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1654/2020

Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes "kinderstark - NRW schafft Chancen"

Mitteilung Ausschuss 04.06.2020

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage - Darstellung der geplanten Maßnahmen

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Mitteilung Ausschuss

5726 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 04.06.2020 
 1654/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
Gesundheitsausschuss 09.06.2020 
Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 
Integrationsrat 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 
 
Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes "kinderstark - NRW 
schafft Chancen" 
Hintergrund 
 Die Stadt Köln nimmt seit Frühjahr 2017 am Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“ 
teil. Das Programm startete ursprünglich unter dem Titel „Kein Kind zurücklassen“. 
 Im Rahmen dieses Programms wurde und wird die Stadt Köln seitens der Servicestelle Präven-
tion NRW, getragen durch das Institut fü r Soziale Arbeit (ISA) Münster dabei unterstützt, struk-
turbildende Maßnahmen zur ämter- und dezernatsübergreifenden Weiterentwicklung der kom-
munalen Präventionskette von Hilfen und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und 
Familien in Köln, insbesondere in benachteiligten Lebenslagen zu entwickeln. So konnten in der 
Vergangenheit ein Präventionsleitbild, strategische Ziele und ein Präventionsmonitoring im 
Rahmen einer Gesamtstrategie gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut etabliert werden. 
 Der Rat hat am 12.12.2019 diese Kölner Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tau-
send junge Chancen fördern“ einstimmig beschlossen (Session 3437/2019). 
 
Aktueller Förderaufruf 
 Mitte April 2020 hat das Land nunmehr einen ergänzenden Förderaufruf veröffentlicht, mit dem 
landesweit rund 14 Millionen Euro in 2020 bereitgestellt werden, die Ende Mai 2020 beantragt 
werden konnten (https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten). Das Ziel 
ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ve r-
bessern und Kinderarmut zu bekämpfen. Für Köln sind bis zu rund 950.000 Euro Landesfö r-
dermittel reserviert, die auf der Grundlage einer bestehenden kommunalen Strategie eingesetzt 
werden können. 
 Das gleiche Fördervolumen ist auch für 2021 und die Folgejahre vorgesehen. Das MKFFI führt 
hierzu auf seiner Internetseite aus: „das Programm „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte 
Neuausrichtung der Präventionspolitik des Landes und gibt den Kommunen neue Handlung s-

2 
 
spielräume zum Aufbau von Präventionsketten.“ Der Aufruf des MKFFI erklärt: „Dieser Projek-
taufruf stellt gleichzeitig einen Einstieg in eine Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstüt-
zung der Landesregierung dar, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für 
künftige Haushaltsjahre.“ 
 Der Förderaufruf gliedert sich in mehrere Förderbestandteile, die sowohl (weitere) strukturbi l-
dende Maßnahmen als auch Praxismaßnahmen adressieren. Gefördert werden: 
 eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung der kommunalen Präven-
tionskette gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut (die bei IV/2, Integrierte Jugendhil-
fe- und Schulentwicklungsplanung (schon) vorhanden ist). Die Mittel können auch für die 
Nutzung und Pflege des Online-Tools „Guter Start NRW“ genutzt werden. 
Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren geför-
dert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sol-
len: 
 Mit Familiengrundschulzentren sollen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern 
aufgebaut werden, die offene Ganztagsgrundschulen besuchen, 
 Lotsendienste in Geburtskliniken und Lotsendienste in Kinder - und Jugendarztpraxen o-
der gynäkologischen Arztpraxen, 
 Kommunale Familienbüros, 
 Ausbau aufsuchender Angebote. 
 
Das Land stellt Köln bis zu 953.427 Euro Landesmittel von landesweit insgesamt 14.281.052 Euro 
Fördermittel zur Verfügung. Die Verteilung der Landesmittel auf die Kommunen erfolgte nach der An-
zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 18 Jahren im SGB II-Bezug. 
 
Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Qualifizierung, Konzeptentwicklung und Koor-
dination. Die Projekte sind durch den örtlichen Träger der öffentli chen Jugendhilfe bzw. durch aner-
kannte freie Träger der Jugendhilfe (nach Weiterleitung der Fördermittel) durchzuführen. Zuwe n-
dungsempfänger sind Städte und Kreise mit eigenen Jugendamt. 
 
Antragstellung der Stadt Köln 
 Das Dezernat für Bildung, Jugend und S port hat in ämter - und dezernatsübergreifender Ab-
stimmung eine Antragstellung der Stadt Köln umgesetzt, die dem Landesjugendamt Ende Mai 
2020 zugeleitet wurde. Danach sollen Fördermittel eingeworben werden für 
 die konzeptionelle Entwicklung von bis zu neun  Familiengrundschulzentren in Köln in 
Stadtteilen mit den höchsten Bildungs - und Armutsrisiken (Auswahl nach Schulsozialin-
dex), 
 die verstärkte Umsetzung des Online -Tools „Guter Start NRW“, mit dem ein Familie n-
wegweiser in Köln aufgebaut wird, 
 Erst-, Ergänz ungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und die konzeptionelle Weiter-
entwicklung des geplanten Familienbüros der Stadt Köln in Kalk. 
 Lotsendienste in Verbindung mit Kinder- und Jugendarztpraxen, 
 den Ausbau aufsuchender Angebote der Jugendhilfe (angedockt an die Familienhäuser in 
Köln),  
 sowie aufsuchende Angebote des Interkulturellen Dienstes und des Museumsdienstes, 
hier insbesondere mit Blick auf die Handlungsnotwendigkeiten zur Förderung von Kindern 
in Benachteiligungslagen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie

3 
 
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Nähere Ausführungen zu den geplanten Maßnahmen sind 
in einer Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird die politischen Gremien gerne über die Umsetzung 
des Programms in Köln informieren. 
 
Anlage 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage - Darstellung der geplanten Maßnahmen

18037 Zeichen

Seite 1 von 7 
 
Anlage zu 1654/2020 (Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes 
„kinderstark – NRW schafft Chancen“ 
 
Darstellung der geplanten Maßnahmen nach Förderpositionen 
 
Seit Frühjahr 2017 nimmt die Stadt Köln an der Landesinitative „Kommunale 
Präventionsketten“ teil. Am 12.12.2019 hat der Rat der Stadt Köln die 
Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge Chancen fördern“ 1 
beschlossen. Die Stadt Köln löst somit ihr Ansinnen ein, aktiv, nachhaltig und 
dezernatsübergreifend gegen die Folgen von Kinderarmut zu wirken. 
 
Die kommunale Gesamtstrategie „ Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge 
Chancen fördern“ bildet die inhaltliche und strategische Klammer für den 
Förderantrag zum Aufruf „Kinderstark-NRW schafft Chancen“2. 
Der Förderaufruf nimmt maßgeblich Bezug auf die Landesinitiative „Kommunale 
Präventionsketten“. 
 
Für die Kölner Antragstellung stellt das gemeinsam entwickelte Leitbild und die 
strategische Zieldefinition die verbindliche Umsetzung für eine kommunale 
Gesamtstrategie der Vorbeugung sicher. 
Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Maßnahmenbausteine, möchten wir 
„Erfolgsinseln“ schaffen, die den Grundstein für eine ressortübergreifende und 
nachhaltige Weiterentwicklung ermöglichen. 
 
Der Förderaufruf „Kinderstark“ bietet die Möglichkeit einer Antragstellung für folgende 
Förderpositionen: 
 
1. Stärkung der Kommunalen Koordinierung 
2. Aufbau von Familiengrundschulzentren 
3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen 
4. Ausbau aufsuchender Ansätze 
 
 
Zu 1. Stärkung der kommunalen Koordinierung 
 
Die bei der Stadt Köln eingerichtete Stelle der „Kommunalen Koordinierung“ bei der 
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat für Bildung, Jugend 
und Sport verfügt über keinen eigenen Sachkostenetat. 
Hinsichtlich der im Dezember 2019 beschlossenen Gesamtstrategie „Kölner Kinder 
stärken - 184 tausend junge Chancen fördern“ ist für dieses Jahr eine „Kick-Off“ 
Veranstaltung vorgesehen.  
                                                
1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90766&voselect=20299 
2 https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten

Seite 2 von 7 
 
Darüber hinaus sollen Materialien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
erarbeitet werden.  
 
Als größte Kommune in Nordrhein- Westfalen, freut sich die Stadt Köln über die 
Möglichkeit einer umfangreichen Antragstellung auf Mittel aus dem Landeshaushalt. 
Dieses Geld soll gut und nachhaltig eingesetzt werden. 
Die optionale Nutzung einer Landeszuschusssumme von max. 1 Mio. Euro 
ermöglicht es uns, den Förderantrag breit aufzustellen. Verwaltungstechnisch 
bedeutet dies einen personellen Mehraufwand im Rahmen der Mittelverwaltung 
und des Controllings.  
Hier gilt es eine ½ Personalstelle für Verwaltung und Controlling zu beantragen. 
 
Unter Nutzung des vom Familienministerium bereitgestellten Online-Services zur 
Einrichtung von Familienportalen, wird eine weitere Fachbetreuung beantragt.  
Über das Portal „Guter Start NRW“ können unter „Guter Start Köln“ alle 
Unterstützungsangebote und Kontaktadressen für Eltern mit Kindern bis zum 
Schuleintritt der Stadt Köln gebündelt werden. 
Der Aufbau und die Pflege des Portals, sowie Werbung, Akquise etc. benötigen 
operative Personalressource. Die hohe Anzahl und Bandbreite von Angeboten in der 
Millionenstadt Köln, erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Aus diesem Grund soll 
der Start, die Unterhaltung und Pflege der Plattform „Guter Start Köln“ mit dem 
Einsatz einer zweiten Vollzeitstelle aus Mitteln des Förderaufrufs stabilisiert werden. 
Eine Stelle wird aus kommunalen Mittel eingerichtet. Eine weitere Stelle soll aus 
Mittel von „Kinderstark“ zugesetzt werden.  
 
 
Zu 2.: Aufbau von Familiengrundschulzentren 
 
Familiengrundschulzentren in Köln sollen dazu beitragen, herkunftsbedingte 
Bildungsungleichheit zu reduzieren und Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Dafür 
werden der schulische und gleichzeitig der familiäre Kontext in den Blick genommen.  
Eine Adaption und Übertragung vor dem Hintergrund Kölner Rahmenbedingungen, 
erfolgt auf Grundlage erprobter Konzepte anderer Kommunen aus NRW, welche mit 
Unterstützung der Wübben-Stiftung erfolgreich Familiengrundschulzentren aufgebaut 
haben.3 
Insgesamt ist der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren vorgesehen. Die 
Auswahl erfolgt nach dem Schulsozialindex und fokussiert auf die Umsetzung an 9 
besonders herausgeforderten Grundschulen. 
Der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren erfordert eine organisatorische sowie 
fachliche Begleitung, damit die Standards beim Aufbau der 
Familiengrundschulzentren vor Ort beachtet werden. Dementsprechend werden 
Mittel für eine Koordinator*in beantragt. Die Aufgabe der Koordinator*in besteht 
                                                
3 https://wuebben-
stiftung.de/fileadmin/media/publikationen/pdf/WS_impaktmagazin_Familiengrundschulzentren.pdf

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darin den konzeptionellen Rahmen im Aufbau und der der Durchführung vor Ort zu 
begleiten und sicherzustellen. 
 
In diesem Jahr sollen an besonders herausgeforderten Grundschulstandorten 
zusätzliche Schulsozialarbeiter*innenstellen mit kommunalen Mitteln eingerichtet 
werden. 
Für die Umsetzung vor Ort übernimmt diese neue Stelleninhaber*in der 
Schulsozialarbeit in 2020 mit einem Stellenanteil eine koordinierende Funktion. 
Diese Stellen werden anteilig mit der Entwicklung und dem Aufbau des 
Familiengrundschulzentrums vor Ort in Schule betraut. In der 
Konzeptentwicklungsphase in 2020 wirkt diese Stelle an der Entwicklung des 
Rahmenkonzepts mit, beteiligt die Schulgemeinschaft (insbesondere Schulleitung, 
Lehrkräfte, Schüler/innen, Jugendhilfeträger/OGS-Träger, Elternvertreter u.a.) an der 
Konkretisierung des Rahmenkonzepts für die jeweilige Schule und entwickelt mit 
ihnen erste Pilotangebote zur Erprobung. 
Die neu eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit werden an Träger der freien 
Jugendhilfe angedockt. 
Es wurde ein ausreichender Sachkostenetat für Konzept- und Angebotsentwicklung 
beantragt, welcher es ermöglicht intensiv und explorativ in die Aufbauarbeit 
einzusteigen. 
 
 
Zu 3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen 
 
Von Gesundheitsrisiken sind nach wie vor Kinder in benachteiligten sozialen Le-
benssituationen besonders betroffen. Aufbauend auf den Erfahrungen der „Frühen 
Hilfen“, soll eine vergleichbare Vernetzungsstruktur für Kinder im Grundschulalter 
und deren Familien aufgebaut werden. 
Das Andocken einer Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in 
Lots*innenfunktion an die Familiengrundschulzentren, soll den Zugangsweg an 
das Gesundheitssystem erleichtern. 
Mit dem Angebot der „ Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in 
Lots*innenfunktion“ sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und flächendeckend, 
Risiken sowie Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern erkannt und Maßnahmen zur 
Förderung einer gesunden Entwicklung eingeleitet werden. Dadurch kann 
abgewendet werden, dass sich Fehlentwicklungen chronifizieren oder fortschreiten. 
Mit Unterstützung von Lots*innen, soll die Vernetzungsstruktur zu Kinder- und 
Jugendärzten befördert werden. Gleichermaßen wird die Verbindungslinie zu dem 
multiprofessionellen Team aus Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens 
und psychosozialen Fachkräften im Gesundheitsamt hergestellt.  
Es findet ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den Sozialarbeiter*innen der 
Familiengrundschulzentren und regelmäßiges Beratungsangebot  für Familien - 
sowie Überleitung bei Bedarf statt:

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Eine Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger wird 4 Grundschulen/ Famili-
engrundschulzentren betreuen. 
Der Aufbau von 9 Lots*innenteams an Grundschulen erfordert eine organisatorische 
sowie fachliche Begleitung.  
Durch die vorgesehene aufsuchende Arbeit des medizinischen Fachpersonals in die 
Familiengrundschulen hinein, findet eine bedarfsgerechte Begleitung in die 
Arztpraxen statt. Ziel ist ja die Kinder zu den jeweiligen „eigenen“ Kinderärzten zu 
begleiten / zu lotsen. 
 
 
Zu 4. Ausbau aufsuchender Angebote 
 
Lots*innen im Kölner Familienbüro 
 
Das erste Kölner Familienbüro wird im zweiten Halbjahr 2020 seine Türen öffnen. 
In einem ersten Schritt werden die bestehenden Beratungsleistungen Elternbüro 
(Beratung für Kitaplätze) und Beratungsstelle der Kontaktstelle (Beratung zu Plätzen 
in der Kindertagespflege) zusammengeführt. Darüber hinaus wird in dem 
Familienbüro erstmalig auch eine Beratung für das Vormerksystem Little Bird 
angeboten werden.  
Das Angebot soll durch den Einsatz von Familienlots*innen weiterentwickelt wer-
den. Ein Kernziel ist dabei, die administrativen Wege für Familien sowohl 
verwaltungsintern, wie -extern wesentlich zu vereinfachen, zu verschlanken. 
Die Familienlotsin/ der Familienlotse soll Fragen und Anliegen von Eltern/ Familien, 
welche sich über das bisher bestehende Beratungsangebot hinaus bewegen, und 
sich auf Themeninhalte der Altersstufen  0-6 Jahre beziehen, gezielt aufgreifen und 
Eltern entsprechende Unterstützung anzubieten.  
Hierdurch soll erreicht werden, dass die richtigen Ansprechpartnerinnen/ 
Ansprechpartner innerhalb wie außerhalb der Verwaltung für Familien einfacher und 
schneller und gefunden werden und dadurch auch Wege wesentlich verkürzt werden. 
 
 
Kölner Familienhäuser aufsuchend 
 
Familienhäuser in Köln sind sozialraumorientierte und durch das Jugendamt 
geförderte Einrichtungen der freien Jugendhilfe. Ziel der Arbeit in den 
Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen 
Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Im Mittelpunkt stehen hierbei 
die Unterstützung von Eltern, bzw. Elternteilen bei der Bewältigung von 
Erziehungsaufgaben durch bedarfsgerechte Beratungs- und Gruppenangebote. 
 
Familienhäuser sind für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein vertrauter Ort 
und haben eine hohe Bindungsfähigkeit für diese Zielgruppe. Dies bietet den idealen 
Rahmen für die Weiterentwicklung einer Lots*innenfunktion innerhalb der

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Familienhäuser. Familienhäuser verfügen über einen sozialräumlichen und 
lebensweltlichen Wissenspool und können diesen auch im Rahmen der Gehstruktur 
effektiv anwenden. 
 
Ziel ist es, bedarfsgerechte Angebote für komplexe Problemlagen in Familien vor Ort 
zu schaffen und hierdurch mehr Kinder und Familien durch professionell geplante 
sozialräumliche Maßnahmen zu erreichen. 
 
Familienhäuser sollen der Optimierung der Einzelfallhilfen dienen. Dies bedeutet, 
dass Bedarfe, welche durch niederschwellige Hilfen nicht mehr ausreichend gedeckt 
werden, durch weiterführend professionelle Hilfestruktur aufgefangen werden 
können. Hierzu gehört z.B. die Überleitung zu den Bezirksjugendämtern, den 
Angeboten der Familienbildung oder den Frühen Hilfen. Durch die Lotsenfunktionen 
können diese Übergänge fließender gestaltet werden. 
 
Aus niederschwelligen Gruppenangeboten für Eltern (z.B. Eltern-Cafés) können 
themenorientierte Gesprächskreise entstehen(z.B. Gesundheitsvorsorge bei 
Kleinkindern, Alkohol- und Drogenproblematik). Hierzu können Familienhäuser als 
Ressource genutzt werden, um Akteure der Regelinstitutionen einzuladen und damit 
eine Brücke und Überleitung zu diesen Beratungsangeboten zu entwickeln.  
Die bestehenden Auswertungen der Familienhäuser haben gezeigt, dass die 
Begleitung der Familien auch über die Grenzen des eigenen Stadtteils hinaus ein 
weiterer notwendiger Schritt in der Qualitätsentwicklung des Angebots darstellt. 
 
Familienhäuser bieten durch ihre offene und niederschwellige Angebotspalette 
Zugang zu Hilfsangeboten, welche nicht stigmatisierend sondern befähigend auf die 
Lebenssituationen der Familien wirken. So können Kooperationen mit Hilfe der 
Lotsenfunktion noch effektiver gestaltet werden - z.B. zwischen den Interkulturellen 
Zentren mit ihrer Sprach- und Integrationsberatung und den  Angeboten zur 
Information über den Besuch der Kita und den Einstieg in die Schule. 
 
 
Digitales Outreach: Online-Workshops des Museumsdienstes Köln 
 
Der Museumsdienst Köln setzt seinen Auftrag der kulturellen Bildung nicht nur in 
den städtischen Museen um, sondern geht seit 2013 verstärkt in den „Outreach“, um 
Kindern und Jugendlichen in Köln kulturelle Teilhaben zu ermöglichen.  
 
Dieses niedrigschwellige Angebot möchte der Museumsdienst nun auch in die 
digitale Welt übertragen. So ist Lernen unabhängig vom Aufenthaltsort möglich.  
Gerade die aktuelle, durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen bei 
der Nutzung kultureller Angebote, machten die Handlungsnotwendigkeiten zur 
Förderung und Unterstützung von Kindern in Benachteiligungslagen deutlich. Durch

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ein „digitales Outreach“ soll eine niedrigschwellige Teilhabe der Zielgruppe 
gewährleistet werden. 
 
Das neue Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren sowie ihre 
Familien. 
 
Die Angebote des Museumsdienstes ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine 
zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit Museumsinhalten. Gefördert werden 
hierbei Selbstkompetenz und ein aktiver Umgang mit Wissen. Ein Museumsbesuch 
ist jedoch nicht für alle Familien möglich. Viele Kinder besuchen ausschließlich mit 
der Schule die städtischen Museen, für andere Besuche sind oft die Kosten für 
Anreise und Teilnahme ein Hinderungsgrund. Ein digitales Angebot soll hier die 
Workshops ergänzen und eine niedrigschwellige Auseinandersetzung mit Kunst und 
Kultur für möglichst viele Kinder und Jugendliche ermöglichen. 
 
Die Kinder sollen sich über durch den Museumsdienst bereitgestellte Anleitungen 
und filmische Tutorials im eigenen Lerntempo neue Fähigkeiten aneignen können 
und dabei ihre Kreativität entfalten. 
 
Durch bereits entwickelte partizipative Angebote für Kinder und Familien 
insbesondere in benachteiligten Sozialräumen, bestehen Kontakte zu 
Kooperationspartner*innen wie Sozialraumkoordinator*innen, Lehrer*innen, 
Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen. 
Schulen und Jugendeinrichtungen sollen als „Andockstationen“ genutzt werden. 
 
Für die Entwicklung von digitalen Lernangebote sollen Kinder und Jugendliche in die 
Planung und Entwicklung mit einbezogen werden. Hierdurch kann gewährleistet 
werden, dass die Angebote inhaltlich und formal den Bedürfnissen der Zielgruppe 
entsprechen.  
 
Die eingesetzten Mittel werden für den Basisaufbau der digitalen Plattform 
verwendet. 
 
 
Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder 
 
Der Bildungsauftrag des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und die 
familienbegleitenden Integrationsangebote des Interkulturellen Dienstes (IKD) 
im KI werden weiterentwickelt. Der erschwerte Zugang von geflüchteten Familien zu 
Bildung war und ist hierbei ein Thema. Die geflüchteten Familien haben strukturell 
bedingt in den Unterkünften erschwerte Bedingungen und Zugänge zu Bildung und 
Teilhabe. Diese Situation wurde durch die Corona-Pandemie verstärkt und deutlich 
sichtbar. Insbesondere Schülerinnen und Schülern, die in Unterkünften für 
Geflüchtete untergebracht sind, fehlen die technischen Möglichkeiten (Ausstattung

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mit Laptop, Drucker, etc.) und Rahmenbedingungen (ruhiger Lernraum, 
Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung), um adäquat am Distanzlernen 
teilnehmen zu können. Digitales Lernen wird perspektivisch im Schulalltag einen 
wesentlichen Anteil ausmachen und auch über die Pandemie hinaus in der 
Unterrichtsgestaltung eine große Rolle spielen. 
 
Durch die aufsuchenden Lots*innen soll eine Brücke zwischen Schulen und Familien 
mit Kindern im Grundschulalter geschaffen werden, um einen gleichberechtigten 
Zugang zu Bildung für diese Zielgruppe zu ermöglichen und so die Integration ins 
Regelsystem gefördert werden. 
Bildungschancen können verbessert werden und ggf. Rückstände, die durch die 
Corona-Pandemie entstanden sind, nachgeholt werden. Darüber hinaus werden die 
Medienkompetenzen gestärkt, die einen erheblichen Beitrag zum Bildungserfolg 
leisten und perspektivisch noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. 
Durch die aufsuchenden Bildungslots*innen soll sichergestellt werden, dass 
geflüchtete Familien mit Kindern der Altersgruppe 6-10 Jahren in den Unterkünften 
einen Zugang zu technischen Hilfsmitteln sowie regelmäßige Unterstützung bei den 
Hausaufgaben erhalten, die akut im Homeschooling und darüber hinaus im digitalen 
Lernen benötigt werden. 
Darüber hinaus tragen die Bildungslots*innen die Angebote der 
Bildungseinrichtungen an geflüchtete Familien in Unterkünften heran, machen diese 
bekannt und erleichtern die Teilnahme. 
Geflüchtete Familien mit Schulkindern sollen die Möglichkeit erhalten, an einem 
zentralen Ort, den sog. „Lernräumen“ in Interkulturellen Zentren oder bei sonstigen 
freien Trägern, technische Geräte wie Laptop und Drucker für schulische Lernzwecke 
kostenfrei zu nutzen. Die Lernräume sind darüber hinaus für alle Kinder geöffnet – 
nur der Lotsendienst fokussiert sich primär auf geflüchtete Grundschulkinder. 
Durch aufsuchende Arbeit seitens Bildungslots*innen in den Unterkünften sollen die 
Schüler*innen auf dieses Angebot aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus 
stehen die Bildungslots*innen per Telefon und Videochat als begleitende 
Unterstützung zur Verfügung und können so das digitale Lernen begleiten. 
 
Mit dem Start der Bildungslots*innen ist beabsichtigt, dass es zu starken 
Bildungspartnerschaften zwischen Unterkünften (Heimleitung, Sozialer Dienst vor 
Ort), Grundschulen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit), Trägern im Bezirk vor Ort 
(interkulturelle Zentren, sonstige freie Träger) und der Verwaltung (IKD, KI, Amt für 
Wohnungswesen) kommen wird. Alle einzelnen Akteure verfügen über wertvolles 
Wissen, welches über die Bildungslotsen gebündelt und zu sinnvollen Aktionen 
zusammengefasst werden soll. Zusätzlich ergibt sich hieraus eine Ansprechperson 
(Projektkoordination in den Bildungseinrichtungen, die die Info an die Lotsen 
weitergibt) für alle o.g. Akteure.

Beratungsverlauf (6)

09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 7.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2020 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1654/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.06.2020
Erstellt
02.06.2020 09:35