V/0037/2011
Weiterführung der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde-Städte Netzwerks (GSN)
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Ergänzungsvorlage V/0037/2011
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DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Vorlagen-Nr.: V/0037/2011/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Dr. Weth Ruf: Betrifft Weiterführung der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde-Städte Netzwerks (GSN) Beratungsfolge 16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der Weiterführung der Geschäftsstelle des Gesunde Städte- Netzwerkes bis zum Jahresende 2015 zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, • regelmäßig über die Erfahrungen, Erkenntnisse und Informationen zu praktikablen Mo- dellen der Gesundheitsförderung, die aus der Arbeit des Gesunde Städte-Netzwerkes resultieren, zu informieren und diese Erkenntnisse in die Gestaltung und Entwicklung kommunaler Gesundheitspolitik einfließen zu lassen und • die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und Fachhochschulen in Münster zu ver- stärken. Ziel ist die Entwicklung von gesundheitsfördernden präventiven Arbeitsansätzen und die stärkere örtliche Wirkungsentfaltung der Geschäftsstellentätigkeit. Ziel ist es dabei auch, gesundheitsfördernde Inhalte und Methoden bei öffentlichen Planungen und Entscheidun- gen zu berücksichtigen. 492 53 02 E-Mail: WethClaus@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2011 V/0037/2011/1 - 2 - V/0037/2011/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 07.01 Gesundheitsdienste Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos- tenumlagen 2012 18.000 Zusätzlicher Ertrag: Kostenerstat- tung des Ge- sunde-Städte Netzwerks für Personalauf- wendungen der Stadt Münster Die Kostenerstattung in Höhe von 18.000 € durch das GSN führt zu einer anteiligen Refinanzie- rung der bereits heute durch das Gesundheitsamt geleisteten Personalaufwendungen für die Bun- desgeschäftsführung/Sekretariat des GSN. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 09.02.2011 die Beschlussvorlage V/0037/2011 beraten und dem Hauptausschuss eine Ergänzung der Sach- entscheidung in der o.g. Form (s. I.2) empfohlen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beschlussvorlage
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V/0037/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Weiterführung der Bundesgeschäftsstelle des Gesunde-Städte Netzwerks (GSN) Beratungsfolge 09.02.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster stimmt der Weiterführung der Geschäftsstelle des Gesunde Städte-Netzwerkes bis zum Jahresende 2015 zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 07.01 Gesundheitsdienste Zeile 06 Kostenerstattungen und Kos- tenumlagen 2012 18.000 Zusätzlicher Ertrag: Kostenerstat- tung des Ge- sunde-Städte Netzwerks für Personalauf- wendungen der Stadt Münster Die Kostenerstattung in Höhe von 18.000 € durch das GSN führt zu einer anteiligen Refinanzie- rung der bereits heute durch das Gesundheitsamt geleisteten Personalaufwendungen für die Bun- desgeschäftsführung/Sekretariat des GSN. Vorlagen-Nr.: V/0037/2011 Auskunft erteilt: Herr Dr. Weth Ruf: 492 53 02 E-Mail: WethClaus@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0037/2011 Begründung: Die Stadt Münster hat mit Beschlussvorlage 404/2003 die Bereitschaft zur Übernahme der Bun- desgeschäftsführung/Sekretariat des Gesunde Städte-Netzwerkes der Bundesrepublik Deutsch- land (GSN) erklärt. Die Übernahme dieser seit Gründung des GSN 1989 von der Hansestadt Hamburg wahrgenommenen Aufgabe erfolgte durch das Gesundheitsamt der Stadt Münster im Mai 2004. Die Stadt Münster hat mit o. g. Beschlussvorlage die Bundesgeschäftsfüh- rung/Sekretariat auf 5 bis 8 Jahre angelegt. Danach sollte ein Wechsel in eine andere Mitglieds- kommune des GSN erfolgen. Die Verwaltung hatte daher und vor dem Hintergrund einer nicht refi- nanzierten erheblichen Belastung mit Personalkosten die Weiterführung der Bundesgeschäftsfüh- rung bzw. des Sekretariats über diesen Zeitraum hinaus abgelehnt. Die darauf in Abstimmungs- gang gegebene Vorlage (V/0331/2010 und V/0331/2010/1. Erg., mit der die finanziellen Belastun- gen und möglichen Ertragsverbesserungen dargestellt wurde) zur Aufgabe der Bundesgeschäfts- führung/Sekretariat im Jahr 2012 wurde nicht abschließend beraten, da diese Entscheidung von einer besseren Refinanzierung der Sekretariatsaufgaben abhängig gemacht werden sollte. Der Sprecherinnen- und Sprecherrat des Netzwerkes hat zwischenzeitlich die Stadt Münster mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister vom 06.05.2010 gebeten, die Bundesgeschäftsfüh- rung/Sekretariatsaufgaben noch einige Jahre weiterzuführen. Zwischenzeitlich hat das GSN am 16.12.2010 ei ne Erhöhung der von den Netzwerkmitgliedern zu zahlenden Dienstleistungspauschale ab 2012 beschlossen. Daraufhin hat der Sprecherinnen- und Sprecherrat des GSN folgende einstimmige Beschlüsse gefasst: • Ab 2012 wird aus der eingenommenen Dienstleistungspauschale ein Personalkostenanteil an die sekretariatsstellende Kommune gezahlt. • Die die Bundesgeschäftsführung/Sekretariat stellende Kommune erhält ab 2012 einen jähr- lichen Personalkostenanteil in Höhe von 18.000 € vom GSN. • Die Stadt Münster wird gebeten, bis zum Jahr 2015 die Geschäftsaufgaben weiter zu füh- ren. Danach soll zukünftig die Bundesgeschäftsführung/Sekretariat periodisch alle 5 Jahre wechseln. Neben dem Personalkostenzuschuss in Höhe von 18.000 € stellt das GSN der Bundesgeschäfts- führung/Sekretariat für Sachaufgaben wie bisher jährlich ca. 20.000 € zur Verfügung. Die Stadt Münster entspricht der Bitte auf Weiterführung bis 2015 und gewährt damit dem GSN die erbetene Zeit für die Neuvergabe der Bundesgeschäftsführung/Sekretariat. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0037/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37