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Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Kreisstadt Euskirchen am 25. Mai 2014 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter - § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussvorlage 61/2014 vom 09.04.2014

Stand: Am 09.04.2014 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 09.04.2014

    Wahlausschuss

    TOP 4.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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