Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Mitteilung Ausschuss 1654/2020 vom 04.06.2020
Stand: Am 24.08.2020 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 04.06.2020 1654/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Ausschuss Kunst und Kultur 09.06.2020 Integrationsrat 18.08.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes "kinderstark - NRW schafft Chancen" Hintergrund Die Stadt Köln nimmt seit Frühjahr 2017 am Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“ teil. Das Programm startete ursprünglich unter dem Titel „Kein Kind zurücklassen“. Im Rahmen dieses Programms wurde und wird die Stadt Köln seitens der Servicestelle Präven- tion NRW, getragen durch das Institut fü r Soziale Arbeit (ISA) Münster dabei unterstützt, struk- turbildende Maßnahmen zur ämter- und dezernatsübergreifenden Weiterentwicklung der kom- munalen Präventionskette von Hilfen und Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien in Köln, insbesondere in benachteiligten Lebenslagen zu entwickeln. So konnten in der Vergangenheit ein Präventionsleitbild, strategische Ziele und ein Präventionsmonitoring im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut etabliert werden. Der Rat hat am 12.12.2019 diese Kölner Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tau- send junge Chancen fördern“ einstimmig beschlossen (Session 3437/2019). Aktueller Förderaufruf Mitte April 2020 hat das Land nunmehr einen ergänzenden Förderaufruf veröffentlicht, mit dem landesweit rund 14 Millionen Euro in 2020 bereitgestellt werden, die Ende Mai 2020 beantragt werden konnten (https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten). Das Ziel ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen sowie gesellschaftliche Teilhabe zu ve r- bessern und Kinderarmut zu bekämpfen. Für Köln sind bis zu rund 950.000 Euro Landesfö r- dermittel reserviert, die auf der Grundlage einer bestehenden kommunalen Strategie eingesetzt werden können. Das gleiche Fördervolumen ist auch für 2021 und die Folgejahre vorgesehen. Das MKFFI führt hierzu auf seiner Internetseite aus: „das Programm „kinderstark“ ist eine auf Dauer angelegte Neuausrichtung der Präventionspolitik des Landes und gibt den Kommunen neue Handlung s- 2 spielräume zum Aufbau von Präventionsketten.“ Der Aufruf des MKFFI erklärt: „Dieser Projek- taufruf stellt gleichzeitig einen Einstieg in eine Stärkung kommunaler Prävention mit Unterstüt- zung der Landesregierung dar, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers für künftige Haushaltsjahre.“ Der Förderaufruf gliedert sich in mehrere Förderbestandteile, die sowohl (weitere) strukturbi l- dende Maßnahmen als auch Praxismaßnahmen adressieren. Gefördert werden: eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung der kommunalen Präven- tionskette gegen Kinder-, Jugend- und Familienarmut (die bei IV/2, Integrierte Jugendhil- fe- und Schulentwicklungsplanung (schon) vorhanden ist). Die Mittel können auch für die Nutzung und Pflege des Online-Tools „Guter Start NRW“ genutzt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen an Regelinstitutionen in benachteiligten Quartieren geför- dert, die die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen verbessern sol- len: Mit Familiengrundschulzentren sollen Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern aufgebaut werden, die offene Ganztagsgrundschulen besuchen, Lotsendienste in Geburtskliniken und Lotsendienste in Kinder - und Jugendarztpraxen o- der gynäkologischen Arztpraxen, Kommunale Familienbüros, Ausbau aufsuchender Angebote. Das Land stellt Köln bis zu 953.427 Euro Landesmittel von landesweit insgesamt 14.281.052 Euro Fördermittel zur Verfügung. Die Verteilung der Landesmittel auf die Kommunen erfolgte nach der An- zahl der Kinder im Alter von 3 bis unter 18 Jahren im SGB II-Bezug. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, Kosten für Qualifizierung, Konzeptentwicklung und Koor- dination. Die Projekte sind durch den örtlichen Träger der öffentli chen Jugendhilfe bzw. durch aner- kannte freie Träger der Jugendhilfe (nach Weiterleitung der Fördermittel) durchzuführen. Zuwe n- dungsempfänger sind Städte und Kreise mit eigenen Jugendamt. Antragstellung der Stadt Köln Das Dezernat für Bildung, Jugend und S port hat in ämter - und dezernatsübergreifender Ab- stimmung eine Antragstellung der Stadt Köln umgesetzt, die dem Landesjugendamt Ende Mai 2020 zugeleitet wurde. Danach sollen Fördermittel eingeworben werden für die konzeptionelle Entwicklung von bis zu neun Familiengrundschulzentren in Köln in Stadtteilen mit den höchsten Bildungs - und Armutsrisiken (Auswahl nach Schulsozialin- dex), die verstärkte Umsetzung des Online -Tools „Guter Start NRW“, mit dem ein Familie n- wegweiser in Köln aufgebaut wird, Erst-, Ergänz ungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und die konzeptionelle Weiter- entwicklung des geplanten Familienbüros der Stadt Köln in Kalk. Lotsendienste in Verbindung mit Kinder- und Jugendarztpraxen, den Ausbau aufsuchender Angebote der Jugendhilfe (angedockt an die Familienhäuser in Köln), sowie aufsuchende Angebote des Interkulturellen Dienstes und des Museumsdienstes, hier insbesondere mit Blick auf die Handlungsnotwendigkeiten zur Förderung von Kindern in Benachteiligungslagen unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie 3 Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Nähere Ausführungen zu den geplanten Maßnahmen sind in einer Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird die politischen Gremien gerne über die Umsetzung des Programms in Köln informieren. Anlage Gez. Voigtsberger -
Anlage - Darstellung der geplanten Maßnahmen
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Seite 1 von 7 Anlage zu 1654/2020 (Beteiligung der Stadt Köln am Förderaufruf des Landes „kinderstark – NRW schafft Chancen“ Darstellung der geplanten Maßnahmen nach Förderpositionen Seit Frühjahr 2017 nimmt die Stadt Köln an der Landesinitative „Kommunale Präventionsketten“ teil. Am 12.12.2019 hat der Rat der Stadt Köln die Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge Chancen fördern“ 1 beschlossen. Die Stadt Köln löst somit ihr Ansinnen ein, aktiv, nachhaltig und dezernatsübergreifend gegen die Folgen von Kinderarmut zu wirken. Die kommunale Gesamtstrategie „ Kölner Kinder stärken - 184 Tausend junge Chancen fördern“ bildet die inhaltliche und strategische Klammer für den Förderantrag zum Aufruf „Kinderstark-NRW schafft Chancen“2. Der Förderaufruf nimmt maßgeblich Bezug auf die Landesinitiative „Kommunale Präventionsketten“. Für die Kölner Antragstellung stellt das gemeinsam entwickelte Leitbild und die strategische Zieldefinition die verbindliche Umsetzung für eine kommunale Gesamtstrategie der Vorbeugung sicher. Durch die Verknüpfung unterschiedlicher Maßnahmenbausteine, möchten wir „Erfolgsinseln“ schaffen, die den Grundstein für eine ressortübergreifende und nachhaltige Weiterentwicklung ermöglichen. Der Förderaufruf „Kinderstark“ bietet die Möglichkeit einer Antragstellung für folgende Förderpositionen: 1. Stärkung der Kommunalen Koordinierung 2. Aufbau von Familiengrundschulzentren 3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen 4. Ausbau aufsuchender Ansätze Zu 1. Stärkung der kommunalen Koordinierung Die bei der Stadt Köln eingerichtete Stelle der „Kommunalen Koordinierung“ bei der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung im Dezernat für Bildung, Jugend und Sport verfügt über keinen eigenen Sachkostenetat. Hinsichtlich der im Dezember 2019 beschlossenen Gesamtstrategie „Kölner Kinder stärken - 184 tausend junge Chancen fördern“ ist für dieses Jahr eine „Kick-Off“ Veranstaltung vorgesehen. 1 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=90766&voselect=20299 2 https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praeventionsketten Seite 2 von 7 Darüber hinaus sollen Materialien für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet werden. Als größte Kommune in Nordrhein- Westfalen, freut sich die Stadt Köln über die Möglichkeit einer umfangreichen Antragstellung auf Mittel aus dem Landeshaushalt. Dieses Geld soll gut und nachhaltig eingesetzt werden. Die optionale Nutzung einer Landeszuschusssumme von max. 1 Mio. Euro ermöglicht es uns, den Förderantrag breit aufzustellen. Verwaltungstechnisch bedeutet dies einen personellen Mehraufwand im Rahmen der Mittelverwaltung und des Controllings. Hier gilt es eine ½ Personalstelle für Verwaltung und Controlling zu beantragen. Unter Nutzung des vom Familienministerium bereitgestellten Online-Services zur Einrichtung von Familienportalen, wird eine weitere Fachbetreuung beantragt. Über das Portal „Guter Start NRW“ können unter „Guter Start Köln“ alle Unterstützungsangebote und Kontaktadressen für Eltern mit Kindern bis zum Schuleintritt der Stadt Köln gebündelt werden. Der Aufbau und die Pflege des Portals, sowie Werbung, Akquise etc. benötigen operative Personalressource. Die hohe Anzahl und Bandbreite von Angeboten in der Millionenstadt Köln, erfordert einen erhöhten Personaleinsatz. Aus diesem Grund soll der Start, die Unterhaltung und Pflege der Plattform „Guter Start Köln“ mit dem Einsatz einer zweiten Vollzeitstelle aus Mitteln des Förderaufrufs stabilisiert werden. Eine Stelle wird aus kommunalen Mittel eingerichtet. Eine weitere Stelle soll aus Mittel von „Kinderstark“ zugesetzt werden. Zu 2.: Aufbau von Familiengrundschulzentren Familiengrundschulzentren in Köln sollen dazu beitragen, herkunftsbedingte Bildungsungleichheit zu reduzieren und Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern. Dafür werden der schulische und gleichzeitig der familiäre Kontext in den Blick genommen. Eine Adaption und Übertragung vor dem Hintergrund Kölner Rahmenbedingungen, erfolgt auf Grundlage erprobter Konzepte anderer Kommunen aus NRW, welche mit Unterstützung der Wübben-Stiftung erfolgreich Familiengrundschulzentren aufgebaut haben.3 Insgesamt ist der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren vorgesehen. Die Auswahl erfolgt nach dem Schulsozialindex und fokussiert auf die Umsetzung an 9 besonders herausgeforderten Grundschulen. Der Aufbau von 9 Familiengrundschulzentren erfordert eine organisatorische sowie fachliche Begleitung, damit die Standards beim Aufbau der Familiengrundschulzentren vor Ort beachtet werden. Dementsprechend werden Mittel für eine Koordinator*in beantragt. Die Aufgabe der Koordinator*in besteht 3 https://wuebben- stiftung.de/fileadmin/media/publikationen/pdf/WS_impaktmagazin_Familiengrundschulzentren.pdf Seite 3 von 7 darin den konzeptionellen Rahmen im Aufbau und der der Durchführung vor Ort zu begleiten und sicherzustellen. In diesem Jahr sollen an besonders herausgeforderten Grundschulstandorten zusätzliche Schulsozialarbeiter*innenstellen mit kommunalen Mitteln eingerichtet werden. Für die Umsetzung vor Ort übernimmt diese neue Stelleninhaber*in der Schulsozialarbeit in 2020 mit einem Stellenanteil eine koordinierende Funktion. Diese Stellen werden anteilig mit der Entwicklung und dem Aufbau des Familiengrundschulzentrums vor Ort in Schule betraut. In der Konzeptentwicklungsphase in 2020 wirkt diese Stelle an der Entwicklung des Rahmenkonzepts mit, beteiligt die Schulgemeinschaft (insbesondere Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler/innen, Jugendhilfeträger/OGS-Träger, Elternvertreter u.a.) an der Konkretisierung des Rahmenkonzepts für die jeweilige Schule und entwickelt mit ihnen erste Pilotangebote zur Erprobung. Die neu eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit werden an Träger der freien Jugendhilfe angedockt. Es wurde ein ausreichender Sachkostenetat für Konzept- und Angebotsentwicklung beantragt, welcher es ermöglicht intensiv und explorativ in die Aufbauarbeit einzusteigen. Zu 3. Lotsendienste in Gesundheitszusammenhängen Von Gesundheitsrisiken sind nach wie vor Kinder in benachteiligten sozialen Le- benssituationen besonders betroffen. Aufbauend auf den Erfahrungen der „Frühen Hilfen“, soll eine vergleichbare Vernetzungsstruktur für Kinder im Grundschulalter und deren Familien aufgebaut werden. Das Andocken einer Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in Lots*innenfunktion an die Familiengrundschulzentren, soll den Zugangsweg an das Gesundheitssystem erleichtern. Mit dem Angebot der „ Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger in Lots*innenfunktion“ sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und flächendeckend, Risiken sowie Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern erkannt und Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung eingeleitet werden. Dadurch kann abgewendet werden, dass sich Fehlentwicklungen chronifizieren oder fortschreiten. Mit Unterstützung von Lots*innen, soll die Vernetzungsstruktur zu Kinder- und Jugendärzten befördert werden. Gleichermaßen wird die Verbindungslinie zu dem multiprofessionellen Team aus Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens und psychosozialen Fachkräften im Gesundheitsamt hergestellt. Es findet ein regelmäßiger Kontakt und Austausch mit den Sozialarbeiter*innen der Familiengrundschulzentren und regelmäßiges Beratungsangebot für Familien - sowie Überleitung bei Bedarf statt: Seite 4 von 7 Eine Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger wird 4 Grundschulen/ Famili- engrundschulzentren betreuen. Der Aufbau von 9 Lots*innenteams an Grundschulen erfordert eine organisatorische sowie fachliche Begleitung. Durch die vorgesehene aufsuchende Arbeit des medizinischen Fachpersonals in die Familiengrundschulen hinein, findet eine bedarfsgerechte Begleitung in die Arztpraxen statt. Ziel ist ja die Kinder zu den jeweiligen „eigenen“ Kinderärzten zu begleiten / zu lotsen. Zu 4. Ausbau aufsuchender Angebote Lots*innen im Kölner Familienbüro Das erste Kölner Familienbüro wird im zweiten Halbjahr 2020 seine Türen öffnen. In einem ersten Schritt werden die bestehenden Beratungsleistungen Elternbüro (Beratung für Kitaplätze) und Beratungsstelle der Kontaktstelle (Beratung zu Plätzen in der Kindertagespflege) zusammengeführt. Darüber hinaus wird in dem Familienbüro erstmalig auch eine Beratung für das Vormerksystem Little Bird angeboten werden. Das Angebot soll durch den Einsatz von Familienlots*innen weiterentwickelt wer- den. Ein Kernziel ist dabei, die administrativen Wege für Familien sowohl verwaltungsintern, wie -extern wesentlich zu vereinfachen, zu verschlanken. Die Familienlotsin/ der Familienlotse soll Fragen und Anliegen von Eltern/ Familien, welche sich über das bisher bestehende Beratungsangebot hinaus bewegen, und sich auf Themeninhalte der Altersstufen 0-6 Jahre beziehen, gezielt aufgreifen und Eltern entsprechende Unterstützung anzubieten. Hierdurch soll erreicht werden, dass die richtigen Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner innerhalb wie außerhalb der Verwaltung für Familien einfacher und schneller und gefunden werden und dadurch auch Wege wesentlich verkürzt werden. Kölner Familienhäuser aufsuchend Familienhäuser in Köln sind sozialraumorientierte und durch das Jugendamt geförderte Einrichtungen der freien Jugendhilfe. Ziel der Arbeit in den Familienhäusern ist die Schaffung und Etablierung von niedrigschwellig zugänglichen Angeboten für Familien mit komplexen Problemlagen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Unterstützung von Eltern, bzw. Elternteilen bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben durch bedarfsgerechte Beratungs- und Gruppenangebote. Familienhäuser sind für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein vertrauter Ort und haben eine hohe Bindungsfähigkeit für diese Zielgruppe. Dies bietet den idealen Rahmen für die Weiterentwicklung einer Lots*innenfunktion innerhalb der Seite 5 von 7 Familienhäuser. Familienhäuser verfügen über einen sozialräumlichen und lebensweltlichen Wissenspool und können diesen auch im Rahmen der Gehstruktur effektiv anwenden. Ziel ist es, bedarfsgerechte Angebote für komplexe Problemlagen in Familien vor Ort zu schaffen und hierdurch mehr Kinder und Familien durch professionell geplante sozialräumliche Maßnahmen zu erreichen. Familienhäuser sollen der Optimierung der Einzelfallhilfen dienen. Dies bedeutet, dass Bedarfe, welche durch niederschwellige Hilfen nicht mehr ausreichend gedeckt werden, durch weiterführend professionelle Hilfestruktur aufgefangen werden können. Hierzu gehört z.B. die Überleitung zu den Bezirksjugendämtern, den Angeboten der Familienbildung oder den Frühen Hilfen. Durch die Lotsenfunktionen können diese Übergänge fließender gestaltet werden. Aus niederschwelligen Gruppenangeboten für Eltern (z.B. Eltern-Cafés) können themenorientierte Gesprächskreise entstehen(z.B. Gesundheitsvorsorge bei Kleinkindern, Alkohol- und Drogenproblematik). Hierzu können Familienhäuser als Ressource genutzt werden, um Akteure der Regelinstitutionen einzuladen und damit eine Brücke und Überleitung zu diesen Beratungsangeboten zu entwickeln. Die bestehenden Auswertungen der Familienhäuser haben gezeigt, dass die Begleitung der Familien auch über die Grenzen des eigenen Stadtteils hinaus ein weiterer notwendiger Schritt in der Qualitätsentwicklung des Angebots darstellt. Familienhäuser bieten durch ihre offene und niederschwellige Angebotspalette Zugang zu Hilfsangeboten, welche nicht stigmatisierend sondern befähigend auf die Lebenssituationen der Familien wirken. So können Kooperationen mit Hilfe der Lotsenfunktion noch effektiver gestaltet werden - z.B. zwischen den Interkulturellen Zentren mit ihrer Sprach- und Integrationsberatung und den Angeboten zur Information über den Besuch der Kita und den Einstieg in die Schule. Digitales Outreach: Online-Workshops des Museumsdienstes Köln Der Museumsdienst Köln setzt seinen Auftrag der kulturellen Bildung nicht nur in den städtischen Museen um, sondern geht seit 2013 verstärkt in den „Outreach“, um Kindern und Jugendlichen in Köln kulturelle Teilhaben zu ermöglichen. Dieses niedrigschwellige Angebot möchte der Museumsdienst nun auch in die digitale Welt übertragen. So ist Lernen unabhängig vom Aufenthaltsort möglich. Gerade die aktuelle, durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen bei der Nutzung kultureller Angebote, machten die Handlungsnotwendigkeiten zur Förderung und Unterstützung von Kindern in Benachteiligungslagen deutlich. Durch Seite 6 von 7 ein „digitales Outreach“ soll eine niedrigschwellige Teilhabe der Zielgruppe gewährleistet werden. Das neue Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren sowie ihre Familien. Die Angebote des Museumsdienstes ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine zielgruppengerechte Auseinandersetzung mit Museumsinhalten. Gefördert werden hierbei Selbstkompetenz und ein aktiver Umgang mit Wissen. Ein Museumsbesuch ist jedoch nicht für alle Familien möglich. Viele Kinder besuchen ausschließlich mit der Schule die städtischen Museen, für andere Besuche sind oft die Kosten für Anreise und Teilnahme ein Hinderungsgrund. Ein digitales Angebot soll hier die Workshops ergänzen und eine niedrigschwellige Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur für möglichst viele Kinder und Jugendliche ermöglichen. Die Kinder sollen sich über durch den Museumsdienst bereitgestellte Anleitungen und filmische Tutorials im eigenen Lerntempo neue Fähigkeiten aneignen können und dabei ihre Kreativität entfalten. Durch bereits entwickelte partizipative Angebote für Kinder und Familien insbesondere in benachteiligten Sozialräumen, bestehen Kontakte zu Kooperationspartner*innen wie Sozialraumkoordinator*innen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen. Schulen und Jugendeinrichtungen sollen als „Andockstationen“ genutzt werden. Für die Entwicklung von digitalen Lernangebote sollen Kinder und Jugendliche in die Planung und Entwicklung mit einbezogen werden. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die Angebote inhaltlich und formal den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechen. Die eingesetzten Mittel werden für den Basisaufbau der digitalen Plattform verwendet. Bildungslots*innen für geflüchtete Kinder Der Bildungsauftrag des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und die familienbegleitenden Integrationsangebote des Interkulturellen Dienstes (IKD) im KI werden weiterentwickelt. Der erschwerte Zugang von geflüchteten Familien zu Bildung war und ist hierbei ein Thema. Die geflüchteten Familien haben strukturell bedingt in den Unterkünften erschwerte Bedingungen und Zugänge zu Bildung und Teilhabe. Diese Situation wurde durch die Corona-Pandemie verstärkt und deutlich sichtbar. Insbesondere Schülerinnen und Schülern, die in Unterkünften für Geflüchtete untergebracht sind, fehlen die technischen Möglichkeiten (Ausstattung Seite 7 von 7 mit Laptop, Drucker, etc.) und Rahmenbedingungen (ruhiger Lernraum, Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung), um adäquat am Distanzlernen teilnehmen zu können. Digitales Lernen wird perspektivisch im Schulalltag einen wesentlichen Anteil ausmachen und auch über die Pandemie hinaus in der Unterrichtsgestaltung eine große Rolle spielen. Durch die aufsuchenden Lots*innen soll eine Brücke zwischen Schulen und Familien mit Kindern im Grundschulalter geschaffen werden, um einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung für diese Zielgruppe zu ermöglichen und so die Integration ins Regelsystem gefördert werden. Bildungschancen können verbessert werden und ggf. Rückstände, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, nachgeholt werden. Darüber hinaus werden die Medienkompetenzen gestärkt, die einen erheblichen Beitrag zum Bildungserfolg leisten und perspektivisch noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. Durch die aufsuchenden Bildungslots*innen soll sichergestellt werden, dass geflüchtete Familien mit Kindern der Altersgruppe 6-10 Jahren in den Unterkünften einen Zugang zu technischen Hilfsmitteln sowie regelmäßige Unterstützung bei den Hausaufgaben erhalten, die akut im Homeschooling und darüber hinaus im digitalen Lernen benötigt werden. Darüber hinaus tragen die Bildungslots*innen die Angebote der Bildungseinrichtungen an geflüchtete Familien in Unterkünften heran, machen diese bekannt und erleichtern die Teilnahme. Geflüchtete Familien mit Schulkindern sollen die Möglichkeit erhalten, an einem zentralen Ort, den sog. „Lernräumen“ in Interkulturellen Zentren oder bei sonstigen freien Trägern, technische Geräte wie Laptop und Drucker für schulische Lernzwecke kostenfrei zu nutzen. Die Lernräume sind darüber hinaus für alle Kinder geöffnet – nur der Lotsendienst fokussiert sich primär auf geflüchtete Grundschulkinder. Durch aufsuchende Arbeit seitens Bildungslots*innen in den Unterkünften sollen die Schüler*innen auf dieses Angebot aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus stehen die Bildungslots*innen per Telefon und Videochat als begleitende Unterstützung zur Verfügung und können so das digitale Lernen begleiten. Mit dem Start der Bildungslots*innen ist beabsichtigt, dass es zu starken Bildungspartnerschaften zwischen Unterkünften (Heimleitung, Sozialer Dienst vor Ort), Grundschulen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit), Trägern im Bezirk vor Ort (interkulturelle Zentren, sonstige freie Träger) und der Verwaltung (IKD, KI, Amt für Wohnungswesen) kommen wird. Alle einzelnen Akteure verfügen über wertvolles Wissen, welches über die Bildungslotsen gebündelt und zu sinnvollen Aktionen zusammengefasst werden soll. Zusätzlich ergibt sich hieraus eine Ansprechperson (Projektkoordination in den Bildungseinrichtungen, die die Info an die Lotsen weitergibt) für alle o.g. Akteure.
Beratungsverlauf
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09.06.2020
TOP 8.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.08.2020
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 16.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.08.2020 zuletzt
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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