt es nicht. Bisher wurden die Aussagen des
Kampfmittelräumdienstes beim Regierungspräsidium Darmstadt widerspruchslos als
Maßstab für eine Genehmigungsfähigkeit der Untersuchungsergebnisse eingestuft.
Tatsächlich ist aber der Kampfm ittelräumdienst bei allen Empfehlungen für die
Untersuchungen nicht verantwortlich, sondern die Verantwortlichkeit liegt bei der
Bauherrschaft.
Die noch nicht beendeten Untersuchungen in der Bismarckstraße West führt en bis heute zu
Mengenmehrungen von etwa 430.000,-- €. Unter Berücksichtigung der damit verbundenen
Bauablaufstörungen (geschätzte Mehrkosten 370.000,-- €) und fehlender Regeln zur
Verhältnismäßigkeit entwickeln sich die Kosten nahezu unkontrolliert weiter. Die Folgen sind
ein entscheidend höhe rer Mittelbedarf sowie die Belastung der Anliegerbetriebe und anderer
Verkehrsteilnehmer durch die Bauzeitverlängerung.
In der Bismarckstraße West wurden bisher erst knapp die Hälfte der Straßenfläche
kampfmitteltechnisch untersucht. Zum Einsatz kamen nac h den veränderten Empfehlungen
außer oberflächennahen Messmethoden jetzt auch die ersten 1.000 von insgesamt etwa
2.500 Bohrungen zur Tiefensondierung in engen Abständen. Für die noch zu untersuchende
Restfläche gilt es nun bezüglich Umfang und verbindlich er Handlungsanweisungen für
Kampfmitteluntersuchungen wieder Angemessenheit zu bekommen und die Eindämmung der
finanziellen und zeitlichen Auswirkungen durch sinnvolle Umsetzungsstrategien anzustreben.
- 4 -
Den Erfahrungen der ersten acht Monate Ba uzeit folgend, werden die Mehrkosten für das
Gesamtprojekt bis zum Bauende auf 1,3 Mio. € geschätzt, 6 80.000,-- € aus
Mengenmehrungen und weitere 550.000,-- € aus Bauablaufstörungen und 70 .000,-- € aus
erhöhten Ingenieurhonoraren . Bezüglich der noch anstehenden bauzeitlichen Entwicklung
(aktuell: Bauzeitverlängerung ca. 3 Monate ) wird bereits jetzt durch Optimierung der Abläufe
gegengesteuert, soweit der Bauvertrag dies kostenneutral zulässt.
Die angepasste Kostenprognose Kampfmittel ist zu 100% als erwartete Mehrkosten ins
Kostencontrolling aufgenommen. Darüber hinaus wurden d ie zu erwartenden Mehrkosten für
Bauablaufstörungen berücksichtigt.
Zusammen mit anderen Nachträgen ist das derzeitige Budget ausgeschöpft. Um den noch zu
erwartenden Nachträgen gerecht zu werden, wurde eine Gesamtbud geterhöhung um brutto
1,3 Mio. € auf brutto 14,5 Mio. € vorgeschlagen . Der Mittelmehrbedarf sollte in den Gremien
genehmigt werden.
Für 2016 ist der jeweilige Mittelbedarf im Wirtschaftsplan der HEAG mobilo und im Haushalt
der Stadt Darmstadt ausreichend berücksichtigt. Der Mittelmehrbedarf wirkt sich also erst
auf das Geschäftsjahr 2017 aus.
Hierzu ist eine Beschlussfassung über die oben genannten Mehrkosten erforderlich. Der
Magistrat stimmt der Bereitstellung dieser Haushaltsmittel zu.
Für die restli chen Kampfmitteluntersuchungen stimmen HEAG mobilo und Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt mit dem für das Projekt nachträglich beauftragten Sachverständigen das
Untersuchungsprogramm ab, auf dessen Grundlage das von der ARGE beauftragte
Unternehmen in der Lag e ist, die Kampfmittelfreiheit für die noch anstehenden
Straßenbauarbeiten zu bescheinigen und somit den Umfang zu minimieren . Wenn die
Leistungsfähigkeit des Unternehmens für geeignete Untersuchungsmethoden nicht ausreicht,
werden in der Abwägung günstige re Alternativen berücksichtigt.
Weil die Kampfmitteluntersuchungen in der alleinigen Verantwortung der
Straßeneigentümerin Stadt Darmstadt und des Bauherrn HEAG mobilo liegen, werden die
weiteren Sondierungsarbeiten in Eigentümerverantwortung durch einen externen
Sachverständigen begleitet. Die beratende Funktion des Kampfmittelräumdienstes wird bei
konkretem Klärungsbedarf und Verdacht in Anspruch genommen.
Arbeitskreis Kampfmittel
Ein neu gegründeter Arbeitskreis im Straßenverkehrs - und Tiefbauamt entw ickelt zurzeit
sinnvolle Vorgehensweisen für die fachgerechte Berücksichtigung der
Kampfmitteluntersuchungen bei Bauprojekten in den Darmstädter Straßenräumen. Dabei ist
zu klären, in wie weit die Regeln auch auf reine Instandhaltungsmaßnahmen anzuwenden
sind.
In einer ersten Stufe sind die bereits zur Ausführung beschlossenen Bauprojekte zeitlich und
finanziell aufzustocken. Die zweite Stufe ergänzt die Planungsphase späterer Projekte um ein
sachverständig erstelltes Untersuchungskonzept, das je nach Eig nung verschiedene
Sondierungsmethoden für die Zeiträume einerseits vor Baubeginn und andererseits
baubegleitend während der tiefbautechnischen Arbeiten enthalten soll.
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Die Auswahl zugelassener Sachverständiger zur Entwicklung und Betreuung des
Untersuchungskonzeptes müssen für den verantwortlichen Bauherrn ohne vergaberech tliche
Einschränkungen erfolgen. Gleiches gilt für die Auswahl der Sondierungsbetriebe, die
ausschließlich dem gewählten technischen Konzept folgen muss. Nur so können geeigne te
Sachverständige und geeignete Betriebe auf der Grundlage einer Sachlage wie
Teilspezialisierung oder zeitliche Verfügbarkeit optimal ausgewählt werden.
Schon die Auswertung der Dokumentationen über die Bombenabwurfgebiete sind nach
Beschaffung beim Kampfmittelräumdienst im Rahmen einer Situationsanalyse (Phase A) von
externen Sachverständigen durchzuführen. Damit wird die konkrete Entscheidungsfindung
für die Sondierungsmethoden (Phase B) nachvollziehbar belegt und dient so der
allgemeingültigen Forderung, der Eigentümerverantwortung gerecht zu werden.
Ziel ist es, die zukünftigen Untersuchungen auf ein besser kalkulierbares Maß zu
beschränken. Dabei sind die verschiedenen technischen Sondierungsmethoden mit ihren
unterschiedlichen Untersuchungsfeldern und Aussageschärfen so auf die Bestandssituation
zu konzipieren, dass die angestrebte Erklärung der Kampfmittelfreiheit zwar mit dem
erforderlichen, dabei a ber auch mit dem zeitlich und finanziell optimierten Aufwand möglich
wird. Trotzdem ist dav on auszugehen, dass der Aufwand , der neuen Situation geschuldet, in
jedem Fall höher sein wird, als bisher.
Es ist auch mit die Aufgabe der Ordnungsbehörde der Stad t Darmstadt, allein auf der
Grundlage der Sachverständigenempfehlungen die daraus resultierenden Erklärungen zur
Kampfmittelfreiheit zur Kenntnis zu nehmen oder im Falle eines gemeldeten Fundes den
Kampfmittelräumdienst einzubinden.
Die neuen Regeln solle n dann verpflichtend werden für alle Dienststellen und Betriebe, die im
Darmstädter Straßennetz Tiefbauarbeiten durchführen lassen.
Die Regelfindung und Durchführungshinweise sollen mit dem Städtetag abgestimmt werden.
Darmstadt, 4. November 2015
III-66 JL-br
Nst. 2114
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Rheinstraße
- Bismarckstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0483
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00