1867/2019
Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2018
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/621/3 Vorlagen-Nummer 16.10.2019 1867/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 28.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Verwendung der Stellplatzablösemittel im Jahr 2018 Nach der Ablösesatzung der Stadt Köln gemäß § 51 Abs. 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 1. März 2000 (BauO NRW) konnte die bei Bauvorhaben, bei denen Zugangs- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, grundsätzlich bestehende Herstellungsver- pflichtung für Stellplätze oder Garagen finanziell abgelöst werden. Die vereinnahmten Stellplatzablö- semittel waren nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 BauO NRW für die Herstellung zusätzlicher Parkein- richtungen im Stadtgebiet, für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personen- nahverkehrs und für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs zu verwenden. Zum 01.01.2018 standen entsprechend dem Ergebnis des Vorjahres rund 14.428.680 € zur Verfü- gung. Im Jahr 2018 wurden 1.142.000 € vereinnahmt und Mittel in Höhe von 175.130 € verwendet. Zum 31.12.2018 ergibt sich damit ein Gesamtbestand an noch zu verwendenden Stellplatzablösemitteln von 15.395.550 €. Hiervon waren mit Stand 31.12.2018 bereits Mittel in Höhe von 9.510.710 € für beschlossene Maßnahmen gebunden, so dass freie Mittel in Höhe von 5.884.840 € zur Verfügung stehen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Aufstellungen: Stadtbezirksbezogene Einnahmen im Jahr 2018: Innenstadt 654.900 € Rodenkirchen 49.020 € Lindenthal 32.430 € Ehrenfeld 190.800 € Nippes 23.850 € Chorweiler 35.100 € Porz 0 € Kalk 56.970 € Mülheim 98.930 € ____________ Summe: 1.142.000 € 2 Die Mittelverwendung erfolgte für die Projekte: Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 23.560 € Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 151.570 € ___________ Summe: 175.130 € Stellplatzablösemittel sind für folgende Maßnahmen gebunden: - Quartiersgaragen: Eigelstein 461.930 € Kalk 400.000 € Dellbrück 194.040 € Nippes 1.300.000 € - P+R-Anlagen: Haus Vorst 740.580 € Porz-Wahn 925.000 € - Fahrradverkehr: Maßnahmenpaket zur Förderung des Fahrradparkens 2.404.810 € Bauliche Verbesserungen Velorouten/Radwegenetz 2.976.440 € - Stellplätze im öffentlichen Straßenland: Parkplätze in der Grünfläche Olpener Straße vor der Ein- mündung Hohensyburgstraße 27.370 € - Planung: Fortentwicklung Parkraumkonzept/ Weiterentwicklung P+R/B+R-Konzept 80.540 € ____________ Summe (alle genannten Beträge gerundet): 9.510.710 € Die Verwaltung plant, in Zukunft die zweckgebundene Verwendung der Ablösemittel an den Zielset- zungen des Strategiepapiers Köln Mobil 2025 auszurichten. Dementsprechend sollen die mit Stand 31.12.2018 noch freien Mittel in Höhe von rund 5,88 Mio. € und die zukünftig vereinnahmten Mittel gemäß dem angestrebten Modal Split prozentual aufgeteilt und verwendet werden. Ein Drittel der Ablösegelder soll für die Radverkehrsförderung verwendet werden. Hierzu zählen z.B. die Bereiche Fahrradparken, bauliche Verbesserungen im Radwegenetz und Velorouten. Ein weiteres Drittel der Mittel soll der Erweiterung und Neuanlage von KFZ-Parkierungsanlagen dienen. Dazu ge- hören u.a. die Schaffung von Parkierungsanlagen im öffentlichen Raum und insbesondere die Förde- rung von Quartiersgaragen. Das letzte Drittel ist von der Verwaltung für den Ausbau der Verknüp- fungspunkte mit dem Öffentlichen Nahverkehr vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere Angebote für den intermodalen Verkehr wie Mobilstationen sowie B+R- und P+R-Anlagen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1867/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.10.2019
- Erstellt
- 27.05.2019 10:18